Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Für die maßgeblichen Weltaufseher steht das Urteil fest:
Ein „Vorposten der Tyrannei“ in Afrika! Warum Mugabe weg muss

In Zimbabwe wird gewählt – und alle Welt nimmt lebhaften Anteil daran. Freilich, was da genau an Programmen zur Wahl steht, welche Parteien mit welchen Wahlversprechen antreten, und all das, was sonst demokratische Beobachter an Wahlen interessant und wichtig finden – das wird kaum zur Kenntnis genommen und schon gar nicht der ausführlichen Behandlung für würdig erachtet. Was interessiert, das sind die zwei Führer, die sich gegenüberstehen – Tsvangirai contra Mugabe –; und mit der Nennung der Namen ist alles gesagt: Der eine hat es verdient, endlich gewählt, der andere, endlich abgewählt zu werden.

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Für die maßgeblichen Weltaufseher steht das Urteil fest:
Ein „Vorposten der Tyrannei“ in Afrika! Warum Mugabe weg muss

In Simbabwe wird gewählt – und alle Welt nimmt lebhaften Anteil daran. Freilich, was da genau an Programmen zur Wahl steht, welche Parteien mit welchen Wahlversprechen antreten, und all das, was sonst demokratische Beobachter an Wahlen interessant und wichtig finden – das wird kaum zur Kenntnis genommen und schon gar nicht der ausführlichen Behandlung für würdig erachtet. Was interessiert, das sind die zwei Führer, die sich gegenüberstehen – Tsvangirai contra Mugabe –; und mit der Nennung der Namen ist alles gesagt: Der eine hat es verdient, endlich gewählt, der andere, endlich abgewählt zu werden. Dafür zieht man nicht die Wählermassen in Simbabwe zu Rate, das Urteil steht vorher fest und ist eher ein gebieterischer Auftrag der westlichen Welt an die Volksmassen in diesem Land. Deswegen weiß man auch unabhängig vom genauen Ausgang der Wahl, dass dem einen korrekterweise der Sieg zusteht, der andere dagegen sich nur mit Wahlfälschung und Gewalt an der Macht halten kann. Denn der eine ist unser Mann in Harare, der andere aber unser schon längst überfälliger Gegner an der Macht. Ein Blick auf die verheerenden Zustände im Land genügt doch, – so die Auskunft – um diesen Mann als Machthaber zu disqualifizieren.

Ganz so einfach ist es aber doch nicht.

Jedes Mal, wenn wieder einmal öffentlich zur Sprache kommt, dass irgendwo in Afrika durch Brandrodung oder Monokultur ganze Landstriche verödet sind, Bewohner wie die Fliegen an AIDS oder Hunger sterben, die Währung verfällt, verfeindete Mannschaften sich bekämpfen, Wahlergebnisse manipuliert und Oppositionelle gewaltsam eingeschüchtert werden, steht für die politisch Zuständigen in den Metropolen und ihre Öffentlichkeit fest: Da handelt es sich um Fehlentwicklungen. Also stellt sich für die Begutachter die Frage nach den Schuldigen, und regelmäßig landen sie nach der Feststellung, welche widrigen Umstände – Klimakatastrophen, veränderte Weltmarktpreise, ungefestigte politische Strukturen – oder welche Fehler – der Entwicklungshilfe, der internationalen Finanzinstitutionen – da eine Rolle gespielt haben, bei der politischen Führung vor Ort. Stets wird die dafür kritisiert, dass sie mit Korruption und Inflation, mit Bevölkerungselend und alltäglicher Gewalt noch nicht aufgeräumt und endlich die geordneten Zustände herbeiregiert hat, welche die Begutachter und Betreuer für angemessen halten. Wie entschieden die Kritik ausfällt, das ist damit freilich noch nicht ausgemacht. Die Zustände in der Mehrheit der Länder unterscheiden sich wenig, die Urteile über sie schon. Ob einer herrschenden Clique mit dem Verweis auf die schwierigen Gegebenheiten gewisse mildernde Umstände, ein – natürlich so gut wie nie ausreichendes – Bemühen um Besserung oder gar erste bescheidene Erfolge auf dem schwierigen Weg zu mehr Demokratie, Haushaltsdisziplin und Wirtschaftswachstum konzediert werden; ob man ziemlich umstandslos den jeweiligen afrikanischen Staatschef und seine Mannschaft für die verheerenden Zustände haftbar macht und politisches Versagen konstatiert; oder ob man sich einig wird, dass es sich nicht bloß um Verfehlungen, sondern um einen generellen Fall von „bad governance“ handelt : Das liegt nicht an den jeweiligen Verhältnissen, sondern fällt in die Entscheidungsfreiheit der praktischen und theoretischen auswärtigen Betreuer solcher Zustände. Was Simbabwe angeht, so hat sich die maßgebliche westliche Welt seit langer Zeit und mit seltener Einigkeit darauf festgelegt: Da handelt es sich um einen besonders eklatanten Fall von ‚schlechter Regierung‘, der nach ausländischer Intervention schreit: Zimbabwe is the most important and urgent issue in Africa, erklärt Amerikas UNO-Botschafter. (Guardian Weekly, 25.4.08) Und dieser Fall hat einen Namen: Mugabe. Der Mann, allenfalls unterstützt von einer kleinen Clique Gleichgesinnter, klammert sich skrupellos und brutal an die Macht und hat nichts anderes im Sinn, als mutwillig sein ganzes Land und dessen Bevölkerung zugrunde zu richten. Eine unsinnige Vorstellung, aber eine eindeutige Feindansage. Fragt sich, womit sich Mugabe das verdient hat.

