Das große Geschäft und die Sorgen der Politik mit der leitungsgebundenen Energieversorgung

Der deutsche Energiekonzern Eon will den spanischen Energieversorger Endesa kaufen; die französische Regierung geht gegen den italienischen Energiekonzern Enel vor, der Interesse am Kauf einer belgischen Tochtergesellschaft der französischen Energieversorgungsfirma Suez und an dem Unternehmen selber zeigt; und Eon-Ruhrgas und RWE-Energy konkurrieren derweil um den Einstieg in die Erschließung einer sibirischen Erdgaslagerstätte gemeinsam mit dem russischen Konzern Gazprom. Warum sind solche Geschäfte von nationalem Interesse?

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog

Das große Geschäft und die Sorgen der Politik mit der leitungsgebundenen Energieversorgung

Der deutsche Energiekonzern Eon will den spanischen Energieversorger Endesa kaufen; mit seinem Angebot in Höhe von 29 Mrd. Euro übertrumpft er den von dem kleineren katalanischen Konzern Gas Natural gebotenen Kaufpreis deutlich. Über das Vorhaben informiert der Eon-Chef die Börse und die Kanzlerin in Berlin ihren Kollegen in Madrid. Der verfügt ein neues Einspruchsrecht seiner nationalen Energienetzkontrollbehörde. Dagegen legt wiederum der EU-Kommissar für freien Wettbewerb in Europa Einspruch ein, pocht auf seine alleinige Befugnis zur Genehmigung großer Firmenzusammenschlüsse im Bereich der EU, verlangt die Zurücknahme der spanischen Verordnung und gestattet seinerseits den geplanten Deal von Eon. Die begleitende politische Debatte über die Gefahren eines neuen innereuropäischen Protektionismus bekommt alsbald neue Nahrung durch das Vorgehen der französischen Regierung gegen den italienischen Energiekonzern Enel, der Interesse am Kauf einer belgischen Tochtergesellschaft der französischen Energieversorgungsfirma Suez und an dem Unternehmen selber zeigt: Um solche Offerten abzuwehren, will man in Paris Suez mit dem Unternehmen Gaz de France zusammenlegen, dessen Aktien mehrheitlich in Staatsbesitz sind. Eon-Ruhrgas und RWE-Energy, Deutschlands „Marktführer“ bei Ferngas, konkurrieren derweil um den Einstieg in die Erschließung einer sibirischen Erdgaslagerstätte gemeinsam mit dem russischen Konzern Gazprom und sind – mit Einschränkungen – dazu bereit, Gazprom umgekehrt an ihrem Kundengeschäft im EU-Raum zu beteiligen. Letzteres stößt auf Vorbehalte, ein entsprechender Vorstoß von Gazprom in Großbritannien auf starken Widerstand der zuständigen nationalen Freihandelspolitiker. Gleichzeitig übernimmt der britische Versorgerbetrieb National Grid für 7,3 Mrd. Dollar den fünftgrößten Gaslieferanten der USA. Und so weiter.

Den normalen Bürger, der Strom und Gas bloß endverbraucht, geht das einerseits nichts an. Als Inhaber einer öffentlichen Meinung ist er andererseits, wieder mal, zu entschiedener Parteinahme für deutsche Interessen aufgefordert; gegen den Protektionismus der andern in dem Fall und für Vorsicht bei den Russen. Und dritterseits erfährt er andeutungsweise, wozu eigentlich das viele Geld gut ist, das er für seine Strom- und Gasversorgung zahlt, und wofür es – unter anderem – die PolitikerInnen braucht, die er gewählt hat oder auch nicht.

1.

In der modernen Marktwirtschaft läuft ohne elektrischen Strom, raffinierte Treibstoffe und Heizung überhaupt nichts; weder ein zeitgemäßes Privatleben noch irgendein öffentliches und auch keine Regierungs- oder Verwaltungstätigkeit; ganz zu schweigen von Produktion, Gütertransport und sonstigem Verkehr; nicht einmal Geld und Kredit kämen ohne elektrische Energie vom Fleck. In der modernen Marktwirtschaft ist dieser banale Umstand die technische Grundlage für den ökonomisch eigentlich entscheidenden Tatbestand: Der Preis für Energie in ihren verschiedenen, für jeden erdenklichen Zweck aufbereiteten Formen geht als beständig anfallender, auch nicht zeitweilig zu ersparender Posten in jede private und öffentliche Haushaltsrechnung und vor allem in jede kapitalistische Kostenkalkulation ein. Er absorbiert beständig einen deutlichen Anteil der gesellschaftlichen Zahlungsfähigkeit und bestimmt in erheblichem Umfang sämtliche Kostpreise, mit denen „die Wirtschaft“ wirtschaftet, damit die durchschnittliche Profitrate und folglich die Größe, an der kapitalistische Nationen ihren ökonomischen Erfolg resp. Misserfolg messen: das Wachstum, von dem man gar nicht extra aussagen muss, dass es sich um dasjenige des kapitalistisch angewandten privaten Reichtums handelt.

Weil ihre Produkte und Warenpreise so elementar wichtig sind, erfreuen sich die Unternehmen, die Primärenergieträger beschaffen und aufbereiten, Strom und Wärme produzieren und vertreiben usw., im modernen Staat einer besonderen politischen Aufmerksamkeit. Die Bereitstellung ihrer keinen Moment lang entbehrlichen Ware bleibt nicht, wie es sich marktwirtschaftlich eigentlich gehört, ihrem Geschäftssinn überlassen. In seiner Verantwortung für ein funktionierendes kapitalistisches Wirtschaftsleben und entsprechende Lebenschancen für seine Bevölkerung in allen Winkeln seines Herrschaftsbereichs trägt der Staat an diese Branche eine spezielle Anforderung heran: Er erteilt ihr einen Versorgungsauftrag und stellt damit auf den Kopf, was in seinem alternativlosen Wirtschaftssystem sonst und normalerweise ‚Versorgung‘ heißt. Die Absurdität, dass die Befriedigung noch der dringlichsten Bedürfnisse nicht der planmäßig ins Werk gesetzte Zweck allen Wirtschaftens, sondern das Abfallprodukt der Konkurrenzkämpfe ist, die kapitalistische Warenproduzenten und -händler gegeneinander und gegen ihre Kundschaft um deren Zahlungsfähigkeit führen; die zynische Gleichung, dass die Menschheit die spezifisch marktwirtschaftliche Kombination aus Verschwendung und Mangel als ihre Versorgung zu akzeptieren hat, weil es eine andere nicht gibt: Dieser weltweite Normalfall soll hier ausnahmsweise nicht uneingeschränkt gelten. Energieversorgung erhebt die Staatsgewalt zu einem Zweck, weil sie darin, ganz zu Recht, ein unerlässliches Mittel zur flächendeckenden Erschließung ihres Landes für kapitalistische Bewirtschaftung, also gerade für seine wirkungsvolle Unterwerfung unter das Regime der Konkurrenz kapitalistischer Geschäftemacher erblickt. Dabei vergisst sie noch nicht einmal ihre verstreut lebende Landbevölkerung: Auch die soll nach den herrschenden Maßstäben, also mit zeitgemäßen Mitteln, ihren Lebensunterhalt verdienen können und so das Ihre zur Geldvermehrung im Land beitragen. Energie muss folglich in der benötigten Form und Menge flächendeckend und außerdem natürlich sicher verfügbar sein: unabhängig von Schwankungen der Zufuhr wie der Nachfrage; ausreichend für absehbare Bedarfsspitzen; gegen alle erdenklichen technischen Störungen und Zwischenfälle abgesichert durch redundante Erzeugungs- und Transportsysteme, durch vorausschauende Vorratshaltung; usw.

