Deutschlands Ausländerproblem
Bemerkungen über den regierenden Fundamentalismus in einem bekanntermaßen „ausländerfreundlichen Land“

Kanther bilanziert die Erfolge seines Asylgesetzes und entdeckt zugleich lauter neue Problemfälle: politische Umtriebe von unerwünschten Kurden und zunehmende Ausländerkriminalität. Die nationalen Ansprüche verlangen einen intakten Volkskörper; Bürger, die als Deutsche zu Deutschland stehen. Deshalb ist „Deutschland ist kein Einwanderungsland“ mehr. Wo die staatlicherseits gestiftete Ausländerfeindschaft praktisch wird, wird sie als Ordnungsproblem behandelt.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Deutschlands Ausländerproblem
Bemerkungen über den regierenden Fundamentalismus in einem bekanntermaßen „ausländerfreundlichen Land“

Vor zwei Jahren hatte Deutschland eine „Asylantenflut“ zu bewältigen. „Wirtschaftsflüchtlinge“, die zu Hunderttausenden nach Deutschland flüchteten, um dort das politisch Verfolgten vorbehaltene Recht auf Asyl zu „mißbrauchen“, so ungefähr lautete damals die offizielle Problemdefinition, wurden zum Staatsnotstand erklärt. Das Problem ist mittlerweile erledigt. Der einschlägige Grundgesetzartikel wurde geändert[1], und ein Jahr nach Inkrafttreten teilt das Innenministerium mit, daß sich das neue Asylgesetz „bewährt“ hat. In der Erfolgsbilanz spielt die subtile Unterscheidung von berechtigter und mißbräuchlicher Inanspruchnahme des Asylrechts, mit der das Rechtsbewußtsein eine Zeit lang beschäftigt wurde, keine Rolle mehr: „Die Zahl der Asylsuchenden ist um 71,4 Prozent gesunken“.[2] Die Anerkennungsquote wurde von 6,9% (1991) auf 3,2% (1993) gesenkt. Mehr als 500.000 Anträge, die sich in den letzten Jahren bei den Behörden vor allem deswegen angesammelt haben, weil der Rechtsstatus von Aussiedlern aus den ehemaligen Ostblockstaaten erst noch festgelegt werden mußte, wurden 1993 zügig aufgearbeitet. Davon wurden handgezählte 16396 anerkannt.[3]

Zufriedenheit stellt sich im Innenministerium dennoch nicht ein. Denn erstens ist „die Zahl der Asylbewerber“ immer noch zu hoch; Kanther will sie „weiter senken“. Und zwar unabhängig davon, daß auch das zweite Argument, mit dem die deutsche Politik die Dringlichkeit ihres Handlungsbedarfs einmal begründet hat – die „Flut“, die die BRD „überrollt“ –, gegenstandslos geworden ist und zur Begründung weiteren Handlungsbedarfs auch nicht mehr herangezogen wird. Die zuständige Stelle sorgt so selbst für die Klarstellung, daß Elendsfiguren aus anderen Staaten in Deutschland nicht erst dann unerwünscht sind, wenn sie massenhaft auftreten. Es bedarf keines weiteren Arguments gegen sie als das, was mit ihrer Eigenschaft als Ausländer feststeht: Als solche haben sie grundsätzlich kein Aufenthaltsrecht auf deutschem Boden, sie haben dem deutschen Staat auch nichts zu bieten, was ihm als Grund einleuchten könnte, von diesem Prinzip eine Ausnahme zu machen, und deswegen bekommen sie das Prinzip in seiner vollen Härte zu spüren: Sie gehören nicht hierher. Mehr spricht nicht gegen sie. Die menschlichen Empfindungen zutiefst aufgeschlossene deutsche Öffentlichkeit rechnet ihnen das bei Gelegenheit auch hoch an. Wenn z.B. Abschiebehäftlinge, die nun vorübergehend die deutschen Gefängnisse überfüllen, mit einer Verzweiflungstat in die Schlagzeilen kommen, wirbt sie regelrecht um Verständnis für diese eigentlich anständigen Menschen, die „keine Verbrechen“ begangen, sondern „nur einen Asylantrag gestellt“ haben, und fordert zur Verbesserung ihrer Haftsituation eine psychologische Betreuung, mehr Dolmetscher und vor allen Dingen eine Verkürzung der unmenschlich langen Haftdauer – durch beschleunigte Abschiebung, der ein paar auswärtige Souveräne unverständlicherweise immer noch im Weg stehen.[4]

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Und zweitens machen sämtliche Fortschritte bei der endgültigen Lösung der Asylfrage das Problem gar nicht kleiner, wenn sich herausstellt, daß die Asylsuchenden nur ein Bestandteil des viel größeren Ausländerproblems sind, an dem Deutschland laboriert. In der Chefetage dieser Nation wird, allen voran vom Kanzler und seinem Innenminister, die Akkumulation der Gesichtspunkte vorangetrieben, unter denen sich Ausländer das Prädikat „unerwünscht“ zuziehen – nach den Asylanten und illegalen Einwanderern kommen die Ausländer wegen politischer Umtriebe ins Gerede, dann wird die „Ausländerkriminalität“ ins Gespräch gebracht usw. Dabei handhaben die regierenden Demokraten die Asylfrage, die sie auf ihren allgemeinen Kern zurückgeführt haben, sehr zielgerichtet als Exempel. Von den in dieser Frage gesetzten Maßstäben in der Beurteilung und Behandlung unerwünschter Ausländer gehen sie aus, wenn sie ganz anders definierte Problemfälle auf die Tagesordnung setzen und an denen die nächsten richtungsweisenden Fortschritte machen. So fallen Grund und Ergebnis der Affären immer deutlicher mit dem politischen Willen zur Unterscheidung von Deutschen und Ausländern zusammen.

An die demonstrierenden Kurden, die neulich vorübergehend eine Autobahn blockiert haben, um auf die Lage ihres Volks aufmerksam zu machen, wurde von vornherein ein zwar abstrakter, aber sehr eindeutiger Maßstab angelegt. Die für die Richtlinien deutscher Politik zuständige Instanz verwies auf das „Gastrecht“, das die Kurden „in unerträglicher Weise mißbraucht“[5] haben, und bestand damit unmißverständlich darauf, die Protestaktion unter dem Gesichtspunkt zu betrachten, daß Ausländer sie veranstaltet haben. Der Kanzler insistierte darauf, daß deren Treiben einem speziellen Beurteilungskriterium unterliegt, dem Aufenthaltsrecht, das ihr Gastgeber ihnen gewährt, also auch definiert und gegebenenfalls entzieht. Und er hatte damit gleich den richtigen Ton getroffen. Angemessen – und deswegen auch sofort konsensfähig zwischen der christlich-liberalen Regierung und der sozial denkenden Opposition – war dieser Maßstab der Sache, an der die maßgeblichen Demokraten parteiübergreifend Anstoß genommen haben und die ihre Toleranzgrenzen ganz entschieden überstiegen hat, nämlich insofern, als es sich um ein Verbrechen handelte, das so überhaupt nur Ausländer begehen können: „Wer einen fremden Bürgerkrieg auf deutschem Boden anfangen oder fortsetzen will, wird die ganze Härte der Gesetze spüren.“[6] Die deutsche Politik sah sich herausgefordert von Ausländern, die für ihren eigenen, also „fremden“ Standpunkt eingetreten waren, was in einer Nation, die ihr menschliches Inventar gerade auf den nationalen, nämlich deutschen Standpunkt einschwört, noch nicht einmal in kritischer Absicht gegen den deutschen Staat gemeint sein muß, um von dessen Sachwaltern als nicht zu duldendes, abweichendes Verhalten wahrgenommen zu werden. Daß sie ein genuines Ausländerverbrechen bekämpften, dessen ganze Definition aus der tief in ihrer Nationalistenseele empfundenen Notwendigkeit zur Unterscheidung von In- und Ausländern herrührt, war den verantwortlichen Demokraten so selbstverständlich, daß sie vom ersten Moment an und von höchster Stelle aus einen staatlichen Handlungsbedarf anmeldeten, der sich ausdrücklich an anderen Kriterien ausrichtet als denen, die für die einheimische Bevölkerung gelten.[7] Das Prädikat „unerwünscht“ wurde vergeben und durch die Forderung nach Abschiebung der betreffenden Subjekte praktisch klargestellt, daß diejenigen, denen trotz fremder Staatsangehörigkeit die Gnade zuteil wird, sich in Deutschland aufhalten zu dürfen, sich gefälligst politisch unauffällig zu verhalten haben, wenn sie ihr Aufenthaltsrecht nicht verspielen wollen. Zur Bekräftigung dieser Kautele des „Gastrechts“ durften die protestierenden Kurden herhalten.