Er enteignet weiße Farmer und ruiniert damit sein Land!

Die Affäre liegt zwar schon etliche Jahre zurück, wird aber unentwegt in Erinnerung gerufen:

„Land, daran konnte es keinen Zweifel geben, musste gerechter verteilt werden, um koloniales Unrecht zu korrigieren. Doch Mugabe nutzte Land als Waffe, nicht um das Wohl der Simbabwer zu fördern, sondern um seine Herrschaft zu sichern. Einerseits katapultierte er sein Reich damit zurück in eine archaische Wirtschaftsordnung, in der Kleinbauern ohne Saatgut, Dünger oder Gerät überleben müssen. Andererseits etablierte er eine schwarze Feudalklasse in den Reihen der ZANU-PF, die Land und Farmen als Statussymbol betrachten, aber keine Kenntnisse in kommerzieller Landnutzung besitzen.“ (SZ, 12./13.4.)

Der Fingerzeig auf die parteiliche Vorgehensweise und unbefriedigenden Ergebnisse der Enteignungen und Landumverteilungen für die Masse der Bauern sowie auf ihre negativen ökonomischen Konsequenzen für das Land soll für sich sprechen. Die Frage, wem statt den alten antikolonialen Kämpfern und den Kleinbauern Mugabe das Land denn nach Meinung der Kenner hätte geben sollen und was sich die Kritiker unter einer Landumverteilung zum Wohl der Simbabwer mit Saatgut, Dünger und Geräten usw. denn statt dessen vorstellen, ist von daher müßig. Wenn ungebührliche Herrschaftssicherung und ‚kommerzielle‘ Ignoranz angeklagt werden, wird ohnehin etwas anderes für unerträglich gehalten als das bleibende Elend im Land: Der Mann hat sich an den weißen Farmern vergriffen – und das gegen den erklärten Willen von deren altem Mutterland Großbritannien. Freilich, so weit her ist es mit dem Rückfall in irgendwelche archaische Zeiten, die die Kolonialverhältnisse schlagartig in fortschrittlichem Licht erscheinen lassen, dann doch nicht. Das gnädig konzedierte koloniale Unrecht besteht nämlich im neuen Staat zunächst einmal bruchlos fort in Gestalt der alten Eigentumsverteilung: Noch Ende der 90er Jahre ist ein Drittel der hochwertigen landwirtschaftlichen Nutzfläche in den Händen von wenigen tausend weißen Großfarmern mit einer Betriebsgröße von 2000 Hektar, die das Land kommerziell, nämlich für ihr Tabakexportgeschäft nützen, während der größte Teil der Kleinbauern auf ertragsarmen Mini-Böden zurechtkommen muss. Denn die ehemalige Kolonialmacht gibt zwar bei den Verhandlungen über die Unabhängigkeit der zentralen Parole der ZANU bei ihrem Kampf gegen das weiße Siedlerregime formell Recht und erklärt sich bereit, bei einer Landreform die Hälfte der anfallenden Entschädigungen zu finanzieren. Allerdings besteht sie darauf, dass der Status quo erst einmal 10 Jahre erhalten bleibt und danach Enteignungen nur mit Zustimmung der Farmer und Großbritanniens erfolgen dürfen. Mit der so zementierten Mitzuständigkeit in der entscheidenden Landfrage stellt London zugleich klar, wie viel die neu gewonnene Souveränität Simbabwes wert ist. Nach den 10 Jahren und dem Ablauf des entsprechenden Stillhalteabkommens stellt sich dann schnell heraus, dass weder die Farmer noch London gewillt sind, irgendeine substantielle Änderung hinzunehmen und dass es gar keine einvernehmlich Weise gibt, wie der Gegensatz zwischen den gewichtigen ökonomischen und politischen Ansprüchen an die neue Führung des Landes und deren Interesse, mit Landvergabe ihren Anhang und ihre bäuerliche Basis zu stärken, zu regeln wäre. Es ist eben nicht nur die Quintessenz der ideologischen Begutachtung, sondern praktischer Standpunkt der Ex-Kolonialmacht und der nach wie vor ökonomischen Herren im Land, dass es für das „Wohl der Simbabwer“ das beste ist, unter der neuen Herrschaft im Prinzip gefälligst alles beim Alten zu belassen und die Massen irgendwie anderweitig ruhig zu stellen. Die neue schwarze Herrschaft spart der alten Kolonialmacht den Aufwand für die Beaufsichtigung der Schwarzen und beschränkt sich ansonsten darauf, das Land so zu verwalten, dass dessen Funktion für die alten weißen Eigentümer weiterhin garantiert ist; diese Mannschaft stellt mit ihren Eigentumsprivilegien und Geschäftsfreiheiten schließlich nicht nur die wesentliche ökonomische Quelle der Herrschaft dar, sie repräsentiert auch die imperialistischen Ansprüche an das Land; beides verpflichtet die neuen Herren, diese Interessen bedingungslos zu respektieren und zu schützen. So in etwa ist die Sache gedacht.

