Die Konkurrenz der Kapitalisten
Kapitel III: Steigerung des Wachstums: Die Produktivität des Kapitalismus

Kapitalistischer Reichtum ist keiner, wenn er nicht immerzu wächst. Kapitalistischer Reichtum wächst nicht, wenn er nicht immer stärker wächst. Und alle einschlägigen Fortschritte entwerten und ruinieren zugleich die produktiven Anstrengungen und Leistungen der konkurrierenden Agenten dieses Wachstums. Die Notwendigkeit dieses realen Irrsinns der herrschenden Produktionsweise und seine Folgen für ‚Mensch und Natur‘ werden erklärt im dritten Kapitel der systematischen Darstellung der Konkurrenz der Kapitalisten.

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Systematischer Katalog
Gliederung

Die Konkurrenz der Kapitalisten
Kapitel III[1]
Steigerung des Wachstums: Die Produktivität des Kapitalismus

§ 13 Senkung der Stückkosten

Mit einer Leistung macht die kapitalistische Produktionsweise am sichersten einen wenn nicht unbedingt guten, dann jedenfalls Respekt gebietenden Eindruck; das ist der unaufhaltsame technische Fortschritt, bei Gebrauchsgütern aller Art wie bei den Mitteln ihrer Herstellung. Illustriert wird er gerne an raffinierten Gerätschaften, die gerade in Mode sind; gemessen wird er bei passender Gelegenheit in Stunden und Minuten, die an Arbeitszeit für die Herstellung gewisser Produkte aktuell im Vergleich zu früher bloß noch nötig sind. „Schattenseiten“ bleiben nicht unerwähnt: Der übergroße „Fußabdruck“ beim Ressourcenverbrauch, die Verwüstung der Umwelt, der Wegfall von Arbeitsplätzen infolge „Rationalisierung“, das alles ist als Problem anerkannt. Die „Rationalisierung“ heißt trotzdem weiter so; und auch für die exzessive Überbeanspruchung „der Natur“ gilt – neben individueller Verzichtsbereitschaft – mehr technischer Fortschritt als die Lösung der Wahl. Dabei ist allemal klar, dass weder freie Wahl noch Rationalität die Gründe des unaufhaltsamen technischen Fortschritts sind, mit dem die kapitalistische Produktionsweise Eindruck macht. Ursache ist ein Sachzwang, den die Industriellen – sich – selber schaffen.

1. Das Diktat des Marktes: Stückkostensenkung

Um ihre Einkommensquelle standesgemäß für sich und nachhaltig sachgemäß sprudeln zu lassen, agieren kapitalistische Unternehmer als verantwortungsbewusste Funktionäre des Wachstums ihres Vermögens: Sie leisten über die Rückflüsse aus dem Umschlag ihres Kapitals hinaus Vorschüsse, die sich durch steigende zukünftige Gewinne bezahlt machen müssen; sie gehen Verbindlichkeiten ein, die ein erfolgreiches Unternehmenswachstum zwingend notwendig machen. Mit diesem Unternehmerfleiß stoßen sie unweigerlich an die Schranken der zahlungsfähigen und -willigen Nachfrage nach ihrem in zunehmender Masse auf den Markt geworfenen Produkt. Mit ihrem Wachstum überfordern sie die Kaufkraft, um die sie konkurrieren. Die gibt den benötigten, weil mit der Ausweitung ihrer Produktion vorweggenommenen Gewinn irgendwann nicht mehr her.

Aus der selbstgeschaffenen Schranke seines Unternehmenswachstums zieht der kapitalistische Produzent einen selbstkritischen Schluss: Wenn am Markt, dieser unbarmherzigen Instanz, der fürs Wachstum verplante Gewinn nicht mehr zu holen ist, dann stimmt – zuerst und vor allem – mit seinem Unternehmen etwas nicht. Die Leistung, für die es da ist, nämlich als Kapitalvorschuss wachsenden Überschuss zu bringen, lässt zu wünschen übrig. Also gehört dessen kapitalistische Leistungsfähigkeit auf den Prüfstand: Im Betrieb muss das Verhältnis zwischen dem Kostenaufwand für die Produktion der zu verkaufenden Ware und dem mit ihrem Verkauf zum geltenden Marktpreis zu erlösenden Profit durchgreifend verbessert werden; dort, wo der Unternehmer selbst es in der Hand hat. Geboten ist die Umgestaltung des Produktionsprozesses dergestalt, dass eine durchgreifende Minderung der Stückkosten herauskommt.

2. Das Rezept: Noch mehr Kapitalvorschuss, so dass fixe Kosten zur Einsparung von Lohnkosten führen

Das Problem enthält bereits eine klare Vorgabe für seine Lösung. Der Blick des Unternehmers fällt unweigerlich auf den Faktor, dessen Wirkung auf die Kosten der Produktion, unabhängig von den Bedingungen, die er beim Ein- wie Verkauf am Markt vorfindet, ganz in seiner Hand ist: auf die Arbeit, die er verrichten lässt. Die geht nämlich, im Unterschied zu allen sonstigen Ingredienzien seines Produktionsprozesses, nicht allein mit ihrem Preis, sondern mit ihrer Leistung in die Bestimmung der Produktionskosten seiner Waren ein: Je höher die Leistung, desto weniger bezahlte Arbeitszeit steckt in der produzierten Einheit, desto geringer ist also dieser Bestandteil der zu veranschlagenden Stückkosten. Und eben das: was sich in diesem Sinn aus der entlohnten Arbeit herausholen lässt, ist Sache des Unternehmers, der darüber das Kommando hat.

Um hier durchgreifende Erfolge zu erzielen, ist es freilich mit Arbeitshetze nicht getan – an der lässt es ein kapitalistischer Fabrikant ohnehin nicht fehlen. Als Eigentümer der Produktionsmittel hat er aber nicht nur formell das Regime über die Arbeit in seinem Betrieb, sondern die Verfügung über deren Produktivkraft. Die existiert im Wesentlichen getrennt vom Arbeitsvermögen seiner Angestellten in den angewandten technischen Mitteln sowie einer denen angepassten Organisation der Teilarbeiten. Hier lässt sich ansetzen. Seine Herrschaft über den Produktionsprozess erlaubt dem Industriellen seinem Zweck dienliche Eingriffe und Veränderungen: den Einsatz einer verbesserten Maschinerie, die den benötigten Arbeitsaufwand für die Produktion einer Ware mindert, sowie die Analyse des erforderlichen Arbeitsvorgangs, die den Zeitaufwand für jede einzelne Operation misst und deren Zeit sparende Zerlegung und Rekombination gestattet; Fortschritte, die oft durch Änderungen am Produkt angestoßen werden oder eine Anpassung des Produkts an das optimierte Herstellungsverfahren nach sich ziehen.

Gegen Geld lässt sich das alles machen und beschaffen. Experten, die neue Produkte und Verfahren entwickeln; Apparate, Reaktoren, Maschinenstraßen, die viel menschlichen Arbeitsaufwand auf Bedienungstätigkeiten reduzieren und insofern äußerst produktiv machen; Arbeitswissenschaftler, die den nötigen Einsatz von Physis und Psyche zergliedern, ausmessen und auf Leistung im banalen Sinn – Arbeit pro Zeit oder genauer: produktive Wirkung einer zu bezahlenden Verrichtung pro Zeiteinheit – hin trimmen, sind zu kaufen. In diesem schätzenswerten Vorteil liegt zugleich der Nachteil, der den ums Wachstum seines Vermögens besorgten Unternehmer zu schwierigen Abwägungen zwingt: Alles, was die positive Wirkung der bezahlten Arbeit aufs Produktionsergebnis steigert, also die Stückkosten nachhaltig senkt, kostet Geld, treibt den zu leistenden Vorschuss in die Höhe; auf die Wareneinheit umgelegt steigen dadurch im Normalfall die Stückkosten, um deren Senkung es doch geht. Die Einsparung von Arbeitsaufwand durch fortschrittliche Produktionsmittel und -verfahren ist also nicht nur in eingesparte Arbeitszeit und diese in einzusparende Arbeitskosten umzurechnen – wobei zusätzlich der schöne Spareffekt zu berücksichtigen ist, der sich womöglich mit schlechterer Bezahlung der an neue Gegebenheiten angepassten, „erleichterten“ Arbeit erzielen lässt. Die so auf Dauer eingesparte Lohnsumme ist zu dem dafür nötigen Kostenaufwand ins Verhältnis zu setzen, und zwar so, dass über die veranschlagte Einsatzzeit neuer Produktionsmittel hinweg auf die zu produzierende Wareneinheit bezogen mehr Lohnstückkostensenkung als Mehraufwand für die Technik übrig bleibt. Nur so wird aus der Steigerung der Arbeitsproduktivität, die dem Unternehmer gehört, das, worauf es ihm ankommt, nämlich eine Verbesserung des Kosten-Gewinn-Verhältnisses, das in der zu verkaufenden Ware steckt: eine Zunahme der Kapitalproduktivität, mit der sich angesichts der Schranken, die der Markt dem mit immer mehr gleichartigen Mitteln betriebenen Kapitalwachstum vorgibt, weiterwirtschaften lässt.

3. Vom Marktpreis, der die Rate des Profits bestimmt, zum Kalkül mit der Profitrate, das den Verkaufspreis bestimmt

Mit der Erhöhung des Gewinnanteils, der dank gesenkter Stückkosten in seinen Produkten steckt, macht sich der Kapitalist in doppelter Weise frei von der Schranke, die der gegebene Marktpreis dem vorweggenommenen, daher unbedingt benötigten Wachstum seines Gewinns setzt: Er kann an jeder Ware mehr verdienen, und er hat sich die Freiheit verschafft, ohne Einbußen am Gewinn pro verkaufter Einheit seinen Verkaufspreis unter den vorgefundenen Marktpreis zu senken und damit auf diese Bedingung seines Geschäftserfolgs selbst einzuwirken: auf das Maß, in dem er für seinen Gewinn die Zahlungsfähigkeit und -bereitschaft der Kundschaft beansprucht. Per Verzicht auf den gesteigerten Gewinnanteil pro Ware, oder auch nur einen Teil davon, ist er in der Lage, zu verminderten Verkaufspreisen mehr abzusetzen und so, neben oder anstelle der Rate seines Profits pro Ware, die Gesamtmasse seines Gewinns zu steigern. War er ursprünglich gezwungen, sich mit seinem Betrieb in ein gewinnbringendes Verhältnis zu dem vorgegebenen Marktpreis seines Produkts zu setzen, so wird der am Markt zu realisierende lohnende Preis jetzt zum auf Absatzsteigerung hin kalkulierten Ergebnis der Leistung, nämlich der verbesserten Kapitalproduktivität, die der Produzent dem effektivierten Arbeitsprozess in seinem Betrieb abgewinnt. Die erhöhte Gewinnspanne ermächtigt ihn, den Marktpreis zu definieren, bei dem vermehrter Absatz die Masse seines Profits maximal wachsen lässt. Mit seiner Herrschaft über die Produktivkraft der Arbeit in seinem Unternehmen macht er sich zur bestimmenden Größe an dem Markt, den er als Sachzwang erfährt.

4. Das Verfahren: Umwälzung des Produktionsprozesses und organisierte Anwendung des Rezepts auf den Einsatz von Lohnarbeit und ihre Bezahlung

Um sich zum Herrn der Marktbedingung zu machen, von der er maßgeblich abhängt, vollendet der industrielle Kapitalist die Trennung der Arbeitskräfte, die er bezahlt, von der Produktivkraft der Arbeit, die er sie verrichten lässt, und damit zugleich ihre Subsumtion unter die Mittel ihrer Produktivität. Ganz nach seinem Kalkül, mit jedem technischen Fortschritt weiter entfernt und befreit von Vorgaben und Notwendigkeiten natürlicher Abläufe, handwerklicher Fertigkeiten und körperlicher Kräfte, organisiert er den betrieblichen Herstellungsprozess; ganz im Sinne höchster Kosteneffizienz richtet er die Arbeitsplätze ein, in die seine „Mitarbeiter“ einrücken; nämlich eben so, dass noch die kleinste Verrichtung, jede menschliche Tätigkeit auf maximale Produktionsgeschwindigkeit ausgerichtet ist. Das haben seine bezahlten Angestellten als vollendete Tatsache hinzunehmen. Die Freisetzung der Arbeitenden von Kraftaufwand und Anforderungen an ihre Geschicklichkeit, soweit sich beides durch technisches Gerät lohnend bewältigen lässt, macht sich fürs Personal geltend als Sachzwang, den Produktionsprozess dort, wo dessen Automatismus menschliche Arbeit nötig, d.h. ihren Einsatz – noch oder wieder – lohnend macht, im Wortsinn zu bedienen. Die entsprechenden Tätigkeiten werden als Abfolge von für sich genommen sinnlosen, dafür mit größtem Tempo zu bewältigenden, von übergeordneten Stellen – oder gleich wieder von Überwachungsautomaten – koordinierten Teilverrichtungen organisiert: ein Effekt, den auch reaktionäre Anhänger eines Lebenssinns durch Arbeit als Entfremdung kritisieren können. Kapitalisten, die für diese als „Sinnverlust“ beklagte Art von „Beschäftigung“ mit viel unternehmerischem Eifer gesorgt haben, denken eher an den so gewonnenen konkreten kapitalistischen Sinn der abstrakten Arbeit, die sie in ihren Betrieben anwenden.

Mit der Steigerung der Wirkung der bezahlten Arbeit verfügt der Unternehmer über weitere Nutzeffekte der rationalisierten Produktion. Zum einen werden auch bei weiter wachsendem Betriebsumfang in der Regel Arbeitskräfte überflüssig und von den Lohnlisten gestrichen. Gerne wird der Ertrag solcher Maßnahmen gleich in eingesparten Arbeitsplätzen und der dafür veranschlagten Lohnsumme gemessen; am Ende wird ein solches Sparziel vor der Einführung neuer Technologien festgesetzt und gemäß der Vorgabe nach entsprechenden Produktionsmitteln und -verfahren gesucht. Dem Heer der Entlassenen wird von Anwälten des Sozialen dann das Quantum Experten und anderer Fachkräfte gegenübergestellt, die mit äußerst intelligenter, dabei blitzsauberer Arbeit den feinen Fortschritt besorgen. Doch abgesehen davon, dass nicht einmal deren Zahl mit dem technischen Fortschritt unbedingt wächst – mancher Entwicklungsingenieur „rationalisiert“ unversehens sich selber weg –, und erst recht davon abgesehen, dass auch diese schöne Arbeit sich unter dem Kommando gewinnorientierter Unternehmer zu einer eintönigen Vielfalt möglichst vereinfachter Teilaufgaben zu entwickeln pflegt, die auf Leistung, nämlich Erledigung von Aufträgen pro Zeiteinheit hin optimiert sind: Für jeden „Arbeit sparenden“ Fortschritt werden auch die noch Beschäftigten mit ihrem Einkommen haftbar gemacht. Kapitalisten halten sich da ganz an das von ihnen für natürlich befundene Gesetz, dass der Lohn umso geringer ausfällt, je einfacher die Tätigkeit ist, für die er gezahlt wird. Und weil mit zunehmender Einfachheit der Arbeit die Arbeiter leichter austauschbar werden, gibt die gestiegene Produktivität den Arbeitgebern gleich auch noch das Erpressungsmittel an die Hand, dieses natürliche Lohngesetz durchzusetzen und den teuren Investitionen ein weiteres Gegengewicht zur Last des Fortschritts abzugewinnen.

Und auf jeden Fall bleiben auf allen Stufen lohnabhängiger Erwerbstätigkeit genügend Arbeitslose übrig, die das Lohndrücken leichtmachen. So haben am Ende alle Kapitalisten was vom Fortschritt.

§ 14 Der Markt: Werk und Bewährungsprobe des kapitalistischen Fortschritts

1. Anforderung an, Wirkung auf den Markt: Preis-Masse-Geschwindigkeit des Warenumsatzes fällen ihr Urteil über den kapitalistischen Nutzen der Produktivität

Mit der Freiheit der Preiskalkulation, die er sich mit der Senkung seiner Produktionskosten pro Wareneinheit verschafft, wendet sich der fortschrittliche Unternehmer dem Markt zu. Denn jetzt kommt es darauf an, dass er diese Freiheit dazu nutzt, Macht über das Marktgeschehen zu gewinnen und es zu seinem Vorteil zu gestalten.