Der Innenminister hatte jedoch noch mehr zu erledigen. Der von der Politik her fälligen Konsequenz standen nämlich in Gestalt gewisser völkerrechtlicher Verpflichtungen der Bundesrepublik, denen zufolge nicht in Länder abgeschoben werden darf, in denen den Abgeschobenen Folter oder die Todesstrafe droht, „juristische Abschiebehindernisse“ entgegen. Und auf die hatten sich zum Verdruß des Ministers auch noch 4 SPD-geführte Bundesländer kapriziert, die den Vollzug der Abschiebung kurdischer Asylbewerber in den heimatlichen Bürgerkrieg vorübergehend ausgesetzt hatten. Für Kanther war es daher höchste Zeit, seinen Länderkollegen die politische Zielsetzung zu erläutern, die in Bonn mit der neuen Rechtslage in Sachen Asyl und deren immer perfekteren Umsetzung verbunden wird.[8] Er erklärte, „die SPD müsse die von ihr 1993 mitbeschlossenen restriktiven Asylregelungen einhalten“, ihr Verhalten „stelle geradezu eine Aufforderung zur illegalen Einwanderung dar“.[9] Wo die Asylgesetze doch zur Abschreckung unerwünschter Ausländer dienen! Für Kanther war es daher „politisch absolut unerträglich“, die Drohung, von der die abschreckende Wirkung ausgeht, Ankömmlinge durch die deutschen Behörden postwendend den Gefahren für Leib und Leben auszuliefern, denen sie zu entkommen versuchen, durch irgendwelche in der Rechtslage angeblich noch bestehenden „Abschiebehindernisse“ zu verwässern. Er bestand darauf, daß die Rechtslage der politischen Zielvorgabe entsprechend interpretiert wird; mit Hilfe landeskundlicher Bildungsarbeit beispielsweise, wie sie der bayrische Innenminister Beckstein in dem Fall vorbildhaft geleistet hat, der zu berichten wußte, daß abgeschobene Kurden in der Türkei „keine unangemessene Behandlung“ oder gar die Todesstrafe zu befürchten haben[10]; oder mit einer extrem differenzierten Sichtweise, mit der witzigerweise derselbe Beckstein den Unterschied herausarbeitete zwischen der zugestandenermaßen vorhandenen „generellen Gefahr“ der Mißhandlung durch türkische Sicherheitskräfte, die allerdings kein Hinderungsgrund für die Abschiebung sei, und einer „konkreten Gefahr“ für den Einzelnen, die zwar einer Abschiebung entgegenstünde, von der aber nicht auszugehen sei[11]; oder mit Kanthers praktischem Hinweis auf die „Fluchtmöglichkeit im eigenen Land“[12], welche die Angesprochenen sinnvollerweise ergreifen, bevor sie überhaupt in die Verlegenheit geraten, von der deutschen Ausländerbehörde den Sicherheitskräften in ihrer Heimat übergeben zu werden. Dieses Abschreckungsideal gegen unerwünschte Ausländer aller Art durch die Abschiebung von ein paar Kurden erheblich realistischer gemacht zu haben, ist ein weiteres Ergebnis der Kurdenaffäre. Jedoch immer noch nicht die Hauptsache.

Die Unerbittlichkeit, mit der die Mannschaft um Kohl und Kanther auf der praktischen Konsequenz der Abschiebung bestanden hat, hatte nämlich noch andere Adressaten als die Ausländer in Deutschland, die sich merken sollen, was ihnen blüht, wenn sie sich bei ihrem Gastgeber unbeliebt machen. Gleich in zwei Fällen – eben im Streit um den Abschiebestopp der SPD-Länder und dann gleich noch im Kampf gegen das „Kirchenasyl“ – sah sich der Innenminister zu der Klarstellung herausgefordert, daß das von ihm verfochtene Prinzip der Abschiebung keine Ausnahmen duldet. Auf den Plan gerufen hatten den Minister die extrem einzelnen Fälle, in denen in der Republik rechtlich und moralisch begründete Bedenken gegen letzte Konsequenzen im Umgang mit unerwünschten Ausländern geltend gemacht wurden; und zwar Bedenken, denen allemal die Anerkennung des Prinzips zugrundelag, das mit der Regierungslinie vorgegeben war. Die SPD-Länderinnenminister betrachteten die Rechtslage, die sie zu ihrem Abschiebestopp veranlaßt hatte, selbst als Hindernis für den eigentlich fälligen Umgang mit Subjekten, die auch ihren Abscheu erregt hatten und die „ganze Härte der Gesetze zu spüren“ bekommen sollten; und sie ließen ihrer Phantasie freies Spiel, wie durch Ausschöpfung aller Rechtsmittel – von der Ausweisung über drastische Gefängnisstrafen bis zu verschärften Kontrollen der Arbeitsämter und der Gewerbe- und Gaststättenaufsicht, „um illegale Aufenthalts- und Beschäftigungsverhältnisse aufzuspüren und damit Rückzugsräume der PKK zu verhindern“[13] – für eine Kompensation der entgangenen Vergeltung zu sorgen sei. Die schroffe Zurechtweisung aus Bonn ersparten sie sich damit ebensowenig wie die Kirche, die sich ihr Mitleid auch ziemlich für die ausgewählten Fälle aufgehoben hat, in denen sie „nach Prüfung des Einzelfalls“ eine Abschiebung „in Folter und Tod“ nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren kann.[14] Die bekam dafür vom zuständigen Christen im Innenministerium eine Lektion über das Verhältnis von Kirche und Staat erteilt wie schon lange nicht mehr: „Die Berufung auf angebliche moralische und sittliche Überzeugungen berechtigt in einer freiheitlichen Demokratie nicht zum Rechtsbruch.“ Daran, daß überhaupt Ausnahmen vom Prinzip gefordert wurden, zeigte sich für den Minister nämlich nur allzu deutlich, daß es in seiner Republik und selbst bei wichtigen Entscheidungsträgern ganz grundsätzlich am rechten Verständnis für die geltende Werteordnung und die Rangfolge ihrer Prinzipien hapert. Er bestand deswegen ausdrücklich darauf, daß Recht und Moral keine höheren Prinzipien, sondern unangemessene Maßstäbe sind, wenn sich der Staat – z.B. durch die politische Betätigung von Ausländern – zu einem speziellen Umgang mit Fremdlingen veranlaßt sieht. Mit der Einforderung der Konsequenzen aus seinem Standpunkt verpflichtete er die abtrünnigen Instanzen auf diesen Standpunkt und verlangte ihnen ab anzuerkennen, daß Ausländer keine normalen Rechtssubjekte sind.[15] Diese allgemeine Lehre wurde dem nationalen Rechtsbewußtsein durch ein Hilfsargument nahegebracht, das im bürgerlichen Verstand jedes Bedenken gegen den Einsatz der Staatsgewalt außer Kraft setzt: Die Autobahnblockierer wurden zu Terroristen erklärt.

Mitten in diese Maßstäbe setzende Affäre platzte Kanther dann noch mit einem weiteren Schlager. Er legte der Öffentlichkeit – zur Einübung der eben gelernten Lektion – seine jährliche Verbrechensstatistik vor und dabei den besonderen Augenmerk auf die Ausländer:

„Anlaß zu großer Sorge gibt nach Worten Kanthers die Entwicklung der Ausländerkriminalität. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger sei in den alten Ländern und in Berlin von 32,2 Prozent im Jahr 1992 auf 36,2 Prozent (608.000 Fälle) im Jahr 1993 gestiegen. Auch nach Abzug der Verstöße gegen das Asylverfahrens- und gegen das Ausländergesetz liege der Anteil der Ausländer an der Zahl der Tatverdächtigen noch bei 29,7 Prozent. Den Ausländern, die seit langem in der Bundesrepublik leben, bescheinigte Kanther annähernd dieselbe Rechtstreue wie den Deutschen. Besorgniserregend sei jedoch die höhere Verdächtigenquote bei ausländischen Jugendlichen; erschreckend sei der Anteil bei Ausländern, die sich nur kurzfristig in Deutschland aufhielten. Die größte Gruppe unter nichtdeutschen Tatverdächtigen sind nach Worten des Ministers Asylbewerber mit einem Anteil von 37,1 Prozent (1992: 33,9 Prozent). Diese verübten zumeist Ladendiebstähle; allerdings stellten sie auch jeden achten Tatverdächtigen bei Mord und Totschlag, Vergewaltigung, Raub, Wohnungseinbruch und Heroindelikten. Kanther kündigte an, alle Mittel des Ausländerrechts ausschöpfen zu wollen, damit die Zahl der Straftaten künftig sinkt.“ [16]

