Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Die Freiheit und ihre Klone
Demokratische Probleme mit genetischen Doppelgängern

Eine Kritik der öffentlichen Bedenken und Einwände gegen neue Ergebnisse der Genforschung.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Die Freiheit und ihre Klone
Demokratische Probleme mit genetischen Doppelgängern

Am 7. Januar meldet dpa: Der amerikanische Wissenschaftler Richard Seed aus Chicago will mit einem eigens zusammengestellten Forscherteam Menschen klonen. Daraufhin herrscht eine Woche lang ziemliche Aufregung in der Öffentlichkeit. Die SZ kommentiert: Die Menschenmacher, und der Spiegel entdeckt die Furcht vor Frankenstein.

Dann ergreift der amerikanische Präsident die Initiative und schlägt ein Bundesgesetz vor, um das Klonen von Menschen zu verbieten; die europäischen Regierungen unterzeichnen in Paris ein Zusatzprotokoll zur Bioethik-Konvention des Europarats mit dem Wortlaut:

„Verboten sind alle Eingriffe mit dem Ziel, ein menschliches Wesen zu schaffen, das mit einem anderen menschlichen Wesen, sei es lebendig oder tot, genetisch identisch ist.“

Was haben sie bloß?

Den Aussagen der Forscher ist zu entnehmen, daß es möglich sein soll, aus einer ausdifferenzierten Körperzelle identische Organismen entstehen zu lassen, so daß auf künstlichem Weg Menschen mit gleichem Erbgut entstehen können. Solange eineiige Zwillinge das Produkt einer Laune der Natur sind, ist alles in Ordnung. Jetzt kann man aber angeblich einem vergleichbaren Phänomen gezielt auf die Sprünge helfen – und plötzlich sind Mehrlinge ein politisch brisanter Fall. Das liegt nicht am Genom.

Lauter hochinteressante Aspekte lassen sich da an der neuen Technologie entdecken: Offensichtlich kommen Anfragen, ein Markt zeichnet sich ab… orakelt eine Soziologin in der SZ (13.1.), und wer will sich schon in der heutigen Zeit einem Zukunftsmarkt verschließen. Die Nachfrage auf diesem „Markt“ hat auch der SZ-Kommentar im Auge:

„Wenn in zehn Jahren alle Erbanlagen des Menschen entschlüsselt sind, wird der Druck größer werden, den genetischen Schadensfall auszuschalten, Leben ohne Zufall herzustellen. Arbeitgeber und Versicherungen werden dafür sorgen.“

Der Spiegel denkt gleich in Richtung Gruselfilm weiter:

„Wer eine Organspende zum Überleben brauche, der müsse sich bei Seed nur einen Zwilling bestellen, zum Ausschlachten.“

Die möglich gewordene Möglichkeit zum Klonen beunruhigt verantwortlich denkende Menschen zutiefst, gerade weil alle Welt so scharf aufs Klonen sein soll. Einen Druck wollen sie verspürt haben und Anfragen kennen, und sogar ein paar Subjekte werden vorsichtig angesprochen, die dafür zuständig sein sollen, der Möglichkeit zur Wirklichkeit zu verhelfen. Im Brennpunkt der Kritik stehen aber nicht die erwähnten Arbeitgeber und Versicherungen. Das Geschäft, das sich auch mit dieser neuen Technik machen lassen soll, ist als fraglos gültige Angelegenheit unterstellt. Nicht bloß der Spiegel kann sich ohne weiteres vorstellen, daß menschliche Schlachtbänke, wo sich gut betuchte Patienten ihre neuen Innereien abholen, eine zukunftsweisende Geschäftsidee sind, auch ein Menschenfreund in der AZ wiegelt aus demselben Grund sogar gleich wieder ab:

„Wirkliche Vorteile hat ein solches Geschöpf nicht. Menschen sind ja keine Woll- oder Insulinproduzenten wie das Schaf Dolly. Für Organspenden dauert das Aufziehen eines Klons zu lange. Er ist auch zu teuer dafür, daß man ihn wegen eines Herzens abschlachtet.“ (Prof. Nida-Rümelin, AZ, 9.1.98)

Was da alles zur Sprache kommt, wenn mal ganz „realistisch“ durchdacht wird, wer in dieser Gesellschaft welche Zwecke verfolgt und welche Mittel dabei den einen zur Verfügung stehen, die die anderen für sich zum Mittel machen – nicht nur dem geklonten Menschen könnte angst und bange werden vor der Welt, in die er hineinversetzt werden soll.

