Leserbrief
„Der Kampf um den russischen Fernsehsender NTW“

Der Leser fragt, ob denn die Pressefreiheit eine Beschränkung sein könne, wenn der GegenStandpunkt erlaubt ist? Die Redaktion antwortet: „Der Witz ist aber, dass im Fall einer voll entwickelten demokratischen Öffentlichkeit wie z.B. unserer bundesrepublikanischen deren Macher dermaßen positiv zur Staatsgewalt und deren Programm stehen, dass sich eine staatliche Überwachung und Interventionen gegen polizeiwidriges Gedankengut weitestgehend erübrigen.“

Aus der Zeitschrift
Siehe auch
Systematischer Katalog

Leserbrief zu „Der Kampf um den russischen Fernsehsender NTW“

Liebe Gegenstandpunkt Redaktion

… In Eurem Artikel „Der Kampf um den russischen Fernsehsender NTW“ schreibt ihr, dass sich die Pressefreiheit in den „demokratischen“ Ländern darauf zu beschränken hat, innerhalb eines festgelegten Gewaltmonopols (hier also die Verfassung) „konstruktiv abweichende Auffassungen“ vertreten zu dürfen. Wenn diese Auffassungen allerdings von diesem Konsens abweichen, ist es vorbei mit der „Pressefreiheit“.

Dabei irritiert mich, dies in einer öffentlich publizierten Zeitschrift zu lesen, die nun wirklich nicht in das Bild dieser „systemtreuen konstruktiven Presse“ passt, sich ganz im Gegenteil offen gegen den Kapitalismus ausspricht.

Kann ich daraus schließen, dass die Pressefreiheit doch etwas weiter reicht oder dass ihr euch bisher nur geschickt angestellt, eine zu kleine Auflage habt oder wirklich kurz vor der Zensur seid?

PS. Könntet ihr nicht eure Zeitschrift mit ein paar Bildchen auflockern? Ihr verschreckt jüngere Leser.

Antwort der Redaktion
Pressefreiheit – keine Frage der Reichweite, sondern ein funktioneller Bestandteil demokratischer Herrschaft

Deine Zusammenfassung unserer Argumente legt den Ton darauf, dass sich die Pressefreiheit auf so etwas wie einen Kanon der zugelassenen Meinungen zu beschränken hat, will sie sich nicht Verbote einhandeln. Der Witz ist aber, dass im Fall einer vollentwickelten demokratischen Öffentlichkeit wie z.B. unserer bundesrepublikanischen deren Macher dermaßen positiv zur Staatsgewalt und deren Programm stehen, dass sich eine staatliche Überwachung und Interventionen gegen polizeiwidriges Gedankengut weitestgehend erübrigen. Und führt man sich einmal zu Gemüte, wie sich die Wickerts und Augsteins samt ihren zahlreichen Kollegen tagtäglich ins Zeug legen, so ist doch offenkundig, dass die das Problem auch nicht kennen, sich „beschränken“ und bei ihren Kommentaren darauf achten zu müssen, dass sie nicht etwa in verbotene Gedankengänge hineingeraten. In ihrem professionellen Selbstbewusstsein versteht sich diese Zunft ganz umgekehrt als so etwas wie ein oberstes Kontrollorgan, das die Politik auf Probleme aufmerksam macht, deren Problemlösungen kritisch begutachtet, Verbesserungsvorschläge einreicht usw. usf. Um sich solchermaßen wie eine große Mannschaft ehrenamtlicher Politikberater aufzuführen, ist schon eine abgrundtief positive Parteinahme für die Staatsgewalt und deren Aufgaben unterstellt.

Deren Fundament wird immer dann kenntlich, wenn bei der Verurteilung auswärtiger Herrschaften anhand der Maßstäbe guten d.h. demokratischen Regierens von Seiten der Presse- und Fernsehleute als einer der gewichtigsten Verstöße vermerkt wird, dass die Staatsgewalt dort die Institution der Pressefreiheit nicht respektiert. Das begreifen die berufsmäßigen Repräsentanten der Öffentlichkeit offenkundig als entscheidenden Ausweis für die Güte einer Staatsmacht, messen also deren Leistungen in erster Linie am Respekt vor dem eigenen Gewerbe. Dabei geben sie zwar umstandslos zu, dass die Einrichtung, Meinungen haben und öffentlich verbreiten zu dürfen, in ihren überaus zivilisierten und aufgeklärten Gemeinwesen keine Selbstverständlichkeit darstellt, sondern selbst, wie das „dürfen“ schon sagt, ein Gewaltverhältnis, eine staatlichen Genehmigung zur Voraussetzung hat. Das wird aber nicht als Skandal begriffen, sondern ganz umgekehrt als Grund für Dankbarkeit; das „Dürfen“ wird freudig begrüßt und in der Rolle von ideellen Verantwortungsträgern für das Wohlergehen der Staatsmacht, regelrecht wie ein Amt wahrgenommen.

