Stichwort: Verantwortung
Von der Sittlichkeit der Macht zur fiktiven Zuständigkeit

Weil alle unsere Kritik an Marktwirtschaft, Demokratie und Imperialismus jeden verantwortlichen Standpunkt vermissen lässt, gibt es endlich auch eine Aufklärung zum Stichwort Verantwortung – also auch darüber, warum vom (selbst-)kritischen Engagement verantwortungsbewusster Bürger für die Verbesserung der Verhältnisse nichts zu halten ist.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Gliederung

Stichwort: Verantwortung
Von der Sittlichkeit der Macht zur fiktiven Zuständigkeit

Verantwortung benennt eine Zuständigkeit in einem rechtlich-moralischen Sinn, die Wahrnehmung einer ethischen Verpflichtung, die Haftung für deren mögliche Folgen. Verantwortung wird übernommen, ihre Übernahme angemahnt, ihre Abwesenheit beklagt, von so gut wie jedem, allerorten, in Bezug auf alles Mögliche. Verantwortung ist flächendeckend präsent und geht zugleich mit dem allgemeinen Bewusstsein einher, dass sie mit der Macht und ihrer Reichweite wächst. Sogenannte Verantwortungsträger gehören nicht von ungefähr zu denjenigen, die in der Wirtschaft und insbesondere der Politik das Sagen haben und mit ihren Entscheidungen allen anderen Mitgliedern der Gesellschaft Vorgaben machen, die deren Lebensbedingungen maßgeblich bestimmen und mitunter einschneidende Konsequenzen haben. Deswegen sind die Herren Arbeitgeber und die politischen Führer immerfort Gegenstand der kritischen Prüfung von ‚unten‘, ob die ihrer Verantwortung auch gerecht werden. Dass die, bis hinauf zu den Kommandohöhen staatlicher Herrschaft über Land und Leute, Appelle an ihre Verantwortung und Vorwürfe, ihrer Verantwortung nicht nachgekommen zu sein, in der Regel nicht als Amtsanmaßung zurückweisen, sondern für derlei Beschwerden ein offenes Ohr haben, ist sachgerecht: Verantwortung ist zuallererst das Ethos der Ausübung herrschaftlicher Gewalt.

Verantwortung I: Tugend der Ausübung von Herrschaft

Wenn Politiker ‚Verantwortung übernehmen‘, ist davon die Rede, dass sie einen verantwortungsvollen Posten bekleiden, ein Amt, das ihnen hoheitliche Zuständigkeiten überträgt, die ihnen Entscheidungsrechte über Dritte zuweisen, und dass sie die gemäß den Pflichten exekutieren, die für ihren Posten geregelt sind. Wenn ihre Verantwortung gefragt ist, geht es um die Ausübung ihrer Amtspflichten.

Wird politische Verantwortung zum Thema, ist also zweierlei unterstellt: Als fraglose Selbstverständlichkeit gilt erstens, dass es Herrschaft braucht, staatliche Gewaltausübung über Land und Leute nach Prinzipien und Regeln, die der Räson des Staates, der hoheitlichen Organisation des gesellschaftlichen Gewaltbedarfs Rechnung tragen. Die Funktionen der Herrschaft werden in der Form hierarchisch gestaffelter Posten exekutiert, als rechtlich geregelte Amtsausübung durch Amtsträger. Die werden umgekehrt als Funktionäre zum Vollzug politischer Gewalt ermächtigt und zugleich auf die Maximen der staatlichen Räson festgelegt, die im Amt institutionalisiert sind. Die Unterwerfung der Gesellschaft unter die Rechtsordnung der staatlichen Monopolgewalt und damit unter die Macht ihrer Exekutoren wird zweitens nicht nur hingenommen, sondern allgemein anerkannt. Im Lichte des Glaubens an den eigentlichen, guten Sinn und Zweck staatlicher Gewalt, der wohlmeinenden Idee, dass davon alle profitieren, irgendwie und letztlich jedenfalls, erscheint die amtsgemäße Ausübung der Herrschaft als Einlösung des Versprechens eines allgemeinen Wohls, in dem sich jeder Untertan auf seine Art aufgehoben weiß, irgendwie und letztlich jedenfalls.

