Staats- und Rentenreform auf französisch
Die Grande Nation baut sich um – und ihre Gesellschaft gleich mit

Angesichts von Massenprotesten revidiert der französische Staat selbstkritisch seine Methode der Gewaltausübung: Stärkung seiner Autorität ist oberstes Reformziel und „Dezentralisierung“ des öffentlichen Dienstes, d.h. Verbilligung und Effektivierung seiner Aufgaben vor allem im Ausbildungswesen vorrangig. Das setzt Maßstäbe für die Verbilligung der Kosten der Arbeit zur Wiedergewinnung der Wettbewerbsfähigkeit Frankreichs Wirtschaft. Proteste werden gewaltsam zurückgewiesen, der nationale Konsens wieder hergestellt, indem kooperationsbereite gewerkschaftliche Anführer an der Mitgestaltung der freien, gleichen und brüderlichen Regelung der Verarmung beteiligt werden.

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Staats- und Rentenreform auf französisch
Die Grande Nation baut sich um – und ihre Gesellschaft gleich mit

In Frankreich gewinnt die ‚bürgerliche Rechte‘ Parlaments- und Präsidentschaftswahl, und die neue Regierung stellt sich mit einem Programm vor, dessen Durchsetzung im ersten Halbjahr 2003 zu einem Protest der gesellschaftlichen ‚Linken‘ von lange nicht mehr erlebten Ausmaßen führt.

Was die Regierung sich vorgenommen hat und planmäßig in die Tat umsetzt, ist ein Reformprogramm, das sie mit der folgenden kritischen Diagnose begründet:

„Frankreich hat große Vorhaben, aber eine schwache Organisation, Vertrauen in seine Zukunft, aber Misstrauen in die Politik… grundlegende Reformen sind notwendig, die bloße Suche nach Einsparmöglichkeiten ohne Veränderungen der Organisation und der Strukturen entspricht nicht dem Ausmaß des Problems. … Der Staat ist zu zerstreut. Er muss sich wieder an seinen hoheitlichen Aufgaben ausrichten und die republikanische Autorität wiederherstellen.“ (Regierungserklärung von Jean-Pierre Raffarin vom 3.7.2002)

Die Staatsgewalt, die da spricht, begutachtet sich selber gleich doppelt: als Betroffene und Leidtragende, zugleich aber als Ursache und Schuldige eines allgemeinen öffentlichen Elends. Dass der Befund ein wenig zirkulär daherkommt – die Lage der französischen Staatsmacht ist schlecht und höchst verbesserungsbedürftig, weil die Macht des französischen Staates sich in äußerst schlechter Verfassung befindet –, macht überhaupt nichts, weil keinen Moment lang der Irrtum möglich ist, die Staatsmacht hätte nur mit sich selbst zu schaffen und nicht mehr als eine interne Reorganisation vor. Worum es geht, ist das Verhältnis der Staatsgewalt zu der Gesellschaft, über die sie gebietet, und zwar in zwei zentralen Punkten: Dem programmatischen Befund zufolge lässt die Republik es ihrem Bürgervolk – wem sonst? – gegenüber an Autorität fehlen: eine klare Ansage, dass die Regierung sich gegen Widerstände aller Art rücksichtslos durchzusetzen gedenkt, also einige Rücksichtslosigkeiten vorhat. Beabsichtigt ist ein Wandel in der Art und den Methoden staatlicher Machtausübung; ein Vorhaben, das dem anderen Ziel, staatliche Haushaltsmittel einzusparen, übergeordnet ist; was umgekehrt im Klartext bedeutet: Mit der Neugestaltung der politischen Herrschaft über die Gesellschaft – der „Wiederherstellung“ der „republikanischen Autorität“ – wird eine neue Methodik der kostengünstigen Bewirtschaftung des Staatsvolks durch die Staatsmacht eingeführt.

I.

