Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Die neuen Gesetze zu „Scheinselbständigkeit“ und 630-Mark-Jobs:
Moderne Tagelöhnerei, sozialstaatlich betreut

Der Staat reagiert auf die Zunahme von Jobs, die keinen Lebensunterhalt abwerfen, so, dass er den Ausnahmecharakter streicht, d.h. die „Scheinselbstständigen“ mit der Steuerpflicht belegt. Protest kommt von den Arbeitgebern, die Sozialabgaben für die Billiglöhner leisten sollen.

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Die neuen Gesetze zu „Scheinselbständigkeit“ und 630-Mark-Jobs:
Moderne Tagelöhnerei, sozialstaatlich betreut

Im Juni 1999 bleibt bei deutschen Berufsköchen einen Vormittag lang die Küche kalt, sie setzen sich hohe weiße Mützen auf, versammeln sich auf Marktplätzen in der Nation, halten bunte Pappdeckel mit kindischen Aufforderungen hoch – Schröder soll sich seine Schnitzel selbst backen! – und grölen gemeinsam mit hauptberuflichen Christdemokraten und -sozialen: So haben wir nicht gewettet, liebe Bundesregierung! Taxiunternehmer, Zeitungsdruckereivorstände, Gebäudereinigungsfirmenchefs und andere Mittelständler berichten, daß in ihren Betrieben Arbeitnehmer und Arbeitgeber Hand in Hand gegen Riesters Jobkillergesetz vorgehen. Brüderlich und solidarisch kämpfen sie für ihr Recht, die armen Schlucker, denen sie da – wirklich oder ideell – das Händchen halten, weiter zum alten Preis und zu den gestrigen Konditionen ausbeuten zu dürfen. Weniger Liebe erfahren angereiste rot-grüne Politiker. Arbeitgeber, die bekanntlich – daher der Name! – andere für sich arbeiten lassen, erkundigen sich: Hast du schon mal geschafft, du faule Sau? Und die Opposition winkt mit der nächsten Unterschriftenaktion gegen den erneuten rotgrünen Anschlag auf die letzten Vorteile, die die schwarzrotgoldene Heimat ihren schlecht betuchten Eingeborenen zu bieten hat…

Die sozialstaatliche Neuregelung „prekärer Arbeitsformen“

Dieses unfreundliche Echo hat sich die Koalition mit ihrem Reformgesetz zur „Scheinselbständigkeit“ sowie zu den „geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen“ auf 630-Mark-Basis eingehandelt. In beiden Fällen geht es der Regierung um den massenhaften „Mißbrauchstatbestand“ von Jobs ohne Sozialabgabenpflicht. Die sollten ursprünglich Ausnahmen sein. … Entgegen dieser Intention sind sie in einigen Bereichen zur Regel gemacht worden. (Jagoda, FAZ, 31.5.) So haben Unternehmer und Steuerberater einigen Einfallsreichtum entwickelt, um den gesetzlich vorgesehenen sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Selbständigen und solchen, die es werden wollen – „Existenzgründern“ –, für sich auszunutzen, nämlich aus ihren Lohnempfängern billigere, weil von Sozialkosten befreite „Freiberufler“ zu machen: Rund 3,6 Millionen Selbständige zählen die Forscher heute, fast 20% mehr als 1991. Vor allem Dienstleister ohne feste Angestellte sorgen für Zuwachs. (Die Zeit, 29.4.) Von solcher Zweckentfremdung kann bei der „Geringfügigkeits“-Regelung eigentlich zwar nicht die Rede sein; da hat der christlich-liberale Gesetzgeber einst ganz zielbewußt und zweckmäßig die Klagen seiner Unternehmer über zu teure Belastungen gerade der billigsten Arbeitsplätze erhört und Billigjobs bis zu der berühmten Obergrenze von mittlerweile 630 Mark pro Monat durch Befreiung von Sozialabgaben noch billiger gemacht; bei der Steuer gab er sich mit einer pauschalen Abgabe von 20%, zahlbar durch den Arbeitgeber, zufrieden – soviel, meinte man wohl, müßte es ihm wert sein, legale Billig- statt Schwarzarbeit einzukaufen. Ganz im Sinne der Sozialversicherungen und der um deren Einnahmen besorgten Sozialpolitiker war es allerdings dann doch nicht, daß nicht bloß die billigen Jobs noch billiger wurden, sondern innerhalb von fünf Jahren die Zahl der 630-Mark-Jobs um 1,2 Millionen auf 5,6 Millionen kletterte (FR, 1.6.) – und das auch noch ohne spürbare Entlastung der Arbeitslosenstatistik! Schon der alte Bundestag hat daher, freilich ergebnislos, an gesetzlichen Restriktionen für die gesetzlich geschaffenen „Freiräume“ gebastelt.

