Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Gewerkschaftspolitik in Krisenzeiten:
Von der Beschäftigungssicherung zur Betriebsbeteiligung

Unternehmen kündigen reihenweise die „Beschäftigungssicherungsverträge“, die sie in den vergangenen Jahren mit den Gewerkschaften abgeschlossen haben und die eigentlich noch zwei bis fünf Jahre gelten sollten. Die sind jetzt Makulatur. Der Vize-Chef der IG Metall, Dieter Wetzel, ist empört: „Ich finde es fast abstoßend, wenn Arbeitgeber wie Heidelberg Druck solche Verträge einseitig aufkündigen … Beschäftigungspakte sind ja gerade für schlechte Zeiten gemacht, dann sollen sie auch wirken.“

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Gewerkschaftspolitik in Krisenzeiten:
Von der Beschäftigungssicherung zur Betriebsbeteiligung

Unternehmen kündigen reihenweise die „Beschäftigungssicherungsverträge“, die sie in den vergangenen Jahren mit den Gewerkschaften abgeschlossen haben und die eigentlich noch zwei bis fünf Jahre gelten sollten. Die sind jetzt Makulatur. Der Vize-Chef der IG Metall, Dieter Wetzel, ist empört:

„Ich finde es fast abstoßend, wenn Arbeitgeber wie Heidelberg Druck solche Verträge einseitig aufkündigen … Beschäftigungspakte sind ja gerade für schlechte Zeiten gemacht, dann sollen sie auch wirken.“ (Nürnberger Nachrichten, 3.4.09)

Das mag sich die Gewerkschaft so gedacht haben, die Unternehmer sehen die Sache jedenfalls genau andersherum. BMW-Chef Reithofer stellt klar: Wir haben einen Beschäftigungssicherungsvertrag, der Kündigungen ausschließt, solange wir Gewinne machen! (SZ, 11.4.). Die Unternehmer hatten sich auf derartige Verträge nur eingelassen, weil der von der Gewerkschaft unterschriebene Lohnverzicht die Arbeitsplätze in ihren Betrieben rentabler gemacht hatte, die Beschäftigung der rentablen Arbeitskräfte, die sie als Gegenleistung versprachen, also ohnehin in ihrem Interesse lag. Jetzt sind die ‚schlechten Zeiten‘ da, und prompt zeigt sich, dass die Verträge, mit denen die Gewerkschaft das freie Heuern und Feuern beschränken wollte, nichts wert sind. So war das mit der „Beschäftigungssicherung“ von den Unternehmern eben nie gemeint, dass sie Leute weiter in Arbeit und Lohn halten, die sich nicht gewinnbringend benutzen lassen! Sie lassen die Verträge nur so lange gelten, wie beide Seiten dieses merkwürdigen Gebens und Nehmens ihrem Interesse entsprechen. Sobald die Verträge als Schutz wirksam und zu einer echten Verpflichtung auf Gegenleistung zu werden drohen, sind sie unzumutbar und hinfällig. Leute werden eben rausgeschmissen, wenn man sich in der Krise gegen Konkurrenten behaupten und die Rendite verteidigen muss. Keine Vereinbarung mit der Gewerkschaft darf Bestand haben, die diesem Vorgehen im Wege steht.

Für die Gewerkschaft ist der Ausstieg aus dem Vertragswerk vor allem deswegen ein Skandal, weil er gar nicht nötig gewesen wäre … Im übrigen enthalten alle Tarifverträge Schlechtwetterklauseln, sie können also im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden, aber nicht einseitig. (Wetzel, NN, 3.4.)

