Terrorismus heute
Moralisten für Volk und Nation gegen die Staatsgewalt

Der Staat sieht Terroristen als Verbrecher anderer Art: Nicht seinem Recht untergeordnet, sondern Konkurrenten zu seinem Gewaltmonopol, gegen die nur der rücksichtslose Gebrauch seiner Gewalt hilft. Im Prinzip sehen Terroristen das von ihrem Standpunkt aus ebenso; rechte – in Deutschland, USA, Japan – fordern und exekutieren die Einlösung der durch die Nation proklamierten Erfolgsmaßstäbe, linke vermissen den staatlichen Bezug auf den ‚eigentlichen‘ Volkswillen. In jedem Falle begehren die Terroristen auf, um die staatliche Gewalt im Namen der nationalen Moral niederzukämpfen und erfahren die passende staatliche Antwort: Vor jeder Moral gilt die Staatsgewalt. Terrorismus als Separatismus ist eine moderne Form, wie sich enttäuschte Nationalisten gegen ihre jeweilige Obrigkeit erheben.

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Terrorismus heute
Moralisten für Volk und Nation gegen die Staatsgewalt

Die Zeiten, da die Menschheit täglich auf allen Kanälen mit den Fahndungserfolgen einer wehrhaften Demokratie gegen die Rote Armee Fraktion (RAF) unterhalten wurde, gehören der Vergangenheit an. Was einmal als Inbegriff des Terrorismus galt, die RAF hierzulande und die Roten Brigaden jenseits der Alpen, ist erledigt. Dafür aber gibt es Ersatz, und zwar in einem Ausmaß, das schon fast an einen Volkssport erinnert. Rechte Vereine machen heutzutage Schlagzeilen, wenn sie in Deutschland Ausländer terrorisieren, ihre Wohnungen anzünden, Asylantenheime in die Luft jagen oder in Österreich Briefbomben verschicken. In den USA sind gute Amerikaner mit dem interessanten Titel „Söhne der Gestapo“ unterwegs und plazieren ihre Sprengsätze an Eisenbahnlinien oder in öffentlichen Gebäuden. Mit der beeindruckenden Bilanz von 168 Toten kann sich die AUM-Sekte in Japan zwar noch nicht messen; aber die Sarin-Anschläge auf U-Bahnen und tausende von Fahrgästen halten den japanischen Staat dennoch in Atem. Mit mehr oder weniger öffentlicher Aufmerksamkeit gehen außerdem traditionsreiche „Volksbewegungen“ wie PKK, ETA, IRA, Hamas oder auch Corse Libre immer noch ihrem Kampf gegen die jeweilige Staatsmacht nach, wenn sie nicht durch die überlegene Macht der Obrigkeit zur Wirkungslosigkeit herabgestuft worden sind oder „politische Vernunft“ walten lassen und sich auf die Seite ihrer mächtigen Feinde schlagen. Jüdische Siedler füllen die Lücke, welche die PLO hinterläßt, und erreichen, was der arabische Terrorismus nicht vermochte: Rabin ist tot. Gleichzeitig betritt ein Neuling die Szene: Mit FIS und GIA tritt der Islam nicht nur in Algerien kämpferisch gegen die Metropolen auf, die von der politischen Aufsicht über ihre Entwicklungsruinen nicht lassen wollen.

Der bürgerliche Begriff des Terrorismus: „sinnlose Gewalt“

Dieses buntscheckige Treiben läuft in der bürgerlichen Öffentlichkeit unter dem Begriff Terrorismus, und wo immer ein Anschlag Opfer nach sich zieht, breitet sich anteilnehmende Fassungslosigkeit und blankes Entsetzen aus: ein klarer Fall von „sinnloser Gewalt“. Aus welchen Gründen die diversen Gruppierungen massiv werden und welche Absichten sie hegen, ist keiner Befassung würdig. Das Urteil „sinnlose Gewalt“ ist bereits die fertige Verurteilung des Terrorismus. Das ist auch deshalb bemerkenswert, weil dieser Standpunkt ausdrücklich nicht ist, was er zu sein vorgibt: eine Ablehnung von Gewalt, weil durch sie Menschen zu Schaden kommen. So betrachtet säßen nämlich veritable Staaten in der ersten Reihe, die daheim und auswärts auf dem Balkan oder in der Dritten Welt Opferbilanzen zustande bringen, denen der Terrorismus nicht annähernd das Wasser reichen kann. Die geistige Orientierungshilfe zur Vermeidung ungehöriger Anklagen bezieht der bürgerliche Kopf dabei schlicht aus einem Vergleich: „Sinnlos“, und daher verurteilenswert ist ausschließlich die Sorte Gewalt, die nicht den allseits gebilligten staatlichen Zwecken dient, sondern sich gegen die etablierte Staatsmacht stellt. Machen dagegen anerkannte politische Instanzen ausgiebigen Gebrauch von ihrer Macht, gilt dergleichen so sehr als „sinnvoll“, daß von Gewalt keine Rede sein kann und diese im Euphemismus von der „Verantwortung“ verschwindet, die die Politik „wahrnimmt“, wo immer sie zuschlägt.

Das ist die ganze bürgerliche Definition des Terrorismus. Das Anliegen der Nation gilt diesem Standpunkt so sehr als der einzig befürwortete, daher denkbare Zweck für Gewalt, daß er dort, wo dieser nicht den Leitfaden ihres Einsatzes abgibt, gleich gar keinen Zweck mehr entdecken kann und auf „sinnlos“ plädiert. So macht der bürgerliche Kopf den Terrorismus erst zu etwas „Unbegreiflichem“, um sich dann das Unerklärliche doch noch moralisch gefällig zu erklären. Er siedelt schlußendlich in der charakterlichen Natur des Terroristen den Grund seines verabscheuten Tuns an, den er am Willen leugnet: Das abgrundtief Böse, das hinter allen Anschlägen steckt, ist die passende moralische Kategorie für den bedingungslosen Unvereinbarkeitsbeschluß, den die Fans des staatlichen Gewaltmonopols gegen Außenseiter verhängen.

Die Staatsdefinition des Terrorismus: ein Verbrechen der besonderen Art

Dieser moralische Rigorismus hat sein Vorbild im Standpunkt des Staates zum Terrorismus. Der sieht darin nämlich ein Verbrechen, das so sehr aus dem kriminellen Rahmen fällt, daß er hier mit einer Strategie ernst macht, die bei gewöhnlichen Verbrechen nur als folgenloses Ideal existiert: Mit Sondergesetzen, neuen Fahndungsmethoden und eigenen Polizeiabteilungen bemüht er sich um die Verhinderung dieser Verbrechen und die Ausmerzung ihres „Nährbodens“. Das kommt dem Prinzip der Ausrottung, das dem Begriff des Bösen kongenial ist, schon recht nahe.

Dabei zieht der Terrorist zunächst einmal die Aufmerksamkeit des Staates dadurch auf sich, daß er mit seinen Banküberfällen oder Attentaten Verbotenes tut. Das reicht aus, um ihn wie jeden anderen Gesetzesbrecher als Verbrecher dingfest zu machen. Ein Unterschied fällt aber gleich ins Gewicht: Die Motive, aus denen sich die kriminelle Energie von Dieben oder Gattenmördern speist, sind bei Terroristen einfach nicht auffindbar. Weder aus materiellem Eigennutz brechen sie das Gesetz noch der verletzten persönlichen Ehre wegen, so daß der Leitfaden der gewöhnlichen Fahndung hier notwendig versagt: „Wem nutzt die Tat?“ Die Geldbeschaffung dient der Konspiration und Bewaffnung, nicht dem Vergnügen; Anschläge zielen auf den Staat selbst. Der Terrorismus begeht nicht eine aus privaten Nutzenerwägungen in Kauf genommene Verletzung eines ansonsten prinzipiell akzeptierten rechtsetzenden Gewaltmonopols, sondern betreibt die Konkurrenz ums Gewaltmonopol, weil er selbst Recht vollstrecken will: Sein eigenes. Er ist ein Verbrechen besonderer Art, nämlich ein Staatsverbrechen.

So wird er dann auch behandelt, und das bekannte staatliche Dementi – „Terroristen sind ganz gewöhnliche Kriminelle!“ – liest sich wie die Bekräftigung des Gegenteils. Dieser Satz, der wie eine üble Nachrede gemeint ist, nähme sich bei Autodieben oder Scheckbetrügern wie eine sinnlose, weil tautologische Verdopplung aus. Sinn macht er beim Terrorismus deshalb, weil der Staat zur Kenntnis genommen hat, daß hier keine gewöhnlichen Verbrecher agieren, sondern Rechtsidealisten dem Staat Konkurrenz machen wollen. Gerade deswegen legt die Staatsmacht größten Wert darauf, der Gegenseite all das abzusprechen, was die zu sein beansprucht: den Status eines politischen Gegners, der dem Staat von Gleich zu Gleich begegnet, seinem Selbstverständnis nach nicht Kriminelle, sondern Milizen oder Armeen kommandiert und für inhaftierte Kampfgefährten auch schon einmal den Status des Kriegsgefangenen oder politischen Häftlings einfordert. Insofern handelt es sich bei der Abstempelung von Terroristen zu „gewöhnlichen Kriminellen“ um eine durchschaute Unwahrheit zum Zwecke der Erniedrigung des Gegners, an die sich der Staat praktisch keine Sekunde hält.

Es ist daher nicht nur zynisch, sondern auch konsequent, wenn Politiker Opfer von Terrorakten mit dem Argument betränen, das wahre Opfer des Anschlags sei eigentlich der Rechtsstaat selbst. Auch der nie unterlassene Hinweise, unschuldige Menschen seien getroffen worden, läßt erkennen, daß hier mehr registriert wird als ein Angriff auf Gesundheit und Leben: Wenn es eigens Erwähnung verdient, daß keine höhere Instanz an den Opfern etwas auszusetzen gehabt hätte, dann wird damit der Attentäter bezichtigt, sich unberechtigt als allerhöchste Instanz aufgespielt zu haben – womit die wirklich gültigen höheren Instanzen als die eigentlich Betroffenen in den Blick kommen. Diese Sichtweise trifft durchaus eine Wahrheit: Subjektiv, bezüglich der Absicht der Terroristen, wie objektiv, im Hinblick auf die Wirkung der Anschläge, ist das Gewaltmonopol angegriffen, wenn sich ein privater Wille über den staatlichen erhebt und mit Selbstgebasteltem oder militärischem Handwerkszeug die öffentliche Ordnung, also die absolute und universelle Geltung der Staatsgewalt sabotiert.

Das „Unbegreifliche“ und „Böse“ unter uns: Verrätselung heimischer Gewächse

Über diesen Umstand sind moralische Verehrer und politische Repräsentanten des Gewaltmonopols so fassungslos, daß sie den Terrorismus als das schlechthin „Unbegreifliche“ und „Böse“, als das Werk „verrückter Gehirne“ aus dieser Welt als nicht zu ihr gehörig verbannen. Das allerdings geht gehörig an der Sache vorbei. Die Verrücktheit der terroristischen Vereine erwächst nämlich aus dem Sumpf des normalen Wahnsinns, den zivilisierte Staaten ihren Völkern nahelegen:

  • Die Maßstäbe, welche die diversen Gruppen zur Geltung bringen wollen, entstammen dem Umkreis der höchsten Werte der abendländischen Zivilisation: Volk und Nation.
  • Das Bewußtsein, aus dem heraus sie sich befugt wähnen, gegen die wirkliche Staatenwelt anzutreten, ist das des Rechts, das Widerstand zur Pflicht macht.
  • Daß Terroristen Gewalt für das einzig brauchbare Mittel ihrer Durchsetzung halten, zeichnet sie als gelehrige Schüler der höchsten politischen Instanz aus, die sich zu diesem Prinzip voller Stolz bekennt, wenn sie sich selbst als Gewaltmonopol tituliert und feiert.

Die Fratze des unbegreiflich Bösen nimmt sich also – einmal sachlich und nicht rein nach den Maßstäben staatlicher Gewaltfanatiker betrachtet – gar nicht so fremd und unbegreiflich aus. Das Folgende zur weiteren Orientierungshilfe.

Terrorismus von rechts: Für Volk und Nation gegen den Staat und falsche Volksgenossen

Aktiver Rechtsextremismus in Europa: Den „Volkskörper“ von „Fremdkörpern“ säubern!

Unter der Parole „Deutschland den Deutschen“ liefern hierzulande Wehrsportgruppen, Skins und andere ihren Beitrag im Kampf gegen die „Überfremdung“ ab, indem sie Ausländer totschlagen und Asylantenheime anzünden. Dabei ist die Lagedefinition, von der diese Typen ausgehen, gar nicht bloß ihrem Hirn entsprungen, sondern eine im Bundeskanzleramt beschlossene, durch alle politischen Instanzen einschließlich der Öffentlichkeit bestätigte Sicht der Dinge. Spätestens nach dem Fall der Mauer wußte plötzlich jeder, was er noch nie nachgerechnet hatte: „Das Boot ist voll!“ Mit dieser griffigen Metapher, ebenso überzeugend wie die fast zeitgleich intonierte Apokalypse „Die Deutschen sterben aus!“, bringt die Politik einen Sinneswandel zum Ausdruck. Ein gesteigertes wirtschaftliches oder politisches Interesse an den armseligen Kreaturen aus Süd und Ost liegt nicht mehr vor. Eine Reservearmee von etlichen Millionen Arbeitslosen relativiert das Interesse an Gastarbeitern erheblich. Und das im Asylrecht verankerte Bedürfnis, handverlesene Vorzeigeunterdrückte mißliebiger Staaten aus diplomatischer Berechnung heraus zu beherbergen, hatte im Kampf gegen die kommunistischen „Unrechtsstaaten“ seine Hoch-Zeit; es war nie dafür gedacht, geschweige denn gemacht, eine Völkerwanderung von Arbeitswilligen und Hungrigen aufzunehmen; schon gar nicht die, die der Fall des „Eisernen Vorhang“ erst zu solchen und zugleich so mobil gemacht hat. Also wurden Ausländer- und Asylgesetze scharf gemacht, um sich das potentielle Ordnungsproblem vom Hals zu schaffen, das größere Ansammlungen ungebetener Knechte fremder Herren für einen Staat immer darstellen. Der in Benutzung befindliche Rest an Ausländern, Türken vor allem, darf zu neuen Bedingungen bleiben – vorerst zumindest. Dem deutschen Volk legt der deutsche Staat seine Säuberungsaktion seitdem mit zwei Argumenten nahe. Einerseits leistet er einen Dienst am deutschen Wesen, das er gegen Überfremdung schützt. Das trägt dem Arbeitslosen oder Wohnungssuchenden zwar weder Einkommen noch Wohnraum ein, beides ja bevorzugtes Diebesgut von Ausländern, wie man hört. Dafür aber das glückliche Bewußtsein, als Deutscher das Privileg des Rechts auf Anwesenheit zu genießen. Andererseits betört die Politik kritische Zeitgenossen und das Ausland mit einer bemerkenswerten Gedankenfigur, die nach Mäßigung klingt. Deutschland bekämpft nämlich die Ausländerfeindlichkeit, wenn es das Objekt fremdenfeindlicher Übergriffe entfernt: Ohne Ausländer keine Feindlichkeit!