Die Verantwortung politischer Führer bezieht sich auf die Eigenart von Herrschaft, dass zur Gewaltanwendung ermächtigte Subjekte eine ihnen vorausgesetzte Räson vollstrecken. Daran hält Verantwortung nicht den Grund und Zweck der Macht, sondern einzig deren Ausübung durch Amtsträger fest. Sie löst die Objektivität des Herrschaftsverhältnisses und seine Rechtfertigung auf in die Stellung des Funktionärs zu seinem Amt, die pflichtschuldige Wahrnehmung seiner im Amt inkorporierten Aufgaben – in ein ethisches Verhältnis des Vollzugs von Pflichten. Das schließt von vornherein den Graubereich ein zwischen den rechtlich definierten Kompetenzen und Schranken eines Amtes, die die Leistungen der politischen Gewalt sicherstellen (sollen), und der Herausforderung für den Amtsträger, dem eigentlichen, guten Sinn seines Amtes über die bloßen Paragraphen seiner Amtspflichten hinaus gerecht zu werden. Verantwortung ist das Ideal der sachgerechten Wahrnehmung von Herrschaftsfunktionen durch die herrschende Person. Von der ist die Einlösung der wohlverstandenen Amtsnotwendigkeiten verlangt; hinter die haben sowohl Privatinteressen als auch Moralvorstellungen zurückzutreten. Die Ethik der Verantwortung ächtet den privaten Materialismus des Amtsträgers als schnöden ‚Egoismus‘, seine Betätigung als ‚Korruption‘, und weist persönliche Moralvorstellungen als subjektiven Idealismus und bloße Gesinnungsethik zurück.

Die Leistung der Deutung von Herrschaft als ein ethisches Verhältnis ist beträchtlich: Verantwortung trennt die Räson der politischen Gewalt vom Personal, das sie exekutiert, weswegen Kritik im Namen der Verantwortung naturgemäß mit der Identifizierung von Schuldigen zusammenfällt. Die Resultate der hoheitlichen Macht sind der Anlass, nichts als die ermächtigten Personen und deren Tätigkeit auf den Prüfstand zu stellen. Die müssen sich die kritische Prüfung gefallen lassen, ob sie in ihrer Amtsführung ihren Pflichten gerecht werden und die richtige Gesinnung an den Tag legen; sie müssen sich aber auch nur die gefallen lassen und sind umgekehrt mit dem Verweis auf ihre Pflichterfüllung zur Zurückweisung aller alternativen Maßstäbe berechtigt. Der Vorwurf der Verantwortungslosigkeit hält angesichts bedenklicher Wirkungen der Herrschaft am Herrscher das Ideal der pflichtgemäßen Ausübung von Herrschaftsfunktionen als Fehlanzeige hoch.

Was für die verantwortungsvolle Wahrnehmung politischer Monopolgewalt über Land und Leute gilt, das trifft im Prinzip ebenso auf diejenigen zu, die in Wirtschaftsdingen das Sagen haben, weil sich in ihren Händen die ökonomische Macht konzentriert, nach Maßgabe ihrer Interessen über die materielle Reproduktion der Gesellschaft zu verfügen. In marktwirtschaftlichen Verhältnissen trägt eben ‚die Wirtschaft‘ eine große Verantwortung für ‚unseren Wohlstand‘, speziell für die Arbeitsplätze, von denen die breite Masse der abhängig beschäftigten Bevölkerung lebt. Der allgemein geteilte Standpunkt der Verantwortung von Arbeitgebern und Investoren geht selbstverständlich davon aus, dass die erstens mit der Geldmacht ihres Kapitals über die gegenständlichen Mittel der gesellschaftlichen Produktion sowie das Arbeitsvermögen all derer gebieten, die sich als Arbeitnehmer einen Lebensunterhalt per Lohnarbeit verdienen müssen. Deren existenzielle Abhängigkeit vom Wachstum des kapitalistischen Reichtums ist zweitens nicht nur das verbindliche Prinzip des allgemeinen Wohls in der Marktwirtschaft, sondern wird prinzipiell anerkannt; ebendiese begründet, im Lichte seiner für alle Beteiligten – irgendwie und letztlich jedenfalls – nützlichen Wirkungen, die berechtigte allgemeine Sorge ums Gelingen ‚der Wirtschaft‘.

