Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Pfingsttreffen der Sudetendeutschen:
Deutsche Vertriebene entdecken historische Parallelen!

Sie berufen sich auf ihre Heimatliebe, um Rechtsansprüche gegenüber dem tschechischen Staat anzumelden.Die deutsche Regierung gesteht ihnen das Recht zu, Privatklagen gegen die Benesch-Dekrete zu erheben – diese Anerkennung tschechischen Vertreibungsunrechts hat sie der tschechischen Regierung abgerungen – macht aber nicht die formelle Aufhebung der Dekrete zur Bedingung für den EU-Beitritt.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Pfingsttreffen der Sudetendeutschen:
Deutsche Vertriebene entdecken historische Parallelen!

Zu Pfingsten feiern die Sudetendeutschen wieder ihren Tag. Wie jedes Jahr bringen sie sich heuer zum fünfzigstenmal als Opfer von Gewalt, Enteignung und Zwangsarbeit (CSU-Ministerin Stamm, FAZ, 25.5.99) in Erinnerung.

Sie halten ihre Vertreibung, bzw. die ihrer Eltern oder Großeltern, aus ihrem angestammten Sudetenland vor 50 Jahren durch den tschechisch-bolschewistischen Slawen wieder und immer noch als schreiendes Unrecht für hochaktuell. Sie verstehen sich als „Vertriebene“ mindestens bis ins siebte Glied und haben aus diesem persönlichen Schicksal einen politischen Rechtsstandpunkt gemacht: In völliger Absehung von den Lebensumständen damals und heute, dort und hier, von völkerrechtlichen Rechts- und nationalen Interessenlagen, berufen sie sich auf ihr Menschenrecht auf Heimat, das sie gefälligst eingelöst sehen wollen. Sie dürfen nicht da sein, wo sie hingehören, und das ist ein fünfzig Jahre alter Skandal. Dort gehören sie ihrer Meinung nach hin, weil da ihre Vorväter schon hingehört haben, sich als Untertanen diverser Herrschaften recht und – in der Mehrzahl – schlecht durchgeschlagen, sich auf Sudetendeutsch in Prosa, Reim und Lied über die von der Obrigkeit bescherten wechselvollen Lebenslagen verständigt haben und damit Teil einer sudetendeutschen Kultur waren. Daß diese Unterabteilung deutschen Nationalwesens als Ergebnis des Zweiten Weltkrieges ein gewaltsames Ende gefunden hat und nur mehr auf landsmannschaftlichen Treffen fern der Heimat zelebriert werden kann, ist aus der Sicht dieser Landsmänner eben der Skandal, über den sie auf keinen Fall Gras wachsen lassen wollen. Wer so sehr an Trachtenhut und Volkstanz aus einer Gegend festhält, mit der er bis auf die Herkunft seines Großvaters – was ja auch nicht so besonders viel ist – nichts zu schaffen hat, den könnte man mit gutem Grund für einen mehr oder minder harmlosen Trottel halten.

Wer sich auf seine bescheuerte Heimatliebe aber so berechnend beruft, wie es die deutschen Vertriebenen tun, und sich, um dieser Berufung politische Geltung zu verschaffen, in einflußreichen Verbänden organisiert, der will mehr als nur von der idyllischen Vergangenheit im Land seiner Vorväter schwärmen. Der Widerspruch, die eigene heimatselige Borniertheit so methodisch zu pflegen, löst sich auf in einen soliden Katalog von Rechtsansprüchen, und die alte Klage über das Vertreibungsunrecht von damals wird noch nach Jahrzehnten wachgehalten wegen der Forderungen von heute. Mit denen haben die Sudetendeutschen auch noch nie hinter dem Berg gehalten: Anerkennung der Vertreibung als Unrecht bedeutet Anerkennung ihrer Rechte auf Rückkehr, materielle Restitution oder Entschädigung. Sie wollen sich wieder als Eigentümer ihrer alten Habe und mindestens mit-bestimmende Bürgermannschaft des vormaligen Sudetenlandes eingesetzt sehen, gegen eine tschechische Obrigkeit, der sie die Nichtanerkennung ihrer Ansprüche als Aufrechterhaltung einer unhaltbaren Unrechtslage vorhalten.

Weil es darum geht, haben sich bislang alle bundesrepublikanischen Nachkriegsregierungen je nach dem Stand ihrer Vorhaben im Verhältnis zu ihren tschechischen Nachbarn das berechnende Leiden der Vertriebenenverbände mehr oder minder eifrig zum Anliegen gemacht.