Der politisch gebildete Mensch dagegen fühlt sich in seiner kapitalistischen Heimat anscheinend so zu Hause, daß er glatt nicht mehr trennen kann zwischen den gesellschaftlichen Interessen, die er vorfindet, und einer Möglichkeit, die diesen Interessen zur Durchsetzung verhilft. An denen selbst hat er nichts auszusetzen, allein das technische Mittel, mit dem seiner Ansicht nach allerlei Schindluder getrieben werden kann, soll das Verwerfliche sein. Das Urteil: Was geht, wird auch gemacht will ja gar nicht die anklagen, die da „machen“, sondern sie mit dem Sachzwang entschuldigen, der nun mal neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen innewohnen soll:

„Eines Tages wird man Menschen klonen. Und auch, wenn kein ökonomisches Kalkül und schon gar kein vernünftiger Grund für das Klonen spricht: Man wird es tun, wenn man es kann.“ (Ulrich Greiner, Zeit, 17.1.98)

Erst recht und schon gleich wird „man es tun“, wenn es um so hehre Güter wie den Standort der Nation geht. Dagegen kann endgültig auch die schönste Ethik nichts mehr ausrichten:

„Wird sich US-Präsident Bill Clinton mit seiner Verbotsforderung durchsetzen können, auch dann, wenn Rußland einem seiner Wissenschaftler folgt und das Klonen unter staatlicher Aufsicht genehmigt, wenn es also um die Standortfrage geht? Im Spiel der Mächte war sie bisher immer Trumpf – und nicht die Ethik.“ (Heidrun Graupner, SZ, 12.1.98)

Wenn die Russen Amerikas Stellung in der Welt bedrohen, indem sie ihren Standort zurechtklonen, dann – man mag sich gar nicht vorstellen, was genau die Dame von der SZ in Standortfragen für genmanipulatorisch geboten hält… – ist selbst der mächtigste Mann der Welt machtlos.

Wenn man aber die Möglichkeiten, die die neue Technik verspricht, für genau das Passende zu den gesellschaftlichen Interessen hält, die hierzulande gelten – für den Standort, für die Kassen, für die Betriebe, für den Ärztestand, den technischen Fortschritt und für die Staatsmacht, die das alles regiert –, was spricht dann eigentlich so sehr gegen sie? Kein einziges Benutzungsinteresse wird ja ernsthaft zurückgewiesen. Diesen Einwand kennen ethisch denkende Zeitgenossen gar nicht.

Wenn sie sich um die Freiheit des Menschen sorgen, die mit der Technik des Klonens ernsthaft in Gefahr sei, dann reden sie der Sache nach über nichts anderes als über die Gewaltverhältnisse, für die die Leute das Material sind. Daß es um geschäftliche und staatliche Macht geht, will aber niemandem so recht auffallen. Solange dafür nämlich der freie Wille in die Pflicht genommen wird, ist der real existierende Zwang keiner mehr und der Mensch frei: Er hat sich ja frei für alles entschieden, womit er es dann zu tun bekommt. Die Gewalt machen sie erst da dingfest, wo der Wille angeblich außer Kraft gesetzt wird, weil nämlich der Mensch zum „Produkt Mensch“ geklont wird. Alle gruseln sich mit Claudia (23, Studentin, in der AZ) vor dem armen Klon:

„Eine furchtbare Vorstellung, klonen lassen würde ich mich nie! Das Besondere an jedem Menschen ist doch seine Individualität. Jeder soll auch etwas Einmaliges bleiben – mit allen Stärken und Schwächen.“