Dazu muss seine Verkaufsabteilung den richtigen Preis [2] finden: einen Verkaufspreis unterhalb des bislang gültigen Marktpreises, der für den Absatz einer laufend vergrößerten Warenmenge sorgt und dadurch so viel mehr Kaufkraft auf das gesteigerte Angebot zieht, dass der Verzicht auf einen Teil des gestiegenen Gewinnanteils, der rechnerisch in der billiger hergestellten Ware steckt, sich lohnt, nämlich die Masse des Gewinns steigen lässt; über die Summe hinaus, deren weitere Vermehrung mit den herkömmlichen Produktionsmitteln der Markt nicht mehr hergibt. Dabei muss der Unternehmer zugleich dafür sorgen, dass die Frist zwischen dem Zeitpunkt des Kapitalvorschusses, der mit der Masse der gefertigten Artikel auf jeden Fall gewachsen ist und zudem den – in der Regel gestiegenen – Aufwand für technisch fortentwickelte Produktionsmittel enthält, und dem Zeitpunkt des Rückflusses, dem Eintreffen der entsprechend vermehrten Verkaufserlöse, sich nicht in die Länge zieht: Jede Verzögerung im Umschlag des Kapitals verschlechtert ja das Verhältnis zwischen Kapitalaufwand und Gewinn, um dessen Vergrößerung es doch geht,[3] mindert den Nutzen der Steigerung der Kapitalproduktivität, die der Unternehmer in seinem Betrieb zustande bringt. Er muss also nicht nur sicherstellen, dass die Dauer des Produktionsprozesses nicht mit dem zunehmenden Güterausstoß wächst. Vor allem muss er darauf achten, dass der Markt die vermehrte Warenmasse ohne zusätzlichen Zeitaufwand schluckt.[4]

So steigen mit dem verbilligten und vermehrten Warenangebot die Anforderungen des Produzenten an den Markt. Umgekehrt entscheidet sich am richtig gewählten Verkaufspreis, an der im richtigen Umfang vergrößerten Warenmasse und am entsprechend gestiegenen Tempo der Warenzirkulation der kapitalistische Nutzeffekt des Aufwands für die Steigerung der Arbeitsproduktivität im Betrieb. Damit diese Rechnung aufgeht – und erst recht, wenn sie nicht aufgeht –, ist der produzierende Unternehmer wieder zurückverwiesen auf die Sphäre, über die er die volle Kommandogewalt hat: auf die Produktion, deren fortschrittliche Gestaltung ihm mit der Freiheit der Preiskalkulation die effektive Macht über das Marktgeschehen verschaffen muss.

2. Konkurrenz um eine Eigenschaft namens ‚Konkurrenzfähigkeit‘

In dem Maß, wie es dem kapitalistischen Produzenten gelingt, den Markt zum Mittel für die Steigerung seiner Gewinne zu machen, setzt er neue, schärfere Erfolgsbedingungen für seine Konkurrenten. Mit seinem Verkaufspreis unterbietet er den bislang gültigen Marktpreis, an dem die einschlägig engagierte Geschäftswelt sich mit ihrem Betrieb orientiert, also im Hinblick auf die zu erwirtschaftende Gewinnspanne die Produktivität ihres Kapitals ausgerichtet hat; mit der Masse seiner Produkte okkupiert er Zahlungsfähigkeit und -bereitschaft, also Marktanteile, die seine Konkurrenten bis dahin für sich beansprucht und ausgenutzt haben; mit der Geschwindigkeit seines Warenabsatzes setzt er diese unter Druck. Den neuen Marktbedingungen ist ihr Kapital mit seiner erreichten Produktivität nicht mehr gewachsen – ohne dass sich an der etwas geändert hat; vielmehr: Weil die konkurrierenden Unternehmen an der Produktivkraft der Arbeit in ihren Betrieben – noch – nichts Durchgreifendes geändert haben, erzielen sie die bislang einlaufenden Erträge nicht mehr, und schon gar nicht die auch von ihnen bereits für zukünftiges gesteigertes Wachstum verplanten steigenden Gewinne. Um ihres geschäftlichen Überlebens willen müssen sie nicht bloß dem Diktat des Marktes gehorchen, das als unerlässliche Bedingung weiteren Wachstums Stückkostensenkung gebietet; sie müssen das gleich unter der Bedingung gesteigerter Anforderungen hinkriegen, die ihr fortschrittlicher Kollege für die Erfüllung dieses Diktats gesetzt hat.

Dieser verschärfte Imperativ des Marktes trifft natürlich nicht nur die Produzenten, denen ein besonders innovativer Wettbewerber das gewohnte Geschäft verdirbt, sondern wirkt auf diesen selbst zurück. Für den Protagonisten des technischen Fortschritts macht sich das spätestens dann bemerkbar, wenn Konkurrenten die Erfolgsmethoden gesteigerter Kapitalproduktivität bei sich einführen – womöglich mit inzwischen verbilligten oder weiterentwickelten Produktionsmitteln der „neuen Generation“ – und ihrerseits mit gesenktem Verkaufspreis, mit größerer Warenmasse und mit der Vehemenz beschleunigten Absatzes auf den Markt drängen. Die Konsequenz ist jedem fortschrittlichen Produzenten klar: Gesteigerte Kapitalproduktivität genügt ihm nicht; ihm muss es um den – beständig zu erneuernden – Vorsprung bei der Steigerung von Rate und Masse des Gewinns gehen. Nur Überlegenheit bringt ihn in die Position, dass er mit der Produktivkraft seines Betriebs den Markt mehr beherrscht, als dass er von der Konkurrenzsituation, die der Markt ihm präsentiert, beherrscht wird.

Dass ein großer Teil des unternehmerischen Vermögens in Gestalt gekaufter und noch nicht wieder amortisierter Produktionsmittel festliegt, und zwar regelmäßig mit jedem bedeutenderen technischen Fortschritt ein absolut und relativ größerer, macht diese Konkurrenz erst recht zu einem ebenso anspruchsvollen wie heiklen Unterfangen. Denn was an Vorschuss in nicht mehr hinreichend effektive Produktionsmittel geflossen ist, ist, mehr oder weniger schlagartig, als Kapital untauglich und folglich als Vermögen nichts mehr wert. Was die damit produzierten Waren betrifft, steht der Unternehmer vor der blöden Alternative, sie entweder unter Wert oder gar nicht zu verkaufen; auch da erleidet er auf jeden Fall Substanzverluste. Die Herstellung dieser prekären Lage ist nicht etwa die bloße Nebenwirkung der Konkurrenz um vorbildliche Kapitalproduktivität, sondern gehört zum Geschäftszweck seiner Kollegen: Das Bemühen um Überlegenheit zielt auf Ausschaltung des Gegenspielers. Der Unternehmer, der in Sachen technischer Fortschritt vorangeht und seine Konkurrenten mit neuen Maßstäben der Kapitalproduktivität konfrontiert, muss freilich genauso die Frist in Rechnung stellen, für die der in eine erfolgversprechende Stückkostensenkung gesteckte Kapitalaufwand festliegt, bis er sich ausgezahlt hat. Das Kriterium der Geschwindigkeit des Kapitalumschlags gewinnt an Gewicht, weil es dabei eben nicht bloß um einen Faktor der zu erzielenden Rendite geht, sondern um das Risiko einer Entwertung des gesamten Kapitals und der gesamten Rationalisierungs-Investition, wenn vorfristig der nächste „Innovationsschub“ auf die kapitalistische Tagesordnung gesetzt wird – womöglich durch den so erfolgreichen Vorkämpfer des technischen Fortschritts selbst. Insofern gilt der Imperativ des Vorsprungs in Sachen Kapitalproduktivität absolut und zugleich nicht bedingungslos: Der Kapitalaufwand dafür ist ebenso notwendig wie riskant.

Das Kriterium dieser Konkurrenz heißt Konkurrenzfähigkeit, so als wäre Konkurrieren überhaupt Sache einer besonderen Fähigkeit – und nicht der betätigte Wille, den eigenen Nutzen nach gegebenen Chancen und Notwendigkeiten auf Kosten von seinesgleichen zu betreiben –; so als ginge es ums Konkurrieren überhaupt – und nicht darum, Wettbewerber mittels überlegener Kapitalproduktivität aus dem Markt zu verdrängen –; und als wäre der Erfolg in diesem Bemühen eine Eigenschaft des erfolgreichen Unternehmens. Letzteres trifft in einem ironischen Sinn ja sogar zu: „Konkurrenzfähig“ sind die Unternehmen, die sich in diesem eliminatorischen Kampf um Marktanteile durchgesetzt haben und zu behaupten vermögen. In den Rang einer positiven Selbstverständlichkeit erhoben ist damit die Notwendigkeit, mit der der kapitalistische Fortschritt zerstörerisch wirkt: Er geht höchst verschwenderisch um mit Produkten und Produktivkräften – und höchst verächtlich mit der Arbeit, die er immer produktiver macht, sowie mit dem lohnabhängigen Personal: mit seinen Talenten, seinem Budget an Lebenszeit, seinen mit Lohn zu bezahlenden materiellen Freiheiten und Genüssen. Dessen Arbeit erweist sich, sogar rückwirkend, als überflüssig; mit der Konsequenz, dass ganze Belegschaften oder Teile davon zur Entlassung anstehen, andere an Geräten auf neuestem Stand die dazu passende Leistung zu erbringen, gegebenenfalls zudem den Schaden einer umfänglichen Kapitalentwertung zu kompensieren haben.

3. Ein fortschrittlicher Arbeitsmarkt, durch und für ein fortschrittliches Kapitalwachstum

Mit ihren Methoden der Lohnstückkostensenkung für gesteigertes Wachstum schaffen die konkurrierenden Kapitalisten die Bedingungen, die ihnen ein dafür passendes Arbeitskräftereservoir sichern. Denn mit ihren Produktivitätsfortschritten treten Kapitalwachstum und lohnwirksame Beschäftigung von Arbeitsleuten quantitativ und qualitativ auseinander.

Quantitativ mindert die gesteigerte Kapitalproduktivität die Nachfrage nach Arbeitskräften im Verhältnis zum Wachstum, das sie schaffen; in den „rationalisierten“ Betrieben werden ganze Belegschaftsteile, bei den Konkurrenzverlierern womöglich komplette Belegschaften „freigesetzt“. „Der Fortschritt“ produziert selbst ein Heer von Arbeitsuchenden, die frei verfügbar sind und auf die Löhne drücken. Zudem nutzen die kapitalistischen Produzenten den technischen Fortschritt zur Änderung des Charakters der Arbeit: Technologisch vereinfachte Teilarbeiten werden in verdichteter Form in vorgegebene, (teil-)automatisierte Produktionsschritte eingepasst, was die Arbeitsleistung steigert; nach der Logik, dass vereinfachte, vereinseitigte Tätigkeit Physis, Psyche und Verstand des Arbeiters ja nur zu einem geringen Teil in Anspruch nimmt, wird sie geringer entgolten. Der fortschrittliche Kapitalist emanzipiert sich so mit dem Einkauf von Produktionsmitteln und -verfahren, in denen der seinem Zweck gemäße gesellschaftliche Sachverstand und Erfindungsgeist gegenständlich drinsteckt, auch qualitativ von dem „Angebot“ an Kraft, Geschick und intellektuellem Vermögen, das er auf dem Arbeitsmarkt vorfindet. Die programmierte Dequalifizierung des Personals erlaubt, gebietet geradezu den intensiveren und mobileren Einsatz der benötigten Leute sowie den Ausbau der Lohnhierarchie nach unten. So definieren die Kapitalisten und bevölkern zugleich den Arbeitsmarkt, auf dem sie sich bedienen.

Am Arbeitsvolk finden Bedarf und Ansprüche der Unternehmer grundsätzlich keine Schranke, weder in qualitativer noch in moralischer Hinsicht. Was der Masse der Leute abverlangt wird, ist im Wesentlichen die unbedingte, effektive, vom Produktionsapparat selbst kontrollierte Anpassung an den Arbeitsplatz; und zwar solange der den Erfordernissen konkurrenztüchtiger Kapitalproduktivität genügt, alsdann an das entsprechend modernisierte Nachfolgemodell. Mit der Bereitschaft, diese Anpassungsleistung in der verlangten Intensität zu erbringen, kann die fortschrittliche Unternehmerschaft fest rechnen, weil der von ihr fortentwickelte Arbeitsmarkt fürs Personal den Sachzwang mit sich bringt, sich in eigener Verantwortung um einen Arbeitsplatz zu bemühen: darum, den, den es hat, zu behalten oder einem neuen so gerecht zu werden, dass es ihn verdient. Als freie Bürger sind die Dienstkräfte in eine permanente Konkurrenz um eine „Beschäftigung“ gestellt, deren Inhalt und Auslesekriterien ganz und gar Sache der Unternehmer sind; wer eine solche „Beschäftigung“ für seinen Lebensunterhalt braucht, kommt nicht umhin, diese Anforderungen und Maßstäbe zur eigenen Sache zu machen. Gerade weil die Arbeitnehmer die Bedingungen, unter denen ihre Arbeit sich betriebswirtschaftlich lohnt, überhaupt nicht in der Hand haben, fällt ihnen die Aufgabe zu, die Bedingungen für die sachgerechte Ausfüllung eines Arbeitsplatzes, auch schon eines solchen der nächsten und übernächsten Generation, an sich selbst herzustellen. Denn das haben sie in der Hand: ohne sichere Aussicht auf Erfolg, ohne Garantie, dass sie überhaupt die speziellen Anforderungen erwischen, die mit den Fortschritten der Technologie im Dienste gesteigerter Kapitalproduktivität auf sie zukommen, an sich zu arbeiten – „lebenslang zu lernen“, wie die moderne Erwachsenenpädagogik es nennt –, um sich als Erfüllungsgehilfen der herrschenden Wachstumsinteressen, und zwar als die besseren im Vergleich zu ihresgleichen, zu präsentieren. Sicher ist bei dieser Anstrengung nur eins: dass sie von ihren Arbeitgebern nach deren Bedarf benutzt und nach Gebrauch ausgemustert werden – genauso wie der produktive Reichtum, zusammen mit den nützlichen Errungenschaften des gesellschaftlichen Wissens und Könnens, wenn’s das alles für die Konkurrenz um Konkurrenzfähigkeit nicht mehr bringt.

4. Die Kaufkraft des Publikums: ebenso beansprucht wie beschränkt; zwei Spitzenerzeugnisse des Marktes: Kunde und Werbung

Ihre verschwenderische Sparsamkeit bringt auch für die erfolgreichen Unternehmer ein gewisses Problem mit sich. Schließlich wollen sie mit ihrer verbilligten Ware absolut mehr Zahlungsfähigkeit – mehr Erlös für gesteigertes Wachstum – auf sich ziehen. Für diesen Zweck ersparen sie sich, relativ zum Ergebnis und nach Möglichkeit absolut, Lohnzahlungen, zerstören konkurrierende Geschäfte mitsamt den Einkommen der davon abhängigen Belegschaften, mindern also die gesellschaftliche Zahlungsfähigkeit, die sie in steigendem Maß brauchen und beanspruchen. Tatsächlich wird keine Geldgröße im kapitalistischen Gesamtbetrieb durch dieselbe unternehmerische Erfolgsstrategie gleichzeitig so gefordert und so beschränkt wie die „Massenkaufkraft“. Doch wie alle selbstgeschaffenen Widersprüche ihres Gelderwerbs stellt sich den produzierenden Kapitalisten auch dieser als ein Problem dar, dem sie mit vorwärtsweisenden Lösungen begegnen.

Das Problem kennen sie praktischerweise überhaupt nicht als ein selbstgeschaffenes; der Schluss von den Leuten, die sie und ihre unmittelbaren Konkurrenten teils gar nicht mehr, teils absolut oder jedenfalls im Verhältnis zum zu erlösenden Warenwert schlechter bezahlen, auf die gesellschaftliche Zahlungsfähigkeit, auf die sie Anspruch erheben, liegt ihnen fern. Ganz nahe liegt ihnen dafür die Abstraktion, in der die gesellschaftliche Zahlungsfähigkeit für sie konkrete Gestalt gewinnt: der Mensch als Kunde, i.e. als Besitzer von Geld, an das es heranzukommen gilt. Die Schwierigkeit dabei liegt für den kapitalistischen Produzenten in dem freien Willen, in dem diese Figur sich auf ihre Bedürfnisse bezieht und deren Befriedigung berechnend einteilt; dort sucht und findet er deswegen den Hebel zur Lösung. Der Mensch wird als Herr seiner Bedürfnisnatur angesprochen und umworben, i.e. mit Gesichtspunkten versorgt, die ihm das zu verkaufende Produkt als Erfüllung sei es vernünftiger, sei es mehr oder weniger tief innerlicher, auf jeden Fall letztlich unabweisbarer Wünsche vorstellen. Ganz so, wie der Industrielle sich bei der Fortentwicklung seiner Herstellungsverfahren von jeder individuellen Fähigkeit und Fertigkeit seiner bezahlten Kräfte frei macht und sie zu Werkzeugen im optimalen Betriebsablauf herrichtet – bis hin zur Berücksichtigung physiologischer und psychischer Ausstattungsmerkmale der Leute als Elemente der Leistungssteigerung –; ganz so, wie er die Entwicklung der produzierten Gebrauchswerte am Leitfaden ihrer Tauglichkeit einerseits als billige Massenware, andererseits als hochpreisige Luxusware, in jedem Fall als Tauschwerte für sein Kapitalwachstum ausrichtet: eben so erziehen Kapitalisten mit beträchtlichem Reklameaufwand ihre Zeitgenossen zur Ausbildung einer Bedürfnisnatur, mit der der freie Mensch sich vom Regime natürlicher Notwendigkeiten so weit wie möglich emanzipiert, um sich in das Beuteschema konkurrierender Produzenten einzufügen: als Erfüllungsgehilfe einer Konkurrenz der Angebote, die unter dem Gesichtspunkt der abzugreifenden Geldsumme alles irgendwie Brauchbare kommensurabel macht und die dazugehörigen Bedürfnisse als derart austauschbar erscheinen lässt, dass die Entscheidung fürs angepriesene Gut den nach marktwirtschaftlicher Logik damit verbundenen Verzicht auf alternative Verwendung der verfügbaren Kaufkraft rechtfertigt oder besser noch vergessen lässt.

Natürlich werden die von den Unternehmern selbst gezogenen Schranken der gesellschaftlichen Zahlungsfähigkeit dadurch überhaupt nicht aufgehoben. Aber das ist das Letzte, was Kapitalisten interessiert; vielmehr der ultimative Stachel für ihre Bemühungen, den Inhaber von Kaufkraft dazu zu bringen, dass er ihrem Produkt den Vorzug erstens vor allen gleichartigen Alternativen und zweitens vor jeder konkurrierenden Bedürfnisbefriedigung gibt.

