Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Vom 620/530- zum 630-Mark-Gesetz
Wie Rot-Grün mit einem sozialen Skandal aufräumt

Billiglohn-Jobs werden abgeschafft, neue Billiglohnbedingungen werden geschaffen. Sozialdemokratisch, gegen Missbrauch von oben wie unten geschützt.

Aus der Zeitschrift

Vom 620/530- zum 630-Mark-Gesetz
Wie Rot-Grün mit einem sozialen Skandal aufräumt

Die neue Regierung macht Ernst mit ihrer sozialen Verantwortung. Den 620-DM-Jobs geht es an den Kragen – wie versprochen. Denn für die sozialdemokratische Opposition waren diese „geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse“ immer der schlagendste Beweis für eine Politik des „sozialen Ausverkaufs“: „Untätig“ sehe die Mannschaft um Kohl und Blüm zu, wie die an sich durchaus segensreiche Einrichtung des Billig-Jobs ohne Lohnnebenkosten, belastet nur mit einer 20%igen Pauschalsteuer, „mißbraucht“ werde, nämlich zur „Zerschlagung“ normaler Vollerwerbs-Arbeitsplätze mit Sozialversicherungspflicht; zynisch nehme sie ein Heer von Lohnabhängigen „ohne jede soziale Absicherung“ auf der einen Seite, auf der anderen Seite ein „Ausbluten“ der Sozialkassen „in Kauf“, um damit am Ende womöglich das ganze System der „sozialen Sicherung auszuhebeln“. Dieser harte Vorwurf ist mit der Übernahme der Verantwortung für die nationale Arbeit und ihre „Nebenkosten“ durch Deutschlands Sozialdemokratie keineswegs vergessen: Kaum an der Macht, schreitet sie zur Gesetzestat und schafft die alte Regelung ohne Wenn und Aber ab. Stattdessen gilt nun:

  • Die „Geringfügigkeitsgrenze“ liegt nicht mehr bei viel zu hohen 620,– DM, die ja förmlich eine Einladung zu mißbräuchlicher Arbeitsplatzzerlegung waren. Sie bleibt jetzt ein für allemal bei den seit Jahresbeginn geltenden 630,– DM, wird also auf Dauer im Verhältnis zu den absehbarerweise explodierenden Nominallöhnen – lacht da wer? – immer geringfügiger, so daß eine Aufteilung regulärer Jobs immer schwieriger – lacht da schon wieder jemand?! – wird.
  • Die neue Grenze gilt unterschiedslos für Ost- und Westdeutschland. Das ist keineswegs – nach der Logik des „Mißbrauchs“-Arguments – als Extra-Einladung an ostdeutsche Arbeitgeber zur Stückelung ihrer Löhne mißzuverstehen, sondern ein Beitrag zur Entdiskriminierung des Zoni: Seine Geringfügigkeit ist genauso teuer wie die seiner West-Kollegen. So löst die Regierung nebenher gleich noch ihr zweites Wahlversprechen ein, das deutsche Volk sozial und kulturell zu einen.
  • Der mißbräuchlichen Zerlegung normaler Jobs wird noch ein weiterer Riegel vorgeschoben: In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten dürfen die Betriebsräte sich eine Meinung darüber bilden, ob ein „ausgewogenes Verhältnis von Arbeitsverhältnissen mit einer geringfügigen Beschäftigung und sonstigen Arbeitsverhältnissen gewährleistet ist“ (SZ, 22.1.99), und unter diesem Gesichtspunkt ihren Segen dazu geben. Dann liegt auf gar keinen Fall ein Mißbrauch vor.
  • Zusätzlich wird der gleiche Mißbrauch auch noch auf der anderen Seite bekämpft, bei den Arbeitnehmern: Die müssen sich in Zukunft ihre Billigjobs in ihre Lohnsteuerkarte eintragen lassen, bleiben also nicht mehr so anonym wie bisher, sondern werden höchstpersönlich lohnsteuerpflichtig, sobald aus mehreren 630-Marks-Jobs mehr als das steuerfreie Existenzminimum zusammenkommt. Das wird manchen proletarischen Steuer-Trickser bewegen, die Finger von solchen Machenschaften wie der Zergliederung seiner Lohnarbeit zu lassen.