Was der Staat da verlangt, lässt sich natürlich auch in der Marktwirtschaft alles machen, hat aber seinen Preis. Nach den unerbittlichen Sachgesetzen dieser politischen Ökonomie, die keinen anderen Zweck als die Vermehrung des Geldes kennt, kostet eine allseitige sichere Energieversorgung erstens behördliche Vorschriften, also den Einsatz hoheitlicher Gewalt und auch dann zweitens Geld, und zwar enorm viel. Benötigt werden Investitionen, die sich auch bei noch so langfristiger Kalkulation nur zu solchen Abgabepreisen rechnen – nämlich als Kapitalanlage lohnen –, die dem politökonomischen Zweck direkt zuwiderlaufen, den der staatliche Standortverwalter mit seiner Intervention in dieser Sphäre verfolgt: gleichmäßig niedrige Energiekosten, die dem nationalen Wachstum im Konkurrenzvergleich mit anderen nationalen Kapitalstandorten nutzen. Aus der Unvereinbarkeit der Ökonomie des Kapitals mit einem so schlichten Anliegen wie einer sicheren Versorgung wird durch den staatlichen Auftrag, nicht mehr und nicht weniger als eine national wachstumsdienliche Energieversorgung sicherzustellen, ein politökonomischer Widerspruch zwischen den Energiepreisen, die im Interesse der nationalen Konkurrenzposition niedrig sein sollen, und den ihrerseits ebenso berechtigten Wachstumsinteressen des Kapitals, das hier ein Geschäftsfeld entdeckt und ausnutzen will.

Mit Geld ist freilich auch dieser Widerspruch zu heilen. Für dessen Beschaffung und Verwendung muss dann allerdings der hoheitliche Auftraggeber sorgen. Und der tut das glatt.

2.

Für eine sichere Energieversorgung zu moderaten Preisen engagiert sich die freiheitliche Staatsgewalt so differenziert, wie es die Branche mit ihren verschiedenen Geschäftsfeldern, auf den unterschiedlichen Stufen der Energiebeschaffung, -aufbereitung, -umwandlung und -verteilung erfordert; und so zupackend, wie ihr vitales Interesse an den kapitalistischen Grundlagen ihrer Macht es gebietet. So haben die seinerzeit fortschrittlichsten kapitalistischen Nationen jahrzehntelang die Kohleförderung aus Autarkiegründen sowie als ersten Bestandteil einer zu Rüstungszwecken hochgezogenen Montanindustrie ohne Rücksicht auf die Schranken ihres Staatshaushalts gefördert, teils sogar gleich in staatlicher Regie betrieben. Die Atomenergie war von Beginn an den Verteidigern der marktwirtschaftlichen Freiheit schon gleich jede Menge Subventionen wert; nicht bloß zur Dampferzeugung für den Antrieb von Stromgeneratoren, sondern wegen ihres enormen waffentechnischen ‚dual use‘. Das grenzüberschreitende Geschäft mit dem Erdöl, diesem konkurrenzlos billigen Energierohstoff, wird seit seinen Anfängen von den USA, dem Heimatland der größten Ölkonzerne, sowie durch die großen Importnationen so intensiv betreut, dass sich daraus die politökonomische Klassifizierung, die strategische Einsortierung und die militärische Behandlung ganzer Staaten und Regionen ergeben hat.[1] Und so weiter.

Ein eigener Fall ist die leitungsgebundene Energieversorgung mit Strom und Gas, bei der in der EU zurzeit zwischen Unternehmen wie Staaten so viel „in Bewegung“ ist. Hier fordern Planung, Aufbau und Unterhaltung eines flächendeckenden Leitungsnetzes einen hohen Aufwand. Speziell beim Strom ergibt sich aus der technischen Notwendigkeit, immer mindestens so viel Energie einzuspeisen, wie aktuell abgenommen wird, zusätzlich das teure Erfordernis, Kapazitäten zur Elektrizitätserzeugung vorzuhalten, mit denen sich auch ein Spitzenbedarf zuverlässig managen lässt, deren prompte Zuschaltung zu gewährleisten, damit im Ernstfall nicht das gesamte Netz zusammenbricht, gegebenenfalls umgekehrt die sofortige Abtrennung von Netzteilen sicherzustellen usw. Alles, was hier an Planwirtschaft notwendig ist, kostet marktwirtschaftlich unsinnig viel Geld, das von den Kunden auch zu holen wäre; denn denen steht die Wahl ihres Lieferanten nicht frei; durchs Leitungsnetz sind sie an einen – „ihren“ – Versorger gebunden. Der soll sich andererseits nicht einfach mit Monopolpreisen schadlos halten; der ganze Aufwand soll wachstumspolitisch wichtigen Kunden nicht in Rechnung gestellt werden, auch wenn deren Versorgung besonders kostspielig ist.

Die meisten kapitalistischen Nationen haben sich dieser Sachlage in der Weise angenommen, dass sich die Staatsgewalt in Gestalt ihrer regionalen Untergliederungen, der mit beschränkten Hoheitsrechten ausgestatteten Gebietskörperschaften, regulierend oder gleich unternehmerisch eingemischt hat und für ihre „öffentliche Daseinsvorsorge“ keine Warenpreise in dem Sinn, sondern Gebühren kassiert: eine von Kostpreis und Profit relativ unabhängige Abgabe an die jeweilige Unterabteilung des in diesem wie in vielen Fällen sehr realen „ideellen Gesamtkapitalisten“. Daneben und vor allem als Zulieferer der benötigten Energiemengen sind dabei stets private – unter den oben genannten Gesichtspunkten staatlich subventionierte – Kraftwerksbetreiber und Lieferanten gehörig zum Zug gekommen; für einen wachstumsfreundlichen Lastenausgleich haben die „öffentlichen Hände“ mit ein bisschen mehr als kostendeckenden Gebühren für normale Endverbraucher sowie notfalls auch mit Haushaltsmitteln gesorgt. Ihre eigene Versorgungstätigkeit stufen die politischen Autoritäten in den kapitalistisch vorbildlichen Nationen mittlerweile jedoch äußerst kritisch ein: ideell als ordnungswidrigen Interventionismus, materiell als Belastung ihrer Haushalte in Tateinheit mit Behinderung einer effektiven Bewirtschaftung des nationalen Energiebedarfs. Privatwirtschaftlich, so das moderne Dogma, soll das alles besser und billiger funktionieren; billiger nicht zuletzt für den Staat, der Haushaltsposten sparen kann; dabei dennoch lohnend für private Investoren, die aus ihren Erträgen dann sogar Steuern zahlen. Und so viel ist an dieser Rechnung ja tatsächlich dran: Nachdem alles Nötige hingestellt ist, von den flächendeckenden Netzen bis zu einem gigantischen nuklearindustriellen Komplex, hat der Staat seine Schuldigkeit getan; der Weiterbetrieb kann durchaus Profit bringend von privaten Unternehmern übernommen werden; und den „öffentlichen Händen“ winkt die einzigartige Chance, ihre jahrzehntelang kostspielig ausgebaute Verfügungsmacht über die Befriedigung des Energiebedarfs ihres Landes bzw. ihrer Region durch Verkauf in dringend benötigte Haushaltsmittel zu verwandeln.

