Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Wähler und Bundesverfassungsgericht einig über das Ziel der europäischen Integration – Deutschland bleibt Deutschland!

Ein paar Abgeordnete und Parteileute in Berlin, teils aus dem Umkreis der CSU, andere der Linkspartei zugehörig, haben sich ihre eigenen Gedanken zum Fortgang der Europa-Politik gemacht und gegen den Lissabon-Vertrag Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben. Die Konservativen, weil sie von dem neuen Vertrag einen entscheidenden Verlust deutscher Eigenstaatlichkeit befürchten; die Linken, weil sie das vertraglich neu verfasste Europa für unsozial halten: Auch sie befürchten einen entscheidenden Kompetenzverlust Deutschlands durch den neuen Vertrag und setzen darauf, dass nur der Erhalt der nationalen Eigenständigkeit das Überleben deutscher Sozialstaatlichkeit, also nur das Nationale den Bestand des Sozialen im Land gewährleisten kann.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen


Wähler und Bundesverfassungsgericht einig über das Ziel der europäischen Integration – Deutschland bleibt Deutschland!

Anfang Juni werden die Wahlberechtigten der Europäischen Union zur Wahl des Europa-Parlaments aufgerufen. Die Bestellung der vorgesehenen Anzahl von Abgeordneten und die Bildung der parlamentarischen Kammer wird nach unauffälligem Wahlkampf abgewickelt, nur die Wahlbeteiligung von 43 Prozent in Deutschland wird zumindest als „mau“ (Tagesschau-Kommentar, 8.6.09), von manchem sogar als „desaströs“ (Rheinische Post, 7.6.) beurteilt. Beobachter und interessierte passiv Wahlberechtigte behaupten allerdings, genau zu wissen,

„warum es so schwer ist, die Bürger für die EU zu begeistern: Das liegt vor allem am Demokratiedefizit ...Es fehlt eine richtige Regierung, die dem Parlament verantwortlich ist ... Wenn wir einen europäischen Regierungschef hätten, dann gäbe es jetzt zwei Kandidaten, die sich für das Amt bewerben. Dann wäre es auch leichter die Bürger zur Wahl zu motivieren.“ (Martin Schulz, Spitzenkandidat der SPD, Spiegel 22/09)

Weil dem aber nicht so ist und das Wahlvolk – sozusagen strukturell – ausgerechnet am einzigen Sinn seines Berufes gehindert wird, einen von mehreren zur Auswahl stehenden demokratischen Führern als seinen Chef zu bestellen, fehlt es ihm erkennbar an der Begeisterung bei dessen Ausübung. Den einschlägigen Bemühungen der Parteien zur Bildung seines politischen Willens hat es entnommen, dass es sich bei den Europa-Wahlen um eine wichtige Testwahl für die wirklich wichtige Bundestagswahl im Herbst handeln soll; natürlich auch, dass Europa selbst ein prominentes Projekt der nationalen Politik ist, weshalb jede Partei ihre Kandidaten möglichst haufenweise im Europaparlament sehen will. Dieses Parlament ist einerseits also sehr wichtig, hat aber andererseits leider nichts Entscheidendes zu bestimmen in der EU, denn faktisch bestimmen derzeit die Staats- und Regierungschefs (Schulz, ebd.). Das soll sich ein wenig zu Gunsten des Parlaments ändern mit jenem „Lissabon-Vertrag“, der an die Stelle des gescheiterten „Verfassungsvertrages“ getreten ist und diesen „Maastricht-“, nein den „Nizza-Vertrag“ ersetzen soll, von denen allen der Wähler zwar nicht so genau weiß, was sie besagen, dafür aber, dass der gerade von der Regierung gewünschte Vertrag aus Lissabon gut wäre für eine „besser organisiertes“ und „handlungsfähigeres“ Europa.

