Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
„Erinnerungs- und Zukunftsfonds der deutschen Wirtschaft“ für ehemalige Zwangsarbeiter beschlossen
Kaum 50 Jahre danach – „schnell und unbürokratisch“ – Deutschland entsorgt die letzten Altlasten der Nazi-Zeit

Auf Betreiben amerikanischer Judenverbände droht eine Schädigung deutschen Geschäfts in den USA. Die gilt es per Entschädigung für ehemalige Zwangsarbeiter abzuwenden – peanuts für die Opfer. Und damit hat es dann endgültig vorbei zu sein mit dem nationalen Schämen über das III.Reich.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

„Erinnerungs- und Zukunftsfonds der deutschen Wirtschaft“ für ehemalige Zwangsarbeiter beschlossen
Kaum 50 Jahre danach – „schnell und unbürokratisch“ – Deutschland entsorgt die letzten Altlasten der Nazi-Zeit

1. Kanzleramtsminister Hombach hat sich mit Vertretern der amerikanischen Juden und der amerikanischen Regierung im Grundsatz über die Tilgung einer quälenden Hypothek geeinigt: Eine „Stiftungsinitiative deutscher Unternehmen: Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ („German Memory Fund“) soll das Unrecht an den Zwangsarbeitern der Nazi-Zeit wiedergutmachen: Fast 54 Jahre nach Kriegsende können die Opfer nun hoffen. Die privatrechtliche Stiftung, der bisher 12 führende Unternehmen zugestimmt und – geheim – gewisse Geldsummen zugesagt haben, soll Entschädigungen für geleistete Arbeit und erlittene Schäden zahlen sowie Versöhnungsprojekte, Erforschung der Zwangsarbeit, didaktische Projekte und Jugendaustausch fördern.

Genugtuung kommt auf: Ein langes und beschämendes Gezerre geht zu Ende. Die Industrie übernimmt moralische Verantwortung. Hoffnung macht sich breit, daß endlich ein Schlußstrich unter vergangenes Unrecht gezogen wird und Zwangsarbeitern wenigstens am Ende ihres Lebens noch ein bißchen Gerechtigkeit widerfährt. Nicht zuletzt melden sich die, die schon immer gewußt haben, daß die Geschichte sich nicht verdrängen läßt: Von Anfang an war klar, daß es für das Leiden, das Deutsche NS-Opfern zugefügt haben, zwar keine adäquate Entschädigung geben konnte, aber auch, daß den überlebenden Opfern zu ihren Lebzeiten materielle Hilfe gewährt werden mußte.

War das klar? 53 Jahre lang mußte jedenfalls gar nichts „gewährt“ werden; solange haben Unternehmen und Staat die „quälende Hypothek“ ganz gut ausgehalten, an „Gerechtigkeit“ oder „materielle Hilfe“ für die im Krieg zur Zwangsarbeit herangezogenen Millionen Juden, Kriegsgefangenen und Zivilisten aus den eroberten Ostgebieten nicht gedacht; und die meisten Opfer sind inzwischen gestorben. Jetzt aber soll die Sache bereinigt werden – und zwar möglichst schnell und unbürokratisch, wie aus Bonn verlautet. Jetzt kann es gar nicht zügig genug gehen mit der „Wiedergutmachung“. Möglichst schon am 1. September – zum 60. des Kriegsbeginns! – sollen die ersten Auszahlungen erfolgen, nicht erst nach langwierigen Rechtsstreitigkeiten, sondern auf dem Wege der gütlichen Einigung und finanziert durch freiwillige Zuwendungen der Industrie. So ungefähr lautet die offizielle Lesart, mit der Schröder das Projekt anpreist, das ihm und den Grünen so sehr am Herzen liegt. Siegt womöglich endlich – spät, aber vielleicht nicht zu spät – doch noch die Moral?