An Interessenten auf der anderen Seite fehlt es nicht: Unternehmensmanager, die ohnehin schon in der Energiebranche engagiert sind, finden den fertig eingerichteten Markt, der sich ihnen da auftut, aufgrund seiner quasi natürlich vorgegebenen monopolistischen Struktur äußerst attraktiv – nichts schöner, als happige Strom- und Gas-„Gebühren“ in mindestens ebenso happige Monopolpreise zu überführen und sich die Versorgung abgelegener Winkel des Landes entweder zu sparen oder von „der Allgemeinheit“ gerecht vergüten zu lassen. Dabei kalkulieren sie mit den Kapazitäten und Reserven, die sich dem Sicherheitsinteresse des Staates in Sachen „Daseinsvorsorge“ für einen wachstumsträchtigen Kapitalstandort verdanken, als einer geschäftlichen Manövriermasse, die sich ganz gut ohne finanziellen Pflegeaufwand profitdienlich verschleißen lässt, wenn man nur die Standards einer für Extremfälle ausgelegten Versorgungssicherheit etwas großzügiger definiert und liberaler handhabt. So geht die „Liberalisierung der Energiemärkte“ in Europa – und anderswo – ihren Gang.

3.

Genau das, was kapitalistisch rechnende Investoren und Firmenkäufer an einem Einstieg in die leitungsgebundene Energieversorgung bzw. an einem Ausbau ihrer einschlägigen Engagements so verlockend finden, steht freilich in Widerspruch zu dem staatlichen Interesse an flächendeckender, sicherer und dennoch billiger Belieferung des gesamten Standorts mit Energie jeder Sorte und Menge; und dieses Interesse hat sich mit dem Beschluss, auch in diesem Versorgungszweig marktwirtschaftlichen Geschäftssinn Regie führen und Kapitalisten Geld verdienen zu lassen, nicht erledigt. Die Aufgabe, den Widerspruch in seiner neuen Fassung konstruktiv zu bewältigen, bleibt der Politik also erhalten; und entsprechend innovativ geht sie vor.

Vom Standpunkt der Versorgungssicherheit aus billigt und fördert eine moderne Energiepolitik den Einstieg und den Ausbau möglichst potenter Unternehmen, die in großem Umfang über Energiequellen, Kraftwerke und Versorgungswege verfügen und so in der Lage sind, jederzeit den reibungslosen Betrieb am nationalen Kapitalstandort sicherzustellen. Monopolisten wären so gesehen nicht einmal die schlechteste Lösung.[2] Vom Standpunkt einer wachstumsförderlich billigen Energieversorgung identifiziert der „ideelle Gesamtkapitalist“ jedoch die Marktmacht großer Konzerne, die sich das monopolistische Verhältnis zwischen Netzbetrieb und Kundschaft zunutze machen möchten und hemmungslose hohe Monopolpreise verlangen könnten, als Gefahr. Unliebsame Wirkungen bekämpft er daher mit hoheitlicher Kontrolle, z.B. in der BRD mit der Verpflichtung der Stromlieferanten, sich ihre Kilowattstundenpreise von den Wirtschaftsministerien der Länder genehmigen zu lassen. Er geht aber auch grundsätzlich, gewissermaßen methodisch, gegen monopolistische Willkür bei der Preisgestaltung vor und scheut keinen bürokratischen Aufwand, um über die fest installierten Versorgungsnetze einen Wettbewerb verschiedener privater Strom- und Gasverkäufer zu inszenieren, was marktwirtschaftlichem Sachverstand zufolge selbsttätig zu niedrigstmöglichen Preisen führt. So dekretieren EU-Recht und der deutsche Gesetzgeber die Freigabe der Röhren und Kabel für die wirkliche oder auch bloß rechnerische, jedenfalls geschäftswirksame Durchleitung eingespeister Energiemengen von bestimmten Anbietern an deren Kunden. An einer speziellen Börse werden freie Strommengen gehandelt. Nationale Regulierungsbehörden kontrollieren die Preise, die die Netzbetreiber den Netzbenutzern, also auch sich selbst in ihrer Eigenschaft als Netzbenutzer berechnen dürfen – immerhin im Durchschnitt ein Drittel der Strom- und Gaspreise, die der Endverbraucher zu zahlen hat –, und ersinnen hochkomplexe Anreizsysteme für eine permanente preismindernde Effizienzsteigerung.[3] Das Kartellamt geht gegen Verträge vor, die lokale oder regionale Gasverteiler langfristig und vollständig an einen Großlieferanten binden, diesem also eine monopolistische Stellung verschaffen.[4] Und so weiter.

Damit setzt die Energiepolitik den Großen des Geschäfts allerdings keineswegs nur Grenzen und einschränkende Bedingungen. Sie eröffnet ihnen zugleich einen Weg, auf einem Markt, der nicht bloß materiell längst fix und fertig eingerichtet, sondern auch flächendeckend mehr oder weniger ausgeschöpft ist, auf dem es kaum neue Käuferschichten zu erobern gibt und dessen Umsatz mit den entscheidenden, nämlich den kapitalistischen Abnehmern auch gar nicht und auf alle Fälle weniger als das allgemeine Wirtschaftswachstum zunehmen soll, dennoch das zu tun, was Daseinszweck eines kapitalistischen Unternehmens ist, nämlich – zu wachsen, Reichtum zu akkumulieren. In fremde Netze eindringen, das Geschäft anderer, gleichfalls zu einem „simulierten“ Wettbewerb verurteilter Gebietsmonopolisten übernehmen – am besten gleich ganz, per Fusion oder Aufkauf –, also: Wachstum durch Zentralisation des Kapitals ist das Mittel der Wahl, das den potentesten Unternehmen mit der „Liberalisierung“ der leitungsgebundenen Energieversorgung von Staats wegen und europarechtlich für ihr Wachstum an die Hand gegeben und natürlich auch ausgiebig genutzt wird.[5]

