Die „Entwicklungszusammenarbeit“ Marke Deutschland und Europäische Union
Politische Erziehung zu selbstlosem Dienst am weltweiten Geschäft

Europa, das seit 1975 im Rahmen des Lomé-Abkommens besondere eigene Beziehungen zu 71 AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik) unterhält, sieht sich durch die amerikanische Afrika-Initiative („Handel statt Hilfe“) herausgefordert. Die „entwicklungspolitische Zusammenarbeit“, die von den zuständigen Ministern schon seit längerem vom Ruch einer kompensatorischen Aufbauhilfe befreit wurde, wird nun einerseits unter die Richtlinie gestellt, die „Strukturanpassung“ zu fördern – sprich: was für hiesige Kapitalisten dort unten rauszuholen ist, ist die beste „Entwicklungshilfe“. Andererseits gilt es „Widerstände“ zu beseitigen – dem Lomé-Kriterium der „good governance“ genügt nur, wer als 3.-Welt-Staat eigenverantwortlich die Weisungen der europäischen Mutterländer vollstreckt.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen
Gliederung

Die „Entwicklungszusammenarbeit“ Marke Deutschland und Europäische Union
Politische Erziehung zu selbstlosem Dienst am weltweiten Geschäft

1. Europas Politiker vermelden neue Freiheiten im Umgang mit der Dritten Welt

Deutschland und die Europäische Union, die bislang – wenn auch aus unterschiedlichen Gründen – weniger als die einzig verbliebene Weltmacht USA auf die normative Kraft des Einsatzes von militärischer Gewalt bei der Korrektur von „Fehlentwicklungen“ in der Dritten Welt setzen, sehen sich durch die amerikanische Offensive in Afrika herausgefordert. Sie erklären, deswegen keineswegs auf ihr genuin europäisches soziales Entwicklungsmodell verzichten zu wollen. Daß dieses demonstrative Bekenntnis zum „abendländischen“ Sonderweg alles andere als eine menschenfreundliche(re) Zielsetzung im Umgang mit den Eingeborenen in Afrika und anderswo verheißt, ist offensichtlich; da genügt schon ein Blick in die von europäischen Staaten betreuten Hunger- und Fluchtregionen des Schwarzen Kontinents. Ebensowenig lassen die programmatischen Beschlüsse der stolzen Euro-Politiker einen Zweifel daran aufkommen, daß die Zeiten längst vorbei sind, in denen sie mit dem Angebot einer „Entwicklungshilfe“ das Mißverständnis nährten, die souverän gewordenen Staaten erwarte im westlichen Lager eine echte nationale Aufstiegsperspektive samt „nachholender“ Reichtumsentwicklung. Mit der Betonung des von ihnen reklamierten ideologischen Gütesiegels „sozial“ statt power bzw. business sagen sie dem Großen Bruder ihre Konkurrenz an. Dabei sind sie sich mit diesem einig in der Arroganz des Siegers, der – nach der Kapitulation der sozialistischen Zweiten Welt – selbstzufrieden darauf pochen kann, nunmehr freie Hand bei der Durchsetzung seiner politökonomischen „Vernunft“ in allen Weltgegenden zu haben. Sehr aufschlußreich ist der von deutsch-europäischen Entwicklungspolitikern ex post feilgebotene Doppelpack aus Selbstbezichtigung und -entschuldigung, wonach der leider unvermeidliche Kalte Krieg gottlob vorbei sei und damit der furchtbare Zwang, auch böse Potentaten und korrupte Staatswirtschaften bei der Stange zu halten. Wichtiger als die berufsmäßige Heuchelei, mit der die Täter sich als Opfer widriger Umstände präsentieren, ist die darin geäußerte programmatische Genugtuung darüber, daß mit dem Abtreten der systemfeindlichen Gegenmacht auch jedes Zugeständnis an die Ambitionen eines eigenständigen Nationalismus in den Ex-Kolonien historisch und moralisch überholt ist. Erleichterung grassiert, da mit der „Ost-West-Rivalität“ des weiteren die alles überragende Frontstellung, d.h. der existentielle Zwang zur Unterordnung unter die amerikanische Führerschaft im Kampf gegen „das Böse“ verschwunden ist und damit auch die Gründe für eine Unterstützung (von Drittweltstaaten) aus ideologischen Motiven entfallen, wodurch die Mittelmächte erneut an Möglichkeiten zur Einflußnahme gewinnen und eine gewisse Autonomie in der Außenpolitik zurückerhalten (Grünbuch der Europäischen Kommission, 1997, S.2 – im folgenden zitiert als: G,2). Die inter-nationale Konkurrenz der feindlichen Brüder um Benutzungs- und Vorherrschaftsrechte gegenüber den Peripherien der kapitalistischen Zentren ist neu eröffnet.

2. Der Auftrag: Sicherung der Funktionalität der Weltmarktanhängsel – und die passenden Ideologien dazu

Die Europäische Kommission hat in ihrem entwicklungspolitischen „Grünbuch“ von 1997 eine Bilanz gezogen über den derzeitigen Stand des Lomé-Abkommens mit den inzwischen 71 AKP-Staaten,[1] welches seit 1975 besondere Beziehungen der EU zu den beteiligten Staaten aus Afrika, Karibik und Pazifik begründet und regelt. In dieser Bestandsaufnahme gibt es zwei Sorten von Gründen, welche für die Notwendigkeit einer fortgesetzten Spezialbetreuung von Drittweltnationen durch die EU sprechen sollen: Die erste Sorte beruft sich auf unumgängliche Anstrengungen zur Sicherung des ökonomischen Nutzens, auf den der europäische Kapitalismus mehr denn je angewiesen sei. Zwar tummelten sich die AKP-Länder auch nach 25 Jahren Lomé-Vertrag mit einem Anteil von 2% immer noch am Rande des Welthandels (G,1), und insbesondere die Subsahara-Staaten Afrikas würden immer stärker marginalisiert, aber von deren mineralischen und landwirtschaftlichen Rohstoffen sei und bleibe das Wachstum des Standorts Europa nach wie vor abhängig. Die ökonomische Verfügbarkeit dieser Ressourcen soll also langfristig gewährleistet werden. Die zweite Art unabweisbarer Aufgaben, denen die entwicklungspolitischen Maßnahmen genügen wollen, bezieht sich auf den Schaden, den der elende Zustand der früher „unterentwickelt“ genannten Länder in unserer zivilisierten Weltgegend anrichtet oder anzurichten droht. Zwar ist die strategische Gefahr der Ausbreitung des sowjetischen Kommunismus gebannt, statt dessen aber wird gleich ein ganzes Ensemble von Gefahren für gewisse Sicherheitsbedürfnisse der EU aufgelistet: Das Auftreten systemgebundener (an welches System gebundene?) Risiken in den Bereichen Umwelt, Wanderbewegungen, Terrorismus, Drogen und international organisiertes Verbrechen (G,1) – ganz zu schweigen von der „zunehmenden Gewalt“ mit Kriegen und Stammesfehden – zwingt demnach zu grenzüberschreitendem Engagement in den Chaos-Regionen. Zumal die „Probleme“ dort auch noch den beschränkten Nutzen, für den die Staaten bislang geradestehen, untergraben. Die neue epochemachende Formel, unter welcher die Aufgaben der Nutzensicherung und Schadensabwehr zu gleichwertigen Bestandteilen eines weltweit gültigen Kontrollimperativs abstrahiert und zum unschuldigen Sachgesetz stilisiert werden, heißt – was sonst – „Globalisierung“. Dieser Titel steht hier für die universelle Betroffenheit der Weltwirtschaftsnationen von externen Einflußfaktoren und den politischen Willen, daraus beherrschbare Instrumente für den eigenen Konkurrenzerfolg zu machen. Der Sachverhalt, der jener doppelten Begründung von „Entwicklungspolitik heute“ zu entnehmen ist, ist ein anderer: Die Staaten der Ersten Welt haben mit der Subsumtion aller Landstriche und potentiellen Reichtumsquellen unter die Herrschaft des kapitalistischen Privateigentums zugleich ein ziemlich systematisches Zerstörungswerk in Gang gesetzt, gegen dessen negative Rückwirkungen sie sich nunmehr verstärkt „wehren“ müssen. Die Resultate der imperialistischen Benutzungsordnung dienen als unabweisbarer Rechtfertigungsgrund und Hebel für eine funktionale Neudefinition der Rechte und Pflichten der „hilfsbedürftigen“ Staatenwelt.