Erster und von der Regierung für ganz entscheidend wichtig erklärter Teil dieses Vorhabens ist eine Reform, die unter dem Titel Dezentralisierung das Ziel verfolgt, das anderswo unter dem ideologischen Schlagwort „schlanker Staat“ abgewickelt wird: Die Pariser Zentralgewalt geht daran, sich eines ganzen Haufens staatlicher Aufgaben zu entledigen und untergeordnete Ebenen, die Regionen und Departements, damit zu betrauen. Das ist mehr als eine Behörden-interne Verwaltungsreform. Zwischen den Angelegenheiten, für die die öffentliche Gewalt sich zuständig erklärt, wird eine neue Hierarchie hergestellt: Was die „republikanische Autorität“ in Paris sich vorbehält, wird eben dadurch als Sache von besonderer, nationaler Wichtigkeit ausgezeichnet; alles andere wird in seiner politischen Bedeutung herabgestuft; das eine wie das andere in der Absicht und mit der Folge, die staatlichen Haushaltsmittel neu zu verteilen. Tätigkeiten, für die sie nicht mehr zuständig sein will, bezahlt die Zentrale auch nicht mehr; jedenfalls nicht mehr direkt, sondern allenfalls per Bezuschussung regionaler Aktivitäten oder auf dem Weg der Übertragung hoheitlicher Finanzquellen an die untergeordneten staatlichen Ebenen – den Regionen soll z.B. ein höherer Anteil aus der auf ihrem Gelände kassierten Mineralölsteuer zufließen: ein tiefsinniges Junktim zwischen Verkehrsaufkommen und öffentlichem Reichtum –, was auch neue Steuerlasten mit sich bringen kann. Die Neusortierung des staatlichen Aufgabenkatalogs betrifft alle möglichen Bereiche, von der Unterhaltung des Straßennetzes, der Regionalflugplätze und der Seehäfen über die Tourismusförderung bis zur Subventionierung der regionalen Wirtschaft, und damit selbstverständlich die materiellen gesellschaftlichen Interessen, die die Staatsmacht mit ihrem betreuenden Zugriff von sich abhängig gemacht hat.

Von der Neuordnung wird das große Tätigkeitsfeld ganz entscheidend tangiert, aus dem sich dann auch der große Protest erhoben hat: das Ausbildungswesen. Die allmähliche Überstellung des Schulpersonals an Gebietskörperschaften als neue Dienstherren macht deren Finanzkraft und Ermessensentscheidungen zum Kriterium für Weiterbeschäftigung und Arbeitsbedingungen der bisherigen Staatsangestellten; mit absehbaren Konsequenzen. Den allmählichen Wegfall von 10.000 Stellen in diesem Bereich – bereits kurzfristig sollen im Zuge der „Dezentralisierung“ insgesamt 70.000 öffentlich Bedienstete „eingespart“ werden – plant die Regierung bereits ein und ist umgekehrt entgegenkommenderweise bereit, Übergangsregelungen zu treffen und mit den neu zuständig gemachten Behörden in „Kooperations- und Partnerschaftskonventionen“ Finanzhilfen z.B. für die Übernahme des Wartungs- und Instandhaltungspersonals für schulische Gebäude oder von Schulmedizinern, Schulpsychologen und Sozialassistenten zu vereinbaren. Nach ähnlichem Muster verfährt sie bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: Das „Beschäftigungsprogramm“ emplois-jeunes für arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahren – immerhin etwa eine Million, ein knappes Drittel derer, die nicht in schulischer Ausbildung sind –, das die vorige Regierung in ihrem Kampf gegen überhandnehmende Verwahrlosung in den berüchtigten „Vorstädten“, den „Problemzonen“ des Landes, aufgelegt hatte, wird gestrichen und damit ein Haufen subventionierter Arbeitsplätze; statt dessen wird ein sparsames 300-Millionen-Euro-Programm aufgelegt für die „Eingliederung“ von Jugendlichen ohne berufsqualifizierenden Abschluss und von Arbeitslosen, die älter als 25 Jahre sind und deren staatlicher Überlebenszuschuss – revenu minimum d’insertion (RMI), svw. „minimales Eingliederungseinkommen“ – seit 1988 daran gebunden ist, dass sie die Teilnahme an (Wieder-)Eingliederungsmaßnahmen nachweisen können. Den Regionen, die besonders von Arbeitslosigkeit durch Massenentlassungen betroffen sind, bietet die Regierung mehr Polizisten sowie eine Kooperation in Form sogenannter Standortverträge – contrats de sites – an, die den Staat und alle betroffenen lokalen Gebietskörperschaften zusammenschließen, um den von Sozialplänen betroffenen Gebieten vornehmlich durch Weiterbildungspläne und zwischenbetriebliche Wiedereinstellungszellen eine neue Dynamik zu verleihen.