Mit der gesteigerten Marktmacht der „Energie-Riesen“ ist immerhin in einem Punkt, nämlich was die Beschaffung von Energierohstoffen – in dem Fall vor allem von Erdgas – betrifft, für das Staatsziel einer gesicherten billigen Versorgung eine günstige Bedingung geschaffen. In etlichen anderen Hinsichten bleibt dem Staat für dieses Ziel jedoch mehr denn je zu tun: Manches energiepolitisch Notwendige und Erwünschte rechnet sich ganz einfach nicht von dem Unternehmensstandpunkt aus, den das marktwirtschaftliche Gemeinwesen mit der Überantwortung seiner energetischen „Daseinsvorsorge“ ans kapitalistische Geschäft ins Recht setzt. Redundante Sicherungssysteme bei der Stromversorgung sind und bleiben, marktwirtschaftlich durchkalkuliert, ein weitgehend überflüssiger Kostenaufwand;[6] Einsparungen hier lohnen sich für den Versorger unter Umständen auch dann, wenn das kalkulierte Risiko eines Blackout einmal eintritt.[7] Entsprechendes gilt für Umweltschutzmaßnahmen, auf die kein Management, das sich seinen Aktionären verpflichtet weiß, je von sich aus käme. Entwicklungskosten für alternative Technologien zur Stromerzeugung oder auch zur Methangasgewinnung sind ’rausgeschmissenes Geld für ein Unternehmen, das in mehr als ausreichender Menge über längst abgeschriebene Reaktoren, bewährte Kraftwerke und – dank seiner starken Nachfragemacht – über konkurrenzlos billige Energieträger verfügt und mit der hemmungslosen Ausnutzung des Vorhandenen auf unabsehbare Zeit mehr Gewinn macht als mit irgendwelchen epochalen Fortschritten. Also wird die Staatsmacht tätig. Mit Steuernachlässen, Zuschüssen und Vorschriften zur Preisgestaltung subventioniert sie technologische Neuerungen, die für eine sichere Versorgung auf lange Sicht wichtig sind oder werden könnten; fördert z.B. Verfahren zur Energiegewinnung aus Sonne, Wind, Pflanzen etc., u.a. mit breit gestreuten finanziellen Anreizen zur Einspeisung kleingewerblich gewonnener Strom- und Gasmengen in größere Netze, für die die private Kundschaft mit speziellen Öko-Pfennigen geradestehen darf. Die strahlende Zukunft der Kernenergie, zu deren ausgiebiger Verwendung sie ihre Kraftwerksbetreiber seinerzeit auch erst mit gewaltigen Vorleistungen überreden musste,[8] lässt sich die Staatsgewalt weiterhin große Summen kosten. Mit all dem alimentiert sie zugleich eine Wachstumsbranche, die nach dem Geschmack nationaler Industriepolitiker – anders als der Umsatz der Energieversorger im Land – gar nicht schnell und stark genug wachsen kann, nämlich die Produktion neuartiger Produktionsmittel zur Energiegewinnung. Speziell den Verwaltern des Standorts Deutschland liegt an diesem Geschäftszweig so viel, dass sie in ihrer Energiepolitik das Verhältnis zwischen Energieproduktion und Ausrüstungsindustrie bisweilen auf den Kopf bzw. auf die außenwirtschaftlichen Füße stellen und den Exporterfolg der Anlagenbauer fördern;[9] mit Geld, und indem sie Gelegenheiten zum Ausprobieren und Ausreifen neuer Technologien schaffen; so ähnlich, wie sie es bei der Atomenergie-Industrie immer gehalten haben; auch bei der Subventionierung des Steinkohlebergbaus ist das Interesse am Welterfolg der einschlägigen Ausrüster weitgehend an die Stelle des früher maßgeblich gewesenen Staatsinteresses an einem Mindestmaß an nationaler Selbstversorgung getreten. Gesetzliche Auflagen zum Umweltschutz folgen der gleichen Logik. Dabei verdient der Geniestreich der Partnerländer des Kyoto-Abkommens zur Finanzierung des Klimaschutzes eine Erinnerung, weil er so schön deutlich macht, dass moderne Souveräne vor keinem bürokratischen Irrsinn zurückschrecken, wenn es ihnen darum geht, geschäftswidrige Überlebensnotwendigkeiten ihrer schönen Welt marktwirtschaftlich herbeizumanipulieren, und wie dabei ganz von selbst die Richtigen auf ihre Kosten kommen: Den industriellen CO2-Emittenten hat man Verschmutzungsrechte zugewiesen, quasi zur Erstausstattung umsonst, die sie an einer eigens inszenierten Börse nach Bedarf ver-, notfalls aber auch zukaufen können, so dass ein Profitinteresse an der Einsparung von klimaschädlichen Immissionen entsteht.[9] Natürlich rechnen die Kraftwerksbetreiber ihr staatlich verordnetes Guthaben an börsengängigen Verschmutzungsrechten als umweltschützerischen Kostenaufwand in ihre genehmigten Strompreise hinein…[11]

So kommen Staatsauftrag und Geschäftsinteresse in Sachen nationaler Energieversorgung am Ende doch ganz gut überein.

4.

Und damit sind die besten Voraussetzungen gegeben für ein festes Aktionsbündnis zwischen Regierungen und Energiekonzernen im Umgang mit dem Ausland.

In ihrem Streben nach schierer Größe werden die Energieversorger von ihrer heimischen Regierung bedingungslos unterstützt, soweit es um die Beschaffung unentbehrlicher Energierohstoffe aus fremdländischen Quellen geht; denn da ist Größe identisch mit der Macht, Lieferanten billige Preise und Sicherheiten abzuhandeln und sich als Investor in die Förderung und Anlieferung der benötigten Energieträger einzukaufen. Politische Unterstützung brauchen sie freilich; schließlich muss, damit solche Geschäfte gelingen, auf Seiten der auswärtigen Herrschaft gestiftet und gesichert werden, was man im Erfolgsfall „Kooperationsbereitschaft“ nennt: der Wille, sich auf Geschäftsbeziehungen einzulassen und daran auch dann festzuhalten, wenn deren erpresserischer Inhalt praktisch wirksam wird. Umgekehrt bedienen Außenpolitiker sich gerne der Überzeugungskraft der ökonomischen Abhängigkeiten, die die Privatmacht der in ihrer Obhut beheimateten Energiekonzerne mit ihrem Zugriff auf fremde Bodenschätze bei auswärtigen Herrschaften stiftet.[12]

Eine einflussreiche Staatsmacht ist vom Standpunkt wachstumswilliger Energiekonzerne erst recht gefragt, und umgekehrt ist die Wachstumsmacht großer heimischer Energieversorger für eine um Versorgungssicherheit und um gute Außenwirtschaftsbilanzen besorgte Staatsgewalt von allergrößtem Interesse, wenn mit der „Liberalisierung“ des Energiemarktes das Wachstum des einschlägig engagierten Kapitals per Zentralisation in Schwung kommt. Dann zeichnen sich nämlich für die Akteure der Szene sofort die in jedem Fall viel zu engen nationalen Schranken dieses Wachstums ab, und ihr begehrlicher Blick richtet sich auf ausländische Firmen mit ihrer quasi monopolistischen Verfügungsmacht über erhebliche Teile der Zahlungskraft anderer nationaler Kapitalstandorte. Sache der Regierungen ist es, fremde Souveräne zu einer Privatisierung ihrer Versorgungsunternehmen zu überreden resp. zu nötigen, bei der potente Konzerne aus ihrem Land als Firmenkäufer zum Zuge kommen; deren Aufgabe ist die Mobilisierung einer unwiderstehlichen finanziellen Zugriffsmacht,[13] wobei die öffentliche Hand mit Krediten und Kreditgarantien auch wieder durchaus hilfreich sein kann.[14]