Nun schreitet also Schröders Mannschaft zur Tat und gegen das massenhaft genutzte „Brutto für Netto“ ein. Zum einen bei den Freischaffenden: Ab dem 1. Januar 99 wird künftig zunächst einmal vermutet, daß sie nur scheinselbständig, d.h. tatsächlich Arbeitnehmer sind. (Informationspapier des BMA vom 17.3.) Der Staat verlangt künftig vom Kellner, Auslieferungsfahrer und anderen derartigen Existenzen bzw. der Firma, für die sie tätig sind, den nach vier Kriterien zu erbringenden Beweis, daß sie nicht bloß „scheinselbständige Arbeitnehmer“ sind – denn, so die listige Begründung: Niemand kennt die Fakten so gut wie der Betreffende und sein Auftraggeber. (ebd.) Wird der Nachweis nicht beigebracht, so dürfen alle Sozialkassen ein Lohnarbeitsverhältnis unterstellen und bei Arbeitgebern und -nehmern zulangen. Läßt sich jedoch ein ernsthafter Übergang zu freischaffender Selbstausbeutung feststellen, so gewährt das neue Gesetz den Betroffenen den Status eines „arbeitnehmerähnlichen Selbständigen“. Der wird dann rentenversicherungspflichtig – sofern er nicht die Bedingungen einer Übergangsregelung erfüllt –, und die Allgemeinheit freut sich. Denn bekämpft wird damit nicht bloß die notorische Ebbe in der Rentenkasse, sondern außerdem ein letztlich unfairer Wettbewerb und Sozialdumping auf Kosten der Betroffenen und der Allgemeinheit, soweit die Sozialhilfe für die unzureichende Altersvorsorge dieses Personenkreises später einmal einstehen muß. (ebd.)

Etwas anders werden die 630-Mark-Löhner behandelt. Eine Absicherung gegen Altersarmut unter Sozialhilfeniveau wird für sie gar nicht erst vorgeschrieben – das wäre auch in der Tat einigermaßen lächerlich bei einem Lohn, der sowieso nicht einmal von Tag zu Tag reicht. Die Arbeitgeber werden zwar verpflichtet, auf die 630 Mark anstelle der pauschalen Lohnsteuer Sozialbeiträge für die Krankheits- und Alterskasse wie für reguläre Lohnempfänger zu zahlen, ein Anspruch auf Leistungen im Fall von Krankheit und Alter entsteht aber daraus für ihre Beschäftigten nicht. Zweck der Übung ist erklärtermaßen etwas anderes, nämlich die Aushöhlung der Finanzierungsgrundlage des Sozialversicherungssystems (Engelen-Kefer, FR, 26.5.) zu verhindern oder wenigstens zu bremsen. Das ist insofern eine interessante Neuerung, als auf die Art der Bestand des Systems von seiner Aufgabe, nämlich der Zwangsversicherung armer Lohnempfänger im Hinblick auf ihre absehbare Verelendung, ausdrücklich getrennt wird. Damit die Sozialkassen auch in Zeiten massenhafter Arbeitslosigkeit und fortschreitender Lohnsenkung weiter funktionieren können, werden Versicherungsprämien auf Löhne eingezogen, deren Empfänger dadurch gar nicht versichert werden – es sei denn, sie opfern zusätzlich ca. 10% von ihren 630 Mark und erwerben damit pro Jahr einen Rentenanspruch in Höhe von ca. 8 Mark im Monat. Nur um seine Kassen zu stabilisieren, bezieht der Sozialstaat Jobs, die von vornherein keinen noch so primitiven Lebensunterhalt abwerfen, formell in sein Versicherungssystem ein, behandelt sie nicht länger so, als wären sie bloße Ausnahmen von der sozialrechtlichen Regel, erkennt sie damit also in aller Form als festen und dauerhaften Bestandteil des von ihm betreuten Lohnsystems an, ohne diesem neuen Normalfall von „working poor“ eine Vorsorge auch nur für den Schein eines lebenslangen Auskommens aufzuzwingen. Als normale Mitglieder des nationalen Erwerbslebens dürfen die 630-Mark-Löhner andererseits mit ihrem Verdienten zum materiellen Bestand ihres Gemeinwesens beitragen. Die „Gunst“, daß Einnahmen aus anerkanntermaßen „geringfügiger“ Beschäftigung steuerlich nicht zu sonstigen Einkünften des Beschäftigten addiert werden, bei ihm also keine Steuerpflicht begründen, entfällt. So hält sich der Fiskus für seinen Verzicht auf die durch den Arbeitgeber abzuführende pauschale Lohnsteuer an den Billiglöhnern schadlos, die fortan jede verdiente Mark auf ihrer Lohnsteuerkarte registrieren lassen müssen.

