Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Nobelpreiswürdiges Friedensabkommen mit den FARC in Kolumbien
Kolumbiens herrschende Klasse streitet über die Kosten des Friedens

Das ‚Ende von Jahrzehnten schmutziger Guerilla-Kampf und Bürgerkrieg in Kolumbien‘ ist mit Genugtuung aufgenommen worden: Da ist endlich ein Ende gemacht worden mit einem – als schlagkräftige Guerilla längst erledigten – Störfaktor und Restbestand an gewalttätigem Widerstand im Land; ein erfreulicher Fortschritt in Sachen Frieden und Ordnung. Sowohl die Bestimmungen des ‚Friedensabkommens‘ selbst, denen sich die FARC unterwirft und ausliefert, wie der erbitterte Widerstand gegen einen ‚Verhandlungsfrieden‘ von ganz anderer Seite, aus den Kreisen der Politik wie der Grundbesitzer, sind ein einziger Beweis, dass für die Massen die Verhältnisse, gegen die die Guerilla einmal angekämpft hat, nach wie vor eigentlich un(aus)haltbar sind.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen
Gliederung

Nobelpreiswürdiges Friedensabkommen mit den FARC in Kolumbien
Kolumbiens herrschende Klasse streitet über die Kosten des Friedens

I. Kolumbiens Projekt „Modernisierung“

Das große Land zwischen Karibik und Pazifik will endlich dauerhaft mehr sein als Weltmeister in der Kokaproduktion, wichtigster Truppenstandort der USA in deren lateinamerikanischem Hinterhof und „ewiges Bürgerkriegsland“. Das traut die Regierung Santos ihrem Wirtschaftsstandort auch zu, der schon jetzt nicht von Pappe ist, sondern seit Jahren eine strong economic performance hingelegt hat, die den kolumbianischen Staatsschulden vorübergehend die höheren Weihen des investment grade eingebracht hat, wie das CIA World Factbook anerkennend bemerkt. Kolumbien ist nämlich mit einer Menge „natürlicher Reichtümer“ gesegnet, die sich seit längerem auf dem Weltmarkt – wenn auch bei sinkenden Rohstoffpreisen – zu Geld machen lassen und auch für die Zukunft zu schönen Hoffnungen berechtigen: die größten Kohlevorkommen Lateinamerikas, beachtliche Erdöllagerstätten, Smaragd-, Zink- und Goldvorkommen, um nur die wichtigsten zu nennen. Daneben hat sich im Land neben dem armseligen Kleinbauernwesen eine potente und entwicklungsfähige Agrarindustrie etabliert, die mit der Produktion von nützlichen Sachen wie Soja, Palmöl, Biotreibstoffen, Schnittblumen und Kaffee bereits weltweite Geschäfte macht und darauf scharf ist, neue Märkte zu erobern. Eine inländische Textil-, Nahrungsmittel- oder Ölderivateindustrie wächst trotz aller Unruhen kontinuierlich, und mutige Multis wie Siemens, GE, Bayer, Renault, Procter&Gamble oder Microsoft haben Kolumbien zum Schwerpunkt ihrer südamerikanischen Aktivitäten gemacht (Wikipedia). Insgesamt bringt die kolumbianische Ökonomie so ein von Weltbank, CIA und Wikipedia nachgezähltes Wachstum von über 4 % in den letzten Jahren zustande. Und sie bietet damit Teilen des im Überfluss vorhandenen Volkes von ca. 50 Millionen – dem zweitgrößten in Lateinamerika nach Brasilien – an, sich zu billigsten Preisen aus unproduktiver Armut heraus in einen nationalen Wachstumskreislauf einspeisen zu lassen, wenn es sich nach großflächigen Vertreibungen durch Bürgerkrieg oder Großprojekte wie Minen oder Pflanzungen praktischerweise ohnehin schon als millionenfacher „Binnenflüchtling“ zu ca. 75 % um die großen Städte versammelt hat.