Die Botschaft ist im Volk mit großer Befriedigung aufgenommen worden, hat aber auch etliche Gesellen verstört. Sie fühlen sich in der Auffassung bestätigt, für die sie sich immer schon stark gemacht haben, sind deswegen aber unzufrieden mit dem Staat, der nach ihrer Meinung bei den fälligen Säuberungsaktionen gegen Ausländer halbherzig verfährt und zu wenig durchgreift. Also sehen sich Skins und andere Figuren in Springerstiefeln berechtigt, die von oben proklamierte Sache in die eigene Hand zu nehmen und mit der gebotenen Konsequenz „Fremdkörper“ aus dem „Volkskörper“ zu entfernen. Nicht per Gesetz, sondern mit Baseballschlägern und Benzin. Diese Leute wissen sich also mit dem offiziellen Nationalismus pro deutsch contra fremd durchaus eins. Sie verweigern sich aber der funktionellen Handhabung einer völkischen Sortierung durch den Staat, die wirtschaftlicher oder politischer Interessen wegen dann doch nicht auf deutscher Reinrassigkeit als Kriterium des Bleiberechts besteht und Türken weiterbeschäftigt oder Slowenen aufnimmt.

Außer dem Dissens macht sich also ein gehöriges Maß an Gleichklang der Standpunkte geltend, welche die offizielle Politik und rebellische Volksgenossen vertreten. Das hat Folgen, und zwar im Hinblick auf Ausmaß, Organisationsform und Auftreten des rechten Terrorismus.[1] Er handelt nämlich nicht ganz zu unrecht in dem Bewußtsein, eine im Volk allgemein geteilte und verbreitete Moral zu vollstrecken, wenn er gegen Ausländer vorgeht. Schriftliche „Erklärungen“ der „Aktionen“, wie sie bei linken Vereinen anzutreffen sind, erübrigen sich daher. Die Konspiration ist in diesen Kreisen wenig ausgeprägt. Was für Linke nur Wunschdenken blieb, wird für die patriotische Avantgarde wahr: Sie bewegt sich im Volk ganz ohne Studium von Mao Tsetung wie der Fisch im Wasser. Wodurch sollte sie sich auch verdächtig machen unter lauter Gleichgesinnten? So braucht es auch nicht in jedem Fall eine festgefügte Kaderorganisation, damit es zu Übergriffen kommt. Der Club der Gesinnungsgenossen ist so ausufernd, daß sich jederzeit auf Volksfesten und in Bierzelten die nötige patriotische Schlagkraft findet, die Polizeidirektoren wie in Magdeburg dann in dienstbeflissener Verwechslung von Nationalismus und Vollrausch dem übermäßigen Alkoholkonsum zuordnen. Was sich dann als Extremismus in Rostock, Mölln oder anderswo vor laufenden Kameras abspielt, belegt eindrucksvoll, daß der Rechtsextremismus sich so sehr eins weiß mit Volk und Nation, daß er nicht einmal in jedem Fall die Augen der Öffentlichkeit und Polizei scheut. „Zugabe!“ – das war der Beitrag der gar nicht schweigenden Mehrheit in Rostock zum Ausländerpogrom.

Allerdings hat dieser extreme Aktivismus dann doch eine breite Ablehnung erfahren. Öffentliche Meinung und Politik waren nämlich ganz überwiegend dagegen und hatten dafür auch ihre Gesichtspunkte. Nicht zuletzt ist ihnen an den Opfern nationalistischer Privatgewalt der Schaden eingefallen, den Deutschlands Ansehen in der Welt durch solches Treiben erleidet, weil es insbesondere im Ausland die Erinnerung an die unselige Vergangenheit provozieren muß. Vor allem aber war klar, daß ein funktionierender Rechtsstaat sich eine solche Herausforderung nicht bieten lassen darf. Dabei geht es weniger um das Anliegen der Gewalttäter: Nach der Seite hin wurden die „Übergriffe“ als – natürlich falsches – Signal für die Dringlichkeit des Ausländerproblems und damit als Aufforderung zum verstärkten staatlichen Tätigwerden in Sachen Asylanten & Co. aufgefaßt. Unerträglich ist und bleibt jedoch die Amtsanmaßung, die sich Patrioten zuschulden kommen lassen, die im Namen des deutschen Volks zur privaten Gewalt schreiten, wo die ordnende Hand des Staates verlangt ist. So ordnet der Staat eine Handlung als staatsfeindlich ein, die sich gar nicht gegen ihn, sondern gegen haargenau dasselbe Objekt richtet, dem er selbst mit Gesetzen an den Kragen will; dies aber auf eine Weise, als müßte der Staatsmacht hier ein Stück Politik aus der Hand genommen werden. Genau da hört für den Gewaltmonopolisten der Spaß auf.

Politische Führer bestrafen, die sich dem völkischen Auftrag entziehen!

Auch in Österreich herrscht Bombenstimmung. Aufgewühlte Patrioten wie die Vertreter der „Bajuwarischen Befreiungsfront“ ziehen sich im Alpenland den Terrorismus-Vorwurf zu, weil sie Briefbomben verschicken, an syrische Ärzte im Land ebenso wie an einheimische Flüchtlingshelferinnen. Das völkische Denken ist eben auch in Österreich hoffähig geworden. Und es drängt zu vergleichbaren Taten, die allerdings auch einen kleinen Übergang vollziehen. Die frankierten Sprengsätze richten sich nicht nur gegen Ausländer, sondern auch gegen ausländerfreundlich gesonnene Einheimische und landen immer häufiger auf den Schreibtischen politischer Führungspersönlichkeiten. Ein prominentes Opfer aus der jüngeren Vergangenheit ist der Wiener Bürgermeister Zilk. Dem nationalistischen Wahn, der das gute eigene vom schlechten fremden Volk scheidet, ist also nicht nur der Haß auf Ausländer eigen. Wo er eigene Volksangehörige entdeckt, die sich der Fremden annehmen so wie jene Flüchtlingshelferin, die sich um slowenische und kroatische Opfer des Balkan-Kriegs kümmert, da steht das Urteil fest: So jemand begeht Verrat am eigenen Volk und kollaboriert mit seinen Feinden. Die Strafe folgt hier ebenso auf dem Fuße wie bei Zilk und anderen, die sich an ihrem nationalen Auftrag zur Wahrung und Pflege des völkischen Reinheitsgebotes versündigen, weil sie Ausländer ungestraft auf österreichischem Boden belassen.

Dieser Fortschritt in der patriotischen Idiotie hat seine speziellen Gründe. In Österreich gibt es nämlich erstens einige – sachliche wie ideologische – Umstellungsschwierigkeiten vom Status des neutralen und multikulturellen „Mittlers zwischen den Blöcken“ zum EU-Anhänger mit Nato-Perspektive, Haushaltsproblemen made in Maastricht und viel unbestimmtem Reformbedarf. Und es gibt zweitens eine starke rechte Opposition, die diese „Lage“ für sich auszunutzen versteht; mit einem Führer, der sich schon mal die Freiheit nimmt, seine Anhänger mit netten Bemerkungen über Hitlers Qualitäten als Beschäftigungspolitiker zu ergötzen, und der mit einem Referendum über die Einführung von Ausländer-Höchstgrenzen in österreichischen Gemeinden einigen Anklang gefunden hat, deutlich über seine Freiheitlichen-„Bewegung“ hinaus.

Sowenig Ermunterung nach dem Motto „Österreich zuerst!“ reicht offenbar schon, um der rechten Szene im Land Lust auf mehr zu machen. Es finden sich Freunde des postalischen Sprengwesens, die die Feinde des wahren österreichischen Volkes nicht nur in Zugereisten aus Laibach oder Triest sehen, sondern auch in regierenden Demokraten aus Wien – hochrangige Führungspersönlichkeiten im Staat selbst geben ihnen doch Recht![2]

Extrem amerikanisch: Die „Söhne der Gestapo“

Wie wenig der Rechtsextremismus mit seiner öffentlichen Einsortierung als Verirrung Ewiggestriger zu tun hat, kann man an Amerika sehen. Dieses Mutterland der Freiheit hat eine etwa dem deutschen Nationalsozialismus vergleichbare faschistische Staatsvergangenheit gar nicht zu bieten, der die moralischen Gouvernanten der Demokratie gern die rechtsextremen Übergriffe zurechnen, um den eigenen Stall sauber zu halten. Trotzdem können die „Söhne der Gestapo“ und ähnliche Milizen, die sich mit Anschlägen auf Eisenbahnlinien, das FBI und die Bundesbehörde für Alkohol, Tabak und Schußwaffen ATF hervortun, über mangelnden Zulauf nicht klagen.

Bemerkenswert sind die Anklagepunkte, die dem amerikanischen Gestapo-Imitat soviel Gewalt und Leichen wert sind.[3] Da führen einige Beschwerde über staatliche Beschränkungen beim Alkoholkonsum oder dem Erwerb und Gebrauch von Waffen, der im wilden Westen wie Osten ein bis heute öffentlich anerkannter Volkssport ist. Andere sind todunglücklich, weil sie Steuern bezahlen müssen. Aber nicht, weil sie nicht können, sondern weil sie müssen. Dieselben beschweren sich aus dieser Pose des beleidigten anständigen Freien, der Bevormundung nicht erträgt, auch noch über eine Führerscheinpflicht – und fertig ist der amerikanische Terrorist der neunziger Jahre. Und zwar mit seinem Staat. Gesetze und Beschränkungen der so genannten Zentralgewalt gelten diesen Leuten nämlich als ungehöriger Angriff auf den wahren Souverän, das Volk, dessen Mitglieder sich nicht absprechen lassen, in aller Freiheit zu sein, was sie sein sollen: pure Elementarteilchen der Nation. Und als solche braucht man keine Direktiven von oben, wenn es um den rechten Gebrauch von Revolvern und anderen Freiheitsrechten geht.

Da hat der Amerikaner so seinen Stolz, weil er einer verkehrten Idee über seinen Staat anhängt. Was in der Verfassung als Angebot daherkommt – „pursuit of happiness“ –, ist der Sache nach eine Forderung der US-Nation an ihr Volk. Sie besteht darin, in einer freien Konkurrenz den Erfolg der Tüchtigen ganz ohne falsche soziale Rücksichtnahme auf Unterlegene herauszukämpfen. Auch das läßt sich als Gerechtigkeit denken, denn seine Chance hatte auch der „sozial Schwache“. Und mit diesem durch keine leistungswidrige Relativierung beschränkten Erfolg der Fähigen stellen sich dann unweigerlich auch Erfolg und Überlegenheit der amerikanischen Nation ein. Dieses staatliche Diktat denkt der gute Amerikaner aus der Position des Kopfstands: Freiheit, Erfolgstüchtigkeit und weltweite Überlegenheit sind vorpolitische, quasi natürliche Eigenschaften des amerikanischen Menschenschlags, die sich im Staate ihren würdigen Ausdruck und ihr Instrument verschaffen. So erscheint der Staat als Diener und Vollstrecker einer völkischen Eigenart.[4] Und die reagiert ausgesprochen sauer, wenn sie in der Realität das Gegenteil ihres ideologischen Konstrukts in Gestalt der inkriminierten Bevormundung am eigenen Leib erfahren muß. Das spornt zu der rhetorischen Frage an, ob ein Staat, der sich an der Freiheit des ihn beauftragenden Volkssouveräns vergeht, überhaupt der eigene sein kann. Und auch in dieser Hinsicht werden die US-Terroristen fündig: In der Staatsführung entdecken sie unnationale Elemente, kenntlich daran, daß sie den Ausverkauf nationaler Interessen an die UNO und die dort organisierten Underdogs der Staatenwelt betreiben. Das war das Argument für die Plazierung der Bombe in Oklahoma.

Ein Urheberrecht können die Attentäter nur auf den Anschlag, nicht aber auf seine Begründung anmelden. Honorige Amerikaner, ja fast alle Kongreßabgeordneten denken laut und öffentlich genauso. Die USA leiden unter ihrem Mißerfolg, der sich wirtschaftlich im fallenden Dollar und politisch in ungenügender Gefolgschaft fremder Staaten ausdrückt. Die nicht enden wollenden Streitigkeiten in der Balkanpolitik setzen da nur die Reihe der schlechten Erfahrungen seit dem Irak-Krieg fort. Dabei hat die Nation das Recht auf Erfolg. Ausbleiben aber tut er – so die nationalistische Logik –, weil Amerika innen wie außen so unamerikanisch verfährt: Da wird den Unnützen wie minderjährigen Müttern soziale Fürsorge zuteil, während den Tüchtigen mit verkehrten Steuern nur Steine in den Weg gelegt werden. Und die außenpolitische Strategie, die UNO als Instrument der Einbindung fremder Staaten in die US-Weltordnung zu pflegen, gilt den Mächtigen im Kongreß als Anbiederung statt Führung. Ein Jesse Helms kann sich dergleichen auch nur damit erklären, daß „unnationale Führer“ im Weißen Haus sitzen.

Damit gewinnt der Standpunkt der Gestapo-Söhne an Gewicht und Brisanz. Nichts an ihrem nationalistischen Gedankengut ist wirklich neu. Aber der öffentlich bilanzierte Mißerfolg der Nation, der dieselben Argumente bemüht, setzt es so sehr ins Recht und macht den Handlungsbedarf angesichts der behaupteten Notlage der Nation so unabweisbar, daß rechte Milizen wie Pilze aus dem Boden schießen: Wo sich Verräter an den Schalthebeln der Macht eingenistet haben, muß der wahre Souverän selbst Hand anlegen und den nationalen Saustall ausmisten. Die Milizen haben also nichts als das Recht Amerikas und seiner Amerikaner im Kopf, wenn sie gegen staatliche Einrichtungen vorgehen, als wären sie ein Rechtsverstoß. Nichts an diesem Kopf wäre zu beanstanden – wenn er denn zum Wählen der Konservativen getragen würde. So aber hat Jesse Helms sein Wort von den „unnationalen Führern“ bedauert und zurückgezogen. Auch in Amerika versteht sich die öffentliche Gewalt als Monopol.

Japan und seine Gurus: Mit Sarin für Gott und Vaterland!

Wenn esoterische Sekten wie die AUM Sarin in U-Bahnschächten hinterlegen, ist für den bürgerlichen Terrorismusexperten die Sache endgültig klar: Hier zeigt sich, wie sehr der Terrorismus eine Ausgeburt von Verrückten ist. Verrückte mögen da sicherlich agieren. Ohne ihre Tat aber wäre niemandem ihre Geistesverfassung und ihr Gedankengut unangenehm aufgestoßen. Schon in unseren christlichen Breiten, wo der religiöse Wahn seine Anerkennung als Weltanschauung im Staat, aber getrennt von ihm genießt, gerät er nicht ins Abseits, wenn er das Zeitalter von Aufklärung und Überbevölkerung mit einem Unfehlbarkeitsdogma oder einem Verhütungs- und Abtreibungsverbot bereichert. Das gilt auch und erst recht in einer Nation wie Japan. Bis vor kurzem noch präsentierte sich die Staatsspitze ihrem Volk nicht nur als Herrschaft, der man gehorcht, sondern auch noch als Gottheit, die man anbetet. Die passende Besetzung für diese Doppelrolle heißt Tenno und ist bis heute im Amt, zwar nicht mehr als Gott, aber immer noch als höchste moralische Staatsautorität in Gestalt des Kaisers. Daran sieht man nicht nur, daß Demokratie und Aufklärung, die ja unter philosophisch Gebildeten als Geschwister gelten, nur soviel miteinander zu tun haben, daß die aufgeklärte Herrschaftsform den Gottesglauben funktionalisiert, also zum Staatsglauben säkularisiert. Das wirft auch ein Licht auf die Frage, warum der japanische Terrorismus sich vornehmlich aus religiös inspirierten Nationalisten rekrutiert. Dort hat sich nämlich die Staatsmoral die Religion als ersten Wohnsitz ausgesucht. Das macht sich im Glaubensleben bemerkbar.