Dieselbe Öffentlichkeit, die das neu erwachte Verantwortungsgefühl einer neuen Managergeneration und die Entschlossenheit der neuen Regierung hochleben läßt, hat kein Problem damit, über die Berechnungen und Interessen, denen sich der plötzliche Gesinnungswandel verdankt, offenherzig Auskunft zu geben: Amerikanische Judenverbände drohen, deutsche Geschäftsinteressen in den USA zu schädigen, insbesondere die Fusion der Deutschen Bank mit Bankers Trust zu verhindern; einflußreiche amerikanische Politiker und zuständige Behörden unterstützen das Wiedergutmachungsbegehren und die Drohungen. Teilnahmsvoll wälzen die Medien die Frage, wie unsere Nobelfirmen und der Staat mit den Forderungen fertig werden können, die da über 50 Jahre später an sie herangetragen werden: Rollt auf Deutschland eine Welle von verspäteten Schadensersatzansprüchen zu? Droht uns das Schicksal der Schweiz, die sich „dilettantisch“ und letztlich vergeblich gewehrt hat? Haben deutsche Politik und verantwortliche Firmen etwa versäumt, rechtzeitig die Sache aus der Welt zu schaffen?

So meldet sich das öffentliche Mitgefühl mit einem ganz anderen Opfer: Es geht darum, Schaden von Deutschland abzuwenden. Den öffentlichen Anwälten der Pflicht zur „Wiedergutmachung“ ist es offensichtlich geläufig, daß die nachträgliche „Entschädigung für das Leid“, das der Nationalsozialismus „über die Menschen gebracht“ hat, also für all das, was das nationale Aufbruchprogramm der Faschisten sowie der totale Krieg an Opfern und Zerstörungen mit sich gebracht haben, keine Frage einer mehr oder weniger ausgeprägten politischen Moral, sondern eine Frage der Verpflichtungen ist, die andere Mächte Deutschland aufnötigen und die der Nachfolgerstaat des Faschismus sich gezwungenermaßen oder berechnend aufnötigen läßt.

2. Die entscheidende Antwort auf die Frage nach der „Verantwortung für die nationalsozialistischen Verbrechen“ ist längst ergangen – damals nach dem verlorenen Krieg. Wenn es darum gegangen wäre, Deutschland haftbar zu machen, dann wäre damals für die Siegermächte Gelegenheit gewesen. Sie hätten aus den moralischen Anwürfen Rechtsverpflichtungen des besiegten Staates machen können, dem die Kriegsschuld angelastet wird, hätten das besiegte Deutschland völkerrechtlich zur Rechenschaft ziehen und bezahlen lassen können: mit Reparationen sowie mit Ge- und Verboten, die dafür sorgen, daß der Staat erst einmal aus dem Kreis der weltpolitisch relevanten Mächte ausgeschlossen ist und bleibt – so ähnlich, wie es die USA heute für den Irak propagieren und in die Tat umsetzen wollen. Die dauerhafte Ächtung und politische sowie ökonomische Niederhaltung Deutschlands in einer von den Siegern gestifteten Nachkriegsordnung war ja eine Option, die ernsthaft erwogen wurde.