    Nach umfassender Beseitigung jeglicher Mißbrauchsmöglichkeiten bleibt freilich noch der massenhafte Gebrauch der Geringfügigkeitsregelung, mit dem die neue Regierung fest rechnet, sozialverträglich zu gestalten. Das geht so:

  • Aus der pauschalen Lohnsteuer – mit Soli-Zuschlag rund 22% – wird ein 22%iger Sozialversicherungs-Pflichtbeitrag, den wie bisher allein der Arbeitgeber zahlt: 10% für die Kranken-, 12% für die Rentenkasse. So ändert sich für die Arbeitgeber außer der Adresse für ihre Überweisungen gar nichts; ihr Interesse an Billigjobs mit reduzierten „Nebenkosten“ bleibt so gut wie bisher bedient und genießt ab sofort sozialdemokratischen Bestandsschutz. Der Sozialstaat kommt seinerseits gleichfalls voll auf seine Kosten: Die „notleidenden“ Kassen kriegen mehr Geld – und daß dem Finanzminister nicht etwa eine entsprechende Summe an Lohnsteuern entgeht, sondern deutlich weniger, dafür sorgt der Eintrag auf der Lohnsteuerkarte des Beschäftigten: „Für die kommenden Jahre werden die zusätzlichen Einnahmen auf 2,85 Milliarden Mark (sc. für die Rentenkasse) bzw. 2,25 Milliarden Mark (sc. für die Krankenkasse) geschätzt. Denen stehen Steuerausfälle von insgesamt 1,37 Milliarden Mark gegenüber.“ (FR, 23.1.99) Und für diese vermehrten Einnahmen brauchen die Sozialversicherungen keine müde Mark mehr herauszurücken: Weil der Arbeitnehmer selber nichts beiträgt, kriegt er gerechterweise auch nichts, bleibt vielmehr nach wie vor auf den Versicherungsschutz angewiesen, den er unabhängig von seiner Geringbeschäftigung bisher ja auch schon irgendwie gehabt haben muß. Wenn er trotzdem was für seine Rentenbiographie tun will – bitte sehr: Mit selbstgezahlten 7,5% vom Lohn sind Herr/Frau Billiglöhner dabei und akkumulieren pro 630-Mark-Job und Jahr ca 7,– DM zusätzliche – wer lacht da jetzt schon wieder?! – Monatsrente ab 65.

Es zeigt sich halt wieder einmal: Das Geniale ist letztlich so einfach und das Einfachste einfach genial!

Dennoch, wie immer in dieser undankbaren Welt: Kritik bleibt nicht aus. CDU/CSU finden es zynisch, bei 280,– DM Altersrente nach 40 Jahren 630-Marks-Beschäftigung von „sozialer Absicherung“ zu reden – deswegen haben sie bisher ja gleich gar nichts in dieser Richtung angeboten; das stiftet zumindest soziale Verhaltenssicherheit. Die FDP findet es verfassungswidrig, wenn Sozialkassen Geld kriegen und nichts dafür zahlen müssen – dabei könnten sich die Geringbeschäftigten für ihre 630,– DM doch glatt eine billige private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung leisten, die dann unerbittlich zu Gegenleistungen verpflichtet wäre. „Das Handwerk“ deckt auf, daß Geringverdiener sich mit ihren lächerlichen 7,5% für die Rentenkasse, also für 47,25 DM pro Monat von ihrem Rentenversicherer teure Reha-Leistungen erschleichen könnten – in der Tat ein „Schwachpunkt“ des Gesetzes, den die Regierung aber nicht „nachzubessern“ gedenkt, weil das so schön und schlagend beweist, wie substanziell die „soziale Absicherung“ der Armen unter den Lohnempfängern bei ihr dann doch ausfällt. Die Wirtschaftsredaktion der Süddeutschen Zeitung wiederum, sonst unermüdlicher Vorkämpfer für die Gesundung der deutschen Nationalökonomie von ihren unerträglich hohen Lohnnebenkosten, deutet in aller Zurückhaltung den bitteren Vorwurf an, die Regierung scheute vor der einzig tragfähigen Lösung des Mißbrauchsproblems zurück: die Billigjobs teurer zu machen. Die Nation steckt eben voller enttäuschter Arbeiterfreunde!

Die Gewerkschaften schließlich maulen rum, da hätten sie sich von den Sozialdemokraten doch mehr erwartet. Noch mehr Einsatz für volle oder doch wenigstens „feste“ Arbeitsplätze. Selber schuld! Versprochen hat die SPD ziemlich genau das, was sie jetzt hält: Die Sozialkassen sollen nicht mehr „ausbluten“; die Prinzipien der „sozialen Sicherung“ bleiben gewahrt – und seit wann wären die Regeln für die Betreuung der Armen zur Vermeidung von Armut gedacht?! –; der Mißbrauch „Nebenkosten“-gesenkter Billigjobs wird erschwert – natürlich vor allem den Beschäftigten selber… Von dem, was Schröder und seine Partei eigentlich wollten, haben sie nur in einem Punkt Abstriche gemacht: Eigentlich hätten sie gern alle Geringfügigen besteuert; jetzt erfolgt bei Ehegatten „bis zu 630,– DM keine gemeinsame steuerliche Veranlagung mit dem höherverdienenden Ehepartner“ (FR, 23.1.99). Und schon hocken wahrscheinlich wieder Millionen proletarischer Steuerhinterzieher in den Startlöchern…