Worin der Maßstab dieser Neubestimmung von Entwicklungspolitik besteht, geht schon ein Stück weit aus der Generaldiagnose hervor, mit welcher hiesige Politmanager das „Scheitern“ bzw. die „Defizite“ der Drittweltstaaten in Sachen nationaler Reichtumsentwicklung erklären. Sie behaupten allen Ernstes, daß alle aus Afrika und anderen südlichen Regionen gemeldeten notorischen Handelsdefizite, Schuldenberge und Hungerkatastrophen daraus resultieren, daß diese Staaten die Integration in den Weltmarkt zu wenig oder nicht richtig betrieben haben. Diese kontrafaktische Feststellung ist einerseits ein echter Witz, schließlich sorgen die europäischen Spitzenpolitiker im Verein mit ihren amerikanischen und japanischen Partnern nunmehr seit 15 Jahren tatkräftig dafür, daß ihre Weltwirtschaftsordnung in Form von IWF-Diktaten und konditionierten Weltbank-Krediten den längst zahlungsunfähigen Verlierernationen des Welthandels gar keine Abweichung von ihrer weltmarktdienlichen Rolle erlaubt. Andererseits hat der Blödsinn solcher Negativ-Erklärung Methode. Er bekräftigt nicht nur, daß alle störenden „Begleiterscheinungen“ des kapitalistischen Gebrauchs der Länder kein Einwand gegen ihre Funktion sein dürfen. Er enthält darüber hinaus eine Schuldzuweisung an die staatlichen Subjekte dieser Länder: Indem gegen sie die ehernen Gesetze des Marktes ins Feld geführt werden und von ihnen unbedingte Systemtreue des Regierens eingefordert wird, wird ihnen verboten, nationale Vorbehalte – und das heißt prinzipiell: nationale Nutzengesichtspunkte – für die Verfügbarmachung örtlicher Reichtumsquellen geltend zu machen. Sie sollen ihre Funktion für kapitalistisches Wirtschaften zum Zweck ihrer Herrschaft machen. Mit dieser Leitlinie postkommunistischer Entwicklungspolitik, an der sich der Sinn oder Unsinn künftiger Projekte ausrichten und bemessen soll, setzen sich die Neuordner der Entwicklungspolitik ebensosehr über alle Vorteilserwägungen dieser Staaten hinweg wie über ihre Fähigkeit, den an sie gestellten Anforderungen zu entsprechen.

3. Die neuen Projekt-Schwerpunkte beenden die Illusion einer „eigenständigen Entwicklung“

Die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und der EU-Kommission ziemlich gleichlautend vorgenommenen Veränderungen in der Hierarchie der sektoral gegliederten Projektbereiche im Rahmen der Finanziellen und Technischen Zusammenarbeit sind verräterisch. Sie legen deren Schwerpunkt auf eine Palette kompensatorischer „Sozialleistungen“. Diese verheißen nichts Gutes hinsichtlich der Folgen für die einheimische Bevölkerungsmehrheit, die von den in der Hauptsache laufenden „marktwirtschaftlichen Reformen“ erwartet werden.

a) Armutsbekämpfung

„Die Verminderung der Massenarmut in den Entwicklungsländern“, so vermerkt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in seinem jüngsten „Journalisten-Handbuch 1997/98“, S.150 (im folgenden zitiert als: BMZ,150), „wird international heute als zentrale Aufgabe der Entwicklungszusammenarbeit angesehen.“

Diese Beförderung zum wichtigsten Projektbereich signalisiert – ganz analog zum hiesigen „Kampf gegen die Arbeitslosigkeit“ – keineswegs ein Ende der systematischen Produktion von Massenelend durch die inzwischen universelle Vorherrschaft des Profits. Im Gegenteil; sie ratifiziert offiziell das Schicksal der Massen in den Anhängsel-Staaten des Imperialismus als bleibenden Kampf ums schiere Überleben, der betreut und in erwünschte Bahnen gelenkt gehört. In diesem Sinne werden in exemplarischen Modellveranstaltungen Ländlicher Anbau oder Selbständiges Handwerk inszeniert, sprich die Armut bekämpft, die durch die ersatzlose Unterminierung der traditionellen Subsistenzwirtschaft hervorgerufen wird. So wird der zynische Beweis geführt, daß durch Hilfe zur Selbsthilfe die Entwurzelten das Überleben lernen aus eigener Kraft, ohne dauernd auf Lebensmittellieferungen angewiesen zu sein. Das Ideal, das diesen Projekten den Schein einer Perspektive verleiht, wird gratis mitgeliefert. Die Menschen sollen auf diese Weise die segensreichen Wirkungen der privatwirtschaftlichen Initiative erlernen, also für einen Markt produzieren, damit Arbeitsplätze und Einkommen schaffen und so – quasi durch Verallgemeinerung der wunderbaren Exempel – die nötigen strukturellen Reformen in Staat und Gesellschaft anstoßen. (BMZ,18f) Da ein zahlungsfähiger Markt und Voraussetzungen wie Gerätschaften fürs Produzieren aber nur so weit reichen, wie die Entwicklungsprojekte sie fingieren, bzw. dort, wo es eine kaufkräftige Nachfrage gibt, diese von auswärtigen Händlern oder den exportsubventionierten Rindfleisch-, Getreide- und sonstigen Überschüssen der Europäischen Union „abgeschöpft“ wird,[2] kommt die propagierte nachhaltige Überwindung des Hungers natürlich nicht zustande. Es darf vielmehr eine abnehmende Lebensmittelproduktion pro Kopf und zunehmende Armut beklagt werden. (G,15) Und die vielbemitleideten Elendsgestalten sorgen weiterhin für die bekannten Flucht- und Wanderungsbewegungen, die bis an unsere Wohlstandsgrenzen gelangen – wo wir sie leider abfangen und abschieben müssen. Denn schließlich haben wir uns ja auch deshalb für die Armutsbekämpfung vor Ort entschieden, damit sie bleiben, wo sie hingehören: in ihrer Heimat!

