Das Gesetz verordnet ihn, Unternehmer unterlaufen ihn, Gewerkschaften betreuen ihn, Politiker korrigieren ihn – Arbeiter erfahren dann schon, ob sie ihn bekommen
Streit um das Gesetz zum Mindestlohn

Auf der Grundlage langjähriger sozialpolitischer Umbauarbeiten am deutschen Standort von Seiten des Gesetzgebers haben Deutschlands Unternehmen derzeit an die 25 Prozent ihrer Belegschaften widerstandslos im Niedriglohn verstaut. Bekanntlich reicht da oft das Verdiente nicht mehr zum Leben, was zahlreiche Betroffene zur Inanspruchnahme der staatlichen Grundsicherung nötigt. Das geht auf die Dauer ins Geld, in das der staatlichen Kassen nämlich; weshalb die sozialdemokratische Arbeitsministerin aus Gerechtigkeitsgründen und trotz Protesten aus dem Lager der Unternehmer der Meinung, der florierende deutsche Kapitalismus könne das aushalten, einen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro durchgesetzt hat. Den sollen – grundsätzlich – fast zehn Millionen Mini-Jobber und Vollzeitbeschäftigte künftig bekommen, wobei das Gesetz mit umfänglichen Ausnahme- und Übergangsregelungen viel Verständnis für das Geschäftsinteresse demonstriert, das für diese Hungerlöhne sorgt. Am Ende schneit einigen aus der untersten Abteilung der Schlechterverdienenden ganz ohne Klassenkampf ein gesetzlicher Anspruch auf Lohnerhöhung ins Haus.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Das Gesetz verordnet ihn, Unternehmer unterlaufen ihn, Gewerkschaften betreuen ihn, Politiker korrigieren ihn – Arbeiter erfahren dann schon, ob sie ihn bekommen
Streit um das Gesetz zum Mindestlohn

Auf der Grundlage langjähriger sozialpolitischer Umbauarbeiten am deutschen Standort von Seiten des Gesetzgebers haben Deutschlands Unternehmen derzeit an die 25 Prozent ihrer Belegschaften widerstandslos im Niedriglohn verstaut. Bekanntlich reicht da oft das Verdiente nicht mehr zum Leben, was zahlreiche Betroffene zur Inanspruchnahme der staatlichen Grundsicherung nötigt. Das geht auf die Dauer ins Geld, in das der staatlichen Kassen nämlich; weshalb die sozialdemokratische Arbeitsministerin aus Gerechtigkeitsgründen und trotz Protesten aus dem Lager der Unternehmer der Meinung, der florierende deutsche Kapitalismus könne das aushalten, einen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro durchgesetzt hat. Den sollen – grundsätzlich – fast zehn Millionen Mini-Jobber und Vollzeitbeschäftigte künftig bekommen, wobei das Gesetz mit umfänglichen Ausnahme- und Übergangsregelungen viel Verständnis für das Geschäftsinteresse demonstriert, das für diese Hungerlöhne sorgt. Am Ende schneit einigen aus der untersten Abteilung der Schlechterverdienenden ganz ohne Klassenkampf ein gesetzlicher Anspruch auf Lohnerhöhung ins Haus.

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Darüber dürfen wir uns alle freuen, meint die Ministerin. Dürfen schon. Bloß: Die Kapitalisten, die den neuen Mindestlohn zahlen sollen, sind gar nicht amüsiert, sondern halten ihn für eine Zumutung, weil sie der Lebensunterhalt ihrer Angestellten eigentlich nichts angeht, wenn sie sich um ihre Probleme in der Konkurrenz mit ihresgleichen kümmern, wo dringend die Kosten niedrig gehalten werden müssen. Mit diesem täglichen unternehmerischen Bemühen verträgt sich keine Lohnerhöhung, auch nicht, wenn sie „Mindestlohn“ heißt. Deshalb sind die Steuermänner des gemeinnützigen privaten Wachstums einigermaßen verstimmt: Wenn ihnen die Regierung, die doch eigentlich als ihr herrschender Ausschuss im Dienst kapitalistischer Gemeinnützigkeit zu fungieren hätte, ohne Not – die vorgesehenen Empfänger des neuen Mindestlohns haben ja von sich aus gar keine derartigen Ansprüche gestellt – mittels gesetzlicher Lohnerhöhung das Recht auf Gewinn streitig macht, wird der Widerstand im Namen des eigenen Interesses zur Pflicht. Dieser Widerstand, der immerhin über alle Umstände der Anwendung stets zu teurer Arbeitskraft als sein Eigentum verfügt, hat da so seine Mittel, die von einer interessiert beobachtenden Öffentlichkeit notiert werden:

„Und schon zeigt sich, wie erfinderisch die Unternehmen sind, wenn es darum geht, den Mindestlohn zu umgehen … In ganz Deutschland wird deshalb getrickst, gekürzt und getäuscht.“ (Die Zeit, 15.1.2015)
Die Möglichkeiten „reichen von unbezahlten Überstunden über die Veränderung von Arbeitstakten bis zur Beschäftigung von Scheinselbständigen (Der Spiegel, 2/15) und hören bei „schlichtem, brutalem Betrug“ noch nicht auf: „Der Bauunternehmer lässt seine Leute 60 Stunden arbeiten, schreibt aber nur 40 Stunden auf. Der Spediteur überweist 2000 Euro, aber später muss der Angestellte ihm 400 Euro in bar zurückgeben.“ Dabei können die Unternehmer sich auf die Kooperationsbereitschaft ihrer Leute verlassen: „Oft lügen sie mich an, aus Angst, ihren Job zu verlieren,“ weiß etwa ein Zollfahnder zu berichten. (Die Zeit, ebd.)