§ 15 Wachstum durch Fortschritt: ein neuer Aufgabenkatalog für den Gesetzgeber

Der Staat erkennt den allgemeinen Fortschritt, den seine Kapitalisten mit ihrer Konkurrenz um gesteigertes Wachstum ins Werk setzen, als wesentlichen Inhalt des Gemeinwohls an – und hat dafür viel zu tun.

Im Innern

  • sorgt der Staat mit der Macht seiner Gesetze dafür, dass Errungenschaften auf dem Feld des Geistes, der Wissenschaft und Technologie, als Waffen der Konkurrenz bis hin zur Eliminierung von Wettbewerbern zum Einsatz kommen können. Zugleich erhebt er den Fortschritt auf diesem Gebiet in den Rang eines allgemeinen Anliegens, dessen Erfolg er selbst betreibt, weil die Unternehmer für ihren Kampf um Konkurrenzfähigkeit gesellschaftliche Vorleistungen brauchen und beanspruchen, die sie selbst nicht herstellen, also gewissermaßen „über ihre Verhältnisse leben“.
  • stellt der Staat sich affirmativ zu Wirkungen des permanent gesteigerten kapitalistischen Wachstums, die dessen Voraussetzungen untergraben und zerstören, indem er der Ruinierung der gesellschaftlichen Arbeitskraft rechtliche Schranken setzt. Außerdem sorgt er mit einigem Aufwand für die Herstellung und Erhaltung ihrer Tauglichkeit für die gehobenen Anforderungen des gesellschaftlichen Fortschritts.
  • nimmt der Staat die unausbleiblichen Konflikte allgemeiner Natur als Herausforderungen seines Gewaltmonopols unter seine Kontrolle. Zugleich kümmert er sich um ein produktives Zusammenwirken der einander widerstreitenden Interessen, die es in seiner Gesellschaft gibt und die er ins Recht setzt. Die unmögliche Klassenlage der Lohnabhängigen macht er zu seiner Sache: Er überführt sie in eine Aufgabe des Haushalts, mit dem er seine Gesellschaft bewirtschaftet, und bewältigt sie per Spaltung der Klasse.

1. Rechtshilfe für die Konkurrenz um Vorsprung durch Technik, im Betrieb und am Markt

Ihren Kampf um nachhaltige Steigerung der Produktivität ihres Kapitals führen die Unternehmer in ihrem eigenen Betrieb mit den Mitteln technischer Innovation; mit dem klaren Ziel eines Vorsprungs bei den Produktionskosten gegenüber ihren Konkurrenten, der ihnen auf deren Kosten mehr Gewinn einbringt. An diesem Ziel gemessen, hat der technische Fortschritt den Widerspruch an sich, dass er seiner Natur nach nicht darin aufgeht, nur die Produktionsmittel des fortschrittlichen Unternehmers zu optimieren. Er basiert auf Erkenntnissen – naturwissenschaftlichen, technologischen, organisationstheoretischen –, die nicht an ihren Erfinder, geschweige denn an ihren Anwender gebunden, sondern, einmal in der Welt, allgemein nachvollziehbar und verwendbar sind. Wissen widerspricht seiner Privatisierung, damit seiner kapitalistischen Zweckbestimmung als Konkurrenzmittel. Diesen Widerspruch aufzulösen, liegt nicht in der Macht der Kapitalisten, die Erkenntnisse für ihren Konkurrenzkampf benötigen. Gefordert ist ein Gewaltakt der Instanz, die mit ihrem Recht Regie über die allgemeinen Lebensbedingungen der Gesellschaft führt.

Um das Unmögliche praktisch wahr, allgemein Verfügbares privatisierbar zu machen, hat der Rechtsstaat das geistige Eigentum erfunden. Subjektive Leistungen der geistig reproduzierbaren Art erklärt er zur exklusiven privaten Verfügungsmasse ihres rechtlich definierten Urhebers, stattet ökonomisch nutzbare wissenschaftliche und technische Errungenschaften mit einem gesetzlichen Kopierschutz aus und fügt ihnen damit die ganz andere geistige, nämlich rechtliche Qualität hinzu, wie jedes Produkt verkäuflich und käuflich zu sein. Der gewaltige Überbau an Patentrechten, -ämtern und -anwälten, der auf dem Boden dieser staatlichen Setzung erwachsen ist, gibt Zeugnis davon, mit welcher Sturheit die kapitalistische Geschäftswelt und ihr Rechtsstaat den Widerspruch der Privatisierung des seiner Natur nach Allgemeinen ins Werk setzen, damit Wissen sich als Waffe im kapitalistischen Konkurrenzkampf bewähren kann. Protagonisten des Fortschritts lassen sich diesen Rechtsschutz etwas kosten, damit der Nachvollzug für die Konkurrenz umso teurer wird – auch das muss die Senkung der Lohnstückkosten einspielen.

Was der Staat für den Konkurrenzkampf um steigende Kapitalproduktivität leistet, das tut er, konsequenterweise, auch für den unvermeidlichen Streit um die Realisierung des Nutzens aus dem gesetzlich geschützten Produktivitätsvorsprung. Denn natürlich ist der fortschrittliche Produzent „am Markt“ mit Versuchen seiner Konkurrenten konfrontiert, seinen Vorsprung und alles, was er für seinen Verkaufserfolg tut, durch Nachahmung, irreführende Werbung oder andere Machenschaften unwirksam zu machen. Der Gesetzgeber macht sich hier mit aller Konsequenz dafür stark, dass sich keiner geschäftliche Erfolge erschleicht, die ihm nicht zustehen, für die er also nicht bezahlt bzw. nichts geleistet hat. Dabei bezieht er auch gleich die ökonomische Figur des Verbrauchers in seine rechtlichen Schutzvorkehrungen mit ein, der mit seinen Kaufentscheidungen nichts im Griff hat und deswegen davor bewahrt werden muss, mit unlauteren Angeboten und falschen Versprechungen, mit denen der Rechtsstaat in aller Nüchternheit rechnet, „über den Tisch gezogen“ zu werden.

2. Die Stiftung „Wissenschaft und Technologie“

Wissenschaftliche Erkenntnisse sollen dem partikularen Interesse findiger Produzenten dienen; so will es das Gemeinwohl. Darauf kommt es dem Staat so sehr an, dass er die Erarbeitung nützlichen Wissens nicht den findigsten Interessenten und damit dem Zufall überlässt, sondern planmäßig, organisiert und sachgemäß herbeiführt. Sachgemäß heißt, dass Wissenschaft, um nützlich zu sein, nach ihren eigenen Kriterien betrieben werden muss: als Forschung, die sich von besonderen Bedürfnissen und Problemlagen und dem Interesse an Lösungen, dem sie dienen will, trennt und den Wirkungszusammenhängen in der Natur der Sachen nachgeht, um die durchschauten Naturgesetze durch die Setzung passend gewählter Ausgangsbedingungen des natürlich determinierten Ablaufs gemäß eigenen Zwecken wirken lassen zu können.

Dieser staatliche Standpunkt trifft sich mit dem Bedarf der kapitalistischen Produzenten an technologisch brauchbarem Wissen. Er trifft jedoch überhaupt nicht auf eine Bereitschaft der Interessenten, die Kosten zu tragen, die in der Marktwirtschaft für die Ermittlung von Naturgesetzen und der Bedingungen, unter denen, und der Art und Weise, wie sie wirksam werden, unweigerlich anfallen. Das Geschäftsinteresse an einer für den Konkurrenzkampf des einzelnen Unternehmens lohnenden Forschung meldet sich, von der Logik naturwissenschaftlicher Erkenntnis her gesehen, erst sehr spät, der Logik der kapitalistischen Sache gemäß eben erst da, wo Aussicht auf exklusive private Anwendung von Erkenntnissen besteht. Den Aufwand für die Erkundung allenfalls auszunutzender Ursache-Wirkungs-Verhältnisse, der in noch keinem kalkulierbaren Verhältnis zu möglichen Erträgen steht, erwarten die Unternehmer als Dienstleistung von ihrem Staat.

Der nimmt sich dieser Aufgabe an; eben als Instanz „des Allgemeinen“ getrennt von den kommerziellen Belangen seiner Konkurrenzgesellschaft. Er schafft eine eigene Welt von Instituten, die sich der Naturwissenschaft grundsätzlich so widmen sollen, als ginge es allein um richtige Erkenntnis um ihrer selbst willen, organisatorisch und finanziell geschieden vom „wissensbasierten“ Fortschritt der kapitalistischen Wachstumskonkurrenz. Innerhalb dieses Bereichs der „reinen“ Wissenschaft dekretiert er Autonomie, so als wäre das eine Garantie für pure Sachlichkeit, und organisiert eine eigene Konkurrenz um Karrieren auf der Besoldungsleiter und um Forschungsgelder, die das Personal sich in seinem moralischen Selbstverständnis als Wettbewerb um „Exzellenz“ zurechtlegt.[5]

All das, und ebenso die teils gewünschte, teils geächtete Einmischung interessierter Firmen, die sich als Sponsoren möglichst billig vorrangigen Zugriff auf geschäftlich ausnutzbare Erträge der Forschung erkaufen wollen, gehört zu dem Widerspruch, dass der Staat eine vom Kommerz abgetrennte Sphäre der „akademischen“ Forschung einrichtet, gerade um den technischen Fortschritt als Mittel der Konkurrenz der Produzenten um Vorsprünge bei der Steigerung der Produktivität ihres individuellen Kapitals auf eine sichere Grundlage zu stellen.

3. Gesetzliche Bedingungen für den wachstumsgerechten Gebrauch der gesellschaftlichen Arbeitskraft

Wachstum durch Fortschritt schließt eine klare Tendenz zur ruinösen Behandlung der lohnabhängigen Arbeiterschaft ein. Mit Zurückhaltung der Arbeitgeber, und sei es auch nur im Maße ihres eigennützigen Interesses an tatkräftigem Personal, rechnet der Staat nicht. Irgendwann greift er ein, mit der Gewalt seines Rechts; gegen die Tendenz der konkurrierenden Kapitalisten, die Menschen kaputtzumachen, die sie als Arbeitskräfte brauchen; im Interesse der um einen Arbeitsplatz konkurrierenden Leute und gegen die Rücksichtslosigkeit gegen sich selbst, die die oft genug an den Tag legen.

– Aus den Kosten des technologisch gesteigerten Wachstums ergibt sich für die Unternehmer der Sachzwang, den Umschlag ihres zunehmenden Betriebsvermögens weiter zu beschleunigen und dafür die noch benötigten Arbeitskräfte hinsichtlich Dauer und Intensität ihrer Leistung immer mehr in Anspruch zu nehmen. Hier sieht der Gesetzgeber sich genötigt, Schranken für den Verschleiß durch Arbeit zu dekretieren. Er erlässt Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit gefährlichen Apparaten und Reaktoren; er verfügt Begrenzungen der Arbeitszeit pro Tag und pro Woche, auch Pausen in der täglichen, wöchentlichen und jährlichen Arbeitshetze; außerdem führt er eine untere und eine obere Altersgrenze für den Gebrauch von Arbeitskräften ein.

– Aus dem Kapitalwachstum auf Basis fortschreitender Arbeitsproduktivität und steigenden Leistungsdrucks folgt die Abschaffung ganzer Betriebsabteilungen mit ihren besonderen Jobs, die Erledigung ganzer Berufszweige, außerdem die mindestens relative Minderung der Nachfrage nach Arbeitskräften. Das Resultat ist auf jeden Fall eine generelle, periodisch verschärfte Existenzunsicherheit für die Masse derer, die von Lohn leben müssen. In etlichen Nationen nimmt sich der fürsorgliche Gesetzgeber dieser Notlage in der Weise an, dass er Regeln für normale und für Massenentlassungen erlässt: Vorschriften zur Rücksichtnahme auf gewisse Überlebensnöte der Lohnabhängigen beim gerechten Kampf der Unternehmen gegen Lohnkosten. Die Sorge um die Umsetzung solcher Regelungen, ebenso die Festlegung von Modalitäten des jeweiligen betrieblichen Leistungsanspruchs überlässt der Sozialstaat gerne Belegschaftsvertretern, deren Mitwirkung als Zustimmung im Namen der Betroffenen gilt; dafür kriegen die mancherorts sogar einen eigenen gesetzlich festgeschriebenen Rechtsstatus.

4. Bildung und Erhaltung einer tauglichen Arbeiterklasse

Kapitalisten und staatliche Behörden brauchen eine Menge Experten – die einen für die Fortschritte ihrer Kapitalproduktivität, die andern für den Organisationsaufwand, der mit moderner Herrschaft verbunden ist –; und sie brauchen eine Masse an Nachwuchs, dessen Qualifikation darin besteht, leistungswillig und bedarfsgerecht leistungsfähig zu sein. Dabei stellen sich die Unternehmer gerne auf den Standpunkt, dass „die Praxis“ – nämlich der Gebrauch, den sie von ihren Leuten machen – die beste Ausbildung ist. Dafür immerhin muss ihr Menschenmaterial passend hergerichtet sein. Das erwarten sie als Gratisleistung von ihrem Staat.

Der Staat erkennt diesen Bedarf erstens als berechtigt an; und er sieht sich zugleich den nachwachsenden Bürgergenerationen verpflichtet, dazu nämlich, ihnen die Qualifikation für und eine Einübung in die Anforderungen der beständig fortschrittlich umgewälzten Konkurrenzgesellschaft zukommen zu lassen. Also organisiert er ein Bildungswesen, hierarchisch gegliedert von der Vermittlung elementarer Fertigkeiten bis an den Rand einer Teilhabe am Wissensstand der Gesellschaft, ausdrücklich getrennt vom Berufsleben mit seiner Hierarchie, das sich daran anschließt; und er verpflichtet die Jugend der Nation darauf, eine Bildungskarriere zu durchlaufen, die als fortlaufende Bewährungsprobe, also auf Sortierung angelegt ist und geglückte Leistungsnachweise mit der Zulassung zu den jeweils nächsten Leistungsstufen belohnt. So bekommen der Staat und die Firmenwelt auf jedem Anforderungsniveau brauchbare, anpassungsbereite Leute. Die Menschen auf der Karriereleiter werden zugleich daran gewöhnt, sich und alles, was sie gelernt haben und können, als Mittel für einen von anderen, nämlich von maßgeblichen Instanzen inszenierten und entschiedenen Leistungsvergleich zu betätigen und sich dabei vorzustellen, dass ihnen in ihrem Werdegang nicht etwa die nötige Zurichtung für fremde kommerzielle Zwecke verabreicht, sondern zumindest im Prinzip eine Chance nach der anderen geboten wird „zu zeigen, was in ihnen steckt“, und dass Konkurrenz nichts anderes als Selbstverwirklichung ist.

In der Realität ist die Konkurrenz der Kapitalisten und des lohnabhängigen Personals ein permanenter Test auf die Grenzen der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit der Gattung Mensch; ein Test, dem die Arbeitgeber ihre Arbeitskräfte und diese sich um ihres Gelderwerbs willen selbst unterwerfen. Den halten Physis und Psyche schlecht, auf Dauer gar nicht aus, auch wenn er sich im Rahmen der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften abspielt; Anfälligkeit für Schädigungen durch die kapitalistisch verbrauchte natürliche Umwelt kommt hinzu: Die Menschen werden krank. Weil sich diese notwendige Konsequenz niemand leisten kann – Gesundheit ist eben nicht bloß das „höchste Gut“, sondern für die Arbeitgeber ein in ihrem Betrieb ständig strapazierter Verschleißartikel, für die Arbeitenden ihr ständig verbrauchtes Erwerbsmittel – und weil die einen für den lohnenden Einsatz von Arbeitskräften, aber nicht für ihre Einsetzbarkeit zuständig sind und die anderen, je mehr die Gesundheit ihnen abhandenkommt, umso weniger in der Lage sind, sie sich zu erhalten oder wiederzubeschaffen, ist einmal mehr der Staat gefordert, sich um die Brauchbarkeit der nationalen Arbeitskraft zu kümmern.

Er tut das unter dem Gesichtspunkt der Volksgesundheit, also unter konsequenter Abstraktion vom Zweck, dem die Gesundheit der Leute geopfert wird, und – was dasselbe ist – vom Grund, aus dem sie stets von neuem, solange es geht, wiederhergestellt werden muss. Getrennt von allen Schädigungen und verschleißträchtigen Beanspruchungen der Masse der Leute durch ihre Erwerbsarbeit – insofern nach derselben Logik wie bei der Ausbildung des Nachwuchses –, mit Blick allein auf die Privatperson mit ihren Gebrechen, organisiert der Staat ein Gesundheitswesen, das an den wie und warum auch immer kaputtgemachten Patienten repariert oder wiederherstellt, was Biochemie und ärztliche Kunst hergeben. Seinem öffentlichen Auftrag gemäß macht das medizinische Gewerbe Ernst mit der Abstraktion des Krankheitsfalls, dem zur Wiedergewinnung eines Maximums an Handlungsfähigkeit zu verhelfen ist; die medizinische Wissenschaft verpflichtet sich ganz autonom auf die Vorentscheidung, in Kenntnis oder auch in Unkenntnis äußerer Ursachen und pathogener politökonomischer Notwendigkeiten deren Auswirkungen am und im geschädigten Organismus nachzugehen und entgegenzuwirken.

