Keine Woche vergeht, ohne dass irgendwo Menschenrechtsverletzung anklagt werden. Gegenstand der Anklagen sind Gemeinheiten, die eine Herrschaft sich gegen ihre Untertanen herausnimmt. Ins Feld geführt werden aber nicht geschädigte Interessen, sondern ein verletztes allerhöchstes Recht, das Herrschaft verpflichte, damit aber auch rechtfertige – oder bei Missachtung delegitimiere. Angeklagt werden in der Regel Politiker anderswo, auswärtige Regierungen und „selbsternannte“ Machthaber. Ankläger Journalisten und Sprecher von Vereinen, die sich der Verbesserung der Sitten in der Staatenwelt verschrieben haben, aber auch Politiker, die für sich den Respekt vor der rechtlichen Menschennatur und damit das Recht, über andere Souveräne zu urteilen, reklamieren; in der Regel sind sie im Freien Westen zu Hause. Die Strafgewalt der demokratischen Weltöffentlichkeit ist mehr ideeller Natur: Rufschädigung. Wenn aber machtvolle Staatsgewalten als Ankläger auftreten, erklären sie sich nicht selten gleich selber zum Richter und zum Exekutor ihrer Urteile wegen verletzter Menschenrechte anderswo. In deren Namen üben sie daheim die Gewalt über ihr Volk aus, die sie für geboten halten; in deren Namen kritisieren sie die Herrschaft anderer Staaten über deren Volk, erklären ihm ihre Feindschaft und führen Krieg. Bleibt zu klären, worin diese Idee eines dem Menschen zukommenden staatsverpflichtenden Rechts besteht und was sie für wen leistet – nach innen und nach außen.