Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Die Dankrede des neuen Präsidenten und ein toter Asylant:
Ausländer RAUs – Deutschland den Deutschen

Während Rau in seiner Rede für Toleranz gegenüber Ausländern wirbt, sorgt der deutsche Staat praktisch für die Sortierung von In- und Ausländern und gibt damit die Maßstäbe vor, aus denen das Volk seine ausländerfeindliche Einstellung bezieht.

Aus der Zeitschrift

Die Dankrede des neuen Präsidenten und ein toter Asylant:
Ausländer RAUs – Deutschland den Deutschen

Johannes Rau (SPD), ehemaliger Ministerpräsident aus Nordrhein-Westfalen, wird von der Bundesversammlung zum neuen Bundespräsidenten gewählt. In seiner kurzen Dankrede erwähnt Rau unter anderem, daß die Menschenrechte für alle gelten, nicht nur für Deutsche.

Daß ein Bundespräsident Ansprechpartner „aller Menschen im Lande“ sein will, ist eigentlich nichts Aufregendes. Denn es leben ja einige Millionen Leute ohne deutschen Paß auf Dauer hier. Und erinnert hat er auch nur an Artikel 1 des Grundgesetzes. Zweifel an der Loyalität des neuen Präsidenten für die Inländer mit dem richtigen Paß kommen nicht auf: Rau bezeichnete sich als Patriot und definierte diesen als Menschen, der sein Land liebt. Der letzte sozialdemokratische Präsident Heinemann hatte Deutschland in seiner Antrittsrede noch als schwieriges Vaterland bezeichnet und bei anderer Gelegenheit versichert, er liebe nicht sein Land, sondern seine Frau. (NZZ, 25.05) Das private derart vom nationalistischen Gefühlsleben zu trennen, käme heute glatt einer Distanzierung vom Höchstwert Nation gleich, daher bekennt sich ein moderner Präsident offen zu seiner Vaterlandsliebe. Freilich auf ganz feinsinnig-menschliche Art:

„Ich will nie ein Nationalist sein, aber ein Patriot wohl. Denn Patriot ist jemand, der sein Vaterland liebt. Ein Nationalist ist jemand, der die Vaterländer der anderen verachtet. Wir aber wollen ein Volk der guten Nachbarn sein, in Europa und in der Welt.“ (Wortlaut der Rede nach SZ, 25.5.)

Der Repräsentant aller Deutschen wünscht sich also eine Vaterlandsliebe, die zwar unbedingt parteilich für die eigene Mannschaft ist, die dazu gehörende, konsequente Wendung gegen die anderen – Haß und Verachtung – aber lieber nicht enthält. Deutsche Vaterlandsliebe verträgt sich schon wegen unserer „unseligen Vergangenheit“ nicht mit offener Ausländerfeindlichkeit, so daß ein guter Patriot nach Raus Geschmack einer ist, der zwar entschieden und fraglos immer für die eigenen, zugleich aber keineswegs gegen die anderen ist. Wahrscheinlich, weil er die eben bloß nicht liebt.

Die für einen Patrioten dem Vernehmen nach also gar nicht so selbstverständliche Leistung, andere Landsmänner nicht gleich zu verachten, ist umso beachtlicher, als man Ausländerfurcht im Grunde genommen niemanden verübeln kann: Für viele Menschen gelte, daß ein einzelner Fremder neugierig mache und hundert Fremde Angst machten. (SZ, 28.5.) Allerdings muß man auch bei diesem Ausflug ins Menschlich-Allzumenschliche das Wort „Fremder“ entschieden patriotisch verstehen. Gemeint ist da nämlich nicht der Umstand, daß den Zeitgenossen heute auch ihre Nachbarn gleich nebenan ziemliche ‚Fremde‘ sind. Vielmehr ist ein „Fremder“ der, den der ansässige Landsmann mit seinem naturwüchsigen Unterscheidungsvermögen aus der Masse aller anderen ihm Unbekannten gleich als Ausländer herauskennt – und dann entsprechend als Bedrohung diskriminiert. So unterstellt der Präsident in seinem tiefen Verständnis für die fremdelnden Mitbürger schon wieder den entschiedenen Nationalismus, der die Vaterländer der anderen verachtet – denn von welchem Standpunkt aus sonst sollte sich einer wohl angesichts einiger Ausländer in seiner Gegend gleich an die Türken vor Wien erinnert fühlen ?! Für den gibt es gute Nachbarschaft eben nur, wenn die Ausländer bei sich zu Hause bleiben.