Seitdem die Osterweiterung der EU beschlossene Sache ist und damit aus deutscher Sicht nicht mehr nur die Wiedereingemeindung ehemals deutscher „Siedlungsräume“ in den östlichen Nachbarstaaten als deutsche Rechtsposition offenzuhalten ist, sondern die Eingliederung dieser Staatswesen in ihrer Gesamtheit in den deutsch-europäischen Nutzungs- und Machtbereich ansteht, sind die Rechte der Vertriebenen für Deutschlands Regierungen als Druckmittel gegenüber den Vertreiberstaaten und als Berufungstitel für politische Einmischung in Tschechien, Polen, Rußland oder sonstwo erstmals praktisch brauchbar, deswegen aber auch berechnend geltend zu machen. Im Vordergrund steht das übergreifende Europa-Projekt, das keine nicht bestellten Störungen brauchen kann. Da sind auch schon einmal beschwichtigende „Zugeständnisse“ gefragt, um „Irritationen“ der Gegenseite auszuräumen. So jüngst der neue Bundeskanzler:

„Bei einem Treffen mit dem tschechischen Ministerpräsidenten Milos Zeman hatte der Bundeskanzler einen ‚Schlußstrich unter offene Vermögensfragen‘ gezogen und einen ‚Entschädigungsverzicht‘ angekündigt.“ (FR, 25.5.99)

Auf dem Jubiläums-Sudetentag in Nürnberg spricht deshalb auch erstmals kein Vertreter der Bundesregierung, und die Vertriebenen sind beleidigt. Schröder wird in Abwesenheit als Verbrecher und Dreckschwein (ebd.) tituliert und der Regierung eine Verfassungsklage wegen verweigerten diplomatischen Schutzes angedroht. Im übrigen „müsse die Regierung zur Kenntnis nehmen, daß Eigentum die Grundlage der europäischen Rechtsordnung bilde (eine bemerkenswert wirklichkeitsnahe Mitteilung über die Fundamente der christlich-abendländischen Kultur!) und daß über den Verzicht auf ihr privates Vermögen einzig und allein die Sudetendeutschen befinden könnten.“ (FAZ, 25.5.99)

Tatsächlich sieht der Kanzler das genauso. Eben deshalb hat er sich beim Besuch des tschechischen Premiers Zeman im März so großzügig gegenüber den Tschechen gegeben und anschließend ausdrücklich erklären lassen,

„der Kanzler habe mit seinen Äußerungen keinesfalls auf individuelle Rechtsansprüche von Sudetendeutschen verzichtet. Es gehe darum, daß die jetzige Regierung wie auch schon die Regierung Kohl keine Ansprüche stelle… Es bleibe jedem Sudetendeutschen unbenommen vor einem tschechischen Gericht zu klagen“ auf der Grundlage der Tatsache, daß „die neue Regierung die Vertreibung der Sudetendeutschen nach dem Zweiten Weltkrieg genauso als Unrecht betrachte wie die Verbrechen der Nazis in Lidice oder Theresienstadt.“ (SZ, 10.3.99)

Ganz eines Sinnes mit den empörten Landsmannschaften führt das Kanzleramt mit dieser Klarstellung vor, wozu eine moralisierende Geschichtsbetrachtung gut sein kann. Wenn die Macht eines hinreichend bedeutenden Staates dahintersteht, eröffnet sie den Nutznießern dieser Macht glatt einen Rechtsweg, von dem weniger gut betreute „Opfer der Geschichte“ nur träumen können. Dennoch – oder gerade deswegen – halten es die organisierten Vertriebenen für eine Schwächung ihrer Position, daß man Tschechien zuerst in die EU lassen will, um dann den Sudetendeutschen Gelegenheit zu geben, die tschechischen Gerichte unter dem Dach der „gesamteuropäischen Rechtskultur“ mit massenhaften Privatklagen gegen die Benesch-Dekrete zu überziehen, auf die sich die Enteignung der Vertriebenen stützt (und die von Zeman immerhin schon als nicht mehr wirksam bezeichnet wurden), anstatt die formelle Aufhebung der Dekrete zur Voraussetzung des Prager EU-Beitritts zu machen, wie es die CSU vorschlägt. (HB, 8.3.99)

Und die Vertriebenen können neue Hoffnung schöpfen! Um ihre Sache steht es trotz ihrer Vernachlässigung durch die Regierenden so schlecht nicht. Anlaß zur Zuversicht gibt ihnen die Tendenz der Geschichte, die derzeit prinzipiell schwer in Ordnung ist: ‚Vertreibung steht wieder auf der Tagesordnung der Weltpolitik‘, rief (der Vorsitzende der „Landsmannschaft“) Neubauer seinen jubelnden Landsleuten zu. (FR, 25.5)

Weil die NATO gerade dabei ist, die menschenrechtswidrige Vertreibung von Albanern aus ihrem angestammten Kosovo zu beenden bzw. rückgängig zu machen, und dafür Serbien kurz und klein bombt, fallen den deutschen Vertriebenen starke Argumente für ihr Anliegen ein. Sie entdecken nämlich eine absolute Parallelität zwischen den Kosovo-Vertriebenen und den Sudetendeutschen. Wenn die NATO für die Menschenrechte einen Schurkenstaat in Trümmer legt und Kanzler Schröder mit Blick auf Kosovo erkläre, Vertreibung und Völkermord seien nicht zu dulden, dann darf sich das nicht nur auf die Gegenwart beziehen, forderte Neubauer am Freitag in Nürnberg. (FR, 22.5.99) Man darf also sehr darauf gespannt sein, wann Beckstein anfängt, die deutschen Pässe der Vertriebenen einzusammeln (kein Doppelpaß für Zugereiste, auch nicht in der fünften Generation!) und die NATO die Sudetendeutschen in ihr gelobtes Land zurückführt, um sie dort wieder ihre alten Äcker in Besitz nehmen zu lassen.