Seit ein paar Jahren regiert Präsident Santos die kolumbianische „Konkordanzdemokratie“. In der haben sich bis vor einigen Jahren zwei Parteien alle vier Jahre und ganz exklusiv bei der Führung der Staatsgeschäfte abgewechselt. Darauf hatten sich nach langen und hingebungsvollen Gemetzeln mit 200 000 Toten von der Mitte des vorigen Jahrhunderts bis Ende der 60-er Jahre – die Periode trägt in der kolumbianischen Geschichtsschreibung den passenden Namen la violencia - damals die streitenden Parteien der Großgrundbesitzer einerseits und die der industrialisierungswilligen liberalen Bodenreformer andererseits zur Beilegung des Konflikts geeinigt. Inzwischen beteiligen sich an der Führung der politischen Geschäfte noch ein paar neu gegründete Parteien mehr, ohne dass es bis heute dafür einer Opposition bedurft hätte. Der regierende Chef Santos hat sich entschlossen, den kolumbianischen Haushalt künftig vermehrt für die Modernisierung der nationalen Konkurrenzbedingungen zu verwenden, allerlei Infrastruktur in großem Maßstab anzuschieben und überhaupt noch mehr auswärtige Investitionen für die Nation einzuwerben: The Santos Government focused on bolstering Colombias commercial ties and boosting investment at home … record levels of investment, mostly in the hydrocarbone sector… (CIA World Factbook)

II. Ein Friedensvertrag mit erledigten Staatsgegnern als Standortfaktor

1. Ein eher kleiner Teil des Volkes hat schon vor Jahrzehnten den für seine Armut verantwortlichen Politikern und Grundherren den Bürgerkrieg erklärt. In einem Akt der Notwehr und der auf Umsturz der Bodenordnung und der sozialen Verhältnisse zielenden Gegengewalt hat es sich zu mehreren Guerillagruppen organisiert und der Staatsmacht bis hin zur Eroberung halbwegs selbstverwalteter Einflussgebiete Widerstand geleistet. Und das so lange, bis mit Hilfe der USA, des von ihnen aufgerüsteten Militärs und irregulärer Killertruppen – paramilitares – nach zähem, verlustreichem Kampf die Guerilla an den Rand der finalen Niederlage gebracht wurde. Die stärkste dieser Guerillagruppen, entstanden aus bäuerlichen „Selbstverteidigungskomitees“ in der Zeit der violencia, waren die FARC (Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia).

2. Die Führung des ehrgeizigen kolumbianischen Staatswesens unter Präsident Santos, der in vorherigen Regierungen als Verteidigungsminister wesentliche Beiträge zur Vernichtung der Aufständischen geleistet hat, beschließt in dieser Lage, den Prozess der Abwicklung der Guerilla abzukürzen. In heftigem innenpolitischem Streit mit den Anhängern einer rein „militärischen Lösung“, angeführt vom früheren Präsidenten Uribe, dafür aber unter dem Beifall der Obama-Regierung, der EU sowie der UN und des Papstes, sucht die Regierung Santos einen Friedensschluss mit den FARC, um so einen Störfaktor für die gedeihliche kapitalistische Entwicklung des Landes zu beseitigen. Die schon zitierten CIA-Analysten haben colombian officials eine Schätzung abgelauscht, wonach a peace deal may bolster economic growth by up to 2 % …. Wenn man die Beendigung eines Bürgerkrieges so souverän in das eine oder andere Prozent mehr Wachstum umrechnen kann, spricht das dafür, dass für die Rechenkünstler eher das Wachstum als der Aufstand das interessante Problem ist. Los hätte man den aber schon gerne, denn die Nation braucht nach Auffassung der Regierenden nichts dringender als den weiteren Zuspruch des internationalen Kapitals und dafür – natürlich – inneren Frieden als positiven Standortfaktor, also die „Rechtssicherheit“ einer Staatsgewalt, deren Gewaltmonopol bei der Betreuung der nationalen Akkumulation ganz und gar unbestritten ist. Einerseits.

