Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Streiks bei der Post
Die Post AG macht die Sozialpartnerschaft kaputt – ver.di kämpft um deren Rehabilitation

Nun hat auch die Deutsche Post AG ein inzwischen weitverbreitetes Mittel zur Senkung von Arbeitskosten für sich entdeckt. Im Januar gründet sie 49 neue, eigenständige Regionalgesellschaften (DHL Delivery GmbH) für die Paketzustellung und erzielt mit diesem schlichten Verwaltungsakt auf einen Schlag eine erhebliche Reduzierung ihrer Lohnkosten. Der in der Speditions- und Logistikbranche gültige und mit ver.di ausgehandelte Branchentarifvertrag sieht nämlich eine deutlich niedrigere Bezahlung vor als der – ebenfalls mit ver.di ausgehandelte – Post-Haustarifvertrag. An etliche Post-Arbeiter, bei denen die Post bislang auf die ebenso weitverbreitete Technik der befristeten Beschäftigung gesetzt hat, ergeht zugleich ein Angebot, das diese nicht ablehnen können: Wenn sie ihre Jobs behalten wollen, können sie in die neuen Regionalgesellschaften wechseln und dort einen unbefristeten Vertrag unterschreiben, sogar mit einer Zulage, die ihr bisheriges Grundeinkommen sichert. Sie müssen dann nur ohne die bisherigen übertariflichen Zulagen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Leistungsentgelt auskommen, also für bis zu 3.500 Euro weniger im Jahr arbeiten.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Streiks bei der Post
Die Post AG macht die Sozialpartnerschaft kaputt – ver.di kämpft um deren Rehabilitation

Nun hat auch die Deutsche Post AG ein inzwischen weitverbreitetes Mittel zur Senkung von Arbeitskosten für sich entdeckt. Im Januar gründet sie 49 neue, eigenständige Regionalgesellschaften (DHL Delivery GmbH) für die Paketzustellung und erzielt mit diesem schlichten Verwaltungsakt auf einen Schlag eine erhebliche Reduzierung ihrer Lohnkosten. Der in der Speditions- und Logistikbranche gültige und mit ver.di ausgehandelte Branchentarifvertrag sieht nämlich eine deutlich niedrigere Bezahlung vor als der – ebenfalls mit ver.di ausgehandelte – Post-Haustarifvertrag. An etliche Post-Arbeiter, bei denen die Post bislang auf die ebenso weitverbreitete Technik der befristeten Beschäftigung gesetzt hat, ergeht zugleich ein Angebot, das diese nicht ablehnen können: Wenn sie ihre Jobs behalten wollen, können sie in die neuen Regionalgesellschaften wechseln und dort einen unbefristeten Vertrag unterschreiben, sogar mit einer Zulage, die ihr bisheriges Grundeinkommen sichert. Sie müssen dann nur ohne die bisherigen übertariflichen Zulagen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Leistungsentgelt auskommen, also für bis zu 3.500 Euro weniger im Jahr arbeiten.

Gegen die Rede von der Profitgier des Post-Vorstands und seiner Kollegen, die diese Lohnsenkungsmaßnahme um eine versprochene Dividendenerhöhung für die Aktionäre ergänzen, beteuern die Firmenchefs, dabei nur ihrer unternehmerischen Verantwortung nachzukommen. Schließlich muss sich die Firma in dem dynamischen, weil heiß umkämpften Bereich der Paketzustellung bewähren, in dem die Konkurrenten – UPS, Fedex, Hermes, DPD, etc. – mit dem Mindestlohn kämpfen, ihre Angestellten also nicht ansatzweise so üppig entlohnen wie die Post. Wenn das Unternehmen schon bereit ist, so viel Verantwortung zu übernehmen, dann müsse man doch wenigstens einsehen, dass das Geld, von dem seine Belegschaft lebt, eine unerträgliche Fessel für den Geschäftserfolg ist, von dem deren Lebensunterhalt schließlich abhängt. Immerhin werden in den neuen Regionalgesellschaften bis 2020 10 000 und bis 2025 20 000 Arbeitsplätze in Aussicht gestellt: Drastische Lohneinbuße hin oder her – im Land, in dem „sozial ist, was Arbeit schafft“, ist das doch wahrlich ein ehrenwerter Dienst. Zumal es sich bei diesen Arbeitsplätzen nicht um irgendwelche Schmuddelverträge, sondern um unbefristete, ordentlich tarifierte sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze handelt, also um so etwas wie das größte denkbare Angebot der modernen Arbeitsgesellschaft. Was will man denn mehr?