Die Verantwortung von Wirtschaftskapitänen bezieht sich auf die Subsumtion der gesellschaftlichen Reichtumsproduktion und -verteilung unter die Ansprüche privater kapitalistischer Bereicherung und die Notwendigkeiten ihrer Konkurrenz um Erfolg dabei – und zwar so, dass sie daran die Stellung der vermögenden Personen zu ihren Posten als Wahrnehmung von Pflichten festhält. Ausgehend von all den ökonomischen Abhängigkeiten von ihrem Geschäft und dessen vermeintlich wohltuenden Leistungen haben sie beim Gebrauch ihres Kapitals vor allem ihre Aufgaben zu erledigen, also für dessen Wachstum zu sorgen. Verantwortung wertet hier die Betätigung kapitalistischer Zugriffs- und Kommandomacht durch die Besitzer hinreichend großer Geldvermögen zum Ethos ihrer Stellung zum Geschäft auf.

Verantwortung II: Allerweltstugend

Verantwortung wahrzunehmen ist nicht der politischen und ökonomischen Elite vorbehalten. ‚Wir alle‘, ein jeder an seinem Platz, tragen in irgendeiner gesellschaftlich mehr oder weniger relevanten Hinsicht Verantwortung. Aus der Perspektive, die über alle Klassen hinweg alle Mitglieder der bürgerlichen Konkurrenzgesellschaft gleichermaßen als Träger von – freilich unterschiedlich zu gewichtender – Verantwortung anspricht, erscheinen die politischen und ökonomischen Unterordnungsverhältnisse als ein hierarchisch geordnetes System ethischer Verpflichtungsverhältnisse. Die vom Staat ins Recht gesetzten antagonistischen Abhängigkeitsverhältnisse seiner Bürger stellen sich als sittlicher Zusammenhang dar, in dem jeder nach den Anforderungen seiner Stellung in der sozialen Hierarchie und den Maximen der gesellschaftlichen Aufgabenteilung seinen Beitrag dadurch leistet, dass er seinen Pflichten nachkommt. Darin ist das Herrschaftspersonal mit seinen Entscheidungsbefugnissen als oberster Rang in einer Hierarchie von Ständen anerkannt und wie alle anderen auch auf den verantwortungsvollen Vollzug seiner Amtsaufgaben verpflichtet. Die klassenspezifische Differenz der recht einseitig nützlichen Abhängigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird zum Unterschied in der Schwere einer zu tragenden Verantwortung veredelt.

Alle Tätigkeiten im marktwirtschaftlichen Getriebe, nicht nur jede Bemühung in der Konkurrenz der Unternehmen um wachsende Gewinne, sondern auch die Anstrengungen der arbeitenden Bevölkerung bei der Bewältigung der beruflichen und privaten Anforderungen ihres lohnabhängigen Lebenskampfes, lassen sich als Pflicht gegenüber ihrer Position deuten und entsprechend wahrnehmen. Das lebt und zeugt von der Voraussetzung, dass freie Individuen ihre Interessen als staatlich zugewiesene Rechte wahrnehmen, die sie zur Verfolgung ihrer privaten Anliegen ermächtigen und auf die Einhaltung von Bedingungen ihrer Freiheit verpflichten, und dass das im Prinzip anerkannt wird, weil nur so jeder anständige Mensch in der Konkurrenz um ein Auskommen irgendwie und letztlich zu dem Seinen kommt. Die Rechtsordnung, in der Bürger sich bei der Verfolgung ihrer Interessen zu bewegen haben, liefert die Vorgaben dafür, wozu man mit ebendiesen Interessen berechtigt und was einem verboten ist, also die Grundlage für das, was einem jeweils als seine Pflicht vor Augen steht.