Die Subjektivität des Menschen, seine Einzigartigkeit soll betroffen sein, wenn an den Genen manipuliert wird, wer das Erbmaterial seines Spenders hat, soll nicht mehr er selbst sein. Die Redeweise, „sich klonen zu lassen“, ist schon die fertige Deutung der Technologie im Sinne eines vulgärmaterialistischen Menschenbilds, das sich eine Zeit lang die Freiheit nimmt, die freie Persönlichkeit von ihrer biologischen Ausrüstung nicht unterscheiden zu wollen. Als wären Wille und Bewußtsein nicht schon selber das freie Verhältnis, in dem der Homo sapiens zu seiner Natur steht, wird beim Klonen eine Determination unterstellt, die aus dem Erbgut des Genspenders dessen komplettes Ebenbild entstehen läßt. Leute, die ansonsten von ihrer Einzigartigkeit überzeugt sind und große Stücke darauf halten, Individuen zu sein, und zwar originelle und freie sowieso, verfallen auf einmal darauf, in ihren Genen ihre wahre und eigentliche Identität zu entdecken:

– Der Wahnsinn steckt darin, daß Menschen sich für so wichtig halten, daß sie noch einmal vorkommen wollen (der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche, Kock) – dann hält sich der Nachfolger ja glatt für ebenso wichtig, und dann wären es schon zwei Wichtigtuer.– Wem ein Kind stirbt, der könne sich von der Leiche eine identische Kopie ziehen lassen. (Der Spiegel 3/98) – dann hat er den nächsten Sterbefall schon vorprogrammiert.– Es darf nicht zugelassen werden, daß es den doppelten Menschen gibt. (Forschungsminister Rüttgers), usw.

Die Persönlichkeit ist danach also nichts weiter als ein Produkt ihrer Gene, und wenn die identisch sind, dann ist auch der daraus entstandene Mensch kein eigenes Wesen, sondern eine Kopie. Dem einen oder anderen Diskutanten stößt das vielleicht noch als allzu kruder Biologismus (Prof. Nida-Rümelin in der Diskussionsrunde im BR) auf. So zu denken werde irgendwie dem verdoppelten Menschen nicht gerecht, wo der doch in einer ganz anderen Umwelt aufwachse als sein Vorläufer und deshalb vielleicht nicht einmal Tennis spiele, obwohl er seinen Genen nach der zweite Boris Becker ist – ein ganz wunderbarer Einfall, einen Determinismus durch das Hinzufügen eines zweiten zu relativieren. Kein „kruder Biologismus“ ist es also, wenn die Gene nur in gewisser Weise prägend sind.

Auch eine andere anerkannte geistige Autorität in der Republik, Prof. Habermas, kennt sich genau aus und meldet sich, unverwechselbar wie immer, umgehend zu Wort:

„Keine Person darf über eine andere so verfügen und deren Handlungsmöglichkeiten so kontrollieren, daß die abhängige Person eines Stücks ihrer Freiheit beraubt wird. Diese Bedingung wird verletzt, wenn einer über das genetische Programm eines anderen entscheidet.“ (SZ, 16./17.1.98)

Im ersten Satz wirft er sich in die Pose des Anwalts aller Geknechteten, ist unbedingt dagegen, daß Leute benutzt und kontrolliert werden. Im zweiten gibt der Freiheitskämpfer dann zu Protokoll, gegen welche Unterjochung er sich so pathetisch aufstellt. Nicht den wirklichen gesellschaftlichen Instanzen der Machtausübung und Kontrolle gilt sein Einsatz, sondern einem Unterdrückungsprogramm, das in den Genen liegt. Das muß offenbar schon im alten Griechenland der Witz des Produktionsverhältnisses gewesen sein:

„Der Klon hingegen ähnelt dem Sklaven insofern, als er einen Teil der Verantwortung, die er sonst selbst tragen müßte, auf andere Personen abschieben kann. Für den Klon verstetigt sich nämlich in der Definition eines unwiderruflichen Kodes ein Urteil, das eine andere Person vor seiner Geburt über ihn verhängt hat.“