b) Umweltschutz

Auch der Sektor „Umwelt- und Ressourcenschutz“ erhält seit einem Jahrzehnt steigende Priorität. Das ist kein Wunder, weil die natürlichen Grundlagen der Reproduktion der einheimischen Bevölkerung mehr und mehr ruiniert werden. Die diesbezügliche Expertendiagnose hört sich so an:

„Die Zerstörung der natürlichen Umwelt wird in zunehmendem Maße zu einem Hindernis der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung. Die armen Länder leiden unmittelbar unter den Folgen der Entwaldung und der übermäßigen Nutzung der Böden. In den übervölkerten Gebieten verschärfen sich die Probleme, deren Ursache die Wasser- und Luftverschmutzung ist.“ (G,16)

Von den Urhebern und Gründen der Umweltzerstörung ist keine Rede. Der angesprochene Sachverhalt ist andererseits auch niemandem ein großes Geheimnis: Der Zweck des gewinn- bzw. devisenträchtigen, also kostengünstigsten Abbaus von Metall-, Öl- und Gasvorkommen sorgt für die nachhaltige Vergiftung von Land und Luft, und die Verdrängung der Bauern und Nomaden von ihren Anbau- und Weidegebieten zwecks deren Inbeschlagnahme für neue Bergbau- und lukrative Plantagenprojekte dafür, daß jede „soziale Entwicklung“, sprich das pure Überleben der Bevölkerung auf dem Spiel steht.[3] Diese Notlage hat wiederum zur Folge, daß die Menschen auf der Suche nach verbleibenden Nahrungs- und Energiequellen noch den letzten Rest an zugänglichem und tauglichem Boden überweiden und die Wälder kahlschlagen – sofern die Internationale der Holzhändler noch etwas übriggelassen hat –, um neuen Boden und Feuerholz zu gewinnen. Was die Politiker dann wieder einmal als einen fatalen „Teufelskreis“ beklagen, ist also abermals derselbe Sachverhalt der Verelendung einer außer Kontrolle geratenden Bevölkerung, der – diesmal unter dem modernen Titel des Umweltschutzes – zur entwicklungspolitischen Anleitung ausgesuchter Ortschaften (neuerdings mit besonderer Betonung der Rolle der Frau!) im Sinne eines haushälterischen Umgangs mit den „knappen Ressourcen“ Anlaß bietet.

Außerdem bietet der Gesichtspunkt des Naturschutzes den politischen Verwaltern der globalen Umwelt samt Klimakatastrophe die hervorragende Gelegenheit, im heimischen Parlament oder auf diplomatischen UNO-Umwelt-Konferenzen die eigenen Anstrengungen herauszustreichen. Da kann auf Musterbeispiele für angepaßte Technologien verwiesen werden, welche die Nutzung erneuerbarer Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind ermöglichen (BMZ,18), sowie auf dies oder jenes Aufforstungsprojekt, mit welchem man der steigenden Desertifikation hinterherläuft. Die Deutschen und die Europäer kümmern sich in der Dritten Welt eben vorbildlich darum, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen zu fördern – selbstverständlich ohne daß dies zu Lasten des Wirtschaftswachstums … geht (Spranger, deutscher Entwicklungsminister im Bundestag, Anfang 1998). Der Fortgang der naturzerstörerischen Produktionsweise hat also erklärtermaßen Priorität. Daß es ein Unding wäre, wenn die Milliarden Chinesen und Schwarzafrikaner auch noch mit je einem PKW durch die Gegend führen wie wir, ist ja ohnehin bereits von Rechts bis Grün sonnenklar: Das alte Ideal einer „nachholenden Entwicklung“ hin zu den Höhen der „westlichen Zivilisation“ verbietet sich schon aus Gründen globalen Umweltschutzes!

c) Bildung

Die Erhebung der Volksbildung in den Rang eines der drei vordringlichen Bereiche deutscher Entwicklungsprojekte ist zunächst insofern aufschlußreich, als damit deutlich wird, welche anderen, traditionell bedeutsamen Ressorts nicht mehr oder nur noch am Rande für förderungswürdig erachtet werden. Der Vorrang von Energie- und Infrastrukturprojekten, Muster-Industrieanlagen oder auch Eliteförderung für die designierte politische Klasse, welche ehemals als Eckpfeiler ehrgeiziger nationaler Fortschrittsprogramme finanziert wurden, gelten – ebenso wie diese selbst – als überholt. Was bleibt übrig an lohnenden Projekten? Armenbetreuungs- und -kontrollinitiativen! Und eben Bildung, als Teil dieses Programms. Wenn schon sonst alles, eine gewisse Grundbildung soll der – gemessen an der benutzbaren Menschheit – überflüssigen Bevölkerung nicht vorenthalten werden. Die dafür einschlägigen Begründungen seitens gebildeter Politiker lesen sich so:

„Bildung und Wissen sind elementare Voraussetzungen für menschliche Entwicklung. In allen Partnerländern gibt es Defizite, die die Entfaltung von praktischen beruflichen Fähigkeiten, Kreativität und Selbständigkeit behindern.“ (BMZ,19)

Auf die ideologische Dummheit, eine ordentliche Bildung sei eine Art Hebel, die fehlenden materiellen Bedingungen einer beruflichen Einkommensquelle kreativ zu überspielen, wird also auch gegenüber Afrikanern nicht verzichtet. Was tatsächlich mit den Finanzierungshilfen für Unterricht anerkannt wird, ist die Unverzichtbarkeit dieser Staatsfunktion trotz bzw. gerade wegen der ansonsten existierenden Trennung der politischen Gewalt von den Massen, die sie als „ihr Volk“ betrachten soll, ohne daß die – nach wie vor – Stammes- oder Clanmitglieder praktisch als solches fungieren. Schulunterricht ist tatsächlich die einzige Form des Zugriffs auf die mit ihren unmittelbaren Existenzfristung befaßten Bewohner seines Territoriums – und insofern so etwas wie ein rudimentärer Ordnungsdienst und Einflußfaktor des Staates, für dessen Abwicklung sich europäische Entwicklungspolitiker – genau deshalb – stark machen.

