Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
BND und deutscher Journalismus in „Spitzelaffäre“ verstrickt:
Die öffentliche Aufklärung im Clinch mit der geheimen

Der deutsche Auslandsgeheimdienst spioniert neben den vielen ausländischen „Geheimnisträgern“ auch Journalisten großer deutscher Presseorgane aus. Er beschattet sie, horcht sie aus, wirbt einige von ihnen sogar erfolgreich als Informanten an. Für die Presseleute ist das ein „Angriff auf die Pressefreiheit“, ein „klarer Verstoß gegen das Grundgesetz“, nichts weniger als eine „politische und juristische Katastrophe“. Sie prangern „Methoden“ an, „wie wir sie eigentlich nur von Überwachungsstaaten kennen“. Wenn der BND Vertreter der freien deutschen Presse ausforscht, „verhält er sich gerade so, als wäre es ihm beinahe egal, in welcher Staatsform er seine Arbeit verrichtet.“

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

BND und deutscher Journalismus in „Spitzelaffäre“ verstrickt:
Die öffentliche Aufklärung im Clinch mit der geheimen

Der deutsche Auslandsgeheimdienst spioniert neben den vielen ausländischen Geheimnisträgern auch Journalisten großer deutscher Presseorgane aus. Er beschattet sie, horcht sie aus, wirbt einige von ihnen sogar erfolgreich als Informanten an. Für die Presseleute ist das ein Angriff auf die Pressefreiheit, ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz, nichts weniger als eine politische und juristische Katastrophe. (alle Zitate aus Spiegel und Süddeutscher Zeitung aus dem Zeitraum Mai/Juni 2006) Sie prangern Methoden an, wie wir sie eigentlich nur von Überwachungsstaaten kennen. Wenn der BND Vertreter der freien deutschen Presse ausforscht, verhält er sich gerade so, als wäre es ihm beinahe egal, in welcher Staatsform er seine Arbeit verrichtet.

Es ist schon interessant: Für die Vertreter der meinungsbildenden Zunft macht sich der Unterschied von Freiheit und Diktatur daran fest, wie viel Respekt die Obrigkeit ihrem Gewerbe entgegenbringt. Und wenn sie den vermissen lässt, fühlen sie sich daher gleich an Stasi und Hitler-Staat erinnert. Die Menschenwürdigkeit der Herrschaft steht und fällt für sie offenbar damit, dass sie von der Staatsmacht unbehelligt recherchieren, informieren und kommentieren können; und wenn sie das dürfen, ist das für sie umgekehrt so gut wie ein fertiger Beweis für die Güte des Gemeinwesens. Nach ihrem Selbstverständnis – oder wenigstens ihrer öffentlichen Selbstdarstellung zufolge, wer will das schon so genau unterscheiden? – sind sie nämlich in einem sehr hohen Auftrag unterwegs: Als 4. Gewalt im Staat wissen sie sich für die Kontrolle der drei anderen Abteilungen der Staatsgewalt zuständig. In ihre Verantwortung fällt es, gerade auch die Mächtigen im Lande in ihrer Amtsführung beständig daraufhin zu überprüfen, ob auch alles, was die beschließen und sich herausnehmen, nach Recht und Gesetz und demokratisch einwandfrei vonstatten geht; und ihre etwaigen „Machenschaften“ unnachsichtig und selbstverständlich unbestechlich „ans Licht der Öffentlichkeit“ zu bringen. Wo sie so als Säule der Demokratie ihr wachsames Auge auf die Verhältnisse haben, sind Willkürherrschaft und Machtmissbrauch im Großen und Ganzen praktisch ausgeschlossen. Geheimdienste sind und bleiben für sie deswegen in gewissem Sinne problematische Abteilungen der Staatsgewalt. Dass sie notwendig sind, wird zwar so schnell kein freiheitlich-demokratisch gesonnener Journalist bestreiten. Aber: Die im geheimen wirkenden Dienste entziehen sich naturgemäß der öffentlichen Kontrolle. Sie gelten den Vertretern der 4. Gewalt daher als suspekt. Sie stehen bei ihnen im Verdacht dunkler Machenschaften und geben zu so mancher Spekulation Anlass, ob da nicht jenseits jeder demokratischen Ermächtigung und Kontrolle, daher womöglich auch mit antidemokratischer Zielrichtung, ein „Staat im Staate“ sein Unwesen treibt. Da ist es natürlich ein Skandal erster Güte, wenn herauskommt, dass eine dieser finsteren Mächte das heiligste Institut der Demokratie, die freie Presse, unterwandert und ausgeforscht hat. Und wenn dann zu allem Überfluss auch noch herauskommt, dass sich Vertreter unseres überaus ehrenwerten öffentlichen Aufklärungswesens zur Kollaboration mit dem Geheimdienst bereit gefunden und ihn – gegen Geld, man denke! – mit Informationen über Kollegen versorgt haben, dann ist in der Ideenwelt freier Journalisten gewissermaßen der GAU eingetreten. Stellt sich nur die Frage, was genau dann der Skandal war.