Die Verantwortung des Normalbürgers löst die verlangte selbstbewusste Anpassung an Recht und Ordnung und an die darin freigesetzten herrschenden Notwendigkeiten des Lebens im Kapitalismus ganz nach der Seite der Stellung jedes Einzelnen zu seinen jeweiligen Pflichten hin auf. Dessen Verantwortung verlangt und anerkennt, dass die freien Privatinteressen und privaten Moralvorstellungen mit dem Sittenkodex zur Deckung zu bringen sind, zu dem Rechtsvorschriften, berufliche und private Notwendigkeiten überhöht werden. Das immerzu mit sich zu vereinbaren und praktisch zu vollziehen, ist eine ethische Bürde, die zu tragen Anerkennung verdient, die Praxis einer Tugend, deren Pflege man sich und der Gemeinschaft schuldig ist und die nebenbei dazu berechtigt, alle anderen, vom Führer der Nation über den Chef im Betrieb bis hinunter zur Putzfrau, mit Nachdruck an ihre Verantwortung zu erinnern. Unter den Standpunkt dieses Verantwortungsbewusstseins lässt sich dann auch locker die ganze Bandbreite all der Verhältnisse subsumieren, in denen die Leute sich im beruflichen und privaten Umfeld bewegen, deren wirkliche Relevanz (fürs Geschäft, den Job, die private Reproduktion) schwindenden Charakter hat und bei denen es mehr und mehr ins freie Ermessen der Beteiligen fällt, was sie als verantwortungsvolle Aufgabe hochleben lassen wollen.

Verantwortung III: Fiktive Zuständigkeit

Auf der Grundlage der Veredelung des lohnabhängigen Daseins zu einem sittlichen Verhältnis des Individuums zu einer selbst gewählten höheren Pflicht ist jedermann zu dem Übergang aufgelegt und angehalten, sein Verantwortungsbewusstsein auch auf alle möglichen Ereignisse in der weiten Welt zu erstrecken. Zu denen stehen die Betreffenden zwar in keinem praktischen Verhältnis, ganz zu schweigen davon, dass von ihren Entscheidungen irgendetwas Entscheidendes abhinge, aber sehr wohl in einem ideellen, vor allem vermittels der Informationsflut, um die eine demokratische Öffentlichkeit sich verdient macht. Die präsentiert Nachrichten und Berichte über globale ‚Missstände‘ mit der – meist impliziten – Aufforderung, sich eine eigene Meinung zu bilden, die sich um das Mitgeteilte in Form einer kritischen Anteilnahme kümmert. Mit ihrem Informationsangebot unterstellen, bedienen und pflegen die Macher der öffentlichen Meinung einen sorgenvollen Blick auf empörende Zustände in der Welt, dem sie die passenden Beurteilungsmaßstäbe mit auf den Weg geben, wenn sie bei jeder Gelegenheit den Verantwortlichen auf die Finger schauen, prüfen, ob und wie gut die ihrer Verantwortung nachkommen, und kritisieren, wer die Wahrnehmung seiner Pflichten schuldig bleibt. So machen sie ihre Adressaten permanent mit lauter unterschiedlichen Sachverhalten und einer kritischen Begutachtung vertraut, die immer derselben affirmativen Logik folgt und auf jeden beliebigen ‚Missstand‘ anwendbar ist: Die Gründe und Zwecke der ökonomischen und politischen Macht, deren Wirkungen Gegenstand der Beurteilung sind, stehen von vornherein außer Frage, weil es auf die zuständigen Personen und die verantwortungsvolle Wahrnehmung ihrer Aufgaben ankommt. Kritik vom Standpunkt der Verantwortung trennt Posten und Ämter von den tonangebenden Figuren, die sie bekleiden, und identifiziert die Resultate der Macht, die die Zuständigen mit ihren Handlungen ins Werk setzen, mit dem Vollzug ihrer Pflichten und der Gesinnung, die sie dabei an den Tag legen. Im Namen von Verantwortung wird permanent die Verbesserungswürdigkeit von Geschäft und Gewalt im Geiste einer grundsätzlichen Verbesserungsmöglichkeit eingeklagt, von der ebenso unverdrossen als fixe Prämisse aller Anklagen ausgegangen wird wie von der bleibenden Zuständigkeit derjenigen, die ihre Pflichten beim Vollzug von Geschäft und Gewalt gefälligst ordentlich ausüben sollen, aber allzu oft vernachlässigen. Der Standpunkt ideeller Verantwortung – öffentlich gepflegt und angestachelt – betätigt sich als Dauerbeschwerde über den Mangel an Verantwortlichkeit, die auf der grundlos guten Meinung von dem eigentlich guten Sinn der kritisierten Verhältnisse als Ausgangspunkt und Maßstab aller Kritik beruht.

