Blackout:
Die politische Ökonomie marktwirtschaftlicher Stromversorgung

Strom ist ein ökonomischer Grundstoff, der zudem als Ware die Besonderheit hat, dass sie erst dann existiert, wenn der Verbraucher sie abruft. Der Staat hat die nationale Energieproduktion als Voraussetzung der privaten Reichtumsvermehrung und dem dazugehörigen gesellschaftlichen Leben zunächst in Eigenregie betrieben. Nachdem die Erschließung beendet war, hat er den Strommarkt „dereguliert“, um seinen Haushalt zu entlasten und dem Kapital eine neue Anlagesphäre zu schaffen. Mit energiepolitischen Maßnahmen (Aufsicht und finanzielle Unterstützung) versucht er, dafür zu sorgen, dass Geschäft und Versorgung mit Strom gleichzeitig funktionieren. Ein größerer Stromausfall in New York hat offenbart, dass die Kalkulationen privater Energiekonzerne mit den Notwendigkeiten einer verlässlichen, flächendeckenden Stromversorgung unverträglich sind.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Gliederung

Blackout:
Die politische Ökonomie marktwirtschaftlicher Stromversorgung

I. Lehren aus einem Stromausfall

Neulich sind in New York und Umgebung für längere Zeit die Lichter ausgegangen. Stattgefunden hat „der größte blackout, den die Menschheit je erlebt hat“ (Spiegel). Alle Welt war sich einig: So etwas hätte der reichsten und mächtigsten Nation der Welt eigentlich gar nicht passieren dürfen. Sofort kam der Verdacht amerikafeindlicher Umtriebe auf; es war dann aber doch nicht Osama Bin Ladin, der zugeschlagen hatte, sondern bloß eine ganz normale „Alltagskatastrophe“ (Spiegel). Presseberichten zufolge empfanden die unmittelbar Betroffenen dies schon als Trost, und die zuständigen Behörden lobten anschließend ihre „New Yorker“ für erwiesenen Gemeinsinn: Zu Ausschreitungen der Art, wie sie bei einem ähnlichen Vorfall in den 70er-Jahren zu beklagen waren, war es nicht gekommen. So hat auch der Terrorismus etwas Gutes: Vor seinen Untaten verblasst jede gewöhnliche persönliche Unbill zur Nichtigkeit, und aus einem Stromausfall wird eine gute Gelegenheit zur Demonstration der neuen patriotischen Durchhalte-Moral.

Die Schäden des Stromausfalls, die wirklich zählen, sind allerdings durch noch so viel patriotischen Gemeinsinn nicht zu kompensieren. Experten rechnen gleich aus, wie viel Prozent des amerikanischen BSP dem Stillstand von Produktionsanlagen zum Opfer gefallen sein könnten; staatliche Stellen sehen durch den Energieausfall ihr verlässliches Funktionieren in Frage gestellt. Ursachenforschung steht also an bzw. das, was der bürgerliche Sachverstand dafür hält: Versäumnisse zuständiger Instanzen sind aufzudecken und Verantwortliche dafür dingfest zu machen, dass diese elementare Grundlage des nationalen Innenlebens ihren Dienst versagt. Denn davon gehen sie aus: Wenn in der vorbildlichsten Marktwirtschaft der Welt unter der Regie einer US-Regierung solche Störungen auftreten, dann kann es nicht mit rechten Dingen zugegangen sein: das Leitungsnetz marode, die Strompreise viel zu niedrig, einerseits zu viel, andererseits zu wenig staatliche Kontrolle. Auch der europäische Sachverstand ist sofort zur Stelle und beteiligt sich begeistert an der aufgeregten Debatte darüber, wer oder was wohl alles versagt habe. Hiesige Experten wissen schnell Bescheid: Der Vorfall ist in Amerika passiert, kann also nur in amerikanischen Verhältnissen begründet sein; das ganze amerikanische Stromwesen ist in einem einer Industrienation unwürdigen Zustand, ein Kuddelmuddel, dass es einer Sau graust. Dem „Spiegel“ bleibt es vorbehalten, das Ereignis auf seinen wahren Kern in einer amerikanischen Geisteshaltung zurückzuführen, die sich von New York bis Bagdad immer wieder geltend mache: „Da zeigten sich die Amerikaner in der internationalen Politik kraftstrotzend bis zur Hybris, da entwickelten sie high-tech-Waffen – und dann können sie einen großen Teil ihrer Bevölkerung nicht einmal mit Strom versorgen!“ Um den USA – wenigstens ideell – das Recht auf Weltherrschaft abzusprechen, bemühen ausgemachte Feinde jeder Planwirtschaft glatt das Ideal eines fürsorglich um flächendeckende Stromversorgung bemühten Staatswesens, vor dem die USA versagt haben sollen – nach dem Motto: Wer nicht einmal sein nationales Stromnetz ordentlich betreiben kann, sollte die Finger von der Weltmacht lassen. Die stünde nach Auffassung des Spiegel wahrscheinlich eher „uns“ zu, wo nach Auskunft der Experten in Sachen Stromversorgung „eine andere Sicherheitsphilosophie herrscht“. Auf diese darf sich der europäische Stromkonsument allerdings nach Mitteilung der gleichen Experten auch wieder nicht allzu gutgläubig verlassen: Spätestens nach dem flächendeckenden Stromausfall in Italien wird er mit der Überlegung vertraut gemacht, dass natürlich auch bei uns… So ganz „made in america“ scheinen solche Vorfälle denn doch nicht zu sein.

Der amerikanische Staat sieht die Sache mit der high-tech und dem Strom genau umgekehrt: Nämlich so, dass es der in allen technologischen Fragen vor Überlegenheit strotzenden Weltmacht[1] unwürdig ist, wenn die Metropole des Weltkapitalismus stundenlang außer Gefecht gesetzt ist und nicht einmal mehr die Börse funktioniert. Korrekturen tun Not; und für die Klärung der Frage, welche das sein sollen, scheut der Staat weder Kosten noch Mühen. Er holt Vertreter aller zuständigen staatlichen Stellen und beteiligten Firmen, Experten und Spezialisten zusammen, organisiert sie in einer „task force“ und setzt sie daran, Schwachstellen bei der Stromversorgung zu ermitteln und Problemlösungen zu erarbeiten.

Was immer die task force auch im Einzelnen herausbekommen mag: Im Wesentlichen steht das staatliche Urteil über die Gründe des blackouts bereits fest. Es ist ja nicht der erste Vorfall dieser Art; bereits zu Beginn seiner Amtszeit hat Bush deshalb einer Kommission den Auftrag erteilt, die Gründe für Störungen in der nationalen Stromversorgung zu ermitteln. Die hat ihre Ergebnisse in einem Bericht folgendermaßen zusammengefasst:

„Im Jahr 2001 sieht sich Amerika mit der größten Energieknappheit seit den Embargos der 70er-Jahre konfrontiert… Viele Familien zahlen Energierechnungen, die zwei bis dreimal höher sind als vor einem Jahr. Millionen Amerikaner müssen mit rollenden Blackouts oder Brownouts zurechtkommen; manche Betriebe müssen Arbeiter entlassen oder die Produktion einschränken, um die steigenden Energiekosten zu kompensieren… Ein fundamentales Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage bestimmt unsere nationale Energiekrise… Wenn es bestehen gelassen wird, wird dieses Ungleichgewicht unsere Ökonomie, unseren Lebensstandard und die nationale Sicherheit untergraben.“ (Overview: Reliable, affordable and environmentally sound energy for America’s future. National Energy Policy Development Group, 2001)

Mit „Energiekrise“ kennzeichnet die Kommission eine Lage, in der steigende Energiepreise sowie Ausfälle der Stromzulieferung das nationale Wirtschaftsleben durcheinander bringen. Beides subsumiert sie unter die Diagnose „Energieknappheit“ – gleichgültig dagegen, dass der Sachverhalt, dass verfügbarer Strom für dessen Abnehmer unbezahlbar wird, nicht so ganz das Gleiche ist wie der, dass der Strom aus welchen Gründen auch immer gar nicht erst bei ihnen ankommt.[2] Diese „Knappheit“ verdankt sich, so die Kommission, einem „Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage“ auf dem Strommarkt. Einen wesentlichen Grund für das Auftreten solcher „Ungleichgewichte“ hat die Kommission bereits ausgemacht:

„Die meisten Leitungsnetze, Verteilerstellen und Transformatoren in den USA wurden gebaut, als die Versorgungsunternehmen noch strenger staatlicher Regulierung unterlagen und Dienste nur in dem ihnen zugewiesenen Raum anboten. Das System ist für das Kaufen und Verkaufen von Strom in großem Maßstab in dem durch Wettbewerb gekennzeichneten Markt des 21. Jahrhunderts einfach nicht ausgelegt… Das Überlandleitungssystem ermöglicht den Stromhandel zwischen den Bundesstaaten… Überlastete Leitungssysteme beschränken den Energietransfer, was sich in höheren Strompreisen für die Verbraucher niederschlägt… Regionale Engpässe bei der Stromerzeugung verknüpft mit überlasteten Leitungen gefährden überall im Land eine zuverlässige Stromversorgung und reduzieren die Stromqualität für die Endverbraucher.“ (Overview)

Der „Wettbewerb“, der das Leitungsnetz überlastet, ist weder vom Himmel gefallen noch hat er sich irgendwie unter der Hand naturwüchsig entwickelt. Er ist vielmehr das gewollte Produkt einer groß angelegten staatlichen Veranstaltung namens „Deregulierung“. Der amerikanische Staat hat in den letzten Jahrzehnten die vordem in staatlicher Hand befindliche nationale Stromerzeugung dem Regime der freien Konkurrenz unterworfen. Nun konkurrieren in dieser Branche private Energiekonzerne um Kosten und Erträge aus Produktion und Verkauf elektrischer Energie; und der Staat muss feststellen, dass dieses neue Regime mit den Notwendigkeiten einer verlässlichen, flächendeckenden Stromversorgung ziemlich unverträglich ist. Die befindet er für den Fortgang seines nationalen Kapitalismus für so unverzichtbar, dass er angesichts von Preissteigerungen und blackouts fast so etwas wie einen Notstand konstatiert.[3] Die Gründe für diese Unverträglichkeit sind ihm allerdings herzlich gleichgültig; hier wollen die politischen Betreuer des freien Wirtschaftens von Notwendigkeit nichts wissen. Notstand hin oder her – von einer Erwägung, dem Kapital seine Freiheit zum Geldverdienen mit Strom wieder wegzunehmen, ist nichts bekannt geworden. Der Handlungsbedarf, den der amerikanische Staat angesichts der Gefährdung verlässlicher nationaler Stromversorgung entdeckt, sieht anders aus.

II. Nationale Stromversorgung: Eine Dienstleistung des Staates am Wachstum des Kapitals

Die staatliche Sorge um den Strom

Die eigentümliche Art, in der amerikanische Standorthüter Leistungen und Mängel der Stromversorgung bilanzieren, stellt so viel klar: Um einen Markt im normalen Sinne handelt es sich bei dieser Abteilung der nationalen Wirtschaft nicht. Diesem Markt verlangt die politische Gewalt ausdrücklich eine Leistung ab, die ihr bezüglich anderer Märkte nie einfallen würde, weil sie dort als selbstverständlich gilt. Die hier tätigen Firmen sollen nicht bloß durch fleißiges Gewinnemachen amerikanisches Wachstum voranbringen; dem unternehmerischen Treiben erteilt der Staat hier zugleich den Auftrag, eine verlässliche Bedienung ihrer Kundschaft zu bewerkstelligen, und das zu Preisen, die diese sich leisten kann. Der Grund dafür, dass der Staat seinen Energiefirmen diese etwas marktwidrige Leistung abverlangt, liegt in der ökonomischen Funktion, die deren Geschäftsartikel für den nationalen Kapitalismus erfüllt. Bei Strom handelt es sich um eine Ware besonderer Art: Als für jede Anwendung passende Form von Energie ist er ein ökonomischer Grundstoff, der als technisches Mittel sämtlicher gesellschaftlicher Verrichtungen fungiert, von dessen Bereitstellung alles Leben und Arbeiten auf dem nationalen Standort abhängig ist, und dessen Preis in alle privaten und geschäftlichen Rechnungen eingeht. Die Eigenart von Strom als Energiequelle besteht darüber hinaus noch darin, dass dessen reibungslose kontinuierliche Zufuhr auch bei wechselndem Bedarf technische Methoden des Produzierens und Zulieferns erfordert, die sicherstellen, dass die aktuell jeweils produzierte Menge unmittelbar mit der abgerufenen Menge zusammenfällt. Die „verlässliche Stromversorgung“, die das „moderne Leben“ braucht, verlangt also schon aus technischen Gründen ein nicht geringes Ausmaß von Planung, Koordination und materiellem Aufwand, was die Sicherstellung des praktischen „Zusammenpassens“ – nicht von Angebot und Nachfrage, sondern von Produktion und Bedarf angeht.

Dem Staat in seiner Eigenschaft als Förderer allseitigen kapitalistischen Wachstums ist es deshalb in doppelter Hinsicht um die Bereitstellung von Energie zu tun. Damit seine Bürger ihren diversen kapitalnützlichen Tätigkeiten nachgehen können, muss deren Produktion und Verteilung erstens überhaupt und flächendeckend stattfinden und dies zweitens auch noch zu Preisen, die sich als funktionale Kost in den Geschäftsrechnungen der Nutzer bewähren; so bewährt sich die Verwendung dieses Stoffs als Beitrag zum allgemeinen kapitalistischen Wachstum. Dessen politische Hüter kennen deshalb von jeher gute Gründe, die Erzeugung und Bereitstellung von Strom nicht von den Berechnungen abhängig zu machen, aus denen heraus sich ein kapitalistisches Geschäftsinteresse auf diese Sphäre richten könnte. Dass der nationalökonomische Dienst, den er von der Stromwirtschaft will, etwas quer liegt zu den geschäftlichen Berechnungen von Unternehmen, die mit Kapitalvorschüssen und möglichst hohen und schnell zu realisierenden Überschüssen rechnen, ist dem Staat bewusst – er setzt diese Berechnungen als „Motor“ allen Wirtschaftens mit seiner Eigentumsordnung ja selbst ins Recht. Eben deshalb beauftragt die politische Gewalt sich selbst damit, mit einer nationalen Energieversorgung die Geschäftskalkulationen aller anderen Sphären voranzubringen. Mit der staatlich organisierten landesweiten Bereitstellung preiswerter Energie sorgt sie dafür, dass der gesamten Kapitalistenmannschaft alle Ecken und Winkel des Landes als Voraussetzung und Mittel für ihr privates Geschäft zugänglich sind. Den Aufwand für diese Leistung verbucht der Staat bei sich als Haushaltsposten und drückt ihn damit der ganzen Gesellschaft auf. So befreit er die nationale Energieproduktion von privaten Rentabilitätskriterien, damit sie im nationalen Maßstab als Mittel privater Reichtumsvermehrung und des dazugehörigen nationalen Lebens fungiert.