Mit seiner ausgewogenen Stellungnahme, derzufolge auch Ausländer Menschen sind, möchte der Präsident auch gleich die Debatte um die Integration der Ausländer per Doppelpaß abgeschlossen haben – Rau machte … deutlich, daß er damit einen Schlußstrich unter die ‚spaltende Diskussion‘ über das neue Staatsbürgerrecht setzen wollte (SZ, 23.5.) – und erregt er bei denen, die diese Diskussion angezettelt haben, öffentliches Ärgernis. Die christliche Union entdeckt eine ausgezeichnete Gelegenheit, sich in ihrer Vaterlandsliebe entschieden ausländerfeindlich zu profilieren – schließlich hat sich die Mobilisierung des eher weniger feinsinnig-menschelnden Nationalismus beim Wahlvolk ausgezahlt:

„Von Unionsseite wurden die Ausländer-Passagen in der Rede Raus als Seitenhieb auf deren Kampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft gewertet. Der bayerische Ministerpräsident Stoiber (CSU) warf Rau vor, er habe die schwächste Rede eines gerade gewählten Bundespräsidenten überhaupt gehalten, ‚unvergleichlich schwächer als die von Herzog oder Weizsäcker‘“. (SZ, 25.5)

Stoiber vermißt also die Überparteilichkeit, die einem Präsidenten doch wohl anstehe. Dabei hat er keineswegs vor, sich – wie wie der grüne Herr Beck meint – selbst als Rassist zu denunzieren:

„‚Raus Bekenntnis zur ungeteilten Menschenwürde, dem ethischen Ausgangspunkt des Grundgesetzes, war eine Provokation für Rassisten‘. Stoiber habe sich mit seiner Kritik an Raus Rede revanchiert. ‚Er hat sich diesen Schuh damit selbst angezogen‘, meinte Beck.“ (SZ, 26.5)

Stoiber besteht lediglich auf der passenden rassistischen Ideologie zur ganz legalen Praxis der Trennung von In- und Ausländern, wie sie von seiner und der christlichen Schwesterpartei vertreten wird, und da hat von Ausländern gefälligst auch dann als Problem die Rede zu sein, wenn auf Festtagsreden ‚der Mensch‘ im Mittelpunkt steht. An dieser wahren vaterländischen Überparteilichkeit, wie sie in den C-Parteien zuhause ist, hat Rau sich vergangen, womit Stoiber klarstellt, wie die christliche Unterschriftenkampagne um die richtige „Integration“ der Ausländer immer schon gemeint war: Die haben entweder sofort definitiv Inländer zu werden – oder hier nichts mehr zu suchen.

Damit bleibt er keineswegs allein.

„Am Dienstag griff auch Schäuble den früheren nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten an. ‚Wir hoffen und vertrauen darauf, daß er überparteilich sein wird‘ sagte der CDU-Chef im Deutschlandfunk. Wenn er das in der Rede nach seiner Wahl noch nicht gekonnt habe, ‚dann wird er es lernen‘.“ (SZ 26.5.)