Andererseits ist aber die Bemühung um die Beendigung eines jahrzehntelangen Bürgerkrieges politisch gesehen für die regierenden Nationalisten mehr als einfach nur eine politische oder volkswirtschaftliche Prozentrechnung: Die Nation wieder ganz zu machen, die militantesten Feinde des Gemeinwesens erfolgreich einzugliedern, einen nationalmoralischen Neustart der obersten Kategorie in Sachen Volkseinheit hinzulegen, das wird jenseits aller funktionellen Kalkulationen als Großereignis von historischem Ausmaß zelebriert. Dafür leistet sich die Regierung jahrelange Verhandlungen mit den Rebellen, für die Kuba den Konferenzort zur Verfügung stellt und die kubanische Führung – zusammen mit Norwegen – sich in der ehrenvollen Rolle des Vermittlers profilieren darf. In der zweiten Jahreshälfte 2016 werden dann die in ein umfangreiches Vertragswerk gegossenen Resultate des Bemühens der kolumbianischen Nation und der Welt als „nationaler Versöhnungsakt“ präsentiert.

3. In welchem Geist und von welchem Standpunkt aus diese „Versöhnung“ stattzufinden hat und die neue Einheit des Volkes mit ihrer Herrschaft herzustellen ist, darüber lässt die Santos-Regierung keinen Zweifel: Der Friedensschluss muss klarstellen, welche der Vertragsparteien die legitime Gewalt der Nation repräsentiert und welche die unrechtmäßig-kriminelle Gewalt des Aufstandes.

– Der jahrzehntelange politische und militärische Kampf von Bürgerkriegsparteien gegen den gewaltsamen Ausschluss der Landbevölkerung von jedem Lebensunterhalt, die Unterdrückung oppositioneller Regungen, die mörderische Auslöschung von Linken und Gewerkschaftern einerseits und um die Durchsetzung aufständischer Gegengewalt mittels Kleinkrieg, Entführungen und Anschlägen andererseits wird in die Form einer vertraglichen Subsumtion unter das nationale Strafrecht, die legitime Strafgewalt der Regierung gebracht. Die FARC sind gehalten – sonst gibt es keinen Frieden – die Täter, die mit allem Recht ihrer staatlichen Gewaltmittel das Elend durchsetzten, das ihnen Grund zum Aufstand war, als berufene Richter anzuerkennen, die um des Friedens willen mit den FARC über Art und Umfang ihrer Unterwerfung unter die Rechtsordnung des kolumbianischen Gemeinwesens verhandeln. Im Stattfinden dieser Verhandlungen liegt schon das größte Zugeständnis der Regierung, das folgerichtig ihrem Chef – und nur ihm – den Friedensnobelpreis einbringt.

– Als Zugeständnis für die Kapitulation der FARC gelten gewisse Modifikationen am bestehenden Strafrecht bei der Aburteilung ihrer Mitglieder durch den kolumbianischen Rechtsstaat, mittels derer der Bürgerkriegscharakter der begangenen „Verbrechen“ von der kolumbianischen Justiz berücksichtigt werden soll. Zur Aburteilung eines Teils der Guerilla-Aktivitäten wird eine eigene Sondergerichtsbarkeit eingerichtet. Einerseits soll eine Amnestie für als „politisch“ klassifizierte Straftaten gelten, bei der sogar eine Art „Wahrheitskommission“ unter Beteiligung der FARC mitwirken darf. Andererseits sind vereinbarungsgemäß Taten wie „Genozid“, „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und „schwere Kriegsverbrechen“ davon ausgenommen. Beschuldigte, die sich der Gerichtsbarkeit stellen und ihre Taten gestehen, sollen mit „milderen“ Strafen bis zu acht Jahren Haft davonkommen; wer sich sofort stellt und gesteht, eventuell mit Hausarrest und Sozialarbeit. So wird der Bürgerkrieg juristisch aufgearbeitet und der Widerstand in die bestehenden und neu erfundenen Abteilungen des nationalen Strafrechts einsortiert.

