Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Verdi-Abschluss im Öffentlichen Dienst: Sagenhafte 8%

Verdi zeigt sich entschlossen, in dieser Tarifrunde den öffentlichen Arbeitgebern einigen Widerstand entgegenzusetzen. Deren erstes „Angebot“ einer Lohnerhöhung von 2,5%, verbunden mit einer Verlängerung der Arbeitszeit um 1,5 Stunden, weist Verdi-Chef Bsirske als Betrugsversuch zurück: „Rosstäuscherei! Das ist ein Angebot, bei dem die Beschäftigten noch Geld mitbringen sollen, damit unter dem Strich die Lohnkosten der öffentlichen Verwaltung gesenkt werden können.“

Aus der Zeitschrift
Gliederung

Verdi-Abschluss im Öffentlichen Dienst: Sagenhafte 8 Prozent

Verdi zeigt sich entschlossen, in dieser Tarifrunde den öffentlichen Arbeitgebern einigen Widerstand entgegenzusetzen. Deren erstes „Angebot“ einer Lohnerhöhung von 2,5 %, verbunden mit einer Verlängerung der Arbeitszeit um 1,5 Stunden, weist Verdi-Chef Bsirske als Betrugsversuch zurück: Rosstäuscherei! Das ist ein Angebot, bei dem die Beschäftigten noch Geld mitbringen sollen, damit unter dem Strich die Lohnkosten der öffentlichen Verwaltung gesenkt werden können. (SZ, 12.2.08) Seine Empörung kommt ein wenig spät: Die Lohnkosten der öffentlichen Verwaltung sind unter tatkräftiger Mitwirkung der Gewerkschaft schon längst gesenkt worden, und das ist überhaupt

die Ausgangslage

der jetzigen Tarifrunde. Die Lohnkosten haben die Arbeitgeber dadurch sehr effizient gesenkt, dass sie Lohnabhängige aus dem öffentlichen Dienst entfernt haben – durch Outsourcing und Privatisierung:

„Allein 2005 veräußerten die deutschen Städte und Gemeinden Vermögen für 5,7 Milliarden Euro ... von 2003 auf 2004 sind laut Statistischem Bundesamt rund 61 000 kommunale Arbeitsplätze in die Privatwirtschaft abgewandert.“ (Zeit, 22.6.06)

Die „Privatwirtschaft“ hat den Städten und Gemeinden die „öffentlichen Dienste“ gerne abgenommen, weil sie sich damit erstens einen gesicherten Kundenstamm einkauft, aus dem sie zweitens ordentliche Profite herauswirtschaften kann: Die „Entlastung der öffentlichen Haushalte“ von Lohnkosten schlägt sich auf Seiten der „Privatwirtschaft“ ja als Angebot von Arbeitskräften nieder, die von vormaligen Lohnfesseln befreit sind und bei ihrem neuen Arbeitgeber als Billigangebot antreten. Die öffentlichen Verwaltungen waren damit Vorreiter bei der Senkung des nationalen Lohnniveaus und beteiligten sich außerdem massiv an der Schaffung eben der Arbeitslosen, die sich in allen Branchen für die Arbeitgeber so gut als erpresserisches Argument gegen Lohnansprüche verwenden lassen.

Ihre innovative „Verschlankung“ halten die öffentlichen Arbeitgeber ihren Bediensteten und der Gewerkschaft als Dauerdrohung vor Augen: Die in den privatisierten Unternehmen durchgesetzten Löhne sind nun die Messlatte für die „privilegierten“ Angehörigen des öffentlichen Dienstes, sonst ... Das hat den Arbeitgebern einen seit 2005 gültigen Tarifvertrag namens TVÖD [1] eingetragen, der völlig neue Verfahrensregelungen der Bezahlung und der Arbeitszeit enthält und den sie im Verlauf des bis 2008 vereinbarten Tariffriedens zur Umwälzung fast aller früheren Sitten der Arbeitsorganisation genutzt haben. Die Erfolgsbilanz:

  • Konkurrenzlos niedrige Einstiegsgehälter (ab 1.286 Euro) für kostengünstige Neueinstellungen.
  • Gesenkte BAT-Gehälter über die Verwandlung der familienbezogenen „Ortszulagen“ in geringere Leistungszulagen sowie über den Ersatz des „Bewährungsaufstiegs“ durch eben jene Entgeltstufen, die sie sich von Verdi unterschreiben ließen.
  • Arbeitszeitflexibilisierung durch „Jahreszeitkonten“, die die Überarbeit zur Regel und Überstundenbezahlung zur Ausnahme machen.
  • Ersetzung des Weihnachts- und Urlaubsgeld durch die geringere „Jahressonderzahlung“.
  • Arbeitszeitverlängerung: Die Länder traten ein Jahr später dem „neuen Tarifwerk“ erst bei, nachdem eine Arbeitszeitverlängerung, je nach Bundesland verschieden, von Verdi akzeptiert worden war [2]

8 Prozent für zwei Jahre – Lohnkomponenten-Menü für eine Lohnsenkung à la carte

An die neue Tarifrunde wird die Erwartung herangetragen, dass doch nun – endlich mal – eine Verbesserung für die Beschäftigten herausspringen muss. Für die Arbeitgeber steht freilich fest: Von ihren vergangenen Erfolgen lassen sie sich nicht nur nichts abhandeln, vielmehr ist eine Tarifrunde dafür da, ihre Forderungen einzubringen und ihnen weitere Verbesserungen einzutragen.