Genau so ist die Staatsmacht der USA vormals vorgegangen: Sie hat nicht abgewartet, ob sich Kapitalisten finden, für die sich die Bereitstellung von Strom in irgendeiner Ecke ihres nationalen Territoriums lohnt, sondern hat mit umfangreichen Mitteln Anlagen zur Herstellung und Verteilung von elektrischer Energie in die Welt gesetzt. Und sie hat bereits 1935 die diversen staatlichen, halbstaatlichen und privaten Versorgungsunternehmen einer Federal Power Commission untergeordnet und damit die Stromversorgung zu einer gesamtnational organisierten Sache gemacht. Diese Kommission hatte den Auftrag, für den Handel mit Strom „gerechte und vernünftige Preise“ („just and reasonable prices“, Federal Power Act, 1935) festzulegen. Auf diese Weise haben die USA in dieser Sphäre den Versorgungsgesichtspunkt mit der Preisfrage kombiniert. Produktion und Verteilung lagen weitgehend in staatlicher, d.h. in aller Regel in einzelstaatlicher oder kommunaler Hand; eine nationale Aufsichtsbehörde sorgte dafür, dass diese Unternehmen sich im Verkehr untereinander und mit ihrer Kundschaft am umfassenden nationalen Interesse an wachstumsfördernder Bereitstellung von Elektrizität orientieren. Wo nötig hat der Zentralstaat durch Subventionierung dafür gesorgt, dass seine Anforderungen an Preise, Mengen und technische Ausstattung mit den internen Kostenrechnungen der Stromproduzenten nicht allzu sehr in Konflikt gerieten.

Der neue Standpunkt: „Deregulierung“

Mit Macht und viel Geld hat der amerikanische Staat für das Zustandekommen eben des „Wunderwerks der Ingenieurskunst“ gesorgt, das der amerikanische Energieminister preist. Einfach zufrieden mit dieser ihrer Leistung sind die nationalen Standorthüter aber nie und immer weniger gewesen. Aus ihrer Sicht handelt es sich beim Stromversorgungsnetz nicht nur um einen einigermaßen komplexen Apparat von E-Werken, Leitungen und Verteilstationen, sondern zugleich um einen ziemlich großen Posten im nationalen Haushalt; ein Posten überdies, der in dem Maße wächst, wie die Entwicklung der kapitalistischen Produktion auf dem Standort nach immer neuen und technisch aufwendigeren Diensten der Elektrizitätswirtschaft verlangt. Der Umstand, dass die Aufwendungen für die Stromversorgung für die Pflege des nationalen Wachstums notwendig sind, ändert ja gar nichts daran, dass es sich bei ihnen vom Standpunkt eben dieses Wachstums um faux frais handelt: Um Staatskonsum, der dem privaten Geschäftsleben Geld entzieht und es dadurch beschränkt. Dieser Sachverhalt stachelt Politiker immerzu zur Prüfung der Frage an, inwieweit sie nicht beim Erbringen notwendiger Dienste dem Staat und damit auch der Wirtschaft Belastungen ersparen können. So geraten auch Abteilungen der staatlich betreuten Infrastruktur ins Blickfeld: Unter dem Gesichtspunkt, ob sich der Staatshaushalt nicht dadurch entlasten ließe, dass Leistungen auf diesen Feldern statt in staatlicher Regie von privaten Unternehmen erbracht werden.

In der Abteilung Stromversorgung ist der amerikanische Staat vor etlichen Jahren zu dem Befund gelangt, dass das nicht nur geht, sondern sogar recht eigentlich staatliche Pflicht sei. Zu diesem einigermaßen weitreichenden Befund sieht sich der Staat in doppelter Hinsicht angehalten: Erstens ist das Erschließungswerk namens Stromversorgung vollendet, das System ist da und funktioniert; nach der Seite hin steht alles bereit, was geschäftstüchtige Unternehmen benötigen, um „einzusteigen“. Von der Umgestaltung der Stromversorgung zur ertragreichen Anlagesphäre für Kapital verspricht sich der Staat deshalb zweitens nicht nur eine Entlastung des Staatshaushalts, sondern sogar einen positiven Beitrag zum nationalen Wachstum, wenn hier dem Kapital ein neuer Tätigkeitsbereich erschlossen wird. Gerade in Zeiten nachlassender Wachstumsraten und steigender Haushaltsbelastungen erscheint die Kombination von beiden Gesichtspunkten den Standorthütern derart unwiderstehlich, dass sie sich fragen, weshalb sie nicht schon längst auf diese glückliche Lösung all ihrer Probleme verfallen sind. In diesem Urteil sehen sie sich noch dadurch bestätigt, dass die in anderen Abteilungen des Energiegeschäfts bereits tätige Geschäftswelt von sich aus danach drängt, diese Sphäre unter ihr Kommando zu bringen. Die Energiekonzerne wollen endlich auch an dieser Abteilung nationaler Zahlungskraft verdienen, die der Staat bislang systemwidrig bei sich monopolisiert – so sehen sie die Sachlage jedenfalls, wenn der kostenträchtige nationale Aufbau einmal abgeschlossen ist. Das ist auch nicht weiter verwunderlich: Für Kapitalisten stellt jede Geldausgabe in der Gesellschaft – und ein so großer Posten wie das nationale Energiebudget schon gleich –, an der sie sich nicht bereichern dürfen, ganz prinzipiell einen Abzug von ihrem Geschäft und damit die Verletzung ihres heiligen Rechts dar, aus jedem Fitzelchen gesellschaftlicher Kaufkraft im wahrsten Sinne des Wortes Kapital zu schlagen. Wenn die Stromversorgung einmal national eingerichtet ist und funktioniert, hat sie der privaten Bereicherung derer zu dienen, die für deren Zustandekommen ihr kostbares Vermögen wohl kaum hätten riskieren mögen – aber das war ja auch nicht verlangt.

Gegen die Gründe, aus denen heraus der Staat einst die Stromwirtschaft in eigene Regie genommen hat, stellen sich die Protagonisten der neuen staatlichen Sichtweise absichtsvoll ignorant. Von einem Unterschied zwischen dem Programm, die Stromwirtschaft als funktionalen Beitrag zur kapitalistischen Arbeitsteilung zu organisieren, und dem Standpunkt einer privaten Geschäftswelt, die in der Konkurrenz um Gewinn die arbeitsteilige Abhängigkeit aller Sphären als Mittel der Erpressung privater Gelderträge nutzt, wollen sie nichts wissen. Kurzerhand definieren sie das staatliche Regime der Stromwirtschaft zum Hindernis für effektives kapitalistisches Kostenrechnen um; die bisherige, kapitalnützliche Organisation des Stromwesens erscheint nun plötzlich als ein einziger Hort von Rückständigkeit und mangelndem Respekt vor den Gesetzen des Marktes. Von nun an gilt, dass der Staat mit seinem Aufwand für diese Abteilung Infrastruktur seiner Gesellschaft unnötig zur Last fällt, weil er außerhalb des Marktes wirtschaftet und sich eine „effektive Kostenrechnung“ erspart: Was man schon daran sehen können soll, dass er Ausgaben hat, Löhne zahlt und Bilanzen führt, dabei aber nichts verdient wird, sondern bloß Kosten verwaltet werden. Der Umstand, dass der Staat sich wegen der gewollten Versorgungsleistung über Rentabilitätsgesichtspunkte hinweggesetzt hat, wird dazu verdreht, dass das Fehlen eines Marktes der Grund für steigende Kosten und Strompreise sei; und „der Markt“, d.h. die „rationellen“ und „effektiven“ Methoden, derer sich Großkonzerne zu bedienen pflegen, wird zum probaten „Mittel“ ernannt, den Aufwand für die Stromproduktion zu senken, deren Modernisierung voranzutreiben und die Versorgung für alle effektiver zu machen. So darf alle Welt die schönsten Erwartungen an die heilsamen Wirkungen der Deregulierung hegen: auf die kommunalen wie nationalen Haushalte, das Wachstum, die Strompreise…