185000 religiöse Gruppierungen werden offiziell gezählt.[5] Die Zahl der Gläubigen übersteigt – Vorsicht: kein Wunder! – die Zahl der Gesamtbevölkerung um ein Drittel. Soviel Glaubenseifer unter modernen Staatsbürgern geht darauf zurück, daß der Staat von jeher ein besonders intimes Verhältnis zur Religion gepflegt hat. Seinen Landsleuten hat er sie nicht nur ans Herz gelegt, sondern zur Pflicht gemacht.[6] Der Staatsshinto ist eine Staatsreligion, die sich nicht so nennt und die diversen religiösen Vereine buddhistischer oder hinduistischer Prägung unter einem staatlichen Dach vereint. Der Japaner wird hier unter Anleitung beamteter Priester als auserwähltes Volk verehrt, dem eine unschlagbare Staatsspitze vorsteht, besagter Gottkaiser, der auf den Namen Tenno hört. Diese Idee kam dem japanischen Staat sehr nützlich vor, und seinem Volk hat sie furchtbar eingeleuchtet. Warum auch nicht? Soviele Fehler muß das gewöhnliche staatsbürgerliche Denken gar nicht hinzulernen, um sich die Tugenden der Demut und des Opfersinns auch noch auf christlich, buddhistisch oder hinduistisch einleuchten zu lassen. Daß die Nation ein hohes Gut ist, dem man dient, hat der zivilisierte Mensch gelernt. Daß sie ein brauchbares Lebensmittel ist, darf man zwar in Dankbarkeit und stiller Demut denken, aber niemals praktisch einfordern. Das Gute, Wahre, Schöne oder vergleichbare höchste Werte wie Anstand, Sitte und Gerechtigkeit, die moralische Patrioten als treibende Kraft und einigendes Band hinter dem profanen Treiben von Geschäft und Politik am Werk sehen, entschädigen da für vieles.

Enttäuschungen bleiben dem moralisch denkenden Menschen zwar nicht erspart, wenn das Bürgergebaren den gebührenden Anstand vermissen läßt, Parteiengezänk die Eintracht oder Überfremdung die Volksgemeinschaft stört. Als gläubiger Bürger hat man aber auch einen Weg gefunden, die Einbildung von der Gültigkeit der hohen Werte gegen Enttäuschungen zu feiern. Der religiöse Mensch denkt das Gute wie eine wirkliche Macht, die ewig und allmächtig im Jenseits haust und je nach Geschmack bei den Christen einen Bart oder bei den Buddhisten eine Glatze trägt. So hat man gleich zwei Herren, denen man dient: Gott und Vaterland. Das geht gut, solange die Hierarchie klargestellt ist, denn dann gibt es keine Obrigkeit, die nicht von Gott. Aber es muß ja nicht immer die Zwei-Reiche-Lehre sein. In Japan ist sie einem Rationalisierungsakt zum Opfer gefallen: Gott und Staat sind eins, Staats- und Gottesdienst sind also in einem Gang zu erledigen. Das hat Vorteile, nicht nur in Sachen Zeitsouveränität. Die im gewöhnlichen staatsbürgerlichen Denken eingeschlossene Berechnung, seiner materiellen Interessen wegen Verzicht zu üben und dem Ganzen zu dienen, weil so alle besser fahren, enthält immerhin die Möglichkeit der Entzweiung. Die Berechnung geht ja nie auf, weil der kapitalistische Reichtum der Nation auf Kosten der Produzenten zustandekommt. Wer wirklich nachrechnet, kann also schon einmal ins Grübeln kommen. Eine ausdrückliche Zurückweisung von Mißverständnissen aber – „Dienen, nicht verdienen“ – erübrigt sich, wo diese Berechnung von vornherein aus dem geistigen Kanon ausgeschlossen ist, so wie das der japanischen Symbiose von Nation und Gott gelingt: Der Dienst zielt nicht auf einen wenn auch nur spekulativen persönlichen Gewinn, er ist dieser Gewinn.[7] Das ergibt einen gehärteten patriotischen Gesinnungspanzer, wie Staatslenker ihn bei ihren Völkern schätzen. Unverzichtbar ist das zwar nicht, nützlich aber schon. Auch bei uns weiß Vater Staat, was er an seinen christlichen Schafen hat. Er vergilt’s ihnen mit einem automatischen Kirchensteuereinzug und einer mancherorts lebhaft gepflegten Kruzifixkultur.

In diesem Bewußtsein haben sich der göttliche Staat und sein auserwähltes Volk prächtig verstanden, bis ein unverzeihlicher Betriebsunfall der Vorsehung dem Glück ein Ende machte: Japan gehörte zu den Verlierern des Zweiten Weltkriegs. Was Japan an seinem Staatsshinto so gut gefiel, hat die Siegermacht USA verboten:[8] Nicht, weil sie Verrücktheiten dieser Größenordnung für einen unangemessenen Beitrag zum Zeitalter der Wissenschaft gehalten hätte. Die Sache mit dem Gottesstaat war einfach eine unüberhörbare imperialistische Anmaßung, mit der sich die japanische Nation über die restliche Staatenwelt erhebt, so wie es der GröFaZ mit seiner Theorie von der Herrenrasse tat. Der Staatsshinto wurde aus dem Verkehr gezogen, die Trennung von Kirche und Staat befohlen und in die japanische Verfassung diktiert. Das hat die Japaner deswegen verwirrt, weil ihnen damit der Gegenstand ihrer Anbetung aus der Hand geschlagen wurde. Die Nation und ihre Führung durften eben nicht mehr als Inhalt des Glaubens verehrt werden.

Damit kam nicht nur die Gründung unzähliger Gruppierungen in Schwung, die privat dem religiösen Bedürfnis nachgehen, das sich an den Staat nicht länger hängen durfte.[9] Viele Sekten, unzufrieden mit dem ins Private abgedrängten höchsten Sinn des Daseins, treten seitdem auch so politisiert auf, wie es ihrem Glaubensinhalt entspricht. Bis heute tobt in Japan ein Kampf um die Rückgewinnung der Einheit von Glaube und Nation. Der in religiöser Verkleidung auftretende patriotische Wahn, die Nation sei Organisation einer Lebensgemeinschaft der Menschen nach einem geistig-göttlichen Prinzip, erträgt einfach nicht die Zurückweisung von höchster Stelle. Die verfassungsmäßige Abtrennung des Staates vom Glauben, sein Selbstverständnis als weltmeisterliche Wirtschafts- und Exportnation gilt vielen Gläubigen als Beweis für eine unerträgliche Verweltlichung und materialistische Abkehr der Nation vom Idealismus höchster Werte.

Etliche Sekten, für die religiöse Feiertage und Nationalflagge unbedingt zusammengehören, gründen Parteien, um den Geist in den Staat zurückzutragen. Zentrales Thema bei Wahlkämpfen, an denen zahlreiche religiöse Parteineugründungen teilnehmen, ist immer wieder der Streit um einen Kriegsopferschrein. Der Staat soll sich nach dem Willen religiöser Parteien zum Schirmherrn für die gläubige Verehrung seiner Kriegstoten machen – also die in der Verfassung auferlegte Trennung von Religion und Staat rückgängig machen. Er tut es, halbherzig und mit einem kaschierten Verfassungsbruch.[10] Ein Theater, das ungefähr von derselben Wucht und Zählebigkeit ist wie in Deutschland der Streit um die Bedeutung von Auschwitz und Bitburg.

Andere Vereine wie die in die Schlagzeilen geratene AUM hängen weniger an der nationalistischen Symbolik, kritisieren dafür umso nachdrücklicher die materialistische Abkehr des Staates von unverzichtbaren Werten, an denen Asahara zufolge die Existenz von Volk und Nation hängt.[11] Dabei zeigt diese Sicht der Dinge zunächst einmal eine nahtlose Übereinstimmung mit all jenen, die Asahara und seine Anhänger für verrückt erklärt haben. Daß der Materialismus des Teufels ist, lernt man ja nicht nur von Jesus oder Buddha, sondern auch in der säkularen Staatsschule. Es ist Gemeingut, das Bedürfnis als Egoismus zu verachten, der nur Zwietracht unter den Menschen sät. Zwar ist gar nicht einzusehen, warum die Befriedigung materieller Interessen die Menschen in Gegensatz zueinander treiben sollte. In der Tat geraten sie ja auch nur in einen solchen, weil die kapitalistische Bestimmung ihres ökonomischen Treibens den Vorteil des einen zum Nachteil des anderen macht. Der Lohn der kleinen Leute ist die knapp zu kalkulierende Kost für den kapitalistischen Überschuß, auf den es ankommt und zu dem sie im Gegensatz steht. Kein Wunder, daß die Predigt der Bescheidenheit und des Antimaterialismus ganz oben auf der Hitliste der Allgemeinbildung angesiedelt ist. Die Nation und ihre Geschäftswelt lebt ja vom uneigennützigen Diensteifer ihrer kleinen Leute. Der AUM-Chef ist so sehr Fanatiker dieses Antimaterialismus, daß er ihn nicht nur zur Quelle des Glücks erklärt: Erfüllung und wahre Befriedigung liegen in der Abstandnahme von allen materiellen Interessen. Das wäre noch gute Philosophie in bester abendländischer Tradition. Er erstreckt dieses Gebot auch noch auf die Instanz, die ihres Materialismus wegen dergleichen ausschließlich anderen predigt und selbst nie darunter fällt: die Nation. Das ist der Einbruch des esoterischen Antimaterialismus in die Welt von Bilanz, Börse und Politik, wo er auch in Japan nichts verloren hat. Und wie im Kleinen, so findet auch im Großen die falsche Theorie Anwendung, daß die Nationen nicht wegen ihrer kapitalistischen Konkurrenz einander Märkte und Einfluß streitig machen, sondern wegen desselben Prinzips aneinander geraten, das auch die Menschen gegeneinander aufbringen soll: Habenwollen. Also heißt die Prophezeiung Krieg, die so prophetisch gar nicht ist, weil der Imperialismus genügend eigene Gründe hat, um sie wahrzumachen.

Wie sehr der Abfall des Landes vom rechten Glauben bereits in den Abgrund führt, liest der Erleuchtete nicht nur am sinkenden Aktienindex und rückläufigen Exportziffern, sondern auch am Haleyschen Kometen und UFOs ab.[12] Und im vierten Krisenjahr dann auch noch Kobe: ein Fingerzeig des Höchsten auf das bevorstehende Weltgericht! Das Land der aufgehenden Sonne ist dem Niedergang geweiht, die in den Materialismus verstrickte Staatenwelt zerfleischt sich in Kürze selbst in einem atomaren Weltkrieg. Warum die Japaner ihrem Materialismus weiter frönen, statt zu ihren Werten zurückzukehren, obwohl die Folgen doch so furchtbar sind, fragt sich auch ein Asahara. Daß sie einfach anderes wollen als er und seine Gemeinde, kommt als Erklärung nicht in die Tüte. Er hält es da lieber mit der Logik der christlichen Eschatologie: Sie merken nicht, daß sie vom rechten Pfad abgekommen sind und deswegen die Katastrophe heraufbeschwören. So wird den auf Abwegen wandelnden Volksgenossen der Wille bestritten, um ihm eine Identität mit den AUM-Brüdern anzudichten, die wegen der Verblendung nur nicht zutage tritt. Die Rettung vor der Apokalypse ist also möglich, aber nur dann, wenn Japan und die Menschheit sich von Asahara auf den Pfad der Erleuchtung zurückführen lassen und von ihrem verruchten Materialismus Abstand nehmen. Auch diese Merkwürdigkeit ist kein Privileg der AUM-Sekte: Zeugen Jehovas und gute Christen beherrschen mit ihrer Erlösungsgeschichte denselben Widerspruch zwischen Schicksal und Freiheit. Da ist der Mensch einerseits vollständig abhängige Variable einer schicksalhaften Macht, die als Vorsehung die Fäden zieht und sich dem kundigen Betrachter mal durch UFOs, mal durch wunderbare Fisch- und Weinvermehrungen zu erkennen gibt. Und andererseits soll die ehrfürchtige Einsicht und Fügung in diese Macht die Freiheit verleihen, das Vorherbestimmte ab- und zum Guten zu wenden. Nur wird aus der Abwendung nichts. Nach erfolgloser Teilnahme an den Wahlen von 1990 unter dem Firmenschild „Wahrheitspartei“ steht für AUM fest: Niemand will auf den guten Guru hören, weder Volk noch Führung. Beide stellen sich taub, wollen also nicht erleuchtet werden, sondern versündigen sich munter am höchsten Wert der Nation und führen den Weltuntergang herbei. Also bestraft er die gottlosen Landsleute und ihr Land mit Sarin und arbeitet fortan an Atombunkern, die das Überleben seiner eigenen auserwählten Sippschaft beim bevorstehenden göttlichen Strafgericht bezwecken.

Auch so geht staatsbürgerliches und frommes Denken – und Terrorismus.

Rabin ist tot: Ein Jude vergießt „jüdisches Blut“

Ein Terrorist hat den israelischen Ministerpräsidenten erschossen. Weltweit machte sich Entsetzen breit, und zwar entlang einer innerisraelischen Betrachtungsweise, die das Attentat als besonders unfaßlich erscheinen läßt: Da hat ein Jude auf einen Juden geschossen! Hätte ein Araber die Tat begangen, die Sache wäre klar gewesen und umstandslos auf den Ruf nach israelischem Zuschlagen und Rache hinausgelaufen. Klar gewesen wäre die Sache auch, wenn der Attentäter – mit oder ohne Staatsauftrag – arabische „Extremisten“ liquidiert oder wenn er sich gegen radikale Palästinenser zur Wehr gesetzt hätte; irgendwie begreiflich auch noch, wenn er – wie unlängst ein anderer frommer Jude – ein Massaker unter Arabern veranstaltet hätte. Das hätte innerhalb des nationalistischen Horizonts aller Betrachter gelegen, daß Mitglieder eines Volkes die eines anderen für Feinde halten und im Bedarfsfall liquidieren, wenn sie ihrem Anspruch auf eine eigene Herrschaft im Wege stehen. Daß einige Tage vorher auf Malta ein radikaler Palästinenserführer umgebracht wurde, und zwar nach allgemeiner Auskunft vom israelischen Geheimdienst, hat daher auch kaum Aufregung erzeugt, schon gar nicht über einen staatlich gedeckten Terrorakt. So aber hat ein Jude das Blut eines Juden vergossen und versetzt damit das jüdische Volk in tiefe Trauer und verwirrtes Entsetzen und ausländische Kommentatoren in ergriffenes Staunen. Allen Beteiligten ist nämlich die völkische Ideologie des jüdischen Staates vertraut: Die Juden, die der Staat Israel als sein Volk kommandiert, verstehen sich als durch die göttliche Vorsehung und das gemeinsame Blut gestiftete Einheit, die sich über Wille und Bewußtsein erhebt und beides bestimmt. Nach dieser Logik kann es einen Attentäter wie Amir, der auf eigene Volksgenossen losgeht, gar nicht geben. Außer er ist ein Fremdkörper. Und als dieser wird er von einer aufgewühlten Verwandtschaft und Öffentlichkeit im Gestus des Ekels ausgespuckt.