„Weg mit dem 630-Mark-Gesetz!“

Über die Lohnsteuer kriegen die modernen Subproletarier und Zuverdiener also handfest zu spüren, wovon sie ansonsten überhaupt nichts haben, nämlich daß sie nunmehr sozialstaatlich einreguliert und als Normalfälle anerkannt sind. Von ihnen geht der große Aufschrei im Lande aber gar nicht aus. Den Protest veranstalten ihre Arbeitgeber. Unternehmer, die lediglich eine Umstellung ihrer Abgaben von der alten Pauschal-Lohnsteuer auf einen Sozialkassenbeitrag vornehmen müssen, sind nämlich relativ selten. Mit der Neuregelung des Gesetzes entfallen für den einfallsreichen Unternehmerstand einige Bequemlichkeiten, mit halblegalen Buchungstricks an der wundersamen Vermehrung von 630-Mark-Jobs zu arbeiten. Daneben werden auch noch die tatsächlich für 630 Mark angeheuerten Billiglöhner frech – jedenfalls der eine oder andere – und verlangt glatt von seinem Arbeitgeber einen Ausgleich für die Lohnsteuer, die er nun zahlen muß; oder er sucht sich eine richtige Schwarzarbeit; fast wird sogar der grauenhafte Anschlag zum Gesetz, den Anteil von 630-Mark-Kräften an der Gesamtbelegschaft eines Betriebs zu begrenzen… Insgesamt befürchtet die Unternehmerseite also eine Verteuerung ihrer bisherigen Billigarbeitskräfte – alles in allem ein bürokratischer Großangriff auf die neue ökonomische Kardinaltugend der „Flexibilität“ und auf die „Dynamik der Arbeitsmärkte“ gleich dazu, die Sozialminister Riester doch auf gar keinen Fall „abwürgen“ will (Die Zeit, 29.4.). Fast noch schlimmer der sozialstaatliche Kniff mit der „Scheinselbständigkeit“: Der ganz legale Trick, sich als Arbeitgeber „brutto für netto“ alle Sozialabgaben vom Hals zu schaffen und nebenbei die Selbstausbeutungskräfte der eigenen Ex-Arbeitnehmer anzustacheln, ebenso wie die umgekehrte Kalkulation einer ganzen modernen „Zwischenschicht“ von Jobbern, ohne Zwangsabgaben an den Sozialstaat durchs Leben zu kommen, werden da glatt mit brutaler Gesetzesgewalt durchkreuzt.

Soviel Sabotage an ihrem Geschäft lassen sich Handwerksmeister, Putzkolonnenmanager und andere hart arbeitende Dienstleister nicht widerstandslos bieten – wenn schon alle Welt, und der Bundeskanzler höchstpersönlich sowie im Namen der gesamten deutsch-britischen Sozialdemokratie, ihrem Geschäftsinteresse Recht gibt. Sie inszenieren öffentliches Gezeter, ihre Lobbies machen Druck, die Opposition steigt begeistert ein, und besonnene „rote“ Landesfürsten fallen ihren nationalen Sozialpolitikern in den Rücken. Dabei geht es allen um – na was wohl! – nichts als: Beschäftigung, die durch die Neuregelung bedroht sei. Zwar hat keiner der zutiefst betroffenen Arbeitgeber vor, sein Geschäft dranzugeben und wegen der Neuregelung künftig davon Abstand zu nehmen, anderer Leute Arbeit auszunutzen. Aber das hindert natürlich keinen „Mittelständler“ und keinen Politiker, der diese Leute lieb hat, daran, mit der Drohung hausieren zu gehen, Deutschlands „Leistungsträger“ könnten sich sozialversicherte Angestellte einfach nicht leisten und müßten deswegen Arbeitsplätze in rauhen Mengen streichen: Es sei zu erwarten, daß sich die Zahl der 630-DM-Kräfte im Jahr 2000 halbiert (SZ, 26.5.); zu fordern sei daher die sofortige Aussetzung dieses großflächigen Arbeitsplatzvernichtungsprogramms. Mit ihren veröffentlichten Rechnungen, wieviel teurer ihre 630-Mark-Kräfte und Scheinselbständigen sie in Zukunft kommen würden, geben die Unternehmer interessanterweise der staatlichen Begründung der Reform – von wegen „Mißbrauch“, „halblegaler Freiraum“ und „Ausuferung“ – unfreiwillig Recht. Aber für sie ist dieser bis gestern gültige Zustand einer staatlich gebilligten Zone der Ersparnis beim Lohn heute so etwas wie ihr selbstverständliches Gewohnheitsrecht der Profitmacherei.