Bei der Personnage, die die Sphäre des öffentlichen Meinens besetzt und definiert, hat man es mit bekennenden Parteigängern ihrer Staatsmacht zu tun; die sind gar nicht anders zu argumentieren gewohnt als in der „wir“-Form, also als Sprachrohr eines nationalen Kollektivs; die Interessensgegensätze, die das Zusammenleben in diesem feinen Kollektiv auszeichnen, werden grundsätzlich so behandelt, dass nach staatsdienlichen und -abträglichen Interessen sortiert und Empfehlungen zur Förderung der Ersteren und zum Niedermachen der Letzteren ausgegeben werden. Eine solche Öffentlichkeit hat es nun wirklich nicht nötig, sich Schranken aufzuerlegen und ihre Standpunkte darauf zu überprüfen, ob sie mit der Verfassung konform sind. Als Vorausdenker im Namen der Nation, als Schreibtischtäter, die sich nicht genug tun können, im Namen von deren Interessen nach harten und durchgreifenden Maßnahmen im Inneren und Äußeren zu rufen, überholen sie noch regelmäßig die Politik. Dabei ist es auch durchaus erlaubt und kommt bei den Freigeistern, die sich in den Feuilletons verbreiten dürfen, gar nicht selten vor, z.B. auch einmal über den Nutzen der Todesstrafe zu räsonnieren oder andere Artikel der Verfassung in Frage zu stellen – schließlich ist dabei alle Mal kenntlich, dass derlei Gedankenexperimente im Namen des Gemeinwesens und seiner höheren Bedürfnisse vorgenommen werden, dass also bei aller theoretischen Phantasie immer gleichzeitig auch eine Ergebenheitsadresse an die Staatsmacht abgeliefert wird.

Es liegt also kein so gearteter Gegensatz zwischen Staatsmacht und Öffentlichkeit vor, dass die Politik dieser Sphäre immerzu auf die Finger sehen müsste, ob da nicht aufrührerisches Gedankengut verbreitet wird. Sie funktioniert vielmehr aus eigenem Willen und tiefster Überzeugung heraus als Instrument der demokratischen Herrschaft – betätigt sich nach oben als unermüdliches konstruktives Verbesserungswesen, nach unten als tägliche Unterweisung des Publikums in den maßgeblichen Problemlagen, also staatstreuen Gesichtspunkten, die es an die Vorkommnisse anzulegen hat.

D.h. wiederum nicht, dass die öffentlichen Meinungsproduzenten bei ihrer verantwortungsgetragenen Tätigkeit nicht auf gewisse Schranken stoßen. Auch wenn die einschlägigen Leistungen der Pressefreiheit auf dem Gebiet der politischen Bildung und Bornierung des Volkes gar nicht hoch genug einzuschätzen sind, zu einem konfliktfreien Verhältnis zwischen Politik und Öffentlichkeit führt das nicht. Gerade wegen der Sorge um das Wohlergehen der nationalen Interessen und den Erfolg von Politik und Wirtschaft stehen die dafür zuständigen Figuren in den öffentlichen Anstalten unter Beschuss, müssen sich unentwegt die Frage gefallen lassen, ob sie ihr Amt auch mit der nötigen Sorgfalt, Durchsetzungsfähigkeit und Erfolgsträchtigkeit verwalten. Die Politiker nehmen das wiederum sehr ernst, denn schließlich entscheidet sich mit dem Bild, das von ihnen in der Öffentlichkeit gezeichnet wird, ihre Position auf der wöchentlich nachzulesenden Beliebtheitsskala, und damit steht ihre Anerkennung oder Ablehnung beim Wähler, d.h. ihre erneute Ermächtigung zum Regieren auf dem Spiel. Aus der Optik der Politiker betrachtet, gerät diese Dauerinspektion ihres politischen Wirkens und ihrer Qualifikation, die die Öffentlichkeit vornimmt, immerzu gefährlich nahe an den Rand der Ehrabschneidung, daher beschäftigen sie auch regelmäßig die Organe der Presse mit Gegendarstellungen und die Gerichte mit Beleidigungsklagen.

Wo es um Erfolg oder Misserfolg in der Parteienkonkurrenz geht, also um den höchsten demokratischen Wert, den Zugang zur Macht, da stellen sich dann auch Umgangsweisen zwischen Politik und Presse ein, über die sich Pressevertreter zuweilen, meistens auch erst am Ende ihrer Berufstätigkeit, als Beschränkung beschweren. Da ist es z.B. üblich, dass vorab Fragen genehmigt werden müssen, die Journalisten Politiker hinterher fragen dürfen. Da werden auch schon einmal Journalistenkarrieren dadurch beendet, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten, von den Parteien per geregeltem Proporz mit Führungspersönlichkeiten besetzt, ein bisschen zu viel investigativen Journalismus oder kritisches Herumgefrage übel nehmen und die Verantwortlichen aus dem Verkehr ziehen.