Das, was den obersten Verbrechensbekämpfer da „zu großer Sorge“ veranlaßt, beruht ganz auf seinem Beschluß, ausländische Verbrecher nicht dem Kollektiv der Verbrecher zuzurechnen, sondern dem der Ausländer. Um dem Thema „Ausländerkriminalität“ Konturen zu geben, läßt er aus einer Statistik, die erst einmal alle Verbrecher erfaßt, die Ausländer extra heraussortieren, was den Vorteil hat, daß die Bilanz dann differenziert aufklärt über die kriminelle Energie, die Fremde nach Deutschland einschleppen. Und siehe da: Die Gefahr wächst „besorgniserregend“. Kaum betrachtet man das so aufgeworfene Problem noch etwas differenzierter und unterscheidet nach einer politisch wohlabgewogenen Skala der Unerwünschtheit die Ausländer noch einmal in solche, „die seit langem in der Bundesrepublik leben“, in die, „die sich nur kurzfristig in Deutschland aufhielten“ und in die „Asylbewerber“, bestätigen die Zahlen: Je mehr sich die Ausländer von ihrer Fremdheit bewahren, umso krimineller sind sie. Das Ganze liest sich nicht von ungefähr wie ein zum Zwecke der Denunziation erfundenes Konstrukt; es wird schon auch so gemeint und so hingedreht worden sein. Sein Auftraggeber kennt sogar den gängigen Einwand, der der Hetze mit „erschreckenden“ Entwicklungen in der Ausländerkriminalität gelegentlich entgegengehalten wird. Daß die Zahlen durch die Verschärfung der Ausländergesetze in die Höhe getrieben werden, gibt er bereitwillig zu. Um „nach Abzug der Verstöße gegen das Asylverfahrens- und gegen das Ausländergesetz“ mit umso mehr Berechtigung mit den außerordentlichen Raten „nichtdeutscher Tatverdächtiger“ gegen Ausländer hetzen zu können. Wenn der Innenminister das tut, dann tut er es jedoch nicht aus persönlicher Abneigung, sondern im Rahmen seines Staatsauftrags. Wovon sich Kanther seine etwas rassistische Sicht bestätigen läßt und was die Zahlen seiner Statistik bei Licht besehen einzig zum Ausdruck bringen, ist der gar nicht so erstaunliche Umstand, daß die von Ausländern begangenen Verbrechen in dem Maße zunehmen, in dem der deutsche Staat ihnen die Chance auf eine irgendwie an bürgerliche Maßstäbe noch erinnernde Existenz nimmt, indem er ihnen verunmöglicht, in Deutschland überhaupt Fuß zu fassen. Diesen Zusammenhang registriert der Minister so, daß die Ausländer mit ihren kriminellen Umtrieben dem Staat zunehmend Probleme bereiten. Und damit ist seine Sicht der Dinge auch schon fertig. Denn so, aus der praktischen Perspektive des Staats gesehen, ist das nichtdeutsche Gewese Quelle eines steigenden Anteils der auf deutschem Boden verübten Verbrechen. Und wenn das für die maßgebliche Instanz erst einmal als das Problem des Staats feststeht, hat sie damit auch einen weiteren Grund für einen speziell auf Ausländer ausgerichteten Handlungsbedarf. Ladendiebstahl ist in der Nation dann eben nicht gleich Ladendiebstahl, sondern zeugt bei einer ganzen Abteilung der Bevölkerung von einem genuin undeutschen Verhalten, dem nicht im Rahmen der gewöhnlichen Verbrechensbekämpfung durch die Anwendung des Strafrechts beizukommen ist, sondern das den Einsatz „aller Mittel des Ausländerrechts“ gebietet.

In dem Maße, in dem die deutsche Politik ihre von ihr selbst produzierten Gründe entdeckt und vermehrt, Ausländer nicht wie Deutsche zu betrachten, und in dem Maße, in dem sie aus eben diesen Gründen die verschiedenen Abteilungen der Staatsgewalt mit zusätzlichen Rechtsmitteln gegen Ausländer ausstattet, häufen sich in der Republik dann auch die Fälle, in denen die untergeordneten Instanzen – Polizei und Justiz – durch außerordentliche Grobheiten gegen Ausländer auffallen. Nur wie. Wenn gelegentlich ein paar Zigaretten-schmuggelnde Vietnamesen auf einer Polizeistation mißhandelt werden oder ein Kurde beim Plakatkleben erschossen wird, findet sich in der Republik einfach kein Journalist, der die Frage aufwirft, wieviel davon in den politischen Auftrag fällt, mißliebige Ausländer zu stellen, dingfest zu machen und auf ihre Abschiebung vorzubereiten. So sehr ist diese Auftragslage jenseits aller Kritik. Stattdessen werden eifrig Zufälle und persönliche Motive ins Spiel gebracht, die zu den „Pannen“ geführt haben könnten, und ausgerechnet die verantwortlichen Politiker, die der Polizei und der Justiz immer weitreichendere Kompetenzen einräumen, aufgerufen, den Fall zu untersuchen.

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Nachsagen läßt es sich das in seinem durch Lichterketten befestigten guten Ruf durch nichts mehr zu beschädigende „ausländerfreundliche Land“ freilich nicht, daß es ein Problem mit Ausländern hat. Der Kanzler persönlich wird nicht müde, ausländerfeindliche Umtriebe zu ächten, auf das „Gastrecht“ hinzuweisen, das Ausländern in Deutschland gewährt wird, und zu betonen, daß die überwältigende Mehrheit von ihnen „in Frieden und guter Nachbarschaft mit den Deutschen zusammenlebt“. Die Eignung dazu wird „unseren ausländischen Mitbürgern“ regelmäßig von allen möglichen maßgeblichen Figuren bescheinigt: Sie sind fleißig, passen sich unseren Gepflogenheiten weitgehend an; diejenigen, „die seit langem in der Bundesrepublik leben“, weisen laut Bericht des Innenministeriums „annähernd dieselbe Rechtstreue wie die Deutschen“ auf; „hier geborene“, weiß der neue Bundespräsident, „unterscheiden sich kaum von den Deutschen“; sogar zu Heimatgefühlen gegenüber Deutschland sollen einige von ihnen fähig sein. Lediglich Minderheiten, so die offizielle Sicht, machen sich unbeliebt. – Aber was heißt das schon, wenn die immer zahl- und umfangreicher werden; und zwar deswegen, weil dieselben Politiker, die über die Anpassungsleistung von Ausländern an „unsere“ Gebote und Gepflogenheiten voll des Lobes sind, ganz entschieden an der Unterscheidung der Kriterien des Wohlverhaltens arbeiten, die an Deutsche und Ausländer angelegt werden. Als Dokument staatlicher Zufriedenheit mit den Ausländern in Deutschland, ist die zitierte Sicht auch schwerlich mißzuverstehen. Schließlich ist nicht zu übersehen, daß es sich bei ihr nur um eine Einleitung handelt, die regelmäßig in bemerkenswerter Weise fortgesetzt wird. Es hat sich eingebürgert, daß diejenigen, die sich im Umgang mit den unerwünschten Minderheiten unter den Ausländern – den ungebetenen, politisch auffälligen, kriminellen etc. – den Auftrag zu „unnachsichtigem“ Vorgehen erteilen, damit schon wieder eine zutiefst ausländerfreundliche Zielsetzung verbinden. „Die ganze Härte der Gesetze“ – und wo die nicht ausreicht die Schaffung zusätzlicher Handhaben – verlangen sie gegen die von ihnen ausgemachten Problemfälle, „um das friedliche Zusammenleben mit der überwältigenden Mehrheit der Ausländer zu sichern“.[17] Nach einer Logik, die Schönhuber nicht perfekter beherrscht, wenn er „den Herrn Bubis“ vom Zentralrat der Juden beschuldigt, durch sein Verhalten den Antisemitismus in Deutschland zu schüren, und die dem Republikaner-Chef erst jüngst den Vorwurf der Volksverhetzung eingetragen hat, bezichtigen demokratische Politiker die von ihnen gerade ins Visier genommenen Ausländer, die Ausländerfreundlichkeit zu gefährden, die Ausländern in Deutschland entgegenschlägt. Um die aufrechtzuerhalten, müssen sie gegen Ausländer vorgehen.