4. Nachhilfe bei dem verordneten Erfolgsrezept namens „Strukturanpassung“: Alles Produzieren und Konsumieren den privaten Geschäftsinteressen überlassen!

Das Ideal, wonach ausgerechnet Initiativen einer kompensatorischen Armuts- und Sozialfürsorge so etwas wie einen ökonomischen Aufbruch im Lande hervorbringen könnten, wird seit einiger Zeit von den maßgeblichen Entwicklungspolitikern selbst des mangelnden Realismus bezichtigt. Und die diesbezüglichen Programme werden entsprechend zusammengestrichen. Mit dem Argument, es bestünde die Gefahr, daß sie von den Regierungen zum Vorwand genommen würden, an den „Strukturen“ im Lande nichts zu ändern, wird auf der entscheidenden Bedeutung einer tragfähigen „ökonomischen Basis“ für alle entwicklungspolitischen Erfolge insistiert. Das zeitgenössische Konzept aus Brüssel und Bonn lautet Handel ist die beste Hilfe, auch wenn man die US-Parole Handel statt Hilfe nicht unterschreiben will.[4] Integration der Entwicklungsländer als Partner in die arbeitsteilige Weltwirtschaft (BMZ,184) heißt die Zauberformel. Das mutet nach 50 Jahren „Entwicklungshilfe“ wie ein schlechter Witz an, wird aber nicht nur von den zuständigen „Experten“, sondern auch von den Meinungsbildnern und Dritte-Welt-Fans bitter ernst genommen. Was da als Lösung der „strukturellen Rückständigkeit“ empfohlen wird, ist haargenau der Zustand, welcher Ausgangspunkt aller imperialistischen Fürsorglichkeit war und ist: die gelaufene und laufende „Integration“ dieser rohstoffexportierenden Ländereien in die politische Ökonomie des schrankenlosen kapitalistischen Akkumulationsdrangs, die jene Staatsgebilde zu Anhängseln des internationalen Kreditsystems macht und die ortsansässige Bevölkerungsmehrheit nicht braucht, also auch nicht ernährt. Die Europäische Union, die seit dem Lomé-Vertrag 1975 einen geregelten Handel mit den AKP-Entwicklungsländern betreibt, tut einfach so, als wären letztere gerade vom Himmel gefallen, und verkündet im Zuge der Halbzeitüberprüfung des Lomé IV-Abkommens, das von 1990 bis 2000 gilt, ihr völlig neues Konzept:

„Wie bereits gesagt, sollen die AKP-Staaten mittel- und langfristig (!) schrittweise (!) und harmonisch (!) in die Weltwirtschaft integriert werden.“ (Europäische Kommission, Entwicklung, Dez. 1996, S.7)

Tatsächlich werden mit derartigen programmatischen Phrasen handfeste praktische Konsequenzen im Umgang mit den Drittweltstaaten angekündigt bzw. bekräftigt. Die „entwicklungspolitische Zusammenarbeit“ wird unter die Richtlinie gestellt, die „Strukturanpassung“ zu fördern und „Widerstände“ zu beseitigen. Die „Struktur“, an welche Afrika und die Dritte Welt sich bedingungslos „anpassen“ sollen, ist das System kapitalistischer Ökonomie – also die Unterwerfung der materiellen Bedürfnisbefriedigung unter den einzig maßgeblichen Zweck der Vermehrung des abstrakten Geldreichtums und die dafür nötigen Erfolgsbedingungen. Das Kapital, das keine Grenzen kennt bei der Suche nach Anlagemöglichkeiten und Zahlungsfähigkeit, gilt inzwischen erklärtermaßen als der eigentliche und adäquate Entwicklungshelfer. Und das gerechterweise, denn „(Unter-)Entwicklung“ meint ja von Anfang an nichts anderes, als daß die für Produktion, Verteilung und Konsum zuständige Geschäftswelt sich der sachlichen und menschlichen Bedingungen des Landes auf stets wachsender Stufenleiter bedient. Also präsentieren die Drittwelt-Minister die „Lage“ und ihre Hauptaufgabe so:

„Private Kapitalflüsse erreichen inzwischen ein Vielfaches der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit … Wir wollen erreichen, daß sich diese Entwicklung verstetigt und möglichst viele Entwicklungsländer in ihren Genuß kommen. Auch hierfür ist die Verbesserung der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die entscheidende Voraussetzung. Dort, wo die Rechtsordnung vor staatlicher Willkür schützt, wo Privateigentum garantiert und dem freien Unternehmertum Spielräume gelassen sind, wird automatisch Kapital mobilisiert. Sein Einsatz fördert Arbeitsplätze und Einkommen, Wirtschaftswachstum und Entwicklung in einem so dynamischen Prozeß, wie ihn staatlich finanzierte Programme allein nicht bewirken könnten.“ (Spranger, Rede vor dem Bundestag, a.a.O.)

Der Mann stellt erstens klar, worin der Inhalt des Programms „Durchsetzung der Gesetze des Marktes“ besteht: Alle Quellen und Gelegenheiten wirtschaftlichen Nutzens sollen in Privateigentum verwandelt werden, d.h. der ausschließlichen und ausschließenden Verfügung privater Geldbesitzer anheimgestellt werden. Dementsprechend ergeht der Auftrag an die Herrschaften vor Ort, sich aus der Ökonomie zurückzuziehen, ein für allemal herauszuhalten und den freien Unternehmern – und damit natürlich auch den tüchtigen Multis aus Deutschland und Europa – alle Bedingungen der geschäftlichen Freiheit zu verschaffen. „Privatisierung“ heißt die Formel.

Zweitens ergänzt der Lobpreiser der segensreichen Wirkungen des Kapitals dieses Programm mit dem dialektischen Lügenmärchen, gerade der politische Verzicht auf alle national-staatlichen Vorbehalte und Konditionen bei der Unterstellung der landeseigenen Ressourcen unter das Kommando des allein fürs Wirtschaften kompetenten Privateigentums sei eine „automatische“ Erfolgsgarantienicht nur im Hinblick auf verstärkte ausländische Kapitalinvestitionen, sondern auch und vor allem für die jeweilige Nation. Als unschlagbares Argument hierfür firmiert die spiegelbildliche Diagnose, wonach der bisherige Mißerfolg bei der „Entwicklung“ der – quasi sozialistischen – Staatseinmischung in ökonomische Angelegenheiten geschuldet sein muß; ansonsten müßte es ja längst blühende Landschaften geben! Doch nicht nur die Staaten in Afrika, Karibik und Pazifik werden als die sicheren Nutznießer der geforderten „Strukturanpassung“ vorstellig gemacht; auch für die unbrauchbaren und hungernden Massen sollen die „Multiplikatoreffekte“ der Mobilisierung von Privatkapital Arbeit und Einkommen, also endlich eine ordentliche Lebensperspektive stiften. Womit endgültig klargestellt wäre, worin die eigentliche Aufgabe der „neuen entwicklungspolitischen Priorität“ Armutsbekämpfung besteht: in der Beseitigung aller Schranken für die Etablierung der alleinigen Hoheit des weltweit agierenden Kapitals über die Quellen allen Reichtums, die Arbeit und die Natur.