Eine solche Beschränkung kennt die Pressefreiheit also durchaus, nämlich die Instanzen und Verfahrensweisen einer freiwilligen Selbstzensur. Die üben die Medien intern und untereinander, wegen ihrer ideellen Verantwortung für das Gemeinwesen und aus ihren Konkurrenzinteressen aus. So dass sich die Angehörigen dieses Standes in der Regel und in ihrer überwiegenden Mehrheit auch schnell an diese inneren Gebote des gehörigen Umgangs mit Politikern halten. Schließlich kennen sie ihren eigenen Sittlichkeitskodex, ihre journalistische Verantwortung: Die gebietet, bei aller kritischen Entrüstung über Untätigkeit und -fähigkeit des Staatspersonals darauf zu achten, dass beim Publikum keine Staatsverdrossenheit aufkommt. Und auch in anderen Hinsichten, wie z.B. im Umgang mit den allfälligen kapitalistischen Verseuchungen, achten die Funktionäre der Pressefreiheit peinlichst auf ihre konstruktive Rolle: Anprangern, Schuldige suchen ja, aber bloß keine geschäftsschädliche Panik bei den Massen erzeugen!

Zuguterletzt sind die Medien auch noch Geschäftsunternehmen, in denen es ums Geldmachen geht, für die sich also aus eigenem Interesse heraus eine gewisse Selbstbeschränkung im Aufdecken und kritischen Herumstochern gebietet. Da sind z.B. gute Beziehungen zu den inneren Kreisen der hohen Politik eine wichtige Voraussetzung des Gewerbes, so dass es sich umgekehrt empfiehlt, auf die Empfindlichkeiten der Persönlichkeiten Rücksicht zu nehmen, deren Gewogenheit man sich für zukünftige Interviews und zur Beschaffung von Informationen aus den gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen sichern möchte. Zweitens gehören zu diesen Kreisen auch die Chefetagen der Wirtschaft, die mit ihrem Anzeigen- und Werbungsgeschäft ein äußerst wichtiger Kunde sind. Und dann gibt es dann noch das Publikum, dessen Geschmack, nachdem ihn die Medien lange genug gebildet haben, in innerredaktionellen Streitfällen auch zum Argument wird: Das verkauft sich nicht, das will doch keiner hören oder lesen…

Dass in einer fix und fertigen demokratischen Presselandschaft so wenig an abweichenden Meinungen überhaupt vorkommt, staatliche Eingriffe und Verbote weitgehend überflüssig sind, ist also nicht zuletzt ein Verdienst dieser Öffentlichkeit.

Und was ist, wenn ein Stückchen Presse mal wirklich staatsfeindliche Urteile in die Welt setzt? Wo das der Fall ist, gibt man den Betreffenden als Erstes zu bedenken, dass doch gerade der Staat, gegen den sie zu Felde ziehen, ihnen überhaupt erst ermöglicht, zu kritisieren und zu protestieren. Sie sollen sich hinter die Ohren schreiben, dass er ihnen dergleichen auch verbieten könnte, den Umstand, das er das freie Meinen und Denken zulässt, als Akt äußerster Großzügigkeit würdigen, und dankbar darüber, dass sie ihre Meinung kundtun dürfen, entweder die Schnauze halten oder den Grundkonsens wahren, wonach eine Herrschaft, die eine freie Presse erlaubt, letztlich und im Prinzip doch alle Mal in Ordnung geht. Klargestellt wird in dieser Form, dass jede Äußerung von Kritik, die nicht den Standpunkt der Anerkennung der Macht einschließt, die nicht als Erstes ihren Respekt vor der alle Freiheiten gewährenden Instanz zu Protokoll gibt, einen Missbrauch der feinen Institution der Pressefreiheit darstellt – dass also die Pressefreiheit wirklich nicht für Leute mit einer abweichenden Meinung eingerichtet ist.