Ein dauerhafter Verliererstatus ist Deutschland erspart geblieben, weil die westlichen Sieger, insbesondere die USA, in der Sowjetunion den neuen und eigentlichen Feind ausgemacht haben. Das Interesse, Deutschland zur Rechenschaft zu ziehen und kleinzuhalten, brach sich an dem dringlicheren Interesse, die Sowjetunion zurückzudrängen. Deshalb wurde die Bundesrepublik als Frontstaat in den antisowjetischen Block aufgenommen und gefördert. So profitierten Hitlers Erben vom Weltgegensatz der Siegermächte. Mit den ‚Nürnberger Prozessen‘ gegen ein paar Nazi-Größen war die Abrechnung mit der Vergangenheit für den „freien Teil“ Deutschlands im Prinzip erledigt. Er erhielt frühzeitig Lizenz und Mittel, sich als geläuterte Demokratie in der westlichen Wertegemeinschaft wieder der Mehrung von Reichtum und Macht einer deutschen Nation zu widmen. Und er durfte sich im Einvernehmen mit seinen neuen Partnern dem intensiven „Vergessen“ gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus hingeben und es vornehmlich bei der ideologischen „Vergangenheitsbewältigung“ belassen. Industrie und Banken, die dem nationalsozialistischen Staat selbstverständlich gedient und ebenso selbstverständlich an ihm verdient hatten, wurde die kurzzeitig erwogene Zerschlagung und materielle Zahlungen erspart; die Arisierung von Betrieben und Vermögen, „Raubgold“ und Zwangsarbeit, also die besonderen Geschäftspraktiken im deutschen Faschismus und im Krieg, wurden mehr oder weniger mit Stillschweigen übergangen. Denn Deutschland sollte zur Macht des Westens beitragen, und dafür waren die Leistungen deutscher Banken, deutscher Chemie- und Stahlkonzerne, Rüstungsschmieden und Energieunternehmen für das Wachstum des Nationalreichtums sehr gefragt. Deshalb durften und sollten sie wieder als das fungieren, was sie gewesen waren, als leistungsfähige und einträgliche Großunternehmen nämlich; deshalb galt die Aufmerksamkeit ihnen gegenüber viel mehr der Fortführung des kapitalistischen Geschäfts im Dienste der neuen Nation als den inkriminierten Diensten, die sie dem faschistischen Staat geleistet hatten, und deshalb wurde auch darauf verzichtet, ihnen gegenüber Ansprüche der Leidtragenden dieser Dienste zur Geltung zu bringen. Die Zugehörigkeit zum westlichen Lager erlaubte der Bundesrepublik sogar den für einen Kriegsverlierer einmaligen Luxus, gegenüber dem Osten schlicht alle Forderungen – bis zu einem späteren Friedensschluß, so hieß es – zurückzuweisen und statt dessen unentwegt auf das Unrecht der Ostvertreibung und der deutschen Teilung zu deuten. So wurden Antifaschisten und Opfer, die gemeint hatten, Deutschland müßte für seine Verbrechen bestraft und ihnen Genugtuung geleistet werden, gehörig enttäuscht und mit der Wahrheit vertraut gemacht, daß auch nach Kriegen nicht die Moral siegt, sondern die Berechnungen der Sieger internationales Recht setzen.

Die Moral kam gleichwohl zu ihrem Recht. Denn in ihrem Namen fand anstelle des Ausschlusses von Nachkriegsdeutschland aus dem Kreis anerkannter Staaten, das Sühne- und Entschädigungsprogramm der Adenauer-Republik statt, das den deutschen Aufstieg begleitete. Erstens wurde „Wiedergutmachung“ am „jüdischen Volk“ verlangt, von Deutschland als Preis seiner neuen Anerkennung akzeptiert und als Mittel für wachsenden Einfluß in der Welt abgeleistet. Die Sühne für den „Holocaust“ bestand aus Milliarden, mit deren größtem Teil Deutschland parallel zu seinem eigenen Vorankommen direkt und indirekt Israel, den anderen aufstrebenden westlichen Frontstaat, gefördert und ökonomisch auf Europa hinorientiert hat. Zweitens durften interessierte Kreise den nationalsozialistischen Verbrechen nachspüren, untergetauchte größere und kleinere „Schergen“ aufspüren und vor Gericht bringen. An Stelle der staatlichen und ökonomischen Institutionen, die den Faschismus getragen hatten, wurden einzelne Figuren, die seinem Juden-Vernichtungsprogramm in höherer oder niederer Stellung gedient hatten, persönlich zur Rechenschaft gezogen. Mit den vereinzelten spektakulären Fällen politischer Justiz, die Eichmann und andere der schlimmsten Verbrechen schuldig sprach, wurde also zugleich der politische Nachfolger des nationalsozialistischen Staates als Staat freigesprochen. Drittens hat Deutschland deswegen an dieser Sorte Vergangenheitsbewältigung Geschmack gefunden und sich im Rahmen des Verlangten zu seiner „Verantwortung“ bekannt; denn mit dem Schuldbekenntnis und den darin eingeschlossenen Leistungen konnte es zugleich seine Entlastung einfordern und sein nationales Vorankommen im Westen diplomatisch untermauern.