Dass Unternehmer nur Verträge unterschreiben, in denen die Unwirksamkeit der Schutzklausel zur Sicherung der Arbeitsplätze gleich mit festgeschrieben ist, hat die Gewerkschaft offenbar schon bei der Erstellung des Vertrags gewusst, ohne dass sie das vom Unterschreiben abgehalten hat. Den Verweis auf die „Schlechtwetterklauseln“ hält sie nicht für das Eingeständnis, dass der angestrebte Schutz mit den Unternehmern nicht zu haben ist, sondern für ein überzeugendes Argument: Angesichts der vertraglichen Vorsorge für schlechte Zeiten wäre statt einer einseitigen Kündigung eine Lösung im Rahmen der Verträge doch das Mittel der Wahl gewesen! Unter den neuen ‚Bedingungen‘ – Krise! – nachverhandeln und den Vertrag dem schlechten Wetter ‚anpassen‘-, mit dieser Forderung wären die Unternehmen bei der Gewerkschaft nicht auf taube Ohren gestoßen. Sie unterscheidet zwischen seriösen Krisenbewältigern, die sich beim Sanieren auf Kosten der Arbeitskräfte an die bewährten Einigungs- und Konsensverfahren halten und solchen, die sich als Trittbrettfahrer der Krise aus den Verträgen billig rausschleichen; die Krise also zum Vorwand nehmen, die Zusammenarbeit mit ihr zu zerstören. Das findet sie ebenso unerhört wie überflüssig: Wer solche Pakte bricht, pulverisiert unser ganzes System aus tariflichen und betrieblichen Vereinbarungen … die Beschäftigten haben im Vertrauen auf die Zusagen schließlich schon Gegenleistungen erbracht – etwa durch Zugeständnisse bei Lohn und Arbeitszeit. (Hofmann IGM-Bezirksleiter Württemberg, HB, 24.2.) An diesem ‚System‘ wechselseitiger Zugeständnisse ist der Gewerkschaft gelegen. Deswegen lässt sie sich auch durch das Vorgehen der Gegenseite nicht davon abbringen, die Krise, in die sich die Unternehmen hineingewirtschaftet haben, als eine Herausforderung zu begreifen, der man mit einvernehmlichen, neuen Abmachungen begegnen muss: Mit Arbeitgebern, die über den Tag hinaus denken, werde man selbstverständlich auch künftig konstruktiv nach Lösungen für den Umgang mit der Krise suchen. (HB, 29.4.)

In aller Form bekundet die IG Metall damit ihre Bereitschaft, mit verstärkter Nachgiebigkeit dem unternehmerischen Bedarf, der alle Abmachungen in Frage stellt, zu entsprechen, um die „Pakte“ zu retten. Wie das geht, am Beschäftigungssicherungsvertrag festzuhalten, ohne sich den Entlassungsvorhaben der Unternehmen zu verschließen, führt sie beim Automobilkonzern Daimler vor. Der alte Vertrag mit Kündigungsschutz bis 2012 wird storniert, und ein neuer geschlossen mit Beschäftigungssicherung bis Mitte 2010, Ausstiegsklausel im Notfall bereits Anfang 2010. Für 15 000 Mitarbeiter, die ab 2004 eingestellt wurden, gilt weder der alte noch der neue Vertrag. Soweit „verpflichtet“ sich das Unternehmen gegenüber seiner Belegschaft. Dafür werden den Beschäftigten erneut „Gegenleistungen“ abverlangt – auch bei diesem Vertrag, in dem gleich gar nichts gesichert wird, legt die Gewerkschaft eben Wert auf die Form, da würde Beschäftigung gegen Lohn getauscht. Die Tariferhöhung von 2,1 % ist eh schon tarifvertraglich zum Verschieben bis Weihnachten freigegeben, die Aufzahlung zum Kurzarbeitergeld wird abgeschmolzen, kaum ist sie fällig, ferner wird die Arbeitszeit ohne Lohnausgleich generell um 9 % gekürzt. Das alles ergibt eine Summe von mehreren hundert Millionen an Kosteneinsparung für das Unternehmen. Ähnlich brutal bei Schaeffler: Wenn die Lohnkosten um 250 Millionen Euro gedrückt werden, gibt’s als Belohnung eine ‚Beschäftigungssicherung‘ für ein(!) Jahr.

So oder so ähnlich geht es bei den meisten Betrieben zu. Ob die Verträge nun gekündigt oder mit Schlechtwetterklauseln modifiziert werden, die „Beschäftigungssicherung“ erweist sich als das, was sie schon immer war – nämlich ungefähr ein halbes Jahr Kündigungsfrist. Die Gewerkschaft gibt die Schutzklauseln auf, nicht, weil sie ohnehin keine sind, sondern weil sie selbst solche Klauseln unter den neuen Bedingungen für eine nicht mehr durchsetzbare und nicht mehr zu verantwortende Beschränkung der Kapitalseite hält, von der die Arbeitsplätze abhängen.