Dieses Verfahren richtet sich so gar nicht nach dem, das bei der Auflösung der Killerbanden der Paramilitärs im Jahr 2004 angewendet wurde: Von den halboffiziellen Totschlägern im Staatsdienst wurde ein Teil in die Armee übernommen, insgesamt ca. 30 000 wurden einfach straflos gestellt, wonach sie teils als freischaffende Truppe, teils im Dienst der Armee ihre Aktivitäten als bewaffneter Arm der Großgrundbesitzer fortsetzten, weiterhin bei Produktion und Handel von Drogen tätig waren und im politischen Bereich als handfeste „pressure group“ auf das Parlament einwirkten, wo geschätzte 30 % der Abgeordneten unter dem Einfluss der Paramilitärs stehen. Im Unterschied dazu wird gegenüber den FARC der Strafanspruch des Staates geltend gemacht.

4. Die FARC selbst, offenbar mit dem Rücken zur Wand stehend und mit Auflösungserscheinungen in ihrer Resttruppe konfrontiert, bestätigen ihre Kapitulation und ihre Unterwerfung unter die Rechtsgewalt des siegreichen Staates durch die Zusage der Entwaffnung, die Aufgabe ihrer materiellen Existenzgrundlage in der „Besteuerung“ des Drogenhandels und die Auslieferung ihrer Mannschaften an die Willkür ihrer Feinde in zugewiesenen Sammelzonen, zum Teil schon bevor der Vertrag in Kraft tritt. Deren Schutz gegen die paramilitares soll durch „staatliche bewaffnete Organe“ gewährleistet werden, denen im Vertrag über mehrere Seiten hinweg Strafen angedroht werden, wenn sie ihre Schutzbefohlenen umbringen, statt sie zu bewachen…

– Als „Gegenleistung“ für ihre Aufgabe haben die FARC mit der Regierung eine Bodenreform zu Gunsten der verarmten landlosen Bauernbevölkerung ausgehandelt. An sie sollen nach den Bestimmungen des Friedensvertrages ca. 3 Millionen Hektar Land von insgesamt ca. 90 Millionen landwirtschaftlich genutzter Fläche verteilt werden. Die bestehende Landverteilung – ca. 13 % der Grundeigentümer halten etwa 77 % der bebaubaren Flächen (Semana, Informe Especial 2012) – wird damit kaum angetastet. Dennoch legen damit die FARC ihr altes Anliegen und das Hauptziel ihres Aufstandes nunmehr in die Hände des kolumbianischen Staates, der damit zumindest von Seiten der Aufständischen als Herr der Eigentumsverhältnisse im Land und ihrer Ausgestaltung anerkannt ist und im Gegenzug verspricht, Landlosen in eigenen Reservaten – zonas reservas campesinas – Minifundien mit formellen Besitztiteln zukommen zu lassen.