Das sieht ver.di anders. Mit dem Vorgehen der Post AG ist für viele Beschäftigte die heile Postwelt zusammengebrochen. Sie sieht darin einen sozialpolitischen Skandal ersten Ranges, nicht nur eine breit angelegte Tarif- und Mitbestimmungsflucht, sondern auch einen Vertragsbruch, einen Verstoß gegen den 2011 mit ver.di abgeschlossenen Vertrag zum Schutz vor Fremdvergabe von Zustellaufträgen an konzerninterne oder externe Unternehmen. Der habe die Ausgliederung von Paketzustellbezirken auf 990 von ca. 5000 beschränkt – eine Klausel, die unbedingten Respekt verlangt, weil die Post-Arbeiter sie ja unter anderem mit dem Verzicht auf Kurzpausen und arbeitsfreie Tage sowie ein abgesenktes Einstiegsgehalt erkauft haben. Nicht, dass ver.di an der Stelle sturköpfig wäre: Sie verweist vielmehr auf ihre im gleichen Tarifvertrag offiziell dokumentierte Bereitschaft, im Falle eines signifikanten Absinkens der wirtschaftlichen Ergebnisse über eine Revision dieses Schutzpakets zu reden. Doch ausweislich der riesigen Gewinne, die die Post AG jetzt schon mit dem exzellenten Haustarifvertrag einfährt, geht es der Firma offenbar prächtig. Für ver.di ein klarer Fall: Es gibt deshalb keine Handreichung zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Wenn die Post außerhalb des bestehenden Systems und an der Gewerkschaft vorbei ein so umfangreiches Lohnsenkungsmanöver durchführt, dann könne das also nur als ein Einstieg in den Ausstieg der Sozialpartnerschaft gewertet werden, bei dem sich ver.di nicht mehr des Eindrucks erwehren könne, die Post wolle sie als Sozialpartner regelrecht vorführen.

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Was der Gewerkschaft dabei tatsächlich vorgeführt wird, ist nichts als die Konsequenz der Sozialpartnerschaft, die sie da verletzt sieht. Das fängt an mit einer kleinen Erinnerung an das, wovon jede Gewerkschaft zwar in ihrer Praxis ausgeht, aber in ihrer Vorstellung von einem gerechten Lohn – einer Art objektivem Entsprechungsverhältnis zwischen der Leistung, die Arbeiter erbringen, und dem Lohn, den sie dafür nach Hause tragen – dementiert. Wenn die Post es schafft, mit einem einzigen rechtlichen Akt, pur mit ihrer Hoheit über die Organisation ihres Betriebs, für die gleiche Arbeit viel weniger zu zahlen, dann ist das eine selten deutliche Klarstellung: Die Höhe der Leistungsanforderungen und des dafür gezahlten Lohns ist nichts als das Resultat eines Kräftemessens zwischen dem Unternehmer und den organisierten Arbeitern. In diesem Kräftemessen ist für die Unternehmerseite jeder abgeschlossene Vertrag nur der Ausgangspunkt für den fortgesetzten Versuch, mit ihrer Macht als Eigentümer über den Betrieb ihr Interesse an größtmöglichen Gewinnen auf Kosten ihrer Belegschaft zu erzielen: etwa mit Leistungsverdichtung und/oder – wie die Post-Arbeiter es gerade zu spüren bekommen – mit allerlei Varianten der Lohnsenkung. Darin sind alle Zugeständnisse, die die Gewerkschaft – wie in diesem Fall – bezüglich Arbeitszeit und Lohn macht, nicht etwa Vorleistungen, für die Arbeiter eine vertrauensvolle Gegenleistung erwarten können, sondern eben das: Zugeständnisse, die es aus Sicht ihres Kontrahenten auszunutzen gilt. Und zwar mit allen Mitteln und bis hin zum Vertragsbruch, wenn ein Unternehmen meint, damit durchzukommen bzw. etwaige rechtliche Konsequenzen locker wegstecken zu können.