5. Umgang mit störenden Wortmeldungen der „Basis“: Zurückweisung, aber auch Anerkennung sowie Betreuung als kollektiver Sozialfall

Mit der staatlich geförderten Kapitalproduktivität in nationalem Maßstab wachsen die Ansprüche der Produzenten an ihre Arbeitskräfte und ihre Macht über sie. Die Unternehmen legen fest, was an ihren auf maximale Rentabilität getrimmten Arbeitsplätzen zu tun und welche Leistung da zu erbringen ist; im Verhältnis zu ihrem Kapitalwachstum, immer wieder auch absolut, mindern sie ihren Personalbedarf und gewinnen darüber noch an Macht über die Festlegung der Löhne, die sie zahlen müssen. Die lohnabhängige Mehrheit macht in ihrem Arbeitsleben die entsprechenden Erfahrungen. Ihre Jobs verlangen viel Anstrengung für wenig Geld und sind nie sicher; außer ihrer Anpassungsbereitschaft haben die Abhängigen nichts in der Hand; mit der konkurrieren sie gegeneinander und machen dadurch die Macht der Arbeitgeber erst richtig stark und einander erst recht das Leben schwer. Ihre (Über-)Lebensinteressen kollidieren unmittelbar mit dem Wachstumsbedarf der Unternehmer, der in den Arbeitsplätzen, die die Abhängigen brauchen, vergegenständlicht ist und in der entsprechenden Lohnhierarchie zur Geltung kommt; sie stehen überdies in einem auffälligen Widerspruch zu dem Standpunkt der eigenverantwortlichen Lebensführung, auf den der Rechtsstaat seine Bürger nicht bloß ideologisch festlegt, sondern ganz praktisch verpflichtet: Mit ihren eigenen Fähigkeiten und eigenem Engagement sollen und müssen sie Lebensverhältnisse bewältigen, unter denen sie nichts Entscheidendes wirklich unter Kontrolle haben.

Unzufriedenheit und Enttäuschung können daher nicht ausbleiben; gelegentliche Anfälle kollektiver Empörung auch nicht. Wo die in Übergriffe auf kapitalistisches Eigentum oder gar in Störungen des nationalen Betriebs umschlagen, kommt der Rechtsstaat nicht umhin, gewaltsam dazwischenzugehen. Grundsätzlich verbietet ihm seine freiheitliche Grundordnung jedes Verständnis dafür, dass lohnabhängige Bürger, denen er doch wie allen anderen auch die freie Betätigung ihres Materialismus gestattet – einschließlich der freundlichen Maßgabe, dass der im Gelderwerb seinen ersten Inhalt findet –, gegen ihn aufbegehren. Für ihn ist das Aufruhr gegen Recht und Freiheit. Mit dem guten Gewissen, nichts als diese Grundwerte zu verteidigen, gehen die Staatsorgane mit allen Mitteln polizeilicher Abschreckung gegen solche Unruhestiftung vor und legen damit ihre proletarische Bürgerschaft auf die Alternativlosigkeit ihrer widersprüchlichen sozialen Verfassung fest: die Identität von Freiheit und Ohnmacht des Konkurrenzsubjekts ohne Eigentum.

Gewalt ist allerdings nicht das letzte Wort der Staatsmacht. Denn mit dem Monopol auf Gebrauch und Entlohnung der gesellschaftlichen Arbeit, das sie dem kapitalistischen Eigentum zuerkennt, ist das Überleben der lohnabhängigen Klasse immerzu prekär. Der Lohn bezahlt ja auf alle Fälle nicht mehr als die Arbeit, deren Menge und Inhalt von den Kapitalisten mit jedem wissenschaftlich-technischen Fortschritt neu bestimmt wird und um deren Verrichtung die auf diesen Lohn existenziell angewiesenen Arbeitskräfte konkurrieren. Dass das Leben länger dauert als die Phase der betrieblich geforderten Leistungsfähigkeit; dass eine proletarische Erwerbsbiographie unter den Bedingungen des kapitalistischen Fortschritts regelmäßig Perioden der Arbeitslosigkeit umfasst; auch dass Krankheit und die Kosten ihrer Behandlung zum Leben dazugehören, im Lohn für geleistete Arbeit aber quasi per definitionem nicht enthalten sein können: Der Gesamt-Lebensunterhalt des durchschnittlichen einzelnen Arbeitnehmers oder auch, anders gerechnet, des Kollektivs der Lohnabhängigen steht in Widerspruch zur ökonomischen Natur der Summe, die die Unternehmer für Arbeit aufwenden.

Den Widerspruch kann der Staat nicht ignorieren. Er löst ihn nicht auf; er hält daran fest, dass es nicht seine Sache sein kann und sein darf, in die Freiheit der Konkurrenz um den Lohn einzugreifen, die er gewährt. Er erkennt aber an, dass er mit der nationalen Arbeiterschaft einen kollektiven Sozialfall am Hals hat, um den er sich kümmern muss. Er bringt die Notwendigkeiten des Lebensunterhalts seines lohnabhängigen Fußvolks und die notwendigen Schranken eines rentablen Lohns zur Deckung, indem er die Betroffenen dafür gesetzlich in die Pflicht nimmt. Er nimmt ihnen ihre Freiheit, sich ihr Entgelt einzuteilen, aus der Hand und verteilt ihren Lohn zur Hälfte – außer auf seinen allgemeinen Haushalt – auf diverse Sozialkassen. Die heben für alle Beitragspflichtigen Geld für eventuelle Phasen der Arbeitslosigkeit sowie fürs sicher absehbare, nun auch gesetzlich festgelegte Rentenalter auf, zahlen davon im Bedarfsfall einen nach versicherungsmathematisch festgelegten Regeln ermittelten Betrag aus; die Kosten fürs allgemeine Gesundheitswesen tragen sie auch.

Mit dieser Sozialleistung tut der Staat beiden Seiten einen Gefallen: Die lohnarbeitende Mannschaft wird zwangsweise dazu befähigt, mit ihrem Lohn, der dafür nicht reicht, sich zu erhalten; den Lohnzahlern bleibt für die Summe, die sie für rentable Arbeit zahlen, etwas ganz Wesentliches erhalten, was darin gar nicht enthalten ist, nämlich ein verfügbares Personal, das diese Arbeit leistet.

6. Vorkehrungen für ein gemeinwohldienliches Zusammenwirken von Kapital, Grundeigentum, Kaufkraft und Umwelt

Zu freier Verfügung bleibt der Lohnarbeiterschaft die andere Hälfte ihres Entgelts. Und auch dafür kennt der Staat die in seinem Wirtschaftssystem viel wesentlichere Zweckbestimmung: Was vom Lohn als beliebig verwendbare Summe in die privaten Taschen fließt, gehört zu der Kaufkraft, die nach den Regeln des freien Marktes in berufenere Hände gehört, nämlich in die Kassen der beiden Klassen, die in ihrem Eigentum das Recht auf und das Mittel für ein permanentes Einkommen haben. Dabei ergeben sich aus der Schwäche dieser „Kraft“ sowie aus den Interessenkonflikten zwischen den kapitalistischen Produzenten und den Grundbesitzern im Zuge des unaufhaltsamen allgemeinen Fortschritts wieder neue Probleme, um die der Staat sich kümmern muss.

Was die Kaufkraft in Arbeiterhand betrifft, so ist die aus Sicht „der Wirtschaft“ und ihres staatlichen Hüters dazu da und auch nötig, um den Unternehmen den gewinnbringenden Absatz ihrer immer kostensparender hergestellten Waren zu sichern. Mit der Steigerung der Arbeitsproduktivität mindern die Unternehmer allerdings beständig die Summe, die sie brauchen und um die sie konkurrieren. Den Widerspruch nehmen sie auch wahr – als Sachzwang des Marktes, in Sachen „arbeitsparender Fortschritt“ ihren Kollegen immer einen Schritt voraus zu sein. So arbeiten sie alle immer weiter an der Senkung der Lohnsumme im Verhältnis zu ihrem Umsatz. An dieser Logik will der Staat auch nichts ändern. Er sieht nur die Notwendigkeit, dass zugleich mehr, zusätzliche Zahlungsfähigkeit in seiner Gesellschaft entsteht. Diese Notwendigkeit übersetzen seine Verantwortlichen in den Wunsch an die Adresse der über die gesellschaftliche Arbeit herrschenden Klasse, komplementär zur Einsparung bezahlter Arbeit in ihren Betrieben und möglichst in noch größerem Umfang Arbeitsplätze zu schaffen. Und damit es nicht bei einem leeren Wunsch bleibt, stellen sie den staatlichen Haushalt unter den Imperativ, das Wachstum des nationalen Kapitals nicht nur per Fortschritt, sondern zugleich „in der Breite“ zu fördern, durch Ansiedlung immer neuer Gewerbe, die an „Massenkaufkraft“ stiften, was durch höhere Kapitalproduktivität an Lohneinkommen entfällt. Gegen die Widersprüche des kapitalistischen Wachstums hilft nach den Gesetzen der marktwirtschaftlichen Vernunft eben immer nur eins: mehr Kapital, mehr Wachstum. Mit den Mitteln einer wachstumsorientierten Wirtschaftspolitik können die Unternehmer sich dann wieder umso intensiver dem Fortschritt widmen.

Strapaziert und für den Zweck der Versilberung des steigenden Warenangebots viel zu sehr dezimiert wird die Kaufkraft der Massen zudem durch die Ansprüche der Eigentümer von Grund und Boden; das auch noch in zunehmendem Maß, weil deren monopolistische Zugriffsmacht ja keineswegs geringer wird, wenn die gezahlten Löhne sinken. Die steigt eher noch, wenn mehr Leute, außerdem die Unternehmen mit ihren wachsenden Betrieben, Kaufleute und Spediteure mit ihrem Flächenbedarf usw. um Grundstücke bzw. einen Platz zum Leben konkurrieren. Mit fortschreitendem Wachstum ergeben sich zudem ganz neue Fronten zwischen den beiden Eigentümerklassen: Jeder relevante Fortschritt schafft neuen und erledigt herkömmlichen Bedarf an Platz und an Naturstoffen, an Ressourcen aller Art und an Infrastruktur; er lässt ganze Landstriche aufleben und veröden; dementsprechend bewirkt er Anstieg und Fall der Vermögenswerte und Geldeinnahmen der Grundbesitzer, die dank der Gewalt des Rechts darüber verfügen und ihre Verfügungsmacht zu Geld machen dürfen. Die Verwandlung einer Schäferidylle in eine Braunkohlegrube, einer Wüste in ein „Silicon Valley“, umgekehrt der Abstieg einer flächendeckenden Schwerindustrie in einen „Rust Belt“ bringen Unverträglichkeiten und Kollisionen zwischen kapitalschwerem Nutzungsbedarf bzw. dessen Ende und geldwerten oder eben wertlos werdenden Grundbucheinträgen mit sich. Das alles gibt der staatlichen Ordnungsmacht zu tun. Die unterstützt den Wohnungsbau, damit sich auch an ärmeren Mietern eine Grundrente verdienen lässt. Und es gibt Stadtentwicklungspläne; Regionalpolitiker bemühen sich darum, zwischen den vielfach gegeneinander stehenden Einkommensinteressen so zu vermitteln, dass bei eskalierendem kapitalistischem Zugriff auf ein monopolisiertes Stück Natur die Geldgier der zuständigen Eigentümer in einem verträglichen Rahmen bleibt und umgekehrt bei fortschreitender Abkehr des Kapitals von den Chancen, die eine Gegend bietet, die Entwertung der Immobilien nicht in Wüstenbildung und in die vollständige Enteignung ihrer Eigentümer ausartet.

Schließlich kommt der soziale Rechtsstaat auch nicht umhin, sich mit den materiellen Schäden zu befassen, die die Fortschritte des Kapitalwachstums nicht bloß an der Kaufkraft der Massen, sondern generell anrichten und denen sich der Großteil seiner Bürger schon aufgrund seiner einkommensbedingten Lebensumstände nicht entziehen kann: „Schadstoffe“ in Luft und Wasser, Gifte in Nahrungsmitteln und in der Umgebung, Lärm nicht nur am Arbeitsplatz... Die individuelle Betroffenheit ist zwar zum größten Teil eine Frage des Lebensstandards, den der einzelne sich leisten kann, und geht eine freiheitliche Staatsgewalt, die auf den selbstverantwortlichen Bürger baut, insoweit nichts an. Etliche unschöne Nebenwirkungen des Wachstums sind aber auch den ärmeren Leuten nicht auf Dauer zuzumuten oder privat dann doch gar nicht zu vermeiden oder wegzustecken, sondern ziehen „die Allgemeinheit“ in Mitleidenschaft – was dummerweise bedeutet, dass die kapitalistischen Hauptwirkungen viel zu wichtig geworden sind, als dass fundamental korrigierend in die Mechanismen, geschweige denn in die Gründe dieser Kollateralschäden eingegriffen werden könnte. In der Regel kann es daher nur darum gehen, bisweilen muss es aber auch wirklich darum gehen, mit Gesetzen und Haushaltsmitteln, also mit Gewalt und Geld darauf hinzuwirken, dass die giftigsten Folgen des Wachstums den Charakter tolerierbarer Nebenwirkungen bekommen bzw. behalten. Oft und immer öfter kommt es so weit, dass der Staat seinen freien Unternehmern Rücksichtnahme auf „die Umwelt“ zumutet. Über die Hierarchie der Zwecke besteht freilich kein Zweifel, wenn der Gesetzgeber eine „Versöhnung von Ökonomie und Ökologie“ arrangiert. Marktwirtschaftlich gesehen wäre es paradox, wenn das Geld, das der Umgang mit schädlichen Wirkungen des Wachstums kostet, Wachstum kostet. Am schönsten ist es fürs allgemeine Wohl, wenn aus der Minderung, der Kompensation, womöglich der Verhinderung ruinöser Effekte des Fortschritts neue wachstumsträchtige Gewerbe entstehen, die sich auch ohne staatliche Subventionen rentabel betreiben lassen. Ansonsten wird die Lösung aller verbleibenden, also der allermeisten Probleme dort gesucht, wo sie ganz sicher nicht zu finden ist: im Alltag der „kleinen Leute“ und beim „Endverbraucher“ der Waren, die selbst und vor allem deren Produktion so viel allgegenwärtigen Schaden anrichten. Mit privaten Sparmaßnahmen, mit den richtigen, freilich meist kostspieligen und deswegen unterbleibenden Kaufentscheidungen und mit Verzicht, der für die meisten sowieso an der Tagesordnung ist, wird zumindest das Umweltgewissen ins Lot gebracht.

Wie viel Unzufriedenheit von den verschiedenen Seiten sie sich damit einhandeln, ob sie sich womöglich einigen Dank verdienen, das machen demokratische Regierungen alle paar Jahre mit ihren Wählern aus.

7. Spaltung der Arbeiterklasse durch den Staatshaushalt

Der Staat bringt Ordnung in seine Gesellschaft, indem er alle widerstreitenden Interessen auf sich bezieht, mit seinen Gesetzen Verträglichkeit dekretiert und das, was er für rechtens erklärt, auch durchsetzt. Er schafft keinen Gegensatz zwischen seinen Konkurrenzbürgern aus der Welt – das wäre ja gleichbedeutend mit der Abschaffung des Systems der Konkurrenz selbst –; er stiftet den für die Austragung dieser Gegensätze nötigen Zusammenhalt, indem er sie zu wechselseitiger Anerkennung und vorschriftsmäßiger Kompromissfindung zwingt.

Anders die Logik seiner Betreuung der Arbeiterklasse. Ihres Überlebensinteresses nimmt er sich an, weil es durch Recht, Macht und Interesse der Gegenseite negiert ist; er organisiert die Bewältigung des für alle gleichen Widerspruchs zwischen dem Preis der Arbeit und dem Lebensunterhalt der Lohnabhängigen. Doch das tut er gar nicht so, dass er den manifesten Interessengegensatz zwischen den Kapitalisten, die für Arbeit einen Preis zahlen, und denen, die davon leben müssen, aufs Korn nimmt. Er macht die Bewältigung der aus dem Klassengegensatz folgenden Notlage zur Sache der einen Seite: Er legt die Arbeitnehmer darauf fest, dass sie gemäß seinen Vorgaben, vermittels der von ihm eingerichteten Sozialkassen, sich selbst helfen. Er nötigt ihnen eine Solidarität als Klasse auf, aber nicht so etwas wie einen Klassenstandpunkt – dessen Inhalt wäre ja der politökonomisch fundamentale Interessengegensatz gegen das Kollektiv ihrer Dienstherren –, sondern genau das Gegenteil: Als Mitglieder der verschiedenen Sozialkassen, die per Rückgriff auf die Lohnsumme ihr Überleben finanzieren, sind sie Individuen mit Rechten und Pflichten gegenüber dem Staat, nicht anders als in ihrer Eigenschaft als Steuerzahler mit dem schönen Rechtsanspruch, regiert zu werden. Natürlich werden sie nicht als freie und gleiche Konkurrenzbürger zur Kasse gebeten und betreut, sondern gemäß ihrer Klassenlage, als Lohnabhängige; dies aber schon unter einem Gesichtspunkt, der davon abstrahiert, nämlich nach Maßgabe der individuell verdienten Lohnsumme. Ihre politökonomische Identität, auf die er sich bezieht, macht der Sozialstaat folgerichtig dergestalt geltend, dass er das versicherungspflichtige Kollektiv spaltet: in das Unter-Kollektiv der Beitragszahler, deren materielles Interesse an einem Auskommen dem Abzug von Lohnteilen direkt widerspricht, und die Untergruppen der Leistungsempfänger, deren elementare Bedürfnisse an der Summe der von ihnen und ihresgleichen eingesammelten Beiträge ihre Schranke finden. Die Zwangssolidarität von Staats wegen stellt nicht bloß ideologisch, sondern praktisch junge Aktive gegen inaktive Alte, Gesunde gegen Kranke, akut Berufstätige gegen Arbeitslose. Die gemeinsame Klassenlage, die diesen Gegensätzen zugrunde liegt und sie begründet, kommt darin nur so und genau so vor wie immer und überall, wo der Staat zwischen systemnotwendigen Interessengegensätzen vermittelt: als individuelle Berechnung mit einer ungeliebten Notwendigkeit, der man sich im „wohlverstandenen Eigeninteresse“ fügt, weil das Gesetz einem sowieso keine Wahl lässt. Das richtige Verständnis dieses widersprüchlichen Eigeninteresses buchstabiert der Sozialstaat seiner Klientel freundlicherweise auch noch vor: Als Beitragszahler soll der lohnabhängige Mensch an seine persönlichen Lebensrisiken – Krankheit und Entlassung – und an sein persönliches Alter denken und bei den knappen Leistungen an die Last der Beiträge, die ihm vom nominellen Bruttogehalt abgezogen worden sind.