Insofern kann Mugabe gegenüber der alten Kolonialmacht nichts richtig machen. Damit, dass er auf dem Standpunkt beharrt, hier seien im Interesse der Herrschaft Korrekturen fällig und ausgemacht, dass er ab Mitte der 90 Jahre dazu übergeht, eine 5 % Steuer auf die Tabakgeschäfte der Farmen zu erheben, und trotz der britischen Einwände und trotz der Widerstände der Farmer schließlich anfängt, Land nach eigenen Kriterien zu enteignen und zu verteilen, steht für England das Urteil fest: Hier wird Recht verletzt. Mugabe nimmt zwar aufgrund seiner nationalen Aufbauvorstellungen durchaus Rücksicht auf die Tabakfarmer als ökonomische Ressource des Landes. Dass er sie als solche aber auch fordert und ins Verhältnis zu den sonstigen Herrschaftsbedürfnissen setzt, das findet England im Verein mit seinen Schutzbefohlenen im Land unerträglich. Es verweigert daher mit der Begründung, Mugabe missbrauche die für eine Entschädigung der weißen Farmer vorgesehenen Gelder zu politischen Zwecken, 1998 endgültig die vormals zugesagten Zahlungen und geht dazu über, ihn zu ächten. Dass der daraufhin der mit dem britischen Widerstand wachsenden Unzufriedenheit der Bevölkerung, die endlich die Früchte des Befreiungskampfes ernten will, Recht gibt und eigenmächtige Landbesetzungen duldet, ist dann der Beweis dafür, dass er Übergriffe entweder selbst in Auftrag gibt oder aber diese Horden nicht im Griff hat, was im Resultat auf das Gleiche hinausläuft. Da fordern nicht Befreiungskämpfer ihren Lohn und Bauern neue Lebensgrundlagen, sondern da vergehen sich kriminelle Banden wider alle marktwirtschaftliche Vernunft und rechtsstaatliche Ordnung an den im Land verbliebenen britischen Staatsbürgern und eigentlichen Stützen des Landes.

Weil Mugabe auf seiner Sicht der Eigentumsfrage besteht, steht ein für alle Mal fest:

Er betreibt unverbesserlich bad governance!

Denn jetzt geht es ums Prinzip, was einem afrikanischen Herrscher wie Mugabe in Sachen Machtausübung zusteht und auf welche Adressen er dabei Rücksicht zu nehmen hat.