Oder ist die „Parallele“ so „absolut“ dann doch wieder nicht gemeint?! Der Standpunkt von entrechteten Opfern ist es jedenfalls nicht, in dem die Sudetendeutschen sich den Kosovaren so herzlich verbunden fühlen. Wenn sie sich auf deren Vorbild berufen, dann tun sie das in der Gewissheit, auf der Seite der Mächtigen zu stehen und Forderungen stellen zu können – also gerade nicht die trostlose Manövriermasse einer ordnungspolitischen Gewaltaktion der NATO zu sein, sondern eine beachtenswerte Lobby in einem Staat, der zu den Auftraggebern NATO-bewehrter Europa-Ordnungspolitik zählt. Als längst bestens eingehauste und respektierte innenpolitische Kraft in der BRD reklamieren sie dementsprechend alles andere als ihre gewaltsame „Rückführung“ unter tschechische Oberhoheit: Zusätzlich zu ihrer Rolle im bundesdeutschen Getriebe verlangen sie mehr Einsatz der Staatsmacht für die Bedienung ihrer Ansprüche auf Reichtum und Einfluß in Tschechien durch die Regierung. Und sind empört, weil es damit nicht genügend vorangeht.

Nur wenige Tage nach den Mißklängen des Pfingsttreffens wächst aber wieder ein Stück weit zusammen, was eben doch zusammengehört: Die Vorsitzende der Vertriebenenverbände Erika Steinbach teilt mit, daß sich das zuletzt angespannte Verhältnis zwischen der SPD und den deutschen Heimatvertriebenen deutlich verbessert habe. Steinbach stellt fest, daß die Sozialdemokraten wieder Anteil nehmen am Schicksal der Vertriebenen (SZ, 29.5.99), und Innenminister Schily führt den Nachweis dafür mit einer Rede auf dem Berliner Tag der Vertriebenen, in der er ein korrigiertes Geschichtsbild ausbreitet (FR, 31.5.99):

„Die politische Linke, leider muß es gesagt werden, habe in der Vergangenheit über die ‚Vertreibungsverbrechen‘ hinweggesehen, sagte Schily. Sei es aus Desinteresse, sei es aus Angst, sich dem Revanchismus-Vorwurf auszusetzen, sei es aufgrund falscher Rücksichtnahmen in der Außenpolitik. Die Linke habe sich, so Schily, in ‚Zaghaftigkeit‘ verloren und müsse nun, da der Kosovo-Krieg das alte Unrecht von 1945 wieder aufscheinen lasse, den Mut zu klarer Sprache aufbringen.“ (ebd.)

Der Minister, der mit seiner Rede die Revanchisten der Vertriebenenverbände samt ihrer verlogenen Kosovo-Parallele ins Recht setzt und ganz ohne falsche Rücksichtnahmen in der Außenpolitik die Vertreibungsverbrechen zu Lasten des deutschen Volkes endlich wieder beim Namen nennt, tritt hier als Repräsentant einer linken Vergangenheitsbewältigung neuen Typs auf. Davon, daß Linke vielleicht einmal eine Ahnung davon hatten, daß Heimat ein ziemlich übles Sortierkriterium für die Verteilung der Menschheit auf der Erdoberfläche ist, weil es die Ansprüche von Nationen auf eine ganz bestimmte und exklusive Verteilung von Land und Leuten, die Gewalttätigkeit von Staaten zur Wahrung dieser Ansprüche und die Gewaltbereitschaft von Völkern im Dienste dieser Heimat-Staaten unterstellt, will Schily nichts wissen. Das hält er für eine unzeitgemäße Zaghaftigkeit und falsche Furcht vor ‚Revanchismus‘-Vorwürfen. Ihm liegt genau umgekehrt viel daran, allen möglichen reaktionären Volkstums- und Heimat-Mist, den die Nazis einmal eine Zeitlang in Verruf gebracht haben, zu rehabilitieren und die zeitweilige Außerkurssetzung völkischer Rechtspositionen im linken Lager öffentlich und stellvertretend zu bereuen. Damit auch der „linke“ Zeitgeist mitkommt mit den Fortschritten des deutschen Imperialismus in Sachen ordnungspolitischer Tatkraft.