Um empfehlende Sprachregelungen ist die Regierung, wie man sieht, nicht verlegen; und das gilt für ihr gesamtes „Dezentralisierungs“-Projekt: Effektiver soll das wohltätige Wirken der Obrigkeit werden, menschlicher und vor allem bürgernäher – dies ein sehr passendes Etikett für eine Politik, mit der der französische Sozialstaat bislang relativ wichtig genommene, die „Bürger“ ziemlich „nah“ betreffende Verantwortlichkeiten von sich weg schiebt. Geradezu ehrlich nimmt sich dagegen die Regierungserklärung vom vorigen Jahr aus, wenn sie feststellt:

„Die Dezentralisierung ist auch ein großartiger Hebel für die Reform des Staates… Sie stellt die Möglichkeit dar, eine gewisse Handlungsfreiheit wiederzugewinnen.“

Um ihre Freiheit geht es der „republikanischen Autorität“ in der Tat: um finanzielle Freiheiten für Dinge, die ihr wirklich wichtig sind, ganz obenan die ruhmreiche Militärmacht der Nation –

„Die erste Säule, auf der unsere Politik ruhen muss, ist ein Staat, dessen Autorität wiederhergestellt werden muss, um ein sicheres und selbstsicheres Frankreich aufzubauen. Ich bin entschlossen, ihm dafür die Mittel zu geben, um wirksam die Sicherheit, Gerechtigkeit und Verteidigung unserer Mitbürger zu gewährleisten.“ –;

aber auch um ihre politische Handlungsfreiheit im Umgang mit ihrem umfangreichen Personal und den vielen anderen gesellschaftlichen Interessensgruppen, denen sie bislang ganz direkt ihre Arbeits- und Existenzbedingungen zudiktiert hat. Mit der Neuordnung der Zuständigkeiten entzieht sich die Pariser Zentrale einem Großteil der Ansprüche, die sie erst von ihren Haushaltsentscheidungen abhängig gemacht hat und nun an nachgeordnete Adressen verweist, und damit den Protesten, für die sie der unmittelbare Adressat war und nun schlicht nicht mehr erreichbar sein will. Speziell der notorisch aufmüpfigen Abteilung in ihrer Gesellschaft, den vielen „kleinen“ Staatsangestellten besonders im Bildungssektor, steht sie nicht mehr als gesamtnational zuständige Instanz gegenüber und damit auch nicht mehr so unmittelbar wie bisher als Gegner für nationale Protest- und Widerstandsaktionen zur Verfügung – eine Erleichterung für das Gemüt volksfreundlicher Machthaber, gerade angesichts des feindseligen Massenprotests, den sie sich mit genau dieser Maßnahme einhandeln und in der Form zum letzten Mal eingehandelt haben wollen.

II.

Die zweite Hälfte des Programms zur Wiedergewinnung von Macht und Größe der französischen Republik betrifft die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft. Die Pflege dieses hohen Gutes gibt die Regierung nicht aus der Hand; da sieht sie gesamtnationalen Besserungsbedarf. Und zwar – das nun wirklich überhaupt nicht originell und schon gar nicht speziell französisch – bei den Kosten der Arbeit im Lande. Dabei nimmt sie die Gesamtheit der Sozialabgaben und arbeitsrechtlichen Vorschriften in den Blick, mit denen der französische Sozialstaat die Käufer und Benutzer menschlicher Arbeitskraft behelligt und dieser nationalen Elite das Arbeiten-Lassen nach neuer regierungsamtlicher Einschätzung so schwer gemacht hat, dass es höchste Zeit ist, dafür Sorge zu tragen, dass Steuern und Abgaben Arbeit nicht verhindern. Nichts kann, darf und soll hier so bleiben, wie es ist: Allgemein ist eine Vereinfachung unserer Arbeitsgesetze notwendig, denn unser Arbeitsrecht ist zu komplex geworden und verkompliziert das Leben der Unternehmen, meint der Regierungschef und verspricht damit, das Leben für die arbeitende Menschheit im Land grundsätzlich und auf ganzer Linie ein wenig komplizierter zu machen. Was ihn natürlich überhaupt nicht hindert, die beiden wichtigsten „Vereinfachungen“, die als erste in Angriff genommen werden, aus der Perspektive der betroffenen Arbeitnehmer als ersehnte Erleichterung zu würdigen:

  • Das eine große Ärgernis ist die gesetzlich vorgeschriebene 35-Stunden-Woche. Sie behindert nicht bloß die Entwicklung zahlreicher Unternehmen, sondern genauso gravierend den Willen einiger Arbeitnehmer, mehr zu arbeiten – eine sehr erwünschte Reaktion das auf die Tatsache, dass die Löhne nicht bloß bei „einigen Arbeitnehmern“ nicht reichen und schon gar nicht mehr für ein ganzes Arbeitsleben genügend abwerfen werden, wenn die Regierung demnächst mit ihrem gesamten Reformprogramm durch ist. Diesem Bedürfnis von unten muss man also nachkommen; spätestens dann, wenn es sich nach den ersten Verschärfungen bei mehr als „einigen Arbeitnehmern“ planmäßig eingestellt hat. Die Arbeitszeitreform kommt daher erst als zweiter Schritt und hat den Charme, dass es beim Prinzip der 35-Stunden-Woche bleiben soll, bloß heißt das nichts mehr: Die gesetzliche Dauer der Arbeitszeit wird nicht in Frage gestellt werden, aber Lockerungen sind notwendig – welche, das wird man dann schon sehen.
  • Das andere, vordringliche „Problem“ ist die Lebensarbeitszeit. Die ist ganz einfach zu kurz – mit einem gesetzlichen Pensionsalter von 60 Jahren macht die große Nation sich in Europa heutzutage lächerlich. Daher ist umgekehrt der Lebensabend viel zu lang und dementsprechend viel zu teuer im Verhältnis zu den paar Jahren, in denen die Lohnabhängigen sich ein Anrecht auf eine Rente erwirtschaften: Nach schlappen 40 Jahren kommt der privatwirtschaftlich ausgebeutete Franzose bereits auf 100 Prozent seines überhaupt erreichbaren Rentenanspruchs, und seinen eigenen Dienstkräften hat der Staat diese Frist sogar auf unvertretbare 37,5 Arbeitsjahre verkürzt. Zwar schaffen die im Durchschnitt gerade mal noch 32 Dienstjahre, was auch für den Dienstherrn kein gutes Licht auf die Arbeitsbedingungen in großen Abteilungen des öffentlichen Dienstes wirft; darauf kommt er auch in höchst menschenfreundlicher Weise zurück. Zuerst einmal befindet er aber die Anzahl der Pflichtbeitragsjahre ebenso wie die Höhe der Abschläge, die bei vorzeitigem Ausscheiden in Kauf genommen werden müssen, für zu gering. Sukzessive bis zum Jahr 2020 wird die Zeit, in der das Recht auf eine volle Rente erworben wird, auf 42 Beitragsjahre verlängert, der Abzug bei Nicht-Erfüllung dieser Frist auf 5% pro Jahr erhöht. Daraus ergibt sich zugleich die schöne Gelegenheit, für Gleichheit vor dem Rentengesetz zu sorgen und die Lohnabhängigen aus der Privatwirtschaft mit den Staatsangestellten gleichzustellen: Für die steigt die Zahl der Pflichtversicherungsjahre bis 2020 ebenfalls auf 42. Die Sache wird für die Betroffenen dadurch noch weiter „entkompliziert“, dass die Regierung mit der Altersgrenze von 60 Jahren genauso verfährt, wie sie es mit der Wochenarbeitszeit von 35 Stunden vorhat: Die Grenze bleibt – im Prinzip; sie hindert aber niemanden mehr daran weiterzuarbeiten, solange – und vorausgesetzt, dass – er einen Personalchef findet, der eine über 60-jährige Arbeitskraft noch brauchen kann. Das ist zweifellos ein starkes Entgegenkommen den Rentnern in spe gegenüber. Denn manchem – davon geht die Regierung selber aus – dürfte es in der modernen französischen Arbeitswelt schwer fallen, bis 60 schon auf die vollen 42 Beitragsjahre zu kommen; ganz abgesehen davon, dass auch die 100 Prozent bei den Gehältern im Öffentlichen Dienst und bei einer ortsüblichen Berufskarriere in der Privatwirtschaft, auf die die Rente berechnet wird, nicht eben reichlich sind. Darauf lenkt sogar die Regierung selber die allgemeine Aufmerksamkeit: Sie empfiehlt unter Hinweis auf das gute Beispiel einiger EU-Partner die rechtzeitige Festlegung eines Teils des Nettolohns in einem Rentensparplan – épargne-retraite – und verspricht steuerliche Förderung, damit wenigstens ein paar nicht gar so Schlechtverdienende anbeißen und ein Geschäft für die private Versicherungswirtschaft daraus wird. Mit der Durchlöcherung der Altersgrenze hat aber erst einmal ein jeder die Chance, seine Pflichtbeitragsjahre voll zu bekommen; und wer darüber hinaus immer weiter lohnarbeitet, bekommt sogar für jedes Jahr einen Zuschlag von 3% auf seine Rente gutgeschrieben – versicherungsmathematisch sicher ein faires Geschäft: mehr Geld für weniger Lebensjahre, in denen man damit auskommen muss. Um das Maß seiner Güte voll zu machen, kommt der staatliche Dienstherr am Ende sogar noch auf die betrübliche Tatsache zurück, dass so viele seiner Angestellten ihren Dienst noch nicht einmal annähernd die bisherigen 37,5, geschweige denn 42 Jahre durchhalten: Er stellt seinen Dienstkräften eine „zweite Karriere“ an einem weniger aufreibenden Arbeitsplatz und mit stufenweisem Übergang in die Pension in Aussicht.