Aber das ist nur die eine Seite. Wenn die Post AG so frei ist, mit einem solchen rechtlichen Kniff gegen die mit uns verhandelten Verträge auf eine Art und Weise zu verstoßen, wie wir es bisher nicht kannten, dann kriegt es die Gewerkschaft mit genau der Freiheit zu tun, die sie selber ihrem kapitalistischen Sozialpartner mit ihren branchenspezifischen Tarifverträgen und den einschlägigen, zum Teil sehr deutlichen Lohnunterschieden eröffnet. Was die Post hier ausnutzt, sind die Spielräume genau dieses ausgeklügelten sozialpartnerschaftlichen Tarifgefüges, zu dem die Gewerkschaften ihr Kräftemessen mit dem Kapital entwickelt haben, und bei dem sie sich streng an den branchenüblichen Konkurrenzbedingungen orientieren, die die Unternehmer jeweils schaffen und brauchen. So erweist sich dieses Gefüge für die Post AG – und nicht nur für sie – durchaus als eine Handreichung zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, als ein wirkungsvolles Instrumentengefüge für ihren Kampf gegen Lohnkosten und Leistungsbeschränkungen.

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Die Schadensbilanz ist aus der Sicht der Gewerkschaft beträchtlich:

„Der Vorstand (der Post AG, d.V.) zieht mit dem Bruch des Vertrages zum Schutz vor Fremdvergabe den Beschäftigten den Boden unter den Füßen weg und stellt die Tarifpartnerschaft mit ver.di in Frage.“ (ver.di-Pressemitteilung 12.3.15)

Das kann einfach nicht wahr sein. Wo bleibt der Respekt des Kapitals für die Partnerschaft, für das vertrauensvolle und konstruktive Geben und Nehmen, als das ver.di ihr Verhältnis zur Firma gegen alle Erfahrungen gerne sehen würde? Wo bleibt das eigentlich fällige Entgegenkommen für die kooperativen Vorleistungen, als die sie sich ihre eigenen Zugeständnisse gerne vorstellt? Von so etwas wie Gegenseitigkeit scheint die Post einfach nichts wissen zu wollen – dabei hätte der Gelbe Riese mit seinen „riesigen Gewinnen“ durchaus die Potenz zum Entgegenkommen, als die ver.di die erfolgreiche Bereicherung des Unternehmens gerne interpretiert.

Der Gegenschlag, zu dem ver.di ausholt, entspricht ganz ihrer enttäuschten Diagnose einer Erschütterung der Sozialpartnerschaft durch den ungeheuren Vertragsbruch der Post AG. Um ihrer Enttäuschung und ihrem Ärger über das wenig partnerschaftliche und vertragswidrige Gebaren der Post angemessen zum Ausdruck zu bringen, zeigt sie der Firma die rote Karte, lässt die Mitbestimmungs- und Tariftreue zu Grabe tragen und macht damit deutlich: „Wir haben den Streit nicht angefangen! Von uns geht der Konflikt nicht aus!“ Freilich scheut sie den Konflikt nicht:

„ver.di fordert für die rund 140 000 Tarifkräfte des Unternehmens eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 auf 36 Stunden bei vollem Lohnausgleich…Mit der Tarifforderung zur Arbeitszeitverkürzung reagieren wir auf den Vertragsbruch und kompensieren das Vorgehen der Deutschen Post AG.“ (ver.di-Pressemitteilung 12.3.15)