Die Herren Demokraten leisten sich damit nicht nur eine Rechtfertigung für ihr Vorgehen in speziellen Fällen, sondern noch etwas mehr. Wenn sie so daherreden, sind sie offensichtlich selbst nicht sehr überzeugt davon, daß die besonderen Gesichtspunkte, an denen sie die unerwünschten Minderheiten von der willkommenen Mehrheit der Ausländer unterscheiden, viel zur Ab- und Eingrenzung ihres Ausländerproblems taugen. Vielmehr scheint es für sie ziemlich auf der Hand zu liegen, daß aus eben diesen Gesichtspunkten heraus eine grundsätzliche Feindschaft gegen Ausländer überhaupt erwächst. Jedenfalls brauchen sie keinen weiteren Grund, um sich einleuchten zu lassen, wie „leicht“ das „friedliche Zusammenleben“ zwischen Deutschen und Ausländern in „Fremdenhaß“ umschlagen kann, der dann alle Ausländer betrifft.[18] Anschauungsmaterial für diese „Gefahr“ haben sie in ihrer süßen Nation ja reichlich. Und sie machen – womöglich unterscheiden sie sich darin am meisten von Schönhuber – auch keinen Hehl daraus, wie sie sich darauf beziehen. Als hätten sie sensible Indikatoren dafür vor sich, wieviel an Asylanten und Ausländerkriminalität „ein Volk verkraften“ kann[19], identifizieren sie den Standpunkt praktizierender Ausländerfeinde mit dem des repräsentativen Deutschen, um dann ein wenig über allzumenschliche Toleranzgrenzen zu philosophieren, die sie als gute Demokraten natürlich achten müssen: „Man darf die Menschen nicht überfordern, wenn man Toleranz bewahren will.“[20] Mit dieser Gleichsetzung der Bedürfnisse von Ausländerfeinden mit denen des Volks bringen sie die Ausländer so generell und prinzipiell wie nur denkbar als Problem ins Spiel: An den fremdenfeindlichen Umtrieben in ihrem Land wollen sie gelernt haben, daß die Politik dem Unterschied von Deutschen und Ausländern Rechnung tragen muß.

Vor einer üblen Nachrede muß man diese so verständnisvollen Herrschaften freilich in Schutz nehmen. Billiger Populismus, berechnende Anbiederung an eine dumpfe Volksseele, die schon immer etwas gegen das Fremde hat, ist es nicht, was sie treibt. Und ein schnödes Buhlen um Wählerstimmen auch nicht. Sie haben es sonst ja auch nicht nötig, ihrem Volk Konzessionen zu machen, und beherrschen es ganz gut, mit ihren Ansprüchen ans Volk für sich zu werben. Das ist auch in dem Fall nicht anders. Schließlich zeigt die Kampfbereitschaft, die sie an den Tag legen, wenn sie ihrer Ausländerpolitik die fällige Anerkennung nicht oder nicht bedingungslos entgegengebracht sehen – s.o. –, daß sie ihren Umgang mit Ausländern in keiner Weise von einer entsprechenden Nachfrage abhängig machen, sondern einschreiten, wo die zu wünschen übrig läßt. Wenn sie angesichts der ausländerfeindlichen Umtriebe den Eindruck erwecken, daß es für sie viel naheliegender ist, die Ausländer als Kern auch noch dieses Problems auszumachen als sich von Ausländerfeinden verrückt machen zu lassen, so ist dieser Eindruck durchaus der Sache entsprechend, um die es ihnen geht.

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Sie haben nämlich ein auserlesenes Problem mit der Nachfrage nach mehr Entschlossenheit in Sachen Ausländerdiskriminierung, die sie gestiftet haben, und dieses Problem führt sie zielsicher schon wieder auf die Ausländer als Grund des Übels. Die feine Mannschaft, die sie sich herangezogen haben, beschränkt sich blöderweise nicht darauf, die Politik mit der Regelung der Angelegenheit zu beauftragen, sondern sieht sich zu nicht unerheblichen Teilen an Himmelfahrts- und anderen Tagen aufgerufen, selbst Hand anzulegen. Ausgerechnet wo es den Zuständigen darauf ankommt, das nationale Rechtsbewußtsein auf die Ausgrenzung von Ausländern einzuschwören, sehen sie sich zu einem Vorgehen gegen deutsche Ausländerfeinde genötigt. Das ist ihnen ziemlich unangenehm, weil es die politische Linie verunklärt, die sie gerade durchsetzen wollen, Mißverständnisse erzeugt, die sie wieder richtigstellen müssen, und den nationalen Konsens stört, auf den es ihnen so sehr ankommt.

Wenn sich die Privatgewalt randalierender Deutscher auf den Straßen und vor Asylantencontainern austobt, ist das den Sachwaltern des Gewaltmonopols natürlich nicht Recht, und sie lassen es sich auch nicht bieten. Für sie sind diese Ausschreitungen ein Ordnungsproblem ihres Staates, den sie damit zum Betroffenen erklären, der also auch zu definieren hat, wie und worin er betroffen ist und mit welchen Maßnahmen er darauf reagiert. Mit dem Schutz von Ausländern hat das schon vom Ausgangspunkt her nichts zu tun. Es gibt jedoch genügend Leute in dieser Republik – professionelle Meinungsmacher, die auf den Ruf der Nation nichts kommen lassen, eine Opposition, die der Regierung am Zeug flickt, Normalsterbliche, denen es so beigebracht worden ist –, die beides nur allzu gerne verwechseln und das Mißverständnis am Leben halten, die staatliche Reaktion auf den fremdenfeindlichen Aktionismus habe irgendwie im Schutz der Opfer ihren Maßstab. Sie lassen davon auch nicht ab, wenn ihnen die staatlichen Behörden ausgiebig Gelegenheit bieten, „den sträflichen Unernst“ zu beklagen, „mit dem der Staat in diesem Fall auf Ausschreitungen reagiert hat“. Ein ums andere Mal können sie ihrer „Verwunderung“ darüber gar nicht genug Ausdruck verleihen, daß die Polizei wieder einmal zugeschaut hat, wie ein paar Ausländer von Skinheads vermöbelt worden sind, und die Schläger danach laufen gelassen hat. Reihenweise haben sie „Versäumnisse“ der Behörden festzustellen und den „Widerspruch“, daß deren Einsätze gegen Ausländer erheblich besser klappen. – Bis sich die verantwortlichen Vorstände dieser Behörden und ihre politischen Auftraggeber herausgefordert sehen klarzustellen, daß das alles sachfremde Vorwürfe sind, weil sich die Behandlung des staatlichen Ordnungsproblems nun einmal nicht an dem angelegten Maßstab bemißt: Wenn sich die Polizei der Krawalle annimmt, kann sie, so ein CDU-Bundestagsabgeordneter, nicht auch noch „feststellen, wer Täter und wer Opfer“[21] ist. Zur Parteinahme ist die Polizei nicht aufgerufen, wenn sie ihrem Auftrag nachkommt, ein „tumultartiges Geschehen“ unter Kontrolle zu halten, an dem randalierende Deutsche und Ausländer beteiligt sind. Ob dafür ein Einschreiten erforderlich oder gar nicht zweckmäßig ist, ist von vornherein gar nicht ausgemacht: „Die in einer Seitenstraße postierte Verstärkung von etwa zwanzig Bereitschaftspolizisten wollte, wie ihr Einsatzleiter angab, nun auch keine Straßenschlacht auslösen.“[22] „Zuschauen“ müssen die anwesenden Polizisten auf alle Fälle – „Die Dienstanweisung, so gaben sie später als Zeugen im Prozeß gegen einige der beteiligten Skinheads an, besagte nichts anderes.“[23] –, schließlich ist es ihre Aufgabe, die stattfindenden Verletzungen des staatlichen Rechts so festzuhalten, daß sie nachher vor Gericht angemessen geahndet werden können. Die Körperverletzungen, die Ausländern zugefügt werden, sind dabei nur ein Aspekt, der unter rechtlichen Gesichtspunkten auch Beachtung findet und verfolgt wird. Aber keineswegs der wichtigste. Viel mehr Gewicht hat unter diesen Gesichtspunkten z.B. „die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“, die den Staat ganz anders auf den Plan ruft, weil er sich von der unmittelbar betroffen sieht. Wo dessen Sachwalter im Ausländervermöbeln einen Einwand gegen die herrschende Politik erkennen – und dazu bedarf es schon des Vorzeigens „verfassungsfeindlicher Symbole“ –, kennen sie kein Pardon. Bei der Verfolgung von Hakenkreuzschmierern geraten die Behörden dank eines entschlossenen Gesetzgebers, der die diesbezüglichen Gesetze erst jüngst verschärft hat, deswegen auch nicht so leicht in „Beweisnot“ wie in den Fällen, in denen die Anschuldigung auf Körperverletzung lautet. Und auch der „Widerspruch“, den aufmerksame Beobachter in dem Zusammenhang festgestellt haben wollen, daß der Staat gegen störende Ausländer ganz anders vorgeht als gegen ihre Feinde, ist bei näherer Betrachtung keiner, weil seine Konstatierung auf einem Vergleich gar nicht gleichgelagerter Fälle beruht, sondern erweist sich, legt man die maßgeblichen Beurteilungskriterien zugrunde, als ziemlich konsequent: Die Rechtslage unterscheidet eben zwischen deutschen Bürgern und Ausländern und macht bei letzteren erheblich weniger Umstände.

