Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Antiterrorismus in Spanien: Verbot der radikalen Baskenpartei inbegriffen

Geblieben ist der Batasuna der Ausgangspunkt und Kern des ganzen politischen Programms: die nationalistische Deutung aller Interessen und Gegensätze, der zufolge ein paar Millionen Leute in und um die westlichen Pyrenäen herum vor allem Basken sind und in dieser Eigenschaft ein Volk verkörpern, dessen erster und höchster Auftrag darin besteht, einen – ganz eigenen – Staat zu gründen, der es erst zu einem wirklichen, nämlich ihm dienstbaren Volk macht. Der Wille, diesen Auftrag zu vollstrecken, sieht sich, durchaus ‚sachgemäß´, von vornherein auf „die Gewaltfrage“ verwiesen.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Antiterrorismus in Spanien: Verbot der radikalen Baskenpartei inbegriffen

1. Der spanische Staat ist seit vierzig Jahren – egal, ob diktatorisch oder demokratisch verfasst, ob konservativ oder sozialistisch regiert – damit beschäftigt, die baskische Separatistenorganisation ETA zu bekämpfen und „endgültig zu besiegen“. Die führt ihren „bewaffneten Kampf“ für ein freies Baskenland unverdrossen weiter, nachdem sie die alten systemkritischen Parolen und die marxistisch-leninistische Selbsteinordnung in eine „antiimperialistische Front der unterdrückten Völker“ längst als Abfallprodukte eines überholten linken Zeitgeists entsorgt hat. Geblieben ist der Ausgangspunkt und Kern des ganzen politischen Programms: die nationalistische Deutung aller Interessen und Gegensätze, derzufolge ein paar Millionen Leute in und um die westlichen Pyrenäen herum vor allem Basken sind und in dieser Eigenschaft ein Volk verkörpern, dessen erster und höchster Auftrag darin besteht, einen – ganz eigenen – Staat zu gründen, der es erst zu einem wirklichen, nämlich ihm dienstbaren Volk macht. Der Wille, diesen Auftrag zu vollstrecken, sieht sich, durchaus ‚sachgemäß‘, von vornherein auf „die Gewaltfrage“ verwiesen. Denn die von der ETA als Menschenmaterial eines echt baskischen Staates vorgesehenen Bürger sind bereits leibhaftige Staatsbürger, haben bereits einen Staat über sich, nämlich den spanischen, der – wie jede Staatsgewalt – sein Territorium nebst lebendigem Inventar als Objekt seiner Verfügung und als Quelle seiner Macht beansprucht. Beansprucht erstens in dem Sinn, dass das Baskenland (zu) ihm gehört und zweitens in der Hinsicht, dass er von den dort ansässigen Bürgern aller Klassen und Schichten verlangt, nach Kräften seinen Reichtum zu mehren und sich für ihn einzusetzen, auch und gerade, wenn es gegen seine Widersacher geht. Die spanischen Volksparteien und ihre Führer, die von den radikalen Verfechtern baskischer Eigenständigkeit als fremde Herren und insofern als Unterdrücker betrachtet werden, behandeln den Angriff auf ihr Gewaltmonopol vom Standpunkt des geltenden Rechts als die schlimmste Form verbrecherischer Privatgewalt und bestehen darauf, dass das Selbstbestimmungsrecht der Basken in der inzwischen demokratischen Verfassung des spanischen Staates längst bestens aufgehoben ist – in Form der ihnen gewährten regionalen „Autonomie“ nämlich, die vom Steuereinsammeln über die Erlaubnis zur Verwendung des Baskischen als zweite Amtssprache bis zu einer eigenen Polizeitruppe reicht. Aus der Tatsache, dass die an Machtmitteln hoffnungslos unterlegene Seite mittels Attentaten gegen die Exekutoren und Repräsentanten