Auf die Anerkennung solch großartiger Versprechungen und der Folgen ihres Friedensvertrages überhaupt seitens der einheimischen Grundbesitzerklasse kann die Regierung allerdings nicht unbedingt zählen: Im Vertrag vorgesehen ist nämlich, damit die versprochene Landverteilung überhaupt durchgeführt werden kann, die Einführung eines bis dato nicht existenten Katasterwesens auf dem Land, von Grundbüchern also, die die Eigentumsverhältnisse an agrarischem Grund und Boden klären und dokumentieren sollen. Dabei handelt es sich nach den Bestimmungen des Vertrages um eine auf (mindestens) zehn Jahre veranschlagte Großaufgabe, an der zwar die derzeitige Regierung im Zuge ihrer „Modernisierungsbestrebungen“, keineswegs aber die derzeitigen Nutzer des Landes ein Interesse haben. Deren Besitzungen gelten derzeit zu ca. 60 % als „informell“ und wurden zu Teilen aus Staatsland angeeignet, weshalb sie von der regierungsseitig erfundenen „Agrarjustiz“, die für 7 Mio. Hektar Besitztitel prüfen soll, gar nichts halten, auch wenn zur Zeit des Vertragsschlusses überhaupt nicht absehbar ist, wie und in welchem Zeitraum gegen den Widerstand der Grundherren diese Prüfungen überhaupt realisierbar wären. Hinsichtlich der Ländereien der Agroindustrie gilt ohnehin, dass ihre Eigentumstitel durch die Einführung eines Katasters nicht in Frage gestellt würden. Woher und wie also die zur Verteilung an Landlose versprochenen Flächen beschafft werden sollen, ob unrechtmäßig angeeigneter öffentlicher Grund zurückgekauft oder „enteignet“ werden soll, wie man – wie ebenfalls verhandelt – brachliegendes Land von Großgrundbesitzern in die Umverteilungen einbeziehen soll, ist zunächst ebenso offen wie die Beschaffung der Geldmittel, aus denen die künftigen Neucampesinos – und, übergangsweise, ehemalige Guerillas in ihren Sammelzonen – einen elenden Lebensunterhalt bekommen sollen; es bleibt erst recht denen überlassen, wie sie irgendwann zu produktiven Zahlern von Grundsteuern werden sollen, mit denen das Land bezahlt werden soll, das sie bekommen sollen…

– Der Friedensvertrag liefert über die Strafregelungen für die Guerilla hinaus einen Beitrag dazu, die kolumbianische Demokratie zu veredeln: Soweit die Kader und Mannschaften der FARC nicht weggesperrt werden, wird aus Anlass ihrer Kapitulation im Zuge der „Modernisierung der Demokratie“ in Kolumbien ein „Recht auf Opposition“ gegen die regierenden Parteien und ihre bisherige monopolistische Ausübung der Regierungsgewalt eingeführt. Vermittels sechzehn neu geschaffener Parlamentssitze für die ehemaligen Rebellengebiete und zehn für zwei Wahlperioden zugesagter Sitze für die Ex-FARC-Partei im 166 Sitze zählenden Parlament können die FARC als „Partei oder soziale Bewegung“, deren Schutz vor paramilitärischen Gewalttätern schon wieder im Vertrag säuberlich geregelt ist, ihre politische Resozialisierung beweisen. So haben sie sich ins Herrschaftsgefüge der kolumbianischen Demokratie einzufügen, anstatt es militärisch zu bekämpfen, und mit einer legislativ zwar bedeutungslosen, aber konstruktiven und sogar erlaubtermaßen oppositionellen Präsenz im Parlament die Sprachregelung von der nationalen Versöhnung zu bebildern. Wenn die dergestalt domestizierten Reste der FARC dabei vereinbarungsgemäß funktionieren, sollen sie sogar von internationalen Terrorlisten gestrichen werden. Dann können sie sich ganz auf ihre neue Rolle als staatlich anerkannte „politische Kraft“ konzentrieren und dem Volk – im Rahmen der Gesetze – alternative Angebote in Sachen justicia social machen. Die FARC-Sitze sind im Übrigen zeitlich limitiert und müssen nach einer bestimmten Zeit in Wahlen bestätigt werden, wobei manche Beobachter der Szene es für die spannendste Frage halten, ob überhaupt und – wenn ja – wie viele FARC-Abgeordnete die Legislaturperiode wohl überleben würden, nachdem schon einmal in den achtziger Jahren eine linke Partei mit parlamentarischen Ambitionen ihre sämtlichen Wahlbewerber durch Morde der Paramilitärs verloren hat.