Dabei zeugt die spezielle Ergriffenheit im Fall Rabin sogar noch davon, wie gut ein jeder die Tat im Grunde gleich einzuordnen wußte. Daß Juden, weil immerzu Opfer von Gewalt, eine besonders verschworene Volksgemeinschaft seien, hat immer schon mehr ins Reich der Ideologie gehört. Die Wahrheit war schon eher, daß das Eroberungsprogramm, auf das die israelische Staatsgewalt immerzu gegründet war, ihre Volksanhänger laufend kriegsmäßig zusammengeschweißt hat. Genau diesem Geist aber ist das Attentat entsprungen: Ein Anhänger des israelischen Selbstbehauptungsrechts in einer Welt arabischer Feinde ist daran verzweifelt, daß der Staat die Vollstreckung jüdischer Hoheit über das Gelobte Land, einschließlich der Vertreibung störender Palästinenser, nicht mehr als seine oberste Maxime betrachtet.

In der Tat hat sich die israelische Staatsräson ein wenig gewandelt. Die alte Selbstverständlichkeit, daß Juden immerzu mit überlegener Gewalt das ihnen zustehende Land erobern und sichern, ist dem Programm einer alternativen Konsolidierung des Staates Israel gewichen: Seine Politiker schließen Frieden mit Nachbarn und Palästinensern – zwar weitgehend nach eigenen Vorgaben, aber doch nicht ganz freiwillig, sondern weil Israel selber unter den Druck neuer amerikanischer Nahost-Kalkulationen geraten ist.[13] Egal, wie kläglich der den Palästinensern zugewiesene Status ausfällt; egal, wie sehr die Oberhoheit Israels, seine für unverzichtbar angesehenen Gebiets- und anderen Ansprüche gewahrt bleiben und als konsolidierter Rechtszustand zementiert werden: Dieser Fortschritt ist mit einem Bruch des nationalen Programms und Selbstverständnisses verbunden. Die Autonomiepolitik widerruft immerhin den Kern der israelischen Staatsräson: Die klassische zionistische Definition der Erez Israel, derzufolge die Juden aller Welt als ihr Recht die Inbesitznahme allen Territoriums zu fordern haben, das ihnen in der Bibel zugesprochen ist, war das nationale Glaubensbekenntnis zu einer Staatsräson Israels, die auf Eroberung von Land, auf kriegerische Sicherung über die Grenzen hinaus, auf militärische Überlegenheit gegenüber allen Nachbarn und auf deren ständige „Abschreckung“, also Bedrohung zielte. Die Vision der Erez Israel, die die fortwährende Landnahme gebietet, wird mit der Abtretung eines Teiles der eroberten Gebiete zwar nicht völlig außer Kraft gesetzt, aber doch entscheidend relativiert. Die Siedlungspolitik, die zur Absicherung der raumgreifenden Eroberung dem Volk zum Auftrag gemacht war, ist gestoppt. Verhandlungen über die Rücknahme von Ansiedlungen in besetzten Gebieten sind nicht mehr kategorisch ausgeschlossen. Ein Teilrückzug der Armee ist im Gange. Was nun aufgegeben wird, war nicht nur ein im staatsbürgerlichen Denken fest verankertes Recht der Juden. Das Programm galt unter Berufung auf die Bibel auch als die Erfüllung des Glaubens und eines darin eingeschlossenen göttlichen Auftrags für das auserwählte Volk. Das Kommando „Zurück, marsch, marsch!“ stellt den jüdischen Staatsbürger, insbesondere aber den siedelnden Vertreter mit dem Käppi, auf eine harte Probe. Demonstrationen und Massenschlägereien, Terror gegen Palästinenser und freudiges Zurückschlagen bei jeder palästinensischen Gewalttat, um jüdisches Recht zu wahren und den „Verzichtspolitikern“ im eigenen Lager das Konzept zu durchkreuzen, sind seitdem unter den Frömmsten am meisten verbreitet.

Einer von ihnen hat es nicht mehr ausgehalten und seinen Premierminister erschossen. Daß der Täter ohne jede Reue seinen Erfolg öffentlich genießt, ist nicht verwunderlich. Als Jura-Student, tiefgläubiger Jude und vor allem langjähriges Erziehungsprodukt des Staates Israel akkumulieren sich in seiner Person alle wesentlichen Voraussetzungen für seine Karriere. Er hat nach eigenem Bekunden eine Pflicht, die ihm heilig ist, am Volk der Juden und seinem Staat verrichtet:

„‚Warum ist nun jeder schockiert über die Erschießung des Premierministers, eines Mannes, der vor aller Welt niederkniete? Er wollte die Sicherheit nur von 98% des Landes, die anderen zwei interessierten ihn nicht. Solch ein Premierminister ist kein Premierminister. Er wurde von 20% Arabern gewählt. An der Friedensdemonstration nahmen zur Hälfte Araber teil. Sollen sie die Zukunft des Landes bestimmen?‘
Es gebe keinen Friedensprozeß, daher könne der auch nicht gestoppt werden. Es herrsche Krieg. Der Mord sei nach dem religiösen Gesetz seine Pflicht gewesen. Als der Richter fragte, ob Amir die zehn Gebote kenne, antwortete er: ‚Wenn Sie nur dies aus der Bibel kennen, ist das sehr traurig.‘“ (Der Attentäter Amir, Weser-Kurier 7.11.1995)

Auch fromme jüdische Staatsbürger Israels sind also der terroristischen Logik mächtig und wenden ihre Gewalt im Bewußtsein des Rechts gegen ihren eigenen Staat. Dabei liegt gar keine realitätsfremde Einbildung bezüglich der Frage vor, was Recht und Pflicht eines israelischen Juden ist. Bis gestern galt in etwa im Staate, was Amir einklagt. Der Araber war der von Israel so eingestufte und zu behandelnde Feind des Volkes. Der jüdische Siedler war in den besetzten Gebieten durch das wirkliche Recht ermächtigt, die Feinde des Volkes zu liquidieren.[14] Höchste Würdenträger des Staates vertreten die Auffassung, die jetzt als Abseitigkeit eines verblendeten Irrläufers oder einer Clique von Radikalen dargestellt wird.[15] Und die jüdischen Gebetbücher, die nach dem Attentat einer strengen staatlichen Prüfung unterzogen werden sollen, werden sicherlich die biblischen Aufrufe zur Vernichtung enthalten, auf die Amir den unkundigen Richter verweist, der über das Gebot „Du sollst nicht töten“ das „Auge um Auge“ offenbar vergessen hat.

Der Irrtum des Staatsbürgers Amir besteht darin, daß er über den Absolutismus des Rechts, auf den er pocht – Recht muß Recht bleiben! –, die Kleinigkeit seiner Bedingtheit übersieht. Auch das Gewaltmonopol des jüdischen Staates schöpft seine Geltung nicht aus überlieferten Quellen und ewigen göttlichen Ratschlüssen, sondern aus den Interessen des Staates, die sich in Recht gießen. Wo diese sich ändern, ändert er das Recht. Amir hat sich der Umstellung verweigert und im Namen des alten Rechts gegen das neue gehandelt. Auch so geht staatsbürgerliches und frommes Denken – und Terrorismus.

Terrorismus von links: Freiheit statt Unterdrückung. Eine historische Fußnote

Was einmal historisch als Inbegriff des Terrorismus galt, ist zur Marginalie geworden oder ganz verschwunden: der von links – die Rote Armee Fraktion (RAF) in Deutschland und die Brigate Rosse in Italien.

Die Rote Armee Fraktion

Auch dieser Verein hat seine Ziele aus dem in der Nation anerkannten Wertekanon bezogen. Freiheit statt Unterdrückung hieß die Losung, die an die Nachkriegsmoral in Deutschland anknüpft. Der Kriegsverlierer mußte nach dem vergeblichen Griff zur Weltherrschaft auch moralisch Abbitte tun und wandte sich mit einem Entnazifizierungsprogramm vom Faschismus ab und Freiheit und Menschenwürde zu. Obwohl sich an den Grundrechnungsarten von Kommerz und Gewalt so viel gar nicht geändert hatte, glaubte doch eine ganze Studentenbewegung so heftig an Freiheit und Demokratie, die damals „gewagt“ wurden, als seien diese Herrschaftstechniken so etwas wie das Lebensmittel des Volkes. Ebenso heftig waren aber deswegen auch die Zweifel, ob es der Staat mit seinem neuen Schlager ernst meinte. Da saßen faschistische Würdenträger wie Lübke oder Filbinger in den höchsten demokratischen Ämtern. Ihre Berufserfahrung war offenbar in der Demokratie ebenso brauchbar wie gefragt. Etliche kritische Zeitgenossen aber hielten das für einen schreienden Gegensatz. Als Deutschland dann auch noch den Vietnamkrieg der USA mit stillschweigender Zustimmung begleitete, war das Fazit perfekt: Der Unterdrückungsapparat lebt fort![16]

Im Namen des Volkes organisierte die RAF den Kampf gegen einen Staat, der sein eigenes Prinzip der Freiheit verrät und damit rückfällig wird. Denn daß demokratische Politik und kapitalistisches Wirtschaften den Massen nicht gut bekommen, das verstieß in ihren Augen so eklatant gegen den wahren Auftrag von Politik, daß hier nur Politik gegen den Willen des Volkes, also Korruption und Unterdrückung, Unrecht statt Recht, Gewalt statt Demokratie am Werk sein konnte. Genauso entdeckten sie in den Elends – und Gewaltverhältnissen der Dritten Welt die Unterdrückung des Freiheitswillens und -rechts guter Völker, also schon wieder nichts als politische Unmoral. Damit war es fertig, das negative Abziehbild ihres Demokratieidealismus – und damit die Rechtfertigung für Gegengewalt. Daß das Volk bei diesem Unternehmen nicht mitmachte, hat die Aktivisten nicht irritiert. Dafür hatten sie sich eine falsche Erklärung zurechtgelegt, die ihren Kampf dennoch ins Recht setzte: Ein Teil des Volkes war durch materielle Zuwendungen bestochen; zum korrumpierenden Wohlstand rechnete ein Anarchist da ganz großzügig die Überlebensmittel eines modernen Proletariats wie den Kleinkredit oder Opel Kadett. Der andere, bessere Volksteil galt als bloß verängstigtes Opfer eines Unterdrückungsapparates, den er aus innerster Überzeugung ablehnte. Aktionen der RAF verstanden sich daher als Vorbild, und zwar für Nachahmung durch die so Ermutigten.[17]

Die so eröffnete Gewaltenkonkurrenz gegenüber der wehrhaften Demokratie hat dieser Verein nicht ausgehalten. Ihre Aktivisten wurden mit den überlegenen Mitteln der Staatsmacht kaltgestellt; und auch die Austrocknung des „Sumpfes“ hat der Staat mit allen Schikanen besorgt. Mittlerweile hat sich der gesamte „Zeitgeist“ gedreht: Die Nation hat den kritischen Moralismus der Freiheit durch das Ideal einer deutschen Schicksalsgemeinschaft ersetzt. Das gräbt dem Anarchismus das Wasser ab und gibt den entgegengesetzten Politmoralisten Auftrieb, die den Springerstiefel oder die Glatze zu ihrem Markenzeichen gemacht haben. Einziges Relikt sind die Antiimperialistischen Zellen (AIZ), die nach dem Mauerfall noch einmal versucht haben, eine staatsbürgerliche Enttäuschung von Anschlußbürgern auf ihre Mühlen zu lenken, indem sie die Treuhand als quasi-kolonialen Unterdrückungsapparat der Ostdeutschen durch westdeutsche Herren angeprangert haben. Ob das letzte prominente Terroropfer Rohwedder auf das Konto dieser Theorie geht, sei dahingestellt.

Die Brigate Rosse

Duplizität der Ereignisse: Auch im Süden schwor eine Kriegsverlierernation dem Duce und seinem Faschismus ab, brachte aber die neue Staatsräson namens Demokratie auf merkwürdige Weise zur Geltung. Die friedliche Koexistenz von Politik und Kapital trieb in Italien Blüten, die manchen Anhänger einer – angeblich die Demokratie auszeichnenden – strikten Trennung von kapitalistischem Privatinteresse und allgemeinwohlverpflichtetem Staat auf die Idee brachte, statt einer verantwortlichen nationalen Regierung herrsche ein einziges System von demokratieschädigender Korruption, heimlicher Machtausübung durch Unbefugte, struktureller Gewalt und Unterdrückung. Die staatstragende christlich-demokratische Partei DC hatte sich nämlich mit der italienischen Geschäftswelt verschwägert, ließ sich ihren Machterhalt sponsern und zeigte sich nach dem Prinzip do ut des erkenntlich. Nicht aus Raffgier, sondern mit patriotischem Pflichtbewußtsein: So fuhr die Partei Stimmen und Einfluß ein, um eine in Italien durchaus mächtige kommunistische Partei von der Staatsmacht fernzuhalten. Der „historische Kompromiß“ wurde des PCI trotz aller nationalen Gesinnung stets verweigert und war sogar durch die Nato-Führungsmacht USA verboten und unter eine Eingreifdrohung gestellt.

Organisiertes Machtmonopol der DC und Zusammenspiel von politischen und Kapitalinteressen gaben nicht bloß dem PCI ständig Gelegenheit, sich beim Wähler als nationale Saubermannspartei und echt demokratische Kraft gegen den herrschenden Sumpf der Korruption in Erinnerung zu bringen; sie machten auch überzeugte Idealisten einer Volksherrschaft rebellisch, die sich angesichts solcher Zustände mit Wählen oder Wählenlassen nicht begnügen wollten. Die unübersehbare Verschwägerung der Staatsgewalt mit mächtigen geschäftlichen und mafiösen Interessen hielten sie für einen Verrat am Ideal der Volksherrschaft und erklärten sich damit den ausbleibenden Nutzen der Massen: Ein Staat des ganzen Volkes wäre die Herrschaft eben nur dann, wenn sie sich keinem partikularen Interesse unterwirft – wobei linke Freunde der sozialen Gerechtigkeit zuvörderst ans große Geschäft und das große Verbrechen denken. Insofern hatte der Angriff der Brigate Rosse auf einen korrumpierten und mafiösen Staatsapparat im Unterschied zu den deutschen Anarchisten durchaus die Moral nennenswerter Volksteile auf seiner Seite, wenn schon nicht seine praktische Unterstützung: Daß ‚die da oben‘ nur an ihr Geld denken, statt den Staat gerecht zu lenken, wußte jeder anständige Italiener immer heftig zu kritisieren.

Die Zeiten sind nun vorbei. Die alte Staatskonstruktion ist aufgeflogen und mit ihr die DC samt ihrem Drahtzieher Andreotti. Die Sache der Brigaden ist damit gegenstandslos. Was ganz beiläufig bei der Abwicklung des alten Politapparates an die Öffentlichkeit gelangt, sind die wenig skrupulösen Methoden des Staates beim Kampf gegen die Brigate Rosse: Etliche „ihrer“ Opfer gehen auf das Konto stets ehrenwert gebliebener Figuren, wie der staunende DC-Wähler nun den Zeitungen entnehmen kann.