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Die Irritation darüber, dass sich die Methoden eines bundesdeutschen Geheimdienstes wirklich nicht übermäßig von denen unterscheiden, „wie wir sie eigentlich nur von Überwachungsstaaten kennen“, hält sich jedenfalls in Grenzen. Soweit reicht sie jedenfalls nicht, dass die Damen und Herren von der freien Presse nicht mehr wüssten, wo ihre politische Heimat ist. Ihre Kritik ist ja ersichtlich nicht so gemeint, dass wir ab sofort Deutschland für einen Überwachungsstaat halten und zum Regimewechsel aufrufen. Das, was im Falle von Staaten, die wir nicht leiden können, ein hinreichender Beweis für deren Unrechts-Charakter ist und zum Vorgehen gegen sie berechtigt, steht hier für einen Verstoß gegen die über jeden Zweifel erhabene demokratische Güte des hiesigen Staatswesens, so dass durch den Verstoß sogar noch einmal unterstrichen wird, nach was für einem unendlich menschengerechten Prinzip hierzulande regiert wird. Dass zu so einem im Prinzip vorbildlichen demokratischen Staatswesen auch Geheimdienste gehören – logo! Schließlich müssen die Gefahren, die von staats- und demokratiefeindlichen Aktivitäten ausgehen, unter Kontrolle gehalten und bekämpft werden. Dass diese speziellen Behörden ihre demokratisch nicht immer ganz formvollendeten Methoden praktizieren, geschenkt! Da wissen die öffentlichen Hüter der Demokratie die geheimdienstlichen Staatsschützer viel zu sehr im Dienst an derselben guten nationalen Sache, für die auch sie unterwegs sind. Gerade deswegen finden sie es aber einfach unerhört, wenn eine solche Staatsschutzbehörde sie ausforscht und in freiheitlich-demokratischen Redaktionsstuben herumschnüffelt, statt auftragsgemäß den Gegnern des deutschen Staates nachzustellen. Wenn der BND seine diesbezüglichen Aktivitäten damit rechtfertigt, dass sie dem Zwecke der Eigensicherung gegolten haben – mit ihnen sollten nach Auskunft der Behörde interne Lecks aufgespürt werden, aus denen notorisch Geheiminformationen an die Öffentlichkeit gedrungen sind –, muss er nach Auffassung der Medienleute „komplett den Überblick verloren (haben), weil er viel zu sehr mit sich selbst als mit den wirklichen Gefahren der Welt beschäftigt ist.“ Was er zur Sicherung in eigener Sache für erforderlich hält, lassen die den Erfordernissen des Staats ansonsten stets verständnisvoll aufgeschlossenen Öffentlichkeitsarbeiter einfach nicht gelten – es kann nur der Vorwand einer aus dem Ruder gelaufenen Behörde sein. Sie nämlich müssen da ganz entschieden auf ihren Erfordernissen bestehen; sie insistieren auf ihrem Recht, unbehelligt von jeglicher staatlichen Einflussnahme und Nachstellung die Kontakte zu pflegen, die sie zur Ausübung ihrer meinungsbildenden Tätigkeit für nützlich halten. Sie können sich sogar darauf berufen, dass dieses Recht grundgesetzlich geschützt ist; Journalisten dürfen ihre Informanten geheim halten und haben – wie sonst nur noch Pfarrer und Rechtsanwälte – ein Zeugnisverweigerungsrecht. Wenn es der Aufklärung dient, brauchen sie sich also von keiner Behörde der Welt ihre Kanäle kaputtmachen zu lassen. Und dass es der Aufklärung dient, wenn sie über Kanäle zu den Geheimdiensten verfügen und sich über die Informationen beschaffen, steht für sie natürlich außer Frage.