III. Der Streit im Land: Wie viel Zugeständnis an die Staatsfeinde erträgt die Nation?

Die Teile des Friedensabkommens, die sich mit der sozialstaatlichen und politischen Abfertigung der FARC-Klientel und ihrer ehemaligen Kämpfer und mit der Landverteilung befassen, wären selbst dann noch von trostloser Schäbigkeit, wenn Aussicht auf ihre Verwirklichung in absehbarer Zeit bestünde. Eine Beendigung des Elends der Landbevölkerung ist davon jedenfalls nicht ernsthaft zu erwarten. Die gibt – wenn von Journalisten befragt, die ihr bisweilen bis in ihre Dschungellöcher nachsteigen – in ihrem verzweifelten Realismus zu Protokoll, dass sie die Landverteilung für aussichtslos und den verlangten Übergang von der Kokaproduktion als einziger Einkommensquelle zu „legalen“ Produkten allein schon wegen der fehlenden Verkehrswege und ohne Geldmittel – ein Straßenbau- und ein Kreditprogramm sind im Vertrag für die nächsten zehn Jahre versprochen – für nicht machbar hält, dass der Wegfall der FARC lediglich die Drogenbanden von einer lästigen Abgabe befreit und die Paramilitärs ihrer Erwartung nach auch künftig jeden störenden sozialen Anspruch im Dienst der latifundistas niedermachen, ihre Lage also auch im vereinbarten Frieden nachhaltig sein wird.

Auch wenn das Abkommen in einem hoffnungsfroh-fortschrittlichen Ton daherkommt, bei dem an keiner Stelle die besondere Rücksichtnahme auf Frauen, Minderheiten, Neger und abweichend sexuell Orientierte vergessen wird, schlägt sich in den endlosen Klauseln über die Schutzbedürfnisse der „begünstigten“ künftigen Kleinlandbesitzer, der entwaffneten Kämpfer und der nun staatlich bestallten Oppositionellen überdeutlich das Wissen der Vertragsparteien von der Präsenz eines feindseligen, gewaltbereiten Gegenstandpunkts gegen das Abkommen nieder.

Die Fraktion der Großgrundbesitzer und ihre politischen Wortführer unter der Regie der ehemaligen Präsidenten Uribe und Pastrana haben auch während der gesamten Zeit der Friedensverhandlungen nie ein Hehl aus ihrer Feindschaft gegen eine Vereinbarung mit den FARC gemacht, vielmehr mit allen Mitteln dagegen gehetzt und den fertigen und zur Volksabstimmung gestellten Vertrag am Ende erfolgreich politisch bekämpft. Sie drohen ihren Klassenbrüdern, die sich an der „Modernisierung“ und Konkurrenzfähigkeit des kolumbianischen Kapitalismus zu schaffen machen, mit der Aufkündigung der jahrzehntealten „Konkordanz“ in ihrer schönen Demokratie. Sie haben ja nichts gegen internationale Geschäfte, aber die Idee, die ökonomische und politische Entwicklung des Standortes jetzt schon wieder, wie in der Zeit der violencia, ausgerechnet durch Landverteilung auf ihre Kosten und zu Gunsten ländlicher Hungerleider zu bewerkstelligen, können sie gar nicht leiden und folglich auch nicht dulden.

In ihrer Agitation zur Volksabstimmung über den Vertrag setzen sie auf die alte staatliche Hetze gegen die Guerilla als Verbrecherorganisation, die man zu erledigen habe, statt ihr Resozialisierungsangebote zu machen. Die vertraglichen Modalitäten zu ihrer Auflösung und beschleunigten Abwicklung und die Übernahme des alten Themas der Aufständischen – Landreform! – in staatliche Zuständigkeit erklären sie zu einer Kapitulation des Staates; und den FARC die Kapitulationsbedingungen überhaupt in Form eines Vertrages abzunötigen, halten sie für eine überflüssige und verwerfliche Anerkennung von Staatsfeinden, deren völlige Vernichtung möglich und geboten gewesen wäre, anstatt sie mit Parlamentssitzen zu belohnen. Dass die Regierung das Projekt der Landverteilung in den Vertrag aufgenommen hat, mit dem die Interessen staatstragender Großgrundbesitzer bedroht werden, ist ein Beweis dafür, dass man Staatsfeinden und Verbrechern entgegenkommt, die Stützen des Staates benachteiligt und letztlich, so Uribe, einem kommunistischen Umsturz den Boden bereitet. Das leuchtet den nationalistisch-unversöhnlichen Gemütern unter den Stimmbürgern offenbar so sehr ein, dass sie das Vertragswerk mit knapper Mehrheit ablehnen. Womit sie, wie von der Uribe-Partei beantragt, erst einmal beglaubigen, dass die kolumbianische Spielart von Demokratie und Kapitalismus zurzeit einfach weder diesen Friedensvertrag noch ein Katasteramt aushält.