Der Begriff des Terrorismus und die Logik der staatlichen Reaktion Gewalt – Recht – Moral, rückwärts dekliniert

Das Treiben der terroristischen Vereine rund um den zivilisierten Globus hat seine nationalen Eigenarten.[18] Dennoch, allen Varianten wohnt ein gemeinsames Prinzip inne, das den Terrorismus als getreuliches Spiegelbild rechtsstaatlicher Logik ausweist. Diese Gewächse sind entgegen anderslautenden Meldungen sehr von dieser Welt.[19]

Ein moderner Rechtsstaat versteht sich ohne Scham als Gewaltmonopol: Alle Interessen in der Gesellschaft sind entmachtet und einer über ihnen stehenden Staatsgewalt unterworfen. Gegen Übergriffe sorgt sie für den Schutz des Eigentums, unter dem dann jene, welche keines haben, dem merkwürdigen Beruf des „Unselbständigen“ nachgehen und das Eigentum anderer mehren. Damit das kapitalistische Wachstum der Nation durch ein gedeihliches Zusammenwirken dieser so gegensätzlichen ökonomischen Interessen vorankommt, erlegt der Staat den Beteiligten Regeln und Beschränkungen auf. Die Wirtschaft hat auf die Brauchbarerhaltung ihrer Manövriermasse Rücksicht zu nehmen: Keine Vergiftung ohne Grenzwert, keine Entlassung ohne Kündigungsschutz. Im Gegenzug hat sich diese erkenntlich zu zeigen und den Maschinen nicht ihre Laufzeiten zu verwehren. Am Ende ist jede Lebensregung in der Nation staatlich geregelt. Nicht nur auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, auch in Ehe und Familie oder beim Freizeitvergnügen herrscht Recht. Kein Interesse gilt für sich, außer es ist eben berechtigt: Die Gewalt, die ihm der Staat in den Rücken stellt, entscheidet über seine Gültigkeit und Reichweite, die im Streitfall deswegen nicht per Faustkampf, sondern vor Gericht ausgelotet werden. Zwar stellt sich darüber gar nicht der Nutzen aller Beteiligten ein. Aber um seiner Verfolgung willen sind alle auf das Recht angewiesen – als Beschränkung anderer. So erzeugt der objektive Zwang, der von Staat und Recht ausgeht, ein subjektives Bedürfnis nach ihm. Weil die Gewalt sich in die Form des Rechts kleidet, das jedermann sagt, was er darf, damit er tut, was er muß, erfreut sich der Rechtsstaat nicht nur allgemeiner Zustimmung, sondern auch einer allgemeinen Einbildung: Der Dienst, den er erzwingt, gilt als einer, den er allen Beteiligten erweist. Dies ist die elementare Form der Moral, die der wirklichen Überparteilichkeit des Rechts, das sich über die Gegensätze der Klassen stellt, um ihr Zusammenwirken zu erzwingen, einen ganz fiktiven parteiübergreifenden Nutzen entnehmen will, der Volk und Staat eint und Dreh- und Angelpunkt allen Trachtens in der Nation sein soll: Allgemeinwohl, wörtlich genommen. Und weil er mit dieser verkehrten Vorstellung das Recht so sehr zu seinem verinnerlicht hat, wird das Allgemeinwohl im Kopf des Moralisten ein Opfer dichterischer Freiheit und erfährt unterschiedlichste subjektive Einfärbungen. Für den einen ist die Gerechtigkeit und Freiheit, was für den anderen Sitte oder Ordnung vorstellen. Die Werteskala ist nach oben hin offen. Aber nicht nur, daß an die Stelle des objektiven Zwecks der Nation fiktive subjektive Ersatztitel treten. Damit kehrt sich auch die Reihenfolge von objektiver Gewalt und subjektiver Befürwortung um. Was erst durch die Klammer der staatlichen Gewalt zu einem Körper zusammengeschweißt wird, das Volk, gilt als eine vorpolitische Gemeinsamkeit von Menschen, die den Staat erst schafft. Und da für gute Nationalisten das Interesse zur Stiftung eines vernünftigen Zusammenschlusses nicht in Frage kommt, weil es als ein dem Ganzen abträglicher Materialismus verteufelt wird, treten Eigenschaften an dessen Stelle und machen den erzwungenen Willen zum Staat zu einer vorstaatlichen Natur des Menschen: Tradition, Kultur, Blut und Rasse. So weiß der Volksgenosse den Staat als seinen, zu dem andere nicht gehören. Die Gewalt, die der Kapitalismus braucht, tritt also nicht nur objektiv, sondern auch subjektiv in den Köpfen als jeweils spezielle, zu einem bestimmten Menschenschlag gehörige Individualität auf. Der Kapitalismus hat nicht etwa einen Staat. Hier gilt vielmehr: Deutschland den Deutschen, Frankreich den Franzosen und so weiter. Vor jeder Frage nach der Verfaßtheit und den politischen Vorhaben und Taten einer Staatsgewalt nach innen und außen steht daher ihre Existenz als „eigene“ – als deutsche, französische usw. –, auf die ein Volk sein Recht anmeldet.

Die Trias von Gewalt, Recht und Moral durchläuft die Logik des Terrorismus ebenfalls, nur rückwärts. Daß ein geschädigtes Interesse gegen Kapital und Staat aufsteht, ist für solche Figuren von vornherein ausgeschlossen. Als gute Moralisten kennen sie nur Beschwerdetitel aus dem Umkreis der allseits gebilligten Ideale des nationalen Getriebes. Da will Deutschland mit seinem Friedens-Willy mehr Freiheit und Demokratie wagen – prompt entdecken Anarchisten in Deutschland schmerzlich das Fehlen echter Freiheit. Später dann gehört Deutschland den Deutschen – jetzt überfremden Ausländer das deutsche Biotop und werden damit zum Energiespender für den Rechtsterrorismus. Die moralische Einkleidung nehmen diese Leute für den eigentlichen Zweck der Nation, wie es eben Moralisten gelernt haben. Die Verstöße, die sie dann entdecken, tragen sie folgerichtig auch gar nicht im Bewußtsein des Gegensatzes vor. Der Programmpunkt, auf den sich der Terrorist versteift, versteht sich als ein Staat und Volk eigentümliches, zu ihnen gehöriges Anliegen, das allgemein und daher ein verbürgtes Recht ist. Nur gilt dieses Recht im Unterschied zum realen nicht, so daß das Rechtsbewußtsein des Terroristen sich herausgefordert sieht. Er nimmt das Recht in die eigene Hand, statt es – wie der gewöhnliche Moralist – vom Staat einzufordern, weil er ihm den Willen zur Besserung nicht abnimmt. Die Vollstreckung eines Rechts, das nicht geachtet wird, verlangt natürlich den Einsatz von Gewalt. Auch auf diesen Einfall hat der Terrorist kein Copyright. Er ist die Kopie des gültigen Rechtszustandes. Also übt er von nun Gewalt mit dem guten Gewissen desjenigen aus, der sich im Recht weiß. Er tritt als eingebildete Staatsgewalt dem wirklichen Staat entgegen, um dessen Unrecht durch Recht zu ersetzen. Die Namensgebung legt davon Zeugnis ab. Rote Armee Fraktion tauften sich linke Terroristen in dem Bewußtsein, ihre ohnmächtige Gegengewalt gegen die Staatsmacht sei so etwas wie ein Krieg, in dem sich zwei höchste Gewalten begegnen. Rechte in Amerika werden vermutlich auch ihre Gründe haben, warum ihnen der Name „Söhne der Gestapo“ so gut gefällt: Sie vollstrecken dem Anspruch nach Polizeifunktionen für einen Staat nach ihrem Bilde und operieren geheim, weil sie sich damit gegen den wirklichen Staat auflehnen müssen.

Daß terroristische Gewalt aus dieser Pose eines fiktiven obersten Souveräns – des Rechts, des Volkswillens – ausgeübt wird, ist an ihren Verlaufsformen abzulesen. Kritik anderslautender Gesinnung kennen Terroristen nur in der verkehrten Form, die per Gesetz und Justiz zur Anwendung gelangt. Wie dieser eine Tat nicht beurteilt, sondern mit dem Gesetz vergleicht und im Falle der Abweichung verurteilt, so verfährt auch der Terrorist: „Wer nicht für uns ist, ist gegen uns“ (RAF). Übereinstimmung oder Abweichung, daran entscheidet sich Freispruch oder Verurteilung. Und die erfolgt nicht als begründete, sondern ist die Begründung, und zwar für die Vollstreckung einer Gewalt, die sich bis ins Detail an die bürgerliche Prozeßordnung hält: Anklage, Urteil, Bestrafung durch einen eingebildeten nationalen oder Völkerrechtsgerichtshof. „Im Namen des Volkes“ machte die RAF einem Hans Martin Schleyer den „Prozeß“, bevor sie ihn „verurteilte“ und „exekutierte“. Die Briefbomben in Österreich wenden den Schuldspruch nationaler Pflichtvergessenheit nicht nur gegen einen Repräsentanten des Staates wie den Wiener Bürgermeister Zilk, sondern auch gegen eine einfache Frau aus dem Volk, deren Verbrechen darin besteht, ausländische Flüchtlinge zu betreuen. Den Sprengsatz, den Rechte auf dem Münchner Oktoberfest zündeten, dürften sich seine Urheber schon als Mittel zur Bestrafung von Volksgenossen zurechtgelegt haben: Statt ihrer patriotischen Pflicht nachzukommen und für ein ausländerfreies Deutschland aktiv zu werden, haben sie sich mit Leberkäs und Bierrausch einem materialistisch verderbten Wohlleben hingegeben. Also auch hier: Schuldig, im Namen des Volkes.

Was hier rechter beziehungsweise linker Terrorismus ist, zeigt sich meist am Adressaten des gerechten Kampfes. Der Bestrafungsbedarf der Rechten erstreckt sich auf Repräsentanten des Staates, die einer zu wenig nationalbewußten Amtsführung und Denkweise beschuldigt werden, insbesondere auf linke Politiker, die als Gegner des Nationalen, also als Feinde gelten. Und er richtet sich im Unterschied zu Linken auch gegen den „einfachen Mann“ aus dem Volk bzw. aus anderen Völkern, die „bei uns“ nichts zu suchen haben. Das rührt daher, daß der Rechte den nationalen Einsatz der Staatsgewalt vermißt, von dem er sich gut vorstellen kann, daß er den Mann von der Straße trifft. Er fordert dergleichen ja sogar, nicht nur gegen Ausländer, damit aus Deutschland etwas wird. Und wo er die harte Hand des Staates gegen eigene saumselige einfache Volksgenossen vermißt, legt er selber Hand an. Linke vom Schlage der RAF haben dagegen die staatliche Gewalt selber für ein Verbrechen gehalten, und zwar an der Freiheit des Volkes. Insofern ist der Personenkreis, auf den deren Unternehmungen zielen, auf Agenten der Herrschaft in Politik, Kommerz und Armee beschränkt, die als repräsentativ für die Kumpanei zwischen Geld, Macht und Militär, eben für das Unterdrückungssystem gelten.

Linke wie rechte Aktionen kommen bei der Vor- wie Nachbereitung ohne großen agitatorischen Aufwand aus. Überzeugen ist die Sache von Terroristen nicht. Die rechten Vertreter handeln so sehr im Bewußtsein der Übereinstimmung mit einer allgemein im Volk verankerten Moral, daß ihnen jede Erläuterung überflüssig vorkommt. Ein Bekennerschreiben muß aber häufig dann doch her, damit Fremdkörper, abweichende Mitglieder des eigenen Volkes und seine Repräsentanten merken, welcher Schaden droht, wenn man nicht auf patriotischem Kurs ist. Die Ausübung und Androhung von Gewalt ist das Erziehungsmittel, das – auch keine Erfindung rechter Terroristen – an die Stelle der Widerlegung und Korrektur anderer Auffassungen tritt: Die „Erklärungen“, welche die Rote Armee Fraktion ihren Taten nachzureichen pflegte, waren ihrem Charakter nach keine Überzeugungsversuche an die Adresse der Umstehenden, sondern Kriegserklärungen – an den Staat. Die Veröffentlichung will nicht das Volk gewinnen, weil ihm die freiheitsliebende Gesinnung ohnehin als einigendes Band mit den „kämpfenden Kommandos“ unterstellt wird. Die forschen Bekennerschreiben sollen die Aktion als Vorbild herausstellen, dafür nämlich, daß Widerstand möglich ist und deswegen die verängstigten Volksteile zur Nachahmung aufgerufen sind.

Weil in allen Spielarten rechtstreue Subjekte gegen das Recht aufbegehren, haben sie am Ende auch noch ein Gewissensproblem mit ihrer Gewalt und gegenüber den Massen nicht selten einen Erklärungsbedürfnis, daß sie nur notgedrungen und nach reiflicher Selbstprüfung zur Tat schreiten: „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht“. Gewalt wird hier nicht begründet, sondern gerechtfertigt, also als pflichtgemäßes Handeln vorgestellt, das dem einzigen Grund folgt, den der Anständige kennt: Es ist von einer allerhöchsten Instanz erlaubt, ja sogar gefordert. Nur ist eben diese höchste Instanz eine eingebildete neben der wirklichen, so daß aus dem Geist staatsbürgerlichen Gehorsams Ungehorsam folgt. Mit diesem Grund für Widerstand steht auch der Zweifel fest: Man muß gegen das verstoßen, was man selber fordert – Rechtstreue. Also gehen Rechte nicht nur gegen falsche Staatsagenten vor, sondern fragen sich mitunter auch, ob das Volk gegen seinen eigenen Ausdruck im Staat rebellieren darf. Linke Terroristen pflegen einen ihnen eigentümlichen Gewissensbiß: Wegen der unübersehbaren Gewalt des Staates sehen sie sich zum Widerstand im Namen der Freiheit berechtigt, zugleich aber zur Klarstellung aufgerufen, daß sie im Gegensatz zu den Repräsentanten des Systems keine Anhänger von Gewalt sind. Das hat – nicht zuletzt wegen des mangelnden Erfolgs der gerechten Sache – bei manchem zu der Auffassung geführt, daß sie mit ihrem Kampf doch nur das werden, was sie den Staatsagenten vorwerfen, nämlich – ausgerechnet! – privat motivierte Gewalttäter, die Unrecht tun, statt dem Recht zum Sieg zu verhelfen. In diesem Geiste haben sich etliche Vertreter nach Jahren der Inhaftierung losgesagt.[20]

Der Gegenschlag des Gewaltmonopolisten: Verbrechensbekämpfung auf höchsten Niveau

Durch Terrorakte sieht sich die Staatsgewalt in ihrem Allerheiligsten herausgefordert: in ihrer Souveränität. Sie reagiert, weil sie ihre Hoheit selbst, ihr exklusives Recht auf Rechtsetzung und -vollstreckung, nicht bloß ideell, sondern praktisch in Frage gestellt sieht.

Das unterscheidet ihren Umgang mit Terroristen grundsätzlich von der alltäglichen Verbrechensbekämpfung. Zu der gehört nämlich die nüchterne Gewißheit, daß sie zu den Dauereinrichtungen eines ordentlichen Staatswesens zählt, weil ihr der Stoff ohnehin nie ausgeht; und es macht dem Rechtsstaat auch gar nichts aus, daß er mit seinem gesamten Justiz- und Polizeiapparat immer „nur an Symptomen herumkuriert“: Der Abschaffung des Verbrechens verschreibt er sich erst gar nicht. Schon mit der Kodifizierung aller Sorten von Vergehen in einem Strafgesetzbuch geht er davon aus, daß Verbrechen an der Tagesordnung sind und bleiben: Er antizipiert sie ja als ständig vorkommendes Delikt, das zu ahnden ist. Zu recht: Seine marktwirtschaftlich verfaßte Gemeinde ist von so zahlreichen und heftigen Gegensätzen bevölkert, daß das Betrügen, Stehlen und Morden einfach dazugehört – so gewiß, daß gelehrte Menschen den Steuerbetrug oder die kriminelle Energie zur Erbschleicherei schon in den Genen der Verbrecherrasse suchen. Daß sich die werten Mitmenschen mit diesen Bräuchen allerlei Schäden aufhalsen, interessiert den Rechtsstaat zunächst einmal gar nicht – wäre das sein Kriterium, dann hätte er gegen sehr viel markt- und rechtskonforme Betätigung seiner Bürger einzuschreiten. Was er kriminalisiert, ist der außerökonomische Übergriff auf Wille und Eigentum anderer. Verhindert ist damit natürlich gar nichts; der erlaubten gesellt sich die verbotene Schädigung hinzu. Aktiv werden Polizei und Justiz dann auch erst nach Vollzug der bösen Tat; und das genügt völlig zur Wahrung des Rechts: Die Ahndung des Verbrechens sorgt dafür, daß der für Geschäft und Politik so unentbehrliche Rechtszustand herrscht und die Versuche, sein Glück unter Umgehung des Rechts zu machen, eine gesellschaftlich verkraftbare Ausnahme bleiben.