Neben der allgemeinen Werbung für Europa bei der zuständigen Wählerschaft, gibt es ausdrücklich einen extra nationalen Grund zum Wählen: Die Wahlen sind eine Gelegenheit, die eigene Nation in der Europäischen Union zu stärken! Die parteiübergreifende Empfehlung lautet deshalb, wählen zu gehen für ein starkes Deutschland/ Bayern/ NRW/ ... in Europa. Das drückt das zur Wahlparole gewordene Versprechen aus, die jeweils herrschende Vertragslage der Europäischen Union nach Kräften für Volk & Vaterland nutzen zu wollen und schürt das volkstümliche Misstrauen gegenüber der EU, der nationale Preis für nützliche Gemeinschaftsrechte in der Union könnte zu hoch sein und der versprochene Nutzen der Integration zu klein, verglichen mit dem, was der Nation zusteht. Deutschland in Gestalt seiner zur Wahl stehenden Parteien muss jedenfalls „stark“ sein in Europa und seinem Parlament, wenn ihm Europa nützen und nicht schaden soll.

Das alles hat das Volk längst verstanden und zum Wahltermin überwiegend mit wohlwollendem Desinteresse quittiert, soweit es sich als Auftraggeber seiner Politiker fühlt, denen es die Wahrung der nationalen Interessen im europäischen Rahmen ohne weiteres zutraut. Wo sich Wahlberechtigte als aktive Parteigänger ihrer Herrschaft sehen und mit ihrer Stimme die stets von der EU gefährdeten Belange der Nation befördern wollen, wählen sie mehrheitlich die, die am klarsten ansagen, dass sie mit einer „Vertiefung“ der Union – womöglich mit dem Ziel eines europäischen Bundesstaates – nichts am Hut haben, aber auch nicht davon ablassen wollen, den EU-eigenen Widerspruch zwischen Nationalismus und Supranationalismus nach den Kriterien des nationalen Vorteils zu bewirtschaften. Diejenigen, die auch das vom nationalen Standpunkt für gefährlichen Unsinn halten – „Europa-Skeptiker“ und „Europa-Feinde“ – erringen deshalb mit ihren nationalistischen bis rechtsradikalen Parteien in ganz Europa bislang unerreichte Achtungserfolge.

So reagieren die Völker Europas auf ihre Weise ganz empfindlich auf das Demokratie-Defizit der Europäischen Gemeinschaft und die nationalistische Unzufriedenheit ihrer Führer: Demokratie ist jedenfalls nicht – soviel weiß schon jeder Jungwähler –, wenn man Figuren wählt, die einem hinterher gar nichts zu sagen haben; und die als gewählte Parlamentarier noch nicht einmal eine Regierung aufstellen dürfen oder Gesetze erlassen, die dann das Kommando über Land und Leute führen. Und Europapolitiker, die mehr Enttäuschung über die nationalen Erträge der EU-Mitgliedschaft verbreiten als europäische Begeisterung, bestärken offenbar den Eindruck, dass das supranationale Engagement der Nation keine überzeugenden Vorteile bringt. Das animiert anscheinend auch nicht übermäßig zur Teilnahme an der Wahl, sodass es die Mehrheit dabei belässt, Europa-Politik als eher herrschaftsinternes Geschäft zu betrachten und, jedenfalls in Deutschland, im Zweifel erst wieder im Herbst zum Wählen zu gehen, wenn die Vertragsverlängerung für die eigene Chefin ansteht.

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Ein paar Abgeordnete und Parteileute in Berlin, teils aus dem Umkreis der CSU, andere der Linkspartei zugehörig, haben sich ihre eigenen Gedanken zum Fortgang der Europa-Politik gemacht und gegen den Lissabon-Vertrag Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben. Die Konservativen, weil sie von dem neuen Vertrag einen entscheidenden Verlust deutscher Eigenstaatlichkeit befürchten; die Linken, weil sie das vertraglich neu verfasste Europa für unsozial halten: Auch sie befürchten einen entscheidenden Kompetenzverlust Deutschlands durch den neuen Vertrag und setzen darauf, dass nur der Erhalt der nationalen Eigenständigkeit das Überleben deutscher Sozialstaatlichkeit, also nur das Nationale den Bestand des Sozialen im Land gewährleisten kann. Gemeinsam ist den Klagen die Befürchtung, dass künftig so viele Hoheitsrechte auf die EU übertragen würden, dass die souveräne Staatlichkeit der BRD untergraben werde, ohne dass die neue Hoheitsgewalt der EU hinsichtlich ihrer Bestellung durch die Europa-Wahlen noch ihrer Kompetenzen demokratischen Grundsätzen entspräche. (Aus einem Gutachten zur Gauweiler-Beschwerde) Die Beschwerden werden nur kurze Zeit nach der Wahl zum Europa-Parlament höchstrichterlich beschieden.