So treffen sich die Berechnungen von Haushaltspolitikern und Kapitalisten in dem Projekt, aus Strom einen ganz normalen Handelsartikel und aus der Stromwirtschaft eine Sphäre des nationalen Geschäftslebens zu machen. Damit ist das neue Staatsprojekt in der Welt, das unter dem Titel „Deregulierung“ bekannt ist: Mit ihm erteilt sich die politische Gewalt den Auftrag, aus dem nationalen Stromversorgungssystem eine Anlagesphäre privaten Kapitals zu machen. Dessen Leitlinie ist der neue Radikalismus des Geldverdienens; zugleich gibt der Staat sein Programm – billige und verlässliche Versorgung – keineswegs auf. Aus seiner Sicht handelt es sich bei seinem neuen Vorhaben um einen schlichten Methodenwechsel für den gleichen Zweck. Was bislang über staatliche Eignerschaft, Verteilung und Preisfestsetzung gelaufen war, soll nun vermittels einer regen privaten Investitions-, Handels- und Verkaufstätigkeit erledigt werden. In diesem Sinne macht sich der Staat daran, den „Kräften des Marktes“ in der Sphäre der Stromwirtschaft zum Durchbruch zu verhelfen; seine Maßnahmen sollen als Hebel dafür wirken, dass hier Marktbeziehungen um sich greifen. Womit am Ausgangspunkt des Projekts schon so viel feststeht: Von einem Rückzug des Staates, einer „Verschlankung“ des bürokratischen Aufwandes kann keine Rede sein; eben so wenig davon, dass „der Gesellschaft“ durch die Deregulierung „Kosten erspart“ würden. Der Staat macht eben nicht aus seiner nationalen Stromwirtschaft eine Privatsache der hier engagierten Unternehmen, wie der Begriff „Privatisierung“ suggeriert; vielmehr entschließt er sich zu einer neuen politischen Linie im Umgang mit dieser Sphäre. Er überantwortet seinen Staatszweck dem Profitstreben, also muss er dafür sorgen, dass sich das in einer Weise betätigt, die den Staatszweck bedient. Entsprechend groß ist der Aufwand, den die Staatsgewalt hier zu treiben hat. Er ergibt sich erstens daraus, dass aus der Stromwirtschaft überhaupt nur Kapital wird, wenn der Staat sie dazu macht; und schon da hat er viel zu tun. Das wissen die politischen Agenten der Privatisierung dann nämlich doch wieder sehr genau, dass weder die bloße Existenz eines technischen Apparats noch der Umstand, dass alle Welt Strom braucht, aus der Stromwirtschaft schon eine sprudelnde Gewinnquelle werden lassen – und schon gar nicht eine, in der auch noch Versorgung klappt. Da muss der Staat mit Geld nachhelfen, wenn sich für das Kapital die Investitionen lohnen sollen, die er will. Es ist in diesem Fall ja gar nicht so, dass sich überschüssiges, anlagesuchendes Kapital auf eine lohnende Sphäre wirft, dadurch das dort engagierte Kapital vermehrt und so für das Wachstum sorgt, an dem ihm als Privateigentümer und dem Staat vom nationalen Reichtumsstandpunkt gelegen ist. Hier sorgt der Staat mit seinen Vorleistungen und tatkräftigen finanziellen Nachhilfen dafür, dass die Verwandlung von Staatstätigkeit in Privateigentum gelingt, er subventioniert mit seinem Aufwand die Verwandlung in Kapital. Zweitens kommt der Gegensatz zwischen den Gesichtspunkten kapitalistischen Geschäfts und den Anforderungen verlässlicher Stromversorgung ja nicht dadurch aus der Welt, dass der Staat das Erste zum Instrument für das Zweite ernennt. Die negativen Wirkungen dieses Gegensatzes wollen also betreut sein; entsprechend groß und dauerhaft ist daher auch der neue staatliche Kontrollbedarf.

III. Wie aus einem Wunderwerk der Technik ein Markt wird

Neuer Aufwand für eine neue Staatsaufgabe

Bei der Durchführung seines Programms stellt der Staat als Erstes fest, dass das System regionaler Versorgungsunternehmen, die Produktion, Verteilung und Verkauf von Strom in einer Hand zusammenfassen und untereinander durch überregionale Netze verbunden sind, so, wie es geht und steht, für den neuen geschäftlichen Auftrag gar nicht ausgelegt ist. Die entscheidende Maßnahme, mit der der Staat den Weg der Stromwirtschaft hin zu einer national profitlichen Geschäftssphäre eröffnet, besteht deshalb darin, dessen verschiedene Unterabteilungen aus ihrem arbeitsteiligen Zusammenhang herauszubrechen und als eigene, miteinander konkurrierende Geschäftszweige zu organisieren:

„Es existierten bereits geographische Energieverteilungszentren („pools“), die als Grundlage für eine zukünftige Neugestaltung dienen konnten, die auf dem Prinzip des freien Zugangs und Verkaufs von Strom beruhen sollte. Bei dieser Reorganisation sollten die pools von den Herstellungs-, Transmissions- und Verteilungseinheiten getrennt werden. Als neue Einheiten waren zu schaffen: GenCos, Gesellschaften, die Energie produzieren, PoolCos, Gesellschaften, die Energie kaufen und verkaufen, TransCos, Gesellschaften, die die Überland-Leitung des Stroms betreiben, und DisCos, Gesellschaften, die den Strom an die Abnehmer verkaufen.“ (Transmission and Distribution World, 1.5.1996)

Mit dem „Public Utility Regulatory Policy Act“ von 1978 schuf die Bundesregierung zunächst die rechtlichen Grundlagen für den privaten Kraftwerksbau. Das Kapital stieg in großem Stil in den neuen Geschäftszweig ein; mit dem Erfolg, dass inzwischen neue Anlagen zur Stromproduktion im Wesentlichen als Werk von national bzw. gleich global kalkulierenden Energiekonzernen zustande kommen. Für die neuen Kraftwerksbetreiber lohnt sich das Geschäft umso mehr, desto größer der Markt ist, den sie für die Versilberung ihrer Ware ausnutzen können. Die Produktion von Strom siedeln sie dort an, wo die Produktionskosten am niedrigsten sind; dessen Verkauf kalkulieren sie gleich auf nationaler Ebene. Der Gesichtspunkt lohnender Anlage trennt den Kraftwerksbau also gleich ganz gründlich vom bislang vorherrschenden Prinzip regional organisierter Versorgung.

Genau dies ist vom Staat gewollt; deshalb ist ihm auch sofort klar, dass die Freisetzung lohnender Anlage bei der Stromerzeugung erst der Anfang sein kann. Wenn sich das Geschäft der neuen Stromriesen lohnen soll, muss für sie der Verkauf von Strom in jede Ecke des Landes gewährleistet sein; auch dafür sorgt die Staatsgewalt. Als entscheidendes Hindernis für das freie Konkurrieren um die nationale Zahlungskraft macht der Staat den Umstand aus, dass der kommunale Betrieb von Stromunternehmen diesen ein Monopol über ihren Kundenkreis gibt: So sehen die althergebrachten Lieferbeziehungen jedenfalls aus dem neuen Blickwinkel der Marktfreiheit aus. Um den neuen Markt zu schaffen, zwingt der Staat deshalb die örtlichen Versorger dazu, dieses Monopol aufzugeben, also die Konkurrenz um die Kaufkraft ihres Kundenstamms zuzulassen. „Open access“ heißt die Zauberformel für diesen Bestandteil seines Programms, das der Zentralstaat seitdem in diversen Gesetzen und immer neuen Rechtsvorschriften umsetzt. Nach und nach hat er die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass die neuen Stromriesen ihre Ware landesweit verkaufen können; mit diversen Gesetzen hat er die regionalen Versorgungsunternehmen darauf verpflichtet, ihr Leitungsnetz für das neue Stromangebot der Produzenten zu öffnen.[4]

