Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Die „Tribüne des Klassenkampfes“ und dessen aktueller Stand
Bundestagsausschuss verurteilt Gysi als Stasi-Spitzel, Gysi klagt zurück

Die juristisch folgenlose Verurteilung Gysis als Stasi-Spitzel zielt darauf, ihn durch Diskreditierung seiner Ehre als Kommunisten fertigzumachen. Und Gysi gibt mit seiner angestrebten Ehrenrettung seinen Gegnern recht.

Aus der Zeitschrift

Die „Tribüne des Klassenkampfes“ und dessen aktueller Stand
Bundestagsausschuß verurteilt Gysi als Stasi-Spitzel, Gysi klagt zurück

Gegen Mitte Mai wird dem prominenten Abgeordneten und führenden Funktionär der PDS, G. Gysi, von den CDU- und SPD-Mitgliedern des Immunitätsausschusses des Bundestags bescheinigt, er sei zu DDR-Zeiten inoffizieller Mitarbeiter (IM) der Stasi gewesen, habe unter verschiedenen Decknamen Arbeitsaufträge der Stasi ausgeführt und namentlich seine regimekritischen Mandanten Bahro und Havemann im Zuge seiner anwaltlichen Tätigkeit an die Staatssicherheit verraten.

Neben dem PDS-Vertreter stimmt zwar auch der FDP-Mann im Ausschuß wegen mangelnder Beweise gegen diesen Beschluß; der Ausschuß aber, stellvertretend für das Parlament, läßt es sich nicht nehmen, das Versagen der judikativen Gewalt in dieser Causa auszubügeln, hat die es doch glatt mit vier Gerichten und der Staatsanwaltschaft nicht vermocht, hinreichende Beweise für eine Stasi-Spitzeltätigkeit (SZ) zusammenzutragen. Er fühlt sich gerade deswegen als Ersatz-Gericht dazu aufgerufen, dem Vertreter der verhaßten SED-Nachfolgepartei wenn schon kein ordentliches, dann wenigstens ein mit der Wucht und Würde eines Obersten Bundesorgans versehenes Quasi-Urteil zu verpassen. Das soll Gysi, wenn es schon rechtlich folgenlos ist, wenigstens öffentlich fertigmachen, ihn diskreditieren und in den Augen aller seiner möglichen Wähler als so widerwärtig und damit auch unwählbar erscheinen lassen, wie er es nach Auffassung der Mehrheitsparteien verdient.

So weist das Parlament nachdrücklich darauf hin, daß es eben überhaupt keine Schwatzbude ist, vielmehr seinem gesetzgeberischen Auftrag zur rechtsförmigen Organisation des Klassenstaates auch hinsichtlich seiner eigenen, der inneren Belange des Hohen Hauses selbst, durchaus kämpferisch nachkommt. Wenn ein paar Volksteile die Idee haben, sich von einer falschen Partei im Bundestag repräsentiert sehen zu wollen, läßt man das noch lange nicht durchgehen. Eine Partei, die unter ihren politischen Urahnen Leute hat, die die bürgerlichen Parlamente zu Tribünen des Klassenkampfes machen wollten, überstimmt man nicht einfach und ignoriert sie ansonsten. Die kann nicht damit rechnen, daß ihr ihre eigene demokratische Läuterung abgenommen und ihr ihre kritisch-konstruktive Anbiederung honoriert wird: Die wird von denen, die auf der Tribüne das Sagen haben, mit allen ihnen dafür zur Verfügung stehenden Mitteln fertiggemacht.

Und was macht dieser demokratische Sozialist mit seiner Auffassung, doch nur von einem politischen Urteil, das von vornherein feststand, gebrandmarkt werden zu sollen? Geht er vielleicht gegen den politischen Zweck des Manövers seiner Gegner vor, ihn als Kommunisten durch die Diskreditierung seiner Ehre treffen zu wollen? Von wegen. Gysi gibt seinen Denunzianten recht. Er geht selbst davon aus, daß die von ihm vertretene politische Sache wirklich beschädigt wird, wenn sie damit zum Zuge kommen, ihn in seiner Ehre zu verletzen – und dagegen versucht er dann vorzugehen: Vor das Bundesverfassungsgericht will er ziehen, auf daß ein garantiert unpolitisches Urteil dem Immunitätsausschuß eine Regelwidrigkeit nachweise und so mit seiner Ehre auch die des Sozialismus wiederhergestellt sei! Das kommt offenbar heraus, wenn ein studierter Rechtsanwalt aus seiner Präsenz im Bundestag den Dauerauftrag ableitet, für die Anerkennung zu sorgen, die alle guten Demokraten dem demokratischen Sozialismus und alle guten Deutschen der ostdeutschen Biographie zu erweisen hätten, die er beide in persona repräsentiert. Wenigstens weiß man jetzt, wofür die PDS im Bundestag sitzt.