Kompensieren – das ist schon ein interessanter Umgang mit der Ausgliederungsinitiative der Post. Dagegen zu streiken, wird gar nicht erst erwogen, weil es für diesen Fall verboten ist. Das Gesetz gestattet einen Streik nämlich nur für Anliegen, die in einem Tarifvertrag geregelt werden können, also weder für die Blockierung von Neugründungen noch als Bestrafung eines vermeintlichen Vertragsbruchs. Und selber mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, gegen das die Post aus ihrer Sicht verstößt, kommt für die Gewerkschaft nicht in Frage. Wenn sie gegen die Post vorgeht, dann auf jeden Fall innerhalb des vorgesehenen gesetzlichen und tarifvertraglichen Rahmens, den das Unternehmen gerade sprengt. Sie beschreitet den Rechtsweg, legt Klage wegen Vertragsbruch vor dem Arbeitsgericht Bonn ein, geht aber zugleich davon aus, mit den Waffen des Rechts nicht viel mehr als einen moralischen Sieg gegen die Renditegier des Post-Vorstands zu erzielen, da der einschlägige Vertrag ohnehin in einigen Monaten ausläuft. Also besinnt sich die Gewerkschaft auf ihre eigene Kraft, um das Vorgehen, das sie mit den vorgesehenen Mitteln nicht verhindern kann, zu vergelten – dies die erste Bedeutung von Kompensation. Sie verwandelt den Gründungseifer der Post in einen Hintergrund, vor dem sie an anderer Stelle für ein anderes Anliegen ihre Macht einsetzt: Wenn das Unternehmen so rücksichtslos mit den Zugeständnissen der Gewerkschaft an seine Gewinnbedürfnisse umgeht; wenn es die schon erbrachten Opfer der Post-Arbeiter erkennbar nicht als dankenswerte Vorleistungen, sondern rücksichtslos als sein Bereicherungsmittel behandelt – dann muss und darf auch ver.di ihre Rücksichten nachträglich fallen lassen und jetzt zurückfordern, was sie vorher zugestanden hat und was sich in den Bilanzen der Post inzwischen so vorteilhaft niedergeschlagen hat. So kommt die Gewerkschaft auf ihren Korrekturbedarf in Sachen Leistung und Lohn: Wenn sich die Post an den Haustarifvertrag nicht mehr hält, dann erscheinen dessen Bedingungen gar nicht mehr so „exzellent“. Vor dem Hintergrund werden die Arbeitszeiten der Post-Arbeiter zu einer unerträglichen Zumutung, die eine deutliche Korrektur verlangen – auch mit Streiks, zu denen ver.di sogleich aufruft. Zusätzlichen Nachdruck verleiht sie ihrem Vorgehen durch die Hinzunahme der dieses Jahr fälligen Tarifrunde, in der ver.di 5,5 % mehr Lohn fordert – nach ihrem letzten, ebenso rücksichtsvollen Tarifabschluss 2013 mit 5,7 % mehr Lohn mit einer Laufzeit von 26 Monaten.

Den Arbeitern, die in den Speditions- und Logistiktarifvertrag von ver.di abgeschoben oder neu eingestellt werden, ist damit erst einmal überhaupt nicht geholfen. Die Forderung betrifft schließlich nicht die neu gegründeten DHL Delivery GmbHs, sondern nur die Arbeiter, für die der Post-Haustarifvertrag gilt. Doch mit ihrer anspruchsvollen tarifpolitischen Antwort auf die Ausgliederung will ver.di offensichtlich auch an dieser Front Wirkung erzielen und die Post zum Rückzug bewegen. Dies die zweite Bedeutung von Kompensation: Die Absicht hinter der Formulierung ist bei aller juristisch gebotenen Zurückhaltung recht eindeutig, erst recht dann, wenn ver.di ihre Enttäuschung über die Weigerung des Postvorstands äußert, weder auf ihre Forderung nach mehr Geld und weniger Arbeitszeit einzugehen noch die Gründung der neuen Regionalgesellschaften zurückzunehmen.