Wenn eine Hasenscharte von Natur her kommt, kann Habermas mit ihr schon leben; wenn er sie aber bei sich als Klon vorfindet, wittert er Absicht und ist verstimmt, nämlich über eine Beschränkung seiner Handlungsmöglichkeiten. Als gäbe es nicht lebende Beispiele genug dafür, daß eine noch so miese Naturausstattung die damit geschlagene „Person“ überhaupt nicht daran hindert, als erstklassige moralische Persönlichkeit zu handeln, Professor zu werden und sogar eine neue Hawking-Theorie des Universums zu erfinden. Als wären die Handlungsmöglichkeiten eines Menschen, dessen physische Ausstattung hinreicht, ihn mit Wille und Bewußtsein agieren zu lassen, nicht viel brutaler eingeschränkt durch die Sachzwänge, die so ehrenwerte Einrichtungen wie demokratische Rechtsordnungen schon längst vor seiner Geburt über ihn verhängt haben. Habermas sieht das ein wenig anders. Während der Mensch trotz eines Kernbestandes von Anlagen und ererbten Eigenschaften darin frei ist, daß er ausgerechnet seine Determination „verantworten“ muß – vor wem eigentlich außer vor Habermas? –, bringt es der Klon nicht zu dieser kläglichen Selbstrechtfertigung, die für Habermas die Willensfreiheit adelt, weil er einen anderen für das, was er ist und tut, verantwortlich machen kann – und das macht seine Unfreiheit aus. Zwar kennt man diese Tour der Entschuldigung eigentlich gerade von den ganz normalen freien Individuen, die eine Kritik gerne mit dem Argument von Tisch wischen, sie hätten dieses oder jenes nun mal leider von ihren Eltern geerbt und könnten deshalb nicht anders; aber während auch wieder jedermann weiß, daß sich hier einer „aus der Verantwortung stehlen“ will, soll beim Klon dieses Pochen auf die eigene Determination kein Vorwand, sondern Wahrheit sein: Er hat keine anderen „Handlungsmöglichkeiten“ als die, die ihm vorgegeben sind.

Diese Abhängigkeit, quasi das geistige Eigentum seines Schöpfers zu sein, paßt für Habermas nicht in eine demokratische Rechtsordnung hinein. In der entdeckt er nämlich jede Menge Autonomie, die in der wechselseitigen Anerkennung der Gesellschaftsmitglieder als autonome Subjekte bestehen soll. Daß so ein Anerkennungsverhältnis noch allemal unterstellt, daß sich die lieben Individuen ihre Autonomie ständig bestreiten, weshalb es auch nichts mit der Habermasschen Fiktion einer freien Übereinkunft von Menschen, sondern eher mit einem staatlich eingerichteten Rechtsverhältnis zu tun hat; daß also die ganze Anerkennung als freie und gleiche Subjekte das passende Ideal zur bürgerlichen Konkurrenz ist, die der Staat schützt – das braucht diesen Denker nicht zu interessieren. Er affirmiert diese Machtverhältnisse als Reich der Freiheit – und den Zwang, die Machtausübung über andere, siedelt er im Genom an:

„Im Rahmen demokratischer Rechtsordnungen können jedenfalls Bürger nur dann in den Genuß privater und öffentlicher Autonomie gelangen, wenn sie sich alle gegenseitig als autonom anerkennen. Im Falle des Erzeugers, der sich zum Herrn über die Gene eines anderen aufwirft, ist diese grundlegende Reziprozität aufgehoben.“

Das mögen wir so an Habermas. Zwischen Unternehmern und Löhnern, zwischen Arbeitsamtsdirektoren und Arbeitslosen, zwischen jedem Herrn und jedem Knecht in der bürgerlichen Welt – da hat er nicht das kleinste Problem mit der Reziprozität. Nur wenn in einer für alle wirklichen gesellschaftlichen Machtverhältnisse absolut unwichtigen biologischen Voraussetzung der Fortpflanzung etwas nicht nach seinem Geschmack ist – da wird er kritisch und kämpft gegen Diktatur!