  • Das Gericht erklärt den Vertrag für verfassungsgemäß. Es gibt den Klägern zwar recht mit ihrer Rüge, dass die Bürger in der EU nicht viel zu melden haben, die EU-Institutionen dagegen zuviel: ... eine Lücke zwischen Entscheidungsmacht der Unionsorgane und der demokratischen Wirkungsmacht der Bürger (BVerfG-Entscheidung vom 30.6.09, bverfg.de; alle weiteren Zitate des BVerfG ebd.): Ein unheilbares demokratisches Defizit liegt demnach in der mangelhaften Kompetenz des Parlaments weil es keine Regierung tragen oder abwählen und keine eigenen Gesetze einbringen kann. Weil bei den Wahlen zum EU-Parlament Abgeordnetensitze zu Gunsten von Kleinstaaten wie Malta nach Staatsangehörigkeit kontingentiert sind, ist darüber hinaus auch die Bestellung der Abgeordneten nicht hinreichend demokratisch: Es findet bei den Wahlen kein Kampf um die politische Macht statt und es wird nicht der Wille der tatsächlichen Mehrheit des Volkes ermittelt. Die Sitze werden insoweit nicht gleichheitsgerecht nach dem Prinzip one man one vote vergeben. Die Nichtbeachtung demokratischer Grundsätze auf der Ebene der Gemeinschaft schadet aber der Verfassungsmäßigkeit der EU und ihrer neuen Vertragsgrundlage nicht, weil diese nicht staatsanalog aufgebaut, sondern nur ein Staatenverbund ist. Das heißt, dass in der EU die souveränen Staaten mit ihren staatsangehörigen Völkern die Subjekte des völkerrechtlich begründeten Herrschaftsverbandes EU sind und bleiben. Weil nicht die EU, wohl aber die Mitgliedstaaten ihre Legitimation aus dem Innenverhältnis zu ihren Wählern abholen, müssen die Staaten in der Gemeinschaft den Vorrang vor den Union haben und behalten, machen also demokratische Grundsätze die dauerhafte Erhaltung der europäischen Nationalstaaten verfassungsrechtlich unverzichtbar.
  • Der von der Klage behauptete Souveränitätsverlust infolge des Lissabon-Vertrages liegt nicht vor: Es bleiben für Deutschland genug wichtige politische Betätigungsfelder übrig – das Gericht liefert eine ziemlich komplette Aufzählung sämtlicher Staatsaufgaben, die bei Deutschland bleiben müssen –, dass es wie die anderen Mitgliedstaaten auch nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages ein souveräner Staat bleibt. Insbesondere bleibt die Staatsgewalt in ihrer Substanz geschützt. In diesem Hauptpunkt werden die Verfassungsbeschwerden als unbegründet zurückgewiesen.
  • Der Schutz der Staatsgewalt obliegt, darauf weist das Urteil nachdrücklich hin, einerseits dem Parlament. Das wird vom Standpunkt des Ideals der geteilten Gewalten im Urteil streng gerügt, weil es in der Praxis der zusammenwirkenden Staatsgewalt immer nur mehrheitlich für seine Regierung stimmt, anstatt – so wie das Gericht sich das vorstellt – bei Vertragsänderungen, insbesondere Kompetenzausweitungen von EU-Organen, seine eigene europäische Integrationsverantwortung wahrzunehmen. Vor allem aber erklärt sich das Bundesverfassungsgericht selbst als zuständig für den Schutz der empfindlichen deutschen Gewaltsubstanz: Das schreibt es sich zwecks Entscheidung des seit Jahren schwebenden Zuständigkeitsstreits mit dem EuGH – und gegen den ausdrücklichen Wortlaut des Lissabonvertrages, wie juristische Kritiker anmerken (ein ehem. Deutscher Generalanwalt des EuGH, FAZ, 8.8.) – gleich in die Urteilsleitsätze, wonach es die nationale Verfassungsgerichtsbarkeit ist und sonst niemand, die zu prüfen hat, ob die EU beim Richtlinienmachen nicht ihre Kompetenzen überschreitet und unsere deutsche unantastbare Verfassungsidentität verletzt.