3. Durch diesen Glücksfall deutscher Geschichte ist sie überhaupt erst zustandegekommen, die „Hypothek“ – unter anderem ursprünglich einige Millionen und jetzt immer noch einige Hunderttausend Zwangsarbeiter, die vergeblich auf „Gerechtigkeit“ gehofft haben –, die jetzt nach allgemeiner Auskunft so schwer auf dem wiedervereinigten Deutschland lastet, daß sie endlich abgetragen werden muß. Die Forderungen, die mitfühlende nationale Gemüter jetzt als „drohende Lawine“ auf Deutschland zurollen sehen, betreffen diesen Restbestand von ungeklärten Ansprüchen, die verblieben sind, nachdem alles für die Nation Entscheidende längst geregelt und Deutschland der Status eines Kriegsverlierers mit all seinen Konsequenzen erspart worden ist. Auch wenn Schröder öffentlich darauf herumreitet, daß es keinesfalls darum gehen dürfe, von Deutschland jetzt noch „Reparationen“ zu verlangen – diese Gefahr besteht nur in der Einbildung eines deutschen Kanzlers, der darauf pocht, daß Deutschland sich zu gar nichts mehr nötigen lassen muß, nachdem die Berechnungen aufgegangen sind, die es an seine vergangenen Bekenntnisse zu einer besonderen „deutschen Schuld“ geknüpft hatte. Aktueller Streitgegenstand sind nämlich nur noch privatrechtliche Klagen gegen die deutsche Industrie und den Staat, sie hätten Schäden zu entgelten, die ihre Rechtsvorgänger ausländischen Bürgern zugefügt hätten – Klagen, die die damaligen Opfer immer schon vorzubringen versucht haben, mit denen sie aber immer am Desinteresse der Siegermächte und an der Weigerung der deutschen Seite gescheitert sind, sie überhaupt zur Kenntnis zu nehmen.

Jetzt zeigen ihre Bemühungen auf einmal Wirkung. Mit der Abdankung der Sowjetunion ist nämlich der gute Grund für Amerika entfallen, im höheren politischen Interesse den privaten Klagen von vornherein den Boden zu entziehen. Zugleich haben sich mit dem Verschwinden des jahrzehntelangen Hauptfeinds auch die Maßstäbe der politischen Moral verschoben, für die der Faschismus immer schon eine zum Glück besiegte Abart der totalitären, also anti-amerikanischen Umtriebe war, die in Gestalt des sowjetischen Weltkommunismus noch zu erledigen waren. Die Beschwerde, es gäbe immer noch offene Rechnungen aus faschistischer Zeit durch Deutschland zu begleichen, bekommt eben ein ganz anderes Gewicht, wenn die amerikanische Öffentlichkeit nicht mehr ihr Hauptaugenmerk auf die Verbrechen der konkurrierenden kommunistischen Weltmacht richtet, denen der freie Westen samt BRD unter Führung Amerikas geschlossen entgegentreten muß. Prompt werden die alten Forderungen zum Gegenstand neuer Berechnungen, die mit der Durchsetzung von Moral schon wieder nichts zu tun haben. Die Opfer, die endlich auf ein bißchen „Gerechtigkeit“ oder auch „materielle Hilfe“ hoffen mögen, erfreuen sich jetzt der Unterstützung durch eine erlesene Schar von Fürsprechern, die nun mit der inzwischen erreichten Größe und dem Reichtum kalkulieren, die Deutschland und seinen Unternehmen zu Gebote stehen: Rechtsanwälte, die sich von den Sammelklagen in Amerika hohe Honorare versprechen; jüdische Organisationen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, mit dem Verweis auf die Moral und ihren nicht geringen Einfluß auf die amerikanische Politik Wiedergutmachungsgelder zu erstreiten und zu verwalten; und staatliche amerikanische Stellen, die jetzt mit Blick auf Wählerklientel und einflußreiche Lobbies durch ihre stillschweigende Billigung oder offizielle Unterstützung den Forderungen den Charakter von Rechtsansprüchen verleihen, hinter denen eine nicht zu übergehende Macht steht.