In aller Form vermittelt der Staat also auch mit der sozialen Betreuung seiner Lohnabhängigen lauter Interessengegensätze; allerdings solche, die er selbst erst dadurch schafft, dass er denen die Folgen ihres wirklichen kollektiven Interessengegensatzes zur Arbeitgeberseite selbst zur Last legt. Klassensolidarität stellt er her, indem er die Klasse als Pflegefall behandelt und innerhalb dieser Klientel gegensätzliche Interessen stiftet. Vom Klassengegensatz bleibt so auf Seiten der abhängigen Arbeitskräfte nichts übrig: ein ganz entscheidender Beitrag zu Einheit und Ordnung und Zusammenhalt des ganzen Ladens.

Nach außen

1. Nutzen und Nachteil des Fortschritts in der internationalen Konkurrenz

Mit der Steigerung ihrer Kapitalproduktivität und der damit gewonnenen Freiheit der Preisgestaltung eröffnen die kapitalistischen Produzenten ihrem grenzüberschreitenden Handelsgeschäft ganz neue Perspektiven. Mit dem Verkaufspreis ihrer Ware treten sie in Konkurrenz auch zu den ausländischen Herstellern der gleichen Produkte. Nicht mehr bloß das, was eine Nation „am besten kann“, sachlich gesprochen: was Kapitalisten auf Basis vorgefundener heimischer Geschäftsbedingungen auswärts anzubieten haben, wird über die Landesgrenzen hinweg hin- und herverkauft, sondern Erzeugnisse derselben Art. Das betrifft immer mehr und umso mehr Warengattungen, je erfolgreicher die Produzenten sich dank fortschrittlicher Technologie von zufälligen landeseigenen Produktionsbedingungen emanzipieren. Die grenzüberschreitende Konkurrenz mit der Waffe der permanent gesteigerten Kapitalproduktivität schafft den einen Weltmarkt für alle Industrieprodukte, auf dem Hersteller aus allen Ländern gegen Wettbewerber in allen Ländern zum Kampf um Marktanteile antreten.

Der Staat erkennt – erst einmal und grundsätzlich – an, dass dieser universelle Leistungsvergleich in seiner Genehmigung des grenzüberschreitenden Handels mit eingeschlossen ist. Der Vollzug, die Praxis dieser Konkurrenz stellt aber sofort klar, dass da nicht bloß über die internationale Konkurrenzfähigkeit der engagierten Unternehmen entschieden wird. Die Gewinner und Verlierer, die deren Wettstreit mit den Mitteln des technischen Fortschritts hervorbringt, gehören zu der Nation, von deren Boden aus sie den Weltmarkt mit ihrer Ware beschicken, und sind ein Beitrag zu resp. ein Abzug von deren Gesamt-Kapitalwachstum. Siege und Niederlagen in dieser Konkurrenz gleichen sich nicht aus wie innerhalb eines Landes; was eine Firma international gewinnt oder verliert, das schlägt nicht nur in der Außenhandels-, sondern in der Wachstumsbilanz des zuständigen Heimatstandorts als Zugewinn oder Abzug zu Buche, das gewinnt oder verliert also unmittelbar die Nation.

Die grenzüberschreitende Konkurrenz um Profit und Kapitalwachstum mit den Mitteln gesteigerter Kapitalproduktivität begründet folglich eine neue Konkurrenz der Nationen. Es geht darum – und denen muss es darum gehen –, im Ausland einen Beitrag zum Wachstum des kapitalistischen Reichtums des Landes zu erobern und zu verhindern, dass profitbringendes Geschäft ans Ausland verloren geht. Auf dem Spiel steht nicht bloß die Verteilung von Weltmarktanteilen zwischen den konkurrierenden Kapitalisten, sondern die Verteilung von weltweit erwirtschaftetem Profit und Kapitalwachstum zwischen den Staaten. Die sind als Hüter und Förderer des nationalen Wachstums vom eliminatorischen Konkurrenzkampf der Kapitalisten direkt betroffen. Sie finden sich als Subjekte in einem ökonomischen Kräftemessen wieder, in dem es darum geht, gegeneinander, auf Kosten von ihresgleichen, gesteigertes Wachstum im eigenen Land zu realisieren.

2. Wachstumspolitik mit Schutzzoll & Freihandel

Die erste Waffe, über die der Staat in diesem Kräftemessen verfügt und die auch reichlich zum Einsatz kommt, ist seine Hoheit über die Landesgrenzen. Die zu schließen, die Lizenzen und Garantien, die er für Geschäfte mit dem Ausland erteilt hat, zu widerrufen, kommt für ihn als Parteigänger von Wachstum und Fortschritt freilich nicht in Frage. Für eine steuernde Einflussnahme auf den Handel über seine Grenzen hinweg hat er ein entscheidendes systemkonformes Instrument aber schon in der Hand. Der Zoll, mit dem er sich an den Erfolgen auswärtiger Produzenten im eigenen Land bedient, lässt sich für Korrekturen an den Konkurrenzverhältnissen auf dem internationalen Warenmarkt verwenden, nämlich zum Schutz von Firmen oder Branchen, deren Konkurrenzfähigkeit gefährdet oder überhaupt erst herzustellen ist.

Freilich hat dieses Mittel seine Nachteile. Seine Anwendung verteuert unter Umständen ganze Warengattungen für Käufer im eigenen Land, dezimiert insofern Kaufkraft und mindert die Produktivität der Unternehmen, die die mit solchen Abgaben belegte Ware brauchen, schadet ihnen also in ihrem Konkurrenzvergleich mit auswärtigen Firmen. Und natürlich fordert ein solcher Eingriff die Staaten, deren Exporteuren auf die Art ihr Geschäftserfolg auf einem Teil des internationalen Marktes schwer oder gar unmöglich gemacht wird, zu Gegenmaßnahmen heraus. Für eine Herrschaft, der an nachhaltigem Wachstum der heimischen Wirtschaft per Zugriff auf auswärtige Zahlungsfähigkeit gelegen ist, können wirkungsvolle Schutzzölle daher zwar immer wieder notwendig, aber keine Dauerlösung sein. Berechnet sind sie darauf, den Fortschritt nationaler Industrien so weit zu fördern, dass die eine solche Hilfestellung nicht mehr brauchen. Ist das erreicht, dann schließt sich der zuständige Souverän der Forderung nach Freihandel an, die die Partnerstaaten mit entwickelter Kapitalproduktivität sowie – gegebenenfalls – seine international bereits erfolgreichen Unternehmer schon längst erheben.

Ziel und Endpunkt der Handelspolitik von Staaten mit starker Exportwirtschaft ist eine Zollunion, deren Teilnehmerländer auf Eingriffe in die Preiskalkulation ausländischer Firmen pauschal verzichten. Was dadurch nicht ausgeschlossen ist, im Gegenteil für die Konkurrenz der Nationen um Weltmarktanteile an Bedeutung gewinnt, sind Maßnahmen zur Diskriminierung ausländischer Produkte, die den verschiedensten – ordnungs-, gesundheits-, sicherheits- etc. – politischen Gesichtspunkten folgen, von benachteiligten Partnern aber regelmäßig als berechnend eingesetzte „nicht-tarifäre Handelshemmnisse“ angeklagt werden und so wohl auch meistens gemeint sind. Deren Aufhebung, oftmals in der Form wechselseitiger Anerkennung nationaler Regelungen, zielt auf die Etablierung eines gemeinsamen Marktes, auf dem nur noch, dafür umso direkter spürbar der Einfluss der Wechselkurse der nationalen Gelder auf den Preisvergleich die Konkurrenz mit dem Mittel der gesteigerten Kapitalproduktivität modifiziert. Umgekehrt heißt das: Der Vorsprung einer Nation in Sachen Kapitalproduktivität schlägt doppelt zu Buche. Zum einen summieren sich die Verkaufserfolge, die die fortschrittlicheren Kapitalisten mit ihren profitbringend gesenkten Preisen auf fremden Märkten erzielen, zu einer Bereicherung der Nation; zum anderen erhöht die vermehrte Nachfrage nach dem Geld der Nation dessen Wert im Verhältnis zu anderen Währungen. Diese Wirkung wird durch die relative Verteuerung der kostensparend hergestellten Waren, im Geld der auswärtigen Käufer gemessen, und die daraus womöglich folgende Minderung des vermehrten Absatzes zwar relativiert, aber keineswegs ausgelöscht: ein bemerkenswerter doppelter Lohn für einen national flächendeckend gelungenen Erfolg bei der Senkung von Lohnstückkosten.

3. Moderne Standortpolitik

Um in dieser Konkurrenz als Nation zu bestehen, können die Staaten sich nicht mit der Wachstumspolitik begnügen, die sie ohnehin betreiben. Sie müssen sich darum kümmern, dass das, was sie intern für die Wachstumsbedürfnisse ihrer Unternehmer tun, im Verhältnis nach außen so zur Geltung kommt, dass ihr Kapitalismus sich im globalen Konkurrenzvergleich der Nationen als überlegen bewährt.

Entscheidend wichtig dafür sind die Größe und die Exklusivität des kapitalistischen Nutzens aus Wissenschaft und Forschung, also die Mehrung des geistigen Eigentums und seine Sicherung als nationaler Besitz. Was die Kapitalisten an staatlicher Hilfestellung und an Rechtssicherheit brauchen, um ihre Stückkosten immer wieder nachhaltig zu senken und sich damit einen Vorsprung vor ihren Konkurrenten zu verschaffen, das müssen die Staaten auf breiter Front entwickeln und zugleich den anderen Ländern vorenthalten. Also nehmen die „Industriestaaten“ – das sind eben die mit einem technologisch gesteigerten Kapitalwachstum – in Sachen Fortschritt aneinander Maß; jeder ist es sich schuldig, im Prinzip in allen Branchen, bei Artikeln wie Produktionsmitteln und -verfahren, „breit aufgestellt“ zu sein und führend sein zu wollen; dabei nicht bloß überhaupt erfolgreich zu sein, sondern schneller und schneller erfolgreich als die andern, weil es ja um den Vorsprung geht. Zugleich müssen sie das Problem bewältigen, dass die Privatisierung des Nutzens aus Wissenschaft und Forschung eine Leistung ihrer Rechtshoheit ist, die im Verhältnis nach außen nicht verfängt. Die Nationalisierung des Fortschritts, der für die Konkurrenzfähigkeit des Kapitals unerlässlich ist, braucht bindende Abmachungen zwischen eben den Staaten, die auf eben diesem Feld gegeneinander um ökonomische Überlegenheit konkurrieren. Tatsächlich geht das übereinstimmende Interesse an solchen Regelungen so weit, dass es Abkommen über die Respektierung fremden geistigen Eigentums gibt. Die praktische Geltung solcher Regelungen wird zugleich durch das Institut der Industriespionage – nicht nur zwischen konkurrierenden Firmen, sondern zwischen den Staaten – stark relativiert und reicht sowieso und im Endeffekt nur so weit wie die grenzüberschreitende Kontroll- und Erpressungsmacht, die ein Rechtsstaat gegen seinesgleichen aufzubieten vermag und gewillt ist. Naturgemäß gelingt der Ausschluss von kapitalistisch brauchbarem Wissen am ehesten bei Ländern, die zu Industrienationen im modernen Sinn erst noch werden wollen – und dafür den auswärts erreichten Fortschritt am dringendsten bräuchten.

Um kapitalistisch wirklich nützlich zu werden, benötigt das staatlich geförderte oder bereitgestellte und gegen ausländischen Missbrauch abgesicherte geistige Eigentum selbstverständlich und vor allem materielles kapitalistisches Eigentum; davon umso mehr, je weiter der wissenschaftliche und technische Fortschritt schon gediehen ist; denn umso höhere Investitionen sind für seine Ausnutzung erforderlich. Um die internationale Konkurrenz zu bestehen, ist der Staat daher umso mehr als Geldquelle für Subventionen gefragt, damit interessierte Firmen diesen Fortschritt auch angemessen zu nutzen vermögen; dies speziell da, wo ein Durchbruch auf dem Weltmarkt erreichbar erscheint, eben deswegen aber auch risikoreich und für privates geschäftliches Engagement womöglich zu heikel ist. Zugleich werden Fortschritte, die eine Nation im Konkurrenzvergleich spürbar voranbringen, selber immer kostspieliger, lassen national lohnende Erträge fraglich erscheinen. Zur Finanzierung von Spitzenforschung und anwendungsfernen technologischen Großexperimenten tun sich führende Industriestaaten daher sogar zusammen. Ihre Konkurrenz vergessen sie darüber freilich nicht. Bei Gemeinschaftsunternehmen solcher Art achten die beteiligten Staaten peinlich genau darauf, dass sie wenigstens im Maß ihres Budgetanteils als produzierende Handelsnation davon profitieren und der eventuelle kommerzielle Nutzen des Ergebnisses hauptseitig bei ihnen landet. Wofür es wieder potente Firmen und in der Regel staatliche Beihilfen braucht. Um die Attraktivität ihres Landes für die „besten Köpfe“, die weltweit zu haben sind, konkurrieren sie sowieso. Erfolge und Misserfolge messen Wissenschaftspolitiker nicht erst an der Handelsbilanz, sondern im gegebenenfalls selbstkritischen Zahlenvergleich der Patentanmeldungen sowie, als schöne Zugabe, der Nobelpreisträger aus dem eigenen Volk. Gemeinsam mit der industriellen Avantgarde ermitteln sie die ökonomisch vielversprechendsten Forschungsgebiete; bei der Fortentwicklung und Gründung von Forschungsinstitutionen orientieren sie sich an den jeweils angesagten Kriterien des zwischenstaatlichen Wettbewerbs für Wissenschaftsstandorte. Bildungspolitiker definieren den Kanon des zu erwerbenden Wissens wie die Menge derer, die es erwerben sollen, nach Gesichtspunkten, in denen die Leistungsanforderungen weltweit erfolgreich aktiver Firmen mit solchen aus pädagogisch besonders wertvollen Ländervergleichsstudien zusammenfließen. Und so weiter. Bis ins Detail wirkt die Konkurrenz der Staaten auf die Politik der internen Standortpflege zurück.

4. Das Gebot der Konkurrenzfähigkeit und die bedingte Geltung des kapitalistischen Lokalpatriotismus

Letzteres betrifft keineswegs bloß die Abteilungen Bildungs- und Wissenschaftspolitik. Mit den ständig vorangetriebenen technischen Fortschritten stehen dem Staat Mittel dafür zu Gebote, alle möglichen verschiedenartigen Naturbedingungen, die in seinem Land anzutreffen sind, zu singulären, besonders vorteilhaften kapitalistischen Reichtumsquellen zu entwickeln. Natürlich braucht es dafür – ähnlich wie für die Emanzipation der nationalen Industrie von lokalen Sonderbedingungen – erst recht außer Erfindungs- und Entdeckergeist und Technik eine Menge Geld, Subventionen für innovative Unternehmungen. Dadurch werden regional unterschiedlich verteilte Naturphänomene wie Wind, Sonne oder schiefrige Gesteinsschichten, richtig erschlossen und genutzt, zu Energielieferanten, die die Warenproduktion eines Landes in für die Konkurrenz auf dem Weltmarkt bedeutender Weise verbilligen; sogar die geographische Lage eines Landes lässt sich international ertragreich vermarkten, wenn – und solange – der weltweite Handelsverkehr es dank einschlägiger technischer Errungenschaften als Drehkreuz für Flugrouten oder den Devisenhandel gebrauchen kann. Im Glanzlicht des kapitalistischen Fortschritts stellt sich erst heraus, ob und wie viel geschäftsnützliches Potenzial die Lokalität hat, auf der eine Staatsgewalt ihrer Kapitalistenklasse Rechtssicherheit und Finanzhilfen bietet.

Andere Potenzen, auch bereits erschlossene und genutzte kapitalistische Reichtumsquellen, macht derselbe Fortschritt bzw. das durch ihn angetriebene Kapitalwachstum mit seinen wachsenden Ansprüchen an eine hinreichende Kapitalproduktivität überflüssig, was im Kapitalismus nicht eine erfreuliche Einsparung von Arbeit und Ressourcenverbrauch bedeutet, sondern die Vernichtung von Konkurrenzvorteilen und damit des Geschäfts, das davon profitiert hat. Die Heimat, die ein Staat seinen Industriellen bereitet, wird eben im Weltgeschäft unter dem harten Kriterium internationaler Konkurrenzfähigkeit einer ständigen Bewährungsprobe unterzogen. Da erweisen sich dann manche Naturkonstanten als politökonomisch vergängliche Potenzen und die darauf aufgebauten Geschäfte als Gewerbe ohne Zukunft, die die zuständige Staatsgewalt besser liquidiert, als sie mit verschenktem Geld überleben zu lassen. Was den Anforderungen gesteigerter Kapitalproduktivität nicht genügt, das hat in der schönen Welt des technischen Fortschritts sein Heimatrecht verloren.