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Mit dem anspruchsvollen Argument einer noch nicht hinreichenden demokratischen Verfasstheit der Europäischen Union begründet das Gericht den Schutz der Nation gegen den Fortschritt der Integrationspläne in Europa und gibt damit dem alten Streit um das notwendige, erlaubte oder erwünschte Maß an Kooperation zwischen den konkurrierenden EU-Nationen seine aktuelle rechtliche Fassung. Der politische Widerspruch dieses Programms wird mit dem Urteil nicht aus der Welt geschafft – die Strukturen souveräner Mitgliedsstaaten bei fortschreitender Integration (bleiben) anerkannt –, sondern bleibt weiterhin maßgeblich für die nationale Politik gegenüber und in der EU: Die deutsche Nation, die sich selbst zu klein ist, will größer werden durch den gesicherten Zugriff auf die Potenzen der Union, aber ohne sich dabei aufzugeben. Dem angestrebten Gewinn an Zugriffsmacht auf die politischen und ökonomischen Ressourcen Europas steht der immerwährende politische Schacher um die wechselseitigen Einmischungsrechte der EU-Nationen gegenüber, der Verlust von souveräner Aktionsfreiheit und die nationalistische Befürchtung, Deutschland könne eines Tages „nicht mehr Deutschland sein“; oder, wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrückt, Deutschland könne seine Verfassungsidentität verlieren. Das Gericht verpasst dem unaufgelösten fundamentalen Widerspruch (auch) der deutschen Europa-Politik sein gültiges verfassungsrechtliches Format, indem es ihn in die Frage der Europafreundlichkeit oder -feindlichkeit des Grundgesetzes verwandelt und – zuständigkeitshalber – diese Frage als geltende Rechtslage entscheidet: Selbstverständlich ist das Grundgesetz als die Verfassung einer souveränen Nation europafreundlich! Die Transformation des politischen Gegensatzes zwischen dem nationalen Interesse und seiner supranationalen Verfolgung in ein Problem der Auslegung des Art. 23 GG, der nach bisher herrschender Meinung die Schaffung eines europäischen Bundesstaates nicht vorschreibt, sie aber auch nicht ausschließt (so ein GG-Kommentar von 2006, Jarras-Pieroth, Art. 23. Rdnr. 6), soll dazu führen, dass sich das politische Dilemma jedenfalls juristisch gar nicht mehr störend bemerkbar machen kann: Wenn es, wie vom BVerfG abgeleitet, allen Mitgliedsstaaten sowieso auf die Gewährleistung der nationalen Verfassungsidentität ankommt und – wegen der Demokratiedefizite der EU – auch ankommen muss, dann gehen Verfassungs- und Unionsrecht im europäischen Rechtsraum Hand in Hand. Die mit dem Urteil erteilte, europafreundliche Genehmigung eines Fortschreitens der europäischen Integration bei fortwährender Souveränität der EU-Mitglieder bringt die darin enthaltene ausdrückliche Absage an Europa als einheitliches staatliches Gewaltsubjekt rechtsidealistisch zum Verschwinden; und gibt zugleich dem politischen Anspruch einen rechtlichen Rahmen, wonach alle europäischen Kompetenzen der Prüfung unterliegen, ob und wie sehr sie ein nützliches Werkzeug der deutschen Nation sind.

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Das öffentliche Echo, das dem Urteil folgt, ist heftig. Die etatmäßigen Rechts-, Europa- und Demokratie-Idealisten der liberalen Zeitungen verfallen kurzzeitig geradezu in einen Taumel der Begeisterung über ihr höchstes Gericht, das in einer europäischen Sternstunde ein großes Urteil abgeliefert haben soll, ein spektakuläres, glänzendes, kluges, ein Yes we can – Urteil (SZ-Prantl, 1.7.). Weil das Urteil den europäischen Integrationszug nicht aufhält, sondern ihn – bei einem deutschen Zwischenstopp – demokratisch befruchtet (ebd.), halten sie die Versöhnung von Demokratie, Nation und Europa für genial gelungen.