Die Konsequenz dieses Standpunkts, daß sich „die Wirtschaft“ der Entwicklungsländer vor den „unverfälschten“ Gesetzen des Weltmarkts auf Gedeih und Verderb zu bewähren hat, schließt nachhaltige Revisionen im bisherigen Management der Handelsbeziehungen ein. Geplant ist nach Ablauf von Lomé IV nicht weniger als die Abschaffung der bislang von der EU eingeräumten „Vergünstigungen“ für die AKP-Staaten. Dies betrifft einerseits das System der einseitigen Handelspräferenzen (Marktzugangsprivilegien), welche bis dahin als entscheidendes Instrument für die Sicherung des Absatzes der AKP-Erzeugnisse galten (Europäische Kommission, Entwicklung, Dez. 96, S.7.); andererseits die Fonds-Systeme für die Stabilisierung der Exporterlöse bei landwirtschaftlichen Grundstoffen (STABEX) bzw. bei mineralischen Rohstoffen (SYSMIN), wodurch den Lieferstaaten ein Ausgleich für Produktionsrückgänge und Preisverfall gewährt wurde. Bemerkenswert sind die Begründungen, mit denen diese Töpfe gestrichen werden sollen: Trotz ihrer Handelsvorteile hätten die AKP-Erzeuger ihren Wettbewerbsrückstand gegenüber ihren Konkurrenten in Asien und Lateinamerika nicht aufholen können (ebd.), weshalb sie offenkundig eine überflüssige Fehlinvestition darstellten. Außerdem würden solche Subventionen den gegenwärtigen Verhältnissen nicht mehr gerecht, denn die Rolle des Staates bei der Festlegung der Erzeugerpreise von Rohstoffen sei überholt und verhindere bloß die notwendigen Reformen zur Stärkung der privaten Wettbewerbsfähigkeit, auf die es ankommt. Und überhaupt lassen die WTO-Freihandelsregeln bzw. die Liberalisierungforderungen der USA laut EU-Kommission das Fortbestehen solcher Schonräume und Ausnahmeregelungen sowieso nicht zu, wie der Streit um die Bananen lehre (G,11-13). Es handelt sich um lauter ideologische und diplomatische Rechtfertigungsgründe, die nur für eines stehen: Die Sachwalter des europäischen Kapitalstandorts wollen die politischen Unkosten einsparen, mit denen sie den AKP-Herrschaften in der Vergangenheit eine halbwegs verläßliche Devisenquelle finanziert haben. Sie gehen zufrieden davon aus, daß die rückständigen Länder sich den Gesetzen des freien Wettbewerbs ohnehin nicht entziehen können, da sie ihnen keine Alternative lassen, und setzen auf die heilsame Wirkung dieses Sachzwangs auf die politischen Führer – die nötige Öffnung zu beschleunigen. Die müssen bloß wollen - und den Test auf die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Angebote den Entscheidungen der privaten Interessenten überlassen! Dafür, d.h. für die fälligen administrativen, institutionellen und gesetzgeberischen Reformen gibt es dann zweckgebundene Nachhilfe, sei es als Beratung oder als geldliche Zuschüsse

5. „Konditionierung“ der Hilfsprogramme und andere Methoden verschärfter Erpressung

Die Staaten Europas betrachten den Nutzen ihrer bisherigen „entwicklungspolitischen Investitionen“ durchaus mit Skepsis. Das kommt besonders in den Mahnungen zum Ausdruck, nach denen Projekthilfe ein tendentiell kontraproduktives Instrument ist, das die erfolgreiche „Integration in den Weltmarkt“ geradezu behindert, weil sie angeblich noch einen Ausweg läßt. Tatsächlich werden die Gelder fleißig gekürzt, der deutsche Etat sinkt derzeit unter 0,3% des Bruttosozialprodukts. Aber es werden auch weiterhin billige Kredite und Zuschüsse zur Verfügung gestellt. Allerdings unter dem Gebot „Mehr Effizienz!“ Dieses folgt der Logik der Diagnose, woran die ach so großen Anstrengungen der vergangenen Jahrzehnte angeblich kranken: Schuld sind demnach eindeutig die marktwirtschaftsfeindlichen „wirtschaftspolitischen und institutionellen Rahmenbedingungen“, auf welche alle gut gemeinten Initiativen treffen; und diese wiederum sind aus Brüsseler und Bonner Sicht der mangelnden politischen Einsicht der Drittweltstaaten geschuldet. Der „Reformwille“ muß folglich durch eine Verstärkung des erpresserischen Drucks befördert werden.

Die Orientierungslinien für die Aushandlung neuer Kooperationsabkommen mit den AKP-Staaten plädieren deshalb für eine verschärfte Konditionalität bei der Vergabe von Mitteln:

„Die Automatik, mit der Finanzmittel bewilligt werden, und die Tendenz der Geber, für leistungsschwache Partner einzuspringen, waren nicht dazu angetan, das von den AKP-Regierungen erwartete echte politische Engagement zu fördern. Es kam insofern zu einer Fehlentwicklung, als die Instrumente der Zusammenarbeit die Politik beherrschten statt ihr zu dienen.“ (EU-Kommission, Entwicklung, Dez. 97, S.35)

Fürwahr eine gelungene Diagnose. Ausgerechnet für eine Phase des zwischenstaatlichen Verkehrs, in welcher noch eine gewisse Autonomie der Drittwelt-Partner anerkannt wurde, wird die Knechtung von deren Politik durch die Entwicklungshilfe beklagt. Und das aus dem Munde von Kommissären, die angestrengt darüber nachsinnen, wie man künftig mit entwicklungspolitischen Instrumenten das Regieren in Afrika am besten determinieren kann!