Was die angestellten Billiglöhner und die nicht angestellten Pseudo-Freiberufler betrifft, so bewähren sie sich voll als die billige und willige Manövriermasse ihrer Dienstherren, die sie sind. Kein Laut des Protestes gegen die extravagante Art ihrer Ausbeutung; keine Stimme, die darauf besteht, daß Abgaben an die Sozialkassen eigentlich Bestandteile ihres Lohnes wären. Stattdessen nehmen sie sich die Entlassungsdrohungen ihrer – „Schein-“ – Arbeitgeber zu Herzen, protestieren wenn überhaupt, dann gegen die „Belastung“ ihres Entgelts durch Abgaben, die ihren Chefs schlechte Laune machen, bekennen sich so zu ihrer hemmungslos ausgenutzten Abhängigkeit und machen klar, daß sie in den Einrichtungen des Sozialstaats schon längst gar kein Hilfsunternehmen zur Bewältigung ihrer systemgemäßen Armut mehr sehen, sondern nur noch eine Last. Womit sie einerseits richtig liegen. Umso fataler und verkehrter liegen sie andererseits, wenn sie durch die neue Sozialabgabenpflicht gar nicht so sehr sich belastet finden als vielmehr ausgerechnet die Unternehmer, die armen, denen sie mit ihrer Billigarbeit die Bilanz vergolden und die zum Dank dafür jede Mark Sozialabgabe zum „Beschäftigungshindernis“ erklären.

Wieviel Sozialstaat brauchen Billiglöhner?

Soviel Protest von Seiten „der Wirtschaft“ macht auf die staatliche Seite Eindruck. Wo Unternehmer und ihre Dienstleute stur darauf beharren, daß flexible Billiglöhne sich nunmal nicht mit Sozialabgaben und Sozialabsicherung vertragen, und über zehn Millionen Menschen inzwischen zum Teil oder ganz in unversicherten Beschäftigungsverhältnissen (FR, 26.5.) eingehaust sind, da entsteht darüber bei den politisch Verantwortlichen ein produktiver Streit, ob Lohnarbeit mit einer Sozialabsicherung überhaupt noch zu verbinden geht. Muß man angesichts der sich ändernden Arbeitswelt die Regeln des Arbeits- und Sozialrechts so verändern, daß sie wieder auf die moderne Entwicklung passen (Riester, Die Zeit, 29.4.)? Oder gibt „die moderne Entwicklung“ der CSU recht, die fordert, den alten Zustand des 630-Mark-Gesetzes wiederherzustellen und das Gesetz zur Erfassung von Scheinselbständigkeit zu entschärfen (SZ, 22.5.), und ihre bayerische Sozialministerin das Gesetz einfach boykottieren läßt? Wenn schon Löhne üblich werden, von denen man nicht leben kann, und deswegen Nebenverdienste sich einbürgern, deren Entgelt auf ein Überleben erst gar nicht berechnet ist, und es dann wiederum Leute gibt, die aus solchen Nebenverdiensten ihren Hauptverdienst machen… Soll der Sozialstaat auch das noch regeln oder nicht lieber der Verelendung einfach so ihren Lauf lassen? Das sind so die Alternativen nach einem Jahrhundert des sozialpolitisch betreuten Kapitalismus.

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Inzwischen liegt der x-te Vorschlag zur Überarbeitung der beiden Gesetze auf dem Tisch, auf daß sich nur ja kein Unternehmer an den Regelungen stören möge.

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Andere Unternehmer schreiten zur Selbsthilfe: McDonalds kündigt an – es ist mittlerweile Ende Juli –, seinen 630-Mark-Kräften die Sozialabgaben von ihren 630 Mark abzuziehen. Die müssen jetzt bloß noch ihre zuständige Gewerkschaft daran hindern, dagegen einzuschreiten – dann ist die Billiglohnwelt doch schon wieder ganz in Ordnung.