Der zuständige Kollege der „Zeit“ hört aus den Urteilsgründen heraus, worauf es ankommt: Wenn das BVerfG den Vorrang der Nationen gegenüber den EU-Institutionen mit den mangelhaften demokratischen Verfahren in der EU begründet, versteht er diese Rettung des Demokratischen durch das Nationale als eine ausgesprochen zeitgemäße, alternativlose und durchaus glückliche Notwendigkeit:

„Deutschland bleibt Deutschland ... Deutschland bleibt souverän. Diese Ablehnung eines europäischen Bundesstaates erwächst nun allerdings nicht daraus, dass die Verfassungsrichter bockbeinige Nationalisten wären, ... Karlsruhe verteidigt den Nationalstaat vielmehr, weil er ... immer noch das beste Gehäuse der Demokratie ist.“ (Die Zeit, ebd.)

Dem Urteil haben die Kommentatoren auch eine gewisse Unzufriedenheit des Gerichts mit dem Einsatz des Bundestages bei der Produktion von Legitimität für die deutsche Europa-Politik entnommen. Weil die ihre Aufgaben als souveränes Verfassungsorgan nicht erfüllen und sich als reiner Regierungs-Unterstützungsverein gerieren, betätigen sich die Berichterstatter gerne als Verstärker, die die Botschaft des BVerfG an die harthörigen Parlamentarier weitergeben: Nehmt eure Rechte wahr!, ruft das Verfassungsgericht den Abgeordneten in Berlin zu. (ebd.) Endlich wird das Europa der Nationen mit dem Segen des höchsten deutschen Gerichtes demokratisch und die Mandatsträger tun nichts dafür!

Andere allerdings, die mehr auf dem Standpunkt der handlungsfähigen Regierungsgewalt als dem ihrer ideell korrekten Teilung stehen, haben eher die gegenteiligen Sorgen: Allzu viel parlamentarische Demokratie würde sich gar nicht vorteilhaft auf die deutschen Interessen in Europa auswirken. Würden sich nämlich die Abgeordneten zu viel einmischen in die EU-Politik und jeden Schritt Berlins in Brüssel diktieren, würde die deutsche EU-Position stark geschwächt. (SZ, 6.7.) Ein imperatives Mandat des Bundestags für die Regierung, die dann ohne Prokura in Brüssel am Tisch säße, würde entschieden die Erfolgschancen für deutsche Politik verringern und bei dem dauernden Gezerre im Ministerrat würde die viel zu langwierige Beteiligung der Abgeordneten schnell zum Stillstand der Rechtspflege (SZ, ebd.) führen!

Die CSU allerdings will für den Augenblick von solchen Bedenken nichts wissen. Sie will vielmehr Karlsruhe noch übertrumpfen bei der Bindung der Regierung an Parlamentsaufträge für Europa, sich in einem agitatorischen Wahlkampfvorspiel (FAZ, 20.7.) mit dem Rückenwind des Urteils an die Spitze der Euroskeptiker schwingen – CSU will Volksabstimmungen über neue EU-Mitglieder! (SZ, 17.7.) – und damit möglichst die Stimmen der Wähler im Herbst abgreifen, die bei der EU-Wahl daheim geblieben sind, weil sie dem supranationalen Verein noch nie so richtig getraut haben. Demokratie schreien und damit so deutlich Nationalismus meinen, dass es jeder versteht, das kann die CSU immer noch am besten.