Es wird demzufolge eine gleitende Programmierung geben, die sachgemäße Verwendung der Gelder wird schärfer kontrolliert, für den Fall des Mißbrauchs wird mit Aussetzung der Maßnahme gedroht. (G,11) Die Politik, der damit gedient werden soll, ist die forcierte Strukturanpassung. Daß dieses Programm nicht etwa Arbeit und Einkommen schafft, sondern das Elend in der Bevölkerung vermehrt, ist den verantwortlichen Entwicklungspolitikern vollkommen klar:

„Der Versuch, durch die Privatisierung defizitärer Staatsunternehmen die Wirtschaftlichkeit zu steigern, ist im allgemeinen eine politisch heikle und finanziell aufwendige Operation. Die Regierungen der AKP-Staaten befanden sich daher in der Zwickmühle: Sie mußten einerseits den Bürgern bittere Medizin verabreichen und andererseits soziale Unruhen vermeiden und die neuen demokratischen Auflagen erfüllen. Seit dem Inkrafttreten von Lomé IV ist die Kommission im Zusammenarbeit mit dem IWF und der Weltbank an der Aufstellung der Strukturanpassungsprogramme beteiligt; so kann sie ihre Prioritäten geltend machen und damit (?!) die schlimmsten Folgen für die sozial Schwächsten abwenden und die Erfolgschancen des Reformprozesses verbessern.“ (EU-Kommision, Dez. 96, S.3)

Die Oberverwalter der globalen Marktwirtschaft verordnen den Drittweltstaaten den Rückzug aus der Wirtschaft, die sie bislang als ihre (einzige) Form der Beteiligung am Weltmarktgeschäft organisiert hatten, und die Sanierung des Haushalts durch das rigorose Streichen von Ausgaben, die nicht durch die spärlichen Steuereinnahmen aus den Enklaven des privatisierten Geschäfts gedeckt sind. Dem fallen auch noch die paar bislang aufrechterhaltenen sozialen Leistungen und eine ganze Reihe unproduktiver Jobs, also Einkommen zum Opfer. Daraus resultiert Unfrieden, und die ums Überleben kämpfenden Massen lassen sich für konkurrierende politische Machtkonkurrenten einspannen. Das soll die Regierung verhindern. Aber ohne sich gewaltsam durchzusetzen, sondern durch die Erfüllung der weiteren Auflage namens „Demokratie“, also durch den friedlichen Ausgleich mit rivalisierenden Stammes- und Clanführern, damit die „Ordnung“ stabil und die Geschäftsperspektiven erhalten werden. Ein ziemlicher Idealismus mithin – aber die Overlooker aus den Weltwirtschaftsnationen wollen seine praktische Umsetzung erzwingen. Die zerstörerischen Folgen dieses Programms für die Subsistenz der Bevölkerung und die politische Gewaltordnung vor Augen, versehen sie die Entwicklungspolitik mit dem Auftrag, die Anpassungsmaßnahmen finanziell zu ermöglichen, ordentlich abzuwickeln und sozialverträglich (zu) gestalten (ebd.). Wobei dem „Sozialen“ offenbar – wie obiges Statement mitteilt – schon dadurch Genüge getan ist, daß inzwischen auch Manager von der EU an der Ausgestaltung des IWF-Regimes maßgeblich beteiligt sind.

Zum Interesse der Europäischen Union, das „Reform“-Programm und seine Einlösung selbst zu kontrollieren, paßt es, daß die Kommission zum Auslaufen von Lomé IV die Frage zur Entscheidung gestellt hat, ob man nicht gleich von der Projekthilfe zur unmittelbaren „Haushaltshilfe“ für die AKP-Staaten übergehen sollte. Sie schlägt vor, die vom IWF bereitgestellten „Strukturanpassungsfazilitäten“, die seit Ende der 80er Jahre ohnehin sog. „Kompensatorische Maßnahmen“ (bislang „Nothilfefonds“, neuerdings „Sozialsicherheitsnetze“ genannt!) beinhalten, durch „sektorspezifische Haushaltsbeihilfe“ zu ergänzen. Auf diese Weise könnten ihre Drittwelt-Funktionäre die per Staatshaushalt zu beschließende Politik ihrer AKP-Zöglinge direkt in die eigene Regie übernehmen. Sie teilen Finanzmittel zu und entscheiden über den Gebrauch, den die zum Vollzugsorgan zurückgestufte lokale Staatsgewalt davon zu machen hat.[5]

Unter dem Motto „Mehr Effizienz!“ votieren die EU-Kommissäre nicht nur für eine verschärfte Konditionalität beim Folgeabkommen von Lomé IV, sondern darüber hinaus für eine strengere Sortierung. Die Feststellung, daß Infrastruktur- und soziale Aufbauprojekte zwar irgendwie wirksam waren, aber nicht automatisch eine Verbesserung der Entwicklungsindikatoren nach sich zogen, dient als Begründung dafür, daß man die entwicklungspolitischen Investitionen auf solche Länder konzentrieren müsse, welche mit Strukturanpassungsmaßnahmen die Hilfe am effizientesten nutzen (G,9). Was hier und in der politischen Diplomatie als moralisches Auslesekriterium präsentiert wird – die Zuteilung von Hilfsgeldern als Prämie für Fleißarbeit und Wohlverhalten –, ist tatsächlich bloß die Auskunft, daß die Geldgeber künftig strenger unterscheiden wollen, wo sie welchen Finanzaufwand für lohnend erachten. Auf so etwas wie gleiche Rechte werden sich die 71 AKP-Partnerstaaten also künftig nicht mehr berufen können. Für die hoffnungslosen Fälle der Least Developed Countries (LDC) bleibt noch das Bedarfskriterium, sprich die mehr oder weniger symbolische caritative Hilfe.

Dem politischen Sortierungsinteresse entsprechend steht ferner die Frage auf der Tagesordnung, ob und inwieweit die EU die AKP-Staaten weiterhin als eine Gruppe von Partnern behandeln soll, wo diese doch so unterschiedlich sind – also auch politisch neu (zu)geordnet und dadurch besser funktionalisiert werden wollen. Zwei Jahre vor Ablauf des Lomé IV-Vertrages (im Jahr 2000) hat ein Grundsatzstreit innerhalb der Union begonnen. Während Deutschlands Vertreter dafür plädierte, die EU-Entwicklungszusammenarbeit unterschiedslos auf alle am wenigsten entwickelten Länder auszudehnen, seien es ehemalige Kolonien oder nicht, was auf das Ende des von Frankreich inspirierten Lomé-Prozesses überhaupt hinausliefe, wies der französische Chef des EU-Entwicklungsausschusses dieses Ansinnen scharf zurück, weil es eine lange und bewährte Geschichte der Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten gebe (KNA-ID Nr. 4, Jan.98, S.8) In ihren jüngsten Orientierungslinien an den EU-Rat schlägt die Kommission als Kompromiß vor, sowohl ein neues Globalabkommen mit allen AKP-Staaten auszuhandeln, um diese als außenpolitisches Gewicht, d.h. als EU-eigenen Block in die Waagschale der weltpolitischen Kräfteverhältnisse werfen zu können, als auch unterhalb dieser kollektiven Anbindung zu differenzieren und regionale Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit mit einzelnen Zonen und Ländergruppen zu schließen. (a.a.O., S.31f) Das wäre die effizienteste Form der Sicherung ihrer Dienste angesichts verschärfter „Globalisierungs“konkurrenz – also gegen die imperialen Führungsansprüche durch die USA.