Wenn Politiker, allen voran die aus der Union, sich zur Richtigstellung der Beurteilungsmaßstäbe veranlaßt sehen und angesichts der Jagdszenen aus deutschen Landen und der Weise, wie das Gewaltmonopol des Staats ausgeübt wird, dazu auffordern, „die Polizei nicht voreilig für die Vorfälle verantwortlich zu machen“, wenn sie erklären, die Opposition solle sich mit ihren Forderungen nach Konsequenzen nicht „lächerlich“ machen, und wenn sie den Medien vorwerfen, „die Magdeburger Ereignisse zu dramatisieren“[24], dann sehen sie sich genötigt, den falschen Eindruck zu dementieren, den dummerweise ihr Vorgehen gegen Ausländerfeinde erweckt. Sie dringen auf die Unterscheidung zwischen ihrem Ordnungsproblem und dem angelegten Maßstab, der Staat habe in Bezug auf die Ausländer eine Schutzfunktion zu erfüllen, weil dieser Maßstab ganz und gar nicht zu ihrem Anliegen paßt, ihr Ausländerproblem im Staatsbürgerbewußtsein zu verankern. Daß sie etwas für Ausländer übrig haben, wollen sie nicht auf sich sitzen lassen.[25]

Mit diesem freimütigen Bekenntnis dazu, daß der Staat nicht zum Schutz von Ausländern da ist, erzeugen sie dann allerdings das nächste Mißverständnis. Sie lassen Zweifel an ihrer Entschlossenheit aufkommen, das staatliche Gewaltmonopol zu schützen. Mit ihrer Klarstellung bekennen sie sich ja auch tatsächlich nicht nur zu der von ihnen geschaffenen Rechtslage und zwar ausdrücklich im Lichte der Wirkungen, die sie zeitigt. Sie setzen mit ihm Polizei und Justiz auch in den sich häufenden Fällen ins Recht, in denen Beamte die Rechtslage zwar etwas eigenmächtig, aber eben politisch durchaus nicht so verkehrt auslegen.[26] Natürlich sehen sich auch diejenigen ermuntert, die dem Staat das lästige Ordnungsproblem bereiten. Und es ist kein Geheimnis, daß die Ausländer in Deutschland durch all das ziemlich offiziell in den Status von Freiwild versetzt werden.[27] Es ist schon bemerkenswert, wie wenig Kopfzerbrechen den herrschenden Demokraten das alles bereitet. Immerhin ist es gar nicht so lange her, daß sie einen nationalen Konsens darüber geschmiedet haben, daß sich der Gewaltmonopolist das fremdenfeindliche Szenario nicht bieten lassen könne, und entsprechenden Handlungsbedarf angemeldet haben. Daß es der Staat nicht zulassen dürfe, daß sein Ruf im Ausland gefährdet werde, hieß es damals; Schäden für das Investitionsklima in Deutschland wurden befürchtet und es wurde ins Feld geführt, daß ein unverzichtbarer Bestandteil des deutschen Wirtschaftswachstums auf dem Gebrauch ausländischer Arbeitskräfte beruht und deswegen der soziale Frieden auch in der Hinsicht gesichert werden müsse. Davon ist heute wenig zu hören – schon gleich nicht so, daß dieser Tonfall das nationale Klima verbindlich bestimmen würde. Der Regierungsmannschaft jedenfalls ist dieser Tonfall noch viel zu verwechselbar mit einem Eingeständnis, ihr läge doch etwas an den Ausländern.

Wenn sich die Opposition in einem Parteienstreit mit ihrer „lächerlichen“ Forderung nach Auswechslung eines Polizeichefs, den sie für Unregelmäßigkeiten bei der Durchsetzung des Gewaltmonopols zur Verantwortung gezogen sehen will, dann doch durchsetzt, weil die Regierung sich sachlich von diesem Gesichtspunkt der Gewaltmonopolsicherung gar nicht distanzieren, sondern mit ihm nur nicht die Falschen ins Recht setzen will, dann zeigen der Parteienstreit wie auch sein Ende, daß die deutsche Politik in ihrem Kampf an mehreren und entgegengesetzten Fronten – gegen störende Ausländer, gegen ein nicht mehr zeitgemäßes Rechtsbewußtsein, gegen die ausländerfeindlichen Randalierer – in einem Dilemma steckt. Je mehr sie ihr Ausländerproblem voranbringt, umso mehr wächst sich ihr Ordnungsproblem aus. Und je mehr sie sich dem widmen muß, umso mehr verzettelt sie sich an einem Nebenschauplatz, der quer steht zu ihrem Hauptanliegen. Dieses Dilemma bremst sie allerdings nicht, sondern schärft den Blick für gründliche Lösungen. Den deutschen Demokraten ist das Ideal, der ausländerfeindlichen Bürgerwehr durch Beseitigung des Steins, an dem sie Anstoß nimmt, das Wasser abzugraben, ziemlich geläufig.

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Z.B. dem neuen Bundespräsidenten, der sich zu einer seit längerem immer wieder aufgerührten Debatte seine Gedanken gemacht hat, in der es um die interessante Frage geht, wie die Bundesrepublik mit den „integrierten“ Ausländern umgehen soll, mit denjenigen, die sich als brauchbarer Bestandteil des nationalen Menschenmaterials bewährt haben und die auch in Zukunft Deutschland erhalten bleiben und bei Bedarf nach Deutschland geholt werden sollen.[28] Weitermachen wie bisher, so der gemeinsame Ausgangspunkt aller Debattanten – die sich mit Vorschlägen zu einem Einwanderungsgesetz mit staatsbürgerlich eindeutiger Statuszuweisung, zur Einbürgerung mit einfacher oder doppelter Staatsbürgerschaft, zur automatischen Einbürgerung von in Deutschland geborenen Kindern etc. hervortun –, kommt offenbar nicht in Frage. Der bisherige Status dieser Ausländer wird von allen Seiten als nicht mehr haltbar empfunden; und zwar darin, daß er deren Zugehörigkeit zur Nation nicht eindeutig regelt – sie sind einfach Ausländer. Was daran das Problem ist, erklärt der Bundespräsident in seiner ausländerfreundlichen Art so: „Diese hier geborenen Ausländer unterscheiden sich kaum von den Deutschen; die kann man doch nicht einfach als Ausländer behandeln.“[29] Er kann sich offenbar nicht vorstellen, daß man auch Ausländer anständig behandeln kann, und erst recht will er sich nicht vorstellen, daß der deutsche Staat Ausländer wie Deutsche behandelt. Sein Vorschlag, diese Ausländer zu naturalisieren, damit sie dann, als Deutsche per Amt und Siegel, mit allen Rechten und Pflichten, in Deutschland volle Anerkennung genießen, ist denn auch weniger auf die Verbesserung der Lage dieser Ausländer berechnet, sondern zielt auf eine umfassende, das „friedliche Zusammenleben“ von Deutschen und Ausländern betreffende Lagebereinigung, die dem deutschen Staatsmann auf den Nägeln brennt. Nach Herzogs Vorstellungen sollen die in Deutschland lebenden Ausländer vor die Entscheidung gestellt werden, entweder die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen oder „nach einer bestimmten Entscheidungsfrist in ihre Heimat zurück(zu)kehren“. Ausländer, die ihren ausländischen Paß behalten oder einen zweiten deutschen dazubekommen wollen, will er in Deutschland nicht bzw. nur sehr ausnahmsweise länger dulden. Dem Festhalten an ihrer Staatsangehörigkeit entnimmt er nämlich ein Motiv, das für ihn nicht akzeptabel ist: „Entscheiden sie sich gegen die deutsche Staatsbürgerschaft, sollte man ihnen sagen: Wir erwarten von euch die Rückkehr in das Land, das ihr offensichtlich als eure Heimat betrachtet.“[30] Wer mit einem ausländischen Paß herumläuft – und das auch noch freiwillig! –, der bestätigt dem obersten Repräsentanten Deutschlands, daß er seiner eigenen Nation mehr verpflichtet ist als der deutschen, und das reicht in den Augen des Bundespräsidenten dafür, daß er in Deutschland nichts verloren hat. Ein anderes Indiz als ihre fremde Staatszugehörigkeit bedarf Herzog nicht, um Ausländer als unzuverlässige Elemente auszumachen, und er hat auch kein anderes; schließlich redet er sowieso nur von den Ausländern, die er für anständig hält, weil sie sich von Deutschen „kaum unterscheiden“. Es ist also keineswegs so, daß es Herzog mit Ausländern zu tun bekommen hätte, die ihr Wohlverhalten und ihre Verbundenheit mit den deutschen Verhältnissen, in die sie sich mehr oder weniger eingefunden haben, aufgekündigt hätten, sondern genau umgekehrt: Das Bedürfnis nach einer Kündigung spricht der deutsche Staatsmann aus, der die Verläßlichkeit des Nationalismus bei Ausländern nicht gewährleistet sieht, weil sie keine Deutschen sind.