der verhassten Zentralmacht „Verhandlungen“ mit dieser erzwingen will, verfertigt die spanische Regierung die einschlägig bekannte moralische Verdammung des Terrorismus, die mit dem Verweis auf die mörderischen Mittel den Zweck der Separatisten ins Unrecht setzt. Das leuchtet einem echten Baskenpatrioten jedoch nicht unbedingt ein, genau so wenig teilt er die in Spanien offizielle Ideologie, dass seit der Überwindung der Franco-Diktatur die Diskriminierung der Basken doch beendet und also ein Kampf für mehr Selbstbestimmung überflüssig geworden sei. Ein Nationalismus, der auf sein höchstes Recht nichts kommen lässt, gibt sich nicht zufrieden mit der Duldung als bunte Folklore und mit der Übertragung föderaler Zuständigkeiten. Er will eine eigene politische Souveränität. Dabei hat der militante ETA-Separatismus im kultur-politischen Nationalismus des Basken-Völkchens nicht nur seinen Nährboden, sondern auch eine „Basis“, die immer wieder für Nachwuchs gesorgt und so sein Überleben ermöglicht hat. Trotz Anwendung „aller Mittel des Rechtsstaats“, auch der „schmutzigen“, der Folter also und der in den achtziger Jahren vom sozialistischen Innenministerium eingesetzten Todesschwadronen, die aus Polizei- Geheimdienst- und Verbrecherkreisen rekrutiert wurden. All die „Repressions-Methoden“ haben, durch die Brille radikaler Heimatliebe gesehen, die alte Parole der ETA „Faschismus und Demokratie: Alles dieselbe Scheiße!“ immer wieder bestätigt. Dieser Slogan will ja nur auf die eine Botschaft hinaus: Baskenfeindlich ist der spanische Zentralstaat allemal, sofern er sein Gewaltmonopol knallhart verteidigt. Was die Staatsgewalt sonst noch so macht mit ihren Bürgern, egal ob in Andalusien, Katalonien oder im Baskenland, das interessiert nationalen Befreiungskämpfer nicht weiter.

2. Das ständige Nachwachsen von ETA- Kommandos hat die Aznar-Regierung – sowie die von ihr ermunterte Justiz, die es an Pflichterfüllung nicht fehlen lässt – zu einer neuen Offensive gegen das „Umfeld der Terroristenbande“ veranlasst, um auf diese Weise der ETA die politischen (Über-)Lebensbedingungen zu entziehen. Verboten werden die Gefangenenhilfsorganisation, der Verein für Auslandskontakte, eine Tageszeitung samt Verlag sowie die Jugendorganisation der radikalen Patrioten, die durch „Straßenkrawalle“ zu protestieren pflegte. Der 11. September 2001 wird zur willkommenen Gelegenheit, den Kampf gegen die ETA als Teil des internationalen Antiterrorkrieges einzubringen und in der Europäische Union den uralten Anspruch auf Kriminalisierung, Verfolgung und Auslieferung aller so definierten spanischen Terroristen erfolgreich durchzusetzen, um so die endgültige „Ausmerzung“ des nationalen „Problems Nr. 1“ voranzubringen. Der Versuch, gleich auch noch die bis dato legale Unabhängigkeitspartei Batasuna (deutsch: Einheit), die seit 25 Jahren in und außerhalb der Parlamente (mit 10 – 20% Wählerstimmen) für ein freies Baskenland eintritt, auf die „Terroristenliste“ der EU zu setzen, wird von Brüssel mit dem Hinweis zurückgewiesen, diese Partei sei doch in Spanien keine verfassungsfeindliche Organisation. Dem entnimmt die Aznar-Regierung den Auftrag, schleunigst das – ohnehin geplante – Verbot der Partei zu betreiben und damit die wichtigste und einzig übrig gebliebene legale Repräsentanz des baskischen Radikalismus aus der Welt zu schaffen. Wie das geht – eine Partei zu verbieten, wo