So regeln die Betriebe in Sachen Mindestlohn, was sie zu ihren Gunsten regeln können, üben auf ihre anspruchsberechtigten Mindestlöhner den nötigen Druck aus und wenden sich ansonsten auch weiterhin an die Regierung mit Anträgen auf weitere Ausnahmen von der Zahlungspflicht. Besonders über die gesetzlichen Dokumentationspflichten zu geleisteten Arbeitsstunden, die das Unterlaufen des Mindestlohns unbequemer machen sollen, führen sie anrührend Klage: Die Erfinder von Stechuhren, Stundenzetteln und hochkomplizierten lebenslangen Arbeitszeitkonten, die von jeher dafür sorgen, dass ja nicht eine Minute zu viel bezahlt wird, sehen sich jetzt von einem Bürokratiemonster gewürgt und das Gemeinwesen auf direktem Weg vom Mindestlohn in den Überwachungsstaat. (Ein Unternehmervertreter im Bayernkurier) Das können die doch nicht ernst meinen, die Politiker!

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Während die Betriebe ihre Mindestlohnkandidaten einzeln in die Mangel nehmen und sie mit dem Verlust ihrer Jobs bedrohen, ist für die Kollektivvertretung der Beschäftigten, die Gewerkschaft, mit dem Inkrafttreten des Gesetzes die Frage des Mindestlohns eigentlich erledigt. Den hat sie sich schon lange gewünscht, haben ihn die „Mitarbeiter“ in den Unternehmen doch schon lange verdient – und der Gesetzgeber hat nun endlich den Wunsch kampflos erfüllt. Das ist sehr schön.

Die Anträge der Kapitalisten auf Ausnahmen, allerlei Erleichterungen beim Beschiss und deren Umgehungsversuche beobachtet die Gewerkschaft allerdings mit großem Missfallen. Das ist gar nicht schön. Aber sie wäre keine moderne Gewerkschaft, wüsste sie keine Abhilfe: Für ihre Mitglieder – und nur für sie – schaltet sie eine „Hotline“ frei, auf der sich der einzelne Betroffene Rechtsberatung gegen die Erpressungen und Betrugsmanöver der Firmen holen kann. Ob er sich gegenüber seinen Chefs auf den Rechtsstandpunkt stellen und darüber auch noch seine unrechtmäßige Minderbezahlung verlieren will, das muss dann jeder gewerkschaftlich organisierte Kunde der Telefonberatung wieder selbst entscheiden. Ganz allein gelassen wird er aber von seiner Gewerkschaft doch nicht: Die legt nämlich im Namen des schönen neuen Gesetzes Protest beim Staat ein, appelliert machtvoll an die Zuständigen, nicht zu viele Ausnahmen vom Mindestlohn zuzulassen, vor allem aber darauf zu achten, dass ihr eigenes Recht auch wirklich angewendet wird! Einfach zuzulassen, dass die Bosse dem Staat auf der Nase herumtanzen und wie in einer Bananenrepublik (DGB-Chef Hoffmann) geltende Regelungen nicht zur Anwendung kommen – das kann der Gesetzgeber doch nicht ernst meinen!

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Der Angesprochene lässt erkennen, dass er die Geltung seines Rechts einerseits schon irgendwie ziemlich ernst meint, auch wenn es Unternehmer sind, die es möglicherweise an ausreichender Rechtstreue fehlen lassen. So sollen angeblich um die 1600 Kontrolleure die Aufsicht über die betroffenen Arbeitsverhältnisse führen und die genannten Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten für einschlägige Unterlagen die Verfahrensweisen der Firmen nachvollziehbar machen. Andererseits: So ernst, dass man sich in Fragen der Anpassung der Rechtslage an die Rechtswirklichkeit verweigern würde, darf man seine eigenen Gesetze dann auch nicht nehmen. Schließlich soll der Bedarf der Unternehmen nach weniger Bürokratie nicht unberücksichtigt bleiben, wenn sie damit Probleme haben und dadurch am Wachsen gehindert werden. Und der Aufwand bei der Kontrolle des Mindestlohns soll auch nicht übertrieben werden, gerade nicht in einer aktuellen Lage, wo man eigentlich mehr Kontrolleure gegen Terroristen als gegen Lohndrücker brauchen könnte (Schäuble). Also will die Kanzlerin nach einer gewissen Beobachtungszeit überlegen, wo wir gegebenenfalls Bürokratie wegnehmen. Und das zuständige Ministerium verspricht auch, je nach Entwicklung … faktenbasiert eine Abwägung zwischen sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftlichen Zwängen in der Arbeitswelt vorzunehmen. (Homepage BMAS)

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So ist also die Lage, wenn die Klasse der Lohnempfänger nicht kollektiv für ihren Lebensunterhalt einsteht und die Gewerkschaften die Fragen der sozialen Gerechtigkeit – so wird hier vornehm die aktuelle Zumessung der Armut im Niedriglohnsektor umschrieben – an den Gesetzgeber delegiert haben. Der nimmt sich dann ganz folgerichtig die Freiheit, das was ehedem Gegenstand von Klassenkämpfen war, ganz beiläufig als ministerielle Abwägung zu erledigen, in der die Frage, wie man in den untersten Rängen der Lohnhierarchie sein Leben bestreitet, gar nicht mehr vorkommt.

Sind derlei Fragen ausgemischt, geht es vielmehr darum, wie demokratische Politiker verständnisvoll und zugleich souverän mit dem kämpferischen Korrekturbedarf der Unternehmer am Mindestlohn zurechtkommen und zugleich dafür sorgen, dass staatlich verfügtes Recht auch Recht bleibt. Damit sind sie gut beschäftigt, auch wenn sich an dieser Art von modernem Klassenkampf nur mehr eine Klasse beteiligt.