So sehen das auch die übrigen Aufsichtsmächte, die sich dem Standpunkt Großbritanniens anschließen. Einmal in den Rang eines rückständigen antikolonialen Störenfrieds erhoben, dienen alle Friktionen, die die bleibende Einbindung des Landes in den Weltmarkt mit sich bringt, alle keineswegs ungewöhnlichen Querelen mit dem IWF als Bestätigungen des Generalvorwurfs, die Herrschaft sei nicht nur unfähig, sondern unwillig und verweigere sich all den auswärtigen Forderungen, die selbstverständlich auch dem Land aufhelfen würden. Dass Mugabe sein Land für den Weltmarkt attraktiv machen will, indem er den Exportsektor von Steuerlasten verschont – eine Selbstverständlichkeit und ein einziger Auftrag, die Staatskosten auf das unbedingt Nötigste zu beschränken. Wenn er mit der Vorstellung von einem nützlicheren Volk ein nach den Maßstäben der Entwicklungspolitik ziemlich vorbildliches Ausbildungs- und Gesundheitswesen aufzuziehen versucht, dann ist das folglich Missbrauch von Staatsgeldern, statt dass der Staatshaushalt sich an der wachsenden internationalen Verschuldung orientiert, die solche Ausgaben nicht verträgt, dient also nur dem Machtegoismus des Despoten. Sobald die Regierung zur Haushaltssanierung nicht bloß nach IWF-Vorgaben Gesundheits- und Erziehungswesen privatisiert, sondern auch ein paar Steuern bei den Großverdienern eintreibt, ist das selbstverständlich schon wieder ein Anschlag; so war Haushaltskonsolidierung nicht gemeint. Wenn Simbabwe mit der Begründung, es gelte die mit dem Kongo geschlossenen Vereinbarungen zur Sicherung der Rohstoffversorgung zu garantieren, militärisch in dem Land interveniert, ohne vorher in London oder Washington um Erlaubnis gefragt zu haben, dann ist das nur ein weiterer Beweis für die eigenständigen Herrschaftsambitionen des Staatschefs, also für den Missbrauch von Macht und Geld, und deshalb für den IWF Anlass, ihm weiteren Kredit zu verweigern. Hier geht es schließlich nicht um einen Preis, der für „unsere Sicherheit“ zu zahlen ist, sondern hier ruiniert ein unbelehrbarer Machthaber sein Land. Die Oberimperialisten sind eben ein für alle Mal entschlossen, in solchen, ihnen durchaus geläufigen Bemühungen um staatliche Machtentfaltung nur noch die Anmaßung eines unbotmäßigen allzu selbstherrlichen Souveräns zu sehen.

Also fordert man seine Erledigung und macht sich praktisch daran, den Störenfried kleinzumachen.

Er tritt nicht ab, sondern hält halsstarrig an der Macht fest!

Dass Mugabe die Feindseligkeiten genauso prinzipiell nimmt, wie sie gemeint sind, und sich mit der Entschiedenheit und den nicht eben angenehmen Mitteln, mit denen Machthaber so etwas durchzufechten pflegen, gegen die westlichen Einwände, Schikanen, Sanktionen und von außen beförderten Angriffe auf seine Machtstellung wehrt, disqualifiziert ihn dann erst recht. Der in diesem Fall einige Westen unterstützt materiell und ideell massiv die Opposition, weil die ehemals von den Farmern favorisiert worden ist, sich dem Ausland andient und auf jeden Fall auf den Sturz Mugabes hinarbeitet. Und auf diesen Dienst kommt es den Sponsoren an. Die Entwicklungshilfe wird umgewidmet; sie geht nicht mehr an die Regierung, sondern an diverse NGOs, die Nahrungsmittel vorzugsweise in den Hochburgen der Opposition verteilen. Wenn Mugabe das verbieten lässt, steht schon einmal der Vorwurf des ‚Genozids‘ im Raum. Wenn der Chef des oppositionellen ‚Movement for Democratic Change‘ seine Massen mit Blick auf die Weltöffentlichkeit gegen den Diktator aufmarschieren lässt oder das umliegende Ausland zu Sanktionen gegen Simbabwe auffordert, dann gilt das als friedlicher Einsatz für den unerlässlichen ‚Change‘. Wenn Mugabe mit der Staatsmacht und seinem organisierten Anhang dagegenhält, dann beweisen schon die Mittel, dass hier pure Gewalt unterwegs ist. So werden die inneren Machtauseinandersetzungen, die unter den wüsten Staatsverhältnissen in solchen Ländern nicht nach dem hier gewohnten Sittenkodex politischer Konkurrenzkämpfe um die Wählerschaft und um demokratische Machtteilung verlaufen, parteilich interpretiert, begrüßt oder verurteilt und praktisch vorangetrieben, um am Ende dann erbittert festzustellen, dass der halsstarrige Greis nicht einfach abzuwählen ist.