Der Erledigung der alternativen Weltmacht verdankt Deutschland also nicht nur seine Wiedervereinigung; sie beschert ihm – Ironie der Geschichte – ausgerechnet im Augenblick seiner endgültigen Etablierung als europäische Zentralmacht auch noch ein paar längst erledigt geglaubte Altlasten. Mit denen kalkuliert auch die deutsche Seite jetzt vom Standpunkt einer Nation, die in der Welt anerkannte und erfolgreich etablierte Interessen zu verteidigen hat. Deutsche Weltunternehmen wie z.B. die Deutsche Bank, die gerade durch eine Fusion mit einem amerikanischen Kreditinstitut zum weltgrößten Geldinstitut aufsteigen will, sind auf ein gedeihliches Geschäftsklima und auf die Billigung seitens politischer Instanzen angewiesen, wollen die eröffneten Ansprüche also nicht einfach übergehen. Daher bitten sie die Politik um Unterstützung. Und der neue Kanzler packt die lästige Angelegenheit mit der Unbefangenheit erreichter deutscher Größe und der Gnade der späten Geburt an und stellt mit gebührender Deutlichkeit die deutsche Anspruchshaltung klar: Es gilt ausländischen Kampagnen gegen die deutsche Wirtschaft den Boden zu entziehen, das ist die deutsche Lesart des zu vermeidenden Schadens, und es gilt individuellen Schadensersatzklagen gegen deutsche Firmen in Amerika die Basis zu entziehen, das ist die deutsche Lesart von „Rechtssicherheit“.

4. Also wird die endgültige Wiedergutmachung 1999 gar nicht schnell und unbürokratisch, sondern in Gestalt eines Tauschgeschäfts der besonderen Art geregelt: Deutschland läßt sich dazu herab, gewisse Rechtsansprüche gegen sich anzuerkennen – wenn im Gegenzug dafür gewährleistet wird, daß damit alle Wiedergutmachungsforderungen endgültig erledigt sind und unter das ganze Kapitel ein „Schlußstrich“ gezogen wird. Die deutsche Industrie bietet einen Geldtopf, in den „betroffene“ deutsche Firmen Beträge einzahlen – dafür, daß sich für sie damit jede weitere Verantwortung für alle geltend gemachten Ansprüche erledigt hat. Mit dem Geldtopf sollen sich die Verbände der jüdischen Opfer – und möglichst auch die klagewilligen Anwälte – zufriedengestellt erklären, und die amerikanische Politik soll – möglichst von allerhöchster Stelle aus – die Sicherheit bieten, daß mit ihm die gesamte Affäre ein für allemal beendet ist.

Es kann gar nicht ausbleiben, daß das angeblich endlich beendete „unwürdige Gefeilsche“ mit dem Beschluß, einen Fonds zu schaffen, erst richtig losgeht. Schließlich wird hier ja nicht über feststehende, staatlich geregelte Eigentumsansprüche Recht gesprochen, sondern damalige Kriegsverhältnisse werden heute von gegensätzlichen Interessenstandpunkten aus in noch zu regelnde finanzielle Verpflichtungen übersetzt. Also streiten die verschiedenen Anwälte der Wiedergutmachung erbittert und langwierig um Leistung und Gegenleistung, um die peinlich genaue Regelung von Anwartschaften, Zweckbindungen, Vergaberegeln und anderen Modalitäten ihres unbürokratischen Stiftungswesens: Wieviel Unternehmen wollen und sollen sich an der kollektiven Regelung des Schadens beteiligen? Wer soll überhaupt als Geschädigter gelten? Was zählt eigentlich als Zwangsarbeit und wie lange muß die Beschäftigung mindestens gedauert haben? Waren unter der Schar von „Fremd-, Zwangs- und Sklavenarbeitern“ nicht auch viele Freiwillige? Kann man Kriegsgefangene überhaupt unter Zwangsarbeiter zählen? Soll die Regelung etwa auch für die damals in der Landwirtschaft und in den Kommunen Beschäftigten gelten und damit eine staatliche Haftungsfrage aufwerfen? Usw. Da kann man von deutscher Seite aus gar nicht genau genug unterscheiden, damit der Kreis der Anspruchsberechtigten möglichst begrenzt bleibt – entschädigt werden sollen nach Auffassung des Kanzleramts die, „die unter der NS-Herrschaft deportiert wurden, als KZ-Häftlinge oder unter haftähnlichen Bedingungen in der Industrie eingesetzt waren und rassistischer Diskriminierung unterlagen,“ ferner „länger als sechs Monate und nicht im Status von Kriegsgefangenen“ gearbeitet haben.