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Das heißt dann aber auch, dass die Aufklärung, die sie mit ihrem öffentlichen Nachrichtenwesen betreiben, eine gewisse Wesensverwandtschaft zu der Sorte Aufklärung aufweist, wie sie die geheimen Nachrichtendienste betreiben. Die Sternstunden eines jeden Journalisten sind allemal die, in denen er sich als Enthüllungsjournalist betätigen kann. In seinem Element ist der politische Journalismus, wenn er Fälle von Amtsmissbrauch und Korruption aufdecken kann; wenn er wie damals, bei der großen Spiegelaffäre, mit verlässlichen Informationen darüber aufwarten kann, dass die Armee nur „bedingt abwehrbereit“ ist oder wenn er nachweisen kann, dass Parteispenden nicht ordnungsgemäß verbucht worden sind; wenn er einmal mitten aus der „Intrigenwirtschaft“ berichten kann, die die Funktionäre des deutschen Gesundheitswesens oder des deutschen Sports unterhalten; das nächste Mal aus der Innenansicht der zuständigen Arbeitsbehörde, was für unglaubliche Schlampereien bei der Bekämpfung von Missbrauch und Sozialbetrug passieren; und dann wieder, welche Versäumnisse es bei der Terrorbekämpfung gibt. Die ganze Aufklärung, die die freie Presse zuwege bringt, wenn sie sich als Kontrollinstanz im Staat betätigt, lebt also von dem Standpunkt, dass die Herrschaftsausübung klappen soll und durch nichts und niemanden beeinträchtigt werden darf. Der kritische Journalist prüft die Herrschaft an ihren rechtsstaatlichen und demokratischen Verfahren; misst die Politik an den von ihr ausgegebenen Maßstäben effizienten und erfolgreichen Regierens; macht sich dabei sogar noch die Sorge der Parteien und Politiker um ihre Glaubwürdigkeit zueigen. Am Militär kennt er keine andere Kritik als die, dass seine Kampfkraft zu wünschen übrig läßt, und wenn er Amtsmissbrauch, Korruption und Schlampereien der Amtsinhaber kritisiert, dann hat er immer nur ein Anliegen im Kopf: dass der politische Auftrag, für den das Amt steht und eingerichtet worden ist, prompt und ohne Einmischung fremder Gesichtspunkte in die Tat umgesetzt wird. Platz für ein Urteil über diesen Auftrag ist da einfach keiner mehr.

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Zum Zwecke der Beschaffung der Erkenntnisse, die man im Auftrag dieser quasistaatlichen, zugleich aber vom Staat völlig unabhängigen Aufsichtsbehörde so braucht, müssen die Protagonisten öffentlicher Aufklärung selber gewissermaßen geheimdienstlich tätig werden. Und das hat auch überhaupt nichts Ehrenrühriges an sich, sondern heißt investigativer Journalismus, und als Vertreter desselben kann man sich dazu auch bekennen: Geheimdienstler und Geheimjournalisten, das steht immerhin fest, sind schwer zu unterscheiden. (Hans Leyendecker von der SZ) Man knüpft und unterhält Kontakte zu den „gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen“, hat also in den Parteien, Behörden und sonstigen Zentren der Macht seine Ansprechpartner, lässt sich von denen je nach Stand des internen Intrigenwesens über Dinge informieren, die andere lieber unter Verschluss gehalten hätten, und trägt so rasend spannendes Material zusammen, das man bei nächster Gelegenheit enthüllen kann. Wo hart recherchierende Journalisten eine entsprechende Nachfrage stiften, da lässt auch das Angebot nicht auf sich warten. Nachrichtenhändler bieten ihre Dienste an und vermitteln gegen Geld „erstklassige Informationen“ aus „zuverlässigen Quellen“; auch aus solchen, die aus welchen Gründen auch immer das Licht der Öffentlichkeit scheuen. Zu letzteren gehören selbstverständlich auch die Geheimdienste, deren Erkenntnisse von der Sorte sind, auf die um Aufklärung bemühte Journalisten besonders scharf sind; schließlich kommen die noch an ganz andere „Hintergrundinformationen“ ran. Und, was soll man sagen: Eine Hand wäscht die andere. Also ist man nicht nur dankbar für jede Information, die man aus solchen Behörden zugespielt bekommt, sondern zeigt sich auch erkenntlich, wenn die etwas wissen wollen; z.B. darüber, wer von den Kollegen woher seine Informationen hat und was er mit denen so vorhat. Und die Behörde zeigt sich dann ihrerseits wieder erkenntlich.

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Von dieser journalistischen Nebentätigkeit ist etwas öffentlich geworden. Und das macht natürlich keinen guten Eindruck. Insbesondere dann nicht, wenn man den unendlich hohen Auftrag bedenkt, den sich Journalisten zurechnen. Aber genau das rettet den Eindruck dann auch wieder. Besorgt um den unverschämt guten Ruf ihres Gewerbes, sehen sich Kommentatoren wie der in solchen Fällen unvermeidliche Heribert Prantl zur Schadensbegrenzung aufgerufen. Im Namen der hohen Verantwortung, die man als Vertreter der freien Presse trägt, distanzieren sie sich vom unwürdigen Verhalten einiger Kollegen und bekräftigen so, dass so ein öffentliches Aufklärungswesen, wie sie es unterhalten, eine unschätzbare Errungenschaft ist, die jeden Respekt verdient.

Wenn am Ende die Kanzlerin noch ein Machtwort spricht und dem BND „bis auf Weiteres“ verbietet, „zur Eigensicherung“ deutsche Journalisten zu bespitzeln, wenn schließlich der BND-Präsident sich pünktlich zum 50-jährigen Betriebsjubiläum für seinen Haufen entschuldigt – ja dann ist für die demokratischen Sittenwächter für diesmal die Welt wieder in Ordnung.