Die Republik tut also etwas – für die Verbilligung der nationalen Arbeit und für die Erleichterung der Probleme, die sie damit dem allgemeinen Fußvolk bereitet; nicht nur sich selber, auch den Arbeitnehmern im Land gewinnt sie „Handlungsfreiheit“ zurück. Und trotzdem…:

III.

Die Gesetzesvorlagen, mit denen die Regierung ihr großes Reformprojekt auf den Weg bringt, lösen landesweit die größten Proteste seit Jahren aus.

„Nach den Zusammenstößen, die durch das Dezentralisierungsvorhaben und den Abbau von Arbeitsplätzen für Jugendliche und von Unterrichtsaufsehern hervorgerufen worden waren, ist die Rentenreform, die alle Belegschaften zusammenschließt, der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt.“ (Les Echos, 16.5.)

Eine Opposition aus Gewerkschaften und linken Gruppierungen stellt zwischen Februar und Juni ein halbes Dutzend nationaler Großkundgebungen mit bis zu 1,5 Millionen Demonstranten pro Aufmarsch auf die Beine; ab Anfang Mai werden in mehreren großen Städten über Wochen öffentliche Verkehrsmittel, Müllabfuhr und andere kommunale Dienste sowie der Unterricht an Schulen und Universitäten bestreikt; beinahe wird sogar an etlichen Schulen das Abitur verhindert; und manchen Beobachter von der anderen Rheinseite beschleicht die Sorge, ob die französische Regierung womöglich „wieder einmal dem Druck der Straße weichen“ würde, statt endlich „die längst überfälligen Reformen“ mit der fälligen Rücksichtslosigkeit durchzusetzen. Fast sieht es so aus, als bekäme der Regierungschef ungewollt Recht mit seiner interessierten Diagnose, die Staatsmacht hätte ihre „republikanische Autorität“ verloren.