Eine sehr heiße Frage, über die die Gerechtigkeitsfanatiker aller Seiten hinweg erbittert streiten – nicht ohne laufend zu beteuern, wie „furchtbar“ es sie ankommt, die hohen Güter „Gerechtigkeit“ und „Menschenwürde“, um deren Wiederherstellung es doch allen zu gehen hat, überhaupt in Geldeinheiten zu wiegen –, ist natürlich die, wieviel einem Opfer, das man als solches anerkennt, an „Entschädigung“ zusteht. Nach pflichtgemäßer Erledigung des Einwands, daß sich „das Erlittene“ nie und nimmer aufrechnen läßt und keinesfalls „bloß aufgerechnet“ werden darf, taxiert dann jede Seite gemäß ihrem eigenen Interesse den Schaden, der wiedergutzumachen ist: Im Namen der verletzten Menschenrechte ihrer Klienten, die selbstverständlich nur durch eine angemessen hohe Entschädigung wiederhergestellt ist, rechnen Rechtsanwälte für ihre Mandanten vorenthaltenen Arbeitslohn und Gesundheitsschäden mit Zins und Zinseszins zu möglichst ansehnlichen Streitwerten hoch. Mit Verweis auf ihren guten Willen und ihr freiwilliges Entgegenkommen rechnet die andere Seite die angemessene Summe für vergangenes Leid, das mit Geld ja bekanntlich ohnehin nur symbolisch aufgewogen werden kann, möglichst weit herunter. Der fällige Abgleich von Forderung und Angebot könnte, so mutmaßt man, irgendwo um die zehntausend DM pro Person liegen, denn darauf hat sich VW vor einiger Zeit schon eingelassen. Undenkbar also, daß irgend jemand wenigstens auf seine alten Tage wegen „materieller Hilfe“ und „Wiedergutmachung“ mit einem Geldsegen beglückt werden wird; gut denkbar aber, daß er gar nichts bekommt, wenn er sich nicht auf das noch auszuhandelnde deutsche Abfindungsangebot einläßt. Der Kanzler erinnert schon mal vorsorglich an die bekanntlich langsamen Mühlen der Justiz, falls sich die Antragsteller nicht mit der von Bonn so großzügig angebotenen Abfindung bescheiden: Schröder verwies auf das inzwischen hohe Alter der ehemaligen Zwangsarbeiter – schließlich ist dank der jahrzehntelangen Vorarbeit der Vorläuferregierungen die „biologische Lösung“ weit vorangeschritten und das Alter der verbliebenen Anspruchsanwärter auf 78 Jahre im Durchschnitt gestiegen –, und bei einer gerichtlichen Lösung liefen die Betroffenen Gefahr, wegen der Langsamkeit der Gerichte und der Bürokratie ‚Steine statt Brot zu bekommen‘. Auch wird darauf verwiesen, daß Opfer von Zwangsarbeit bei Beschreiten des Rechtswegs ungewisse Erfolgschancen hätten und sich der Möglichkeit begäben, Leistungen aus dem Fonds zu erhalten. Allerdings ist schon auch der Schaden zu bedenken, den deutsche Interessen durch langwierige Streitfälle in Amerika erleiden könnten: So können Rechtshändel entstehen, die im Sande verlaufen, den Betroffenen nicht helfen, dafür aber den deutschen Namen ruinieren. Mit der schnellen und unbürokratischen Lösung ist also beiden Seiten am besten gedient.