In mehreren Streikrunden stellt ver.di die Entschlossenheit unter Beweis, gegen das kreative Lohnsenkungsmanöver der Post zu kämpfen. Doch wenn sie den fälligen Konflikt aufnimmt und auch eskaliert, dann nur, um die Post möglichst schnell zu einer Rückkehr zum bewährten, partnerschaftlichen Geben und Nehmen zu bewegen: Die Post soll mit einem vernünftigen Angebot, den Post-Arbeitern wieder Schutz und Sicherheit und der Gewerkschaft ein neuerliches vertrauensvolles Miteinander garantieren. Die Rede von Kompensation hat nicht zuletzt auch die Bedeutung: Ihr Gegner im Arbeitskampf hat gefälligst die einst heile Postwelt wieder heil und ihren Verstoß gegen die gute alte Sozialpartnerschaft wiedergutzumachen, die sich gerade als probates Instrument der Post zur Bekämpfung der Lohnkosten erweist, die die als unerträgliches Hindernis ihrer Gewinne, pardon: ihrer Wettbewerbsfähigkeit ausgemacht hat. Das Vorgehen der Post, dessen Unversöhnlichkeit die Gewerkschaft durchaus wahrnimmt, führt sie also keineswegs auf die Natur des Interesses zurück, mit dem sie es da zu tun bekommt; sie subsumiert es vollkommen unter den Gesichtspunkt einer Abweichung von der vertrauensvollen Zusammenarbeit, die sich solange und gerade in letzter Zeit für das Unternehmen so bewährt hat. Hier ist für ver.di das Unternehmen auf der Jagd nach einer möglichst hohen Rendite, und damit will die Gewerkschaft nicht die kapitalistische Rechnung mit Lohnkosten, mit der sie tagtäglich zu tun und zu rechnen hat, als die gewöhnliche, für die Beschäftigten unverträgliche Profitrechnung kritisieren. Vielmehr prangert sie eine – in ihren Augen – unternehmerische Entgleisung an: eine Erschütterung der Sozialpartnerschaft, die es unbedingt zu retten gilt. Mit ihren Arbeitskampfmaßnahmen will sie den Kontrahenten wieder zur verlässlichen Vertragspartnerschaft hinschubsen.

Auf die Gelegenheit, die für sie bislang so erfolgreiche Partnerschaft mit der Gewerkschaft wiederzubeleben, scheint die Post AG nicht gerade gewartet zu haben. Sie lehnt das Gesamtpaket ab, das nach einem Blick in ihre Bilanzen schlicht nicht finanzierbar sei und an der Realität des Wettbewerbs völlig vorbeigeht. Und sie lässt keinen Zweifel daran, dass es ihr bei diesem Konflikt eben nicht um den Ausgleich, sondern um den Sieg geht. In dem Kampf, den sie führt, ist auch ein anderes Produkt der bisherigen Sozialpartnerschaft mit ver.di von Nutzen, die befristeten Beschäftigungsverhältnisse nämlich, die der exzellente Haustarifvertrag vorsieht: Nach ihrer Teilnahme an einem Warnstreik werden die befristet Beschäftigten selbstverständlich zu Einzelgesprächen eingeladen, um ihnen die Notwendigkeit der Schaffung wettbewerbsfähiger Löhne intensiv zu erläutern und sie in äußerst subtiler Weise zu informieren, dass übergeordnete Stellen gerade bei den befristeten Arbeitskräften genau auf die Verträge schauen. Vorsichtshalber zieht sie den streikenden Arbeitern ein Stück mehr Lohn pro Streiktag ab, als gesetzlich zugelassen ist. Und nebenbei macht sie sich eine kleine Erbschaft aus ihrer vorprivatisierten Vergangenheit zunutze und setzt Beamte als Streikbrecher ein… Auch so lässt sich der Belegschaft und ihrer gewerkschaftlichen Vertretung klarmachen, dass die Sozialpartnerschaft für das Unternehmen tatsächlich nichts als eine Methode ist, seine Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, und dass sie sich deswegen auch an dem Ziel messen lassen muss.

Von alledem lässt sich ver.di nicht beeindrucken. Sie setzt ihren Kampf an drei Fronten fort: Sie ruft zu einer neuen Runde Warnstreiks auf, appelliert an die höchste Gewalt in Gestalt des Wirtschaftsministers, mit seiner Autorität die Post in die Schranken zu weisen, und beschreitet mit einer zusätzlichen Klage gegen den Einsatz von Beamten als Streikbrechern neuerlich den Rechtsweg. Den unermüdlichen Kampf um die Sozialpartnerschaft gibt ver.di also nicht so schnell verloren. Anders ist die offenbar nicht zu haben. Um eine Partnerschaft in dem Sinne handelt es sich bei dieser Errungenschaft eben nicht.