doch alle demokratischen Regierungen Spaniens bisher betont haben, dass sie nach den herrschenden rechtsstaatlichen Grundsätzen – leider – nicht zu verbieten ist? Eine Partei, von der zudem niemand behauptet, dass sie inzwischen eine andere Politik macht als vorher? Ganz einfach. Die Regierung führt eindrucksvoll vor, wie. Das Motto: Der Staat verstößt niemals gegen das Recht, er ändert es. So stellt er klar, dass die Rechtsförmigkeit des demokratischen Staates entgegen anderslautenden sozialkundlichen Gerüchten keine Schranke seiner Machtentfaltung ist, sondern der allgemein verbindliche, unbedingte Geltungsanspruch des politischen Willens der Machthaber. Er macht also ein neues Parteiengesetz, und zwar mit dem offen erklärten und einzigen Zweck, diese Partei zu kriminalisieren und aufzulösen. Er schafft einen neuen juristischen Tatbestand, ein neues Unrechts- und damit Zulassungskriterium für eine politische Partei: Demnach reicht es nicht, sich selbst an das „Gewaltverbot“ der Verfassung zu halten, die Verfassungstreue muss vielmehr durch die Bekämpfung der illegitimen Gewalt – also des ETA-Terrorismus – praktisch bewiesen werden. Der einschlägige Artikel passt in seiner absurd-unwiderlegbaren Konstruktion des politisch Bösen prächtig zu dem totalitären Programm, das auf Gleichschaltung besteht und keine Abweichung mehr duldet: „Den Terrorismus politisch zu unterstützen, sei es ausdrücklich oder stillschweigend (!), indem man die terroristischen Aktionen rechtfertigt … oder ihre Bedeutung entschuldigt und verharmlost“, gehört verboten! (Parteiengesetz, Art. 9.3) Damit ist die immer schon politisch und moralisch gegen Batasuna in Anschlag gebrachte Faustformel – „Wer den Terror nicht verurteilt, ist sein Komplize“ – zur gültigen Rechtsnorm erhoben und Batasuna kriminalisiert; die Partei pflegt nämlich seit Jahr und Tag die Opfer der ETA-Attentate zu „bedauern“ und als „Ausdruck eines politischen Konflikts“ einzuordnen, zu dessen „Lösung“ die Regierung in Madrid endlich bereit sein soll, stimmt also nicht in den Chor derer ein, die „die Gewalt“ abgrundtief verabscheuen – diejenige nämlich, die nicht vom Staat selbst ausgeht. So wird eine Jahrzehnte lang propagierte, erzdemokratische Lüge aus dem Verkehr gezogen – bzw. zeitgemäß modifiziert. Die kam in Form des gnädigen Angebots daher, in der postfranquistischen Demokratie könne doch „jeder alle Ideen vertreten“, auch die der baskischen Unabhängigkeit, wenn er sich nur auf „friedliche Mittel“ verpflichtet, und wird jetzt als kategorischer Imperativ und lupenreine Gewaltandrohung kenntlich. Der aktive Einsatz für das gesamtstaatliche Gewaltmonopol ist die Bedingung für die Zulassung zu jedweder politischen Aktivität; und damit ist die Verfolgung separatistischer Ziele schlicht unvereinbar, weil sie – wer wollte das bestreiten – auf den Bruch des „gültigen verfassungsmäßigen Rahmens“ hinausläuft, wenn dieser unantastbare Staatsrahmen – Ideen hin, Bürgerwillen her – jede „Abtrennung“ von Gebieten und Volksteilen ausschließt und in weiser Voraussicht schon mal die Armee zu seinem Schutz beauftragt hat. Zuguterletzt bekommt der Spanier noch eine Lektion Staatsbürgerkunde frei Haus geliefert, über den Vorzug der „Gewaltenteilung“ nämlich: Gewalt Nr. 1, die Exekutive, bringt das Verbotsgesetz auf den Weg. Gewalt Nr. 2, die Legislative, segnet das Gesetz mit überwältigender Mehrheit ab. Gewalt