6. „Echte Partnerschaft“ – Schluß mit dem Formalismus der Souveränität, eindeutige imperialistische Führerschaft ist gefordert!

Die aktuellen entwicklungspolitischen Bilanzierungen und Anträge der europäischen Anwälte und Nutznießer des globalen Kapitalismus fassen sich immer deutlicher in der Leitlinie zusammen, daß grundsätzlich nur mehr politischer Imperialismus aus Deutschland und Europa einen Ausweg aus der prekären Lage dieser Staatsgebilde weisen kann. Da verfestigt sich bei eingehender Analyse des Objekts der ziemlich definitive, ganz ohne Rassemerkmale auskommende Befund, wonach sich herausstellt, daß nun mal in Afrika gewisse Grundhandicaps bestehen – der ganze Kontinent also mehr oder weniger behindert ist: Durch das Vorherrschen von Dummheit (schlechtes Bildungsniveau), karnickelmäßiges Fortpflanzungsverhalten (hohes Bevölkerungswachstum), ökonomische Lethargie (wenig verbreiteter unternehmerischer Geist), Schwankungen des Klimas und der Exporterlöse sowie unverbesserlichen Hand zum Chaotismus (politische Instabilität). (G,18) So gesehen kein Wunder, wenn trotz fünfzehnjähriger Strukturanpassung und Unterstützung häufig noch die Mindestvoraussetzungen für das Greifen entwicklungspolitischer Maßnahmen fehlen.(G,20) Andererseits wäre – und eine andere Logik steht den berufsmäßigen Liebhabern der Produktivkraft Gewalt nicht zu Gebote – umso mehr die starke Hand eines Staates vonnöten, um endlich Ordnung zu schaffen. Als hinter allen strukturellen Defiziten ausgemachtes Grundproblem ist ihnen deshalb politische Instabilität und Versagen des Staates (G,19) aufgefallen. Statt Demokratie, Recht und Ordnung nur Kriminalität, Gewalt, Krieg, Machtmißbrauch und Korruption – solche Rahmenbedingungen müssen ja alle Erfolge von Entwicklungs- und Strukturanpassungsanstrengungen zunichte machen. Der vergleichende Blick aus den Zentralen der Weltordnung mißt seine politischen Kreaturen – Herrscher, die je nach Reichweite des Staatsapparats den Schutz der kapitalismusdienlichen Naturausbeutung vor störenden Bedürfnissen des lebenden Inventars betreiben – ungerührt am Maßstab einer gelungenen bürgerlichen Herrschaft und stellen nichts als auftragswidrige Abweichung fest. Bei der damit fertigen Schuldzuweisung lassen sich die Experten der Ersten Welt wiederum nicht dadurch irritieren, daß ihnen sehr wohl bekannt ist, daß und wie die westlichen Weltordnungsmächte und ihr praktizierter Funktionalismus im Umgang mit der Dritten Welt seit jeher über Gedeih und Verderb der dort herrschenden politischen Ordnung bestimmen. Sie verkünden geradeheraus:

„Die ersten Maßnahmen (in Sachen Strukturanpassung), die vor allem auf einen Abbau des staatlichen Sektors und auf eine Senkung der Defizite abzielten, führten zu einem Effizienzverlust im öffentlichen Dienst und trugen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Basis der Staaten und somit deren politische Autorität und Legitimität zu untergraben…
Mit dem Ende des Kalten Krieges … können viele Länder nicht mehr auf die ihnen bis dahin gewährte bedingungslose finanzielle Unterstützung rechnen (um sie als Bestandteile der antisowjetischen Front zu erhalten), und andererseits hat die internationale Gemeinschaft ihre Anforderungen in Sachen Menschenrechte und Demokratie höher geschraubt …“ Was statt „eine größere politische Stabilität … zu bewirken … lediglich zu Demokratieattrappen geführt (hat).“ (G,19)

Die Drittwelt-Herrschaften sollen heute das Kunststück vollbringen, ohne die Lizenz und die gewaltmäßige Befähigung zur Durchsetzung eines Macht-Monopols bis an die von den ehemaligen Kolonialherren gezogenen Grenzen „Stabilität“ zu garantieren. Ein Auftrag, der unerfüllbar ist, was die Auftraggeber jedoch nur in der Kritik an den notorischen Versagern in afrikanischen Regierungsämtern beflügelt. Die Unzufriedenheit führt zu einer politischen Selbstkritik, die eine Änderung des politischen Aufsichtsregimes über die Chaos-Regionen fordert: Recht eigentlich war es die Verfehlung der postkolonialen Ära, den Negerfürsten, deren Art des Regierens sich an Strukturen afrikanischer Gesellschaft anlehnt und die ihre Macht entsprechend selbstherrlich und unter Mißachtung echter demokratischer Grundsätze ausüben (ebd.), die Staatsordnung zu überlassen. Das haben die Führer der freien Welt zwar nie getan, nichtsdestoweniger monieren sie heute das angeblich zu tolerante Verständnis von nationaler Unabhängigkeit, welches lauter eigenmächtigen Umtrieben Vorschub geleistet hat. Diesem selbstkritischen Geist entspringt die aktuelle Devise der Europäischen Kommission:

„An Stelle der Achtung der staatlichen Souveränität, die dazu führte, daß den Regierungen der Empfängerländer allzugroßes Vertrauen entgegengebracht wurde, tritt inzwischen mehr und mehr das Effizienzgebot…“ (G,7f)