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Mit ihrem Latein am Ende ist die Gewerkschaft deswegen noch lange nicht. Angesichts geplanter Massenentlassungen ist ihr Umrechnen von Lohnopfern in fiktive Arbeitsplätze zwar zur Farce geworden; aber sie gibt nicht auf, sondern findet einen neuen Weg, die Interessen der Lohnabhängigen zu verteidigen. Wenn Schutz gegen die Unternehmerfreiheit für ihre Schutzbefohlenen in der Krisensituation schon unmöglich ist und jeder solche Versuch kontraproduktiv wäre, besteht die ehrliche neue Strategie darin, unumwunden zuzugeben, dass neue Opfer an Lohn, Arbeitszeit und Beschäftigung im Interesse der Rettung Not leidender Betriebe (Wetzel) fällig sind. Denn, so Bezirksleiter Hofmann: Unsere Geschäftsgrundlage ist natürlich die Existenz des Unternehmens. (HB, 24.2.) Dass die Unternehmen in dem Bemühen ihre Geschäftsgrundlage zu sichern, die Existenz der Arbeiter ruinieren, kann eine Arbeitervertretung nicht erschüttern, die gerade ihre Geschäftsgrundlage zu retten hat. Ihre neue Strategie, alles zuzulassen, was die Rentabilität des Kapitals wiederherzustellen verspricht, ist gleichwohl keine Kapitulation, vielmehr eine neue Offensive, die die Gewerkschaftsstrategen sogar mit einer rückblickenden Selbstkritik begründen: Ab jetzt werde man sich nicht mehr über den Tisch ziehen lassen: Lohn-Geschenke für Firmen passé! Es gibt keine Schenkungen mehr. Die Mitarbeiter werden zu Mitspielern, sie brauchen in dieser Krise nichts herzuschenken (Wetzel, NN, 3.4.). Entweder die Beschäftigten gewähren dem Unternehmen einen Kredit, den es verzinst zurückzahlen muss. Oder sie erhalten im Gegenzug Unternehmensanteile: Verzicht gegen Besitz ... Künftig müssen die Belegschaften stärker an wichtigen Unternehmensentscheidungen beteiligt werden. (ders., HB, 13.3.) Dass man alles mit sich machen lässt, was die Unternehmen für ihre Genesung nötig finden, lässt sich zu einem Tausch zwischen freien Arbeitern und freien Unternehmern ausgestalten. Man muss vorenthaltenen Lohn nur als gewährten Kredit oder als Kauf von Anteilen am Firmeneigentum verbuchen. Die Beschäftigten verzichten nicht: Wenn sie Einkommen verlieren, gewinnen sie dafür einen Rechtstitel auf Zins und Tilgung, der in irgendeiner Zukunft sogar etwas wert ist, wenn die Rettung ihrer Firma gelingt. Oder sie bekommen ein paar Aktien und dürfen als Shareholder auf die Rentabilität der Firma spekulieren, für die sie mit ihren Opfern geradestehen.

Zugleich wird die IG Metall nicht müde, eine weitere Errungenschaft anzupreisen, die sie sich vom Handel „Verzicht gegen Besitz“ verspricht: Sie entdeckt darin eine Gelegenheit, die Machtverhältnisse im Betrieb auf eine neue Basis zu stellen (DGB Kapitalismuskongress v. 14.5.), indem sie sich nämlich eine ganz neue Art von Mitbestimmung erobert: Sie gefällt sich in der Rolle eines Syndikus der proletarischen Miteigentümer, der zusammen mit den Kapitaleignern die besten Strategien für den langfristigen Erfolg des Unternehmens berät und festlegt: „Das erhöht die Belastungsfähigkeit des Systems. Denn Beschäftigte denken längerfristiger als das Kapital.“ (Wetzel) Die Arbeitervertretung als Shareholder – dann ist das „System“ endgültig nicht mehr totzukriegen.