Mit diesen gesetzlichen Vorschriften teilt der Staat Rechte zum Geldverdienen mit Strom zu und bestreitet sie in dem selben Maße anderen Interessenten; kein Wunder also, dass die Durchsetzung der neuen Marktordnung als Hauen und Stechen zwischen allen stattfindet, die sich in der neuen Geschäftssphäre Chancen ausrechnen. Dass erst die Hälfte der Einzelstaaten dem Auftrag zur „Marktöffnung“ nachgekommen ist, verdankt sich denn auch keiner prinzipiellen Skepsis gegenüber deren segensreichen Wirkungen. Die Herrichtung der nationalen Stromversorgung zu einer Anlagesphäre für Energiekonzerne ruft örtliche Energiepolitiker gerade in ihrer Eigenschaft als Hüter von Wachstum und Beschäftigung auf den Plan: Erstens sind ihre Haushalte und Wirtschaftsstandorte betroffen, wenn die Frage neu aufgeworfen ist, welche Energieunternehmen von welchen Produktionsstandorten aus mit welcher Kaufkraft vor Ort ihr Geschäft machen dürfen sollen; zweitens möchten sie in beiden Hinsichten vom neuen Geschäft profitieren. Unter diesem Gesichtspunkt haben Energiepolitiker vor Ort über die Zweckmäßigkeit von „Deregulierungsschritten“ so ihre eigenen Vorstellungen. Zu denen gehört, den „eigenen“ Versorgungsunternehmen ihren bisherigen Lieferumfang gerade wegen der und für die neue Geschäftsfreiheit erst einmal als Monopol sichern zu wollen: So wollen sie diese ihrerseits zu konkurrenzfähigen Unternehmen hinregulieren. Mit der Konkurrenz um den Stromkunden ist deshalb zugleich der schönste Streit zwischen Zentralgewalt und Einzelstaaten eröffnet. Da fordert dann ein kalifornischer Gouverneur, der sich ansonsten gerne der fortschrittlichsten Energiegesetze im Lande rühmt, von der bundesstaatlichen Aufsicht Preiskontrollen im Großhandel, wenn die Energieproduzenten mit ihren Preisforderungen die Bilanzen der örtlichen Stromunternehmen, die von ihnen Strom beziehen, schädigen und so nach seiner Auffassung ihre Marktmacht missbrauchen; ganz im Sinne des Diktums, dass der neu eröffnete Strommarkt schließlich das amerikanische Wirtschaftsleben insgesamt voran bringen soll.

Der Markt kommt in Fahrt…

Der Staat macht aus den Bestandteilen des Stromversorgungssystems Eigentum; das ist wie jedes Eigentum mit dem Auftrag versehen, Geld für dessen Eigentümer zu produzieren. Als Mittel für diesen Zweck dient nun der arbeitsteilige Zusammenhang der Stromerzeugung: Die technische Abhängigkeit, in der jeder Bestandteil dieses Systems mit allen anderen steht, wird zum Instrument und Hebel einer ökonomischen Abhängigkeit, in der alle Beteiligten gegeneinander um die Erwirtschaftung von Gelderträgen konkurrieren. Das hat Folgen für die Stromversorgung – und zwar noch ein wenig andere als die, zu denen es die kapitalistische Konkurrenz in jeder Sphäre der Warenproduktion bringt. Im System wechselseitiger Erpressung von Käufern und Verkäufern, Zulieferern und Abnehmern macht sich nämlich eine Besonderheit des Gebrauchswerts Strom geltend, die sich dessen Verwendung als ganz normaler Ware störend in den Weg stellt. Strom ist ja kein Ding, das in nacheinander folgenden Produktionsstufen Schritt für Schritt produziert würde, so dass auf jeder dieser Stufen ein verkaufsfähiges Teil- oder Vorprodukt materiell vorhanden wäre. Der Gebrauchswert, der hier produziert und verkauft wird, ist die Leistung, die aus der Steckdose kommt; und die ist erst als solche existent, wenn sie vom „Endverbraucher“ abgerufen wird, also auch nur in dem Maße, wie die arbeitsteilige Kette vom E-Werk bis zur Steckdose funktioniert. Das unterscheidet Strom dann doch ein bisschen von anderen kapitalistisch produzierten Waren – nämlich hinsichtlich der Wirkungen, die die dem Kapitalismus eigene praktische Rücksichtslosigkeit gegenüber dem gesellschaftlichen Produktionszusammenhang für Produzenten wie Nutzer dieser „Ware“ erzeugt. Das „Verfahren“, jede Produktionsstufe eines Produkts zu einer eigenen Geschäftssphäre auszubauen, deren arbeitsteiliger Zusammenhang mit anderen über die Erpressung von Geld „vermittelt“ ist, schlägt sich in anderen Sphären der materiellen Produktion in Phänomenen wie verdorbener Ware, unverkäuflichen Lagern, Überkapazitäten oder auch nach Bedarf eingeschobenen Sonderschichten nieder; Phänomene, die den kapitalistischen Geschäftssinn alle Mal zu neuen Erfindungen auf dem Felde von Produktions- und Transportmethoden anregen. Die gleiche Rücksichtslosigkeit im Umgang mit dem arbeitsteiligen Zusammenhang gefährdet in der Stromproduktion erstens die Bereitstellung des Gebrauchswerts selbst, zweitens die Funktionsfähigkeit der Gerätschaften zu dessen Bereitstellung gleich mit und last not least die Funktionsfähigkeit der Geräte, die mit Strom bedient werden. Wenn Strom ausfällt, fehlt dessen Abnehmern nicht bloß dieses oder jenes anderweitig ersetzbare Mittel, sondern durch den Ausfall der elementaren materiellen Voraussetzung wird der Fortgang aller Geschäfte und das gesellschaftliche Getriebe insgesamt unterbrochen – siehe „blackout“.

Dass es dahin kommt, dafür sorgen die Anstrengungen der konkurrierenden Beteiligten am Strommarkt, die sich intensiv der neuen Aufgabe widmen, aus ihrem jeweiligen Unternehmen Gewinn zu schlagen. Mit ihren Kalkulationen mit Kosten und Ertrag sorgen sie nämlich dafür, dass die für das Geschäft selbst nötige Sicherheit einer ausreichenden und kontinuierlichen Versorgung mit diesem besonderen Gut zu einer gar nicht mehr selbstverständlichen Angelegenheit wird; jedes Stromunternehmen ist daran nämlich nur vom Standpunkt und nach den Gegebenheiten seiner Profitrechnung interessiert – und die fallen ziemlich gegensätzlich aus.