Wo die dennoch nicht locker lassen, da ist es für den Staat eine Ermessensfrage, wie er mit ihnen umgeht. Verbieten ist da wirklich nur eines von ziemlich vielen Instrumenten, die der demokratische Staat zur Verfügung hat. Und womöglich gar nicht opportun. Unter Umständen, falls der missliebige Standpunkt gar keinen nennenswerten Anklang findet z.B., genügt es vollauf, seine Vertreter unter verschärfte Beobachtung zu stellen, und diesen Tatbestand der Öffentlichkeit bekannt zu geben: Mit der Definition von Organen oder Vereinen als Objekte des Verfassungsschutzes wird allen anständigen Demokraten klargestellt, dass deren Auffassungen zu ächten sind. Und da kann sich eine Regierung unter geregelten demokratischen Verhältnissen auf den Dienst ihrer Öffentlichkeit verlassen, die ihrerseits von Staats wegen für polizeiwidrig erklärte Meinungen ausgrenzt, sich den Fahndungsstandpunkt des Verfassungsschutzes zu Eigen macht und weitere Überlegungen anstellt, wie man den Verfassungsfeinden noch anders zusetzen könnte. Z.B. mit einer Untersuchung von deren Vermögens- und Steuerverhältnissen, was für Verschiedenes gut sein kann: Dafür, politische Anliegen als gewöhnliche Verbrecher zu denunzieren, die störenden Elemente mit Prozessen zu schikanieren oder ihnen die materiellen Mittel zu entziehen, sich überhaupt bemerkbar zu machen. Der Einsatz solcher Techniken kann auch in anderen Fällen, in denen als staatsfeindlich definierte Auffassungen weitergehende Sympathien genießen, zum Erfolg führen, die missgeleiteten Anhänger beeindrucken und wieder auf den rechten Weg bringen. Dort aber, wo so ein abweichender Standpunkt den Übergang macht, zur Tat zu schreiten, also sich nicht auf die Äußerung einer belanglosen Meinung beschränkt, bezieht der Staat das auf sich, dann geht es nicht nur um einen Missbrauch der Pressefreiheit, sondern er erklärt sein Gewaltmonopol für bedroht und angegriffen. Das wird übrigens – da liegst du, glauben wir, krumm – nicht von der Verfassung „festgelegt“. Die Verfassung ist das prinzipielle, in gesetzlicher Form abgefasste Staatsprogramm, und kein höheres, über dem Staat stehendes Subjekt, das den Bürgern Freiheiten garantiert und dem Staat sein Gewaltmonopol; Letzteres ist umgekehrt nicht ein bloßes Mittel, um die in der Verfassung verbürgten Rechte zu schützen, sondern ein fest institutionalisiertes Herrschaftsverhältnis, bei dem die demokratische Staatsmacht sämtliche ihrer Untertanen unter Androhung von Verfolgung und Strafe darauf verpflichtet, ihre Interessen ausschließlich in dem Rahmen und mit den Mitteln zu betätigen, die sie in ihren Gesetzen vorschreibt. Wo dieser Gehorsam aus politischen Gründen – sei es von rechts oder von links – aufgekündigt wird, da verfallen Staaten auch nicht mehr auf das altmodische Mittel der Pressezensur; da hantieren sie mit Parteienverboten oder mit Terrorismusdefinitionen und einem geistigen Nährboden, den es auszurotten gilt.

Was zuguterletzt den GegenStandpunkt betrifft, hast du recht mit deiner Vermutung, dass wir eine ziemlich kleine Auflage haben. Das bewahrt uns aber überhaupt nicht davor, jährlich in jedem Verfassungsschutzbericht von Bund und Ländern wieder aufzutauchen. Es liegt also auch nicht in unserer Macht, uns irgendwie geschickt anzustellen. Wir haben es nämlich mit der schönen Kombination zu tun, dass wir genügend Aufmerksamkeit auf uns ziehen, um im alljährlichen Panorama der Staatsfeinde unseren festen Platz einzunehmen, und genau deshalb von der so überaus freigeistigen und pluralistischen Öffentlichkeit, die von Moshammer bis Sloterdijk sämtliche anerkannten Spinner zum Diskutieren bittet, kategorisch ausgegrenzt werden. Eine Gratisleistung der Demokraten, die die Sphäre der Öffentlichkeit bestücken, mit der sie die Dienste der verfassungsschützenden Organe ergänzen, besteht nämlich darin, abweichende Meinungen nicht zu widerlegen, sondern mit Ignoranz zu bestrafen. Ein erstklassiger Fall von Zivilcourage! Totschweigen ist eine der schärfsten Waffen der Institution der Pressefreiheit im Umgang mit denen, die sie als ihre Feinde ansieht. Das geht im Übrigen bis zum Vertrieb, bei dem auch noch Buchhandelsangestellte in heroischer Missachtung der Tantiemen, die ihr Laden beziehen könnte, ihr bisschen Macht zur demokratischen Zensur gegen den GegenStandpunkt wahrnehmen.

PS: Zu deinem Vorschlag: Wir haben unsere Zweifel daran, dass ein durch Bilder aufgelockertes Layout ein Hilfsmittel darstellt, um Gedanken eingängiger zu machen, die den herrschenden Gedanken nun einmal widersprechen. Die lassen sich auch durch optische Reize nicht zur Unterhaltung umfunktionieren – und den irreführenden Eindruck wollen wir auch gar nicht erwecken.