Die Aktivisten der öffentlichen Meinung leiten ihr Publikum aber nicht bloß zu einer verkehrten Kritik an den wirklichen Verantwortungsträgern an; Informationen über globale ‚Missstände‘ werden auch auf die Verantwortung hin überprüft, die ‚wir alle‘ angeblich daran mittragen. Damit sich ‚jeder Einzelne‘ mit seinem Gewissen angesprochen fühlt, werden Ketten von Zuständigkeiten so zurechtkonstruiert, dass sie am Ende bis zum informierten Adressaten reichen. Der soll sich als mitbestimmendes Subjekt all seiner Verhältnisse verstehen, als ob er neben den wirklich Zuständigen tatsächlich irgendetwas Entscheidendes zu bestimmen hätte: Als zahlender Kunde, der objektiv als Kaufkraft für die Realisation von Unternehmensgewinnen fungiert, entscheidet er – durch die Brille der Verantwortung betrachtet – damit eigentlich mit über die Benutzung ökonomischer Macht; als Wähler, der das Führungspersonal zum Herrschaftsvollzug freisetzt, bestellt er eigentlich den Gebrauch politischer Macht, usw. Mit dieser eingebildeten Mitzuständigkeit wird der Normalbürger auch dann nicht alleine gelassen, wenn es ‚konkret‘ darum geht, ‚was der Einzelne tun kann‘: Für die Betätigung seiner Eigenverantwortung findet er vor, was die Mittel seiner Rolle in der kapitalistischen Konkurrenz, die käuflichen Angebote findiger Firmen, die mit ‚Nachhaltigkeit‘ und ‚Fair Trade‘ um sein Geld werben, und die Nachfragen nach ehrenamtlicher Opfer- und Spendenbereitschaft an Optionen so hergeben. Dass er im Prinzip richtig liegt, wenn er sein Kaufverhalten überdenkt und sich sein Geld und manchmal auch die freie Zeit noch anders einteilt, können ihm die Macher der öffentlichen Meinung mit der Frage nach einer individuellen Teilschuld und entsprechender Abhilfe nur bestätigen. Angeleitet und bekräftigt wird so die geistige sowie praktische Pflege von Antikritik: Die Menschheit auf ihre Mitverantwortung hin anzuquatschen entlastet die wirklich Zuständigen von deren Verantwortung für all das, was sie mit ihrer Macht anrichten. Sie werden zum einen – auf ihrem besonderen Posten, aber im Prinzip gleichermaßen wie ‚wir alle‘ – als mitverantwortlicher Teil eines vorgestellten sittlichen Kollektivs verbucht und kommen zum anderen in den stereotypen Anregungen zur Wahrnehmung von Eigenverantwortung gar nicht mehr vor. Aufrufe zum ‚Umdenken‘ und zu mehr ‚Engagement‘ sprechen das Individuum und seinen privaten ‚Beitrag‘ an, den es vor allem durch den Verzicht auf Zeit und Geld leisten soll und den es sich als seine Teilhabe an einem fiktiven, nämlich durch ethische Pflichten verbundenen Gemeinwesen zurechtlegen darf.

Die auf den Standpunkt fiktiver Mitzuständigkeit geschlüsselte Informationsflut ist praktisch, auch von noch so verantwortungsbeflissenen Geistern, nicht zu bewältigen. Die nötige Sortierung nach ‚wichtig‘ und ‚unwichtig‘ findet statt: erstens durch eine Vorauswahl bezüglich der Dringlichkeit, die die Akteure der öffentlichen Meinung ihren Nachrichten über irgendwelche ‚Missstände‘ beimessen. Weil sich auch dann noch Mitteilungen aneinanderreihen, die um Aufmerksamkeit buhlen, kommt es zweitens, neben der Dramatik der Darstellung, vor allem auf die Häufigkeit der Wiederholung an, an der das Publikum die Schwere der intendierten ‚Bedeutung‘, das Ausmaß an Verantwortungslosigkeit und die Größe der vorgestellten Mitschuld ablesen kann. Da reichen sich Skandale die Hand, werden zeitweise ins öffentliche Bewusstsein gepuscht und verschwinden wieder von der Bildfläche; auch die entsprechenden Angebote an die Eigenverantwortung der Leute haben so ihre Konjunktur, sind mal angesagt und werden durch die nächsten abgelöst. All das wird begleitet von dem ewigen methodischen Seufzer, was alles nicht in Vergessenheit geraten darf. So reflektieren die Akteure der demokratischen Öffentlichkeit die unernste und gleich-gültige Natur der Kritik und Selbstläuterung vom Standpunkt fiktiver Verantwortung aus. Die ist selbst völlig kriterienlos und lässt sich deswegen wunderbar ‚von oben‘ zur gerade angesagten wohlverstandenen Verantwortung stilisieren.