Wenn dem manipulatorischen Eingriff in die Gene so weitgehende Machtbefugnisse zugeschrieben werden, ist es kein Wunder, daß sich der Ami-Forscher selbst vorkommt wie Gott – und keiner lacht ihn deshalb aus. Die empört vorgetragene Aufregung gibt ihm in der Sache recht, beruhigt sich dann aber gleich wieder damit, daß es ja längst noch nicht so weit ist und man es deshalb auch erst gar nicht so weit kommen lassen darf. Die Vertreter der Kirchen nehmen Richard Seed diese Amtsanmaßung natürlich übel, bestehen aber nicht etwa darauf, daß Gott schließlich Herr der Welt und damit auch Herr und Gebieter des hybriden Forschersubjekts ist, sondern wollen es Seed glatt von den weltlichen Herren verbieten lassen, wie Gott zu werden: Für sie müssen alle Regierungen beschworen werden, zu verhindern, daß der Mensch sich an die Stelle Gottes setzt. (Kock)

Die angesprochenen weltlichen Instanzen sehen allerdings ein Problem nicht darin, daß der klonende Wissenschaftler dem lieben Gott Konkurrenz macht. Womöglich aber ihnen, und zwar in ihrer exklusiven Befugnis in Sachen Mensch und Würde. Dagegen wenden sie sich:

„Die Instrumentalisierung des menschlichen Wesens durch die vorsätzliche Schaffung genetisch identischer Menschen (steht) im Widerspruch zur Würde des Menschen.“ (Präambel des Zusatzprotokolls zur Bioethik-Konvention)

Instrumentalisiert wird niemand, dessen Wille als Mittel für fremde Interessen in Anspruch genommen wird. Die Menschenwürde sieht der demokratische Staat nicht durch die Sachzwänge in Frage gestellt, die er – von der Einrichtung seiner Keimzelle angefangen bis zum Umgang mit den ausgemusterten Alten – seinen Bürgern aufherrscht. Daß schon bürgerliche Familien sich auf ihren Nachwuchs als Sache beziehen, gehört einfach zu der Freiheit dazu, die der Staat ihnen gewährt, ebenso wie alle anderen Härten, die die erwachsenen freien Rechtspersonen dann in ihrer Konkurrenz erfahren. Unter diese staatlich genehmigten Formen, den Menschen als bloße Sache herzunehmen, fällt offenbar die Geschichte mit dem Klonen – so sieht es wenigstens die Präambel der entsprechenden „Konvention“ – nicht; jedenfalls nicht so ohne weiteres. Die Staatsmacht sieht sich da in ihrer Alleinzuständigkeit für das hohe Gut Leben herausgefordert, weswegen die der Präambel dann nachfolgenden Paragraphen eine Bedingung ganz bestimmt enthalten. Da mag bei der Manipulation von Genen demnächst ganz viel möglich sein, eines mit Sicherheit nicht: Wie beim Abschaffen, so läuft auch beim Schaffen von „menschlichem Leben“ nichts außerhalb der staatlichen Rechtsaufsicht. Wo „das Leben“ anfängt und wo „der Mensch“ aufhört, die Entscheidung darüber behält der Staat exklusiv sich vor.

Der deutsche Justizminister weiß daher schon genau, daß für diese interessante Zukunft voller Möglichkeiten unbedingt internationale Vereinbarungen abgeschlossen werden müssen. Auch international mag man keine rechtsfreien Räume, denn weil man noch gar nicht absehen kann, was genau bei dieser neuen Technik alles herauskommt, besteht die Gefahr, daß Deutschland womöglich etwas zu seinem Standortnachteil verbietet, was sich andere Nationen zu ihrem Nutzen dann herausnehmen. Dem müssen die Gegner der doppelten Menschen unbedingt vorbeugen.