Keine weiteren Reallohnsenkungen (SZ, 23./24.2) fordert Bsirske bescheiden genug, aber alle Demonstrationen, Kundgebungen und „bundesweiten Warnstreiks“ lassen die Arbeitgeber kalt. Der ganze, öffentlich breitgetretene Streik-Aufruhr endet mit einem Tarifvertrag, in dem sich die „kräftigen Einkommenserhöhungen“ (Verdi-Flugblatt) in lauter mehr oder weniger schäbige Posten auflösen, deren Gesamtwirkung auf den Geldbeutel eines gewöhnlichen Gehaltsempfängers mit einem Taschenrechner gar nicht so einfach zu ermitteln ist.

1. „8 % mehr Lohn“ für Leute, die durchschnittlich 2000 Euro brutto verdienen, das klingt gut. Doch diese berühmten acht Prozent sind bloß in der Gewerkschaftspropaganda, in den Zeitungen und sonst nirgendwo zu finden. Der Tarifvertrag sieht eine Erhöhung in zwei Stufen bis Ende 2009 vor – pro Jahr rechnerisch um die 4 %, was nicht einmal die Preis-, Steuer- und Abgabenerhöhungen deckt. Dagegen haben die Arbeitgeber mit der Durchsetzung einer zweijährigen Laufzeit eine Position der Gewerkschaft ins Wanken gebracht, die eigentlich ihr Kerngeschäft ausmacht: zeitnahe, d. h. früher mindestens jährliche tarifliche Entschädigung für die Schädigungen bei Lohn und Arbeitsbelastung. Früher war eine längere Laufzeit eine Konzession der Gewerkschaften an die Arbeitgeber, die die dann auch etwas kostete. Heutzutage jedoch gilt die zweijährige Laufzeit des Tarifvertrags als ganz normale Rechengrundlage für eine Lohnerhöhung, die dann tatsächlich um die Hälfte geringer ist als das, was die Beschäftigten unter dem Stichwort „Ausgleich“ gefordert haben, sich in den Augen der Öffentlichkeit aber doppelt so hoch ausnimmt: Über die Laufzeit von zwei Jahren kommen die Gewerkschafter sogar(!) auf jene acht Prozent, die sie von Anfang an gefordert hatten. (Berliner Zeitung, 6.4.).

Aber nicht einmal von 4 Prozent für jedes Jahr kann in dem Sinne die Rede sein.

2. Verdi vermeldet einen weiteren Erfolg: 2008: 50 Euro Sockelbetrag plus 3,1 % – also insgesamt eine Erhöhung von 7,11 % (Entgeltgruppe 1) bis 4,02 % (Entgeltgruppe 15) und ab 1.1.2009 plus 2,8 %. (Verdi-Flugblatt) Es handelt sich laut Verdi um eine soziale Komponente: Das wollten wir. Das mussten wir gegen den harten Widerstand der Arbeitgeber durchsetzen. Das ist uns mit dem Sockelbetrag gelungen. Mit der besonderen Berücksichtigung der unteren Entgeltgruppen trägt die Gewerkschaft in erster Linie dem von ihr selbst (mit-)geschaffenen und unterschriebenen Zustand Rechnung, dass in den unteren Entgeltgruppen mittlerweile Löhne üblich sind, die den von ihr selbst geforderten Mindestlohn unterschreiten – so dass sie diesen „Sockelbetrag“ insbesondere zur Förderung ihrer eigenen Glaubwürdigkeit für notwendig hält. Um das zu unterstreichen, tritt sie mit einer für ihre Verhältnisse großmächtigen Anfangsforderung von 200 Euro an; diese Sozial-Tat schrumpfte angesichts des „harten Widerstands“ der Arbeitgeber allerdings schnell auf 50 Euro (brutto) zusammen.

3. Was die „4 %“ für das Jahr 2009 angeht, so sind auch die eher ein Rechenkunststück: Die bei mehrjährigen Tarifabschlüssen logische Fragestellung „Was ist für das zweite Jahr (noch) drin?“ wurde nämlich durch die Forderung der Arbeitgeber, dass eine Erhöhung der 2008 bereits erhöhten Gehälter im Jahr 2009 keinesfalls dauerhaft auf die Tarife durchschlagen darf, sauber eingegrenzt und mit einer „Einmalzahlung“ sachlich korrekt gelöst: Hinzu kommt eine einmalige Sonderzahlung von 225 Euro am 1.1.2009 für alle Beschäftigten. Einmal 225 Euro auf die Hand sind ja auch ein Geld, wenn auch nicht „tabellenwirksam“, so dass es dauerhaft bei den 2,8 % bleibt. Das verschafft zumindest der Unternehmerseite eine „Kalkulationssicherheit“ mit niedrigen Lohnsteigerungen, während die Arbeitnehmerseite schauen darf, wie sie mit 2,8 % Einmalzahlung die absehbaren Preissteigerungen verkraftet.