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Herzog spricht damit aus, was all die herrschenden Demokraten treibt, die so fundamentalistisch auf die Unterscheidung von Deutschen und Ausländern wertlegen und dringen. Ihr Anspruch auf einen unbedingten Nationalismus, der Staat und Bürger nur in dem Prädikat „deutsch“ eint und der daher auch nur von Deutschen einzulösen ist, läßt die Ausländer zunehmend aus dem Rahmen fallen. Die sind den führenden Nationalisten ganz grundsätzlich suspekt, weil der deutsche Staat auf sie nicht den unbedingten Zugriff hat wie auf seine eigenen Bürger. Ein feines Kompliment an patriotische Deutsche, die auf die Weise von ihrer Herrschaft über die Grundlage ihrer Vaterlandsliebe aufgeklärt werden: Die Unterwerfung unter die Staatsgewalt verpflichtet sie auf die Nation und drückt ihnen die Identität auf, auf die sie so stolz sind.

Dieser Absolutheitsanspruch an die Verpflichtung auf die Nation läßt Staaten In- und Ausländer unterscheiden. Und zwar immer. Auch in den Jahrzehnten, in denen sich die Bundesrepublik Ausländer an Fließbänder gestellt, in Schulen verbildet und mit immer mehr Rechten und Pflichten ausgestattet hat, daß das Besondere an ihnen immer weniger in Erscheinung getreten ist und manch einer schon den Eindruck hatte, diese Nation sei auf dem Weg in die multikulturelle Gesellschaft, verdankte sich die Anwesenheit dieser Ausländer allemal Sondergesetzen, denen das Prinzip der Unterscheidung zugrundelag. Diese Sondergesetze regelten die Ausnahmen, in denen der Staat nach seinen Brauchbarkeitsgesichtspunkten Ausländer ins Land hereingeholt hat. Sie wurden als zusätzliche Arbeitskräfte in den Dienst am Aufbau der deutschen Exportnation gestellt und dienten der Einmischung in die inneren Angelegenheiten politisch nicht genehmer Staaten, denen die Bundesrepublik mit ihrem Asylrecht genau den unwidersprechlichen Anspruch auf ihr Volk bestritten hat, der ihr so selbstverständlich ist.

Diese Funktionen haben sich erledigt – teils angesichts der stattlichen Reservearmee, die Deutschland mittlerweile beheimatet und von der schon heute feststeht, daß sie auch im anvisierten Aufschwung nicht mehr unterkommt, teils weil die Bundesrepublik mit der marktwirtschaftlichen Öffnung des Ostblocks über wirksamere und bequemere Mittel der politischen Einflußnahme auf andere Staaten verfügt als ausgerechnet deren Bürgern eine Alternative zu bieten. Das an staatlichen Brauchbarkeitskriterien bemessene Urteil über die Ausländer in Deutschland hat sich deswegen in sein Gegenteil verkehrt. Von den EU-Ausländern einmal abgesehen, die als europäische Binnenmarktsausländer einen Sonderstatus haben, weil Deutschland mit deren Herkunftsländern seine Weltmacht ausbaut, vermehren sie den Bestand an Sozialfällen, bevölkern die Verbrechensstatistik, werfen Ordnungsprobleme auf. Und all das führt deswegen so zielsicher und so generell aufs Prinzip, weil das eben immer schon zugrundeliegt.

Die regierenden Nationalisten, die mit ihrem Staat eine Standortkonkurrenz gewinnen wollen und dafür das Innenleben ihres Gemeinwesens auf Vordermann bringen, haben allerdings noch ein paar Gründe mehr, dieses Prinzip gegen die eingerichtete Koexistenz mit den Ausländern zu wenden und auf Ausgrenzung zu dringen. Mit den „deutschen Interessen“, die sie gegenüber dem Ausland vertreten, vor denen sie Respekt verlangen und mit denen sie die ebenso national definierten Ansprüche anderer Staaten zurückweisen, stellen sie sich auch polemisch gegen die Angehörigen dieser Staaten. Wenn sie den Erhalt von „Arbeitsplätzen“ in Deutschland statt in Spanien verlangen, wenn sie es darauf anlegen, der ausländischen Konkurrenz Weltmarktanteile abzuringen, um sie für die deutsche Wirtschaft zu reservieren, ihre Ostzone mit EU-Mitteln zum Kapitalstandort hochpäppeln, die sie für die Standortbedürfnisse ihrer Partner nicht mehr genehmigen wollen, denen Sparprogramme und Beschränkungen in der Inanspruchnahme ihres Staatskredits nahelegen, während sie mit den eigenen Schulden die Krise erfolgreich durchstehen wollen etc. – dann passen zu diesem Programm keine Ausländer, die den Staat, aus dem sie kommen, als „ihre Heimat betrachten“. Und zwar nicht deswegen, weil und nicht erst dann, wenn sich diese Ausländer mit ihrem Nationalismus bemerkbar machen – dann natürlich erst recht: siehe Kurden –, sondern weil die nationale Führung daran arbeitet, sich ein Volk zusammenzuschweißen, das bedingungslos hinter diesen deutschen Interessen steht. Die sind heute so geartet, daß sie sich nicht mehr vertragen mit dem Jahrzehnte lang gepflegten Gestus der Bescheidenheit im Auftreten gegenüber dem Ausland, mit der Schönfärberei von der Verträglichkeit des deutschen Erfolgswegs mit dem auswärtiger Nationen und mit den nun höchst offiziell lügengestraften Märchen vom Ende der Nationalstaaten, von der europäischen Identität, von Völkerfreundschaft und willkommenen Ausländern – endgültig: „Deutschland ist kein Einwanderungsland.“ Also werden diese Bestandteile des bislang gültigen Nationalbewußtseins von der Staatspropaganda außer Kurs gesetzt und das Volk in seinem Nationalismus umgestellt. Es wird darauf festgelegt – und darf das ganz ausdrücklich –, seinen Nationalstolz daraus zu beziehen, daß sich Deutschland im Ausland durchsetzt. Wenn das kein Angebot an Deutsche ist – und nur an die. Kein Platz für Ausländer.