Nr. 3, die Justiz, praktiziert derweil ganz autonom, während der Verbotsgesetz noch unterwegs ist, im Geiste desselben bereits die Liquidierung der inkriminierten Partei per Rückgriff auf das gültige Strafrecht. Die beiden Schienen laufen so schön parallel, dass sie zeitlich perfekt am selben Tag zum selben praktischen Ergebnis führen: Das Parlament in Madrid beauftragt die Regierung zum Verbotsantrag gegen die Partei Batasuna, und Oberrichter Baltasar Garzon ordnet die Suspendierung aller politischen Aktivitäten, die Beschlagnahme ihres Vermögens, ihrer Büros und patriotischen Sauflokale („herriko tabernas“) an. Gewalt Nr. 4 schließlich, die meinungsbildende Öffentlichkeit, nimmt die Übereinstimmung der drei Gewaltinstanzen als Beleg für die Legitimität des Verbotsanliegens und die Effizienz dieser wehrhaften Demokratie überhaupt – und merkt dabei gar nicht, dass hier eine schöne praktische Widerlegung der Ideologie von den drei unabhängigen Gewalten, die sich wechselseitig beschränken und kontrollieren, im Gange ist: dass es sich nämlich um eine Sorte Arbeitsteilung handelt, welche die Zweckmäßigkeit und Unanfechtbarkeit des politischen Herrschaftswillens verbürgt, der auf diese Weise vollzogen wird.

3. Mit dem inzwischen vom Obersten Gerichtshof einstimmig erlassenen Verbot von Batasuna (einschließlich aller potentiellen Nachfolgeorganisationen sowie verdächtigen Wahllisten) handelt sich der spanische Staat eine Eskalation der Konfrontation mit der Regierung der autonomen Region des Baskenlandes und der sie tragenden Parteien, die früher „gemäßigte Nationalisten“ hießen, ein. Denn die Offensive gegen den radikalen baskischen Nationalismus ist ein Angriff auf den gesamten Basken-Nationalismus, ist auch so gemeint und wird genau so verstanden. Die Baskenregierung wird praktisch vor die Alternative gestellt, sich entweder auf die Seite „des Rechts“ zu stellen, sich als Mitvollstrecker der Kriminalisierung und Ausschaltung der zum Bestandteil des „ETA-Komplexes“ erklärten Partei zu betätigen und sich so als demokratisch-integre Kraft zu qualifizieren, oder – im Falle der Verweigerung – sich endgültig als Komplize des Terrorismus zu entlarven. Diesem Entweder-oder wollen sich die baskischen Regierungsparteien entziehen. Sie wollen sich weder des Rechtsbruchs schuldig machen und einen direkten Machtkampf riskieren, noch die Drecksarbeit gegen Batasuna übernehmen, deren Verbot sie als „Angriff auf politische Ideen“, die zum Gutteil auch ihre eigenen sind, ablehnen. Also (ver)suchen sie einen dritten Weg: Sie setzen in ihrer Funktion als „autonome Regierung“ die neue Rechtslage – freilich nach „eigener Bewertung“, d.h. soweit sie es für unvermeidlich erachten – durch und gehen gleichzeitig ihrerseits in die Offensive. Der nach dem baskischen Regierungschef benannte „Ibarretxe-Plan“ fordert bzw. verspricht unter Berufung auf die „absolute Mehrheit nationalistischer Wählerstimmen“ einen neuen Aufbruch in Richtung Selbstbestimmung, nämlich die „Überwindung des gegenwärtigen verfassungsmäßigen Rahmens“ und die Gewährung eines neuen politischen Status. Das proklamierte Ziel ist eine dem spanischen Staat „frei assoziierte Nation“ Baskenland. Zur Unterstreichung der Ernsthaftigkeit des „Projekts“ ist für dieses Jahr ein Referendum angekündigt, das auch in dem Fall, dass die „Verhandlungen“ mit der spanischen Regierung scheitern, stattfinden soll.