§ 16 Macht und Ohnmacht des Kredits in der Konkurrenz um Konkurrenzfähigkeit

1. Notwendigkeit und Funktion des Kredits im Konkurrenzkampf der kapitalistischen Produzenten um gesteigerte Kapitalproduktivität

Der Konkurrenzkampf der industriellen Kapitalisten um eine Kapitalproduktivität, die ihre eigene Überlegenheit sichert, Konkurrenten ins Hintertreffen bringt und sie zur Okkupation von zusätzlichen Marktanteilen und mehr Zahlungsfähigkeit gegen ihre Wettbewerber befähigt, überfordert ihre finanziellen Mittel in besonderer Weise. Mit der gewohnten, bislang praktizierten Einteilung von Rückflüssen und geliehener Liquidität lässt sich Überlegenheit nicht herstellen. Die nötige Steigerung der Kapitalproduktivität verlangt nicht bloß – so wie die einfache Ausdehnung der Produktion – einen größeren Geldaufwand, sondern einen Vorschuss, der sich am Kriterium einer substanziellen Stückkostensenkung und eines ausreichenden Vorsprungs vor der Konkurrenz bewähren, seine entsprechend einschneidende Wirkung erst noch beweisen muss, sein Maß also jedenfalls nicht in der bisherigen Geschäftstätigkeit haben kann. Es geht ja gerade um eine neue Qualität der Erfolgsbedingungen; das wirft alle bisher erfolgreichen Kalkulationen um und verlangt das Kunststück, den Willen zu einer höheren Rendite pro Wareneinheit und zu einer insgesamt gesteigerten Gewinnmasse in einen realistisch zu erwartenden Geldertrag umzurechnen und den Geldaufwand zu quantifizieren, der die erhoffte Wirkung herbeiführen soll. Dem Liquiditätsbedarf des fortschrittshungrigen Kapitalisten fehlt das gewohnte verlässliche Maß: Er muss ausreichen, um Konkurrenten auszustechen, die ihrerseits dasselbe anpeilen; in diesem qualitativen Sinn ist er maßlos.

An Mitteln, ihn zu decken, fehlt es nicht; die Menge des verleihbaren Geldkapitals ist nicht wirklich das Problem. Was sich ändert, ist die Geschäftsgrundlage zwischen dem Unternehmer und seiner Bank: Der Unternehmer braucht nicht bloß einen Zuschuss zu seinen laufenden Geschäften, sondern ist im Hinblick auf sein Aufbruchsprogramm zahlungsunfähig und gesteht die prinzipielle Lücke zwischen den aus seinem bisherigen Geschäftsgang herausgewirtschafteten eigenen Mitteln und dem Aufwand für den erforderlichen Fortschritt ein. Die Bank soll diese Lücke schließen, nicht bloß die erweiterte Fortführung, sondern die Erneuerung seiner Gewinnmaschinerie finanzieren. Dafür muss der Unternehmer die Bank vom sicheren Erfolg seines Programms überzeugen, für das er deren Geldmittel benötigt; und er hat dafür nichts anderes in der Hand als sein eigenes angesammeltes Kapital, das erklärtermaßen nicht reicht, und die Konkurrenzfähigkeit, die er sich mit dem beantragten Kredit erst erwirtschaften will, also erst recht nicht vorweisen kann. Den bisherigen Geschäftserfolg seiner Firma, der nichts mehr taugt, macht er zum Argument für den Kredit, mit dem er sich genau davon emanzipieren will; sein Wille und die spekulative Aussicht darauf, die eigene Firma in neuer Weise erfolgreich zu machen, ist sein Argument dafür, dass die Bank in eben diese Firma das nötige Geld hineinsteckt; sein Zweck soll das zu dessen Verwirklichung erforderliche Mittel hergeben.

Für diese Überzeugungsarbeit braucht der Unternehmer einen Geschäftsplan, der spekulative Sicherheit darüber stiftet, dass für sein fortschrittlich erneuertes Unternehmen die Gleichung zwischen Produktion und Realisierung eines gehörig gewachsenen Gewinns aufgeht, und zwar dadurch, dass eben diese Gleichung bei seinen Konkurrenten bestimmt nicht mehr funktioniert. Dieser Plan muss in Rechnung stellen, dass dem Unternehmen mit den Zinsen und Rückzahlungspflichten für den benötigten Kredit zusätzliche Verbindlichkeiten entstehen, die vom erwarteten Mehrerlös durch technischen Fortschritt allemal mit abgedeckt werden müssen. Was die Bank verdient, muss die Senkung der Lohnstückkosten also auf jeden Fall auch noch hergeben; oder umgekehrt: Was das Unternehmen aus der Arbeit durch die Steigerung ihrer Produktivität zusätzlich herausholt und am Markt realisiert, muss sich in die Rendite des darauf verwandten Geldkapitals verwandeln, bevor es den Reichtum des Unternehmers vermehrt. Gefordert ist die Transformation der Firma in einen Erfüllungsgehilfen des Geldkapitals, das die Bank lockermacht.

Aufgabe des Unternehmers ist es, einen solchen Geschäftsplan nicht bloß zu erstellen, sondern seine Bank von dessen Stichhaltigkeit zu überzeugen und in Verhandlungen mit ihr über den misslichen Umstand hinwegzukommen, dass die Richtigkeit des schönsten Plans sich allemal erst herausstellt, wenn das dafür benötigte Geld ausgegeben worden, also weg ist. Der Kreditgeber muss zudem auch und gerade dann bei der Stange gehalten werden, wenn der anvisierte Erfolg auf sich warten lässt. Vom Industriellen verlangt diese neue Aufgabe zusätzlichen Einsatz und Qualitäten eigener Art. Sein neuer Hauptberuf ist die glaubwürdige Präsentation seiner spekulativen Zukunftspläne, also vor allem die Vorführung des eigenen Glaubens an deren Erfolg. Verlangt ist der Nachweis von Seriosität durch Angeberei; eine Überzeugungsarbeit, deren berechnender Charakter nicht in durchschaute Unehrlichkeit umschlagen darf. Bekommt der Unternehmer seinen Kredit, dann steht der Konkurrenzerfolg zwar noch lange nicht fest, das eine Ergebnis aber schon: Sein Kapital fungiert als abhängiger Teil des Kredits, den seine Firma als Kapital von fortschrittlicher Produktivität wirksam werden lässt. Mit seinem eigenen Vermögen, das schon als kapitalistischer Betrieb existiert, kauft der Industrielle sich ein in den Prozess der Verwandlung fremder Finanzmittel in fortschrittlich produktives Kapital, der fortan in seinem Betrieb stattfindet.

Damit hat sich dann auch für die Seite des Kreditgebers, fürs Bankgewerbe, einiges geändert.

2. Der spekulative Alltag in der Entwicklung der Produktivkräfte: Regie des Kreditgewerbes über eine Konkurrenz, die Auslese bewirkt. Konkurs & Bankrott

Der ohne festes Maß zunehmende Bedarf der Industriellen an fremden Finanzmitteln hat Folgen für das Geschäft der Kreditschöpfer. Ihre verwegene Gleichsetzung von Schulden mit Kapital wird vermehrt in Anspruch genommen und für einen neuen Zweck praktiziert; das stärkt ihre Entscheidungsmacht und weitet sie aus. Zugleich gerät ihr eigener Geschäftsgang in größere Gefahr; seine Durchführung und Absicherung erfordern spezielle Vorkehrungen, die Erledigung einer Menge neuer Aufgaben.

Sache der Banken ist es zuerst und vor allem, die Kreditwürdigkeit der Firmen zu beurteilen, die für die notwendige Steigerung der Produktivität ihres Kapitals von der Zufuhr fremden Geldes abhängig sind. Der Kreditgeber muss sich mit dem Geschäftsplan seiner Kunden mindestens so eingehend befassen wie diese selbst; denn wenn er ihn finanziert, macht er dessen Risiko zu seinem eigenen. Er muss ihn kritisch prüfen und dabei mit berechnender oder sogar ehrlicher Selbstüberschätzung des industriellen Unternehmers rechnen, mit fragwürdigen Leistungsnachweisen aus der Vergangenheit und Schönfärberei beim spekulativen Kalkül mit der Konkurrenzsituation am Markt im Allgemeinen und der eigenen Überlegenheit über Konkurrenten im Besonderen. Sich aus dem prekären Geschäft der spekulativen Wachstumsprognosen herauszuhalten, ist für die Kreditinstitute keine Option; schließlich gibt es für sie am kapitalistischen Fortschritt nicht bloß viel, sondern in ganz neuen Dimensionen zu verdienen. Deswegen scheuen sie keine Kosten für die Einrichtung eigener Rating-Abteilungen und die Konsultation spezialisierter Agenturen zur Ermittlung der Seriosität unternehmerischer Entwicklungspläne. Sie können auch nicht abwarten, ob und wann ein Kunde mit einem solide durchgerechneten Antrag auf Kredit für die Runderneuerung seiner Firma aufwartet: Wo kein Geldbedarf für fällige Fortschritte angemeldet wird, da muss die Hausbank misstrauisch werden; sie muss damit rechnen, dass ihr Kreditnehmer fällige „Zukunftsinvestitionen“ versäumt, sein Geschäft also keine Zukunft hat, und „proaktiv“ „ins Risiko gehen“. Ganz von sich aus, im Interesse ihres Geschäfts, müssen die Banken sich vorausgreifend einen Überblick über „neue Entwicklungen“, und zwar in allen Branchen, verschaffen und die Rolle des Anstifters in der Konkurrenz der Produzenten um überlegene Produktivität übernehmen. Sie kommen deswegen nicht umhin, eigene Wachstumsstrategien zu entwickeln, die den Geschäftsplänen der industriellen Unternehmer vor- und übergeordnet sind und diese in Sachen Fortschritt „fordern und fördern“. Das ist das Gegenstück, die komplementäre Seite dazu, dass das industrielle Kapital in seinem Konkurrenzkampf um die Eliminierung von Wettbewerbern nurmehr als Teil der Finanzmasse fungiert, die das Kreditgewerbe dafür bereitstellt.

Das Kreditgewerbe übernimmt also, genötigt durch den neuen Finanzbedarf seiner um Kreditwürdigkeit ringenden Kundschaft, die Rolle der aktiven, vorantreibenden Entscheidungsinstanz; und zwar nicht bloß über die fortschrittliche Steigerung der Produktivität des angewandten Kapitals, sondern ebenso nach der negativen Seite hin über die Opfer des Konkurrenzkampfs, den es finanziert. Denn gemäß ihren eigenen Strategien kreditieren die Banken eine Konkurrenz, in der nicht nur – wie allemal im irdischen Leben – Niederlagen passieren, „shit happens“; die vielmehr darauf angelegt ist, das Kapital von Wettbewerbern zu entwerten, Firmen in den Ruin zu treiben, als Marktteilnehmer zu eliminieren. Auch und erst recht dabei schauen sie nicht zu: Ob und wann in diesem Konkurrenzkampf ein Ruin fällig ist, ein Wettbewerber ausscheiden muss, das entscheiden sie, nämlich mit ihrem Urteil darüber, ob ein Kunde noch eine Chance verdient oder keine Zukunft und deswegen mangels liquider Mittel auch keine Gegenwart mehr hat. Das Bankgeschäft besteht auf dieser Stufe in der permanenten Entscheidung über Rettung oder Pleite, Fortbestand oder Abwicklung kreditierter Firmen. Im negativen Fall versammeln sich die Finanziers zum Streit über die Aufteilung des verbleibenden Kapitals, eventuell in noch lebensfähige Unternehmensteile, ansonsten des seiner Kapitaleigenschaft verlustig gegangenen, nur noch geldwerten Restvermögens. Die Aufgabe und die Kunst des Finanzunternehmens besteht hier darin, so rechtzeitig und so einseitig für die Liquidierung des angewandten Kapitals zu sorgen, dass sein dort „arbeitendes“ Geldkapital zwar auch nur noch als Geldsumme, aber ansonsten möglichst ungerupft aus der Zusammenkunft der Finanzgeier, dem fälligen Konkurs, herauskommt.

Die weitreichenden neuen Aufgaben und Kompetenzen der Kreditwirtschaft bei der Finanzierung des kapitalistischen Fortschritts haben Konsequenzen für den anderen Teil ihrer Schuldenwirtschaft, wo die Banken ihrerseits als Schuldner auftreten. Sie müssen auf der einen Seite für den nur spekulativ zu beziffernden Bedarf der Konkurrenz um überlegene Kapitalproduktivität gerüstet sein; auf der anderen Seite müssen sie ihren eigenen – bzw. den von ihren konkurrierenden Kollegen initiierten – Entscheidungen über den Abbruch von Unternehmungen gewachsen sein. Denn mit deren Pleite fallen eventuelle eigene Kredite auf den Status bloßer, mehr oder weniger verlorener Schulden zurück: Die machtvoll etablierte Verdopplung vorgeschossenen Geldes in angewandtes und Geldkapital hat eben nur so lange Bestand, wie das finanzierte Unternehmen als Kapital funktioniert; wenn das nicht mehr wächst, verliert auch der Kredit seine Kapitaleigenschaft.

In der ersten Hinsicht, bei der Beschaffung von Finanzmitteln, die die ausgiebig strapazierte Freiheit zur Schöpfung und Vergabe von Kredit begründen, haben die Banken mit ihrer und für ihre Wachstumsstrategie ihrerseits einige Überzeugungsarbeit zu leisten. Als Anstifter einer Konkurrenz, die auf die Eliminierung von Wettbewerbern zielt, machen sie ihr Geschäft mit einer Vielzahl von Risiken, von denen etliche mit Sicherheit eintreten. Entsprechend nachdrücklich müssen sie glaubhaft machen, dass sie das Gesamtgeschehen beherrschen. Sie agieren als Experten in der Vorspiegelung unzweifelhafter bester Geschäftsaussichten, völliger Deckungsgleichheit von Schulden und erfolgreich wachsendem Geldkapital in ihren Büchern. Noch viel besser als ihre Kundschaft beherrschen sie die Kunst der Repräsentation, der Angeberei, die den kurzen Schluss von vorweisbarem Reichtum auf die Solidität seiner Quelle beglaubigt; entsprechend eindrucksvoll fallen ihre Beiträge zum modernen kapitalistischen Kulturleben, zu Architektur und Mäzenatentum aus. Adressaten dieser Selbstdarstellung sind im Prinzip alle Geldbesitzer, deren „Cash Flow“ sie sowieso verwalten, deren Geldvermögen sie aber gerne längerfristig unter ihre Verfügungsmacht bringen. Vor allem aber nehmen sie einander in Anspruch; nicht bloß als Partner im Giralgeldverkehr, in der Zirkulation ihrer Kreditgelder, sondern ausdrücklich als Kreditschöpfer zwecks Refinanzierung der Zahlungsverpflichtungen, die sie mit ihrer Kreditvergabe und ihren Schulden eingehen. Die Risiken, die in ihrem Geldkapital stecken, reichen sie auf die Weise aneinander weiter, machen sie dadurch überhaupt tragbar, befähigen so sich selbst und sich wechselseitig zu ihrer Rolle als Urheber und Antreiber des kapitalistischen Wachstums auf qualitativ gehobener Stufe. Sie vergesellschaften den Finanzaufwand für dieses Wachstum, verallgemeinern die Risiken, die sie eingehen, und machen so den Übergang zur Gesamthaftung ihrer Branche für den Kredit, den die Konkurrenz der Kapitalisten um kreditwürdiges Wachstum verschlingt.

Das ändert natürlich nichts daran, dass Pleiten zuerst und vor allem die Bank treffen, die den meisten Kredit in das fallierte Unternehmen hineingesteckt, nunmehr also abzuschreiben hat; bei der Vernichtung von Geldkapital endet die Solidarität der Geldkapitalisten. Rücksicht nehmen sie allerdings, notgedrungen, auf den Umstand, dass sie über zahllose Zirkel der Refinanzierung untereinander „verflochten“, also von der Zahlungsfähigkeit ihrer Geschäftspartner abhängig sind. Gerät einer von denen „in Schieflage“, so tun die andern wie bei einem normalen Konkurs alles, um sich schadlos zu halten. In den Vermögensbeständen, die sie nach Kräften ausschlachten, treffen sie aber allenthalben auf geldwerte Forderungen, für die sie selbst geradezustehen haben. Die Streichung von Krediten, die der von Insolvenz bedrohte Kollege aufgenommen oder vergeben hat, zieht unweigerlich die Schuldenwirtschaft etlicher, mittelbar aller anderen Finanzunternehmen in Mitleidenschaft. Bankrotte sind folglich mit erheblich größerer Umsicht als normale Geschäftspleiten und unter besonderen Vorbehalten abzuwickeln. Am Ende mindern sie allemal das Gesamtvolumen des Geldkapitals, um dessen Wachstum es der Branche doch geht, und werfen zumindest ein schlechtes Licht auf deren gemeinsame Lebenslüge.

Freilich, was sein muss, muss sein. Auch wenn alle Beteiligten Verluste zu verbuchen haben, wird die Bank ermittelt, der die Gemeinde der Geldkapitalisten am wenigsten traut, die benötigte Liquidität vorenthält, die sie also mit ihrer fehlgeschlagenen Wachstumsstrategie auffliegen lässt. So findet in der Konkurrenz um die kreditwürdigste Kapitalproduktivität auch zwischen den Finanziers, deren Kredit da als Kapital produktiv wird – oder eben auch nicht –, eine Auslese statt. Mit der kommen die Geld- und Kredithändler – in normalen Zeiten – dann doch immer wieder um eine insgesamt negative Antwort auf die Frage herum, die sie mit ihrem jedes gegebene Maß überschreitenden Geschäftsgebaren beständig aufwerfen und die ein jeder für sich in aller Bescheidenheit rücksichts- und bedingungslos positiv beantwortet: inwieweit die Akkumulation von Schulden überhaupt noch das Wachstum von produktiv angewandtem Kapital ausdrückt...