So kann der Staat mit einem gehörigen Bestand an Verbrechen leben. Entscheidend ist nicht der totale Triumph des Gesetzes über den Gesetzesbruch, sondern das Prinzip: daß der grundsätzliche Respekt vor dem Gesetz gewahrt bleibt; daß die Bürgerschaft ihre gesetzliche Ordnung nicht kündigt, auch wenn deren Vorschriften noch so oft gebrochen werden. dann halten sich auch die schädlichen materiellen Folgen der „Massenkriminalität“ in Grenzen. Und was sich an Körperverletzungen an Stammtischen oder im Rotlichtmilieu ereignet, das nimmt sich verkraftbar aus – gemessen an den Blessuren, die das Kapital mit seinen Zivilisationskrankheiten der Menschheit beschert.

Es ist also durchaus sachgerecht, wenn sich der Gewaltmonopolist doppelt zu Recht und Verbrechen stellt. Da gilt einerseits der Rigorismus der universellen und unbedingten Gültigkeit des Rechts. Keine gesellschaftliche Nische bleibt von der Allgegenwart des Gesetzes ausgespart. Andererseits setzt der Staat diesen seinen Aufwand ins Verhältnis zu dem Zweck, für den er das alles unternimmt. Solange das Rechtssystem ordentlich funktioniert, also die maßgeblichen Interessen von Kapital und Nation rechtsfriedlich zum Zuge kommen und die alltägliche Illoyalität sich nicht zur Störung auswächst, solange kann er mit dem Verbrechen leben, das er betreut und beaufsichtigt. Die Verhinderung des Verbrechens ist auf diesem Feld ein bloßes Ideal, das seine Sternstunden im Wahlkampf, nicht in der Tagespolitik erlebt. Das hat auch seine Richtigkeit: Recht ist Mittel zum Zweck, nicht selber Zweck.

Ganz anders beim Terrorismus. Der ist nicht, schon gar nicht im Urteil der Staatsgewalt, ein Fehltritt, der, was die Rechtsordnung betrifft, durch Bestrafung in Ordnung zu bringen wäre. Anders als jede bürgerliche Gewalttat wird der Terrorakt als Erschütterung des Rechtssystems und der es sichernden Gewalt selbst genommen; als läge da eine praktisch wirksame Aufkündigung des Rechtsfriedens vor, wie sie vom normalen Verbrechensalltag nie droht. Diese Einstufung ist nicht das Ergebnis einer sachlichen Einschätzung von Schaden und Gefahr, sondern ergibt sich aus der absoluten Unverträglichkeit des staatlichen Gewaltmonopols mit einer Tat, die ihrer Absicht nach seine Zuständigkeit einschränkt. Wie ein erfolgreiches Stück Anarchie wird der terroristische Wille genommen, wenn es ihm gelingt, überhaupt zur Tat zu werden.

Das hat Folgen. Erstens wird die Verhinderung des Verbrechens, ansonsten bloßes Ideal, zum Leitfaden staatlicher Praxis. Das Arsenal der Mittel sieht entsprechend aus: Rasterfahndung, Lauschangriff, Einschleusung von V-Leuten. Insbesondere bei letzteren zeigt sich die Wucht des Anliegens darin, daß der legalisierte Rechtsverstoß das gesetzlich verankerte Mittel der Fahndung wird: Ordentliche V-Männer müssen „milieugerechte“ Verbrechen erst einmal straffrei begehen, um sich im Milieu Anerkennung zu verschaffen. Dazu kommt die Austrocknung des „Sumpfes“, die mit renovierten Staatsschutzparagraphen den lesenden und schreibenden Bürger zum Blockwart macht. Schriften, die geeignet sind, Gewalt als Mittel der Auseinandersetzung nicht auszuschließen, sind strafbar. Da gehört man schnell zu einer kriminellen Vereinigung, wenn man sich in Schrift und Wort nicht um deren Bekämpfung verdient macht. Die staatliche Definitionsfreiheit, an welcher Stelle aus welchem Material der Schluß auf eine gar nicht geäußerte Absicht rechtens ist, kennt da kaum Grenzen.

Entsprechend heftig fällt zweitens das aus, was beim gewöhnlichen Verbrechen Bestrafung heißt. Gegenüber dem terroristischen Verbrechen trägt sie Züge der Vernichtung. Die Brechung eines Willens, um dem Recht genüge zu tun und ihn in die Gemeinschaft der rechtstreuen Bürger zurückzuholen, ist hier nicht die leitende Maxime – ausgenommen die Fälle, in denen ein Richter die mit wichtigen Staatszwecken sympathisierende Absicht des Täters wohlwollend würdigt; deswegen läßt die Justiz gegen rechte Terroristen von ihrem Rigorismus auch schon mal ab oder läßt sich aus übergeordneter politischer Vernunft erst dazu drängen. Grundsätzlich aber erkennt der Rechtsstaat im Attentäter den Feind, der mit seiner Tat den Gewaltmonopolisten nach dessen eigenem Urteil quasi als Versager bloßgestellt hat. Das ist durch die gewöhnliche unpersönliche Rache des Strafrechts kaum zu reparieren: Die blamierte Hoheit ist sich und ihrem rechtstreuen Volk die Demonstration schuldig, daß so etwas wirklich nicht hätte passieren dürfen; und die wird am Gegner vollstreckt, so man ihn erwischt. Der speziell deutsche Beitrag auf diesem Feld lag in der sogenannten Isolationshaft. Französische Fahnder kennen seit den Anschlägen der islamischen GIA das „Delikt der Drecksfresse“.[21] Ein 23jähriger Franzose, Opfer einer Verwechslung, ist nur knapp dem Tatendrang entgangen, der sich in der Formulierung von der Drecksfresse ankündigt. Den verbrecherischen Willen beweist man nicht, sondern liest ihn ab, und zwar an der Physiognomie, die man so beschreibt, wie man sie behandelt sehen will. In Bad Kleinen ist die Öffentlichkeit den Verdacht nie ganz losgeworden, hier sei im Fahndungseifer exekutiert worden, was noch gar nicht gesprochen war: das Recht. Eine Verletzung der Strafprozeßordnung wurde nicht beanstandet. Der gesellschaftliche Konsens ist parteiübergreifend: Das Gewaltmonopol duldet keine Konkurrenz. Dieser Zweck ist heilig, die Mittel entsprechend.

Terrorismus im Dienste von Staatsgründungsversuchen

Im Terrorismus meldet sich der Wille, dem gegebenen Gewaltmonopol seine bessere Gestalt nicht bloß ideell entgegenzuhalten, sondern praktisch konkurrierend entgegenzusetzen. Dazu ringen sich – auffällig konform mit den Konjunkturen des politischen Zeitgeistes – unzufriedene Bürger von rechts und von links durch; jede Seite mit ihren Anliegen und auf ihre Weise. Einen angestammten Platz hat der Griff zur „Gewalt als Mittel der Politik“ aber erst recht und seit jeher und immer dort, wo es um der Volksrechte allerhöchstes geht – nämlich darum, überhaupt einen eigenen Staat aufzumachen; wo also eine oppositionelle Mannschaft ihren angestrebten Status als legitime höchste Gewalt antizipiert und im Bewußtsein dieses vorweggenommenen höchsten Rechts handelt. Schließlich will jedes Gewaltmonopol erst einmal eröffnet sein; deswegen sind Staatsgründungen immer Gewaltaktionen. Und weil die Welt seit geraumer Zeit flächendeckend zwischen Gewaltmonopolisten aufgeteilt ist, bekommen es Nachzügler der Nationalstaatsbildung unweigerlich mit Mächten zu tun, für die sie Terroristen sind – bis sie Erfolg haben und das erlangte und anerkannte Monopol die Gewalt vom Makel des Terrors befreit.

In diesem Sektor des unerlaubten Gewaltgeschäfts tut sich derzeit gleichfalls einiges: Ein paar Altfälle sind in Abwicklung – und ein ganzes Ensemble brandneuer Fälle ist gerade erst im Entstehen.

Die terroristische Tradition des Separatismus

Es gibt ein paar klassische Fälle einer innerstaatlichen Opposition, die nicht auf Umsturz der staatlichen Ordnung und auch nicht auf einen gründlich radikalisierten Gebrauch staatlicher Macht zur nationalen Ordnungsstiftung, sondern auf Trennung dringt: auf die Entlassung eines ganzen Volksteils aus dem vorhandenen Staat zwecks Gründung eines neuen, eigenen. Die davon betroffenen Staatsgewalten erkennen in diesem Anliegen eine Kriegserklärung gegen ihren eisernen Bestand an Volk und Raum, reagieren entsprechend ablehnend und bringen mit ihren Unterdrückungsmaßnahmen dem Volksteil, in dessen Namen auf Verselbständigung plädiert wird, erst so richtig den kollektiven Sonderstatus einer völkischen Minderheit, einer Nation in Gründung bei, auf den die aktiven Separatisten sich berufen – und vielleicht war sogar die völkische Ausgrenzung durch die Zentralmacht eher als der Separatismus und dieser die Reaktion; wer weiß das schon. Denn an demonstrativen Beweisen dafür, daß die staatliche Monopolgewalt ganz und gar aus Wille und Vorstellung eines geborenen Volkskörpers stammt, zu dem ein paar durch Sprache, Sitten, Haartracht, Geschichte und Geschichten und ähnlich tiefreichende Rassenunterschiede getrennte Minder-Völkische nicht dazugehören: daran läßt es keine Staatsmacht fehlen, die auf die patriotische Loyalität ihrer Bürger Wert legt. So gibt dann ein Wort das andere, die Ausgegrenzten halten es unter der Herrschaft, die sie als Fremde behandelt, und mit der eingeborenen Mehrheit immer schlechter aus, umgekehrt umgekehrt – und im Ergebnis sind zwischen Kurdistan und Nordirland alle möglichen Gewaltszenarien, von gelegentlichen Sprengaktionen bis zum ausgewachsenen Bürgerkrieg, zu bewundern.

Was bei den Umtrieben rechter und linker Terroristen allenfalls noch einer gewissen Erläuterung bedarf, das liegt in allen diesen Fällen auf der Hand: Hier sind gelehrige Schüler der Obrigkeit am Werk, gegen die da gebombt und geschossen wird, und unverwüstliche Gesinnungsgenossen des Mehrheitsvolkes, von dem man geschieden sein will. Mindestens so entschlossen wie die Patrioten des Zentralstaats glauben die Separatisten daran, daß das wahre Wohlergehen eines Menschen nicht von den materiellen Lebensbedingungen abhängt, die die staatlich geregelte Gesellschaft mit ihrer mehr oder weniger funktionellen „Arbeitsteilung“ für die Angehörigen ihrer diversen Klassen bereithält, sondern in dem Recht besteht, das eine Staatsmacht ihren Angehörigen im Unterschied und Gegensatz zu anderen Bürgerrassen zuteilt. Für dieses erhebende Lebensglück wissen sie auch keinen besseren Grund und Inhalt als die beneidete Mehrheit, nämlich die „nationale Identität“, die man schon im Bauch spüren muß, weil der Verstand da bekanntlich in der Trompete und dem farbigen Tuch steckt; jene Volksnatur, die Arme und Reiche, Linke und Rechte, Herren und Knechte, Mann und Weib so naturwüchsig zum weltgeschichtlichen Subjekt verschmilzt – wenn sie nur dieselbe Sprache reden, egal was sie darin zu melden haben; aus denselben Tälern stammen, egal womit sie sich dort durchschlagen müssen; dieselben historischen Helden verehren, egal welchem heldischen Beruf sie selber aktuell nachgehen… Und vor allem wissen die Aktivisten einer ganz und gar volkstümlichen Eigenstaatlichkeit für deren Schaffung keine andere Methode als diejenige, die die verhaßte Zentrale gegen sie zur Anwendung bringt: Daß diese ihre unzufriedenen Untertanen unterdrückt, mit allen polizeilichen und notfalls militärischen Gewaltmitteln, macht Separatisten nicht zu Kritikern der staatlichen Gewalt und der Volksgemeinschaft, die so durchgesetzt wird, sondern bringt sie allein auf den lichten Gedanken, genau das bräuchten sie auch – und damit sie es kriegen, fingieren sie schon mal, selbstverständlich mit echten Leichen, das Gewaltmonopol, das sie sich ertrotzen möchten. Der ganze Unterschied zur legitimen Gewalt, mit dem sie als Terroristen auffällig werden, liegt eben darin: Der Gewalt, mit der sie ihr Volk auf Loyalität verpflichten und die Befugnisse der alten Herrschaft zuerst bloß demonstrativ, dann auch praktisch und möglichst flächendeckend außer Kraft setzen wollen, geht die Festigkeit der gewohnten Lebensbedingung und der bürokratischen Selbstverständlichkeit, die Bequemlichkeit einer zum behördlichen Sachverhalt geronnenen Kommandostruktur ab; weil sie erst noch durchzusetzen ist, wird sie als Erpressungsmittel kenntlich; ein Nachteil, der durch das um so heftigere Bewußtsein, nichts als ein längst überfälliges Recht wahrzunehmen, leicht kompensiert wird – auch da sind Terroristen ihren Vorbildern, den amtierenden Machthabern, ebenbürtig.