Weg muss er aber, weil sein Fall weit über Simbabwe hinausreicht. Am Fall Mugabe werden nämlich imperialistische Zuständigkeitsfragen prinzipieller Natur ausgetragen.

Er bündelt auch noch mit den Falschen!

Mugabe sucht und verschafft sich machtvollen Rückhalt gegen die Anfeindungen der versammelten Oberimperialisten. Kreditsperre und westliche Sanktionen, verheerend angesichts der Importabhängigkeit des Landes, veranlassen ihn, sich der Volksrepublik China zuzuwenden. Damit ist sein Sündenregister um einen gewichtigen Posten länger: Da haben sich zwei gefunden! Mugabe macht sich zum Einfallstor der unliebsamen imperialistischen Konkurrenz, und die ermöglicht mit ihren Waffen- und sonstigen Lieferungen, dass das längst überfällige Regime sich halten kann, und konterkariert – so die öffentliche Lesart – damit auch hier die Bemühungen der Weltordnungsverantwortlichen, überall für ‚good governance‘ zu sorgen. Simbabwe als ein weiteres Einfallstor für chinesische Ansprüche in Afrika; die imperialistische Aufsteigernation gewinnt Einfluss auf eine unbotmäßige afrikanische Herrschaft, statt dass die sich gefälligst wieder dem Einfluss der zuständigen Mächte unterordnet: Das hat gerade noch gefehlt!

Er ist ein antiweißer Rassist und schlechtes Vorbild für Schwarzafrika!

Zudem bietet Mugabe, wenn er sich als Galionsfigur gegen den Westen aufspielt, allen möglichen, nicht nur afrikanischen Staaten ein schlechtes Vorbild und diplomatische Gelegenheit, ihrerseits Vorbehalte gegen die Aufsichtsmächte geltend zu machen und Eigenständigkeit zu demonstrieren. So wird Simbabwe gegen den Widerstand des Westens in die UNO-Menschenrechtskommission gewählt, und auf dem letzten EU-Afrikagipfel lassen sich die afrikanischen Staatsmänner nicht von Gordon Browns Drohung abschrecken, er werde dem Treffen fernbleiben, wenn Mugabe erscheint. Und – mindestens so gewichtig – Südafrika demonstriert mit seiner Weigerung, die vom Westen geforderten Sanktionen gegen Simbabwe zu verhängen, dass es sich nicht einfach für die westlichen Ordnungsansprüche funktionalisieren lassen will. Das versteht der Westen genau so, wie es gemeint ist, und dringt auf Klarheit: An der Entschlossenheit, nicht auf Mugabes antikolonialistische Rhetorik hereinzufallen, wird Südafrikas Anspruch auf eine Rolle als afrikanischer Regional- und Ordnungsmacht geprüft. So dient der Fall Mugabe den Weltaufsehern auch dazu, die afrikanischen Staaten mit dem Anspruch auf Unterordnung zu konfrontieren und sie diplomatisch vor die Gretchenfrage zu stellen, wie sie es damit halten. Dementsprechend gehässig fällt das Urteil über den Staatschef Simbabwes und seine Einwände aus: Wenn Mugabe die Vorherrschaftsansprüche des Westens anklagt und Großbritannien des Neo-Kolonialismus bezichtigt, dann beweist er damit seinen Gegnern, dass er ein unverbesserlicher Rassist ist. Schließlich ist er ja Schwarzer, redet also ‚als Schwarzer‘ verächtlich über die Weißen, die solche Anklagen selbstredend nicht verdient haben. Und auch nicht zu dulden gewillt sind.

Mugabe ist also einsortiert als

Ein Exempel für die imperialistische Ausrichtung Afrikas

Als solches muss er erledigt werden.

Das versteht die imperialistisch geschulte Öffentlichkeit genau und macht sich ihren Vers darauf. Das beherrscht sie: Auf das Elend in solchen Ländern zeigen; die Brutalität der Machtausübung, die anderswo durchaus immer wieder einmal für nützlich oder geboten angesehen wird, hier für sich sprechen lassen; die Opfer bedauern und in ihrem Namen nach besserer Herrschaft rufen; und mit all dem eine einzige verlogene Botschaft loswerden: Das alles kommt daher, weil dort ein antiwestlicher, gegen uns, das heißt gegen unsere guten Herrschaftsprinzipien gerichteter Potentat am Werk ist. Mit Weltmarkt und imperialistischem Zugriff auf Afrika und andere Regionen hat das alles nichts zu tun. Man sieht doch, wie verheerend regiert wird, wenn sich einer gegen die imperialistischen Vormächte etwas herausnimmt!