Und wenn schon mit amerikanischen Stellen eine Lösung für die dort einschlägigen Fälle ausgehandelt werden soll: Kann man in diesem Zuge nicht gleich alle Forderungen, die eventuell noch aufgebracht werden könnten – wegen der Arisierung jüdischer Vermögen, wegen jüdischen Raubgolds und wegen jüdischer und anderer Zwangsarbeiter aus den Ostländern – in einem Aufwasch miterledigen? Auf jeden Fall muß nach deutscher Auffassung dafür gesorgt sein, daß im Gefolge der Verhandlungen mit den amerikanischen Judenverbänden erst gar keine falsche Begehrlichkeit bei der viel größeren Masse der Zwangsarbeiter aus den Ostländern aufkommt. Denen gegenüber ist auch nach Ende des Ostblocks auf keinen Fall soviel „Kulanz“ vonnöten wie in die andere Richtung. Erstens sind nach deutscher Lesart mit den „Aussöhnungsstiftungen“, die nach der Wiedervereinigung mit einigen Oststaaten ins Leben gerufen und mit einigen hundert Millionen DM ausgestattet wurden, Zeichen des Wiedergutmachungswillens genug gesetzt. Und die Gebietsverluste sowie die von den kommunistischen Regierungen nach dem Krieg vorgenommenen Enteignungen kann man als von Deutschland erbrachte, von den Kommunisten aber den eigentlichen Adressaten vorenthaltene Generalwiedergutmachung betrachten – schon hat die Bundesrepublik über 600 Milliarden DM Entschädigungen gezahlt und verfügt zudem noch über offene deutschen Ansprüche gegenüber gewissen Ostländern. Ferner muß man sorgfältig differenzieren, denn es gilt schließlich, neben einer genauen Taxierung der erlittenen Schäden auch den drastisch unterschiedlichen Lebensstandard zu berücksichtigen; im übrigen haben gewisse Opfer des Nationalsozialismus aus den „Aussöhnungsfonds“ jeweils schon – man denke! – DM 500,- erhalten. Wenn sich Deutschland dazu bereit findet, auch Ost-Zwangsarbeiter „noch einmal“ abzufinden, dann also auf jeden Fall zu einem bedeutend niedrigeren Preis als bei den amerikanischen Fällen mit ihren einflußreichen Fürsprechern. Der Klartext, wonach sich dieser Preis wirklich richtet, wird öffentlich mitgeliefert: Anwärter aus dem Osten müssen vor deutschen Gerichten klagen, haben also keine eigene nationale Rechtsgewalt und schon gar nicht die der amerikanischen Führungsmacht hinter sich; ihnen fehlt die Lobby in Gestalt des amerikanischen Weltkongresses der Juden und anderer einflußreicher Vereine, die – um mit dem Kanzler zu sprechen – eine Kampagne gegen deutsche Unternehmen starten könnten. Und überhaupt sehen die politischen Interessens- und Erpressungsverhältnisse in diesem Fall ganz anders aus: Die wollen doch in die EU, und dafür brauchen sie unsere Unterstützung. (ein deutscher Wirtschaftsführer)

Und schließlich: Wieviel Geld aus dem Topf soll überhaupt für die Entschädigungen, wieviel für die nicht minder wichtige Aufgabe der Pflege gemeinsamen Erinnerns – ganz Findige denken schon an die Finanzierung des Berliner Mahnmals – reserviert werden? Denn der Fonds soll ja keinesfalls ein schnöder Geldtopf zur Auszahlung von Abfindungen sein, sondern ein dauerhaft leuchtendes Mahnmal des deutschen Wiedergutmachungswillens.

5. Das ist er also, der neueste Schlußstrich unter die deutsche Vergangenheit, das ist die späte Gerechtigkeit, die den Opfern Nazi-Deutschlands zuteil wird: Sie bekommen auf ihre alten Tage ein „Stiftungsvermögen“ gewidmet, mit einem internationalen Kuratorium, das die Milliarden Bankenguthaben betreut, um dessen Nutzung sich die verschiedenen Opferverbände streiten dürfen, die Anträge der Opfer gewissenhaft prüft, die fälligen Abfindungen zuteilt und sich vor allem seinen höheren Kulturaufträgen widmet. Deutsche Weltunternehmen lassen sich zwei Generationen später dazu herbei, in ihren Archiven nach den Vergehen forschen zu lassen, die gar nicht mehr ihre eigenen sind. Und sie lassen sich um ihrer Geschäftsinteressen willen ein paar Milliarden abhandeln. Der deutsche Staat bringt seine erreichte Geldmacht und Weltgeltung ins Spiel und organisiert mit diesem Geld eine konzertierte Aktion, die einen endgültigen Trennungsstrich zwischen Kapitalismus und Faschismus zieht: ein letztes nationales Schämen, das die von aller Welt anerkannte Bewältigung deutscher Vergangenheit dokumentiert. Um die genaue Höhe des Preises wird noch gestritten, fest steht dabei, daß er allemal im Bereich dessen bleibt, was Banker „Peanuts“ zu nennen pflegen.