Zumal diese Umstellung an einem Volk vorgenommen wird, dessen innere Einheit zu wünschen übrig läßt und von der Staatsführung geistig erst noch hergestellt sein will. Spätestens dann, wenn in ostdeutschen Landstrichen eine Partei beträchtliche Stimmenanteile auf sich zieht, die den beleidigten Nationalismus von „Deutschen zweiter Klasse“ vertritt, steht für die für gesamtdeutsche Fragen Zuständigen nämlich fest, daß sie ein Volk geerbt haben, dessen deutsche Identität noch gar nicht durchgesetzt ist. Die ostdeutsche Mannschaft mag sich selbst dabei noch so deutsch fühlen, sie erfüllt die Ansprüche nicht, die mit diesem Prädikat verbunden sind, solange sie auf der Anerkennung ihrer speziell ostdeutschen Ansprüche und Befindlichkeiten besteht und damit ihr Ja zu Deutschland nicht bedingungslos hinkriegt. Die Zustimmung durch Befriedigung auch nur der elementarsten sozialen Bedürfnisse zu befördern, die in den „blühenden Landschaften“ ziemlich massenhaft auf der Strecke bleiben, kommt für die regierenden Nationalisten natürlich überhaupt nicht in Frage. Sie haben sich schließlich gerade vorgenommen, ihren Standort mit vier Millionen Arbeitslosen, durch ein investitionsklimaförderndes Niedrig-Lohnniveau und mittels eines umfassenden Umbaus ihres Sozialstaats wieder auf Erfolgskurs zu bringen. Deswegen halten sie auch schon die ideologische Anerkennung sozialer Ansprüche für verfehlt und bezichtigen ihr Volk lieber eines nicht zu duldenden „Anspruchs- und Besitzstandsdenkens“. Speziell ihre Ost-Untertanen machen sie mit dem Vorwurf vertraut, daß ihr Gejammer von einer „Versorgungsmentalität“ zeugt, die ihnen unter der SED-Diktatur anerzogen worden und nun gefälligst abzulegen ist. Auch nach der Seite werden etliche Bestandteile der überkommenen Nationalideologie von Amts wegen aus dem Verkehr gezogen. Die Legenden vom Bürgerwohlstand, der vom Erfolg der Nation abhängt, und von der sozialen Sicherheit, die der Staat denjenigen stiftet, die bei diesem Erfolg auf der Strecke bleiben, passen nicht mehr zu einem Staat, der seinen Erfolg so offenkundig und bewußt im Gegensatz zu dem seiner Bürger betreibt. Diese Legenden, die einigen bundesrepublikanischen Generationen an die Hand gegeben wurden, damit sie sich ihr Einverständnis mit ihrer Nation erklären können, sollen nicht länger als ideologische Maßstäbe zirkulieren, die allenfalls Ansprüche an die Nation wachrufen, die die Nation nicht erfüllen will. Das Einverständnis mit der Nation muß ohne sie zustandekommen, wird also abstrakt eingefordert: Die Bürger sollen als Deutsche zu Deutschland stehen und damit basta. Bei der Durchsetzung dieses Standpunkts, der die Einheit des Volks auch geistig stiften soll, stören die Ausländer schon wieder.

Zumal die geistigen Führer – gerade weil sie ihr Volk zu erziehen haben – diesen Standpunkt ausgesprochen bereitwillig bedienen. Wie das geht, führt ein prominenter Rollstuhlfahrer in einem Buch vor, in dem er seine intellektuelle Brillanz auf der Suche nach Bindungskräften unter Beweis stellt, die eine egoistische, auseinanderdriftende Gesellschaft zusammenhalten können. Die Warnung davor, daß sich das Volk durch eigene materielle Anliegen von der Nation entfremdet, bekommt in seinem Buch den Charakter eines Angebots. Als rettende Idee ist ihm die Nation als „Schutz- und Schicksalsgemeinschaft“ eingefallen, die gerade dann gefordert ist, wenn der Staat sein Volk für seinen Erfolg in einer Weise in die Pflicht nimmt, die auf Seiten der Untertanen größere „soziale Probleme“ aufwirft. Ein Volk, das sich dafür bedingungslos hergibt, hat auch den Anspruch auf den „besonderen Schutz“ des Staats: „Man darf bei den Menschen nicht die Sorge und die Angst wachsen lassen, der Staat schütze sie nicht mehr ausreichend“ – nämlich vor „Überwanderung und Überfremdung“.[31] Wenn die Untertanen schon ihre materiellen Interessen an den Ambitionen ihrer Nation zerrieben sehen, so haben sie wenigstens ein Recht darauf, als Deutsche auf ihre Kosten zu kommen. Nationalismus und berechtigte Ausländerfeindschaft als Kompensation der sozialen Frage – wenn das nicht sitzt! Deutsche, die ihr ganzes Selbstbewußtsein aus ihrem Unterschied zu Ausländern beziehen, kann dieser Mann gut leiden. Sie erfüllen nämlich seinen Anspruch an einen intakten Volkskörper.

[1] Asylbewerber, die aus einem Mitgliedstaat der EU oder aus einem Nachbarland in die Bundesrepublik einreisen, kommen seitdem per Rechtsdefinition aus „sicheren Drittstaaten“; sie werden daher in Deutschland zur Antragstellung gar nicht erst zugelassen, sondern in das Land „zurückgeschoben“, aus dem sie eingereist sind. Den betreffenden Staaten hat die Bundesrepublik mit ihrer Gesetzgebung das wohlverstandene Eigeninteresse aufgezwungen, potentielle Asylsuchende gar nicht erst bis an deutsche Grenzen vorzulassen, sondern die eigenen Grenzen vor ihnen dichtzumachen. Auf Basis dieser Interessenslage wurde innerhalb der EU die Nichtanerkennungspraxis vereinheitlicht – Antragsteller, die in einem EU-Staat abgelehnt sind, sind damit auch in allen anderen Mitgliedstaaten der EU abgelehnt. Die anderen Nachbarstaaten der Bundesrepublik haben sich ziemlich vollständig das Angebot einleuchten lassen, sich durch Abschluß von „Rücknahmeverträgen“ mit Deutschland wenigstens dessen Unterstützung bei der Bewältigung des Flüchtlingsproblems zu sichern, das ihr Nachbar bei ihnen ablädt. – In den Fällen, in denen es Asylsuchenden trotz des gesamteuropäischen Bollwerks, mit dem sich Deutschland auf die Weise umgeben hat, gelingt, bei deutschen Behörden ihren Antrag zu stellen, ist es dank des neuen Grundgesetzartikels auch ohne umständliche Verfahren möglich geworden, die Unterscheidung zwischen wirklich politisch Verfolgten und bloßen „Scheinasylanten“ zu treffen. Letztere erkennen die Behörden an ihrer Nationalität, nachdem der Gesetzgeber, wie es die Verfassung nun vorsieht, eine umfängliche Liste von „Herkunftsländern“ – darunter z.B. Ruanda – beschlossen hat, in denen von der „Vermutung“ auszugehen ist, „daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet.“ Im Zweifelsfall wird der Antragsteller also in sein Heimatland abgeschoben. „Es sei denn er trägt Tatsachen vor, aus denen sich ergibt, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird“. Das allerdings müssen „Tatsachen“ sein, die vor deutschen Gerichten Bestand haben.

[2] Süddeutsche Zeitung vom 30.6.94

[3] Vgl. Weltgeschehen IV/93

[4] Berichterstattung im RTL-Nachtjournal vom 25.6.94 über die Geiselnahme durch algerische Häftlinge, die ihre Ausreise nach Frankreich erzwingen wollten

[5] Süddeutsche Zeitung vom 24.3.94

[6] Zuber von der SPD

[7] Bis nach Ostern will die Koalition nach Angaben von Bundeskanzler Kohl (CDU) prüfen, ob das geltende Ausländerrecht eine hinreichende Grundlage für die Ausweisung und Abschiebung von Gewalttätern biete. (Frankfurter Rundschau vom 24.3.94) – Einige Kommentatoren der Süddeutschen Zeitung, die den ausländerspezifischen Inhalt der Verbrechensdefinition verpaßt haben und dem Irrtum aufgesessen sind, die deutschen Strafgesetze seien bei der Festlegung des Verstoßes, der den Kurden angelastet wurde, maßgeblich gewesen, hatten sichtlich Schwierigkeiten, die politische Einordnung des Falls nachzuvollziehen. Sie erinnerten an Autobahnblockaden deutscher Bauern und Lastwagenfahrer, die auf das Verständnis der Politiker gestoßen waren, und fragten sich, ob nicht auch die verzweifelte Lage der Kurden ein gewisses Verständnis für ihre Aktion rechtfertige. Gewohnt, Protestaktionen als Ordnungsstörung wahrzunehmen und nach Maßgabe des Strafgesetzbuches zu beurteilen, stellten sie gerade mal den Tatbestand der Nötigung fest – den freilich auch sie bestraft sehen wollten! –, befanden es jedoch für unangemessen, die Aktion als Kapitalverbrechen zu verfolgen und mit Abschiebung zu bestrafen. Außerdem wunderten sie sich über die Logik, nach der einem Rechtsbruch nicht durch Anwendung des Rechts, sondern durch seine Änderung zu begegnen sei. (Kommentare von Prantl und (wor) in der Süddeutschen Zeitung vom 24.3.94 und vom 31.3.94)