*

Die Santos-Regierung und die FARC wollen das Nein bei der Volksabstimmung allerdings nicht als das letzte Wort gelten lassen, verhandeln auf Basis der 400 Änderungsvorschläge aus dem Uribe-Lager weiter und kommen schon am 4. November zu einem neuen Abschluss. Der soll noch besser sein als der vorherige, in „Demut“ (Santos) die Einwände berücksichtigen und „vor allem die Kolumbianer vereinen“, während die FARC-Unterhändler das neue Abkommen schon wieder zu „einem Sieg für Kolumbien“ erklären.

Zu der im Vertrag vorgesehenen Sonderjustiz wird klargestellt, dass NGOs sich herauszuhalten, nur kolumbianische Richter das Sagen haben, ihre Urteile der Revision durch die nationale Gerichtsbarkeit unterliegen und überhaupt nach kolumbianischem Strafrecht zu beurteilen sind; und den Gerichten wird freie Hand bei der Verschärfung von Strafen und ihrem Vollzug eingeräumt.

Für die sechzehn versprochenen Parlamentssitze, mit denen die FARC die Bewohner der ehemaligen Bürgerkriegsgebiete im Parlament vertreten sollten, dürfen nunmehr ausdrücklich keine ehemaligen FARC-Mitglieder als Kandidaten benannt werden, und die ohnehin extrem restriktive Finanzierung der neuen Partei wird weiter zusammengestrichen. Das Vermögen von FARC-Leuten muss restlos aufgedeckt werden – bei Androhung des Verlusts aller beneficios aus dem Vertrag –, um diese verstärkt zur „Entschädigung von Opfern“ heranzuziehen. Und in der Abteilung Privateigentum und Kataster, in der die Regierung mit ihren schäbigen Landverteilungsversprechen an hochsensible Eigentumsfragen gerührt hat, die sie so prinzipiell gar nicht aufwerfen wollte, wie sie von den Grundeigentümern genommen werden, erfolgen sehr grundsätzliche Klarstellungen: zur „Achtung vor dem Privateigentum“, zur Zurückweisung von „Enteignungen außerhalb jetzt schon geltenden Rechts“; dazu, dass der Vertrag oder ein neues Kataster nicht einfach neue „Kleinbauern-Schutzzonen außerhalb des geltenden Verwaltungsverfahrens“ einrichten könnten und überhaupt alle Staatsausgaben für diesen Zweck von 10 auf 15 Jahre zu strecken und unter den Vorbehalt der Haushaltslage zu stellen seien. (Nachzulesen in elpais.com.co, 13.11.16)

Die Uribe-Mannschaft, die mit den Vertragsänderungen ruhiggestellt werden soll, lässt allerdings verlauten, der neue Text bedürfe einer „gemächlichen Debatte“ (El País, 13.11.), weshalb sie sich bei der Prüfung viel Zeit lassen und alle Optionen offenhalten werde. Sie agitiert inzwischen gegen den falschen Friedensfürsten Santos und bringt sich schon für die nächsten Wahlen 2018 als zuverlässigerer Anwärter auf die Regierungsmacht in Stellung; während (vgl. den Bericht in Junge Welt, 19.11.) die ersten Ex-Guerillas auf dem Weg zu ihren vereinbarten Sammelpunkten von der Armee umgelegt werden.