Ganz in diesem Sinn: zwecks Erleichterung des grenzüberschreitenden Zugriffs aufs Energiegeschäft ihrer Partner, haben die EU-Staaten sich darauf geeinigt, ihre alten Nachkriegs-Bündnisse zur gemeinsamen Überwindung des Energiemangels ihrer verwüsteten Industrie-Standorte sowie zur Kontrolle der entsprechenden Kapazitäten in den Westzonen des besiegten Deutschland, Montanunion und Euratom, zu einem Binnenmarkt auch für die leitungsgebundene Energieversorgung fortzuentwickeln. In Osteuropa, in den neuen Mitgliedsländern der EU, wo sie sich sogar noch eine echte Zunahme des Energieabsatzes und vor allem ein Wachstum der Erträge aus dem bis neulich noch zu sozialistischen Billigpreisen abgewickelten Versorgungsgeschäft ausrechnen, sind deutsche und andere westeuropäische Unternehmen schon ganz gut zum Zug gekommen.[15] Über die Chancen der großen Konzerne, durch Zuerwerb auch im Raum der altgedienten westlichen EU-Mitglieder noch bedeutend größer zu werden und die Konkurrenz um die gesamteuropäische Zahlungsfähigkeit in Sachen Strom und Gas aufzunehmen, wacht unparteiisch die Brüsseler EU-Kommissarin für freien Wettbewerb:[16] Die hat gar nichts dagegen, wenn europaweit nur noch ein halbes Dutzend Versorgungsunternehmen aktiv sind, sofern die nur überall frei und fair gegeneinander konkurrieren.[17]

Äußerst wachsam sind allerdings auch die Wirtschaftspolitiker in den Heimatländern der großen, zu derartigen Konkurrenz-Feldzügen überhaupt fähigen Energiekonzerne. Gerade weil sie wissen, was sie von den grenzüberschreitenden Wachstumsbemühungen ihrer nationalen Firmen wollen und haben und warum sie deren Manager dabei ermuntern und unterstützen, wollen die politisch Verantwortlichen eines ganz entschieden nicht, nämlich von den Expansionsstrategien der „nationalen Champions“ ihrer Nachbarn betroffen sein. Aus der Perspektive stellt sich nämlich alles das, was für das Wachstum „eigener“ Konzerne spricht, als energiepolitisches Problem dar; alle Widersprüche einer marktwirtschaftlichen Energieversorgung kehren verschärft als zwischenstaatliche Interessengegensätze wieder: Mit der gewaltigen Privatmacht ausländischer Konzerne wird die Bereitstellung von Energie für den nationalen Kapitalstandort in jeder Form und Menge nicht sicherer, sondern zum Gegenstand einer Konzernpolitik, die sich dem Einfluss des betroffenen Souveräns – womöglich… – entzieht. Das Gleiche gilt für die Preisgestaltung, von der für die Profitrate des Kapitals, auch für die anderweitig verfügbare Kaufkraft der Gesellschaft insgesamt und insofern auch für die Profitmasse, auf jeden Fall also fürs nationale Wachstum, so viel abhängt. Und: Was für die Energieversorgung des Standorts gezahlt werden muss, greift sich ein Unternehmen, dessen Profit und Wachstum gar nicht automatisch den eigenen nationalen Bilanzen nützt, vielmehr eher denen eines konkurrierenden EU-Partners; dessen ‚energiepolitisch-industrieller Komplex‘, über dessen ‚Strukturen‘ man aus eigener Erfahrung, nämlich mit den eigenen Berechnungen und Machenschaften, Bescheid weiß, verfügt über einen festen, dauerhaft anfallenden Ausgabeposten im Gesamthaushalt der Nation und verwendet dieses Stück Reichtum womöglich anderswo und ganz anders, als die betroffene Standortverwaltung es sich wünscht.[18]

Das grenzüberschreitende Geschäft mit der leitungsgebundenen Energie führt folglich nicht nur zu kapitalistischen Konkurrenzkämpfen der massiveren Art, sondern auch zum Konflikt zwischen den Souveränen, die seine Zulassung als Teil des EU-Binnenmarktes beschlossen haben: Gerade von den gewichtigen Nationen mit großen Versorgungsunternehmen duldet keine einen Wettbewerb, der aus ihrer Sicht auf den beständigen Ausverkauf eines Kernstücks ihrer nationalen „Daseinsvorsorge“ hinausläuft. Mit protektionistischen Maßnahmen, die den Zuständigen natürlich sofort einfallen, ist es andererseits aber auch nicht getan. Abgesehen davon, dass sie bindende Beschlüsse gefasst[19] und der EU-Kommission Aufsichts- und Entscheidungsrechte übertragen haben,[20] sind genau die Staaten, die am machtvollsten um ihre energiepolitische Autonomie fürchten, eben selber die härtesten Vorkämpfer des unveräußerlichen Rechts „ihrer“ Energiekonzerne auf EU-weite Expansion. Denn nur so können die ordentlich weiter wachsen und die Konkurrenzmacht entfalten, die nach den nicht zuletzt von Europa aus in die Höhe getriebenen Maßstäben weltwirtschaftlicher Durchsetzungsfähigkeit heutzutage nötig ist, um den Weltenergiemarkt nach seinen beiden Seiten hin zu beherrschen: frei über Energiequellen zu kommandieren und am Energiebedarf fremder Länder zu verdienen; außerdem will man ebenso sehr die „eigenen“ Großkonzerne an der kapitalistisch reproduzierten und wachsenden Zahlungskraft der lieben Nachbarn partizipieren und davon profitieren lassen, wie man sich gegen die Aneignung des Geldes der eigenen Energieverbraucher durch Auswärtige verwahrt. Administrative Abwehr ist daher bestenfalls ein Unterpunkt in der offensiven Strategie der großen Nationen, die darauf zielt, ihre nationalen zu europäischen Champions aufwachsen zu lassen: zu Multis, die am Ende mit ihrer unwiderstehlichen Finanzmacht nicht nur „vaterlandslose“ Aktionäre, sondern auch zuständige Politiker überzeugen. Soweit ihnen das gelingt, tolerieren Europas Führungsnationen es dann auch, wenn gleichwertige Konzerne aus der Nachbarschaft sich an ihrem Energiemarkt bedienen.

5.