Diesen auf einen erweiterten Autonomiestatus zielenden Vorstoß nehmen die Aznar-Regierung und die beiden großen spanischen Volksparteien als „propuesta secesionista“ (sezessionistischen Antrag), also als schiere Kampfansage. Sie behandeln ihn als praktischen Beweis dafür, dass die amtlichen baskischen Nationalparteien nunmehr endlich ihr wahres Gesicht gezeigt und „das Programm von ETA übernommen haben“, wogegen die Rettung der Verfassung und aller heiligen Werte der Nation samt deren einmaligen zivilisatorischen Errungenschaften ansteht. Das heuchlerische Angebot der Baskenregierung, nur durch die Anerkennung des baskischen Selbstbestimmungsrechts werde die dauerhafte Befriedung der Konfliktregion erreicht, an der Madrid doch so gelegen sei, wird damit gekontert, dass der Ibarretxe-Regierung gar nicht an der Beseitigung des Terrors gelegen sei, sie vielmehr mit ihm die Anerkennung ihrer separatistischen Ziele erpressen wolle. Das Vorliegen eines solchen Kalküls, das aus dem Fehlen an autonomer Macht herrührt, leuchtet den mit überlegenen Erpressungsmitteln ausgestatteten Politikerkollegen in Madrid nur zu gut ein. Zugleich verraten sie ohne alle Skrupel den wahren Kern ihrer immerwährenden scheinheiligen „Frieden statt Gewalt“-Kampagnen, wenn sie ihre Standhaftigkeit gegenüber allen Erpressungsversuchen bekräftigen: Ein Frieden, so Aznar, der nicht „den Sieg über den Terror“ meint, sondern Nachgiebigkeit gegenüber seinen Zielen, wäre „ein Sieg der Separatisten“ – muss also um jeden Preis verhindert werden. Für die Verteidiger der Einheit Spaniens ist folglich klar, dass sie einen Zweifrontenkrieg führen müssen: einen gegen ETA und ihren bislang legalen „politischen Arm“ und einen gegen die baskischen Regierungsparteien, die „der ETA Deckung geben“ und die Demokratie „für einen illegalen Volksentscheid“ missbrauchen wollen. An der ersten Front wird nicht verhandelt, sondern die Mittel von Polizei und Justiz werden verschärft. Die Höchststrafe gegen ETA-Angehörige ist inzwischen bei voll abzusitzenden 40 Jahren angelangt, also bei einer faktischen „cadena perpetua“, zu Deutsch: einem das ganze Leben währenden Aufenthalt „in Ketten“, d.h. im Hochsicherheitstrakt. An der zweiten Front gibt es auch nichts zu verhandeln,

der einzige „Dialog“, der mit der Baskenregierung stattfindet, ist die ultimative Übermittlung der Alternative: Entweder Unterwerfung unter spanische Rechtsgebote oder Konfrontation. Das Dementi des spanischen Verteidigungsministers, Artikel 8 der Verfassung, der den Einsatz des Militärs zur Wahrung der Einheit der Nation vorsieht, sei derzeit nicht aktuell, sowie die Warnung Aznars vor einer „Balkanisierung“ Spaniens, deren „Konsequenzen ja bekannt“ seien, samt der anschließenden Rückfrage des Vorsitzenden der Baskischen Nationalpartei „Wer ist der Milosevic?“ signalisieren, dass die Konfrontation voll im Gange ist und dass beide Parteien – gute Nationalisten und gute Demokraten hier wie dort – um die Gewaltträchtigkeit der Sache sehr wohl Bescheid wissen. Sie konkurrieren schließlich um die Verfügungsmacht über ein und dasselbe Objekt an Land und Leuten.