Das Ganze wird nicht besser, wenn das nationale Emanzipationsstreben sein Ziel einer ganz volkseigenen Souveränität unter das Motto „Sozialismus“ stellt; und wenn Sozialisten umgekehrt den Aufbruchswillen unterdrückter Minderheiten fortschrittlich finden, bleibt nur die Frage offen, ob sich da wieder einmal der „revolutionäre Optimismus“ als Mutter aller linken Dummheiten bewährt oder „Sozialismus“ für seine Anhänger schon sowieso nichts anderes heißt als volkseigenes Regieren. Glücklicherweise ist mittlerweile beides aus der Mode gekommen: ein Sozialismus, der sich am Befreiungskampf unterdrückter Minderheiten wärmt, wie die Vorliebe separatistischer Volksbefreier für eine Selbstdeutung, die ihnen so wundervolle sozialistische Errungenschaften wie „brüderliche Grüße“ aus aller Welt eingetragen hat. Dennoch mag es hier von Nutzen sein, auf das Verlogene an der Selbstrechtfertigung des zu allem entschlossenen Separatismus aus dem Elend der zu solcher Beglückung ausersehenen Menschenmenge aufmerksam zu machen. Noch jeder Vertreter eines nationalen Unabhängigkeitsstrebens weiß auf Befragen die Schädigung von Interessen eines Nordiren oder Basken durch die „Zentralgewalt“ als guten Grund für seine Sache anzugeben: Den einen werden lukrative Jobs vorenthalten, den anderen zu hohe Steuern ohne Gegenleistung einbehalten usw. Was diese Entdeckung wert ist, zeigt die damit begründete Schlußfolgerung: Die Macht dazu wollen die Separatisten selber haben. Ob es dann überhaupt noch Jobs gibt oder wenigstens die Steuern sinken, das geht sie nichts an, genausowenig wie die Frage, was gewisse Jobs so lukrativ und andere so ärmlich macht oder für welche „Gegenleistung“ Staaten eigentlich Steuern brauchen. Bei allen Beschwerden über materielle „Benachteiligung“ geht es um nichts als die Anklage, daß ihrem Volkstum Unrecht geschehe. Entsprechend verlogen ist die angeführte Schadensbilanz – selbst wenn jeder Posten darauf stimmt: Es geht gar nicht darum, Armut zu registrieren, um ihre Gründe zu beseitigen; es geht darum, „eigene“ Leute und „fremde“, und zwar einen jeden auf der ihm entsprechenden Stufe der gesellschaftlichen Hierarchie oder im Hinblick auf vorgestellte Zuwendungen der Staatsmacht, zu vergleichen, um zu belegen, was schon der Ausgangspunkt dafür war, diesen Vergleich anzustellen, daß nämlich die „eigenen“ überall ein bißchen schlechter abschneiden, jeweils… Es soll ja mal Dinosaurier gegeben haben, die aus der schlechten Erfahrung von Ausbeutung und Unterdrückung heraus nicht auf deren völkische Umverteilung, sondern auf Kritik und revolutionäre Abschaffung der Ursachen dafür gedrungen haben. Für national Freiheitsbewegte ist das nichts. Die erklären staatsrechtliche Autonomie, Souveränität am Ende, für die Aufhebung von Armut und Untertanentum. Dann werden sie es wohl auch so meinen: Sie kennen keine Armut außer der vergleichsweisen ihrer Minderheit und unterdrückerische Gewalt nur als die einer fernen Zentrale. Insofern ist es nur allzu passend, daß sie für ihr Anliegen genauso skrupellos über Leichen gehen wie ihr gesamtstaatlicher Feind: Es geht beiden Seiten ja um dasselbe.

Deswegen paßt es auch genau ins Bild, daß diese Terroristen, wenn sie nur lange und massiv genug Gewalt geübt und so ihre Kompetenz zur Staatsbildung unter Beweis gestellt haben, ganz gute Chancen haben, irgendwann Recht zu bekommen. Wenn sie sich zu behaupten verstehen, kann es nämlich kaum ausbleiben, daß eine auswärtige Macht sich für ihr Anliegen interessiert, sie zum verlängerten Arm ihrer Einflußversuche macht und berechnend unterstützt – es soll ja auch schon vorgekommen sein, daß Terrorgruppen aus dem Interesse eines auswärtigen Staates heraus überhaupt erst entstanden sind. Deutschland z.B. setzt wohl nicht auf ein selbständiges Kurdistan. Aber das Pochen auf erweiterte kurdische Autonomierechte und eine pflegliche Behandlung kurdischer Abgeordneter ist eine Drohung und Einmischung, welche die Türkei fürchten muß. Denn genau darin liegt die wirkliche und einzige Erfolgsbedingung des für sich aussichtslosen Terrorismus: Macht besitzt er dann, wenn sie ihm von einer wirklichen auswärtigen Macht verliehen wird. Dann ist er aber auch kein Terrorismus mehr. In der Sphäre, wo das Gewaltmonopol nicht feststeht, wo nämlich verschiedene Staatsgewalten aufeinandertreffen, löst sich der Unterschied zwischen Staatsgewalt und Terrorismus zuallererst in eine pure Frage der überlegenen Gewalt und der Anerkennung durch die entscheidenden Mächte auf.

Der Sonderfall PLO: Auf dem Weg zur Staatlichkeit

Einen Karrieresprung in diesem Sinn macht seit eineinhalb Jahren einer der traditionsreichsten, nämlich am heftigsten bekämpften und immer wieder durch interessierte Mächte am Leben erhaltenen Staatsgründungsvereine: die PLO. Seit dem Staatsgründungskrieg Israels und der Vertreibung der meisten Insassen des eroberten Landes versucht diese Organisation, eine Art Exil-Obrigkeit für die Opfer zu sein: für die, die als Vertriebene unter fremder Hoheit in Auffanglagern festgehalten wurden, um in ihnen eine leibhaftige Rechtsposition gegen Israel aufrechtzuerhalten, und seit dem 7-Tage-Krieg 1967 auch für diejenigen, die in ihrem Westjordanland und Gaza-Streifen wie in großen Lagern unter israelischer Verwaltung hausen. Diese Massenbasis durfte mit ihrem Schicksal eine originelle Erfahrung in die Weltgeschichte einbringen: daß es in einer vollständig nach Staaten aufgeteilten Welt nicht bloß eine Härte ist, sein Leben als Staatsbürger unter einer Staatsgewalt zu verbringen, sondern auch nicht einfach, ohne einen Staat auszukommen, der den Menschen sein eigen nennt. So wird der nämlich zum Opfer der Berechnungen gleich mehrerer Staaten. Mit dem falschen Umkehrschluß, daß dann wohl ein eigener Staat das unverzichtbare Überlebensmittel darstellt, war die PLO geboren. Mit ohnmächtigen Terrorkommandos versuchten die Fedayin seither, durch das Opfer des eigenen Lebens den Raum für einen eigenen Staat freizukämpfen. Daß dieses Unternehmen gegen eine von den USA hochgerüstete regionale Hegemonialmacht wie Israel überhaupt von Dauer war und den Anschein eines politischen Gewichts erhielt, lag nicht an der PLO selbst, sondern an den arabischen Staaten, deren Entfaltungsdrang der israelische Expansionismus mit US-amerikanischer Rückendeckung seine Grenzen zog. Die Auseinandersetzung, welche die arabischen Staaten auf dem Schlachtfeld erwiesenermaßen nicht gewinnen konnten, suchten sie auf dem Feld des Terrorismus. PLO-Kämpfer wurden ausgerüstet und in eigenen Trainingslagern ausgebildet, um mit ihrem Kampf einer Politik der Nadelstiche gegen Israel zu dienen. Wo sie sich an diesen Auftrag nicht hielten und zuviel Eigeninitiative entwickelten, wurden sie zurückgepfiffen und auch von ihren „Schutzmächten“ niedergemacht wie im berüchtigten „schwarzen September“ in Jordanien, als sie zum Opfer gewandelter Kalkulationen ihrer Hintermänner wurden, die auf diplomatische Annäherung an Israel setzten. Israel hat sie jahrelang bekämpft, bis von der PLO kaum mehr übrig war als ein kleiner Führungshaufen um Arafat, der sich vor dem Einmarsch Israels im Libanon nach Tunis in Sicherheit bringen mußte und selbst dort vor israelischen Bomben nicht sicher war. Das „Palästinenserproblem“ wurde damit auf die Einwohnerschaft der israelisch besetzten Gebiete westlich des Jordan reduziert, die „terroristische Bedrohung“ auf zivilen Ungehorsam und Steinschleudern gegen die Besatzungsmacht sowie Selbstmordkommandos im Namen eines Auftraggebers, der passenderweise immer mehr im überstaatlichen Jenseits angesiedelt wurde.

Die ironische Pointe der Geschichte liegt darin, daß die PLO gegenwärtig auf dem Gipfelpunkt ihrer Ohnmacht ihren größten Erfolg feiert: In einem weltweit gefeierten Autonomieabkommen mit Israel erhält sie in den besetzten Gebieten Stücke Land zugewiesen, auf denen sich nicht der gewünschte Palästinenserstaat breit macht, sondern fürs erste eine Konstruktion palästinensischer Selbstverwaltung, die sich mit den Symbolen eines Staates schmückt und auf die Perspektive eines allmählichen Zuwachses an staatlichen Funktionen und an internationaler Anerkennung setzt. Eine eigene Fahne weht also, palästinensische Polizisten sorgen für Ordnung, die israelische Armee hat sich aus manchen Gebieten zurückgezogen, aber die letzte Entscheidung über Ausmaß und Reichweite der Hoheitsrechte, über Grenze und innere Ordnung, Staatsbürgerschaft und das Verhältnis zu den Nachbarn verbleibt vorerst bei Israel. Die Niederhaltung der Intifada und die Eindämmung des selbstmörderischen Terrorismus, der in Gestalt religiös fanatisierter Kritiker des Abkommens fortlebt, ist nun Aufgabe Arafats und seiner Leute, ebenso wie die Rücksichtnahme auf die jüdischen Extremisten, die dort siedeln. Diese Minderheit erleidet nämlich nicht das übliche Schicksal völkischer Minderheiten, sondern genießt einen privilegierten Sonderstatus. Am israelischen Urteil über eine zufriedenstellende Exekution des inneren Friedens entscheidet sich, ob Israels Armee vom vertraglich vereinbarten Recht auf Einmarsch Gebrauch macht oder nicht.

Dieser späte Erfolg der PLO verdankt sich nicht ihrer Macht. Er ist ganz das Ergebnis israelischer Berechnungen, für die die USA die weltpolitischen Bedingungen gesetzt haben.[22] Die Revision des angestammten israelischen Landnahme-Standpunkts hat den palästinensischen Terroristen von einst zum Friedensnobelpreisträger und Freund des israelischen Regierungschefs befördert, der darüber seinerseits zur Zielscheibe eines neuen jüdischen Rechtsterrorismus geworden ist: Verschiebungen im gewalttätigen Untergrund als exaktes Echo weltpolitischer Neuerungen…

Ohnmächtige und erfolgreiche Neuerscheinungen auf dem Gebiet des völkischen Selbstbestimmungsrechts

Mittlerweile wimmelt es in einigen Weltgegenden von Staatsgründungen, die ihre terroristische Einleitungsphase zum Teil sehr schnell durchschritten haben; etliche davon aber nur, um in den gehobenen Terror eines regelrechten Gründungskrieges um Volk und Raum zu münden. Die Rede ist in erster Linie von Jugoslawien, dessen „Zerfall“, mit der Elle der Abstraktion „Terrorismus“ gemessen, gar nicht soviel anders begonnen hat als der ETA-Terror im Baskenland oder der nordirische Bürgerkrieg. Die Einwohner des Tito-Staats wären wohl auch auf unabsehbare Zeit mit völkisch motiviertem Terror und zentralstaatlicher Terroristenbekämpfung unterhalten worden, hätte sie nicht ein anderes Pech ereilt: Was als slowenischer, kroatischer, dann auch bosnischer Separationswille begann, hat sich dank prompter Anerkennung durch interessierte auswärtige Mächte, BRD und ZDF in der ersten Reihe, und unter intensiver westlich-europäischer Betreuung zum zählebigen Krieg mit allen Schönheiten eines reihum veranstalteten ethnischen Großreinemachens ausgewachsen. Daß der ganze Unterschied zwischen „unbegreiflichem“ völkisch inspiriertem Terrorismus und der legitimen Wahrnehmung des den Menschen angeborenen Selbstbestimmungsrechts der Völker heutzutage in der Anerkennung oder Nicht-Anerkennung durch die paar führenden imperialistischen Mächte besteht, läßt sich an diesem „Fall“ deswegen so besonders schlecht übersehen, weil er zu den exemplarisch ins Recht gesetzten völkisch-nationalen Ausgründungen neuer Republiken aus dem alten multikulturellen Staatsverband Jugoslawiens gleich auch die Gegenprobe präsentiert: Serben und auch Kroaten bleibt der ganz analoge Schritt, die Ausgründung eigener Mini-Republiken aus dem multiethnischen Ensemble Bosnien, verwehrt; ihre Schöpfungen sind nicht „selbstbestimmt“, sondern „selbsternannt“; die serbischen Kriegsaktionen bleiben illegitim, wohingegen ihr Feind mit „Regierungstruppen“ kämpft; das alles aus keinem andern Grund und mit keinem andern Recht als der oberaufsichtlichen Entscheidung des Westens, der sich insoweit immerhin auf die Entsendung von Bombergeschwadern geeinigt hat.

Den Tschetschenen wiederum würden die meisten westlichen Nationen den Erfolg einer weiteren Zersetzung der kaukasischen Südflanke Rußlands gönnen, obwohl es denen darum gar nicht geht. Deswegen bleibt die Moskauer Regierung mit ihrem Standpunkt, sie habe dort „kriminelle Banden“ zu bekämpfen, ziemlich allein. Den „jugoslawischen“ Übergang einer Betreuungsaktion, die ohnmächtigen separatistischen Terror zum Gründungskrieg beförderte, haben die allzuständigen Ordnungsmächte im Bereich der Ex-Sowjetunion freilich bislang nicht gemacht; das demokratisierte Rußland als erstzuständige „nahe“ Ordnungsmacht hat sich bei seinen kaukasischen GUS-Partnern da weniger zurückgehalten. Insgesamt staunen die Fachleute des Selbstbestimmungsrechts der Völker dennoch nicht schlecht, wie verhältnismäßig unkriegerisch sich die Auflösung des sowjetischen „Imperiums“ in eine GUS mit nachgezählten 176 „ethnisch-territorialen Konflikten“ bislang abgespielt hat.[23] Doch dabei muß es ja nicht bleiben.

Nachbemerkung zum allgemeinen Grund der beginnenden Hochkonjunktur des Terrorismus

Die Zeiten des linken Terrorismus sind Historie. Im Aufwind ist der Terrorismus von rechts. Im Aufwind ist außerdem das Verlangen von Volksmannschaften nach einer eigenen Herrschaft, das Staaten in Bürgerkrieg und Aufruhr versetzt bzw. sie zersetzt. Nicht von ungefähr. Es ist ja nicht nur so, daß sich die Feinde der gültigen Staatsordnung auf die höchsten Werte namens Volk und Nation berufen, in deren Namen sie gegen die wirkliche Staatsmacht antreten. Es sind die Nationen selbst, die diesem durchgedrehten Moralismus Nahrung und aktuellen Auftrieb geben.

Nach dem Ost-West-Konflikt sind sich die Nationen ihrer gewohnten Lebensmittel, Erfolgswege und auch Ziele nicht mehr sicher. Sicherer denn je sind sie sich dafür in dem einen: daß sie sich behaupten müssen, gegen den ganzen Rest; ökonomisch als konkurrenzfähiger Kapitalstandort zum Nachteil aller anderen Weltmarktteilnehmer, militärisch als Macher oder – je nach dem – interessanter Mitmacher erfolgreicher Allianzen. Die einen, die großen kapitalistischen Mächte, entnehmen ihren neuen Konkurrenzfreiheiten und -nöten den Zwang und das Recht, um weltpolitische Führungspositionen zu streiten. Andere Staaten müssen nach Jahrzehnten ruinöser Benutzung ihres Landes und ohne die Chance, weiterhin im Rahmen des großen strategischen Ringens zwischen Freiheit und Sozialismus ihr Plätzchen zu finden, um das Interesse der Großen konkurrieren. In diese hoffnungslose Konkurrenz sind außerdem die Zerfallsprodukte des „sozialistischen Lagers“ eingestiegen, das den Westen einmal zum Zusammenhalten gezwungen hat; sie fordern westlichen Zugriff als ihre Chance zu nationaler Emanzipation. Für ihr jeweiliges Konkurrenzprogramm und gemäß ihren jeweiligen Konkurrenzmitteln drangsalieren alle Staaten ihr Volk; hauptsächlich mit dem widersprüchlichen Imperativ, durch die äußerste Bereitschaft, sich benutzen zu lassen und nichts zu kosten, dafür zu sorgen, daß sich – vielleicht – ein Benutzer für sie findet. Die unausbleibliche Unzufriedenheit wird, gleichfalls von den Staatsgewaltigen aller Länder, mit dem ideellen Lohn bedient, im jeweiligen eigenen frommen Volkstum eine unveräußerliche moralische „Identität“ zu besitzen und darauf stolz sein zu dürfen – was entweder verfängt oder die Begierde anstachelt, sich noch mehr von diesem hohen Gut zu beschaffen, über das offizielle Angebot hinaus und sogar gegen die amtierenden Herren. So kommt weltweit eine Bombenstimmung auf.