  • In dem Maße, wie den regionalen Versorgungsunternehmen in Gestalt der neuen Stromriesen Konkurrenten um ihre Kunden erwachsen, sehen sie sich dem Zwang ausgesetzt, sich neu um Kosten und Erträge in ihrem Geschäftsbereich zu kümmern. Sie stellen sich der Lage einerseits so, dass sie sich ebenfalls eine neue Marktmacht zusammenfusionieren; zum anderen sind sie bemüht, die neuen Geschäftsbedingungen für eine Verbesserung ihrer eigenen Bilanz zu nutzen. Mit dem Zwang, anderen Produzenten ihr Netz zur Durchleitung öffnen zu müssen, ist ihnen zugleich die Freiheit eröffnet, auf den Großhandelsmarkt für Strom zuzugreifen; diese Freiheit nutzen die örtlichen Versorgungsunternehmen zur Kostensenkung. In dem Umfang, wie sie sich ausrechnen, Strom „zukaufen“ zu können, bauen sie eigene Produktionsanlagen ab: Nämlich die, die sie bislang zwecks Sicherstellung der Stromversorgung vorgehalten haben, d.h. dafür, schwankenden Bedarfslagen zu genügen und Spitzenbedarf abzusichern. Weil in die Produktionskosten von Strom der finanzielle Aufwand für die Herstellung aktuell abgerufener Strommengen ebenso eingeht wie der für im Hintergrund vorgehaltene Leistung, gebietet es das neue Diktat der Kostenrechnung, nach Möglichkeit nur so viel Kapazität selbst zu betreiben, wie jederzeit voll auszulasten geht; dank der neuen Ein- und Verkaufsfreiheit geht das auch. Den erforderlichen „Ausgleich“ für schwankenden Bedarf leisten nun nicht mehr die für unwirtschaftlich befundenen „Überkapazitäten“ von ehedem, sondern der durch und durch effiziente „Strommarkt“. Diese „Funktion“ erfüllt der sogar: Bloß wie!
  • Was die Verkäufer und Käufer von Strombezugsberechtigungen – die Rede von „Strommengen“ erfüllt hier eher die Funktion eines Bildes – gemeinsam produzieren, ist erst einmal eine ziemlich flächendeckende Versorgungsunsicherheit. In dem Maße, wie die örtlichen Versorger eigene Kapazitäten abbauen, machen sie sich von der Zulieferung von gekauftem Strom abhängig; und zwar von dessen technischer Bereitstellung ebenso wie von der Preiskalkulation derer, die diesen Bedarf als ihr Geschäftsmittel nutzen. Die neue Freiheit produziert also lauter Risiken für den eigenen Betrieb – technische wie finanzielle. Also sehen sie zu, wie sie bei der Ausnutzung des neuen Marktes dieses Risiko zugleich minimieren – und das heißt in der Konkurrenz alle Mal: ihren anderen Geschäftspartnern aufhalsen können. Das Interesse an Kostensenkung veranlasst Stromverkäufer wie Käufer einerseits dazu, langfristige Lieferverträge zunehmend durch kurzfristige Zukäufe zu ergänzen bzw. zu ersetzen; auf die muss – andererseits – aber auch wiederum verlässlich zugegriffen werden können, wenn der Betrieb klappen soll.[5] So entsteht das Bedürfnis, sich vorweg zu bestimmten Zeitpunkten das Kaufrecht für Zusatzmengen zu sichern – als Rückversicherung für zu erwartende Nachfragespitzen und mit der darin enthaltenen Option, anderenfalls den Kauf dann doch nicht zu tätigen; auf dieses Interesse lassen sich die Produzenten mit der umgekehrten Berechnung gerne ein. So entsteht auf der Ebene des Stromgroßhandels ein Terminmarkt für Strom, auf dem beide Seiten ihr gegenläufiges Interesse an Preisen und Mengen von Strom zu bestimmten Zeitpunkten betätigen. Diese Sachlage ist ein gefundenes Fressen für eine ganz neue Sorte Geschäftemacher: Stromgroßhändler, die selbst weder Erzeuger noch Abnehmer sind, sondern ihr Kapital an einer eigens eingerichteten Strombörse „arbeiten“ lassen. Als Makler verdienen sie daran, Strommengen zu bestimmten Terminen von den Produzenten aufzukaufen und an Abnehmer zu verscherbeln. Schon dies Geschäft ist spekulativ: Dessen Agenten investieren ihr Kapital in die Ausnutzung von erwarteten Preisdifferenzen, die sie zugleich mit ihren eigenen Käufen und Verkäufen selbst produzieren. Drittens schließlich setzt sich auf dieses Makler-Geschäft mit Strom der Überbau einer zweiten Sorte Spekulation, in der Geldanleger mit options und futures auf die Entwicklung des Strompreises schöne Gewinne machen können. So bekommt auch das Finanzkapital ausreichend Gelegenheit, sich an der neuen Geschäftssphäre zu bereichern.

So effizient geht es zu, wenn „der Markt“, d.h. die Spekulation auf dessen Entwicklung die Aufgabe übernimmt, die im alten System Reservekapazitäten und langfristige Lieferverträge erfüllten: nämlich die Übereinstimmung von Zufuhr und Bedarf sicherzustellen. Es ist also kein Wunder, dass die Experten manche Preisausschläge gar nicht mehr erklären können; das kommt eben dabei heraus, wenn um möglichst zuverlässige, zugleich möglichst knapp bemessene Zufuhrmengen zu möglichst niedrigen Preisen konkurriert wird. Indem alle Marktteilnehmer den Handel mit Strom als Mittel zur Sicherstellung des eigenen Geschäftsbedarfs nach Menge und Preis zu nutzen suchen, sorgen sie gemeinsam dafür, dass der Strompreis aus einer ehemals eher drögen Rechengröße zu einem täglich schwankenden Datum wird, mit dem alle Beteiligten neu kalkulieren müssen.

… und zeitigt Folgen für die Versorgung

Und nicht nur das: Das technische Instrumentarium selbst, das Grundlage und Mittel dieses ganzen Zirkus ist, wird durch seine Verwendung als Konkurrenzmittel in Mitleidenschaft gezogen. Die Kraftwerksbetreiber befolgen ihren Auftrag und schaffen Stromerzeugungskapazität gemäß dem Prinzip von Kosten und Ertrag; sie nutzen den freien Zugang zum existierenden Leitungsnetz und nehmen keinerlei Rücksicht darauf, wo zusätzliche Kapazität gebraucht wird. Im Umgang mit dem überregionalen Leitungsnetz rechnen sie genauso und kommen zu dem Schluss, dass billige Produktion am günstigsten Standort nur Sinn macht, wenn der Transport auch entsprechend billig ist, also an allen Aufwendungen gespart wird, die sich nicht ‚rechnen‘. Sie scheren sich einen Teufel darum, ob die verfügbaren Netze die Durchleitung auch zu Spitzenzeiten und beim vielzitierten Blitzschlag sicherstellen. Wenn dann bei der Zufuhr „Engpässe“ auftreten, dann sind diese für Stromverkäufer wie Käufer auch erst einmal nur eine neue Geschäftslage. Für die Abnehmer bedeuten sie, dass mancher Bedarf nach Strom nicht zwischen verschiedenen Anbietern auswählen kann: Manche Versorgungsunternehmen müssen den teureren Strom eines Anbieters kaufen, weil der billigere Konkurrent ihn mangels Durchleitungskapazität nicht liefern kann; Versorgungsunternehmen, die selber keinen oder nicht (mehr) genug Strom produzieren, werden erpressbar; das schlägt sich im Preis nieder, den die Stromlieferanten fordern können und auch bekommen. Soweit die Versorgungsunternehmen vor Ort die steigenden Großhandelspreise, die sie zahlen, an die „Endverbraucher“ weiterreichen, werden die Kosten für die Stromverbraucher zunehmend untragbar; soweit nicht, machen die Versorgungsunternehmen Verluste; für die muss dann der Staat so oder so mit seinem Haushalt gerade stehen, egal, ob er deren Sanierung auf die eigene Kappe nimmt oder deren Übernahme durch private Unternehmen managt. Bis es dazu kommt, machen die Versorgungsunternehmen die Abnehmer mit rolling blackouts oder brownouts für ihre steigenden Kosten haftbar; dann gibt es eben auch mal keinen Strom, wenn sich der Verkauf nicht lohnt, weil der Einkauf so teuer ist. Im schlimmsten Fall kommt es zu Ereignissen wie dem neulich in New York: Dann kann auch ein technischer Defekt einen flächendeckenden Stromausfall auslösen, weil das Netz immerzu schon an der Kapazitätsgrenze genutzt wird.[6]

Ungerührt verhandelt der Untersuchungsbericht der Regierung diese unausweichlichen Folgen unter dem Blickwinkel ‚großartige Möglichkeiten und leidige Probleme der nationalen Stromwirtschaft‘:

„Das Überlandleitungssystem ermöglicht den Stromhandel zwischen den Bundesstaaten… Stromerzeugung kann in einer bestimmten Gegend durch Stromübertragung ersetzt werden; so wird einer Region der Import von Energie ermöglicht, die sonst in dieser Region erzeugt werden müsste… Überlastete Leitungssysteme beschränken diesen Energietransfer, was sich in höheren Strompreisen für die Verbraucher niederschlägt… Regionale Engpässe bei der Stromerzeugung verknüpft mit überlasteten Leitungen gefährden überall im Land eine zuverlässige Stromversorgung und reduzieren die Stromqualität für die Endverbraucher.“ (Overview).

So kommt es dann dazu, dass sich im Einzelfall tatsächlich nicht unterscheiden lässt, ob der Grund für Abschaltungen darin liegt, dass die Stromnetze mit der Durchleitung überfordert sind oder der Strom für die örtlichen Versorger einfach zu teuer wird: In beiden Fällen ist die Störung der Versorgung da, die keinem paßt und alle gemeinsam verursachen.