Dem Haupt- und Generalwiderspruch ihres Gemeinschaftsunternehmens – konkurrierende Souveräne benutzen einen tatsächlich vereinheitlichten europäischen Gesamt-Markt für national abgerechnete und verbuchte Erträge – fügen die Macher der EU so den Streit um den Markt für leitungsgebundene Energie als eine weitere Unterabteilung hinzu. Und wie für ihr Projekt insgesamt, so haben sie auch für den europäischen Fortschritt in diesem Bereich einen letzten Beweggrund, der alle fundamentalen Souveränitätsbedenken im Prinzip relativiert: Für ihren nationalen Erfolg in der Welt wollen sie und brauchen sie mittlerweile eine gemeinsame Konkurrenzposition gegen den Rest der Welt.[21] Zum einen gegenüber den Staaten, die die benötigten Energierohstoffe liefern und zuverlässig liefern sollen und natürlich um so wirksamer in die Energiepolitik ihrer Abnehmerländer einzubinden und auf unverbrüchliches Wohlverhalten festzulegen sind, je geschlossener ihnen die EU als imperialistischer Machtblock gegenübertritt. Es geht ebenso um die Erpressungsmacht, mit der man interessanten „Drittstaaten“ – „Schwellenländern“ – eine „Öffnung“ ihrer viel versprechenden Märkte für europäische Investoren aufzunötigen vermag. Überwältigende Finanzmacht und politische Überzeugungskraft von wirklich kontinentaler Wucht und Größe sind jedoch nicht so sehr wegen solcher Adressaten der europäischen Energiepolitik vonnöten, sondern für ein Erfolg versprechendes Kräftemessen mit den paar anderen Weltwirtschaftsmächten, die ihrerseits als potente Interessenten mit großem Energiebedarf und kapitalistischer Zugriffsmacht den Weltenergiemarkt mitgestalten. Auf diesem Kampfplatz sind – einmal mehr – die USA mit ihrem „Energiehunger“, ihrem Dollar, ihren Multis und ihrer praktisch bewiesenen Fähigkeit und Bereitschaft, ganze Staaten und Regionen notfalls mit Gewalt auf sich zu orientieren, das Maß aller Dinge und der große Gegenspieler, der fast immer schon bestimmend präsent ist, wo die Europäer sich und ihren Konzernen Ressourcen und Wachstumsfelder eröffnen und sichern wollen.

Freilich zeigt sich hier nur einmal mehr, dass auch dieses überragende gemeinsame Interesse der Euro-Imperialisten an respektabler Weltmacht alles andere als eine Garantie dafür ist, dass sie auch gemeinsame Sache machen. Die Notwendigkeit einer europäischen Energiepolitik sehen alle ein;[22] mit dem Projekt, sie zu machen, ist die Auseinandersetzung um eine gemeinsame Linie erst so richtig eröffnet.

[1] Hierzu steht das Nötige in dem Artikel Zur politischen Ökonomie des Erdöls: Ein strategisches Gut und sein Preis in GegenStandpunkt 1-01, S.87.

[2] In der BRD ist darüber eine „stabile dreigliedrige Akteursstruktur“ entstanden: Neben den 4 vertikal integrierten, sog. VerbundEVU, d.h. EVU, die auf allen Stufen der Energieversorgung von der Erzeugung über den Transport und Verteilung bis zur Endkundenbelieferung tätig sind, beschränken sich die Regionalversorgungsunternehmen regelmäßig auf Gas- und Stromverteilung. Auf der lokalen Ebene zeichnen vielerorts kommunale Unternehmen … für den Betrieb der lokalen Netze verantwortlich… Die Unternehmen der ersten Kategorie sind nunmehr die aus Fusionen hervorgegangenen Unternehmen RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall Europe… Der größtenteils in der VRE vereinte Kreis der Regionalversorgungsunternehmen umfasst infolge zahlreicher zwischenzeitlicher Zusammenschlüsse derzeit ca. 30 RVU. Die Zahl der Stadtwerke bzw. kommunalen Unternehmen beläuft sich momentan auf etwa 900 Unternehmen. (Energierecht, 2. Aufl. 2004, S.XXV)

[3] Die deutsche Bundesnetzagentur etwa will das bisherige Verfahren der Einzelgenehmigungen durch die Vorgabe tendenziell sinkender Netz-spezifischer Höchstpreise für die Strom- resp. Gasdurchleitung ersetzen; die Erlaubnis, Gewinne zu behalten, die mit einer Steigerung der Effizienz der Durchleitung in größerem als dem in den sinkenden Höchstpreisen veranschlagten Umfang erzielt werden, soll auf Dauer für eine Verbilligung dieses Kostenfaktors in der Strom- und Gasversorgung bei gleichzeitig steigenden Gewinnen der Netzbetreiber sorgen. Dabei geht die Behörde sehr sorgfältig vor: Mit detaillierten Untersuchungen bemüht sie sich darum, aus den Bilanzen der Netzbetreiber diejenigen Netzkosten herauszufiltern, die sich auch unter Wettbewerbsbedingungen bei den Lieferanten ergeben würden (SZ, 3.5.06). Auf der Grundlage simuliert ihr zugegebenermaßen kompliziertes Verfahren einen Wettbewerb, der auf Grund der bestehenden Monopolstrukturen der Strom- und Gasnetze nicht existiert (FR, 3.5.06). Experten des „sozialistischen Wettbewerbs“ im „System der Planung und Leitung“ der untergegangenen DDR dürften sich fragen, was sie eigentlich falsch gemacht haben…

[4] Kartellamt mahnt Eon ab: Der Streit zwischen dem Bundeskartellamt und dem Energieversorger Eon-Ruhrgas geht in eine weitere Runde. Das Kartellamt hat Eon wegen seiner langfristigen Lieferverträge für Gas eine Abmahnung geschickt. Die Maßnahme ist ein Zwischenschritt im laufenden Untersagungsverfahren gegen Deutschlands größten Gas-Versorger… ‚Die in den Gaslieferverträgen von Eon Ruhrgas enthaltenen Vereinbarungen mit Weiterverteilern verstoßen in ihrer Kombination von langfristigen Bezugsverpflichtungen und hohem Grad an tatsächlicher Bedarfsdeckung gegen europäisches und deutsches Kartellrecht‘, sagt der Chef der Kartellbehörde. (FTD 13.12.05)

