Grundrechte & Menschenrechte

Es gibt insgesamt 8 zugeordnete Veröffentlichungen. Auf Seite 1 von 1 werden die Treffer 1 - 8 angezeigt.

Durch die Eingabe eines Begriffs aus den beiden Katalogen kann die Ergebnisliste weiter eingeschränkt werden.

Ergebnisse filtern
Ergebnisse filtern

Keine Woche vergeht, ohne dass irgendwo Menschenrechtsverletzung anklagt werden. Gegenstand der Anklagen sind Gemeinheiten, die eine Herrschaft sich gegen ihre Untertanen herausnimmt. Ins Feld geführt werden aber nicht geschädigte Interessen, sondern ein verletztes allerhöchstes Recht, das Herrschaft verpflichte, damit aber auch rechtfertige – oder bei Missachtung delegitimiere. Angeklagt werden in der Regel Politiker anderswo, auswärtige Regierungen und „selbsternannte“ Machthaber.

Systematischer Katalog

Dem nach Deutschland geflohenen ehemaligen Offizier Anwar R., der im Rahmen der staatlichen Aufstandsbekämpfung in Syrien in einem Gefängnis tätig gewesen sein soll, wird vor einem deutschen Gericht der Prozess gemacht. Angeklagt wird er von der deutschen Staatsanwaltschaft wegen vielfacher Mord-, Folter- und Vergewaltigungstaten.

Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Das deutsche Grundgesetz ist eine super Sache, da sind sich alle politischen Lager von queer bis quer einig, wenn sie sich für ihre Anliegen auf es berufen. Dem tut es keinen Abbruch, dass die Allermeisten sich auf Nachfrage hart damit tun würden, mehr über den Inhalt seiner 146 Artikel kundzutun als ausgewählte Kalauer an Grundrechten aus den ersten paar Seiten. Die restlichen 130 Artikel spielen für den guten Ruf des Grundgesetzes offenbar keine Rolle.

Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Der 29. April 2021 ist nach allgemeinem Dafürhalten ein „großer Tag für das Klima“: Das Bundesverfassungsgericht gibt an diesem Tag sein „revolutionäres“ Urteil zu mehreren Verfassungsklagen bekannt, die sich gegen das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung von 2019 richten, gestellt von acht Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die ihre Zukunft auf dem elterlichen Bauernhof oder Tourismusbetrieb gefährdet sehen, einer bekannten FFF-Aktivistin, Menschen aus Bangladesch und Nepal, deutschen Wissenschaftlern und Prominenten sowie mehreren Umweltverbänden.

Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Völkerrecht und Menschenrechte – wo Recht sein soll, braucht es Gewalt. Wenn die nicht unangefochten ist – „Gleichgewicht des Schreckens“ – dann herrscht auch eine, wenn auch spezielle Rechtslage, die allerdings mit dem Abgang der Sowjetunion passé ist. Heute bietet die verbliebene Supermacht an, für die Gültigkeit des Völkerrechts zu sorgen – als letztlich allein kompetenter Ausleger und Vollstrecker!

Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Neue Ansprüche an die Staatenwelt: Der US-amerikanische Staaten-TÜV befindet über die Rechtmäßigkeit staatlicher Gewalt auf dem Globus. Die schon gegen die kommunistischen Staaten erprobte „Menschenrechtswaffe“ ist dabei nicht zu verwechseln mit der Befolgung des Antrags wohlmeinender Menschen und Organisationen auf Besserung des Umgangs mancher Staaten mit ihren Bürgern hinzuwirken. Sie ist der Titel für die Ansage staatlicher Gewalt gegen von der US-Administration für fällig erachteten Souveränitäten.

Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Der Wille zur politischen Herrschaft findet seine Erfüllung in der Souveränität des Staates. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus und entspricht seinem politischen Willen, indem sie ihn als das Allgemeininteresse gegen die Privatsubjekte durchsetzt. In der Verfassung werden die Beziehungen der Bürger untereinander bestimmt, und zwar in Form von gültigen Prinzipien staatlicher Gewaltanwendung.

Systematischer Katalog

Mit der Verfassung genügt der Staat dem Interesse seiner Bürger an den Verkehrsformen der Konkurrenz und verpflichtet sich, alles, was er tut, in Form von Gesetzen zu vollziehen, deren Inhalt den Grundrechten zur Durchsetzung verhilft. Indem die Repräsentanten des Volkes ihr Handeln mit den Grundrechten legitimieren und es korrigieren, sobald es der Verfassung widerspricht, ist der Staat Rechtsstaat. Als solcher ist er vom Einfluss des privaten Willens auf sein Handeln emanzipiert und lässt seine Gewaltausübung nur noch an der Verfassung messen.

Systematischer Katalog