4. Schließlich ist noch die Rede von einem Wermutsschluck, den Bsirske im Gegenzug zu der (kräftigen) Einkommenserhöhung genommen haben will. Er besteht in der unbezahlten Verlängerung der Arbeitszeit, die – rechnet man in Stundenlöhnen – die Lohnerhöhung in etwa halbiert: Der Gegenwert der 30-minütigen Verlängerung der Wochenarbeitszeit kann(!) mit 1,3 % beziffert werden. Die Gewerkschaft feiert das gleichwohl als Erfolg. Sie hat wieder Mal Schlimmeres, nämlich einen echten Dammbruch bei der Arbeitszeit verhindert; in Wirklichkeit ist der Damm längst gebrochen: Den Arbeitgebern ist es mittlerweile einfach selbstverständlich, für jedes noch so kleine Zugeständnis eine Entschädigung zu erhalten, und dazu gehört auch die kontinuierliche Aufstockung unbezahlter Arbeitszeit; sich überhaupt etwas abhandeln zu lassen, begründet auf Arbeitgeberseite ein Recht auf Gegenleistung. Dass sie dieses Mal „nur“ eine halbe Stunde durchgesetzt hat, wird der Gewerkschaft das nächste Mal garantiert als übrig gebliebene offene Rechnung präsentiert werden, der die sich schwerlich verweigern kann, wie die Öffentlichkeit jetzt schon siegessicher verkündet:

„... eine halbe Stunde Mehrarbeit wirkt geradezu lächerlich ... Einziger Trost: Die Arbeitszeiten sind nicht mehr unantastbar, und sie werden bei den nächsten Tarifverhandlungen auf den Tisch kommen. Dann wird Verdi nicht mehr mit Nullrunden argumentieren können.“ (Rheinische Post, 1.4.)

Soviel zum höchsten Abschluss im öffentlichen Dienst seit ... Jahren!

Nachschlag

Wenn sich die Unternehmer immer wieder aufs Neue mit ihrem Erpressungspotenzial „Arbeitsplätze“ gegen die einschlägigen Korrekturversuche der Gewerkschaften durchsetzen, wenn sie dabei wenig Widerstand erfahren, steigert das nur ihre Unzufriedenheit: Waren sie womöglich zu nachgiebig, hätten sie nicht noch mehr herausholen können? Es werden Drohungen folgender Art laut: ... wenn die zur großzügigen Einheitsleistung verdonnerten maroden Städte ihre Haushalte überstrapazieren, wenn gesunde Kommunen durch die Belastung in die Haushaltssicherung rutschen, werden sie Serviceleistungen einschränken, Dienstleistungen teilprivatisieren. (Rheinische Post, 6.4.) Das reicht noch nicht: Flucht aus dem Tarifvertrag. Der Städte- und Gemeindebund kündigte zudem eine Welle von Gebühren- und Beitragserhöhungen an. (HB,1.4.). Der VKA (Verbund kommunaler Arbeitgeber) rechnet mit dem Verlust von Arbeitsplätzen. (SZ 1.4)

Ein „überhöhter Tarifabschluss“ nach dem anderen „zwingt“ die öffentlichen Arbeitgeber nun schon seit Jahren zu Privatisierung und Outsourcing, und den gewöhnlichen Kunden „müssen“ sie auch noch in Mitleidenschaft ziehen. Derweil können die öffentlichen Bediensteten von ihren „überhöhten Tarifabschlüssen“ immer weniger leben.

[1] Der TVÖD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Bund und Kommunen) ersetzte den BAT (Bundesangestelltentarif). Er formuliert eine neue „Entgelttabelle“, die 15 Entgeltgruppen mit ihren jeweils 5 bis 6 Entgeltstufen, also 89 Stufen in Geldbeträgen festlegt, und die nebenbei auch die Unterscheidung in Angestellte und Arbeiter aufhebt.

[2] Es handelte sich um die bisher verrückteste bekannte Art und Weise der modernen „Arbeitszeitermittlung“: Pro Bundesland wurde die tatsächlich geleistete Arbeitszeit ermittelt, dann die Differenz zur bisherigen tariflichen Arbeitszeit festgestellt, diese wurde verdoppelt und dann auf die bisherige tarifliche Arbeitszeit aufgeschlagen; das ergibt die unterschiedlichen Arbeitszeiten in den Ländern zwischen 39 Std. 12 Min. (Bremen) und 40 Std. 6 Min. (Bayern).