[5] Eine erste Konzentrationswelle kam nach Öffnung der europäischen Strom- und Gasmärkte zu Beginn der 90er Jahre. Durch die Fusion von VEBA und Viag entstand damals der EON-Konzern. RWE verstärkte sich durch die Übernahme von VEW. Den beiden deutschen Versorgungsunternehmen gelang es danach, sich durch Übernahmen in Deutschland und im Ausland an die Spitze der Branche in Europa zu platzieren… Sie sicherten sich die führenden Positionen am deutschen Strommarkt und drangen anschließend auf praktisch alle wichtigen europäischen Märkte vor, auf denen sich attraktive Gelegenheiten für Übernahmen boten. (FTD, 22.2.06) Auslöser der Übernahmewelle ist die Liberalisierung der Märkte für Strom und Gas in Europa. Die Energieversorger müssen ihre Strom- und Gasnetze für Wettbewerber öffnen oder sogar ganz abgeben. Das eröffnet Konkurrenten die Chance, in bisher abgeschottete Märkte einzudringen… Synergien in der Stromproduktion machen horizontale Übernahmen interessant… Daneben hat es für einen Stromkonzern oft Sinn, einen Gasversorger zu übernehmen. Das gibt ihnen mehr Möglichkeiten, auf Schwankungen der Energiepreise zu reagieren: Je nach Marktpreisen können sie das Gas entweder für die Stromversorgung einsetzen oder an Endkunden verkaufen. (FAZNET, 7.9.05) Die Strom- und Gasversorger suchen mehr denn je nach einem optimalen Maß an vertikaler Integration zwischen Energieerzeugung und Transport- und Verteilungsnetzen auf der einen Seite und Energievertrieb und -handel auf der anderen Seite… Konvergenz und vertikale Integration waren für über 50% der Fusionen und Übernahmen im Jahre 2002 ausschlaggebend… Dabei steht der Ausbau von Wettbewerbsvorteilen, eine breitere Kundenbasis und die geographische Expansion außerhalb der Heimatmärkte bei den europäischen Unternehmen ganz oben auf der Agenda. (PwC-Studie zum Strom- und Gasmarkt Mai 2003)

[6] Ein Geschäftspartner der Energieindustrie macht sich schon Sorgen: Seit Beginn der Liberalisierung sind die Investitionen in Kraftwerke, Netze und Leittechnik um 50% zurückgegangen. Des Weiteren wurden ältere Kraftwerke stillgelegt… Hier drohen wir schon auf Reserve zu fahren, wenn die nötigen Investitionen ausbleiben… Die sichere, unterbrechungsfreie Energieversorgung in Europa ist schon heute keine Selbstverständlichkeit mehr… Wir haben in Deutschland einen Substanzverzehr. (ein Vorstandsmitglied der deutschen Zulieferindustrie für die Versorgungswirtschaft im SZ-Interview, 2003)

[7] Den spektakulärsten Fall der jüngeren Vergangenheit, nämlich dessen marktwirtschaftliche Logik erläutert der Artikel zu dem Stromausfall in New York und Umgebung im Herbst 2003: „Blackout: Die politische Ökonomie marktwirtschaftlicher Stromversorgung“ in GegenStandpunkt 4-03, S.109.

[8] In der Anfangsphase der Nutzung der Atomenergie gab es … einen Gegensatz zwischen Reaktorherstellern sowie der ‚öffentlichen Hand‘, die die Entwicklung der Atomenergie vorantreiben wollten, einerseits und den Energieversorgungsunternehmen andererseits. Diese sträubten sich lange, aufgrund unkalkulierbarer Investitionsrisiken, gegen den Bau von AKWs… Im Jahre 1955 wurde mit der Installierung des ‚Bundesministeriums für Atomfragen‘ faktisch ein Ministerium für die expliziten Interessen eines Teils der Großindustrie geschaffen… 1958 wurde das erste von insgesamt vier staatlichen Atomprogrammen mit einem Gesamtvolumen von 17,5 Mrd. DM aufgelegt. … 1967-1975 wurden die meisten noch in Deutschland in Betrieb befindlichen AKWs in Auftrag gegeben. (Danyel Reiche (Hrsg.), Grundlagen der Energiepolitik, S.101f.)

[9] Zwei Beispiele unter vielen: Als ideales Land für den Schritt der Windstrom-Firmen in die Ferne gilt Spanien. Dort … hat die Regierung 2005 ein äußerst lukratives Förderprogramm aufgelegt: Energiekonzerne müssen Solarstrom 25 Jahre lang zum Sechsfachen des Preises des Normaltarifs abnehmen. Kaliforniens Gouverneur hat ebenfalls ein Förderprogramm von einer Mrd. $ auf den Weg gebracht… Die Exportquote der Windkraft-Unternehmen liegt inzwischen bei 60%. (SZ, 24.4.06)

[10] Näheres hierzu steht in dem Artikel „Emissionshandel: Das Recht auf Luftverschmutzung wird vermarktet, um die Emission von Klimaschutz zu stimulieren“ in GegenStandpunkt 2-04, S.18.

[11] Und sie denken auch gar nicht daran, den jüngst eingetretenen Verfall der entsprechenden Börsenkurse – die Energieproduzenten sind so reichlich bedacht worden, dass ihre nicht benötigten Zertifikate nicht mehr viel wert sind – als Preissenkung an ihre Kunden weiterzugeben; allenfalls an Großkunden, was Wirtschaftsminister Glos ‚im Interesse des Standorts Deutschland sehr zu begrüßen‘ (SZ, 5.5.06) findet.

[12] Zu den wichtigsten Fällen enthalten die Artikel „Wem gehört das Kaspische Öl? Der Imperialismus mischt eine Region neu auf“ in GegenStandpunkt 3-2000, S.151, „Zur politischen Ökonomie des Erdöls: Ein strategisches Gut und sein Preis“ in GegenStandpunkt 1-01, S.87 sowie „Die ökonomischen und politischen Beziehungen Europas zu Russland: Euro-Imperialisten auf dem langen Marsch nach Moskau“ in GegenStandpunkt 4-05, S.48 die nötigen Erläuterungen.

[13] Wie gut das z.B. zwischen Spanien und Lateinamerika funktioniert, wird anlässlich der versuchten Übernahme von Endesa durch Eon auch in Deutschland mal publik: Endesa ist die Nr. 1 in Chile, Argentinien, Kolumbien und Peru… Zunehmend hat der Energieriese in den letzten Jahren in erneuerbare Energien und in Gas investiert und hält Beteiligungen in anderen Branchen, etwa an Telekommunikationsfirmen… Besonders das feste Standbein in Lateinamerika und die Marktführerschaft auf dem spanischen Strommarkt machen Endesa interessant für übernahmewillige Konkurrenten… (FTD, 21.2.06) Dass die „übernahmewillige Konkurrenz“ zugleich ihre Einkaufsmacht potenziert, wenn sie die Lieferbeziehungen und Investitionen einer Firma wie Endesa hinzugewinnt, versteht sich von selbst: Eon gewinnt über diese Beteiligung (an Endesa) Anschluss an das Mittelmeer… Damit vermindert sich für Eon bei der Rohstoffversorgung mit Gas die Abhängigkeit von Russland und den Nordsee-Erzeugern… Endesa selbst unterhalte weitere Unterbeteiligungen in Portugal, Nordafrika und Italien… (ebd.)

[14] Die Kreditbürgschaft der deutschen Bundesregierung für den Bau der Gas-Pipeline aus Russland durch die Ostsee nach Mecklenburg ist da nur ein – zum Zwecke der üblen Nachrede gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden Schröder bekannt gewordenes – Beispiel.