[8] An der wird nebenbei gearbeitet. Höchstrichterliche Entscheidungen schließen derzeit letzte Schlupflöcher in der Rechtsprechung. So gibt es z.B. ab sofort laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Kosovo keine „Gruppenverfolgung“ von Albanern mehr, auf die sich Asylsuchende in Deutschland berufen könnten: Zur Begründung teilte die Pressestelle des Gerichts mit, die Vorinstanz habe zwar festgestellt, daß es zahlreiche Fälle politischer Verfolgung gebe; Albaner seien in einer Vielzahl von Fällen mißhandelt oder anderweitig unterdrückt und in Einzelfällen sogar getötet worden. Eine Gruppenverfolgung setze jedoch voraus, daß jeder der 1,5 Millionen Angehörigen dieser Volksgruppe befürchten müsse, Opfer von serbischen Übergriffen zu werden. Eine Gruppenverfolgung wäre auch dann zu bejahen, wenn der serbische Staat die Vertreibung der Albaner oder gar Völkermord plane. Für beides fehle jedoch der Nachweis. (Süddeutsche Zeitung) Solange nicht „jeder“ Nichtserbe malträtiert wird, wird der Antragsteller also persönlich nachweisen müssen, daß er einer der „Einzelfälle“ ist, die in seiner Heimat des öfteren „mißbraucht“ und gelegentlich „getötet“ werden. Für einen guten Zweck, wenn es z.B. darum geht, Flüchtlingen die Rechtsgrundlage für den Aufenthalt auf deutschem Boden zu entziehen, bekommen also sogar Serben von einem höchsten deutschen Gericht bestätigt, daß es bei ihnen mit der Verfolgung anderer Ethnien nicht so weit her ist.

[9] Kanther in der Süddeutschen Zeitung vom 19.5.94

[10] Beckstein in der Süddeutschen Zeitung vom 2./3.4.94

[11] Beckstein in der Süddeutschen Zeitung vom 9./10.4.94

[12] Kanther in den Tagesthemen vom 18.5.94

[13] Süddeutsche Zeitung vom 24.3.94

[14] Kardinal Wetter in der Süddeutschen Zeitung vom 21./22.5.94

[15] Ein Lehrer aus Neuss, der sich in der Betreuung von Flüchtlingen engagiert und der Ausländerbehörde in einem Leserbrief den Vorwurf gemacht hat, sie habe durch die Abschiebung eines behinderten Ausländerkindes ihre „Inkompetenz“ bewiesen, bekam diese Lektion vor Gericht erteilt. Der Leserbrief kostete ihn erst einmal DM 4000 Strafe wegen Beleidigung einer deutschen Behörde. Außerdem wurde gegen ihn ein Verfahren wegen Verstoßes gegen ein Gesetz aus dem Jahr 1935 eingeleitet, das die Rechtsberatung nur zugelassenen Anwälten erlaubt und seinerzeit erlassen wurde, um zu verhindern, daß irgendwelche rechtsidealistisch vernagelten Bürger womöglich auch noch Juden auf ihre Rechte hinweisen. Verwendung für dieses Gesetz, das weitblickende Demokraten nach dem Ende des Nationalsozialismus vorsorglich nicht aus den Gesetzbüchern gestrichen haben, hat im Zweifelsfall auch die BRD 1994. Z.B. dann, wenn einer Ausländer über ihre Rechte aufklärt und damit der zuständigen Abschiebe-Behörde Umstände macht. Dann ist erstens das untragbar und zweitens die dahinterstehende Gesinnung.

[16] Süddeutsche Zeitung vom 31.5.94

[17] Kohl nach den Kurdenprotesten; vgl. Süddeutsche Zeitung vom 24.3.94

[18] „Wenn eine große Zahl den Eindruck von Überwanderung oder Überfremdung hat und sich das auch noch mit sozialen Problemen mischt, dann kann leicht Fremdenhaß entstehen.“ Schäuble: Und der Zukunft zugewandt. S.31

[19] Olderog (CDU) zu den ausländerfeindlichen Ausschreitungen in Magdeburg; vgl. Süddeutsche Zeitung vom 19.5.94

[20] Schäuble, ebd.

[21] Der CDU-Bundestagsabgeordnete Olderog zum Verhalten der Polizei in Magdeburg; vgl. Frankfurter Rundschau vom 19.5.94

[22] Frankfurter Rundschau vom 4.6.94

[23] ebd.

[24] Vgl. Frankfurter Rundschau vom 19.5.94

[25] Deswegen sehen sie sich auch veranlaßt, das staatliche Vorgehen gegen Ausländerfeinde in die richtigen Zusammenhänge zu stellen: „Der Unionspolitiker Horst Eylmann sagte, in Magdeburg seien rechtsextremistisch verführte Jugendliche gewalttätig geworden, vor einigen Wochen seien Ausländer, nämlich Kurden, gewalttätig gewesen. Die Christdemokratin Monika Brudlewsky verglich die rassistischen Gewalttäter von Magdeburg mit Gegnern der Asylrechtsänderung, die vergangenes Jahr Zugänge zum Bundestag blockiert hätten.“ ebd.

[26] „Ein strafrechtlicher Landfriedensbruch sei also nicht nachzuweisen“, entrüstet sich der in seinem Rechtsbewußtsein mitgenommene Heribert Prantl über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft nach den „stundenlangen Ausschreitungen“ in Magdeburg. „Manifest ist aber ein politischer Landfriedensbruch: Wie anders soll man es bezeichnen, wenn ein führender CDU-Politiker erklärt, eine Ursache für die Ausschreitungen sei die Ausländerkriminalität? Wenn Politik die Ausschreitungen von Magdeburg so verdreht, denn braucht man sich über Polizei und Justiz nicht zu wundern.“ (Süddeutsche Zeitung vom 16.5.94) In der Tat.

[27] „Nach Auffassung des Ausländerbeauftragten von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Kupke, müssen Ausländer im Osten Deutschlands mit der Angst vor Übergriffen leben. „Generell ist es so, daß Ausländer betrunkene Deutsche fürchten müssen“, sagte Kupke.“ (17.5.94) Im Westen der Republik reichen dazu nüchterne Volksgenossen auch schon aus, und daran stört sich nicht nur niemand, sondern das geht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ganz grundsätzlich in Ordnung. Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes z.B. ist eine NPD-Demonstration gegen den Bau einer Moschee keine Störung des friedlichen Zusammenlebens unter den Bewohnern verschiedener Staatsangehörigkeit im Bundesgebiet. (Urteilsbegründung lt. SZ vom 31.8.94) Ausländer, die sich auf Dauer im Bundesgebiet aufhalten wollen, müssen sich nämlich gefallen lassen, daß zumindest ein gewisser Bevölkerungsteil darüber seinen Unwillen öffentlich zum Ausdruck bringt und versucht, dies auf politischem Weg zu ändern. (Ebd.) Dies müssen sie erst recht, wenn sie sich auf eine provokativ auftretende Religionsausübung in besonders deutlich erkennbaren Moscheen (ebd.) versteifen. Wenn sich gute Deutsche daraufhin provoziert vorkommen und zusammenrotten, mag das von den betroffenen Ausländern zwar als Diskriminierung empfunden werden und auch ganz sicher die latent bestehende Ausländerfeindlichkeit bestimmter Bevölkerungskreise anregen. (ebd.) Aber insofern sie eben die Forderung, die Rechte von Ausländern einschränken zu können (ebd.), für politisch ganz zwingend erachten, ist für die höchsten bayerischen Verwaltungsrichter der rechtliche Rahmen einer zulässigen politischen Meinungsäußerung (ebd.) entsprechend weit gespannt, und der Fremdenhaß genießt den Rechtsschutz, den er für seine freie Äußerung braucht.

[28] Dieser Bedarf besteht derzeit freilich nicht. Weitsichtige, bis über die Jahrtausendschwelle hinausschauende Politiker wie Kinkel haben jedoch demographische Daten parat, mit denen sie einen in Zukunft wieder wachsenden Bedarf der deutschen Wirtschaft nach ausländischen Arbeitskräften belegen können. Wenn sie mit diesen Daten heute argumentieren, ist das allerdings ganz und gar „töricht“ (Kanther), weil die Regelung der Ausländerfrage derzeit ganz umgekehrt auf der Tagesordnung steht.

[29] Süddeutsche Zeitung vom 9.5.94

[30] ebd.

[31] Schäuble, a.a.O.