Doch ganz so schlimm ist es dann doch nicht. In der Sache wie in ihrem Prozedere lässt die Regierung sich nicht beirren. Sie hält sich an die Ansage in der Regierungserklärung von 2002:

„Es ist nicht mehr der Augenblick für die Gründung neuer Kommissionen oder die Abfassung neuer Berichte. Heute ist es Zeit, nach der Abstimmungsphase Entscheidungen zu treffen.“

– Gegenüber ihrer aufgeregten Gesellschaft legt die Raffarin-Mannschaft es geradezu auf den Beweis an, dass sie die „Autorität des Staates“ durchzusetzen vermag, ohne Kompromisse zu machen: Durch noch so machtvolle Demonstrationen lässt sie sich demonstrativ nicht beeindrucken. Die Behinderung hoheitlicher Akte wie der Reifeprüfung des Nachwuchses für die nationale Elite wird mit Polizeigewalt unterbunden. Die teilweise eingerissene Gepflogenheit, Arbeitsniederlegungen nicht sofort und konsequent mit der Streichung des Lohns zu beantworten – ein kleiner Beitrag der überlegenen Seite zur Wiederherstellung des „sozialen Friedens“ –, wird aufgekündigt, die Verletzung der Vorschrift, Streiks rechtzeitig anzukündigen, damit der Betrieb sich darauf einstellen kann, wird mit finanziellen Einbußen bestraft. Und nichts davon wird relativiert, nichts an der Generallinie ostentativer Härte der Staatsmacht korrigiert, wenn die Regierung verspricht – steht auch gleich in der Regierungserklärung –: Wenn die Autorität des Staates wiederhergestellt ist, muss sich die Republik für die soziale Demokratie öffnen, und wenn der Regierungschef ein ums andere Mal den großen „sozialen Dialog“ beschwört, den er mit der Gesellschaft führen will. Das Entscheidende an diesem großherzigen Angebot ist nämlich die Zurückweisung, die es enthält: die prinzipielle Absage an jedes Interesse, das Einwände gegen seine Schädigung durch die Staatsgewalt anders als in Form eines Diskussionsbeitrags vorbringt. Die Regierung verbittet sich Widerstand aller Art und jeglichen Druck von unten. Und sie hat keinerlei Scheu, mit Bezug auf ihre protestfreudige Staatsangestelltenschaft offen zu bekennen, dass das auch der eigentliche Sinn und Zweck ihrer „sozialen Demokratie“ ist:

„In bestimmten Sektoren sind die Wege für einen sozialen Dialog und seine Fortsetzung geöffnet worden, um Konflikten vorzubeugen und sicherzustellen, dass sie nur ausnahmsweise zur Unterbrechung von Dienstleistungen führen, deren Opfer die Benutzer sind. Ich verlange von den Verantwortlichen für unsere großen öffentlichen Dienstleistungen, die das noch nicht erreicht haben, dass sie die Diskussion über die Garantie von Dienstleistungen mit allen Partnern aufnehmen.“

Mit den sozialen Parteien, die sich in diesem Sinne kooperativ zeigen, lässt die Regierung sich auf vereinnahmende Verhandlungen ein; und mit dieser Doppelstrategie begegnet sie dem Widerstand der Gewerkschaften. Die FO, die die Rentenreform grundsätzlich ablehnt, und die CGT, die über eine Reform wirkliche Verhandlungen auf radikal anderen Grundlagen als den aktuell von der Regierung beschlossenen führen möchte, werden nach ersten kurzen Testgesprächen zum weiteren „sozialen Dialog“ erst gar nicht mehr eingeladen. Den führt die Regierung mit der CFDT, dem großen Konkurrenten der CGT, und deren kleinem Partner CFE-CGC, unverhohlen mit dem Ziel, die Protestfront zu spalten, und im Sinne dieser Berechnung auch kompromissbereit. Den kooperativen Arbeitervertretern gewährt sie den großartigen Erfolg, höchsten Prinzipien des Abendlandes, der Arbeiterbewegung und der französischen Republik Geltung zu verschaffen: Egalité – gleicher Rentenabschlag von 5% pro fehlendem Beitragspflichtjahr für alle, nicht, wie von der Regierung vorgeschlagen, 5% für staatliche und 6% für privatwirtschaftliche Arbeitnehmer – und Fraternité – Erhöhung der CSG, einer steuerähnlichen Sozialabgabe von 1,1% auf alle Einkommen, um 0,2 Prozentpunkte für die Rentenversicherung –; für die Liberté hat die Regierung ja bereits mit der Befreiung ihres Volkes von Fesseln bei der Arbeitszeit gesorgt. Die Reform trägt damit eine unverwechselbar gewerkschaftliche Handschrift. Der Dialogpartner der Regierung erklärt dementsprechend weitere Proteste für überflüssig bis schädlich. Der „Widerstand der Straße“ verläuft sich in ein paar letzten Streikaktionen im Kulturbereich, denen einige sommerliche Festivals zum Opfer fallen. Und in der Regierungspartei wird die Frage diskutiert, wie der Bereich staatlicher Dienstleistungen in Zukunft wirklich wirksam streikfest zu machen ist, und ob nicht zumindest für einige Abteilungen ein Streikverbot erlassen werden sollte.