IV. Der staatliche Betreuungsauftrag: Aufpassen und Fördern

Eine neue Behörde schafft Ordnung auf dem Strommarkt

Der Markt funktioniert also prima – die Versorgung weniger. Der Staat kommt nicht umhin zu bemerken, dass das neue „Verhältnis von Angebot und Nachfrage“ auf dem Strommarkt Einiges durcheinander bringt. Das heißt im Deregulierungsjargon „new competitiveness“; die soll sein und benötigt deshalb Aufsicht. Diesem Auftrag stellt sich der Staat mit einer neuen Behörde. Eine neue Instanz namens Federal Energy Regulatory Commission tritt an die Stelle der alten FPC und bekommt wesentlich mehr zu tun:

„Das Mandat der Behörde besteht darin festzustellen, ob Großhandelspreise für Strom ungerecht oder unvernünftig seien und wenn ja, Preise zu regulieren und Rückzahlungen von Kunden anzuordnen, die zu viel bezahlt hatten… Sie reguliert den Preis für ca. 73% des Stroms, der in den USA verbraucht wird… 1992, als der Kongress das Energiegesetz beschloss, bekam FERC die Zuständigkeit, Wettbewerb im Stromgroßhandel anzuordnen.“ (What is FERC? PBS-Frontline, 2001)

Mit einem neuen, ausgefeilten staatlichen Vorschriftenwesen samt dazugehöriger Bürokratie kümmert sich der Staat um die Kollisionen, die sich aus der wechselseitigen Instrumentalisierung der Markteilnehmer ergeben: Nämlich so, dass er sie in Rechte und Pflichten der Marktteilnehmer fasst, um deren Einhaltung sich die neue Behörde kümmert. Zum einen hat die FERC darauf aufzupassen, dass das Treiben der Geschäftsgeier nicht die Versorgungsgesichtspunkte verletzt, auf die es dem ideellen Gesamtkapitalisten bei der Stromversorgung nach wie vor ankommt; zugleich ist sie die Agentur, die gegen das „alte Denken“ örtlicher Stromversorger und den Eigensinn von Regierungen der Einzelstaaten das Prinzip namens „nationaler Wettbewerb“ durchzusetzen hat; und schließlich fungiert sie noch als Schlichtungsstelle für alle Streitigkeiten, die im Zuge der Umsetzung der neuen Regeln zwischen den Interessenten und Betroffenen aufkommen. In dem Maße, wie der neue Markt Gestalt gewinnt, nimmt die Zahl der Streitfälle zwischen örtlichen Versorgern, Regierungsstellen, Stromproduzenten und Händlern um die Rechte zu, die ihnen im neuen System zustehen; das ist das Eine. Das Zweite ist: Jede eintretende technische Störung schließt zugleich eine Beschädigung fremden Eigentums ein, zieht also eine Kette von Haftungsansprüchen und Beschwerden nach sich. Das staatliche Vorschriftenwesen, das die neuen Kauf- und Lieferverhältnisse regelt, macht aus den Schäden, die Stromausfälle und Preisaufschläge am Geschäft der Konkurrenz anrichten, ebenso viele Rechtsfälle, für deren Klärung die FERC die erste Adresse ist. Das lassen sich die Marktteilnehmer nicht zweimal sagen; so landet jede Störung der Stromversorgung obendrein noch als Streitfall vor der FERC.[7]

Die fällige Motivationsveranstaltung für Kapitalanleger: Mehr Staatsknete für mehr Markt

Von ihrem Privatisierungsfanatismus lässt sich die amerikanische Administration deshalb nicht abbringen. Die FERC schlichtet nicht bloß private Streitigkeiten um Eigentumsrechte; sie tut dies unter dem Gesichtspunkt, das angefangene Deregulierungswerk voranzubringen und fertig zu stellen. Den Umstand, dass die vorhandenen Leitungsnetze ihren Gebrauch als Mittel der Konkurrenz um Strommarktanteile nicht aushalten, deuten die Deregulierungsbeauftragten folgerichtig so, dass in dieser Abteilung der Stromversorgung Marktverhältnisse noch nicht recht um sich gegriffen haben. Die zuständigen Energieexperten wollen eben gar nicht entscheiden, ob sie mit „Funktionieren“ meinen, dass die Zufuhr technisch nicht klappt, oder dass Rentabilitätsrechnungen durcheinander kommen – zu Recht: Sie haben ja mit der Verwandlung der Stromversorgung in einen Geschäftsartikel beides praktisch identisch gemacht. Dann ist es im Ergebnis tatsächlich so, dass Geschäftsberechnungen das Funktionieren der Technik gefährden und der technische Zustand des Netzes umgekehrt Geschäftsberechnungen durcheinander bringt.

Also ist schon wieder der Staat gefordert: Wenn sich einerseits das „Angebot“, d.h. die Schaffung neuer Produktionskapazitäten, räumlich ganz gründlich von der „Nachfrage“, d.h. dem Ort des Gebrauchs von Strom trennt, andererseits der Zustand des Netzes das „Zusammenbringen“ entweder technisch gar nicht zulässt oder nur mit ökonomisch ungünstigen Konsequenzen, dann sind staatliche Maßnahmen fällig, um das Funktionieren „des Systems“ sicherzustellen. Die zuständigen Instanzen wissen jedenfalls, was zu tun ist. Wenn bei Produktion und Durchleitung die Kapazitäten fehlen, die für das reibungslose Funktionieren ebenso preisgünstiger (für die Kunden) wie lohnender (für die Lieferanten) Versorgung eigentlich nötig wären, dann hat es an staatlichen Anstrengungen gefehlt, deren Tauglichkeit als kapitalistisches Geschäftsmittel herbeizuregulieren:

„Bürokratische Schranken, Verzögerungen bei Genehmigungen und ökonomische Unsicherheit beschränken die Investition in neue Anlagen; das macht unsere Energiemärkte anfälliger für Transmissionsengpässe, Preisausschläge und Unterbrechungen der Zufuhr.“ (Overview)

Was fehlt, sind nicht so sehr E-Werke, Hochspannungsmasten und Umspannstellen wie die rechten Anreize für die geschäftliche Kalkulation mit ihnen. Diesem Diktum folgend setzt sich die amerikanische Energiepolitik das Ziel, das Investieren in das Überlandnetz lohnend zu machen. Prospektiven Investoren in das Netz soll von Staats wegen eine Kosten-Gewinnrechnung ermöglich werden, die es ihnen erlaubt, das staatliche Versorgungsanliegen zu erfüllen; also kommen alle staatlichen Regelungen auf den Prüfstand, die sich – wirklich oder auch nur vermeintlich – bei Unternehmen als kostentreibend auswirken könnten. Dazu gehören erstens jede Menge Vorschriften, in denen der Staat Bedingungen und Modalitäten von Kapitalanlage festlegt, als da sind Genehmigungsverfahren, Umweltschutzvorschriften, Regelung für die Nutzung von staatlichem Grund und Boden… Diese werden nun zu Schranken des Geschäfts umgedeutet und ihre Neufassung als Hebel für Anlageförderung in Anschlag gebracht. Zweitens beauftragt sich die staatliche Energiepolitik, sich um eine geschäftsfördernde Preisgestaltung auch in den Abteilungen der Stromwirtschaft zu kümmern, die noch nicht privatisiert sind; das betrifft vor allem die Preisgestaltung für Durchleitung. Damit in das Netz investiert wird, sollen Leitungsbetreiber die Freiheit zur Preisgestaltung bekommen, die in den anderen Abteilungen der Stromwirtschaft schon gang und gäbe ist. Damit diese Maßnahmen ihre gewünschte investitionsfördernde Wirkung entfalten, sieht sich der Staat drittens in der Pflicht, sich in ganz traditionellem Sinne um das gebrauchswertmäßige Funktionieren des Netzes zu kümmern. In diesem Sinne empfiehlt die NEPD staatlich finanzierte Maßnahmen zur Beseitigung eines Leitungsengpasses in Kalifornien; die kommunale Strombehörde in New York plant, mit eigenen Mitteln zusätzliche Stromerzeugungskapazität in der Stadt einzurichten. Als einen Rückfall in die staatlich gemanagte Stromwirtschaft sollen diese Pläne allerdings nicht missverstanden werden. Mit ihnen soll vielmehr die Grundlage für weitere Privatisierungsmaßnahmen geschaffen werden – schließlich kann vom Kapital nicht erwartet werden, mit seinem guten Geld in ein mangelhaft funktionierendes System einzusteigen. Das muss also erst einmal mit staatlichen Mitteln in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden – 50 – 100 Mrd. Bundesmittel für die Modernisierung des nationalen Überlandnetzes sind im Gespräch –, damit das Kapital sich auch dieser Abteilung des nationalen Stromwirtschaft mit der rechten Ertragserwartung bemächtigen kann.