Das Angebot, sich aus dem Weltgeschehen ein Gewissen zu machen, trifft auf Menschen, die daran gewöhnt sind, alles und jeden unter dem Gesichtspunkt verantwortlichen Handelns anzuschauen und sich auf die eigene Verantwortlichkeit hin befragen zu lassen. Die mediale Anleitung zum Standpunkt fiktiver Zuständigkeit, vorgestellter und gelebter ‚Eigenverantwortung‘ findet deswegen nicht bloß genervte Abnehmer, sondern provoziert Freunde dieses Irrtums dazu, selbst aktiv zu werden. Die sind es sich schuldig, vorauseilend auf eigene Entdeckungsreise zu gehen, Verantwortliche aufzuspüren, Verantwortungslosigkeiten zu beanstanden und mit den von ihnen ausgewählten (wenig originellen) Sorgeobjekten ihrer Umgebung auf die Nerven zu fallen. So gibt es sie dann auch ‚von unten‘, die antikritischen Appelle an die ‚Eigenverantwortung‘ von ‚uns allen‘ und die affirmative Dauerbeschwerde in Richtung der wirklich Zuständigen, gefälligst ihrer wahren Verantwortung gerecht zu werden.

Das Herrschaftspersonal hat für derlei Forderungen ein ‚offenes Ohr‘: Einerseits stellen Politiker nicht nur praktisch klar, dass der Umstand, ‚gehört‘ zu werden, nicht damit zu verwechseln ist, dass sich die Politik tatsächlich nach Beschwerden und Anträgen ‚von unten‘ richtet; sie bestehen bei Bedarf auch ausdrücklich darauf, dass Kritiker, die Verantwortung im Sinne von Prinzipientreue einklagen, von der Bürde wirklicher Amtspflichten und den Drangsalen tatsächlicher Verantwortung, die die Macht mit sich bringt, keine Ahnung haben. Andererseits sind kritische Appelle an die Verantwortung, richtig vorgetragen, durchaus willkommen. Sie werden aufgegriffen und nach freiem Ermessen mit dem Inhalt versehen, den die Zuständigen als Angelegenheit ihrer politischen Verantwortung aus- und vorbuchstabieren und damit als die Messlatte vorgeben, an der die Bevölkerung ihre Führer messen darf. Politiker verstehen sich außerdem darauf, das, was sie bei der Exekution staatlicher Aufgaben auf die Tagesordnung setzen, als Auftrag an die Verantwortung von ‚uns allen‘ zu verdolmetschen und verlangte Opfer als wahr gewordene Eigenverantwortung hochleben zu lassen. Damit stellen sie praktisch klar, was der gültige, nämlich von den wirklich zuständigen Instanzen ständig in Anspruch genommene Stellenwert privat gepflegter Verantwortung ist: Die ist unentbehrlich dafür, dass der Normalbürger sich mit seiner kritischen Haltung und seinen Veränderungsideen in die Welt, wie sie geht und steht – nämlich durch die Geldmacht kapitalistisch wirtschaftender Eigentümer und die staatliche Ordnungsmacht darüber bestimmt wird –, als seine Heimat einfügt. Es braucht sich in der globalisierten kapitalistischen Klassengesellschaft, die dafür sorgt, dass der Stoff für Empörung nicht ausgeht, im Prinzip nichts zu ändern, außer verantwortliche Menschen sich. Die kapitalistische Welt, die sie ununterbrochen kritisieren, funktioniert überhaupt nur unter allgemeiner kritischer Beteiligung ihrer Insassen. Ihr guter Wille gehört zum moralischen Haushalt dieser Welt einfach dazu.