§ 17 Der Staat als Förderer, Nutzer und Hüter des Kreditsystems

Im Innern

Das Geschäft der Banken mit dem Geldbedarf der Unternehmen, die um einen für andere ruinösen Vorsprung in der Produktivität ihres Kapitals konkurrieren, geht von Staats wegen in Ordnung. Er schätzt es als Dienst am Fortschritt der nationalen Wirtschaft. Gebilligt ist damit die Macht der Banken, an die Konkurrenzbemühungen der Firmen ihre Maßstäbe der Kreditwürdigkeit anzulegen und demgemäß über ihre Finanzierung wie über die Nicht-Vergabe oder Streichung benötigter Kredite, also über Überlebenschancen und Abwicklung von Unternehmen zu entscheiden. Mit seiner Lizenz fürs Bankgeschäft anerkennt der Staat das Regime der Geldgeber über das industrielle Kapital. Das unausbleibliche Ergebnis, dass es im Geschäftsverkehr zwischen Banken und Firmenwelt außer Wachstum immer auch Verlierer gibt, Opfer finanzkapitalistischer Ermessensentscheidungen, ist dem Staat als Hüter des Eigentums und Förderer des Wachstums allerdings überhaupt nicht recht. Er will den Nutzen der Konkurrenz, die auf Auslese zielt, ohne die notwendige Vernichtung von Kapital. Deswegen und in diesem Sinne mischt er sich in das Verhältnis zwischen Banken und Kreditnehmern ein; mit der Gewalt des Rechts und der Macht des Geldes.

1. Neue Aufgaben fürs Recht: Trennung von pflichtbewusstem Risiko und Schwindel sowie ordentliche Abwicklung der regelmäßigen Ausnahmen vom gebotenen Wachstum

Der Rechtsstaat respektiert die Freiheit der Unternehmer, sich mit dem stets zweifelhaften Versprechen zukünftiger Gewinne fremdes Geld zu beschaffen, wie die der Banken, Geschäfte so lange zu finanzieren, wie es ihnen lohnend erscheint, und gegebenenfalls ihren Abbruch zu verfügen. Schließlich hat er sie ja gewährt. Mit seiner Lizenz will er aber mehr Wachstum, nicht die Abwicklung von produktivem Kapital auf den Weg gebracht haben. Den unausbleiblichen Pleiten und den stets irgendwie drohenden Bankrotten begegnet er daher grundsätzlich mit dem Verdacht auf Unredlichkeit, auf Verfehlungen gegen die guten Sitten des Leihgeschäfts; so als müsste deren pünktliche Befolgung eigentlich allseitigen Erfolg garantieren. Er bemüht sich daher, das Zusammenwirken von Gläubigern und Schuldnern so zu regulieren, dass nach Recht und Gesetz eigentlich nichts als allgemeines Gelingen herauskommen kann. Was Banken und Unternehmen miteinander ausmachen, welche Verpflichtungen sie gegeneinander eingehen, überlässt er zwar denen; aber dass gewisse Grundsätze von Treu und Glauben, Ansprüche an Offenheit, Ehrlichkeit, Verlässlichkeit usw. beachtet werden, darauf passt er schon auf. Er erlässt dafür Vorschriften und unterhält einen Justizapparat, der sie durchsetzt; zivil- und im Fall betrügerischer Absichten auch strafrechtlich. Damit verrechtlicht er, so gut es geht, die Grauzone der wechselseitigen Überzeugungsarbeit von Unternehmensleitern und Finanzleuten, die zugleich auf- und gegeneinander spekulieren; mit dem Ziel, dem ökonomisch unvermeidlichen Nebeneinander von Erfolgen und Geschäftsabbrüchen mit der rechtlichen Unterscheidung zwischen korrektem und pflichtwidrigem bis betrügerischem Geschäftsgebaren so beizukommen, dass Schadensfälle nurmehr als Ausnahme von der Regel vorkommen dürfen.

Zu allseitigem Gelingen führt das selbstverständlich nicht. Mit dem Kriterium der rechtlichen Unzulässigkeit trifft der Staat nur eine schräge Auswahl unter den notwendigen Niederlagen im durch Leihkapital aufgeblasenen, durch die Gläubigerbanken entschiedenen Konkurrenzkampf seiner fortschrittlichen Unternehmer. Er definiert, ahndet gegebenenfalls verbotene Schadensfälle, unterscheidet sie von solchen, in denen besondere Umstände das schlechte Ergebnis entschuldigen – und ergänzt damit konstruktiv die destruktiven Leistungen seiner Kapitalisten: Er sieht ein und erkennt an, dass zu dieser Konkurrenz die Vernichtung kapitalistischen Reichtums, die er gar nicht im Programm hat, doch allemal dazugehört. Und er zieht die fällige Konsequenz: Er erlässt ein Konkursrecht, das die sicher eintretenden Schadensfälle in eine Rechtsform bringt, die ihre ordentliche Abwicklung sicherstellt; so begrenzt der Staat die Wirkung der Auslese und sorgt dafür, dass ansonsten alles weitergeht wie zuvor. Dem Pleitier wird ein Offenbarungseid über sein gesamtes Restvermögen abverlangt und eine gerechte Hierarchie in die Forderungen von Gläubigern und Geschäftspartnern gebracht, wobei den Ansprüchen staatlicher Kassen an die rechtlich definierte Konkursmasse ein natürlicher Vorrang zukommt. Förmlich geregelt, also als rechtmäßig anerkannt sind damit auch die Verluste der Kreditgeber, die mit dem Verdikt der Kreditunwürdigkeit den Ruin von Unternehmen verfügen. So laufen die ordnenden Eingriffe des Rechtsstaats am Ende darauf hinaus, dass sie mit hoheitlicher Autorität und Gewalt durchsetzen, was die kreditfinanzierte Konkurrenz ökonomisch leistet: die konsequente Auslese unter den Firmen, die mit der Macht und unter der Regie des Finanzkapitals gegeneinander die Produktivkraft ihres Kapitals steigern.

Den Kreditinstituten, die ihre Kundschaft, umsichtig berechnend, in eine für einen Teil ruinöse Wachstumskonkurrenz hineintreiben und damit selbst Verluste riskieren, widmet sich der Rechtsstaat in besonderer und deutlich anderer Weise, weil ihr Geschäft von vornherein kein bloß privates ist. Es lebt ja davon, besteht im Grunde darin, dass die Banken nach allen Seiten hin für die Gleichung von Schulden und sich verwertendem Geldkapital einstehen. Mit dieser Leistung sind sie vom Geschäftserfolg der Gesamtheit ihrer Kunden, ihrer Gläubiger wie ihrer Schuldner, abhängig, die sie zugleich von sich, von ihrem eigenen Geschäftserfolg und ihrer Solvenz abhängig machen. Mit ihrem aktiven wie passiven Schuldengeschäft sind sie in Mitleidenschaft gezogen, wenn sie Kredite verloren geben und die Abwicklung von Schuldnern beschließen. Je nach Größe und Schwere des Schadensfalls ist dadurch die Zahlungsfähigkeit vieler Geldeinleger und die Geschäftstätigkeit vieler Kreditkunden beeinträchtigt; am Ende geraten womöglich der Kreislauf der Refinanzierung zwischen den Geldinstituten und das Kreditgeschäft insgesamt in Gefahr. Banken dürfen daher eigentlich nicht scheitern, Großbanken schon gleich nicht. Deswegen verlangt der Rechtsstaat ihnen ein besonders hohes Maß an Transparenz, Vorsicht und Vorsorge ab, eine permanente kritische und selbstkritische Risikobewertung, die Vermeidung von „Klumpenrisiken“, die Anzeige großer Engagements, sogar gehobene moralische Standards für die Verantwortlichen etc.: Vorkehrungen dagegen, dass Banken überhaupt kaputtgehen.

Zu verhindern sind Bankrotte dadurch freilich nicht. Auch zwischen den Kreditgebern findet eine Auslese statt. Die Lizenz, die sie genießen, schließt die Gefahr, dass ihre Geschäfte platzen, das Risiko eines Offenbarungseids über die Ungleichung von Kredit und Kapitalwachstum ein und die Notwendigkeit von Verlusten, die Bankhäuser „in Schieflage“ bringen, keineswegs aus. Auch das kalkuliert der in Geschäftsdingen erfahrene Rechtsstaat ein und erlässt Regeln für die Abwicklung fallierter Banken, die die Auswirkungen eines Bankrotts eindämmen, am besten neutralisieren sollen. Diese Vorschriften sind freilich wieder das praktische Eingeständnis, dass das System der kreditfinanzierten Wachstumskonkurrenz bei aller rechtlichen Einhegung so prekär ist und bleibt, wie es seiner ökonomischen Natur nach nun einmal ist.

Dabei belässt es der Hüter des allgemeinen Wohls jedoch nicht. Zum Schutz des Kreditsystems greift er zu den materiellen Mitteln, die er als souveräner Herr über den erwirtschafteten Reichtum, den Kredit und das Zahlungsmittel der Gesellschaft in der Hand hat.

2. Staatsschulden für Schutz und Erhaltung eines leistungsfähigen Kreditsystems

Mit der rechtlichen Definition und Behandlung von Schwindel und redlichem Versagen als verschiedenen Ausnahmen von der Regel rundum gelungener Kreditgeschäfte setzt der Staat eine Konkurrenz in Kraft, in der Misserfolge die notwendige andere Seite des Erfolgs, also alles andere als die Ausnahme sind. Weil das auch das Kreditsystem, also das Wachstum im Allgemeinen betrifft, sieht der Staat sich genötigt, verschmerzbare Pleiten und Schadensfälle von nationaler Bedeutung zu unterscheiden und insbesondere dann tätig zu werden, wenn bedeutende Kreditgeber abzuschiffen drohen. Dann greift er mit seinen Haushaltsmitteln ein, rettet gegebenenfalls auch große Privatunternehmen, bewahrt auf jeden Fall das Bankgewerbe vor gravierenden Verlusten oder gleicht diese aus, damit es sich weiterhin produktiv engagieren kann. Nämlich so, dass es mit seinen Gewinnen auch eigene Verluste akkumuliert und dadurch dem Staat stets von neuem viel zu retten und zu kompensieren gibt.

Das Mittel, das der Staat dafür einsetzt, sind seine Schulden. Auf der einen Seite die, die er für seinen Haushalt beim Kreditgewerbe macht. Mit denen finanziert er Subventionen, Steuererleichterungen und dergleichen Hilfsmaßnahmen mehr. Sie kommen seiner Kreditwirtschaft außerdem insofern ganz unmittelbar zugute, als sie dort weniger Risiko als zusätzliche Sicherheit stiften, nämlich als letztlich gar nicht totzukriegende Gewinnquelle wirken. Dafür bürgt nicht bloß das Machtwort des Finanzministers; dafür sorgt der Staat beständig mit den Schulden, die er – indirekt – bei sich selber macht: mit den Verbindlichkeiten, den durch seine Geldhoheit „gedeckten“ Zahlungsversprechen, die die Notenbank als gesetzliche Zahlungsmittel in Umlauf bringt, um den Liquiditätsbedarf der Geschäftsbanken zu decken, so deren zirkuläre Refinanzierungsgeschäfte auf eine feste Grundlage zu stellen und dadurch wie nebenbei die Finanzierung seiner eigenen Kreditaufnahme sicherzustellen. In dem Maß, wie die Banken mit ihrem Regime über die Konkurrenz der Kapitalisten die Sicherheit ihrer Kreditschöpfung gefährden, fungiert die Schöpfung unmittelbar gültigen Kreditgelds durch die Notenbank als permanente Rettungsaktion: als verlässliche Quelle der benötigten Finanzmittel.[6]

Der Staat etabliert damit ein ziemlich prekäres Verhältnis zwischen sich und der Finanzwelt. Denn indem er deren Geschäftsgang quasi dauersubventioniert – und dadurch die Bedienung seines eigenen Finanzbedarfs sicherstellt –, macht er den Wert seines Kreditgelds davon abhängig, dass dieser Geschäftsgang per Saldo kapitalistisch in Ordnung geht, i.e. aus Schulden sich mehrenden kapitalistischen Reichtum macht. Mit seiner Hilfe erteilt der Staat also zugleich einen Auftrag, dessen Erfüllung die Verbindlichkeit eines ökonomischen Sachzwangs hat: Die Banken und die von ihnen finanzierten Unternehmen müssen das staatlich garantierte Kreditgeld erfolgreich kapitalistisch wirken lassen, damit der Staat mit seiner Geldschöpfung die Finanzmacht der Banken und ihrer Kundschaft, darin eingeschlossen auch die seines eigenen Haushalts, nicht bloß aufbläht – „inflationiert“ –, sondern stärkt. Denn das Verhältnis zwischen Kreditschöpfung und einem Kapitalwachstum, das den Kredit in Wert setzt, ist ausschlaggebend dafür, wie gut der Kredit, der als Zahlungsmittel umläuft, seine Funktion als Geld erfüllt – für die Kapitalisten, für den Staat und überhaupt. Die Inflationsrate, die diese Qualität des nationalen Geldes misst, beziffert den Erfolg des offensiven Umgangs der Staatsgewalt mit den Schäden, die die Finanzwirtschaft mit ihrem Dienst am Wachstum durch Auslese notwendigerweise anrichtet und erleidet, und mit der permanenten Gefährdung, der sie sich selbst damit aussetzt; sie zeigt – in denkbar abstrakter Form – an, inwieweit der Staat mit seinen als Geld umlaufenden Schulden im Endeffekt die rechte Mitte zwischen dem Wachstum des Kapitals im Land und der Heilung der darin anfallenden Schäden getroffen hat.

Als Indikator dieses allemal sehr relativen Erfolgs ist die Rate der Geldentwertung für den Staat bedeutsam, ein wertbeständiges Geld dementsprechend wichtiges Staatsziel. Er kommt einerseits nicht darum herum, auf eigene Rechnung, mit den Verbindlichkeiten seiner Notenbank und seinen Haushaltsschulden, in den Gang der Konkurrenz in seinem Land einzugreifen und mit der Kompensation von Verlusten die Kapitalqualität des nationalen Kredits und damit den Wert seines Geldes aufs Spiel zu setzen. Im Interesse der Leistungsfähigkeit des Kreditgelds, das er nutzt und mit dem er fortwährend interveniert, um sein Finanzwesen am Laufen zu halten, kommt er aber ebenso wenig umhin, dem Imperativ der Geldwertstabilität Folge zu leisten. Er ergänzt daher seine Politik der Wachstumsförderung und permanenten Bankenrettung um eine Geldpolitik, die diesem Zweck gewidmet ist. Die operiert mit den Bedingungen, zu denen die Notenbank den Kreditinstituten benötigte Liquidität ausleiht: Es soll immer gerade genug Geld zur Verfügung stehen, dass die Banken ihren Dienst als Geldquelle für die Konkurrenz der Kapitalisten, für ihr Refinanzierungsgeschäft untereinander und außerdem für den Geldbedarf des Staatshaushalts versehen können; deswegen soll der Zinssatz gerade so hoch sein, dass er eine absehbar unproduktive Verwendung von Kredit verhindert, aber keine Chance für den produktiven Einsatz von Schulden zunichtemacht und den staatlichen Geldbedarf nicht über Gebühr verteuert. Dabei steht der eine Sachzwang außer Frage: Zahlungsunfähigkeit im Kreditsektor muss vermieden, notfalls ungeschehen gemacht werden. Fest steht freilich auch: Den andauernden Einsatz von Kredit zur Vermeidung oder Kompensation von Entgleisungen und Notlagen muss ein Staat sich leisten können, ohne den Wert seines Geldes zu ruinieren. Denn der ist die lapidare Endabrechnung über die ganze Produktionsweise, und was ein Staat daraus macht.

Nach außen

1. „Starke“ oder „schwache“ Währung: Die abstrakte Bilanz der nationalen Weltmarkterfolge und -misserfolge und ihre Bedeutung

Die wirkliche, maßgebliche Abrechnung über Nutzen und Schaden der Staatsschulden für einen allseits guten Ausgang der auf Auslese zielenden Konkurrenz der Kapitalisten findet im Außenverhältnis der konkurrierenden Handelsnationen statt. Nicht im Sinne einer Abschlussrechnung, sondern in Permanenz: Die Geldmärkte stellen im Austausch der nationalen Währungen deren Wechselkurse her, bestimmen und revidieren immerzu ihren Wert im Verhältnis zueinander. Sie entscheiden – und diese Entscheidung revidieren sie nicht beständig – über die Nutzung der verschiedenen Gelder für Transaktionen, Vorratshaltung an liquiden Mitteln, Forderungen und Verbindlichkeiten, die Finanzierung von Ex-und Importen, für die Abwicklung der Geldseite des internationalen Handels überhaupt. Dabei verfahren sie durchaus wählerisch; schließlich geht es am Ende darum, welches Geld als Mittel für den Transfer kapitalistischen Eigentums von einer Nation zur andern, also als allgemein verbindliche Substanz des Reichtums der Nationen fungiert. Auf der Grundlage und in diesem Sinn entscheiden die Schöpfer der nationalen Kreditgelder, die staatlichen Notenbanken, darüber, welche Devisen sie ansammeln – und welche nicht –, um das Geldvermögen des Staates zu sichern, das sie verwalten, und um die internationale Zahlungsfähigkeit der Nation zu gewährleisten; welche Valuta sie also als definitiven Wertträger anerkennen und welche ihnen als fragwürdige Schuldscheine gelten, die im Staatsschatz nichts zu suchen haben. Private Geschäftsleute und staatliche Instanzen unterscheiden die nationalen Währungen nach ihrer Funktion als Weltgeld, als Materie des Geldreichtums, auf den es weltweit ankommt; mit dem Gebrauch, den sie von ihnen machen, entscheiden sie, kritisch vergleichend, über ihre internationale Brauchbarkeit.