[15] „Der Energiemarkt in Ländern wie Polen, Ungarn oder Tschechien ist attraktiv für westeuropäische Versorger. Im Gegensatz zu den stagnierenden Stammmärkten gelten Wachstumsraten von 4% jährlich langfristig als realistisch… West-Versorger haben bislang 18,3 Mrd. Euro für Strom- und Gasversorger in der Region ausgegeben. Beteiligungen im Wert von 32 Mrd. Euro stünden aber noch zur Privatisierung an: Bei Eon könnte eine Aufstockung des Anteils am führenden slowakischen Energieversorger ZSE … von 49 auf 89% anstehen… Mit der Herstellung möglichst geschlossener Versorgungsgebiete zielt der Vorstand zugleich auf höhere Synergieeffekte. In Polen, größter Markt der Region, hat Eon bisher kein Standbein, während RWE sich den Warschauer Versorger Stoen zulegte… Mit dem Erwerb der Mol-Aktivitäten (sc. der Geschäfte eines ungarischen Gaskonzerns) dürfte der Düsseldorfer Konzern den Rivalen RWE als größten Investor der Branche in der Region überholt haben.“ (FTD, 16.1.06)

[16] Dabei kümmert man sich in Brüssel intensiv auch um die ideellen und technischen Voraussetzungen einer grenzüberschreitenden Konkurrenz um Größe: Der zuständige EU-Kommissar Piebalgs will „eine europäische Netzaufsicht schaffen, die Zugang zu allen Informationen hat. Unternehmen müssen wissen: Kann ich meinen Strom in Deutschland verkaufen? Habe ich Zugang?“; und er will „technische Investitionen anstoßen… So gebe es keine Verbindung zwischen Polen und Deutschland und praktisch keine Vernetzung zwischen Belgien und Deutschland.“ (FTD, 9.2.06)

[17] Da hat die Kommission freilich viel zu tun; die Konkurrenzkämpfe von Kapitalisten sind eben kein Fairness-Wettbewerb: Kommission greift im Energiesektor härter durch: In den kommenden Wochen soll gegen etablierte Energieunternehmen ein Kartellverfahren eingeleitet werden. Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes kündigte an, dass sie eine Reihe von Anti-Trust-Verfahren gegen Firmen eröffnen will, die im Strom- und Gassektor der EU operieren… Sie wies darauf hin, dass die Marktliberalisierung bislang beim Aufbrechen der ‚ineffizienten Energiemärkte der Vergangenheit‘ wenig erfolgreich war. EDF, EON und Ruhrgas werden als wahrscheinliche Kandidaten benannt. Im EU-Bericht über mangelnden Wettbewerb auf den EU-Strom- und Gas-Märkten werden folgende Mängel benannt: Hohe nationale Marktkonzentration; vertikale Integration; fehlende Transparenz; fehlende Marktmechanismen für die Preisbildung… (Euractiv, 17. 2. 06)

[18] Alle drei Gesichtspunkte fassen sich für die Zuständigen in dem Stichwort „strategisch“ zusammen: Mit der ‚strategischen Bedeutung für den französischen Energiesektor‘ begründete Villepin die Fusion zwischen Gaz de France und Suez als die beste Lösung, um die Übernahme von Suez durch Enel zu verhindern. Villepin sagte, das Ziel dieser Fusion sei die Gründung eines der weltweit größten Energieunternehmen, insbesondere im Erdgassektor, wo er die Marktführung für Flüssiggas einnehmen könnte… Der Staat würde weiterhin eine Sperrminorität halten. ‚Wir wollen wirkliche Kontrolle über die strategischen Entscheidungen des Konzerns‘, wurde ein Berater von Villepin zitiert. (Euractiv, 27.2.06)

[19] Natürlich handelt es sich, der Sachlage entsprechend, um alles andere als einen einfachen, klaren Beschluss: Die Beteiligten haben in ihre Vereinbarung eine „Reziprozitätsklausel“ eingebaut, derzufolge z.B. der eigene Strommarkt fremden Anbietern verschlossen bleiben darf, wenn deren Regierung ihrerseits nicht gleichen Zugang zu ihrem Netz ermöglicht; alle möglichen Übergangsfristen haben sie sich auch genehmigt.

[20] Und die nimmt ihre Befugnisse auch wahr: EU-Energiekommissar Piebalgs will Ende März Vertragsverletzungsverfahren gegen mehrere EU-Mitgliedstaaten einleiten, weil diese die Energiebinnenmarktrichtlinie zur Öffnung der Märkte nicht vollständig umgesetzt haben oder mangelhaft anwenden. (vwd, 16.2.06)

[21] An der nötigen Gemeinsamkeit wird in Brüssel gearbeitet: Die Behörde definiert ‚sechs Prioritätenbereiche‘, die Europas effiziente Energieversorgung und die Lieferungen sicherstellen sollen. Dazu gehören Schritte in Richtung einer gemeinsamen Energie-Außenpolitik, die Vollendung des EU-Gas- und Elektrizitätsmarkts und mehr Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten bei Notfällen. (FTD, 8.2.06)

[22] Dass diese Notwendigkeit seit Anfang dieses Jahres hauptsächlich mit Verweis auf die angebliche Unzuverlässigkeit Russlands als Erdgas-Lieferant beschworen wird, die im Streit mit der Ukraine zutage getreten sei – dass die Ukraine mit ihrer Zahlungsunwilligkeit eine nur wenige Tage dauernde Sperre ihrer Gasversorgung provoziert und sich einiges von den Lieferungen in die EU abgezweigt hat, ist mit bemerkenswerter Konsequenz „dem Kreml“ zur Last gelegt worden –, macht auf der einen Seite den ziemlich extremen Anspruch deutlich, mit dem die Europäer ihrem größten Erdgaslieferanten begegnen: Ihre Abhängigkeit von russischen Lieferungen erscheint ihnen so lange als existenzielle Unsicherheit, wie sie nicht in der Lage sind, sich selber die unbedingte Vertragstreue ihres „Partners“ zu garantieren – oder notfalls auf ihn verzichten zu können. O-Ton der Kommission: Die ‚Gaskrise‘ hat eine der größten Schwächen der europäischen Energiepolitik bloßgelegt: Aufgrund nationaler Interessen gibt es keine wirkliche gemeinsame Energiepolitik und der Schaffung eines Energiebinnenmarkts stellen sich zahlreiche Hindernisse in den Weg… Europa müsse mehr in eigene Energieressourcen investieren… Energiekommissar Piebalgs sagte unter Verweis auf den Gasstreit zwischen Russland und der Ukraine: ‚Es ist offensichtlich, dass Europa eine klarere und kollektivere und geschlossene Politik zur Sicherung der Energieversorgung braucht. Bislang wird die Frage der Versorgungssicherheit nur wirklich auf der Ebene der Mitgliedstaaten angegangen; in Wirklichkeit jedoch brauchen wir in diesem Bereich eine viel umfassendere europaweite Strategie.‘ (Euractiv, 5.1.06) Auf der anderen Seite hat die EU hier aber keineswegs bloß ein imperialistisches Problem mit Russland. Das Defizit, das ja nicht bloß die Brüsseler Strategen registrieren, betrifft ziemlich grundsätzlich die Unfähigkeit der Europäer, selbst, aus eigener Machtvollkommenheit, für die sichere Bedienung ihrer vitalen Interessen durch den Rest der Welt einzustehen – so wie die USA es ihnen vormachen. Daran messen sie sich.