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Die Kritiker des Richterspruchs monieren ernsthafte Fehler des Urteils und befürchten schwerwiegende Konsequenzen für die Interessen Deutschlands in Europa. Die grundsätzliche Absage an einen europäischen Bundesstaat verbaut der EU die Möglichkeit, eines Tages vielleicht doch weiterzugehen, auch im deutschen Interesse, warnt ein Politikprofessor (SZ, 6.7.), der seine imperialistische Parteilichkeit für deutsche Handlungsfreiheit in der Europa-Politik als seinen Europa-Idealismus ausdrückt. Er hält dafür, dass die Idee der Souveränität, die die Richter für besonders schützenswert halten, der politischen Realität nicht mehr entspreche, und verweist als Beleg darauf, dass Finanzkrise, Kriminalität oder der Umweltschutz ... übernational gelöst werden müssten (ebd.), ungeachtet des Umstandes, dass es weltweit Nationen sind, die zu all diesen Themen unablässig mit- und gegeneinander verhandeln.

Joschka Fischer, der ehemalige Außenminister hält das Urteil für realitätsfremd und rückwärtsgewandt (Die Zeit, 9.7). Hätten die Richter die Lage mehr im Lichte der bisherigen Erfolge der EU – Wiedervereinigung! Osterweiterung! Euro! – und der künftigen imperialistischen Bedürfnisse gesehen, die die Wirtschafts- und Währungsunion, die Sicherung eines dauerhaften Friedens, Stärke nach außen oder die Schaffung einer europäische Stimme im UN-Sicherheitsrat aufwerfen, dann hätten sie anders urteilen müssen. Dann hätten sie keinen konstruierten Gegensatz zwischen den europäischen Institutionen und den Mitgliedsstaaten“ als fast feindlich getrennte Sphären aufmachen dürfen, sondern sich pflichtgemäß der Herausforderung für Politik und Verfassungsrecht gestellt: Nämlich eine juristische Formel zu finden für den Prozess der Durchdringung dieser beiden Sphären, anstatt Europa einen nationalen Riegel vorzuschieben. Das wäre dann zwar ein wenig komplizierter als die Karlsruher Fiktionen geworden, aber das Gericht wollte es sich eben einfach machen. So kann Fischer im entschiedenen Insistieren des BVerfG, dem deutschen Nationalstaat stehe in der Entwicklung des europäischen Staatenverbundes das letzte Wort zu, nichts als juristische Borniertheit entdecken, mit der das Gericht den alternativlosen Erfolgsweg der Nation beschädigt, die Europäische Union als die einzige Perspektive, Deutschland weltmächtig zu machen.

Mit dem Urteil hat das BVerfG nach Fischers Auffassung seine eigentliche Aufgabe verfehlt, als Dienstleister der Politik deren europapolitische Wege juristisch zu begleiten und nicht irgendwelche fiktiven Demokratiedefizite zu Hindernissen aufzublasen, die im wirklichen Leben gar keine sind. Demokratie ist für einen Praktiker der Politik schließlich nicht mehr als der Erfolg bei der Organisation von Gefolgschaft bei den wichtigen Projekten der Nation. Dabei hätte das Gericht mithelfen können und hat es versäumt. Aber es muss sich doch sagen lassen, dass auch historische Urteile und die Rechtslagen, die sie schaffen, von recht begrenzter Bedeutung sind, verglichen mit der Wucht eines imperialistischen Großprojektes wie es die Vereinigten Staaten von Europa sind:

„Karlsruhe locuta, causa finita? Ach, woher! Europa wird mit zahlreichen Rückschlägen und durch tiefe Krisen hindurch, als sich integrierender Staatenverbund weiter voranschreiten, ob Karlsruhe dies gefällt oder nicht. Denn dies ist und bleibt das wichtigste Projekt für uns Deutsche und Europäer.“ (Die Zeit, ebd.)

Und auch der SPD-Europa-Abgeordnete Jo Leinen ist zuversichtlich, „dass die Geschichte über dieses Urteil hinweggehen werde. In zehn oder zwanzig Jahren werden wir neu nachdenken müssen.“ (SZ, 6.7.)

Es stimmt schon. Richter kommen und gehen. Mit dem Bedürfnis nach einem „starken Deutschland in Europa“ und einem „starken Europa für Deutschland“ wird der Rest der Welt noch länger rechnen müssen. Und wenn die Sache dringend werden sollte, wird sich schon auch ein neues Gericht finden.