Die Emittenten dieser Gelder, die Staaten mit ihren Notenbanken, erfahren dadurch eine Einstufung als kapitalistisch mehr oder weniger, voll oder gar nicht geschäftsfähige ökonomische Subjekte, auf deren Geldgarantie mehr oder weniger oder am Ende gar kein Verlass ist. Sie sind mit einer praktisch gültigen, wirksamen Entscheidung darüber konfrontiert, was sich international mit ihrem Geld anfangen lässt und was sie folglich selbst mit ihrem Produkt international anfangen können; mit welcher Zahlungsfähigkeit im Welthandel die Geschäftswelt ihres Landes beim Gebrauch der nationalen Währung dasteht und ob überhaupt mit einem auswärts einsetzbaren Zugriffsmittel; ob sie mit ihrem Geld bei anderen Notenbanken Sicherheit stiften, also willkommen sind oder sich die Forderung nach Rücknahme und Umtausch in besseres Geld einhandeln. Der Gebrauch ihres Geldes durch die Außenwelt ist eine Ver- resp. Misstrauenserklärung. Und die können sie gar nicht ernst genug nehmen. Denn die betrifft sie existenziell, in ihrem Stellenwert als Teilhaber des Welthandels.

Nach der einen Seite hin, im Rückblick, ist die Bewertung eines Geldes ein vergleichendes Urteil darüber und die praktische Quittung dafür, was der Staat mit seiner ganzen Wachstumspolitik tatsächlich geleistet hat. In der Konkurrenz der Unternehmen und ihrer Kreditgeber geht es um die Eroberung von Weltmarktanteilen durch Kapital von überlegener Produktivität. Diese Konkurrenz wird durch die Intervention des Staates nicht bloß irgendwie betreut, sondern auf eine andere Ebene gehoben. Zwischen den Nationen geht es um nichts Geringeres als darum, den Widerspruch des Wachstums durch Auslese, bei dem immerzu kapitalistischer Reichtum auch vernichtet wird, dadurch aufzulösen, dass die Erfolge im eigenen Land stattfinden und die Kosten der notwendigen Niederlagen auswärts anfallen. Wo die Unternehmen um Wachstum durch Vorsprung konkurrieren, egal ob national oder international, da konkurrieren die Staaten als Hüter des Erfolgs aller ihrer Kapitalisten und als Garanten der gemeinsamen Geschäftsgrundlage, des nationalen Kredits, um die einseitige Verteilung von Nutzen und Schaden, um Selbstbehauptung des nationalen Kapitals in seiner Gesamtheit auf dem Weltmarkt; sie konkurrieren um die Eliminierung der Konkurrenz, die im Ausland sitzt und von der dortigen Staatsgewalt mit Kredit in Schuss gehalten wird. Sich in dieser Konkurrenz durchzusetzen, als Gesamtkapitalist gegen andere Gesamtkapitalisten, das ist hier das Erfolgskriterium; dafür setzt der Staat seinen Kredit ein; dafür treibt er seinen Aufwand für allfällige Rettungs-, Sanierungs- und Fördermaßnahmen. Es ist das Ergebnis dieser Konkurrenz auf der Ebene der Nationen, das sich in der Bewertung des nationalen Geldes niederschlägt; das ist es, was im allgemeinen Vertrauen auf resp. Misstrauen gegen das Kreditgeld des zuständigen Staates, in der Qualifikation seiner Devise als „hart“ oder „weich“ zum Ausdruck kommt.[7]

Diese zusammenfassende abstrakte Bewertung der Schulden des Staates und ihrer Leistung ist – das ist das Entscheidende – nicht bloß eine rückblickende Bilanz. Sie ist nach der anderen Seite hin ein Ver- bzw. Misstrauensbeweis und damit eine entscheidende Prämisse dafür, wie, mit welcher Geldmacht der Staat in die ununterbrochen fortgesetzte internationale Konkurrenz hineingeht. Denn „gutes Geld“ heißt, dass Geldmärkte und ausländische Notenbanken darauf setzen, dass es mit den Erfolgen der Nation als ganzer so weitergeht; mit ihrer Nachfrage nach dem „guten Geld“ ziehen sie den praktischen Schluss von der bewiesenen Leistung des staatlich gehüteten und benutzten Kredits der Nation auf dessen Leistungsfähigkeit und verlassen sich darauf. Sie attestieren dem Staat mit dem Erfolg, sich in der Konkurrenz der Kapitalisten auf nationaler Ebene durchgesetzt zu haben, die Potenz, sich weiterhin gegen andere Nationen zu behaupten und die Auslese gesamtnational für sich zu entscheiden. Und damit setzen sie eine entscheidende Bedingung, ein wesentliches Mittel für den fortgesetzten Erfolg, auf den sie vertrauen, in Kraft: „Gutes Geld“, „starke Währung“ bedeutet unmittelbare Zahlungsfähigkeit der Nation im Weltgeschäft, starke und unbezweifelte Zugriffsmacht des im Land verdienten Geldes auf alle Quellen kapitalistischen Wachstums wo auch immer auf dem Globus.[8]

Und das alles gilt umgekehrt, wenn die Außenwelt eine nationale Devise mit Misstrauen bestraft und als „schwach“ einordnet.

2. Alles für eine „starke“ Währung

Als engagierter Gesamtkapitalist widmet sich der Staat dem internationalen Erfolg seines Kredits, der im Gebrauch seines Geldes seine maßgebliche Anerkennung erfährt, in der Weise, dass er aus allem, was er an produktiven und kompensatorischen Eingriffen in den Gang seiner nationalen Wirtschaft unternimmt – und sogar aus Interventionen, die er ausdrücklich unterlässt –, eine Demonstration seiner Selbstgewissheit macht, seiner Sicherheit, auf dem richtigen Weg und absolut Herr der Lage zu sein. Seine Politik der Betreuung des nationalen Gesamterfolgs vollzieht er stets mit Blick auf die Machenschaften der staatlichen Konkurrenten als eine Kette vertrauensbildender Maßnahmen. Er zielt damit auf die Würdigung seines Geldes als unmittelbar identisch mit weltweit brauchbarem kapitalistischem Reichtum.

Das Ergebnis überlässt er jedoch nicht einfach dem freien Ermessen der Spekulanten. Für den Zweck eines „harten“ Geldes geht ein moderner Staat, der mit seiner inneren Geldpolitik schon alles für ein wertstabiles Geld tut, auch dazu über, sich den Kurswert seiner Währung direkt vorzuknöpfen und ihn so zu korrigieren, dass seine Devise bei Geldhändlern und Notenbanken auf größeres Interesse stößt, an internationaler Zugriffsmacht gewinnt und dadurch die Zahlungsfähigkeit der Nation und seine eigene Finanzmacht stärkt. Die Macht dazu hat er ja: Mit seiner Geldhoheit kann er einen amtlichen Wechselkurs festlegen, der für den gewünschten Zuspruch sorgt; eine Maßnahme, die gerne gerechtfertigt wird durch Rechnungen, denen zufolge die tatsächlichen, für korrekturbedürftig befundenen Wechselkurse die wahre ökonomische Sachlage ganz verkehrt widerspiegeln; Beleg sind Kaufkraftvergleiche, durchgeführt an passend zusammengesetzten Warenkörben. Für den Außenhandel haben solche Korrekturen allerdings immer irgendwie problematische Nebenwirkungen; und überhaupt sind staatliche Festlegungen hier nur so viel wert, auf Dauer jedenfalls nur so wirksam, wie sie von den Geldhändlern aus eigener Berechnung akzeptiert und von den Notenbanken anderer Länder in der Zusammensetzung ihres Devisenschatzes berücksichtigt werden. Um durch den nur von seinem Geldinteresse diktierten Aufkauf der eigenen Währung deren Kurswert zu stützen, ist ein Staat, der das nötig hat, außerdem früher oder später auf die gar nicht selbstverständliche Hilfe der Notenbanken angewiesen, deren Devisen er für seine Stützungskäufe braucht; solche zwischenstaatlichen Kredite, die die währungspolitische Handlungsfähigkeit einer Nation sichern sollen, um diese überhaupt als Geschäftspartner zu erhalten, gehören schon nicht mehr in die Konkurrenz um Vertrauen in das nationale Geld.

Bleibendes Misstrauen der Außenwelt verweist einen Staat, der seinen Standort nicht zum „Weichwährungsland“ verkommen lassen will, wieder auf das zurück, was er ohnehin dauernd tut: alles für die Leistungsfähigkeit seines Kredits, gegen Schadensfälle, die inländisches Kapital vernichten und Finanzmacht kosten. Damit steht er auch wieder vor demselben Widerspruch wie zuvor: Die Schaffung von Kredit mit dem Ziel eines insgesamt konkurrenztüchtig fortschrittlichen Kapitalismus im Land hat er in der Hand, die dafür erforderliche Leistung des Kredits nicht, also auch nicht das richtige Verhältnis zwischen Schulden und Wachstum. So ist der Staat im Ernstfall noch weiter zurückverwiesen auf die Macht über seine Gesellschaft, die er als rechtlich und sozial handelnder Gewaltmonopolist auch noch hat. Denn auch wenn er Wachstumserfolg nicht dekretieren kann, für das Eine taugt seine Herrschaft allemal: Mit einer Senkung der Arbeitskosten, über die er mit seiner Sozialpolitik ohnehin Regie führt, in Verbindung mit mehr Freiheiten für die Arbeitgeber zur Leistungssteigerung lässt sich eine gänzlich kostenfreie Senkung der Lohnstückkosten herbeiführen. Zum kapitalistischen Nutzen der Produktivkraft, die sich bei zweckmäßigem zusätzlichem Kapitalaufwand aus der bezahlten Arbeit durch ihre Unterwerfung unter und Einordnung in einen technologisch immer weiter perfektionierten Produktionsprozess herausholen lässt, ist eine solche Steigerung der Arbeitsproduktivität durch einen allgemein gesenkten Lebensstandard und eine zwangsweise noch weiter verdichtete Arbeitsleistung zwar keine sehr wuchtige Alternative. Für einen um Selbstbehauptung auf dem Weltmarkt bemühten Staat folgt daraus aber nur der Imperativ, die Alternative umso wuchtiger durchzusetzen.

Ein Ergebnis steht bei alledem fest: Die auf Auslese zielende Konkurrenz der Kapitalisten und der um den Wert ihres Geldes besorgten Staaten weitet die politökonomische Hierarchie der Nationen nach oben wie nach unten aus und füllt vor allem die unteren Ränge mit Ländern, die ihre internationale Zahlungsfähigkeit Stück um Stück einbüßen.

[1] Kapitel I, Die elementaren Bestimmungen des kapitalistischen Geschäfts: Gesellschaftliche Produktion für privaten Gewinn, ist in GegenStandpunkt 3-17 erschienen, Kapitel II, Vermehrung des Kapitals: Ausdehnung der Produktion und des Handels, in GegenStandpunkt 1-18.

[2] „Richtig“ heißt hier – wie immer und überall im bürgerlichen Leben – so viel wie erfolgreich. Mit der Entscheidung über den Verkaufspreis ist also der Spekulant im Kapitalisten gefordert.

[3] Es geht hier nicht mehr nur um das Interesse des Unternehmers am möglichst häufigen gewinnbringenden Umschlag seines Kapitals nach dem Grundsatz „Zeit ist Geld“ (im Sinne der §§ 1 und 2, siehe GegenStandpunkt 3-17); es ist auch nicht mehr damit getan, dass zusätzliches Kapital neben dem ursprünglich angewandten seinen Umschlag vollzieht und zusätzlichen Gewinn einspielt (im Sinne der §§ 7 und 8, siehe GegenStandpunkt 1-18). Die Steigerung der Produktivität des entsprechend – für neue Maschinerie und mehr Material – vergrößerten Kapitalvorschusses bringt ihren vollen kapitalistischen Nutzen nur dann, wenn der Absatz der vergrößerten Warenmasse den Umschlag des Kapitals nicht verzögert. Auch beim Einkauf von Produktionsmitteln und beim Verkauf der Produkte darf es nicht – so wenig wie bei der Produktion selbst – beim „alten Trott“ bleiben. Was ohnehin immerzu im Interesse des kapitalistischen Produzenten geboten ist – ein möglichst schneller Warenumsatz –, das wird mit dem technischen Fortschritt im Betrieb zur Notwendigkeit.

[4] Dass der Industrielle den Teil der Umschlagszeit, der außerhalb seiner Regie, auf dem Markt stattfindet, und die dort anfallenden Unkosten aufs Handelskapital abwälzt (vgl. § 8), verschiebt nur das Problem: Das Verhältnis zwischen Kapitalvorschuss und Verkaufserlös, für dessen gewinnbringende Vergrößerung der Unternehmer produzieren lässt und von dem die Kaufleute sich ihren Anteil abgreifen, leidet auch dann, wenn die vermehrte und verbilligte Ware länger bei den Kaufleuten liegen bleibt. Für die Bewältigung dieses Zeitproblems haben die Beteiligten so konstruktive Lösungen gefunden wie die Verlagerung der Vorrats- und Lagerhaltung auf Schiene und Straße, über die die Zufuhr von Produktionsmitteln und der Abtransport fertiger Ware laufen, die Minimierung des Zeitaufwands für Bestellungen durch das „Internet der Dinge“, die „Just-in-Time“-Produktion „auf Bestellung“ usw. – alles für die Beschleunigung des Warenumsatzes. Auch diese fortschrittlichen Errungenschaften folgen sachnotwendig aus Sinn und Zweck der permanenten Steigerung der Produktivität der Arbeit.

[5] Das hat Folgen für die Profession: Ehrgeiz und kollegiale Missgunst kommen als Wahrheitskriterium zu ihrem Recht; Irrtümer werden verteidigt, weil wissenschaftliche Existenzen finanziell wie psychisch davon abhängen; Unsicheres wird als Gewissheit ausgegeben, um Sponsoren zu beeindrucken und Titel zu erwerben; auch richtige Erkenntnisse werden „popularisiert“, i.e. zu Antworten auf tiefe Sinnfragen umgedeutet, um ein breites Publikum zu betören und Interesse an der Finanzierung zweckfreier Forschung zu wecken; usw.

[6] Vgl. hierzu und zum Folgenden Konkurrenz der Kapitalisten § 11, GegenStandpunkt 1-18, S. 81 ff. Dort ist dargestellt, dass die Leistung des Finanzgewerbes, aufgrund seiner praktischen und rechtlich gesicherten Verfügung über das Geld der Gesellschaft Kredit zu generieren und als Zahlungsmittel zirkulieren zu lassen, vom Staat als dem Hüter des Eigentums und alleinigem Inhaber der Geldhoheit mit der Schaffung eines einheitlichen, gesetzlich verbindlichen Kreditgelds beantwortet, nämlich unter Kontrolle genommen, gebilligt und abgesichert wird. Damit ist die Möglichkeit dafür gegeben, dass die Banken ihre kapitalistische Kundschaft dazu befähigen, nicht nur über ihre selbst akkumulierten Finanzmittel hinaus zu wachsen, sondern die zuschüssigen gesetzlichen Zahlungsmittel auch für die bloße Erhöhung von Verkaufspreisen und die Kompensation von Preiserhöhungen zu benutzen. Aus der Möglichkeit wird eine Notwendigkeit, wenn die Banken die Unternehmen zu einem Wettbewerb befähigen und in ihn hineintreiben, der Wachstum durch Auslese zum Ziel und Inhalt hat, also Kapitalvernichtung einschließt, und wenn der Staat die anfallenden Schäden kompensiert und seine Geldschöpfung in den Dienst der Bestandssicherung seines Kreditgewerbes stellt.

[7] Mit der Herstellung von Wechselkursen durch An- und Verkauf auswärts verdienter oder benötigter nationaler Gelder setzen die Devisenhändler nicht bloß Angebot und Nachfrage in ein zufälliges Verhältnis zueinander, sondern fällen bereits ein vergleichendes Urteil über das in der nationalen Inflationsrate gemessene Verhältnis zwischen den kapitalistisch produktiven und den unproduktiven Leistungen der nationalen Kreditsysteme; vgl. hierzu Konkurrenz der Kapitalisten § 11, GegenStandpunkt 1-18, S. 86 ff. Unter den Bedingungen einer internationalen Konkurrenz, die auf Auslese, also die Liquidierung konkurrenzunfähigen Kapitals zielt, und einer Politik, die sich mit staatlichem Kredit in die allfälligen Schadensereignisse im eigenen Land einmischt, um die Auslese auf internationaler Ebene zu gewinnen, wird aus den Dienstleistungen des Geldmarkts die folgenreiche Abrechnung, von der im Text die Rede ist.

[8] Diese universelle Zugriffsmacht ist gewissermaßen der Auftakt zur Verwendung nationalen Kredits unmittelbar als Geld- und produktives Kapital in aller Welt. Dieser Fortschritt wird in § 23 der Konkurrenz der Kapitalisten zu behandeln sein.