So wiederholt sich die Geschichte aus den Anfangstagen der nationalen Stromversorgung. Der Staat nimmt sich der Notwendigkeit an, dem wachsenden Bedarf nach Energie, den die kapitalistisch verfasste Gesellschaft hat, aber mit ihren kapitalistischen Rechenweisen nicht verlässlich bedient, materielle Voraussetzungen zu stiften – diesmal allerdings gleich in der Weise und mit der erklärten Absicht, dass er mit seiner Regie die nationale Stromversorgung endlich zu einer rundum erfolgreichen kapitalistischen Geschäftssphäre macht. Den Friktionen, die die kapitalistische Konkurrenz in dieser Sphäre erzeugt, entnimmt die amerikanische Regierung den Auftrag, nun erst recht nicht nachzulassen mit ihren Anstrengungen, die private kapitalistische Bereicherung zum Instrument einer gesicherten Stromversorgung zu machen. Und das läuft am Ende noch alle Mal darauf hinaus, mit jeder Menge staatlichem Geld und bürokratischem Aufwand für das Umgekehrte zu sorgen.

[1] Amerika führt die Welt in wissenschaftlicher Leistung, technologischen Fähigkeiten und unternehmerischem Geist. Unser Land verfügt über reichliche natürliche Ressourcen, konkurrenzlose Technologie und unbeschränkte menschliche Kreativität. Mit vorausschauender Führung und vernünftiger Politik können wir unseren Energiebedarf sichern. (Overview 2001)

[2] Den technologischen Grund für die bei einem Blackout stattfindende „Kettenreaktion“ kann der interessierte Laie leicht nachlesen: Wenn der in einem Kraftwerk produzierte Strom nicht abfließen kann, z.B. weil eine Leitung kaputt oder überlastet ist, wird das Kraftwerk augenblicklich abgeschaltet, weil sonst die Turbinen kaputt gehen würden. Aus dem umgekehrten Fall, in dem die verlangte die verfügbare Leistung übersteigt, folgt die Abschaltung aller Systemkomponenten, weil dann Spannung und Frequenz des Stroms nicht mehr auf dem konstanten Wert gehalten werden können, auf den Kraftwerke, Transformatoren usw. abgestimmt sind. Beide Wirkungen zusammengenommen ergeben die Kettenreaktion, die in Sekundenschnelle alle zusammenhängenden Teile der Stromversorgung lahm legt. So ist beim großen Stromausfall in Italien eine Importleitung aus der Schweiz kaputt gegangen, und die verbleibenden Leitungen konnten den zusätzlichen Durchfluß nicht aufnehmen. Weil damit in Italien weniger Leistung verfügbar war, als nachgefragt wurde, brach das gesamte Netz zusammen. Gleichzeitig musste der in Frankreich produzierte Strom verbraucht werden, andere angeschlossene Länder also diesen Strom abnehmen, um bei sich (oder in Frankreich) überschüssige Leistung und den daraus resultierenden Zusammenbruch ihres Netzes zu vermeiden. In Deutschland wurden dementsprechend augenblicklich Kraftwerke heruntergefahren und Pumpspeicherwerke angeworfen, um Strom für das Auffüllen der Wasserspeicher abzunehmen.

[3] In den Worten des amerikanischen Energieministers anlässlich der Einrichtung der Task Force: Unser nationales Leitungsnetz besteht aus Tausenden von Elektrizitätswerken, zehntausenden von Unterstationen, Umspannwerken und anderen spezialisierten Einrichtungen, Hunderten von Kontrollzentren und ungefähr 260.000 Meilen (400.000 km) Leitungen… Dieses komplizierte Netz am Laufen zu halten ist ein Wunderwerk moderner Ingenieurskunst, das 24 Stunden lang das ganze Jahr über funktioniert. Es ist zweifelsohne das komplexeste Stück Infrastruktur, das wir haben, und es ist ebenfalls das wichtigste. Ohne Elektrizität gibt es keine US-Wirtschaft; wenn das Licht ausgeht, kommt das moderne Leben, das wir kennen, zum Stillstand. (Stellungnahme des Energieministers Spencer Abraham vor dem Komitee für Energie und Wirtschaft des Kongresses, 3.9.)

[4] Die Politik des Open-access zum Stromnetz, die die Federal Energy Regulatory Commission (FERC) seit Ende der 80er Jahre verfolgt, förderte weiterhin den Wettbewerb im Großhandel mit Strom. Der Kongreß ratifizierte diese Politik mit dem Energy Policy Act von 1992… FERC unternahm 1996 einen weiteren großen Schritt zur Förderung des Wettbewerbs mit seiner Vorschrift zum open-access, die weitergehenden Zugang zum nationalen Überlandnetz schuf… Um Wettbewerb auf der Großhandelsebene zu fördern, verpflichtete FERC Versorgungsunternehmen mit eigenem Netz, ihre Leitungs- und Verkaufsfunktionen von einander zu trennen und anderen Versorgern sowie unabhängigen Kraftwerksbetreibern freien Zugang zu ihrem Leitungsnetz zu verschaffen… Seit 1995 schlägt sich der Kongress mit der Gesetzgebung zum Wettbewerb in der Stromwirtschaft herum… Anfänglich wurde versucht, die Einzelstaaten auf die Öffnung ihrer Märkte bis zu einem bestimmten Datum zu verpflichten. Spätere Bemühungen richteten sich darauf, den Wettbewerb auf der Großhandelsebene zu befördern und um Pläne für örtlichen Wettbewerb zu ergänzen. (Overview).

[5] Auf dieser Grundlage kommt es z.B. in Kalifornien zu der auf den ersten Blick absurd erscheinenden gesetzlichen Vorschrift, die die Stromunternehmen ausdrücklich dazu verpflichtet, ihren Zusatzbedarf auf dem „spot market“ zu decken und nicht durch langfristige Lieferverträge: So sollten sie von Staats wegen zu einer „kostennahen Kalkulation“ gezwungen werden, statt sich Versorgungssicherheit durch hohe Preise zu erkaufen.

[6] Klassisch in dieser Hinsicht die Beschwerde eines Versorgungsunternehmens im Zusammenhang mit dem neuesten blackout: „Völlig ohne Vorwarnung wurde das Leitungsnetz der ITC mit einem tsunami von ‚loop flow‘ überschwemmt, der unser Netz und das unserer Nachbarn zusammenbrechen ließ. Um ‚loop flow‘ handelt es sich, wenn Strom, der von einer Gesellschaft verkauft und von einer anderen gekauft wird, eine indirekte Route nimmt und durch die Leitungen einer dritten Gesellschaft fließt.“ (New York Times, 3.9.03) Mit mangelhafter Technik haben solche Probleme in der Tat wenig zu tun.

[7] „Im Verlauf des letzten Jahres war FERC das Zentrum eines wachsenden Streits zwischen mächtigen Energiekonzernen und Vertretern der Einzelstaaten, die ihnen Preiswucher vorwerfen. … In Kalifornien verläuft die Streitlinie entlang der Frage, wie FERC und kalifornische Staatsvertreter jeweils just and reasonable definieren.“ (What is FERC? PBS-Frontline, September 2003) Auf dem Höhepunkt der kalifornischen „Energiekrise“ im Jahr 2000 hatte FERC Preisobergrenzen für Großhandelspreise festgelegt, eine Maßnahme, die der kalifornische Gouverneur als „too little too late“ kritisierte.