Die Überparteilichkeit, die Rau noch zu lernen hat, besteht also darin, sich in die einheitliche Parteilichkeit der Nationalisten gegen die Ausländer in Deutschland nicht störend einzumischen. Auf die legen sie also Wert, und nachdem sie das losgeworden sind, verordnen sich die Unionspolitiker gerne selbst das Ende der Debatte: CSU-Generalsekretär Thomas Goppel wollte am Dienstag die Kritik an Rau nicht fortsetzen. Der Unmut der CSU-Wahlleute sei artikuliert ‚und damit basta‘, sagte Goppel der dpa auf Anfrage. (FAZ, 26.5.) Schließlich ist deutlich geworden, daß die Union den Slogan „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ auch weiterhin keinesfalls dem rechten Rand überlassen will.

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Wo der Präsident für die rechte Einstellung gegenüber Ausländern wirbt, sorgt der Staat praktisch für die Sortierung von In- und Ausländern. Der Staat leidet nicht unter Furcht vor Ausländern, sondern schiebt sie ab – und schafft dabei praktisch die Fälle, aus denen das Volk dann seine ausländerfeindliche Einstellung bezieht:

„Bei seiner Abschiebung per Flugzeug aus Deutschland ist am Freitag ein Sudanese ums Leben gekommen. Der Kopf des Mannes sei beim Abflug vom Rhein-Main-Flughafen in Frankfurt von den ihn begleitenden Bundesgrenzschutzbeamten nach unten gedrückt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Landshut mit. Als der Sudanese nach dem Start wieder aufgerichtet werden sollte, wies dessen Körper keinerlei Lebenszeichen mehr auf. (…) Der Sudanese habe sich schon vor seinem Abflug von Frankfurt nach Kairo seiner Abschiebung widersetzt, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Daraufhin seien ihm Hände und Füße gefesselt worden. Um mutwillig herbeigeführte Kopfverletzungen zu vermeiden, sei ihm zudem ein Helm aufgesetzt worden.“ (SZ, 29.5.)

Das ist allerdings ein Skandal, der nicht hätte vorkommen dürfen. Denn – wie man erfährt – schon beim letzten derartigen Vorfall ist das bewährte Verfahren gründlich überprüft worden.

„Als der afrikanische Asylbewerber Omofuma vor vier Wochen bei der Abschiebung aus Österreich zu Tode gekommen war (ihm war der Mund mit Klebeband verklebt und er war ‚verschnürt wie eine Mumie‘), hatte der deutsche Innenminister Otto Schily (SPD) eine Überprüfung der Abschiebe-Methoden des Bundesgrenzschutzes angeordnet. Die Prüfung ergab Beruhigendes: Untersagt sind ‚alle Hilfsmittel der körperlichen Gewalt, bei denen die Atemwege durch Verschließen des Mundes‘ beeinträchtigt werden können. So steht es in den Richtlinien.“ (SZ, 31.5.)

Wäre also alles nach Vorschrift gegangen, hätte nichts passieren dürfen. Und weil doch ein Toter angefallen ist, muß ein Fehlverhalten vorliegen: Es liegt nicht an einer gewiß verfehlten Organisation der Abschiebepraxis. Es liegt an der persönlichen Brutalität, Überforderung oder Fühllosigkeit der beteiligten Beamten. Ihre Schuld muß unnachsichtig aufgeklärt werden. (Berliner Zeitung, 1.6.) Angesichts des toten Sudanesen stellt sich also erst einmal die Frage, wer denn da seine Dienstvorschriften verletzt hat. Denn natürlich muß beim Abschieben von Asylanten, die nicht freiwillig gehen wollen, mit Gewalt nachgeholfen werden. Soweit besteht allgemeines Einverständnis. Aber nach Recht und Gesetz muß es dabei zugehen. Deshalb verfügt Innenminister Schily zunächst einmal die Aussetzung von Abschiebungen durch den Bundesgrenzschutz für die Fälle, in denen mit gewalttätigem Widerstand zu rechnen ist. Er fordert die Aufklärung der näheren Umstände und eine Obduktion, um die Todesursache zu klären. Und zwar, um die Schuldfrage zu klären, denn am Verfahren, soviel steht ja schon fest, kann es nicht liegen.

