Am 16.6.2014 bestätigt der Oberste Gerichtshof der USA ein
Urteil des Bezirksgerichts in New York, gegen das Argentinien
Berufung eingelegt hatte: Die argentinische Regierung ist
verpflichtet, zwei Hedgefonds für argentinische
Staatsanleihen 1,3 Milliarden Dollar zu überweisen. Die
Finanzinvestoren hatten nach der Staatspleite Argentiniens
2002 entwertete Bonds zu Schleuderpreisen aufgekauft, sich
bei den anschließenden Umschuldungsverhandlungen im Gegensatz
zu 92 % der Gläubiger geweigert, für den Erhalt neuer
Anleihen mit neuen Laufzeit- und Rendite-Konditionen einen
Wertverlust von ca. 65 % hinzunehmen, bei einem New Yorker
Gericht, dessen Recht die Anleiheverträge seinerzeit
unterworfen wurden, Klage eingereicht und Recht bekommen. Die
Eigentumstitel, über die die Hedgefonds NML und Aurelius
Capital in Form verbriefter Staatsschulden verfügen, werden
durch das Gerichtsurteil als gültige Rechtsansprüche auf
Rückzahlung und Verzinsung des Nennwerts der Bonds bestätigt.
Und die von Argentinien vorgesehenen Zahlungen an die
Eigentümer der umgeschuldeten Anleihen werden als Verstoß
gegen die „Pari-passu“-Klausel gewertet, die Teil der
Anleihebedingungen ist und die „Gleichbehandlung“ aller
Gläubiger vorsieht. Um dem Gerichtsurteil einen praktisch
wirksamen Sachzwang hinzuzufügen, nimmt der zuständige
Richter die Bank of New York, die mit den Schuldenzahlungen
Argentiniens beauftragt ist, in die Pflicht, zuerst die
beiden Hedgefonds vor allen übrigen Gläubigern zu bedienen.
Die vorangegangene Umschuldung argentinischer
Auslandsschulden ist damit im Prinzip widerrufen;
vorausschauend rechnet die argentinische Regierung all ihre
Verpflichtungen auf die im Gerichtsurteil anerkannten hoch
und sieht sich von einer weiteren Zahlungsunfähigkeit
bedroht. Fertig entschieden ist damit jedoch noch nichts. Die
argentinische Regierung gibt zu verstehen, dass sie ihre
Schulden auch weiterhin bedienen möchte, sich aber keineswegs
von „Geierfonds“ erpressen lässt, das Gerichtsurteil in Frage
stellt und überhaupt ihrer souveränen Entscheidung vorbehält,
wie sie auf den Schiedsspruch reagieren wird. Das mündet
vorerst in der Weigerung zu zahlen, einem „technical default“
argentinischer Staatsanleihen und gleichzeitigen Bekundungen
Argentiniens, nicht wirklich insolvent zu sein; in einer
Drohung des Richters, Argentinien eine zusätzliche
Ordnungsstrafe aufzubrummen für die Missachtung des Gerichts,
dem die argentinische Regierung eine Überschreitung seines
Kompetenzbereichs vorwirft; in einer argentinischen Klage
beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag gegen die USA,
die Souveränität und Immunität Argentiniens verletzt zu
haben...