Das ist der Sumpf, in dem der zeitgenössische Terrorismus so treibhausmäßig gut gedeiht.

[1] Der RAF-Terrorismus war ein Angriff auf den Staat und seine Repräsentanten. Rechtsextremistisch oder ausländerfeindlich motivierte Gewalt ist in hohem Maße unorganisierte Gewalt, die sich nicht strategisch rechtfertigt und schriftlich begründet … Links gibt es eine feste Organisation, ein Programm, eine Logistik und ein Netz zwischen Legalität und Illegalität. Bis auf eine einzige Ausnahme Anfang der achtziger Jahre kam rechter Terrorismus nicht aus der Illegalität. Die Personen hatten ihren festen Wohnsitz und gehörten neonazistischen oder anderen rechtsextremistischen Organisationen an. (Ernst Uhlau, Hamburger Verfassungsschützer, in: C. Leggewie: Druck von rechts, München 1993, S. 50 f)

[2] Frau Petrovic berichtet, daß Drohbriefe und -anrufe sich bei ihr erst gehäuft hätten seit dem Ausländervolksbegehren der Freiheitlichen Jörg Haiders. (SZ, 17.10.95) Natürlich lassen sich zu Wahlkampfzwecken Ursache und Wirkung auch auf den Kopf stellen: Es sei doch auffällig, so sinnierte Haider in einer ersten Reaktion düster, daß immer dann Bomben in Österreich explodierten, wenn die Linke in Turbulenzen gerate. Er wolle daher nicht ausschließen, daß die Attentate erfolgten, ‚um mich zu verhindern‘. Im übrigen sollte sich der Innenminister einmal die Stasi-Akten der Gauck-Behörde kommen lassen. (Der Spiegel 43/1995, S. 172)

[3] Der Name legt zunächst nahe, daß es sich um Neo-Nazis handeln könnte… Darüber hinaus aber sind die Extremisten spezifisch amerikanischen Zuschnitts. Sie alle eint ein tiefer Haß auf die Zentralregierung in Washington … Die Hauptstadt am Potomac gilt den neuen Separatisten als Zentrum einer Verschwörung gegen Freiheiten wie den Waffenbesitz, die Landnutzung oder minimale Besteuerung. Dieses anarchische Mißtrauen war im Westen schon immer groß. In den letzten Jahren hat es sich wie ein Buschfeuer im ganzen Land ausgebreitet. (SZ 11.10.95) Ein Bekennerschreiben deutet darauf hin, daß die Täter aus den Reihen konservativer ‚Militias‘ (Milizen) kommen… Milizen werden bisher in den USA nicht besonders überwacht. Die teilweise schwer bewaffneten Gruppen gibt es in etlichen Bundesstaaten. Viele lehnen es ab, Steuern zu zahlen oder Führerscheine zu besitzen. Die Regierung in Washington gilt ihnen als diktatorisch. Die mutmaßlichen Bombenleger von Oklahoma City (168 Tote) Timothy Mc Veigh und Terry Nichols, stammen aus diesem Umfeld. (WK 12.10.95)

[4] Es ist nur scheinbar ein Widerspruch, daß die Fanatiker von Volkes Freiheit ihr Firmenschild „Söhne der Gestapo“ ausgerechnet dem Faschismus deutscher Prägung entlehnen. Die Freiheit, auf die die Söhne so pochen, setzt nämlich nicht das Individuum und seine privaten Interessen gegen den Staat und von ihm ausgehende Beschränkungen. Sie faßt vielmehr das Individuum als naturwüchsige Verkörperung verlangter nationaler Eigenschaften auf und verbittet sich von diesem Standpunkt aus staatliche Bevormundung wie einen deplazierten Mißtrauensantrag in eine ganz selbständig praktizierte nationale Gesinnung. Diese Vorstellung deckt sich im Prinzip mit Hitlers Theorie über das Verhältnis von Volk und Staat: Erst werden staatliche Ansprüche in Sachen Wille und Fähigkeit als Natureigenschaften einer Rasse behauptet; dann tritt der Staat als Diener dieser Rasse auf, wenn er seinen eigenen Ansprüchen und Zielen nachgeht. Man sieht: Faschismus ist eben nicht nur im Faschismus zuhause.

[5] Der Spiegel 21/1995, S. 134

[6] Der Staatsshinto wurde definiert als ein nichtreligiöser oder überreligiöser Kult der Staatsethik und des Patriotismus, der für Angehörige aller Religionen Gültigkeit besaß und ihre Teilnahme forderte… Die Shinto-Priester wurden de facto Regierungsbeamte, obwohl es nicht die Shinto-Führer, sondern die Regierung war, welche die politische Linie des Staatsshinto festlegte. Vom Chinesisch-japanischen Krieg (1894-1895) an bis zum Ende des zweiten Weltkrieges war es die Regierung, die den Staatsshinto unter strenger Kontrolle hielt … und den Staatsshinto als geistige Waffe zur Mobilisierung der Nation einsetzte, um den Wohlstand des Thrones und des Reiches zu sichern. (Japan-Handbuch, 1636)

[7] Einige Merkwürdigkeiten aus dem Land der aufgehenden Sonne verdanken sich diesem patriotischen Erziehungsprodukt. Der gute Japaner verbreitet den Eindruck der Servilität stets lächelnd und dienernd. Den knapp bemessenen Jahresurlaub von 12 Tagen würde ein Arbeiter nie ausschöpfen, selbst wenn der Betrieb ihn ließe. Die Schande wäre unerträglich. Und auch die in westlichen Kulturnationen verbreitete Sitte, im Extremfall das Leben für das Vaterland zu opfern, hat eine spezifisch japanische Ausprägung erfahren. Kamikaze heißt das Unternehmen, das nicht bloß in Gestalt von Selbstmordkommandos unterlegene staatliche Kampfkraft im Krieg ausgleicht. Hier begreift der Patriot seinen Tod nicht als notwendiges Opfer für die Nation, sondern als letzte und höchste Erfüllung seines Dienstes an ihr.

[8] Im Dezember 1945 wurde der Staatsshinto verboten, und am Neujahrstag des folgenden Jahres tat der Tenno in einem Edikt kund, daß die Beziehungen zwischen Herrscher und Untertanen stets auf gegenseitigem Vertrauen und gegenseitiger Zuneigung gefußt hätten, nicht aber auf der falschen Annahme seiner Göttlichkeit. Hier wurde plötzlich eine Staatsideologie ausgelöscht… An ihre Stelle trat eine Demokratie, in deren Verfassung nach Artikel 1 der Tenno, also die Institution, zum Symbol Japans und der Einheit des japanischen Volkes wird. Dieser Umbruch, den die Niederlage im Zweiten Weltkrieg mit sich brachte, war für das japanische Volk nicht so ohne weiteres zu verkraften… Nach dem Zweiten Weltkrieg bleibt das japanische Volk zunächst verwirrt. (Japan-Handbuch, S. 1535)

[9] Zwei Richtungen zeichnen sich ab; die eine zeigt auf dem Gebiet des Religiösen eine ausgesprochene Interesselosigkeit, die andere aber läßt eine sich steigernde Unruhe bei der Suche nach einem neuen Lebens- und Daseinssinn erkennen. (Japan-Handbuch, 1535)

[10] Ein besonders auffälliges Moment ist die Kontroverse um den Yasukumi-Schrein, der den Kriegsgefallenen geweiht ist. Die Bestrebungen, den Schrein unter die Verwaltung und Protektion des Staates zu stellen, setzten unter dem Druck einer beachtenswerten Lobby schon frühzeitig ein. Im Jahr 1969 … wurde im Parlament der erste Versuch unternommen, jedoch durch eine starke Opposition … zum Scheitern gebracht. Der Liberaldemokratischen Partei gelang es dann 1974, das Unterhaus zu gewinnen, sie scheiterte aber am Oberhaus. Nach dem hohen Wahlsieg im Juni 1980, der ihr eine absolute Mehrheit in beiden Häusern sicherte, wurde das Problem erneut und mit Erfolg aufgegriffen und soll nunmehr legalisiert werden. Um nicht mit Artikel 20 der Verfassung in Konflikt zu kommen, wurde der Yasukuni-Schrein zu einer nicht religiösen Institution erklärt. (Japan-Handbuch, 1537) Diese durch und durch politisierte Esoterik hat auch aktuell beachtliche parlamentarische Erfolge zu verbuchen: Verbindung der buddhistischen Laiensekte Soka Gakkai mit der neokonservativen Erneuerungspartei (Shinshinto)… Die massive Unterstützung durch die außerordentlich finanzkräftige Sekte war entscheidend dafür, daß sich die Erneuerungspartei bereits bei den Oberhauswahlen im Juli auf Anhieb zur stärksten politischen Kraft qualifizieren konnte. Unter dem Vorsitz von Ex-Ministerpräsident Toshiki Kaifu errang sie 31% der Stimmen vor der LDP mit 27%. (Handelsblatt, 7.10.95)

[11] Die Japaner erfreuten sich eines Lebens im Wohlstand. Das wurde erreicht durch ein hartes Leben im und nach dem 2. Weltkrieg. Ich bin der Auffassung, daß die japanische Bevölkerung durch ein hartes Leben das Kudoku angesammelt und so ein Leben im Wohlstand gewonnen haben. (Kudoku meint eine gute Tat oder die Menge der guten Taten, die jemand angesammelt hat.) Jedoch zehrt das Leben im Reichtum, das Du genießt, das Kudoku auf, wenn Du Dich ihm hingibst und kein Kudoku ansammelst. Was denkst Du, was Dich erwartet, wenn Du Dein Kudoku verlierst, ohne es zu merken? Es wird furchtbar sein. Das ist meine Weissagung. Japan wird schwer unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu leiden haben nach ökonomischen Reibungen mit den USA und Ländern Europas. Das wird im Jahr 1990 ausbrechen. Aber wenn AUM bis 1993 wenigstens eine oder zwei Dependancen in jedem Land der Welt hat, wird die Prophezeiung, die ich jetzt verkündige, nicht eintreten. Umgekehrt, wenn … AUM bis 1993 über keine zwei oder mehr Ableger in jedem Land verfügt, was glaubst Du wohl wird passieren? Japan wird sich 1993 selber wiederbewaffnen. Dann wird mit Sicherheit ein Nuklearkrieg zwischen 1999 und 2003 ausbrechen. (Shoko Asahara: Supreme Initiation. An Empirical Spiritual Science for the Supreme Truth. Transl. by Jaya Prasa Nepal und Yoshitaka Aoki. New York: AUM USA Co. Ltd. 1988, S.92)

[12] In Kürze wird das jüngste Gericht über uns hereinbrechen. Das wird klar, wenn man die Situation im Nahen Osten analysiert. Außerdem die Erscheinung des Haleyschen Kometen, das häufige Auftauchen von UFOs, die Demokratisierung der Sowjetunion…, die Vereinigung Europas usw… (Shoko Asahara: The Teachings of the Truth. Fujinomiya: AUM-Publishing Co. Ltd. 1991)

[13] Näheres dazu in GegenStandpunkt 2-94, S.137.

[14] Die Armeeanweisung besagt, daß wir unter keinen Umständen auf einen Siedler schießen dürfen, selbst wenn er das Feuer eröffnet… Ein Armeeoffizier erklärte, daß er einen Araber, auf den ein Jude schießt, nur dadurch schützen könne, daß er mit seinem Körper dazwischen geht. (JPIE, 19.3.1994)

[15] Das ganze Unternehmen der jüdischen Wiedergeburt ist nichts anderes als die Ansiedlung einer jüdischen Minderheit im Herzen feindlicher arabischer Gebiete… Sollte die Regierung die Juden in Hebron entwurzeln, so würde sie damit die raison d’être aufheben: jeden Juden zu beschützen, der irgendwo im Lande Israel siedelt… Was Juden in Deutschland und Polen vor ihrer Vernichtung nicht konnten, das müssen sie in ihrem eigenen Lande machen. Sie müssen aufstehen und Widerstand leisten. (Ex-Verteidigungsminister Scharon, JPIE, 16.4.1994)

[16] Für uns war völlig klar, wir machen’s. Denn wir haben uns auf den Stufen der Gedächtniskirche zwei Jahre lang nur diese Nazi-Sprüche angehört: Ab ins Arbeitslager… Ja dann paßt mal auf, was jetzt kommt. Ich warte auch nicht darauf, daß ihr das nächste Auschwitz einrichtet, ihr Schwachsinnigen. Mit uns nicht. Jetzt kommt die Antwort: Here we go. (Bommi Baumann, in: M. Overath, Drachenzähne, Hamburg 1991, S.31) Vietnam und der Antiimperialismus waren da nur die Aufhänger – Zeichen für den Beginn neuer Mitschuld, gegen die wir antreten wollten. (Peter-Jürgen Boock, op. cit. 31)

[17] Es hat keinen Zweck, den falschen Leuten das Richtige erklären zu wollen. Das haben wir lange genug gemacht. Die Baader Befreiungsaktion haben wir nicht den intellektuellen Schwätzern, den Hosenscheißern, den Alles-besser-Wissern zu erklären, sondern den revolutionären Teilen des Volkes … Denen habt ihr die Aktion zu vermitteln, die für die Ausbeutung, die sie erleiden, keine Entschädigung bekommen durch Lebensstandard, Konsum, Bausparvertrag, Kleinkredit, Mittelklassewagen. Die sich den ganzen Kram nicht leisten können, die da nicht dran hängen. (Aufruf der Baader-Befreier, op. cit. S. 33) Ich hab einfach geglaubt, daß dieses Volk Deutschland nur ein paar mutige Vorgänger braucht, und dann fangen die auch an, mutig ihre Bedürfnisse durchzusetzen. (Angelika Speitel, op. cit. 33)

[18] Der islamische Fundamentalismus der FIS und GIA wird in diesem Aufsatz nicht gesondert behandelt, weil sich in GegenStandpunkt 1-95, S.40 eine ausführliche Darstellung findet.

[19] Vergleich zum folgenden auch den Artikel „Die Moral auf dem Vormarsch – die Patrioten machen mobil“ in GegenStandpunkt 1-95, S.3.

[20] Man war nämlich nicht plötzlich dadurch, daß man gegen die richtigen Ziele demonstrierte, … zum aufgeklärten neuen Menschen geworden. Wir haben uns in der Auseinandersetzung mit unseren Gegnern gegenseitig bestärkt in dem Ausleben von Haß. (Klaus Jünschke, op. cit., S. 31)

[21] Mehr als 800000 Menschen wurden nach offiziellen Angaben seit Beginn der verstärkten Sicherheitsmaßnamen kontrolliert, die meisten von ihnen, weil ihre Physiognomie sie in das mögliche Umfeld der Terroristen einordnet. Etwa ein Sechstel der in Frankreich lebenden Muslime fanden sich auf diese Weise dem Verdacht des ‚Delikts der Drecksfresse (délit de sale gueule)‘ ausgesetzt. (FAZ 21.9.1995)

[22] Ein paar Andeutungen hierzu weiter vorn im Artikel; alles Nötige ist ausgeführt in dem Beitrag zum „nahöstlichen Friedensprozeß“ in GegenStandpunkt 2-94, S.137.

[23] Mit diesem Wunder des postkommunistischen Nationalismus befaßt sich der Artikel über die GUS in diesem Heft.