Worauf es hinausläuft, dem bisherigen – ach so respektvollen – zwischenstaatlichen Umgang mit den Nationen der Dritten Welt den Maßstab der Effizienz entgegenzustellen, ist keine Frage. Das Urteil steht fest: Dieser Sorte von drittklassigen, d.h. substanzlosen politischen Hoheiten steht ein für allemal keine Souveränität zu, da sie noch nicht einmal für deren interne Anerkennung sorgen können. Mit dem kategorischen Imperativ, sich endlich auf ihre eigentliche Aufgabe zu beschränken, nämlich das Funktionieren rechtsstaatlicher Institutionen sicherzustellen, spricht man ihnen das Recht ab, die Staatsgewalt gemäß eigener Notwendigkeiten und Berechnungen, also auch gemäß eigener Zwecksetzung auszuüben, sei es nach innen, sei es nach außen. Und nicht nur das. Die Tatsache, daß es gar nicht in der Macht der afrikanischen Regenten liegt, das „Volk“ auf ein ordentliches Dienst- und Pflichtverhältnis festzulegen, wird schnurstracks in deren persönlichen Unwillen verwandelt, den man ihnen nur mit den Mitteln der Erpressung austreiben kann. Der ideellen Entmachtung unbrauchbarer Staatsführer entspricht umgekehrt das Ideal eines vor Ort waltenden Befehlsempfängers – früher Statthalter genannt –, der sich bewußt ist, daß er seine Machtbefugnisse den wirklichen Ordnungsmächten verdankt und ihren Gebrauch vor ihnen zu legitimieren hat. Der hier angemeldete Korrekturbedarf präsentiert sich diplomatisch – ausgerechnet! – als endgültiger Abschied von jeglicher Bevormundung der Dritten durch die Erste Welt. Die Europäische Kommission kündigt den Übergang von einer historisch bedingten Entwicklungspolitik zu einer Strategie der Partnerschaft an, läutet die Totenglocke der Postkolonialzeit und ruft unter Berufung auf ein gemeinsames Interesse dazu auf, das Geber-Empfänger-Denken zu überwinden. (Orientierungslinien, a.a.O., S.12) Der Status eines Entwicklungslandes wird – und das ist nicht ironisch gemeint – als überwunden deklariert und statt der bis dato vorherrschenden diskriminierenden Hilfe ein intensiver politischer Dialog gefordert, der die Konkretisierung eines positiven Konzepts der Konditionalität … zwischen reifen (sic!) Partnern gestattet (ebd., S.18f).

Dieser unmittelbare Widerspruch – echte Partner, wobei der eine sich der erpresserischen Macht des anderen beugt – stellt klar, was verlangt ist. Dem Kriterium des good governance, das schon 1995 in den Lomé IV-Vertrag eingefügt wurde, genügt, wer eigenverantwortlich die Weisungen der europäischen Mutterländer vollstreckt – und dabei auch noch Erfolg hat! Die Forderung nach einer verstärkten politischen Dimension der Partnerschaft (ebd., S.4), wie der Wille zu stärkerem Ausspielen der überlegenen Machtposition, also von Pressionsmitteln gegen widerspenstige Regenten, höflich heißt, beherrscht die Debatte um Lomé V. Denn die Umsetzung des Imperativs zu „gutem Regieren“ will laut EU-Kommission erst noch gemacht sein. Und ein „Patentrezept“ ist nicht in Sicht, die Neuauflage des alten Kolonialismus nebst Truppen vor Ort nicht geplant. Das amerikanische Programm, das eine regionale Friedensstiftung mittels einheimischer Ordnungskräfte unter internationaler Oberaufsicht vorsieht, findet im Prinzip durchaus Anerkennung – nicht aber die amerikanische Geschäftsordnung, der sich Europa damit anschließen soll.

So oder so münden die wachsenden Ansprüche deutsch-europäischer Entwicklungspolitik oder auch ihr drohendes „Scheitern“ in das Verlangen nach einer Stärkung der eigenständigen Rolle des erst noch zu schaffenden EU-Imperialismus, seines Willens und seiner Fähigkeit zu forcierter Gewaltpräsenz – durch Bündelung der Kräfte der bislang (auch in Afrika) fleißig konkurrierenden europäischen Nationen. Zum Beispiel durch die engere Zusammenarbeit mit der Westeuropäischen Union, insbesondere im Bereich der Krisenverhütung und des Krisenmanagements (ebd., S.15). Im Interesse vermehrter Effizienz fordert die EU-Kommission die Integration der Entwicklungspolitik in eine überfällige euro-imperialistische Außen- und Sicherheitspolitik. Die steckt in Folge der Fortdauer nationaler Erfolgsrechnungen leider noch in den Kinderschuhen, wo sie doch so dringend gebraucht würde. Das eigentliche Problem für das Zustandekommen einer schlagkräftigen Lomé-Nachfolge-Ordnung, die ab diesem Herbst zur Verhandlung mit den AKP-Staaten steht, liegt also – wieder einmal – jenseits von Afrika.

[1] 1997 trat als vorläufig letztes Mitglied die Republik Südafrika dem Lomé-Abkommen bei.

[2] Die subventionierten EU-Billigimporte zum Beispiel aus den BSE-verdächtigen Rindfleischbeständen ruinieren en masse landwirtschaftliche Existenzen im südlichen Afrika. Kenia wird mit den europäischen Getreidebergen zu Niedrigstpreisen gesegnet, um die Kosten der EU-Agrarpolitik zu ökonomisieren; gleichzeitig werden die Düngemittelsubventionen für kenianische Anbaugebiete gestrichen, deren Nutzung folglich mehr und mehr unterbleibt. So ist aus einem landwirtschaftlichen „Selbstversorger“-Land in den letzten Jahren ein „Krisengebiet“ geworden, welches unter der Rubrik verlorene Ernährungssicherheit rangiert. (Vgl. Frankfurter Rundschau, 5.9.97) Die politisch erzwungenen „Importliberalisierungen“ in der Dritten Welt lassen so jede Menge entwicklungspolitischen Handlungsbedarf entstehen. Auf daß eins, zwei, drei, viele bäuerliche Betriebe gegründet werden.

[3] Fälle wie diese sind Normalität und werden deshalb kaum noch für berichtenswert gehalten: Im IWF-Musterland Ghana zerstört der Goldabbau in gigantischem Ausmaß Wasser, Vegetation und Gesundheit. Ähnliches gilt für die Ölförderung und den Bergbau in allen ausbeutbaren Regionen, nicht bloß bei Shell in Nigeria. Vor der westafrikanischen Küste werden angesichts der „Krise der EU-Fischfanggründe“ die Meere von europäischen Fischereiflotten leergefischt, so daß die dortigen Fischer zu Hause bleiben können und das „Hauptnahrungsmittel“ für die Bevölkerung aus dem Verkehr gezogen wird. Dafür gibt es „20 EU-Entwicklungsprojekte für Fischerei“, vielleicht um den Einheimischen die Methoden der Forellenaufzucht nahezubringen. (Vgl. Frankfurter Rundschau, 20.6.97 und 9.1.98)

[4] Handel und Investitionen sind wichtig, aber sie können die Entwicklungszusammenarbeit noch nicht ersetzen. (Spranger, in: Frankfurter Rundschau, 30.3.98)

[5] Dazu paßt auch der Vorschlag der EU-Kommission, „im Zuge der Erneuerung (der Zusammenarbeit) könnten auch die nichtstaatlichen Akteure (Privatwirtschaft und andere Vertreter der Zivilgesellschaft) stärker einbezogen werden“, indem ihnen unter Umgehung der staatlichen Akteure „direkte Zugangsmöglichkeiten zu einem Teil der bereitstehenden Ressourcen“ eröffnet werden. (G,IX)