– Im Parlament werden derweil die nötigen Gesetze auf den Weg gebracht. Die Opposition leistet „Widerstand“ mit allen gesetzlich und geschäftsordnungsmäßig erlaubten Mitteln, bringt mit Filibuster-Reden und Tausenden von Änderungsanträgen den Zeitplan der Regierung glatt in Gefahr und liefert so ein völlig überflüssiges, aber eindeutiges Lehrstück ab über Sinn, Zweck und die Leistungsfähigkeit des Parlamentarismus im und für den demokratischen Klassenstaat: Als ehrenwerter Teil des erlauchten Gremiums bringt sie die Sorgen derer, die von der Reformwut der Regierung getroffen werden, öffentlich zur Sprache und dabei gleich in die Form eines Zusatzes oder einer kongenialen Alternative zu dem Regelwerk, das insgesamt auf die Freisetzung der Staatsgewalt von einstmals zugestandenen Anspruchsrechten der minder bemittelten Teile der Gesellschaft zielt; als oppositionelle Minderheit repräsentiert sie die demokratische Gleichung, wonach Opposition gleichbedeutend mit Minderheit und Minderheit gleichbedeutend mit Machtlosigkeit ist, und legitimiert so die Mehrheit dazu, über ihre abweichende Meinung hinwegzugehen. Beide Pflichten erfüllen Sozialisten, Kommunisten und Grüne professionell und mit Anstand; mit ihren Auftritten sind sie sehr zufrieden; und so kommt der Gesetzgebungsprozess ans vorgegebene Ziel.

IV.

So geht es also auch:

Wenn ein staatlicher Gewaltmonopolist unter den Folgen einer Krise des nationalen Geschäftsgangs leidet, kann er das passende Reformwerk auch gleich damit beginnen, dass er seinen eigenen hierarchischen Aufbau kritisiert und umschichtet, so als wäre die Verteilung der Kompetenzen innerhalb seines Gewaltapparats schuld am nationalen Misserfolg. Auf diese Art leitet er eine Neubestimmung des Rangs und der Bedeutung ein, die er den diversen widersprechenden Interessen seiner Gesellschaft zuerkennt, mit der er am Ende auch bei einer kapitalfreundlichen Senkung des Preises der Arbeit landet.

Wenn einem komplex durchkonstruierten Sozialstaat sein Volk zu teuer wird, kann er mit der Verbilligung ganz gut bei seinen eigenen Bediensteten anfangen und denen ihre zukünftige Altersarmut teurer machen. Alles Weitere ist dann ein Gebot der Gerechtigkeit. Am Ende sind alle Lohnabhängigen für jeden Arbeitgeber billiger zu haben.

Wenn eine moderne Reformregierung es mit einem Protest zu tun bekommt, der drauf und dran ist, den ‚sozialen Frieden‘ zu kündigen, dann braucht sie den nationalen Konsens nicht selber schlecht zu machen – dann muss sie ihn anbieten und fordern. Am Ende kommt das auf dasselbe heraus.

Und wenn ein Premierminister Leuten, denen er Geld wegnehmen und den Lebensunterhalt schwer machen will, mit den aggregierten Bilanzen ihrer Armut, der „Ebbe“ in den Sozialkassen, wenig Eindruck machen kann, enorm viel dagegen mit der Tricolore und ihrer Symbolkraft – dann muss er seinem Volk eben gleich in den Farben Frankreichs gegenübertreten.

So viel nationaler Unterschied muss sein im Europa der Vaterländer. Denn so wenig hängt davon ab.