Der Aufschub beim Abschieben paßt aber weder der Opposition noch den Innenministern der Länder. Schon die verfügte Anstandspause weckt in ihren Augen die Gefahr, daß man womöglich nicht nur einen Fehler zugibt, sondern sich etwas vergibt und gleich noch den Staat in Not bringt: Zu Beginn der Innenministerkonferenz bemerkt der sächsische Minister Klaus Hardraht, die Verfügung Schilys sei eine politisch wirklich verheerende Entscheidung, die im Grunde der Gewalt Tür und Tor öffnet – und schon ist nicht mehr von der Staatsgewalt die Rede, die es zu einem Toten gebracht hat, sondern von einer drohenden Schutzlosigkeit des Staates gegenüber gewalttätigen Asylanten:

„Die Anordnung des Bundes bedeutet in den Augen Hardrahts, daß Schily vor dem Problem gewalttätiger und zur Ausreise verpflichteter Asylbewerber resigniert habe. Das habe zur Konsequenz, daß derjenige, der unmittelbar vor der Abschiebung gegenüber dem Bundesgrenzschutz Gewalt anwende, bleiben könne: ‚Das werden wir nicht hinnehmen.‘“ (SZ, 11.6.)

Deshalb will er im Zweifelsfall im Rahmen eines Notstandsgedankens durch die sächsische Landespolizei abschieben lassen.

Das weist Schilys Ministerium zurück, indem es zusichert, das Bedürfnis der Landesminister zu teilen:

„Der Staatssekretär im Bundesinnenministerium nannte die Anordnung Schilys unvermeidlich. Er sicherte aber zu, die Prüfung möglichst schnell abzuschließen, so daß Abschiebungen mit Hilfe des BGS schon in wenigen Tagen wieder möglich sein könnten. Es gebe aber noch Klärungsbedarf, da im Fall des toten Sudanesen das Obduktionsergebnis noch nicht vorliege.“ (SZ, 12.6.)

Der Schlußpunkt der Debatte lautet daher auch ohne Obduktionsergebnis nach 14 Tagen:

„Der bayerische Innenminister Günther Beckstein ist ‚befriedigt‘: Einer Erklärung der Bundesregierung zufolge können nun auch wieder Asylbewerber abgeschoben werden, die sich mit Händen und Füßen dagegen wehren“. (Spiegel, 14.06)

Dem Rechtsstaat ist mit der Pause beim Abschieben Genüge getan und dem staatlichen Abschiebebedürfnis mit ihrem Ende auch.

PS. Dem Kritikbedürfnis der Öffentlichkeit aber noch nicht ganz. Die fragt sich, ob es nicht vielleicht den Falschen getroffen hat. Ausgiebige Recherchen führen zu dem Ergebnis, daß es diesmal einen ganz zu Unrecht erwischt hat: Der tote Sudanese – ‚ein gebildeter, geistreicher Mann, der fließend mehrere Sprachen sprach‘, sagt ein sudanesischer Geschäftsmann, der für ihn zum Freund wurde, ‚dazu ein sehr guter Moslem, der regelmäßig in die Moschee ging‘ (Stern, 24/99) – wäre – einmal abgesehen von seinem orientalischen Glauben – glatt als ehrenwerter Bürger durchgegangen. Man hätte ihn ohne weiteres, wäre sein Asylgesuch nicht unverständlicherweise abgelehnt worden, leicht als guten Deutschen hier lassen können. Das ist eine deutliche Auskunft über den staatlich sanktionierten Rassismus, der Ausländerfeinde nicht leiden kann: Wer moniert, daß es in diesem Fall den Falschen getroffen hat, sagt damit auch, daß es bei Nicht-Deutschen im Prinzip immer die Richtigen trifft. Er ist also um nichts weniger prinzipiell als der Verfolgungswahn der Rechten, die „kriminelle Ausländer raus“ – hauen wollen.